Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.len / dann ich keine Ehre suche. Jhr habt auß meinem ersten Vortrag verstanden / daß mein Herr / der König in Franckreich / mich zu dem König in Groß Britannien / seinem Schwager abgefertiget hette / zu vernehmen / ob Jhr. Kön. Majest. sich nicht schuldig erkennete / dem Contract / welcher wegen deß Heuraths zwischen Jhro / vnd deß Königs in Franckreich Schwester auffgerichtet worden / in allen seinen Clausuln vnd Articuln nachzusetzen / auß was Vrsachen sie dieselbe gebrochen / vnd ob sie solches nit Verbessern vnnd wider zu recht bringen wolte. Meiner ersten Frag habt jhr ein Gnügen gethän: in dem jhr rund vnd freymüthig alle Articul / Contracten vnd Zusagungen / die zwischen beyden Königen fürgangen / gestanden: aber damit bin ich nicht zu frieden / daß jhr sie so vbel gehalten / vnnd kan mich nicht genugsam verwundern / daß da jhr nicht in Abrede seyt / worzu Ewer König sich verbunden / er gleichwol demselben schnurstracks zuwider / die Frantzosen / die der Königin seiner Gemahlin waren zugegeben worden / abgeschafft / vnnd an derselben statt Engelländer vnd Protestanten jhr zugeordnet hab: solches aber zu bemänteln / man die Frantzosen jetzundt allerhand Mißhandlungen / Meuttereyen / Rottierungen vnd anderer dergleichen Laster beschuldigen wolle. Jhr Herrn / der König mein Herr hat mir nicht befohlen / seiner Schwester der Königin in Engellandt Haußgenossen / welche bevrlaubet worden / Handlungen zu verantworten. So haben sie es auch nicht von mir begehrt / vnd hab ich es nicht auff mich genommen. Aber der König mein Herr ist mit jhnen zu frieden / sie sind jhnen nichts böses bewust: Jhr Tugendt vnnd Vnschuld ist männiglich bekannt. Aber dieweil die Schrifft / welche mir jetzundt vorgelesen worden / mehr einem Famoß Libell / dann einiger Antwort auff meinen Vortrag gleich ist: so erkenne ich mich schuldig / die Ehr vnnd den guten Nahmen der Nation / der ich mein Leib vnnd Gut verlobt hab / vnnd vnder welcher ich etliche hohe Ehren Empter trage / wie auch meiner guten Freunden vnnd Verwandten / die an höchstgemeldter Königin Hoff gewesen / vnnd der frommen Priester / die bey Gott dem Herren für vns das Wort thun / zu retten. Ich befinde / daß jhr zwar viel Klag Puncten auff die Bahn bringet / aber nichts beweyset. Jhr beschuldiget einen gantzen Hauffen guter Leuth / aber vnder denselben macht jhr nur drey namhafft. Nun pflege ich den jenigen / die andern Guts nachsagen schlecht hin zu glauben: aber denen die einem etwas Vbels nach reden / glaube ich nicht / wann sie schon tausendt Eydt theten / es seye dann Sach / daß sie es beweysen. Obberührte Klag Puncten sind alle Generäl / vnnd werden dieselbe weder durch die Klager war gemacht / noch durch die Beklagte gestanden. Sie können einen wol bezüchtigen / aber nicht vberweisen. Solche Anklag ohn Beweiß läst man für Gericht nicht passiren: Dann da heisset es / wo / wann / wie / wer hat solches begangen. Wo diese Stück nicht mit sattem Grundt dargethan werden / so gibt man nichts auff die Klag / vnnd werden die Kläger abgewiesen. Man muß auch sehen / ob sich die Klag auff die so beschuldiget werden reyme / vnnd ob sie deren können vberzeuget werden. Die Frawen vnnd Jungfrawen / die man