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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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trücklich versprochen worden / vnd daß sie zu verrichtung solches Gottesdiensts einen Bischoff / sampt einer gewissen Anzahl Priester haben / auch alle jhre Diener vnd Hoffgesind Römisch-Catholisch vnd geborne Frantzosen / die der König in Franckreich selber erwöhlet hette / seyn / vnd wann jhrer einer oder mehr mit Todt abgehen / oder wider zurück in Franckreich ziehen würde / an jhre Stelle andere Frantzosen / die Catholisch / oder auch Engelländer / wie der Articul vermag / mit verwilligung deß Königs in Groß Britannien / angenommen werden solten. Diesem were Jhre Kön. M. in Groß Britannien allerdings nachkommen / also daß niemand die geringste Vrsach gehabt / deßwegen zu klagen / biß die Frantzosen auß Engellandt geschafft vnnd wider in Franckreich geschickt worden. Darinn gleichwol Jhre May. nichts wider den auffgerichten Contract gehandelt / Sintemal die Frantzosen jhres Verbrechens vnnd Vbelhaltens wegen abgeschafft worden. In dem sie Meuterey vnd Vneinigkeit / beydes im Königreich vnd zu Hoff / zu mercklichem Nachtheil Jh. Kön. M. gestifftet. Solches könne mit vielen Exempeln bewiesen werden. Doch wolle man für dißmal nur dieses anziehen:

1. Der Bischoff von Mante vnd seine Priester / darzu der Gesandte von Blainville tapffer geholffen / hetten Spaltungen vnder den Vnterthanen Jhrer Kön. May. angerichtet / in dem sie den Protestierenden eine Forcht vnd Mißtrawen eingejagt / den Römisch-Catholischen aber einen Muth gemacht / ja die Vbel Affectionirte im Parlament wider den Dienst deß Königs vnnd gemeine Ruhe vnd Wolfahrt deß Königreichs angereitzt hetten.

2. Etliche Frantzosen hetten Häuser auff dem Landt gedingt / da man vnder jhrem Nahmen vnd Schutz verbottene Zusammen kunfft vnnd Meß gehalten / da auch junge Weiber vnd Kinder aufferzogen worden / welche hernach in die Spanischen Seminarien ausserhalb dem Königreich haben sollen geschickt werden.

3. Auß der Königin Hof haben sie einen Lauffplatz der Jesuiten vnd verlauffenen Buben gemacht / da man die Personen / Güter vnd Schrifften deren / so die Satzungen deß Reichs vbertretten / als in einem freyen Ort verwahret hat.

4. Sie hetten durch heimbliche Griff erforschet / was in geheimb zwischen dem König vnd der Königin vorgieng / vnd hetten sie genöthiget / sich bey jhnen von allem / was der König jhr vorhielt / oder von jhr begerte / Raths vnd Bescheids zuerholen.

5. Sie hetten die Königin / welche sonsten von Natur gütig / in allem / was der König von jhr begehrte / oder jhr zum besten anordnete / widerspenstig gemacht / vnd sich bearbeitet / vnder sie beyde eine Vneinigkeit zu stifften / welche / wie sie vermeynten / jhrer Kirch ersprießlich seyn solte.

6. Sie hetten die Englische Nation / Sitten vnd Weise jhr zuwider gemacht / also daß sie auch die Englische Sprach nicht zulernen begehret / gleich als wolte sie nichts mit vns zuschaffen haben / da wir hergegen jhr alle Dienst vnd Ehr erwiesen.

7. Sie hetten frembde vnnd zuvor vnerhörte Gebräuch vnd Regeln eingeführet / welche andere Catholische jhnen nicht gefallen lassen.

8. Sie hetten die Königin einer so scharpffen Münchs Regel vnderworffen / die nicht allein jhrem Standt gantz vngemäß / sondern auch jhrer Gesundheit hochschädlich gewesen. Inmassen einer ehrlichen Personen vnder jhrem Hoffgesind widerfahren / welche davon gestorben / vnd auff jhrem Todtbett bekant hat / daß es jhro daher käme.

