Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig anhalten. Ferrner / so habe der König in Franckreich / die Vertrags Artickel / die jhm zu Gefallen durch die Vnderhandlung deß Königs in Groß Britannien mit denen von der Reformierten Religion / sonderlich aber die mit denen von Rochelle waren auffgericht worden / vnnd die sie acceptiret hatten / nicht vollnziehen lassen wollen: welches nicht allein den Interessirten zum Nachtheil / sondern auch Jhrer Königlichen Maj. in Groß Britannien zum Schimpff gereichen thue. Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt / ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten werden / erfolgt. Hierdurch / andere dergleichen Stück zu geschweygen / seyen die Zusagungen / vnd Verträg / die man beyderseits auffrichtig / vnd ohn einigen Vorbehalt gemacht hatte / gebrochen worden: daß also die Kön. Maj. in Groß Britannien wol Vrsach hab ein Mißtrawen zu schöpffen / als wann die Frantzosen sonst mit andern bösen Practicken vmbgiengen. Nichts desto weniger befinde Dieselbe in Jhrem Hertzen eine solche Affection gegen Jhrem lieben Bruder / dem König in Franckreich / vnnd versehe sich dermassen zu Jhm / als einem gerechten vnd hochverständigen König / daß Sie hoffen wil / es werde das jenige / was beyderseits abgeredt vnd versprochen worden / ins künfftig besser gehalten / vnd in Betrachtung der angezogenen billichmässigen Klagpuncten / wie auch deß gegenwärtigen Zustands der Christenheit / vnnd deß interesse der Kron Franckreich selbsten aller Vnwill vnd Verdacht vom König in Franckreich beyseit gelegt / vnnd die gemeine Sach mit mehrerm Ernst vor die Hand genommen vnd getrieben werden. Dann dieses sey einmal gewiß / daß so lang beyde Könige werden zusammen halten / vnnd die Hand einander trewlich bieten / jhr Feind mit allem / was er biß daher erobert vnd andern entwand hat / zu der Monarchy / nach welcher er trachtet / nit gelangen: im Fall aber sie sich trennen vnd von einander absetzen / der / so den andern verlassen wird / hernach selbsten zu schwach seyn werde / sich zu schützen vnd zu erhalten. Zum Beschluß / sey die Ankunfft vnnd das Thun vnd Wesen deß Marschalls von Bassompierre Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien sehr angenehm gewesen / vnnd sey Dieselbe geneygt / jhm auff die beyde Puncten / die er vorgebracht / vnd deren der erste das Gewissen der Königin / der ander die Römische Catholische in Engellandt / damit sie etwas leydlicher gehalten werden / betreffen thue. Deß ersten halben könne Jh. Kön. Majest. in Franckreich sich dessen versichern / daß der Heyrathsberedung allerdings gelebt werden soll: davon dann die Königin selbst zu seiner Zeit Zeugnuß geben werde. Den andern Puncten belangendt / so wolle der König in Groß Britannien / seiner vielgeliebten Gemahl zu gefallen / den Röm. Catholischen allen Gunst erzeigen / so viel er der Landsordnungen / vnd seines Königreichs Sicherheit halben werde thun können. Diese Antwort ist dem Mareschall von Bassompierre gleichfalls in Schrifften vbergeben worden. Als aber dieselbe in den Truck geben / vnd als ein offentliche Klag wider die Frantzosen an alle Höffe der Fürsten vnd Herrschafften in-vnd ausserhalb der Christenheit außgebreitet worden / ist nicht lang hernach eine Replic vnder dem Namen deß Mareschalls von Bassompierre, die er gleichwol selber nicht gemacht / außgangen / folgenden Innhalts: Replic so im Namen deß von Bassompierre auff die Antwort der Englischen Deputierten auff sein Anbringen