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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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jenige / so demselbigen in einige Weg hinderlich / als die vngleiche mißtrewliche Einbildung vnnd alienationes / so durch der Key. Kriegs Officirer vnd Soldatesca vnbesonnenes gewaltsames procedere vnd männigliches / bevorab der Chur vnd Fürsten tägliche verhön-vnddespectirung / zugefügte grosse Schäden vnd Trangsalen / deren vff diese stund noch kein ende / vervrsacht worden / forderlichst auß dem Weg geraumbt / vnd hingegen durch die von Mülhausen auffs gehorsamst gebetene remedirung der vorgehenden grossen Exorbitantien / einziehung der Armee / vnderhandlung deß Friedens / bessere Affection gepflantzet / deß Reichs vnnd insonderheit der Churfürsten Freyheit vnverletzt behalten / maintenirt / vnnd so gar auch die geringste vmbra, nicht als wann man durch Mittel Kriegsgewalts vnd in händen habenden Vortheyls auß dem löblichen Herkommen schreiten / vnnd gleichsamb mit einem vnnd dem andern (welches ohne zweiffel Jhrer Keyserlichen Mayestät Will vnnd Meynung nicht ist) das Compelle brauchen wolte. Sintemahl dieser Modus so wohl alles schwerer machen / als auch der künfftige Electus, so durch solche vnannehmliche vnnd gehässige Mittel zur Cron kommen solte / wenig Ruhms vnnd Segens / weniger Beystand aber darbey haben / sondern sich grosser Gefahr / wie vff solche Weiß vielen andern / mit jrer-vnd deß Reichs eussersten Ruin begegnet / vnterwerffen würde.

Solte nuhn dieser wolgemeynte Vorschlag Jhrer Keyserl. Mayestät belieben / vnd sie Jhren Churfürstlichen Gnaden solche Mittel an hand geben / dadurch sie der Churfürsten / insonderheit aber Chur Sachsen / Gemüth gewinnen könten / wolten sie an guter Expedition nit zweiffeln / sich darbey auch dermassen embsig vnd sorgfältig erweisen / daß Jhr. M. ein aller gnädigstes gutes genügen daran haben solte. Worzu dann nicht wenig vorträglich seyn solte / es dahin zu richten / daß bey der offtgemeldten Friedenshandlung diß Negotium zugleich auch tractiret / vnd also eines mit dem andern pari passu zur Richtigkeit gebracht würde.

Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen / man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge / Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser / nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern / alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen. Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen / vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen.

Key. M. Schutz Mandat der Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft ertheylt. Demnach nach Absterben deß Hertzogen zu Gülich / Cleve vnd Berg / weil er keine Leibs Erben hinderlassen / wegen der Succession grosse Confusion / Krieg vnd Blutver giessen erfolget / vnd dannenhero die Vnderthanen solcher Fürstenthumb mit vnträglichem Jammer / Trangsal vnnd Beschwernuß / nun viel Jahr hero belegt vnnd angefochten worden / als haben endlich die Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Stände vmb der Römischen Keyserlichen Mayestät Einsehen / Hülff vnnd Schutz vnderthänigst gebethen.

Worauff Jhre Keyserliche Mayestät gedachte Land in jhren Schutz vnd Protection / biß zu erörterung der Sachen / vnd ernennung eines rechtmässigen Successorn / allergnädigst auff-vnnd angenommen / vnnd darüber vnder Dato den 24. Aprilis nachfolgendes Mandat abgehen lassen;

Wir Ferdinand / rc. Bekennen für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. offentlich mit diesen Brieff / vnd thun kund allermänniglich / denen diß vnser Key. Original / od' glaubwürdige Abschrift davon fürkompt / vnd fürgezeigt wird / wie dz Wir auß erheblichen gantz rechtmässigen Vrsachen / vnd auß selbsteigener Bewegnuß / vnsere vnd deß Reichs liebe getrewe N. gemeine Ritterschafft / Ständ vnd Stätt beyder Fürstenthummer Gülch vnd Berg / samptlichen vnd einen jeden insonderheit / sampt jren Weibern / Kindern / Dienern / Zugethanen/ Vnderthanen / Hauß gesind / Brodgenossen / Hindersassen / vnd Verwandten / in specie aber alle vnd jede / so bey der zwischen gedachter Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft / vnd denen Durchl. hochgebornen Gerog Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg / zu Stetin / Pon-