9. Endlichen hetten sie jhres Gewalts vnnd Authorität / so sie vber das zarte vnnd andächtige Hertz der Königin gehabt / so ferrn mißbraucht / daß sie dieselbe durch einen langen Weg / vnnd durch einen Baumgarten / dessen Eingang vnd Außgang der Graff von Tilliers jhr Kämmerling offen gehalten / biß an den Orth geführt / da man die schandlichste Vbelthäter pflegt hinzurichten. Welches nit allein der Königin zur Schmach / sondern auch den vorigen Königen Hochl. Ged. zum Verweiß vnnd Vnehr gereichen thete / als wann sie vnter jhrer Regierung Tyranney geübt / vnd vnschuldige Leuth / welche solche Gesellen vnder die Martyrer zehlen / hetten hinrichten lassen / da doch bekant vnd offenbar / daß jhrer keiner der Religion halben / sondern wegen deß Lasters der beleydigten Majestät im ersten Grad / zum Todt verdammet worden. Dieses letzte Stück hette den König vornemblich bewegt / daß ohn angesehen / er das ander alles mit höchster Gedult vertragen / er nicht länger leyden köndte / daß solche ärgerliche Leuth in seinem Königreich vnd in seiner allerliebsten Gemahlin Hoff jhren Auffenthalt haben solten / welchen solchen Schandflecken seinen hochlöblichen Vorfahren angethan / dergleichen der Pabst selber vnder dem Schein einer Buß oder Vnterthänigkeit / die man dem Römischen Stuhl schuldig / sich nit hette vnderfangen dörffen. Vnangesehen aber solchen Frevels vnd Vbermuths / welche die Frantzosen in Engelland begangen / hette Jh. Kön. May. an jhro nichts erwinden lassen / die gute Correspondentz vnnd Freundtschafft mit seinem lieben Bruder dem König in Franckreich zu vnterhalten / darumb sie vors erste nichts anders gethan / dann daß sie sich solcher Mißhandlung beklagt / vnnd sie erjnnern lassen / darvon abzustehen / in Hoffnung / sie würden sich bessern. Als aber solchs nit helffen wollen / hetten Jh. Kön. M. dem Hertzogen von Buckingam befohlen / auß Hollandt in Franckreich sich zubegeben / vnd daselbs von allem / was vorgieng / bericht zuthun. Vnd hette J. Kön. M. gedachten Hertzogen zu dieser Commission am tüchtigsten gehalten / nicht zweifflend daß der / welcher den Heurath besten Vermögens hette befördern helffen / allen müglichen Fleiß anwenden würde / allem Mißverstand zubegegnen / vnd allem Vnwillen vnd bösen Verdacht vorzukommen. Nachdem aber besagten Hertzogens Reiß keinen Fortgang gehabt / dieweil dieselbe den König in Franckreich

trücklich versprochen worden / vnd daß sie zu verrichtung solches Gottesdiensts einen Bischoff / sampt einer gewissen Anzahl Priester haben / auch alle jhre Diener vnd Hoffgesind Römisch-Catholisch vnd geborne Frantzosen / die der König in Franckreich selber erwöhlet hette / seyn / vnd wann jhrer einer oder mehr mit Todt abgehen / oder wider zurück in Franckreich ziehen würde / an jhre Stelle andere Frantzosen / die Catholisch / oder auch Engelländer / wie der Articul vermag / mit verwilligung deß Königs in Groß Britannien / angenommen werden solten. Diesem were Jhre Kön. M. in Groß Britannien allerdings nachkommen / also daß niemand die geringste Vrsach gehabt / deßwegen zu klagen / biß die Frantzosen auß Engellandt geschafft vnnd wider in Franckreich geschickt worden. Darinn gleichwol Jhre May. nichts wider den auffgerichten Contract gehandelt / Sintemal die Frantzosen jhres Verbrechens vnnd Vbelhaltens wegen abgeschafft worden. In dem sie Meuterey vnd Vneinigkeit / beydes im Königreich vnd zu Hoff / zu mercklichem Nachtheil Jh. Kön. M. gestifftet. Solches könne mit vielen Exempeln bewiesen werden. Doch wolle man für dißmal nur dieses anziehen:

1. Der Bischoff von Mante vnd seine Priester / darzu der Gesandte von Blainville tapffer geholffen / hetten Spaltungen vnder den Vnterthanen Jhrer Kön. May. angerichtet / in dem sie den Protestierenden eine Forcht vnd Mißtrawen eingejagt / den Römisch-Catholischen aber einen Muth gemacht / ja die Vbel Affectionirte im Parlament wider den Dienst deß Königs vnnd gemeine Ruhe vnd Wolfahrt deß Königreichs angereitzt hetten.

2. Etliche Frantzosen hetten Häuser auff dem Landt gedingt / da man vnder jhrem Nahmen vnd Schutz verbottene Zusammen kunfft vnnd Meß gehalten / da auch junge Weiber vnd Kinder aufferzogen worden / welche hernach in die Spanischen Seminarien ausserhalb dem Königreich haben sollen geschickt werden.

3. Auß der Königin Hof haben sie einen Lauffplatz der Jesuiten vnd verlauffenen Buben gemacht / da man die Personen / Güter vñ Schrifften deren / so die Satzungen deß Reichs vbertretten / als in einem freyen Ort verwahret hat.

4. Sie hetten durch heimbliche Griff erforschet / was in geheimb zwischen dem König vnd der Königin vorgieng / vnd hetten sie genöthiget / sich bey jhnen von allem / was der König jhr vorhielt / oder von jhr begerte / Raths vnd Bescheids zuerholen.

5. Sie hetten die Königin / welche sonsten von Natur gütig / in allem / was der König von jhr begehrte / oder jhr zum besten anordnete / widerspenstig gemacht / vnd sich bearbeitet / vnder sie beyde eine Vneinigkeit zu stifften / welche / wie sie vermeynten / jhrer Kirch ersprießlich seyn solte.

6. Sie hetten die Englische Nation / Sitten vnd Weise jhr zuwider gemacht / also daß sie auch die Englische Sprach nicht zulernen begehret / gleich als wolte sie nichts mit vns zuschaffen haben / da wir hergegen jhr alle Dienst vnd Ehr erwiesen.

7. Sie hetten frembde vnnd zuvor vnerhörte Gebräuch vnd Regeln eingeführet / welche andere Catholische jhnen nicht gefallen lassen.

8. Sie hetten die Königin einer so scharpffen Münchs Regel vnderworffen / die nicht allein jhrem Standt gantz vngemäß / sondern auch jhrer Gesundheit hochschädlich gewesen. Inmassen einer ehrlichen Personen vnder jhrem Hoffgesind widerfahren / welche davon gestorben / vnd auff jhrem Todtbett bekant hat / daß es jhro daher käme.

