Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.daß sie nemlich in eines Jahrs frist von den Richtern deren Orthen da sie solche Waaren außgeladen / gnugsame Zeugnuß einbringen vnnd lieffern sollen / da auch nach gemeldter Außladung solche Waaren wider eingeladen vnnd in Engelland gebracht werden / sollen die Bürgen deßwegen angesprochen / vnnd von vnsern Officianten verfolgt vnd executirt werden. Wir wollen vnd befehlen auch / daß alle Effecten / Gelt / Schuld / Waaren / so auß diesem Königreich den Engelländern zukommen mögen / in Handen der jenigen / da dieselbe befunden werden / beschwerdt vnnd arrestirt bleiben sollen / außtrücklich verbietend / nichts was den Engelländern zukompt / es sey Gelt oder Gelts werth / auß Handen zu lassen / bey Straff / daß die jenige so hierwider thun / auß jhrem eygenen solches bezahlen / vnnd darneben nach Beschaffenheit der Sachen sollen gestrafft werden. Endtlich befehlen wir allen vnnd jeden Officirern / rc. denen solches gebührt / daß sie diesen vnsern Befehl vnnd Erklärung / an denen Orthen / da es gebräuchlich ablesen / verkünden / einregistriren / vnnd daran seyn / daß der Jnnhalt desselben vnfehlbarlich gehalten / vnnd nichts darwider gehandelt werde. Deßgleichen befehlen wir vnsern General Procuratoren / vnnd jhren Substituten / daß sie die Hand drüber halten / damit dasselbe publicirt an gewöhnlichen Orthen angeschlagen / vnnd den Vbertrettern alle Entschuldigung der Vnwissenheit benommen werde. Ferrner so befehlen wir allen Ober- vnnd Vnder Amptleuthen in vnsern Provintzen / allen Hauptleuthen vnnd Gubernatoren in den Stätten / allen Schultheissen / Bürgermeistern vnnd Raths Verwandten deroselben / wie auch allen andern / denen es Ampts halben obligen wirdt / vnnd darumb werden ersucht werden / daß sie denen / so deßwegen Hülff bey jhnen suchen werden / die Handt bieten; Hergegen verbieten wir ernstlich / daß sie keine Paßporten / Erlaubnuß vnnd Freyheits Brieff / diesem vnserm Mandat zuwider ertheilen / noch den Verbrechern desselben einigen Gunst oder Vorschub erzeigten / bey Verlust jhrer Empter. Endlich sollen vnsere Zöllner keinen Paß Brieff geben / zu Abbruch obbesagten Mandats / bey Straff drey tausendt Pfund / so offt sie dem selben zuwider handeln / neben anderer willkührlicher Straff / auch Confiscirung der Waaren / etc. Frantzosen ziehenden Kürtsern auff dem Meer. Bey diesem Handel aber ist das gröste Vngewitter vber die Frantzosen gangen / als welchen die Engelländer auff dem Meer weit vberlegen waren: die namen jhres Vortheils wol in Acht / machten gute Beuthen / vnnd eroberten viel Frantzösische Schiff / also daß auff der Revier Tenos biß an Londen alles voll Frantzösischer Schiff gelegen / vnnd täglich jmmer mehr eingebracht worden. Es hat auch der König in Engellandt den Paß zwischen Dovern vnnd Calais nit Kriegs Schiffen starck besetzt / also daß weder nach Spanien oder Franckreich etwas durchkommen mögen. Vmb selbige Zeit sindt acht Frantzösische Schiff etlichen Englischen Kriegs Schiffen / so auff der Reiß nach West Indien gewesen / begegnet / da sie zwischen beyden Theilen ein hart Treffen erhaben / biß endlich nach dem vier Frantzösische Schiff / vnd zwey Englische in Grundt geschossen worden / die vbrige Engelländer greiffen Franckreich mit Krieg an. vier Frantzösische sich den Engelländern ergeben