wider heimbgeschickt / werden nicht beschuldiget / daß sie Vnzucht getrieben Die Priester daß sie vnkeusch gelebt; die Diener / daß sie vntrew gewesen vnnd etwas entwendet hetten. Was haben sie dann gethan? Sie sollen allerley böse Practicken / Gezänck vnd Vneinigkeit angesponnen / Vnruhe in dem Königreich gestifftet / Zwytracht zwischen dem König vnd seiner Gemahlin erreuget / vnnd also das heylige Bandt der Ehe zu trennen sich vnderstanden haben. Wie läst es sich aber ansehen / daß hundert Frantzosen / Männer vnd Weiber / Geistliche vnd Weltliche sich vnderfangen solten haben / ein Vnruh / Auffruhr vnnd Empörung in dem Königreich anzurichten; für vnnd zu was Endt hat solches geschehen sollen / was hette es genutzt / vnnd wie hette man darzu gelangen können; Dann ich wil nicht darfür halten / daß jhr euch eingebildet / als wann der König mein Herr mit vnder der Decken gelegen / vnnd solches mit seinem Willen / vnnd durch seinen Befehl hette geschehen sollen. Er ist viel zu redlich vnnd auffrichtig darzu / vnnd hat er diese letzte Bündnuß mit ewerm König nicht gemacht / euch zu betriegen. Er hat seine in ewer Königreich nicht wollen einschieben / die Innwohner desselben auffzuwicklen / vnd an sich zu hencken. Auch hat man dessen kein Zeichen gespüret / niemandt hat sich dessen im geringsten mercken lassen: kein Provintz ist von jhrem König abgefallen; keine Auffruhr hat sich erhaben. Ja / sprecht jhr / sie haben zu Hoff vnnd zwischen dem König vnnd der Königin allerley Vbels gestifftet: Darauff antworte ich / daß sie an deß Königs Hoff / da sie nicht gewesen / nichts dergleichen haben zu Werck richten können. Daß sie es aber bey der Königin gethan / ist nicht vermuthlich / es sey dann Sach / daß man jhnen verargen wolle / daß sie der Engelländer vnnd Protestanten / die sich gern bey jhr eingetrungen hetten / Stelle eingenommen haben. Von den Geistlichen / die bey der Königin gewesen / wil ich dieses allein sagen / daß wiewol sie den Engelländern verhast gewesen / sie sich gleichwol so still vnnd eingezogen gehalten / daß sie niemahls einen vnder jhnen beleydiget / vnnd keine Klag deßwegen vorkommen; mit denen so Catholisch haben sie wenig zu thun gehabt / dieweil sie jhre Spraach nicht vestanden: Den Protestanten / mit welchen sie keine Conversation gehabt / haben sie keine Forcht einjagen können / vnnd haben allein jhres Beruffs gewartet. Ferrner so werden der Königin Haußgenossen beschuldigt / daß sie vnder jhrem Nahmen Häuser auff dem Landt bestehen lassen / da man len / dann ich keine Ehre suche. Jhr habt auß meinem ersten Vortrag verstanden / daß mein Herr / der König in Franckreich / mich zu dem König in Groß Britannien / seinem Schwager abgefertiget hette / zu vernehmen / ob Jhr. Kön. Majest. sich nicht schuldig erkennete / dem Contract / welcher wegen deß Heuraths zwischen Jhro / vnd deß Königs in Franckreich Schwester auffgerichtet worden / in allen seinen Clausuln vnd Articuln nachzusetzen / auß was Vrsachen sie dieselbe gebrochen / vnd ob sie solches nit Verbessern vnnd wider zu recht bringen wolte. Meiner ersten Frag habt jhr ein Gnügen gethän: in dem jhr rund vnd freymüthig alle Articul / Contracten vñ Zusagungen / die zwischen beyden Königen fürgangen / gestanden: aber damit bin ich nicht zu frieden / daß jhr sie so vbel gehalten / vnnd kan mich nicht genugsam verwundern / daß da jhr nicht in Abrede seyt / worzu Ewer König sich verbunden / er gleichwol demselben schnurstracks zuwider / die Frantzosen / die der Königin seiner Gemahlin waren zugegeben worden / abgeschafft / vnnd an derselben statt Engelländer vnd Protestanten jhr zugeordnet hab: solches aber zu bemänteln / man die Frantzosen jetzundt allerhand Mißhandlungen / Meuttereyen / Rottierungen vnd anderer dergleichen Laster beschuldigen wolle. Jhr Herrn / der König mein Herr hat mir nicht befohlen / seiner Schwester der Königin in Engellandt Haußgenossen / welche bevrlaubet worden / Handlungen zu verantworten. So haben sie es auch nicht von mir begehrt / vnd hab ich es nicht auff mich genommen. Aber der König mein Herr ist mit jhnen zu frieden / sie sind jhnen nichts böses bewust: Jhr Tugendt vnnd Vnschuld ist männiglich bekannt. Aber dieweil die Schrifft / welche mir jetzundt vorgelesen worden / mehr einem Famoß Libell / dann einiger Antwort auff meinen Vortrag gleich ist: so erkenne ich mich schuldig / die Ehr vnnd den guten Nahmen der Nation / der ich mein Leib vnnd Gut verlobt hab / vnnd vnder welcher ich etliche hohe Ehren Empter trage / wie auch meiner guten Freunden vnnd Verwandten / die an höchstgemeldter Königin Hoff gewesen / vnnd der frommen Priester / die bey Gott dem Herren für vns das Wort thun / zu retten. Ich befinde / daß jhr zwar viel Klag Puncten auff die Bahn bringet / aber nichts beweyset. Jhr beschuldiget einen gantzen Hauffen guter Leuth / aber vnder denselben macht jhr nur drey namhafft. Nun pflege ich den jenigen / die andern Guts nachsagen schlecht hin zu glauben: aber denen die einem etwas Vbels nach reden / glaube ich nicht / wann sie schon tausendt Eydt theten / es seye dann Sach / daß sie es beweysen. Obberührte Klag Puncten sind alle Generäl / vnnd werden dieselbe weder durch die Klager war gemacht / noch durch die Beklagte gestanden. Sie können einen wol bezüchtigen / aber nicht vberweisen. Solche Anklag ohn Beweiß läst man für Gericht nicht passiren: Dann da heisset es / wo / wann / wie / wer hat solches begangen. Wo diese Stück nicht mit sattem Grundt dargethan werden / so gibt man nichts auff die Klag / vnnd werden die Kläger abgewiesen. Man muß auch sehen / ob sich die Klag auff die so beschuldiget werden reyme / vnnd ob sie deren können vberzeuget werden. Die Frawen vnnd Jungfrawen / die man wider heimbgeschickt / werden nicht beschuldiget / daß sie Vnzucht getrieben Die Priester daß sie vnkeusch gelebt; die Diener / daß sie vntrew gewesen vnnd etwas entwendet hetten. Was haben sie dann gethan? Sie sollen allerley böse Practicken / Gezänck vnd Vneinigkeit angesponnen / Vnruhe in dem Königreich gestifftet / Zwytracht zwischen dem König vnd seiner Gemahlin erreuget / vnnd also das heylige Bandt der Ehe zu trennen sich vnderstanden haben. Wie läst es sich aber ansehen / daß hundert Frantzosen / Männer vnd Weiber / Geistliche vnd Weltliche sich vnderfangen solten haben / ein Vnruh / Auffruhr vnnd Empörung in dem Königreich anzurichten; für vnnd zu was Endt hat solches geschehen sollen / was hette es genutzt / vnnd wie hette man darzu gelangen können; Dann ich wil nicht darfür