9. Endlichen hetten sie jhres Gewalts vnnd Authorität / so sie vber das zarte vnnd andächtige Hertz der Königin gehabt / so ferrn mißbraucht / daß sie dieselbe durch einen langen Weg / vnnd durch einen Baumgarten / dessen Eingang vnd Außgang der Graff von Tilliers jhr Käm̃erling offen gehalten / biß an den Orth geführt / da man die schandlichste Vbelthäter pflegt hinzurichten. Welches nit allein der Königin zur Schmach / sondern auch den vorigen Königen Hochl. Ged. zum Verweiß vnnd Vnehr gereichen thete / als wann sie vnter jhrer Regierung Tyranney geübt / vnd vnschuldige Leuth / welche solche Gesellen vnder die Martyrer zehlen / hetten hinrichten lassen / da doch bekant vnd offenbar / daß jhrer keiner der Religion halben / sondern wegen deß Lasters der beleydigten Majestät im ersten Grad / zum Todt verdammet worden. Dieses letzte Stück hette den König vornemblich bewegt / daß ohn angesehen / er das ander alles mit höchster Gedult vertragen / er nicht länger leyden köndte / daß solche ärgerliche Leuth in seinem Königreich vnd in seiner allerliebsten Gemahlin Hoff jhren Auffenthalt haben solten / welchen solchen Schandflecken seinen hochlöblichen Vorfahren angethan / dergleichen der Pabst selber vnder dem Schein einer Buß oder Vnterthänigkeit / die man dem Römischen Stuhl schuldig / sich nit hette vnderfangen dörffen. Vnangesehen aber solchen Frevels vnd Vbermuths / welche die Frantzosen in Engelland begangen / hette Jh. Kön. May. an jhro nichts erwinden lassen / die gute Correspondentz vnnd Freundtschafft mit seinem lieben Bruder dem König in Franckreich zu vnterhalten / darumb sie vors erste nichts anders gethan / dann daß sie sich solcher Mißhandlung beklagt / vnnd sie erjnnern lassen / darvon abzustehen / in Hoffnung / sie würden sich bessern. Als aber solchs nit helffen wollen / hetten Jh. Kön. M. dem Hertzogen von Buckingam befohlen / auß Hollandt in Franckreich sich zubegeben / vnd daselbs von allem / was vorgieng / bericht zuthun. Vnd hette J. Kön. M. gedachten Hertzogen zu dieser Commission am tüchtigsten gehalten / nicht zweifflend daß der / welcher den Heurath besten Vermögens hette befördern helffen / allen müglichen Fleiß anwenden würde / allem Mißverstand zubegegnen / vñ allem Vnwillen vnd bösen Verdacht vorzukom̃en. Nachdem aber besagten Hertzogens Reiß keinen Fortgang gehabt / dieweil dieselbe dẽ König in Franckreich

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          <p>1. Der Bischoff von Mante vnd seine Priester / darzu der Gesandte von Blainville                      tapffer geholffen / hetten Spaltungen vnder den Vnterthanen Jhrer Kön. May.                      angerichtet / in dem sie den Protestierenden eine Forcht vnd Mißtrawen eingejagt                      / den Römisch-Catholischen aber einen Muth gemacht / ja die Vbel Affectionirte                      im Parlament wider den Dienst deß Königs vnnd gemeine Ruhe vnd Wolfahrt deß                      Königreichs angereitzt hetten.</p>
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          <p>6. Sie hetten die Englische Nation / Sitten vnd Weise jhr zuwider gemacht / also                      daß sie auch die Englische Sprach nicht zulernen begehret / gleich als wolte sie                      nichts mit vns zuschaffen haben / da wir hergegen jhr alle Dienst vnd Ehr                      erwiesen.</p>
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          <p>9. Endlichen hetten sie jhres Gewalts vnnd Authorität / so sie vber das zarte                      vnnd andächtige Hertz der Königin gehabt / so ferrn mißbraucht / daß sie                      dieselbe durch einen langen Weg / vnnd durch einen Baumgarten / dessen Eingang                      vnd Außgang der Graff von Tilliers jhr Käm&#x0303;erling offen gehalten /                      biß an den Orth geführt / da man die schandlichste Vbelthäter pflegt                      hinzurichten. Welches nit allein der Königin zur Schmach / sondern auch den                      vorigen Königen Hochl. Ged. zum Verweiß vnnd Vnehr gereichen thete / als wann                      sie vnter jhrer Regierung Tyranney geübt / vnd vnschuldige Leuth / welche solche                      Gesellen vnder die Martyrer zehlen / hetten hinrichten lassen / da doch bekant                      vnd offenbar / daß jhrer keiner der Religion halben / sondern wegen deß Lasters                      der beleydigten Majestät im ersten Grad / zum Todt verdammet worden. Dieses                      letzte Stück hette den König vornemblich bewegt / daß ohn angesehen / er das                      ander alles mit höchster Gedult vertragen / er nicht länger leyden köndte / daß                      solche ärgerliche Leuth in seinem Königreich vnd in seiner allerliebsten                      Gemahlin Hoff jhren Auffenthalt haben solten / welchen solchen Schandflecken                      seinen hochlöblichen Vorfahren angethan / dergleichen der Pabst selber vnder dem                      Schein einer Buß oder Vnterthänigkeit / die man dem Römischen Stuhl schuldig /                      sich nit hette vnderfangen dörffen. Vnangesehen aber solchen Frevels vnd                      Vbermuths / welche die Frantzosen in Engelland begangen / hette Jh. Kön. May. an                      jhro nichts erwinden lassen / die gute Correspondentz vnnd Freundtschafft mit                      seinem lieben Bruder dem König in Franckreich zu vnterhalten / darumb sie vors                      erste nichts anders gethan / dann daß sie sich solcher Mißhandlung beklagt /                      vnnd sie erjnnern lassen / darvon abzustehen / in Hoffnung / sie würden sich                      bessern. Als aber solchs nit helffen wollen / hetten Jh. Kön. M. dem Hertzogen                      von Buckingam befohlen / auß Hollandt in Franckreich sich zubegeben / vnd                      daselbs von allem / was vorgieng / bericht zuthun. Vnd hette J. Kön. M.                      gedachten Hertzogen zu dieser Commission am tüchtigsten gehalten / nicht                      zweifflend daß der / welcher den Heurath besten Vermögens hette befördern                      helffen / allen müglichen Fleiß anwenden würde / allem Mißverstand zubegegnen /                          vn&#x0303; allem Vnwillen vnd bösen Verdacht vorzukom&#x0303;en. Nachdem aber besagten Hertzogens Reiß keinen Fortgang gehabt / dieweil                      dieselbe de&#x0303; König in Franckreich
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[1163/1306] trücklich versprochen worden / vnd daß sie zu verrichtung solches Gottesdiensts einen Bischoff / sampt einer gewissen Anzahl Priester haben / auch alle jhre Diener vnd Hoffgesind Römisch-Catholisch vnd geborne Frantzosen / die der König in Franckreich selber erwöhlet hette / seyn / vnd wann jhrer einer oder mehr mit Todt abgehen / oder wider zurück in Franckreich ziehen würde / an jhre Stelle andere Frantzosen / die Catholisch / oder auch Engelländer / wie der Articul vermag / mit verwilligung deß Königs in Groß Britannien / angenommen werden solten. Diesem were Jhre Kön. M. in Groß Britannien allerdings nachkommen / also daß niemand die geringste Vrsach gehabt / deßwegen zu klagen / biß die Frantzosen auß Engellandt geschafft vnnd wider in Franckreich geschickt worden. Darinn gleichwol Jhre May. nichts wider den auffgerichten