müssen. Als nun in mittels der König in Franckreich in Erfahrung brachte / daß der König in Engellandt ein mächtige Armada beysammen hette / welche in Franckreich vbergesetzet werden solte / vnnd nur auff guten Windt wartete / ingleichem auch der Hertzog von Rohan vnnd andere Reformirten in Languedock vnnd anderswo sich starck zum Krieg rüsteten / vnnd es mit den ankommenden Engelländern zu halten gedächten / wolte er dem Handel auch nicht länger zusehen / sondern zog zu [unleserliches Material - 1 Zeile fehlt]Außgang deß Junij von Pariß / in Willens sich wider die Engelländer zu Feldt zu begeben. Aber er ward durch ein gefährliches Fieber / so jhn vnderwegens angegriffen / vnd allererst vmb den halben Augustum wider verlassen / von solchem seinem Vorhaben eine zeitlang abgehalten. König in Engelland publicirt die Vrsachen so jhn zum Krieg wider Franckreich bewogen. In dessen sindt die Engelländer mit einer Flotta von neuntzig Schiffen / vber welche der Hertzog von Buckingam das Commando hatte / bey der Jnsul Renicht weit von Roschelle ankommen. Bey diesem Anzug auff Franckreich hat der König in Engellandt die Vrsachen / so jhn die Waffen zu ergreiffen bewogen / verfassen / vnd damit männiglich Wissenschafft davon haben möchte / publiciren lassen / welche also gelautet: Es beweisen nachfolgende Articul augenscheinlich das vngerechte Procediren vnnd Verfahren / der Frantzösischen Dienern welches Jhr Majestät auß Groß Britannien genöthigt hat / jhren so wol Boßhafftigen als nachtheiligen Anschlägen vnd Practicken / mit Waffen fürzukommen. Fürs erste / haben Sie J. M. auß Groß Britannien vor 3. Jahren verrathen / als sie enie Armada lassen werben / vnder dem Befelch deß Herrn Graffen von Mannßfeldt / welcher mit seinem Heerzug durch Franckreich sollen ziehen / in das Elsaß sich zu begeben / diese Armada ist von dem Herrn von Schömberg / den Herren Staden der Vereinigten Provintzen in Niderlandt vmb 400000. Cronen verkaufft worden / zu höchstem Schaden Jhr Maj. in Groß Britannien / so hat es auch der Freyheit deß Teutschlandes einen mächtigen Schaden gebracht / vnnd die Frantzösischen dem sie den Paß durch Franckreich abgeschlagen / den sie zuvor in bester Form versprochen / haben nicht allein die gegebene Trew vnnd Glauben gebrochen / sondern haben auch Jhre Maj. der Contribution vnd Darschiessung der Durchleuchtigsten Herrschafft Venedig beraubet / welche anfahen solte / so baldt der Graff von Manßfeld / mit seinem Kriegsvolck im Elfaß ankommen were. Endlich seyn die Frantzosen in dem daß sie nemlich in eines Jahrs frist von den Richtern deren Orthen da sie solche Waaren außgeladen / gnugsame Zeugnuß einbringen vnnd lieffern sollen / da auch nach gemeldter Außladung solche Waaren wider eingeladen vnnd in Engelland gebracht werden / sollen die Bürgen deßwegen angesprochen / vnnd von vnsern Officianten verfolgt vnd executirt werden. Wir wollen vnd befehlen auch / daß alle Effecten / Gelt / Schuld / Waaren / so auß diesem Königreich den Engelländern zukommen mögen / in Handen der jenigen / da dieselbe befunden werden / beschwerdt vnnd arrestirt bleiben sollen / außtrücklich verbietend / nichts was den Engelländern zukompt / es sey Gelt oder Gelts werth / auß Handen zu lassen / bey Straff / daß die jenige so hierwider thun / auß jhrem eygenen solches bezahlen / vnnd darneben nach