halten / daß jhr euch eingebildet / als wann der König mein Herr mit vnder der Decken gelegen / vnnd solches mit seinem Willen / vnnd durch seinen Befehl hette geschehen sollen. Er ist viel zu redlich vnnd auffrichtig darzu / vnnd hat er diese letzte Bündnuß mit ewerm König nicht gemacht / euch zu betriegen. Er hat seine in ewer Königreich nicht wollen einschieben / die Innwohner desselben auffzuwicklen / vnd an sich zu hencken. Auch hat man dessen kein Zeichen gespüret / niemandt hat sich dessen im geringsten mercken lassen: kein Provintz ist von jhrem König abgefallen; keine Auffruhr hat sich erhaben. Ja / sprecht jhr / sie haben zu Hoff vnnd zwischen dem König vnnd der Königin allerley Vbels gestifftet: Darauff antworte ich / daß sie an deß Königs Hoff / da sie nicht gewesen / nichts dergleichen haben zu Werck richten können. Daß sie es aber bey der Königin gethan / ist nicht vermuthlich / es sey dann Sach / daß man jhnen verargen wolle / daß sie der Engelländer vnnd Protestanten / die sich gern bey jhr eingetrungen hetten / Stelle eingenommen haben. Von den Geistlichen / die bey der Königin gewesen / wil ich dieses allein sagen / daß wiewol sie den Engelländern verhast gewesen / sie sich gleichwol so still vnnd eingezogen gehalten / daß sie niemahls einen vnder jhnen beleydiget / vnnd keine Klag deßwegen vorkommen; mit denen so Catholisch haben sie wenig zu thun gehabt / dieweil sie jhre Spraach nicht vestanden: Den Protestanten / mit welchen sie keine Conversation gehabt / haben sie keine Forcht einjagen können / vnnd haben allein jhres Beruffs gewartet. Ferrner so werden der Königin Haußgenossen beschuldigt / daß sie vnder jhrem Nahmen Häuser auff dem Landt bestehen lassen / da man <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1309" n="1166"/> len / dann ich keine Ehre suche. Jhr habt auß meinem ersten Vortrag verstanden / daß mein Herr / der König in Franckreich / mich zu dem König in Groß Britannien / seinem Schwager abgefertiget hette / zu vernehmen / ob Jhr. Kön. Majest. sich nicht schuldig erkennete / dem Contract / welcher wegen deß Heuraths zwischen Jhro / vnd deß Königs in Franckreich Schwester auffgerichtet worden / in allen seinen Clausuln vnd Articuln nachzusetzen / auß was Vrsachen sie dieselbe gebrochen / vnd ob sie solches nit Verbessern vnnd wider zu recht bringen wolte.</p> <p>Meiner ersten Frag habt jhr ein Gnügen gethän: in dem jhr rund vnd freymüthig alle Articul / Contracten vñ Zusagungen / die zwischen beyden Königen fürgangen / gestanden: aber damit bin ich nicht zu frieden / daß jhr sie so vbel gehalten / vnnd kan mich nicht genugsam verwundern / daß da jhr nicht in Abrede seyt / worzu Ewer König sich verbunden / er gleichwol demselben schnurstracks zuwider / die Frantzosen / die der Königin seiner Gemahlin waren zugegeben worden / abgeschafft / vnnd an derselben statt Engelländer vnd Protestanten jhr zugeordnet hab: solches aber zu bemänteln / man die Frantzosen jetzundt allerhand Mißhandlungen / Meuttereyen / Rottierungen vnd anderer dergleichen Laster beschuldigen wolle.