außgangen. Liebe Herren / auff die lange Schrifft / die jhr mir vberreicht / vnd vorlesen lassen / zu antworten begere ich nicht mehr Zeits / als ewer Gedult mir wird gegenwärtiglich gönnen / nicht daß ich mir zumesse / als köndte ich auff der stette einem solchen Discurß / der wol bedacht / vnd von so fürtrefflichen vnnd ansehenlichen Herren gestellt worden / der Gebühr antworten / sondern auff daß ich nicht drey Wochen / wie jhr gethan / damit zu bringe / sintemal die Zeit meinem Herren vnd König in seinen vorhabenden Anschlägen vnd Geschäfften so köstlich ist / daß er mir vor allen Dingen befohlen / meine Werbung so viel möglich / förderlich zu verrichten. Dieweil ich mich auch für keinen wolberedten Mann außgebe (welches auch meiner Profession nicht ist) so hoffe ich / jhr werdet nicht so genaw auff die Wort vnd Zierd meiner Rede Achtung geben / noch mich deßhalben tad- Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig anhalten. Ferrner / so habe der König in Franckreich / die Vertrags Artickel / die jhm zu Gefallen durch die Vnderhandlung deß Königs in Groß Britannien mit denen von der Reformierten Religion / sonderlich aber die mit denen von Rochelle waren auffgericht worden / vnnd die sie acceptiret hatten / nicht vollnziehen lassen wollen: welches nicht allein den Interessirten zum Nachtheil / sondern auch Jhrer Königlichen Maj. in Groß Britannien zum Schimpff gereichen thue. Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt / ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten werden / erfolgt. Hierdurch / andere dergleichen Stück zu geschweygen / seyen die Zusagungen / vnd Verträg / die man beyderseits auffrichtig / vnd ohn einigen Vorbehalt gemacht hatte / gebrochen worden: daß also die Kön. Maj. in Groß Britannien wol Vrsach hab ein Mißtrawen zu schöpffen / als wann die Frantzosen sonst mit andern bösen Practicken vmbgiengen. Nichts desto weniger befinde Dieselbe in Jhrem Hertzen eine solche Affection gegen Jhrem lieben Bruder / dem König in Franckreich / vnnd versehe sich dermassen zu Jhm / als einem gerechten vnd hochverständigen König / daß Sie hoffen wil / es werde das jenige / was beyderseits abgeredt vnd versprochen worden / ins künfftig besser gehalten / vnd in Betrachtung der angezogenen billichmässigen Klagpuncten / wie auch deß gegenwärtigen Zustands der Christenheit / vnnd deß interesse der Kron Franckreich selbsten aller Vnwill vñ Verdacht vom König in Franckreich beyseit gelegt / vnnd die gemeine Sach mit mehrerm Ernst vor die Hand genommen vnd getrieben werden. Dann dieses sey einmal gewiß / daß so lang beyde Könige werden zusammen halten / vnnd die Hand einander trewlich bieten / jhr Feind mit allem / was er biß daher erobert vnd andern entwand hat / zu der Monarchy / nach welcher er trachtet / nit gelangen: im Fall aber sie sich trennen vnd von einander absetzen / der / so den andern verlassen wird / hernach selbsten zu schwach seyn werde / sich zu schützen vnd zu erhalten. Zum Beschluß / sey die Ankunfft vnnd das Thun vnd Wesen deß Marschalls von Bassompierre Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien sehr angenehm gewesen / vnnd sey Dieselbe geneygt / jhm auff die beyde Puncten / die er vorgebracht / vnd deren der erste das Gewissen der Königin / der ander die Römische Catholische in Engellandt / damit sie etwas leydlicher gehalten werden / betreffen thue. Deß ersten halben könne Jh. Kön. Majest. in Franckreich sich dessen versichern / daß der Heyrathsberedung allerdings gelebt werden