Beschaffenheit der Sachen sollen gestrafft werden. Endtlich befehlen wir allen vnnd jeden Officirern / rc. denen solches gebührt / daß sie diesen vnsern Befehl vnnd Erklärung / an denen Orthen / da es gebräuchlich ablesen / verkünden / einregistriren / vnnd daran seyn / daß der Jnnhalt desselben vnfehlbarlich gehalten / vnnd nichts darwider gehandelt werde. Deßgleichen befehlen wir vnsern General Procuratoren / vnnd jhren Substituten / daß sie die Hand drüber halten / damit dasselbe publicirt an gewöhnlichen Orthen angeschlagen / vnnd den Vbertrettern alle Entschuldigung der Vnwissenheit benommen werde. Ferrner so befehlen wir allen Ober- vnnd Vnder Amptleuthen in vnsern Provintzen / allen Hauptleuthen vnnd Gubernatoren in den Stätten / allen Schultheissen / Bürgermeistern vnnd Raths Verwandten deroselben / wie auch allen andern / denen es Ampts halben obligen wirdt / vnnd darumb werden ersucht werden / daß sie denen / so deßwegen Hülff bey jhnen suchen werden / die Handt bieten; Hergegen verbieten wir ernstlich / daß sie keine Paßporten / Erlaubnuß vnnd Freyheits Brieff / diesem vnserm Mandat zuwider ertheilen / noch den Verbrechern desselben einigen Gunst oder Vorschub erzeigten / bey Verlust jhrer Empter. Endlich sollen vnsere Zöllner keinen Paß Brieff geben / zu Abbruch obbesagten Mandats / bey Straff drey tausendt Pfund / so offt sie dem selben zuwider handeln / neben anderer willkührlicher Straff / auch Confiscirung der Waaren / etc. Frantzosen ziehenden Kürtsern auff dem Meer. Bey diesem Handel aber ist das gröste Vngewitter vber die Frantzosen gangen / als welchen die Engelländer auff dem Meer weit vberlegen waren: die namen jhres Vortheils wol in Acht / machten gute Beuthen / vnnd eroberten viel Frantzösische Schiff / also daß auff der Revier Tenos biß an Londen alles voll Frantzösischer Schiff gelegen / vnnd täglich jmmer mehr eingebracht worden. Es hat auch der König in Engellandt den Paß zwischen Dovern vnnd Calais nit Kriegs Schiffen starck besetzt / also daß weder nach Spanien oder Franckreich etwas durchkommen mögen. Vmb selbige Zeit sindt acht Frantzösische Schiff etlichen Englischen Kriegs Schiffen / so auff der Reiß nach West Indien gewesen / begegnet / da sie zwischen beyden Theilen ein hart Treffen erhaben / biß endlich nach dem vier Frantzösische Schiff / vnd zwey Englische in Grundt geschossen worden / die vbrige Engelländer greiffen Franckreich mit Krieg an. vier Frantzösische sich den Engelländern ergeben müssen. Als nun in mittels der König in Franckreich in Erfahrung brachte / daß der König in Engellandt ein mächtige Armada beysammen hette / welche in Franckreich vbergesetzet werden solte / vnnd nur auff guten Windt wartete / ingleichem auch der Hertzog von Rohan vnnd andere Reformirten in Languedock vnnd anderswo sich starck zum Krieg rüsteten / vnnd es mit den ankommenden Engelländern zu halten gedächten / wolte er dem Handel auch nicht länger zusehen / sondern zog zu [unleserliches Material – 1 Zeile fehlt]Außgang deß Junij von Pariß / in Willens sich wider die Engelländer zu Feldt zu begeben. Aber er ward durch ein gefährliches Fieber / so jhn vnderwegens angegriffen / vnd allererst vmb den halben Augustum wider verlassen / von solchem seinem Vorhaben eine zeitlang abgehalten. König in Engelland publicirt die Vrsachen so jhn zum Krieg wider Franckreich bewogen. In dessen sindt die Engelländer mit einer Flotta von neuntzig Schiffen / vber welche der Hertzog von Buckingam das Commando hatte / bey der Jnsul Renicht weit von Roschelle ankommen. Bey diesem Anzug auff Franckreich hat der König in Engellandt die Vrsachen / so jhn die Waffen zu ergreiffen bewogen / verfassen / vnd damit männiglich Wissenschafft davon haben möchte / publiciren lassen / welche also gelautet: Es beweisen nachfolgende Articul augenscheinlich das vngerechte Procediren vnnd Verfahren / der Frantzösischen Dienern welches Jhr Majestät auß Groß Britannien genöthigt hat / jhren so wol Boßhafftigen als nachtheiligen Anschlägen vnd Practicken / mit Waffen fürzukommen. Fürs erste / haben Sie J. M. auß Groß Britannien vor 3. Jahren verrathen / als sie enie Armada lassen werben / vnder dem Befelch deß Herrn Graffen von Mannßfeldt / welcher mit seinem Heerzug durch Franckreich sollen ziehen / in das Elsaß sich zu begeben / diese Armada ist von dem Herrn von Schömberg / den Herren Staden der Vereinigten Provintzen in Niderlandt vmb 400000. Cronen verkaufft worden / zu höchstem Schaden Jhr Maj. in Groß Britannien / so hat es auch der Freyheit deß Teutschlandes einen mächtigen Schaden gebracht / vnnd die Frantzösischen dem sie den Paß durch Franckreich abgeschlagen / den sie zuvor in bester Form versprochen / haben nicht allein die gegebene Trew vnnd Glauben gebrochen / sondern haben auch Jhre Maj. der Contribution vnd Darschiessung der Durchleuchtigstẽ Herrschafft Venedig beraubet / welche anfahen solte / so baldt der Graff von Manßfeld / mit seinem Kriegsvolck im Elfaß ankommen were. Endlich seyn die Frantzosen in dem <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1317" n="1174"/> daß sie nemlich in eines Jahrs frist von den Richtern deren Orthen da sie solche Waaren außgeladen / gnugsame Zeugnuß einbringen vnnd lieffern sollen / da auch nach gemeldter Außladung solche Waaren wider eingeladen vnnd in Engelland gebracht werden / sollen die Bürgen deßwegen angesprochen / vnnd von vnsern Officianten verfolgt vnd executirt werden. Wir wollen vnd befehlen auch / daß alle Effecten / Gelt / Schuld / Waaren / so auß diesem Königreich den Engelländern zukommen mögen / in Handen der jenigen / da dieselbe befunden werden / beschwerdt vnnd arrestirt bleiben sollen / außtrücklich verbietend / nichts was den Engelländern zukompt / es sey Gelt oder Gelts werth / auß Handen zu lassen / bey Straff / daß die jenige so hierwider thun / auß jhrem eygenen solches bezahlen / vnnd darneben nach Beschaffenheit der Sachen sollen gestrafft werden. Endtlich befehlen wir allen vnnd jeden Officirern / rc. denen solches gebührt / daß sie diesen vnsern Befehl vnnd Erklärung / an denen Orthen / da es gebräuchlich ablesen / verkünden / einregistriren / vnnd daran seyn / daß der Jnnhalt desselben vnfehlbarlich gehalten / vnnd nichts darwider gehandelt werde. Deßgleichen befehlen wir vnsern General Procuratoren / vnnd jhren Substituten / daß sie die Hand drüber halten / damit dasselbe publicirt an gewöhnlichen Orthen angeschlagen / vnnd den Vbertrettern alle Entschuldigung der Vnwissenheit benommen werde. Ferrner so befehlen wir allen Ober- vnnd Vnder Amptleuthen in vnsern Provintzen / allen Hauptleuthen vnnd Gubernatoren in den Stätten / allen Schultheissen / Bürgermeistern vnnd Raths