jenige / so demselbigen in einige Weg hinderlich / als die vngleiche mißtrewliche Einbildung vnnd alienationes / so durch der Key. Kriegs Officirer vnd Soldatesca vnbesonnenes gewaltsames procedere vnd männigliches / bevorab der Chur vnd Fürsten tägliche verhön-vnddespectirung / zugefügte grosse Schäden vnd Trangsalen / deren vff diese stund noch kein ende / vervrsacht worden / forderlichst auß dem Weg geraumbt / vnd hingegen durch die von Mülhausen auffs gehorsamst gebetene remedirung der vorgehendẽ grossen Exorbitantien / einziehung der Armee / vnderhandlung deß Friedens / bessere Affection gepflantzet / deß Reichs vnnd insonderheit der Churfürsten Freyheit vnverletzt behalten / maintenirt / vnnd so gar auch die geringste vmbra, nicht als wann man durch Mittel Kriegsgewalts vnd in händẽ habenden Vortheyls auß dem löblichen Herkommen schreiten / vnnd gleichsamb mit einem vnnd dem andern (welches ohne zweiffel Jhrer Keyserlichen Mayestät Will vnnd Meynung nicht ist) das Compelle brauchen wolte. Sintemahl dieser Modus so wohl alles schwerer machen / als auch der künfftige Electus, so durch solche vnannehmliche vnnd gehässige Mittel zur Cron kommen solte / wenig Ruhms vnnd Segens / weniger Beystand aber darbey haben / sondern sich grosser Gefahr / wie vff solche Weiß vielen andern / mit jrer-vnd deß Reichs eussersten Ruin begegnet / vnterwerffen würde.

Solte nuhn dieser wolgemeynte Vorschlag Jhrer Keyserl. Mayestät belieben / vnd sie Jhren Churfürstlichen Gnaden solche Mittel an hand geben / dadurch sie der Churfürsten / insonderheit aber Chur Sachsen / Gemüth gewinnen könten / wolten sie an guter Expedition nit zweiffeln / sich darbey auch dermassen embsig vnd sorgfältig erweisen / daß Jhr. M. ein aller gnädigstes gutes genügen daran haben solte. Worzu dann nicht wenig vorträglich seyn solte / es dahin zu richten / daß bey der offtgemeldten Friedenshandlung diß Negotium zugleich auch tractiret / vnd also eines mit dem andern pari passu zur Richtigkeit gebracht würde.

Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen / man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge / Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser / nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern / alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen. Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen / vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen.

Key. M. Schutz Mandat der Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft ertheylt. Demnach nach Absterben deß Hertzogen zu Gülich / Cleve vnd Berg / weil er keine Leibs Erben hinderlassen / wegen der Succession grosse Confusion / Krieg vnd Blutver giessen erfolget / vnd dannenhero die Vnderthanen solcher Fürstenthumb mit vnträglichem Jammer / Trangsal vnnd Beschwernuß / nun viel Jahr hero belegt vnnd angefochten worden / als haben endlich die Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Stände vmb der Römischen Keyserlichen Mayestät Einsehen / Hülff vnnd Schutz vnderthänigst gebethen.

Worauff Jhre Keyserliche Mayestät gedachte Land in jhren Schutz vnd Protection / biß zu erörterung der Sachen / vnd ernennung eines rechtmässigen Successorn / allergnädigst auff-vnnd angenommen / vnnd darüber vnder Dato den 24. Aprilis nachfolgendes Mandat abgehen lassen;

Wir Ferdinand / rc. Bekennẽ für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. offentlich mit diesẽ Brieff / vnd thun kund allermänniglich / denẽ diß vnser Key. Original / od' glaubwürdige Abschrift davon fürkompt / vnd fürgezeigt wird / wie dz Wir auß erheblichen gantz rechtmässigen Vrsachen / vnd auß selbsteigener Bewegnuß / vnsere vnd deß Reichs liebe getrewe N. gemeine Ritterschafft / Ständ vnd Stätt beyder Fürstenthum̃er Gülch vnd Berg / samptlichen vnd einẽ jeden insonderheit / sampt jrẽ Weibern / Kindern / Dienern / Zugethanẽ/ Vnderthanen / Hauß gesind / Brodgenossen / Hindersassen / vnd Verwandten / in specie aber alle vnd jede / so bey der zwischen gedachter Gülch-vnd Bergischẽ Ritterschafft / vnd denen Durchl. hochgebornen Gerog Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg / zu Stetin / Põ-

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          <p>Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da                      wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel                      darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen /                      man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott                      lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften                      Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge /                      Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht                      so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den                      vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen                      conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser /                      nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden                      / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen                      jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb                      vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten                      J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern /                      alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der                      Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich                      communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät                      Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen.                      Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger                      Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast                      täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes                      Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß                      alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen /                      vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät                      aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man                      verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen.</p>
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[1227/1374] jenige / so demselbigen in einige Weg hinderlich / als die vngleiche mißtrewliche Einbildung vnnd alienationes / so durch der Key. Kriegs Officirer vnd Soldatesca vnbesonnenes gewaltsames procedere vnd männigliches / bevorab der Chur vnd Fürsten tägliche verhön-vnddespectirung / zugefügte grosse Schäden vnd Trangsalen / deren vff diese stund noch kein ende / vervrsacht worden / forderlichst auß dem Weg geraumbt / vnd hingegen durch die von Mülhausen auffs gehorsamst gebetene remedirung der vorgehendẽ grossen Exorbitantien / einziehung der Armee / vnderhandlung deß Friedens / bessere Affection gepflantzet / deß Reichs vnnd insonderheit der Churfürsten Freyheit vnverletzt behalten / maintenirt / vnnd so gar auch die geringste vmbra, nicht als wann man durch Mittel Kriegsgewalts vnd in händẽ habenden Vortheyls auß dem löblichen Herkommen schreiten / vnnd gleichsamb mit einem vnnd dem andern (welches ohne zweiffel Jhrer Keyserlichen Mayestät Will vnnd Meynung nicht ist) das Compelle brauchen wolte. Sintemahl dieser Modus so wohl alles schwerer machen / als auch der künfftige Electus, so durch solche vnannehmliche vnnd gehässige Mittel zur Cron kommen solte / wenig Ruhms vnnd Segens / weniger Beystand aber darbey haben / sondern sich grosser Gefahr / wie vff solche Weiß vielen andern / mit jrer-vnd deß Reichs eussersten Ruin begegnet / vnterwerffen würde. Solte nuhn dieser wolgemeynte Vorschlag Jhrer Keyserl. Mayestät belieben / vnd sie Jhren Churfürstlichen Gnaden solche Mittel an hand geben / dadurch sie der Churfürsten / insonderheit aber Chur Sachsen / Gemüth gewinnen könten / wolten sie an guter Expedition nit zweiffeln / sich darbey auch dermassen embsig vnd sorgfältig erweisen / daß Jhr. M. ein aller gnädigstes gutes genügen daran haben solte. Worzu dann nicht wenig vorträglich seyn solte / es dahin zu richten / daß bey der offtgemeldten Friedenshandlung diß Negotium zugleich auch tractiret / vnd also eines mit dem andern pari passu zur Richtigkeit gebracht würde. Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen / man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge / Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser / nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern / alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen. Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen / vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen. Demnach nach Absterben deß Hertzogen zu Gülich / Cleve vnd Berg / weil er keine Leibs Erben hinderlassen / wegen der Succession grosse Confusion / Krieg vnd Blutver giessen erfolget / vnd dannenhero die Vnderthanen solcher Fürstenthumb mit vnträglichem Jammer / Trangsal vnnd Beschwernuß / nun viel Jahr hero belegt vnnd angefochten worden / als haben endlich die Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Stände vmb der Römischen Keyserlichen Mayestät Einsehen / Hülff vnnd Schutz vnderthänigst gebethen. Key. M. Schutz Mandat der Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft ertheylt. Worauff Jhre Keyserliche Mayestät gedachte Land in jhren Schutz vnd Protection / biß zu erörterung der Sachen / vnd ernennung eines rechtmässigen Successorn / allergnädigst auff-vnnd angenommen / vnnd darüber vnder Dato den 24. Aprilis nachfolgendes Mandat abgehen lassen; Wir Ferdinand / rc. Bekennẽ für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. offentlich mit diesẽ Brieff / vnd thun kund allermänniglich / denẽ diß vnser Key. Original / od' glaubwürdige Abschrift davon fürkompt / vnd fürgezeigt wird / wie dz Wir auß erheblichen gantz rechtmässigen Vrsachen / vnd auß selbsteigener Bewegnuß / vnsere vnd deß Reichs liebe getrewe N. gemeine Ritterschafft / Ständ vnd Stätt beyder Fürstenthum̃er Gülch vnd Berg / samptlichen vnd einẽ jeden insonderheit / sampt jrẽ Weibern / Kindern / Dienern / Zugethanẽ/ Vnderthanen / Hauß gesind / Brodgenossen / Hindersassen / vnd Verwandten / in specie aber alle vnd jede / so bey der zwischen gedachter Gülch-vnd Bergischẽ Ritterschafft / vnd denen Durchl. hochgebornen Gerog Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg / zu Stetin / Põ-

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1374>, abgerufen am 23.11.2024.