</p> <p>Jhr Herrn / der König mein Herr hat mir nicht befohlen / seiner Schwester der Königin in Engellandt Haußgenossen / welche bevrlaubet worden / Handlungen zu verantworten. So haben sie es auch nicht von mir begehrt / vnd hab ich es nicht auff mich genommen. Aber der König mein Herr ist mit jhnen zu frieden / sie sind jhnen nichts böses bewust: Jhr Tugendt vnnd Vnschuld ist männiglich bekannt. Aber dieweil die Schrifft / welche mir jetzundt vorgelesen worden / mehr einem Famoß Libell / dann einiger Antwort auff meinen Vortrag gleich ist: so erkenne ich mich schuldig / die Ehr vnnd den guten Nahmen der Nation / der ich mein Leib vnnd Gut verlobt hab / vnnd vnder welcher ich etliche hohe Ehren Empter trage / wie auch meiner guten Freunden vnnd Verwandten / die an höchstgemeldter Königin Hoff gewesen / vnnd der frommen Priester / die bey Gott dem Herren für vns das Wort thun / zu retten.</p> <p>Ich befinde / daß jhr zwar viel Klag Puncten auff die Bahn bringet / aber nichts beweyset. Jhr beschuldiget einen gantzen Hauffen guter Leuth / aber vnder denselben macht jhr nur drey namhafft. Nun pflege ich den jenigen / die andern Guts nachsagen schlecht hin zu glauben: aber denen die einem etwas Vbels nach reden / glaube ich nicht / wann sie schon tausendt Eydt theten / es seye dann Sach / daß sie es beweysen. Obberührte Klag Puncten sind alle Generäl / vnnd werden dieselbe weder durch die Klager war gemacht / noch durch die Beklagte gestanden. Sie können einen wol bezüchtigen / aber nicht vberweisen. Solche Anklag ohn Beweiß läst man für Gericht nicht passiren: Dann da heisset es / wo / wann / wie / wer hat solches begangen. Wo diese Stück nicht mit sattem Grundt dargethan werden / so gibt man nichts auff die Klag / vnnd werden die Kläger abgewiesen. Man muß auch sehen / ob sich die Klag auff die so beschuldiget werden reyme / vnnd ob sie deren können vberzeuget werden. Die Frawen vnnd Jungfrawen / die man wider heimbgeschickt / werden nicht beschuldiget / daß sie Vnzucht getrieben Die Priester daß sie vnkeusch gelebt; die Diener / daß sie vntrew gewesen vnnd etwas entwendet hetten. Was haben sie dann gethan? Sie sollen allerley böse Practicken / Gezänck vnd Vneinigkeit angesponnen / Vnruhe in dem Königreich gestifftet / Zwytracht zwischen dem König vnd seiner Gemahlin erreuget / vnnd also das heylige Bandt der Ehe zu trennen sich vnderstanden haben. Wie läst es sich aber ansehen / daß hundert Frantzosen / Männer vnd Weiber / Geistliche vnd Weltliche sich vnderfangen solten haben / ein Vnruh / Auffruhr vnnd Empörung in dem Königreich anzurichten; für vnnd zu was Endt hat solches geschehen sollen / was hette es genutzt / vnnd wie hette man darzu gelangen können; Dann ich wil nicht darfür halten / daß jhr euch eingebildet / als wann der König mein Herr mit vnder der Decken gelegen / vnnd solches mit seinem Willen / vnnd durch seinen Befehl hette geschehen sollen. Er ist viel zu redlich vnnd auffrichtig darzu / vnnd hat er diese letzte Bündnuß mit ewerm König nicht gemacht / euch zu betriegen. Er hat seine in ewer Königreich nicht wollen einschieben / die Innwohner desselben auffzuwicklen / vnd an sich zu hencken. Auch hat man dessen kein Zeichen gespüret / niemandt hat sich dessen im geringsten mercken lassen: kein Provintz ist von jhrem König abgefallen; keine Auffruhr hat sich erhaben. Ja / sprecht jhr / sie haben zu Hoff vnnd zwischen dem König vnnd der Königin allerley Vbels