Verwandten deroselben / wie auch allen andern / denen es Ampts halben obligen wirdt / vnnd darumb werden ersucht werden / daß sie denen / so deßwegen Hülff bey jhnen suchen werden / die Handt bieten; Hergegen verbieten wir ernstlich / daß sie keine Paßporten / Erlaubnuß vnnd Freyheits Brieff / diesem vnserm Mandat zuwider ertheilen / noch den Verbrechern desselben einigen Gunst oder Vorschub erzeigten / bey Verlust jhrer Empter. Endlich sollen vnsere Zöllner keinen Paß Brieff geben / zu Abbruch obbesagten Mandats / bey Straff drey tausendt Pfund / so offt sie dem selben zuwider handeln / neben anderer willkührlicher Straff / auch Confiscirung der Waaren / etc.</p> <p><note place="left">Frantzosen ziehenden Kürtsern auff dem Meer.</note> Bey diesem Handel aber ist das gröste Vngewitter vber die Frantzosen gangen / als welchen die Engelländer auff dem Meer weit vberlegen waren: die namen jhres Vortheils wol in Acht / machten gute Beuthen / vnnd eroberten viel Frantzösische Schiff / also daß auff der Revier Tenos biß an Londen alles voll Frantzösischer Schiff gelegen / vnnd täglich jmmer mehr eingebracht worden. Es hat auch der König in Engellandt den Paß zwischen Dovern vnnd Calais nit Kriegs Schiffen starck besetzt / also daß weder nach Spanien oder Franckreich etwas durchkommen mögen. Vmb selbige Zeit sindt acht Frantzösische Schiff etlichen Englischen Kriegs Schiffen / so auff der Reiß nach West Indien gewesen / begegnet / da sie zwischen beyden Theilen ein hart Treffen erhaben / biß endlich nach dem vier Frantzösische Schiff / vnd zwey Englische in Grundt geschossen worden / die vbrige <note place="right">Engelländer greiffen Franckreich mit Krieg an.</note> vier Frantzösische sich den Engelländern ergeben müssen.</p> <p>Als nun in mittels der König in Franckreich in Erfahrung brachte / daß der König in Engellandt ein mächtige Armada beysammen hette / welche in Franckreich vbergesetzet werden solte / vnnd nur auff guten Windt wartete / ingleichem auch der Hertzog von Rohan vnnd andere Reformirten in Languedock vnnd anderswo sich starck zum Krieg rüsteten / vnnd es mit den ankommenden Engelländern zu halten gedächten / wolte er dem Handel auch nicht länger zusehen / sondern zog zu <gap reason="illegible" unit="lines" quantity="1"/>Außgang deß Junij von Pariß / in Willens sich wider die Engelländer zu Feldt zu begeben. Aber er ward durch ein gefährliches Fieber / so jhn vnderwegens angegriffen / vnd allererst vmb den halben Augustum wider verlassen / von solchem seinem Vorhaben eine zeitlang abgehalten.</p> <p><note place="right">König in Engelland publicirt die Vrsachen so jhn zum Krieg wider Franckreich bewogen.</note> In dessen sindt die Engelländer mit einer Flotta von neuntzig Schiffen / vber welche der Hertzog von Buckingam das Commando hatte / bey der Jnsul Renicht weit von Roschelle ankommen.</p> <p>Bey diesem Anzug auff Franckreich hat der König in Engellandt die Vrsachen / so jhn die Waffen zu ergreiffen bewogen / verfassen / vnd damit männiglich Wissenschafft davon haben möchte / publiciren lassen / welche also gelautet:</p> <p>Es beweisen nachfolgende Articul augenscheinlich das vngerechte Procediren vnnd Verfahren / der Frantzösischen Dienern welches Jhr Majestät auß Groß Britannien genöthigt hat / jhren so wol Boßhafftigen als nachtheiligen Anschlägen vnd Practicken / mit Waffen fürzukommen.