Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.den mit Franckreich getroffenen Heyrath gesucht / weit zu rück gesetzt worden. Wie es nun so weit kommen / daß beyde Theil einander auff dem Meer anzugreiffen angefangen / haben die Engelländer den Frantzosen nicht wenig Schaden gethan. Vnder andern haben sie vier grosse Kauffmanns Schiff / welche mit Waaren reich beladen nach Spanien fahren wollen / wie auch zwantzig Barchen / die zu Conquet an Ancker gelegen / genommen vnnd nach Engelland geschickt. Vber diß haben sie zwey Schiff / so gleich falls stattliche Waaren auffgegehabt / vnd von Haure de Grace damit nach S. Lucas in Spanien seglen wollen / gefangen / vnnd zu Londen eingebracht. Damals wurden in Engelland alle inn- vnnd außländische Schiff arrestirt / vnd ein solche Anzahl Kriegsvolck zusammen gebracht / daß sich männiglich darob verwunderte. Engelländer thun den Frantzosen Schaden. Inmittels wurden in Franckreich alle Engelländische vnnd in Engellandt alle Frantztzösische Schiff arrestirt. Darauß dann erfolget / daß alle Commercien vnd Handlung zwischen Franckreich vnnd Engelland durch offene Mandata nidergelegt worden: vnnd nach dem der König in Engellandt vnderm dato den 28. April seinem Vnderthanen bey Straff der Confiscation jhrer Schiff vnnd Güter verbotten / daß sie nicht auff Franckreich handeln solten: Hernach in einem Edict den 12. Maij datirt / alle Schiff die dem König in Franckreich vnd seinen Vnderthanen zugehörten / sampt allen Gütern vnd Waaren / die sich darinn befinden würden / wo die auch möchten anzutreffen seyn / Preiß gegeben: Als hat hingegen der König in Franckreich diese Declaration publiciren lassen. Commercien zwischen Franckreich vnd Engelland verbotten. Ludwig / rc. Nach dem die Engelländer zu Abbruch deß zwischen vns vnd jhnen auffgerichten Friedens / Bündnuß vnser seyts nichts ermangeln lassen / sich gelüsten lassen vnsere Vnderthanen zu Wasser zu berauben / dero Schiff vnd Waaren hinweg zu nehmen / in Engelland zu bringen / zu arrestiren / das jenige was vnsern Vnderthanen zugehört / vnd was denselben zu erkant / wider aller Völcker Recht zu confisciren / preiß zu machen / vnd zu jhrem Nutz zu verkauffen / haben wir zu Abschaffung solcher Vnordnung gleich Anfangs alle bequeme Mitteln angewendt / vnd in all redliche Weg dahin getrachtet / daß die vns von jhnen gethane Zusag vnnd Versprechnussen / die Restitution der Kauffmanns Waaren / vnd andere Güter belangend / ins Werck möchten gesteller werden / zu welchem End wir auch derselbigen Waaren vnd Güter die in vnserm Gebieth arrestirt gewesen / deß Arrests entschlagen / verhoffend hierdurch gemeldte Engelländer zu gleichmässiger Gerecht- vnd Billichkeit gegen vnsere Vnderthanen zu bewegen / welches aber alles bißhero nichts hat verfangen wollen: Dahero wir dann gezwungen werden / zu Befreyung vnserer Vnderthanen vnd Ergetzung deß vielfältigen erlittenen vnnd täglich noch leydenden Verlusis / andere Mittel an die Handt zu nemen. Haben also diese Sach Vnserm Rath / bey dem sich Vnsere sehr liebe Fraw Mutter / Vnser Bruder der Hertzog von Orleans / vnnd viel andere Fürsten / Hertzogen / Graffen vnd vornehme Herren befinden / zu berathschlagen auffgeben / vnnd auff derselben Gutachten / wie auch auß Vnserer gewissen Wissenschafft Königlicher Authorität vnd Vollmacht / verbotten / vnnd verbieten / Krafft dieses / kem Gewerb noch Handel / auff was Weiß vnd Weg es jmmer geschehen mag / mit