Contract gehandelt / Sintemal die Frantzosen jhres Verbrechens vnnd Vbelhaltens wegen abgeschafft worden. In dem sie Meuterey vnd Vneinigkeit / beydes im Königreich vnd zu Hoff / zu mercklichem Nachtheil Jh. Kön. M. gestifftet. Solches könne mit vielen Exempeln bewiesen werden. Doch wolle man für dißmal nur dieses anziehen: 1. Der Bischoff von Mante vnd seine Priester / darzu der Gesandte von Blainville tapffer geholffen / hetten Spaltungen vnder den Vnterthanen Jhrer Kön. May. angerichtet / in dem sie den Protestierenden eine Forcht vnd Mißtrawen eingejagt / den Römisch-Catholischen aber einen Muth gemacht / ja die Vbel Affectionirte im Parlament wider den Dienst deß Königs vnnd gemeine Ruhe vnd Wolfahrt deß Königreichs angereitzt hetten. 2. Etliche Frantzosen hetten Häuser auff dem Landt gedingt / da man vnder jhrem Nahmen vnd Schutz verbottene Zusammen kunfft vnnd Meß gehalten / da auch junge Weiber vnd Kinder aufferzogen worden / welche hernach in die Spanischen Seminarien ausserhalb dem Königreich haben sollen geschickt werden. 3. Auß der Königin Hof haben sie einen Lauffplatz der Jesuiten vnd verlauffenen Buben gemacht / da man die Personen / Güter vñ Schrifften deren / so die Satzungen deß Reichs vbertretten / als in einem freyen Ort verwahret hat. 4. Sie hetten durch heimbliche Griff erforschet / was in geheimb zwischen dem König vnd der Königin vorgieng / vnd hetten sie genöthiget / sich bey jhnen von allem / was der König jhr vorhielt / oder von jhr begerte / Raths vnd Bescheids zuerholen. 5. Sie hetten die Königin / welche sonsten von Natur gütig / in allem / was der König von jhr begehrte / oder jhr zum besten anordnete / widerspenstig gemacht / vnd sich bearbeitet / vnder sie beyde eine Vneinigkeit zu stifften / welche / wie sie vermeynten / jhrer Kirch ersprießlich seyn solte. 6. Sie hetten die Englische Nation / Sitten vnd Weise jhr zuwider gemacht / also daß sie auch die Englische Sprach nicht zulernen begehret / gleich als wolte sie nichts mit vns zuschaffen haben / da wir hergegen jhr alle Dienst vnd Ehr erwiesen. 7. Sie hetten frembde vnnd zuvor vnerhörte Gebräuch vnd Regeln eingeführet / welche andere Catholische jhnen nicht gefallen lassen. 8. Sie hetten die Königin einer so scharpffen Münchs Regel vnderworffen / die nicht allein jhrem Standt gantz vngemäß / sondern auch jhrer Gesundheit hochschädlich gewesen. Inmassen einer ehrlichen Personen vnder jhrem Hoffgesind widerfahren / welche davon gestorben / vnd auff jhrem Todtbett bekant hat / daß es jhro daher käme. 9. Endlichen hetten sie jhres Gewalts vnnd Authorität / so sie vber das zarte vnnd andächtige Hertz der Königin gehabt / so ferrn mißbraucht / daß sie dieselbe durch einen langen Weg / vnnd durch einen Baumgarten / dessen Eingang vnd Außgang der Graff von Tilliers jhr Käm̃erling offen gehalten / biß an den Orth geführt / da man die schandlichste Vbelthäter pflegt hinzurichten. Welches nit allein der Königin zur Schmach / sondern auch den vorigen Königen Hochl. Ged. zum Verweiß vnnd Vnehr gereichen thete / als wann sie vnter jhrer Regierung Tyranney geübt / vnd vnschuldige Leuth / welche solche Gesellen vnder die Martyrer zehlen / hetten hinrichten lassen / da doch bekant vnd offenbar / daß jhrer keiner der Religion halben / sondern wegen deß Lasters der beleydigten Majestät im ersten Grad / zum Todt verdammet worden. Dieses letzte Stück hette den König vornemblich bewegt / daß ohn angesehen / er das ander alles mit höchster Gedult vertragen / er nicht länger leyden köndte / daß solche ärgerliche Leuth in seinem Königreich vnd in seiner allerliebsten Gemahlin Hoff jhren Auffenthalt haben solten / welchen solchen Schandflecken seinen hochlöblichen Vorfahren angethan / dergleichen der Pabst selber vnder dem Schein einer Buß oder Vnterthänigkeit / die man dem Römischen Stuhl schuldig / sich nit hette vnderfangen dörffen. Vnangesehen aber solchen Frevels vnd Vbermuths / welche die Frantzosen in Engelland begangen / hette Jh. Kön. May. an jhro nichts erwinden lassen / die gute Correspondentz vnnd Freundtschafft mit seinem lieben Bruder dem König in Franckreich zu vnterhalten / darumb sie vors erste nichts anders gethan / dann daß sie sich solcher Mißhandlung beklagt / vnnd sie erjnnern lassen / darvon abzustehen / in Hoffnung / sie würden sich bessern. Als aber solchs nit helffen wollen / hetten Jh. Kön. M. dem Hertzogen von Buckingam befohlen / auß Hollandt in Franckreich sich zubegeben / vnd daselbs von allem / was vorgieng / bericht zuthun. Vnd hette J. Kön. M. gedachten Hertzogen zu dieser Commission am tüchtigsten gehalten / nicht zweifflend daß der / welcher den Heurath besten Vermögens hette befördern helffen / allen müglichen Fleiß anwenden würde / allem Mißverstand zubegegnen / vñ allem Vnwillen vnd bösen Verdacht vorzukom̃en. Nachdem aber besagten Hertzogens Reiß keinen Fortgang gehabt / dieweil dieselbe dẽ König in Franckreich

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1306>, abgerufen am 13.06.2024.