gestifftet: Darauff antworte ich / daß sie an deß Königs Hoff / da sie nicht gewesen / nichts dergleichen haben zu Werck richten können. Daß sie es aber bey der Königin gethan / ist nicht vermuthlich / es sey dann Sach / daß man jhnen verargen wolle / daß sie der Engelländer vnnd Protestanten / die sich gern bey jhr eingetrungen hetten / Stelle eingenommen haben. Von den Geistlichen / die bey der Königin gewesen / wil ich dieses allein sagen / daß wiewol sie den Engelländern verhast gewesen / sie sich gleichwol so still vnnd eingezogen gehalten / daß sie niemahls einen vnder jhnen beleydiget / vnnd keine Klag deßwegen vorkommen; mit denen so Catholisch haben sie wenig zu thun gehabt / dieweil sie jhre Spraach nicht vestanden: Den Protestanten / mit welchen sie keine Conversation gehabt / haben sie keine Forcht einjagen können / vnnd haben allein jhres Beruffs gewartet.</p> <p>Ferrner so werden der Königin Haußgenossen beschuldigt / daß sie vnder jhrem Nahmen Häuser auff dem Landt bestehen lassen / da man </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1166/1309]
len / dann ich keine Ehre suche. Jhr habt auß meinem ersten Vortrag verstanden / daß mein Herr / der König in Franckreich / mich zu dem König in Groß Britannien / seinem Schwager abgefertiget hette / zu vernehmen / ob Jhr. Kön. Majest. sich nicht schuldig erkennete / dem Contract / welcher wegen deß Heuraths zwischen Jhro / vnd deß Königs in Franckreich Schwester auffgerichtet worden / in allen seinen Clausuln vnd Articuln nachzusetzen / auß was Vrsachen sie dieselbe gebrochen / vnd ob sie solches nit Verbessern vnnd wider zu recht bringen wolte.
Meiner ersten Frag habt jhr ein Gnügen gethän: in dem jhr rund vnd freymüthig alle Articul / Contracten vñ Zusagungen / die zwischen beyden Königen fürgangen / gestanden: aber damit bin ich nicht zu frieden / daß jhr sie so vbel gehalten / vnnd kan mich nicht genugsam verwundern / daß da jhr nicht in Abrede seyt / worzu Ewer König sich verbunden / er gleichwol demselben schnurstracks zuwider / die Frantzosen / die der Königin seiner Gemahlin waren zugegeben worden / abgeschafft / vnnd an derselben statt Engelländer vnd Protestanten jhr zugeordnet hab: solches aber zu bemänteln / man die Frantzosen jetzundt allerhand Mißhandlungen / Meuttereyen / Rottierungen vnd anderer dergleichen Laster beschuldigen wolle.
Jhr Herrn / der König mein Herr hat mir nicht befohlen / seiner Schwester der Königin in Engellandt Haußgenossen / welche bevrlaubet worden / Handlungen zu verantworten. So haben sie es auch nicht von mir begehrt / vnd hab ich es nicht auff mich genommen. Aber der König mein Herr ist mit jhnen zu frieden / sie sind jhnen nichts böses bewust: Jhr Tugendt vnnd Vnschuld ist männiglich bekannt. Aber dieweil die Schrifft / welche mir jetzundt vorgelesen worden / mehr einem Famoß Libell / dann einiger Antwort auff meinen Vortrag gleich ist: so erkenne ich mich schuldig / die Ehr vnnd den guten Nahmen der Nation / der ich mein Leib vnnd Gut verlobt hab / vnnd vnder welcher ich etliche hohe Ehren Empter trage / wie auch meiner guten Freunden vnnd Verwandten / die an höchstgemeldter Königin Hoff gewesen / vnnd der frommen Priester / die bey Gott dem Herren für vns das Wort thun / zu retten.