obgemelten Engelländern zu treiben / all Vnsern Vnderthanen weß Stands vnd Wesens die seynd / wie auch denen in Vnserm Königreich wohnenden Engelländern / ingleichem der Engelländer Factorn / Commissarien / vnd andern so derselben Sachen zu verrichten haben / außtrücklich befehlend / daß sie denselben im wenigsten nicht einige Waaren / es sey an Golt / Silber / gewirckt oder vngewirckt / gemüntzt oder vngemünt / Früchten / Korn / Wein oder dergleichen zukommen lassen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / ingleichem daß sie keine Waaren / als Wüllentuch / Sergen / Leinwad / Bley / Zin / Seyden / Woll / Händschuh / Messer / Fisch / Apoteckers Waaren / Specerey / Kolen vnd dergleichen auß Engelland / es sey vnter der Frantzosen / Engelländer / oder einiger anderer Namen / dieselbe Waaren kommen recht auß Engellandt oder seyn auff vnd durch andere Landschafften geführt / in Vnser Königreich bringen sollen bey Straff vnd Confiscation aller derselben Waaren / Schiff / Wagen vnd Pferdten / da solche Waaren gefunden werden / sie haben auch Paßport oder Erlaubnuß was vnd wie sie wolle / ja wollen auch daß die Vbertretter nach Gelegenheit der Sachen am Leib gestrafft werden / vnd die in Vnserm Königreich wohnende Engelländer aller jhrer Privilegien verlustig seyn sollen. Damit aber dieser Will vnd Meynung desto fleissiger möge verrichtet werden / haben Wir Macht geben / vnnd geben Krafft dieses / allen Vnsern Richtern vnd Officianten an denen Orthen da dieselbe wohnen / den Anbringern zu lieffern den drittentheil aller solcher Waaren vnnd Gütern so von jhnen mögen angebracht vnd Vns zugewiesen werden. Damit gleichwol die Mißbräuch / welche zu Abbruch dieser Vnser er Erklärung eynbrechen möchten / die Waaren auß Groß Britannien so sich jetzt in Vnserm Königreich befinden betreffend / verhütet werden / wollen vnd befehlen Wir / daß alle Factoren / Kauffleuth vnd andere so dergleichen Waaren haben / die selbe bey den Richtern eines jeden Orths / da sie wohnen / angeben / vnd nach 8. Tagen von dato an mit Namen vnd Zunamen deren denen solche zugehören / verzeichnen lassen welche Verzeichnuß ohne Lohn soll verrichtet werden. Weil nun auch einige Waaren in Vnserm Königreich möchten geladen werden vnterm Schein dieselbe anderswohin zu führen / dieselbe aber gleichwol hernach in Engelland gebracht vnd außgeladen würden / wollen vnd befehlen Wir / daß alle vnsere Vnterthanen / wie auch all andere weß Nation die seyn / vor vnd ehe sie solche Waaren auß vnserm Königreich abführen / sich mit Darstellung guter Bürgschafft verbinden sollen / den mit Franckreich getroffenen Heyrath gesucht / weit zu rück gesetzt worden. Wie es nun so weit kommen / daß beyde Theil einander auff dem Meer anzugreiffen angefangen / haben die Engelländer den Frantzosen nicht wenig Schaden gethan. Vnder andern haben sie vier grosse Kauffmanns Schiff / welche mit Waaren reich beladen nach Spanien fahren wollen / wie auch zwantzig Barchen / die zu Conquet an Ancker gelegen / genommen vnnd nach Engelland geschickt. Vber diß haben sie zwey Schiff / so gleich falls stattliche Waaren auffgegehabt / vnd von Haure de Grace damit nach S. Lucas in Spanien seglen wollen / gefangen / vnnd zu Londen eingebracht. Damals wurden in Engelland alle inn- vnnd außländische Schiff arrestirt / vnd ein solche Anzahl Kriegsvolck zusam̃en gebracht / daß sich männiglich darob verwunderte. Engelländer thun den Frantzosen Schaden. Inmittels wurden in Franckreich alle Engelländische vnnd in Engellandt alle Frantztzösische Schiff arrestirt. Darauß dann erfolget / daß alle Commercien vnd Handlung zwischen Franckreich vnnd Engelland durch offene Mandata nidergelegt worden: vnnd nach dem der König in Engellandt vnderm dato den 28. April seinem Vnderthanen bey Straff der Confiscation jhrer Schiff vnnd Güter verbotten / daß sie nicht auff Franckreich handeln solten: Hernach in einem Edict den 12. Maij datirt / alle Schiff die dem König in Franckreich vnd seinen Vnderthanen zugehörten / sampt allen Gütern vnd Waaren / die sich darinn befinden würden / wo die auch möchten anzutreffen seyn / Preiß gegeben: Als hat hingegen der König in Franckreich diese Declaration publiciren lassen. Commercien zwischẽ Franckreich vnd Engelland verbotten. Ludwig / rc. Nach dem die Engelländer zu Abbruch deß zwischen vns vnd jhnen auffgerichten Friedens / Bündnuß vnser seyts nichts ermangeln lassen / sich gelüsten lassen vnsere Vnderthanen zu Wasser zu berauben / dero Schiff vnd Waaren hinweg zu nehmen / in Engelland zu bringen / zu arrestiren / das jenige was vnsern Vnderthanen zugehört / vnd was denselben zu erkant / wider aller Völcker Recht zu confisciren / preiß zu machen / vnd zu jhrem Nutz zu verkauffen / haben wir zu Abschaffung solcher Vnordnung gleich Anfangs alle bequeme Mitteln angewendt / vnd in all redliche Weg dahin getrachtet / daß die vns von jhnen gethane Zusag vnnd Versprechnussen / die Restitution der Kauffmanns Waaren / vnd andere Güter belangend / ins Werck möchten gesteller werden / zu welchem End wir auch derselbigen Waaren vnd Güter die in vnserm Gebieth arrestirt gewesen / deß Arrests entschlagen / verhoffend hierdurch gemeldte Engelländer zu gleichmässiger Gerecht- vnd Billichkeit gegen vnsere Vnderthanen zu bewegen / welches aber alles bißhero nichts hat verfangen wollen: Dahero wir dann gezwungen werden / zu Befreyung vnserer Vnderthanen vnd Ergetzung deß vielfältigen erlittenen vnnd täglich noch leydenden Verlusis / andere Mittel an die Handt zu nemen. Haben also diese Sach Vnserm Rath / bey dem sich Vnsere sehr liebe Fraw Mutter / Vnser Bruder der Hertzog von Orleans / vnnd viel andere Fürsten / Hertzogen / Graffen vnd vornehme Herren befinden / zu berathschlagen auffgeben / vnnd auff derselben Gutachten / wie auch auß Vnserer gewissen Wissenschafft Königlicher Authorität vnd Vollmacht / verbotten / vnnd verbieten / Krafft dieses / kem Gewerb noch Handel / auff was Weiß vnd Weg es jmmer geschehen mag / mit obgemelten Engelländern zu treiben / all Vnsern Vnderthanen weß Stands vnd Wesens die seynd / wie auch denen in Vnserm Königreich wohnenden Engelländern / ingleichem der Engelländer Factorn / Commissarien / vnd andern so derselben Sachen zu verrichten haben / außtrücklich befehlend / daß sie denselben im wenigsten nicht einige Waaren / es sey an Golt / Silber / gewirckt oder vngewirckt / gemüntzt oder vngemünt / Früchten / Korn / Wein oder dergleichen zukommen lassen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / ingleichem daß sie keine Waaren / als Wüllentuch / Sergen / Leinwad / Bley / Zin / Seyden / Woll / Händschuh / Messer / Fisch / Apoteckers Waaren / Specerey / Kolen vnd dergleichen auß Engelland / es sey vnter der Frantzosen / Engelländer / oder einiger anderer Namen / dieselbe Waaren kommen recht auß Engellandt oder seyn auff vnd durch andere Landschafften geführt / in Vnser Königreich bringen sollen bey Straff vñ Confiscation aller derselben Waaren / Schiff / Wagen vnd Pferdten / da solche Waaren gefunden werden / sie haben auch Paßport oder Erlaubnuß was vnd wie sie wolle / ja wollen auch daß die Vbertretter nach Gelegenheit der Sachen am Leib gestrafft werden / vnd die in Vnserm Königreich wohnende Engelländer aller jhrer Privilegien verlustig seyn sollen. Damit aber dieser Will vñ Meynũg desto fleissiger möge verrichtet werden / haben Wir Macht geben / vnnd geben Krafft dieses / allen Vnsern Richtern vnd Officianten an denen Orthen da dieselbe wohnen / den Anbringern zu lieffern den drittentheil aller solcher Waaren vnnd Gütern so von jhnen mögen angebracht vnd Vns zugewiesen werden. Damit gleichwol die Mißbräuch / welche zu Abbruch dieser Vnser er Erklärung eynbrechẽ möchten / die Waaren auß Groß Britannien so sich jetzt in Vnserm Königreich befinden betreffend / verhütet werden / wollen vnd befehlẽ Wir / daß alle Factoren / Kauffleuth vnd andere so dergleichen Waaren haben / die selbe bey den Richtern eines jeden Orths / da sie wohnen / angeben / vnd nach 8. Tagen von dato an mit Namen vnd Zunamen deren denen solche zugehörẽ / verzeichnẽ lassen welche Verzeichnuß ohne Lohn soll verrichtet werden. Weil nun auch einige Waaren in Vnserm Königreich möchten geladen werden vnterm Schein dieselbe anderswohin zu führen / dieselbe aber gleichwol hernach in Engelland gebracht vñ außgeladen würdẽ / wollen vñ befehlẽ Wir / daß alle vnsere Vnterthanẽ / wie auch all andere weß Nation die seyn / vor vñ ehe sie solche Waarẽ auß vnserm Königreich abführen / sich mit Darstellũg guter Bürgschafft verbindẽ sollẽ / <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1316" n="1173"/> den mit Franckreich getroffenen Heyrath gesucht / weit zu rück gesetzt worden.</p> <p>Wie es nun so weit kommen / daß beyde Theil einander auff dem Meer anzugreiffen angefangen / haben die Engelländer den Frantzosen nicht wenig Schaden gethan. Vnder andern haben sie vier grosse Kauffmanns Schiff / welche mit Waaren reich beladen nach Spanien fahren wollen / wie auch zwantzig Barchen / die zu Conquet an Ancker gelegen / genommen vnnd nach Engelland geschickt. Vber diß haben sie zwey Schiff / so gleich falls stattliche Waaren auffgegehabt / vnd von Haure de Grace damit nach S. Lucas in Spanien seglen wollen / gefangen / vnnd zu Londen eingebracht. Damals wurden in Engelland alle inn- vnnd außländische Schiff arrestirt / vnd ein solche Anzahl Kriegsvolck zusam̃en gebracht / daß sich männiglich darob verwunderte.</p> <p><note place="left">Engelländer thun den Frantzosen Schaden.</note> Inmittels wurden in Franckreich alle Engelländische vnnd in Engellandt alle Frantztzösische Schiff arrestirt. Darauß dann erfolget / daß alle Commercien vnd Handlung zwischen Franckreich vnnd Engelland durch offene Mandata nidergelegt worden: vnnd nach dem der König in Engellandt vnderm dato den 28. April seinem Vnderthanen bey Straff der Confiscation jhrer Schiff vnnd Güter verbotten / daß sie nicht auff Franckreich handeln solten: Hernach in einem Edict den 12. Maij datirt / alle Schiff die dem König in Franckreich vnd seinen Vnderthanen zugehörten / sampt allen Gütern vnd Waaren / die sich darinn befinden würden / wo die auch möchten anzutreffen seyn / Preiß gegeben: Als hat hingegen der König in Franckreich diese Declaration publiciren lassen.</p> <p><note place="left">Commercien zwischẽ Franckreich vnd Engelland verbotten.</note> Ludwig / rc. Nach dem die Engelländer zu Abbruch deß zwischen vns vnd jhnen auffgerichten Friedens / Bündnuß vnser seyts nichts ermangeln lassen / sich gelüsten lassen vnsere Vnderthanen zu Wasser zu berauben / dero Schiff vnd Waaren hinweg zu nehmen / in Engelland zu bringen / zu arrestiren / das jenige was vnsern Vnderthanen zugehört / vnd was denselben zu erkant / wider aller Völcker Recht zu confisciren / preiß zu machen / vnd zu jhrem Nutz zu verkauffen / haben wir zu Abschaffung solcher Vnordnung gleich Anfangs alle bequeme Mitteln angewendt / vnd in all redliche Weg dahin getrachtet / daß die vns von jhnen gethane Zusag vnnd Versprechnussen / die Restitution der Kauffmanns Waaren / vnd andere Güter belangend / ins Werck möchten gesteller werden / zu welchem End wir auch derselbigen Waaren vnd Güter die in vnserm Gebieth arrestirt gewesen / deß Arrests entschlagen / verhoffend hierdurch gemeldte Engelländer zu gleichmässiger Gerecht- vnd Billichkeit gegen vnsere Vnderthanen zu bewegen / welches aber alles bißhero nichts hat verfangen wollen: Dahero wir dann gezwungen werden / zu Befreyung vnserer Vnderthanen vnd Ergetzung deß vielfältigen erlittenen vnnd täglich noch leydenden Verlusis / andere Mittel an die Handt zu nemen. Haben also diese Sach Vnserm Rath / bey dem sich Vnsere sehr liebe Fraw Mutter / Vnser Bruder der Hertzog von Orleans / vnnd viel andere Fürsten / Hertzogen / Graffen vnd vornehme Herren befinden / zu berathschlagen auffgeben / vnnd auff derselben Gutachten / wie auch auß Vnserer gewissen Wissenschafft Königlicher Authorität vnd Vollmacht / verbotten / vnnd verbieten / Krafft dieses / kem Gewerb noch Handel / auff was Weiß vnd Weg es jmmer geschehen mag / mit obgemelten Engelländern zu treiben / all Vnsern Vnderthanen weß Stands vnd Wesens die seynd / wie auch denen in Vnserm Königreich wohnenden Engelländern / ingleichem der Engelländer Factorn / Commissarien / vnd andern so derselben Sachen zu verrichten haben / außtrücklich befehlend / daß sie denselben im wenigsten nicht einige Waaren / es sey an Golt / Silber / gewirckt oder vngewirckt / gemüntzt oder vngemünt / Früchten / Korn / Wein oder dergleichen zukommen lassen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / ingleichem daß sie keine Waaren / als Wüllentuch / Sergen / Leinwad / Bley / Zin / Seyden / Woll / Händschuh / Messer / Fisch / Apoteckers Waaren / Specerey / Kolen vnd dergleichen auß Engelland / es sey vnter der Frantzosen / Engelländer / oder einiger anderer Namen / dieselbe Waaren kommen recht auß Engellandt oder seyn auff vnd durch andere Landschafften geführt / in Vnser Königreich bringen sollen bey Straff vñ Confiscation aller derselben Waaren / Schiff / Wagen vnd Pferdten / da solche Waaren gefunden werden / sie haben auch Paßport oder Erlaubnuß was vnd wie sie wolle / ja wollen auch daß die Vbertretter nach Gelegenheit der Sachen am Leib gestrafft werden / vnd die in Vnserm Königreich wohnende Engelländer aller jhrer Privilegien verlustig seyn sollen. Damit aber dieser Will vñ Meynũg desto fleissiger möge verrichtet werden / haben Wir Macht geben / vnnd geben Krafft dieses / allen Vnsern Richtern vnd Officianten an denen Orthen da dieselbe wohnen / den Anbringern zu lieffern den drittentheil aller solcher Waaren vnnd Gütern so von jhnen mögen angebracht vnd Vns zugewiesen werden. Damit gleichwol die Mißbräuch / welche zu Abbruch dieser Vnser er Erklärung eynbrechẽ möchten / die Waaren auß Groß Britannien so sich jetzt in Vnserm Königreich befinden betreffend / verhütet werden / wollen vnd befehlẽ Wir / daß alle Factoren / Kauffleuth vnd andere so dergleichen Waaren haben / die selbe bey den Richtern eines jeden Orths / da sie wohnen / angeben / vnd nach 8. Tagen von dato an mit Namen vnd Zunamen deren denen solche zugehörẽ / verzeichnẽ lassen welche Verzeichnuß ohne Lohn soll verrichtet werden. Weil nun auch einige Waaren in Vnserm Königreich möchten geladen werden vnterm Schein dieselbe anderswohin zu führen / dieselbe aber gleichwol hernach in Engelland gebracht vñ außgeladen würdẽ / wollen vñ befehlẽ Wir / daß alle vnsere Vnterthanẽ / wie auch all andere weß Nation die seyn / vor vñ ehe sie solche Waarẽ auß vnserm Königreich abführen / sich mit Darstellũg guter Bürgschafft verbindẽ sollẽ / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1173/1316]
den mit Franckreich getroffenen Heyrath gesucht / weit zu rück gesetzt worden.
Wie es nun so weit kommen / daß beyde Theil einander auff dem Meer anzugreiffen angefangen / haben die Engelländer den Frantzosen nicht wenig Schaden gethan. Vnder andern haben sie vier grosse Kauffmanns Schiff / welche mit Waaren reich beladen nach Spanien fahren wollen / wie auch zwantzig Barchen / die zu Conquet an Ancker gelegen / genommen vnnd nach Engelland geschickt. Vber diß haben sie zwey Schiff / so gleich falls stattliche Waaren auffgegehabt / vnd von Haure de Grace damit nach S. Lucas in Spanien seglen wollen / gefangen / vnnd zu Londen eingebracht. Damals wurden in Engelland alle inn- vnnd außländische Schiff arrestirt / vnd ein solche Anzahl Kriegsvolck zusam̃en gebracht / daß sich männiglich darob verwunderte.
Inmittels wurden in Franckreich alle Engelländische vnnd in Engellandt alle Frantztzösische Schiff arrestirt. Darauß dann erfolget / daß alle Commercien vnd Handlung zwischen Franckreich vnnd Engelland durch offene Mandata nidergelegt worden: vnnd nach dem der König in Engellandt vnderm dato den 28. April seinem Vnderthanen bey Straff der Confiscation jhrer Schiff vnnd Güter verbotten / daß sie nicht auff Franckreich handeln solten: Hernach in einem Edict den 12. Maij datirt / alle Schiff die dem König in Franckreich vnd seinen Vnderthanen zugehörten / sampt allen Gütern vnd Waaren / die sich darinn befinden würden / wo die auch möchten anzutreffen seyn / Preiß gegeben: Als hat hingegen der König in Franckreich diese Declaration publiciren lassen.
Engelländer thun den Frantzosen Schaden. Ludwig / rc. Nach dem die Engelländer zu Abbruch deß zwischen vns vnd jhnen auffgerichten Friedens / Bündnuß vnser seyts nichts ermangeln lassen / sich gelüsten lassen vnsere Vnderthanen zu Wasser zu berauben / dero Schiff vnd Waaren hinweg zu nehmen / in Engelland zu bringen / zu arrestiren / das jenige was vnsern Vnderthanen zugehört / vnd was denselben zu erkant / wider aller Völcker Recht zu confisciren / preiß zu machen / vnd zu jhrem Nutz zu verkauffen / haben wir zu Abschaffung solcher Vnordnung gleich Anfangs alle bequeme Mitteln angewendt / vnd in all redliche Weg dahin getrachtet / daß die vns von jhnen gethane Zusag vnnd Versprechnussen / die Restitution der Kauffmanns Waaren / vnd andere Güter belangend / ins Werck möchten gesteller werden / zu welchem End wir auch derselbigen Waaren vnd Güter die in vnserm Gebieth arrestirt gewesen / deß Arrests entschlagen / verhoffend hierdurch gemeldte Engelländer zu gleichmässiger Gerecht- vnd Billichkeit gegen vnsere Vnderthanen zu bewegen / welches aber alles bißhero nichts hat verfangen wollen: Dahero wir dann gezwungen werden / zu Befreyung vnserer Vnderthanen vnd Ergetzung deß vielfältigen erlittenen vnnd täglich noch leydenden Verlusis / andere Mittel an die Handt zu nemen. Haben also diese Sach Vnserm Rath / bey dem sich Vnsere sehr liebe Fraw Mutter / Vnser Bruder der Hertzog von Orleans / vnnd viel andere Fürsten / Hertzogen / Graffen vnd vornehme Herren befinden / zu berathschlagen auffgeben / vnnd auff derselben Gutachten / wie auch auß Vnserer gewissen Wissenschafft Königlicher Authorität vnd Vollmacht / verbotten / vnnd verbieten / Krafft dieses / kem Gewerb noch Handel / auff was Weiß vnd Weg es jmmer geschehen mag / mit obgemelten Engelländern zu treiben / all Vnsern Vnderthanen weß Stands vnd Wesens die seynd / wie auch denen in Vnserm Königreich wohnenden Engelländern / ingleichem der Engelländer Factorn / Commissarien / vnd andern so derselben Sachen zu verrichten haben / außtrücklich befehlend / daß sie denselben im wenigsten nicht einige Waaren / es sey an Golt / Silber / gewirckt oder vngewirckt / gemüntzt oder vngemünt / Früchten / Korn / Wein oder dergleichen zukommen lassen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / ingleichem daß sie keine Waaren / als Wüllentuch / Sergen / Leinwad / Bley / Zin / Seyden / Woll / Händschuh / Messer / Fisch / Apoteckers Waaren / Specerey / Kolen vnd dergleichen auß Engelland / es sey vnter der Frantzosen / Engelländer / oder einiger anderer Namen / dieselbe Waaren kommen recht auß Engellandt oder seyn auff vnd durch andere Landschafften geführt / in Vnser Königreich bringen sollen bey Straff vñ Confiscation aller derselben Waaren / Schiff / Wagen vnd Pferdten / da solche Waaren gefunden werden / sie haben auch Paßport oder Erlaubnuß was vnd wie sie wolle / ja wollen auch daß die Vbertretter nach Gelegenheit der Sachen am Leib gestrafft werden / vnd die in Vnserm Königreich wohnende Engelländer aller jhrer Privilegien verlustig seyn sollen. Damit aber dieser Will vñ Meynũg desto fleissiger möge verrichtet werden / haben Wir Macht geben / vnnd geben Krafft dieses / allen Vnsern Richtern vnd Officianten an denen Orthen da dieselbe wohnen / den Anbringern zu lieffern den drittentheil aller solcher Waaren vnnd Gütern so von jhnen mögen angebracht vnd Vns zugewiesen werden. Damit gleichwol die Mißbräuch / welche zu Abbruch dieser Vnser er Erklärung eynbrechẽ möchten / die Waaren auß Groß Britannien so sich jetzt in Vnserm Königreich befinden betreffend / verhütet werden / wollen vnd befehlẽ Wir / daß alle Factoren / Kauffleuth vnd andere so dergleichen Waaren haben / die selbe bey den Richtern eines jeden Orths / da sie wohnen / angeben / vnd nach 8. Tagen von dato an mit Namen vnd Zunamen deren denen solche zugehörẽ / verzeichnẽ lassen welche Verzeichnuß ohne Lohn soll verrichtet werden. Weil nun auch einige Waaren in Vnserm Königreich möchten geladen werden vnterm Schein dieselbe anderswohin zu führen / dieselbe aber gleichwol hernach in Engelland gebracht vñ außgeladen würdẽ / wollen vñ befehlẽ Wir / daß alle vnsere Vnterthanẽ / wie auch all andere weß Nation die seyn / vor vñ ehe sie solche Waarẽ auß vnserm Königreich abführen / sich mit Darstellũg guter Bürgschafft verbindẽ sollẽ /
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