</p> <p>Fürs erste / haben Sie J. M. auß Groß Britannien vor 3. Jahren verrathen / als sie enie Armada lassen werben / vnder dem Befelch deß Herrn Graffen von Mannßfeldt / welcher mit seinem Heerzug durch Franckreich sollen ziehen / in das Elsaß sich zu begeben / diese Armada ist von dem Herrn von Schömberg / den Herren Staden der Vereinigten Provintzen in Niderlandt vmb 400000. Cronen verkaufft worden / zu höchstem Schaden Jhr Maj. in Groß Britannien / so hat es auch der Freyheit deß Teutschlandes einen mächtigen Schaden gebracht / vnnd die Frantzösischen dem sie den Paß durch Franckreich abgeschlagen / den sie zuvor in bester Form versprochen / haben nicht allein die gegebene Trew vnnd Glauben gebrochen / sondern haben auch Jhre Maj. der Contribution vnd Darschiessung der Durchleuchtigstẽ Herrschafft Venedig beraubet / welche anfahen solte / so baldt der Graff von Manßfeld / mit seinem Kriegsvolck im Elfaß ankommen were. Endlich seyn die Frantzosen in dem </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1174/1317]
daß sie nemlich in eines Jahrs frist von den Richtern deren Orthen da sie solche Waaren außgeladen / gnugsame Zeugnuß einbringen vnnd lieffern sollen / da auch nach gemeldter Außladung solche Waaren wider eingeladen vnnd in Engelland gebracht werden / sollen die Bürgen deßwegen angesprochen / vnnd von vnsern Officianten verfolgt vnd executirt werden. Wir wollen vnd befehlen auch / daß alle Effecten / Gelt / Schuld / Waaren / so auß diesem Königreich den Engelländern zukommen mögen / in Handen der jenigen / da dieselbe befunden werden / beschwerdt vnnd arrestirt bleiben sollen / außtrücklich verbietend / nichts was den Engelländern zukompt / es sey Gelt oder Gelts werth / auß Handen zu lassen / bey Straff / daß die jenige so hierwider thun / auß jhrem eygenen solches bezahlen / vnnd darneben nach Beschaffenheit der Sachen sollen gestrafft werden. Endtlich befehlen wir allen vnnd jeden Officirern / rc. denen solches gebührt / daß sie diesen vnsern Befehl vnnd Erklärung / an denen Orthen / da es gebräuchlich ablesen / verkünden / einregistriren / vnnd daran seyn / daß der Jnnhalt desselben vnfehlbarlich gehalten / vnnd nichts darwider gehandelt werde. Deßgleichen befehlen wir vnsern General Procuratoren / vnnd jhren Substituten / daß sie die Hand drüber halten / damit dasselbe publicirt an gewöhnlichen Orthen angeschlagen / vnnd den Vbertrettern alle Entschuldigung der Vnwissenheit benommen werde. Ferrner so befehlen wir allen Ober- vnnd Vnder Amptleuthen in vnsern Provintzen / allen Hauptleuthen vnnd Gubernatoren in den Stätten / allen Schultheissen / Bürgermeistern vnnd Raths Verwandten deroselben / wie auch allen andern / denen es Ampts halben obligen wirdt / vnnd darumb werden ersucht werden / daß sie denen / so deßwegen Hülff bey jhnen suchen werden / die Handt bieten; Hergegen verbieten wir ernstlich / daß sie keine Paßporten / Erlaubnuß vnnd Freyheits Brieff / diesem vnserm Mandat zuwider ertheilen / noch den Verbrechern desselben einigen Gunst oder Vorschub erzeigten / bey Verlust jhrer Empter. Endlich sollen vnsere Zöllner keinen Paß Brieff geben / zu Abbruch obbesagten Mandats / bey Straff drey tausendt Pfund / so offt sie dem selben zuwider handeln / neben anderer willkührlicher Straff / auch Confiscirung der Waaren / etc.
Bey diesem Handel aber ist das gröste Vngewitter vber die Frantzosen gangen / als welchen die Engelländer auff dem Meer weit vberlegen waren: die namen jhres Vortheils wol in Acht / machten gute Beuthen / vnnd eroberten viel Frantzösische Schiff / also daß auff der Revier Tenos biß an Londen alles voll Frantzösischer Schiff gelegen / vnnd täglich jmmer mehr eingebracht worden. Es hat auch der König in Engellandt den Paß zwischen Dovern vnnd Calais nit Kriegs Schiffen starck besetzt / also daß weder nach Spanien oder Franckreich etwas durchkommen mögen. Vmb selbige Zeit sindt acht Frantzösische Schiff etlichen Englischen Kriegs Schiffen / so auff der Reiß nach West Indien gewesen / begegnet / da sie zwischen beyden Theilen ein hart Treffen erhaben / biß endlich nach dem vier Frantzösische Schiff / vnd zwey Englische in Grundt geschossen worden / die vbrige vier Frantzösische sich den Engelländern ergeben müssen.
Frantzosen ziehenden Kürtsern auff dem Meer.
Engelländer greiffen Franckreich mit Krieg an. Als nun in mittels der König in Franckreich in Erfahrung brachte / daß der König in Engellandt ein mächtige Armada beysammen hette / welche in Franckreich vbergesetzet werden solte / vnnd nur auff guten Windt wartete / ingleichem auch der Hertzog von Rohan vnnd andere Reformirten in Languedock vnnd anderswo sich starck zum Krieg rüsteten / vnnd es mit den ankommenden Engelländern zu halten gedächten / wolte er dem Handel auch nicht länger zusehen / sondern zog zu _Außgang deß Junij von Pariß / in Willens sich wider die Engelländer zu Feldt zu begeben. Aber er ward durch ein gefährliches Fieber / so jhn vnderwegens angegriffen / vnd allererst vmb den halben Augustum wider verlassen / von solchem seinem Vorhaben eine zeitlang abgehalten.
In dessen sindt die Engelländer mit einer Flotta von neuntzig Schiffen / vber welche der Hertzog von Buckingam das Commando hatte / bey der Jnsul Renicht weit von Roschelle ankommen.
König in Engelland publicirt die Vrsachen so jhn zum Krieg wider Franckreich bewogen. Bey diesem Anzug auff Franckreich hat der König in Engellandt die Vrsachen / so jhn die Waffen zu ergreiffen bewogen / verfassen / vnd damit männiglich Wissenschafft davon haben möchte / publiciren lassen / welche also gelautet:
Es beweisen nachfolgende Articul augenscheinlich das vngerechte Procediren vnnd Verfahren / der Frantzösischen Dienern welches Jhr Majestät auß Groß Britannien genöthigt hat / jhren so wol Boßhafftigen als nachtheiligen Anschlägen vnd Practicken / mit Waffen fürzukommen.
Fürs erste / haben Sie J. M. auß Groß Britannien vor 3. Jahren verrathen / als sie enie Armada lassen werben / vnder dem Befelch deß Herrn Graffen von Mannßfeldt / welcher mit seinem Heerzug durch Franckreich sollen ziehen / in das Elsaß sich zu begeben / diese Armada ist von dem Herrn von Schömberg / den Herren Staden der Vereinigten Provintzen in Niderlandt vmb 400000. Cronen verkaufft worden / zu höchstem Schaden Jhr Maj. in Groß Britannien / so hat es auch der Freyheit deß Teutschlandes einen mächtigen Schaden gebracht / vnnd die Frantzösischen dem sie den Paß durch Franckreich abgeschlagen / den sie zuvor in bester Form versprochen / haben nicht allein die gegebene Trew vnnd Glauben gebrochen / sondern haben auch Jhre Maj. der Contribution vnd Darschiessung der Durchleuchtigstẽ Herrschafft Venedig beraubet / welche anfahen solte / so baldt der Graff von Manßfeld / mit seinem Kriegsvolck im Elfaß ankommen were. Endlich seyn die Frantzosen in dem
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