soll: davon dann die Königin selbst zu seiner Zeit Zeugnuß geben werde. Den andern Puncten belangendt / so wolle der König in Groß Britannien / seiner vielgeliebten Gemahl zu gefallen / den Röm. Catholischen allen Gunst erzeigen / so viel er der Landsordnungen / vnd seines Königreichs Sicherheit halben werde thun können. Diese Antwort ist dem Mareschall von Bassompierre gleichfalls in Schrifften vbergeben worden. Als aber dieselbe in den Truck geben / vnd als ein offentliche Klag wider die Frantzosen an alle Höffe der Fürsten vnd Herrschafften in-vnd ausserhalb der Christenheit außgebreitet worden / ist nicht lang hernach eine Replic vnder dem Namen deß Mareschalls von Bassompierre, die er gleichwol selber nicht gemacht / außgangen / folgenden Innhalts: Replic so im Namen deß von Bassompierre auff die Antwort der Englischen Deputierten auff sein Anbringen außgangẽ. Liebe Herren / auff die lange Schrifft / die jhr mir vberreicht / vnd vorlesen lassen / zu antworten begere ich nicht mehr Zeits / als ewer Gedult mir wird gegenwärtiglich gönnen / nicht daß ich mir zumesse / als köndte ich auff der stette einem solchen Discurß / der wol bedacht / vnd von so fürtrefflichen vnnd ansehenlichen Herren gestellt worden / der Gebühr antworten / sondern auff daß ich nicht drey Wochen / wie jhr gethan / damit zu bringe / sintemal die Zeit meinem Herren vnd König in seinen vorhabenden Anschlägen vnd Geschäfften so köstlich ist / daß er mir vor allen Dingen befohlen / meine Werbung so viel möglich / förderlich zu verrichten. Dieweil ich mich auch für keinen wolberedten Mann außgebe (welches auch meiner Profession nicht ist) so hoffe ich / jhr werdet nicht so genaw auff die Wort vnd Zierd meiner Rede Achtung geben / noch mich deßhalben tad- <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f1308" n="1165"/> <p>Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig anhalten.</p> <p>Ferrner / so habe der König in Franckreich / die Vertrags Artickel / die jhm zu Gefallen durch die Vnderhandlung deß Königs in Groß Britannien mit denen von der Reformierten Religion / sonderlich aber die mit denen von Rochelle waren auffgericht worden / vnnd die sie acceptiret hatten / nicht vollnziehen lassen wollen: welches nicht allein den Interessirten zum Nachtheil / sondern auch Jhrer Königlichen Maj. in Groß Britannien zum Schimpff gereichen thue.</p> <p>Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt / ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten werden / erfolgt.</p> <p>Hierdurch / andere dergleichen Stück zu geschweygen / seyen die Zusagungen / vnd Verträg / die man beyderseits auffrichtig / vnd ohn einigen Vorbehalt gemacht hatte / gebrochen worden: daß also die Kön. Maj. in Groß Britannien wol Vrsach hab ein Mißtrawen zu schöpffen / als wann die Frantzosen sonst mit andern bösen Practicken vmbgiengen. Nichts desto weniger befinde Dieselbe in Jhrem Hertzen eine solche Affection gegen Jhrem lieben Bruder / dem König in Franckreich / vnnd versehe sich dermassen zu Jhm / als einem gerechten vnd hochverständigen König / daß Sie hoffen wil / es werde das jenige / was beyderseits abgeredt vnd versprochen worden / ins künfftig besser gehalten / vnd in Betrachtung der angezogenen billichmässigen Klagpuncten / wie auch deß gegenwärtigen Zustands der Christenheit / vnnd deß interesse der Kron Franckreich selbsten aller Vnwill vñ Verdacht vom König in Franckreich beyseit gelegt / vnnd die gemeine Sach mit mehrerm Ernst vor die Hand genommen vnd getrieben werden. Dann dieses sey einmal gewiß / daß so lang beyde Könige werden zusammen halten / vnnd die Hand einander trewlich bieten / jhr Feind mit allem / was er biß daher erobert vnd andern entwand hat / zu der Monarchy / nach welcher er trachtet / nit gelangen: im Fall aber sie sich trennen vnd von einander absetzen / der / so den andern verlassen wird / hernach selbsten zu schwach seyn werde / sich zu schützen vnd zu erhalten.