Ich befinde / daß jhr zwar viel Klag Puncten auff die Bahn bringet / aber nichts beweyset. Jhr beschuldiget einen gantzen Hauffen guter Leuth / aber vnder denselben macht jhr nur drey namhafft. Nun pflege ich den jenigen / die andern Guts nachsagen schlecht hin zu glauben: aber denen die einem etwas Vbels nach reden / glaube ich nicht / wann sie schon tausendt Eydt theten / es seye dann Sach / daß sie es beweysen. Obberührte Klag Puncten sind alle Generäl / vnnd werden dieselbe weder durch die Klager war gemacht / noch durch die Beklagte gestanden. Sie können einen wol bezüchtigen / aber nicht vberweisen. Solche Anklag ohn Beweiß läst man für Gericht nicht passiren: Dann da heisset es / wo / wann / wie / wer hat solches begangen. Wo diese Stück nicht mit sattem Grundt dargethan werden / so gibt man nichts auff die Klag / vnnd werden die Kläger abgewiesen. Man muß auch sehen / ob sich die Klag auff die so beschuldiget werden reyme / vnnd ob sie deren können vberzeuget werden. Die Frawen vnnd Jungfrawen / die man wider heimbgeschickt / werden nicht beschuldiget / daß sie Vnzucht getrieben Die Priester daß sie vnkeusch gelebt; die Diener / daß sie vntrew gewesen vnnd etwas entwendet hetten. Was haben sie dann gethan? Sie sollen allerley böse Practicken / Gezänck vnd Vneinigkeit angesponnen / Vnruhe in dem Königreich gestifftet / Zwytracht zwischen dem König vnd seiner Gemahlin erreuget / vnnd also das heylige Bandt der Ehe zu trennen sich vnderstanden haben. Wie läst es sich aber ansehen / daß hundert Frantzosen / Männer vnd Weiber / Geistliche vnd Weltliche sich vnderfangen solten haben / ein Vnruh / Auffruhr vnnd Empörung in dem Königreich anzurichten; für vnnd zu was Endt hat solches geschehen sollen / was hette es genutzt / vnnd wie hette man darzu gelangen können; Dann ich wil nicht darfür halten / daß jhr euch eingebildet / als wann der König mein Herr mit vnder der Decken gelegen / vnnd solches mit seinem Willen / vnnd durch seinen Befehl hette geschehen sollen. Er ist viel zu redlich vnnd auffrichtig darzu / vnnd hat er diese letzte Bündnuß mit ewerm König nicht gemacht / euch zu betriegen. Er hat seine in ewer Königreich nicht wollen einschieben / die Innwohner desselben auffzuwicklen / vnd an sich zu hencken. Auch hat man dessen kein Zeichen gespüret / niemandt hat sich dessen im geringsten mercken lassen: kein Provintz ist von jhrem König abgefallen; keine Auffruhr hat sich erhaben. Ja / sprecht jhr / sie haben zu Hoff vnnd zwischen dem König vnnd der Königin allerley Vbels gestifftet: Darauff antworte ich / daß sie an deß Königs Hoff / da sie nicht gewesen / nichts dergleichen haben zu Werck richten können. Daß sie es aber bey der Königin gethan / ist nicht vermuthlich / es sey dann Sach / daß man jhnen verargen wolle / daß sie der Engelländer vnnd Protestanten / die sich gern bey jhr eingetrungen hetten / Stelle eingenommen haben. Von den Geistlichen / die bey der Königin gewesen / wil ich dieses allein sagen / daß wiewol sie den Engelländern verhast gewesen / sie sich gleichwol so still vnnd eingezogen gehalten / daß sie niemahls einen vnder jhnen beleydiget / vnnd keine Klag deßwegen vorkommen; mit denen so Catholisch haben sie wenig zu thun gehabt / dieweil sie jhre Spraach nicht vestanden: Den Protestanten / mit welchen sie keine Conversation gehabt / haben sie keine Forcht einjagen können / vnnd haben allein jhres Beruffs gewartet.
Ferrner so werden der Königin Haußgenossen beschuldigt / daß sie vnder jhrem Nahmen Häuser auff dem Landt bestehen lassen / da man
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |