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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ten; dieweil sie jhre eussersie Gefahr augenscheinlich sehen / deren sie sich / vmb der von jhnen selbst gegebenen gnugsamen Vrsachẽ willen / endtlichẽ nit entledigen könten / sondern in gäntzlichẽ Ruin der Statt / vnd jhrer aller Verderb gerathen würden / (welches sie jhnen doch nit gönnen theten) dz derowegen sie / Pilßner / neben gedachtem Hauptmann Dornheimb vnnd seinen Soldaten / auff folgende Conditiones sich gutwillig in einen Accord einlassen / die Statt eröffnen vnd vbergeben solten. Nemblich:

Erstlich solten die Bürger vnd Inwohner der Statt Pilsen / Mann vnd Weibs Personen / jung vnd alt / so wol die jenigen / so vom Land vmb vermeinter Sicherheit willen dahinein sich begeben / Geistlich oder Weltlich / weder an jhren Ehren viel weniger an jhrem Leib vnd Leben nit verletzet noch beschädiget werden.

Zum andern solte auch dem Hauptmann Felix Dornheim mit seinen Befelchshabern vnnd Knechten / mit Ober vnnd Vnderwehren / Sack vnd Pack / doch eingewickelten Fähnlein vnd gelöschten Lunten abzuziehen solcher gestalt verstattet werden / daß er alsbald von dannen vnd auß diesem Königreich / gegen das Bambergische Gebiet fortziehen solte / da er aber mit seinem Volck den Ständen dienen wolte / solte er mit der Besoldung vnd Vnder altung andern Capitainen gleich gehalten werden.

Zu dritten solten die Pilßner dem von Manßfeld für den Sturmmonat / zu Befriedigung seiner Soldaten / so wohl auch zu etwas Ergetzung seines auffgewandten Kriegskostens / 60000. Gülden Reinisch / bares Gelts / oder aber durch andere dem von Manßfeld annembliche Mittel bezahlen vnd gut machen.

Zum letsten solten sie zu der Stände / so wol jhrer selbst eigenen Sicherheit vnd Beschützung / vñ gar nit zu einiger Offension / 2. Fähnlein Knecht / Manßfeldisch Volck / in die Besatzung einzunehmen schuldig seyn / welche zusampt jhren Hauptleuten vnnd Befelchshabern in solcher Disciplin vnd Gehorsamb gehalten vnd jhre Proviand bezahlet werden solte / daß sich niemand darüber zubeklagen haben würde.

Wann nun besagte Pilßner vnd der Hauptmann darinnen solche Conditiones erfüllet vnd allerdiengs ins Werck gerichtet haben würden / solte alsdann gemelter von Manßfeld / sein / wie auch das Land-vnd Crayßvolck / also bald von der Statt vnd auß selbigem Crayß gäntzlich abführen / vnnd ferner sie in keinerley weiß / weder mit Schiessen / Stürmen / Einfall oder Plündern / noch anderer gestalt nicht beschweren / sondern solte die Statt für sich / also auch an jhren Gütern / in- vnd ausserhalb derselben / in Fried vnd Ruhe hinführo von obgesagtem von Manßfeld / seinem vnd dem Crayßvolck / vnd männiglichen gelassen werden.

Diesen Vergleich haben die Directores, wie auch der von Manßfeld vnderschrieben sub dato den 9. Novemb. S. N. 1618.

Diese angebottene Mittel aber zu einem Accord / wiewohl auch das geforderte Gelt deß Sturmonats durch gestrichen worden / haben die Pilßner gäntzlich algeschlagen / vnerachtet schon ein zimbliche Lücken in die Mawer bey dem Barfüsser Kloster geschossen war.

Derohalben der Schimpff wider angangen / vnnd haben die Manßfeldische / an einem andern Ort bey dem Prager Thor / mit 2. von Prag etliche Tag zuvor ankom̃enen Stücken / zwischen emeltem Thor vnd deß Kaysers Rudolphi auff die Mawer festgebawetem Hauß / eines langẽ Spieß breite Lücken oder Breschen geschossen / also dz sie den 8. 18. Novemb. Sontag deß Morgents frühe Sturm zulauffen vermeynet / wo nicht die Belägerten mit grosser Geschwindigkeit die vorhergägene Nacht / vngeachtet dz Geschütz vnauffhörlich darauff loß gangen / dermassen mit Mist vnd mit Eysern Zacken versehenen Bawhöltzern die Lücken vermacht / daß / ob schon etliche der Manßfeldischen mit Hacken den Mist hinweg zu raumen bey der Nacht sich vnderstanden / haben sie doch wenig außrichten können.

Nichts destoweniger wurde der Sturm angestellet / vñ erwartete desselben das Kriegsvolck den 11. 21. Nov. von Morgens früh biß vmb 1. Vhren. Da ward nun erstlich beschlossen / die Belägerte auß dẽ Hauß / von dannen sie starck auff die Anlauffende hetten schiessen Können zuforderst wegzutreiben / derowegen alßbald selbiges võ zweyen Battereyen her an beyden Ecken beschossen / vnd in 4. Stunden eine Bresche / auff der rechtẽ Hand bey 10. vnd auff der linckẽ vngefehr 5. Elen breit / gemacht wurde. Wiewol sie nun wegẽ deß dabey vorvberfliessenden Wassers (welches die Manßfeldischen zu jhrem Vortheil abgegraben hatten) zimlich vnbequem gewesen / wurde doch der Sturm angefangen / da dañ die Soldaten erstlich durchs Wasser gewaten / so etlichen biß an die Knie / etlichen an den Leib vnd höher gangen / etlichen aber / so darinn erschossen worden gar zu tieff gewesen. Nachmals haben sie mit etlichẽ Leitern die Mawren erstiegen mit solcher Hertzhafftigkeit / daß sich weder die fordersten / noch die hindersten durch dz stetige Schiessen der Belägerten / vñ sonderlich da von dem Prager Thor / als das Volck im meisten Anlauffen / ein Mörser / so mit Hagel geladen loß gieng / vñ grossen Schaden thete: da von abschrecken lassen / doch würde den belägerten von vier Battereyen bald die vbrige Wehr mit schiessen auß den Stücken benommen / also daß zwo Compagnien / deren die auff der rechten Seithen Leutenant Fränckin / die auff der lincken Capitayn Schlammerßdorff geführt zum ersten hinauff kommen / denen sind alsbald Capitayn Liebenstein / Capitayn Frepont / Capitayn Romanesque / Capitayn Carpezo Obrister / Capitayn Heyden / Ritter deß Weissen Creutzes / Capitayn Krauß Quartiermeister / Capitayn Dettenborn mit jhren Compagnien gefolget. Weil nun diese sich in gnugsamer Anzal befunden / haben sie herauß entbotten / daß man keine mehr hinnach schicken solte.

Darauff dann der Capit. Sadupsky / welcher

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/132>, abgerufen am 25.02.2025.