</p> <p>Zum Beschluß / sey die Ankunfft vnnd das Thun vnd Wesen deß Marschalls von Bassompierre Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien sehr angenehm gewesen / vnnd sey Dieselbe geneygt / jhm auff die beyde Puncten / die er vorgebracht / vnd deren der erste das Gewissen der Königin / der ander die Römische Catholische in Engellandt / damit sie etwas leydlicher gehalten werden / betreffen thue. Deß ersten halben könne Jh. Kön. Majest. in Franckreich sich dessen versichern / daß der Heyrathsberedung allerdings gelebt werden soll: davon dann die Königin selbst zu seiner Zeit Zeugnuß geben werde. Den andern Puncten belangendt / so wolle der König in Groß Britannien / seiner vielgeliebten Gemahl zu gefallen / den Röm. Catholischen allen Gunst erzeigen / so viel er der Landsordnungen / vnd seines Königreichs Sicherheit halben werde thun können.</p> <p>Diese Antwort ist dem Mareschall von Bassompierre gleichfalls in Schrifften vbergeben worden. Als aber dieselbe in den Truck geben / vnd als ein offentliche Klag wider die Frantzosen an alle Höffe der Fürsten vnd Herrschafften in-vnd ausserhalb der Christenheit außgebreitet worden / ist nicht lang hernach eine Replic vnder dem Namen deß Mareschalls von Bassompierre, die er gleichwol selber nicht gemacht / außgangen / folgenden Innhalts:</p> <p><note place="right">Replic so im Namen deß von Bassompierre auff die Antwort der Englischen Deputierten auff sein Anbringen außgangẽ.</note> Liebe Herren / auff die lange Schrifft / die jhr mir vberreicht / vnd vorlesen lassen / zu antworten begere ich nicht mehr Zeits / als ewer Gedult mir wird gegenwärtiglich gönnen / nicht daß ich mir zumesse / als köndte ich auff der stette einem solchen Discurß / der wol bedacht / vnd von so fürtrefflichen vnnd ansehenlichen Herren gestellt worden / der Gebühr antworten / sondern auff daß ich nicht drey Wochen / wie jhr gethan / damit zu bringe / sintemal die Zeit meinem Herren vnd König in seinen vorhabenden Anschlägen vnd Geschäfften so köstlich ist / daß er mir vor allen Dingen befohlen / meine Werbung so viel möglich / förderlich zu verrichten. Dieweil ich mich auch für keinen wolberedten Mann außgebe (welches auch meiner Profession nicht ist) so hoffe ich / jhr werdet nicht so genaw auff die Wort vnd Zierd meiner Rede Achtung geben / noch mich deßhalben tad- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1165/1308]
Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig anhalten.
Ferrner / so habe der König in Franckreich / die Vertrags Artickel / die jhm zu Gefallen durch die Vnderhandlung deß Königs in Groß Britannien mit denen von der Reformierten Religion / sonderlich aber die mit denen von Rochelle waren auffgericht worden / vnnd die sie acceptiret hatten / nicht vollnziehen lassen wollen: welches nicht allein den Interessirten zum Nachtheil / sondern auch Jhrer Königlichen Maj. in Groß Britannien zum Schimpff gereichen thue.
Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt / ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten werden / erfolgt.
Hierdurch / andere dergleichen Stück zu geschweygen / seyen die Zusagungen / vnd Verträg / die man beyderseits auffrichtig / vnd ohn einigen Vorbehalt gemacht hatte / gebrochen worden: daß also die Kön. Maj. in Groß Britannien wol Vrsach hab ein Mißtrawen zu schöpffen / als wann die Frantzosen sonst mit andern bösen Practicken vmbgiengen. Nichts desto weniger befinde Dieselbe in Jhrem Hertzen eine solche Affection gegen Jhrem lieben Bruder / dem König in Franckreich / vnnd versehe sich dermassen zu Jhm / als einem gerechten vnd hochverständigen König / daß Sie hoffen wil / es werde das jenige / was beyderseits abgeredt vnd versprochen worden / ins künfftig besser gehalten / vnd in Betrachtung der angezogenen billichmässigen Klagpuncten / wie auch deß gegenwärtigen Zustands der Christenheit / vnnd deß interesse der Kron Franckreich selbsten aller Vnwill vñ Verdacht vom König in Franckreich beyseit gelegt / vnnd die gemeine Sach mit mehrerm Ernst vor die Hand genommen vnd getrieben werden. Dann dieses sey einmal gewiß / daß so lang beyde Könige werden zusammen halten / vnnd die Hand einander trewlich bieten / jhr Feind mit allem / was er biß daher erobert vnd andern entwand hat / zu der Monarchy / nach welcher er trachtet / nit gelangen: im Fall aber sie sich trennen vnd von einander absetzen / der / so den andern verlassen wird / hernach selbsten zu schwach seyn werde / sich zu schützen vnd zu erhalten.
Zum Beschluß / sey die Ankunfft vnnd das Thun vnd Wesen deß Marschalls von Bassompierre Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien sehr angenehm gewesen / vnnd sey Dieselbe geneygt / jhm auff die beyde Puncten / die er vorgebracht / vnd deren der erste das Gewissen der Königin / der ander die Römische Catholische in Engellandt / damit sie etwas leydlicher gehalten werden / betreffen thue. Deß ersten halben könne Jh. Kön. Majest. in Franckreich sich dessen versichern / daß der Heyrathsberedung allerdings gelebt werden soll: davon dann die Königin selbst zu seiner Zeit Zeugnuß geben werde. Den andern Puncten belangendt / so wolle der König in Groß Britannien / seiner vielgeliebten Gemahl zu gefallen / den Röm. Catholischen allen Gunst erzeigen / so viel er der Landsordnungen / vnd seines Königreichs Sicherheit halben werde thun können.
Diese Antwort ist dem Mareschall von Bassompierre gleichfalls in Schrifften vbergeben worden. Als aber dieselbe in den Truck geben / vnd als ein offentliche Klag wider die Frantzosen an alle Höffe der Fürsten vnd Herrschafften in-vnd ausserhalb der Christenheit außgebreitet worden / ist nicht lang hernach eine Replic vnder dem Namen deß Mareschalls von Bassompierre, die er gleichwol selber nicht gemacht / außgangen / folgenden Innhalts:
Liebe Herren / auff die lange Schrifft / die jhr mir vberreicht / vnd vorlesen lassen / zu antworten begere ich nicht mehr Zeits / als ewer Gedult mir wird gegenwärtiglich gönnen / nicht daß ich mir zumesse / als köndte ich auff der stette einem solchen Discurß / der wol bedacht / vnd von so fürtrefflichen vnnd ansehenlichen Herren gestellt worden / der Gebühr antworten / sondern auff daß ich nicht drey Wochen / wie jhr gethan / damit zu bringe / sintemal die Zeit meinem Herren vnd König in seinen vorhabenden Anschlägen vnd Geschäfften so köstlich ist / daß er mir vor allen Dingen befohlen / meine Werbung so viel möglich / förderlich zu verrichten. Dieweil ich mich auch für keinen wolberedten Mann außgebe (welches auch meiner Profession nicht ist) so hoffe ich / jhr werdet nicht so genaw auff die Wort vnd Zierd meiner Rede Achtung geben / noch mich deßhalben tad-
Replic so im Namen deß von Bassompierre auff die Antwort der Englischen Deputierten auff sein Anbringen außgangẽ.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |