Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

jenige / so demselbigen in einige Weg hinderlich / als die vngleiche mißtrewliche Einbildung vnnd alienationes / so durch der Key. Kriegs Officirer vnd Soldatesca vnbesonnenes gewaltsames procedere vnd männigliches / bevorab der Chur vnd Fürsten tägliche verhön-vnddespectirung / zugefügte grosse Schäden vnd Trangsalen / deren vff diese stund noch kein ende / vervrsacht worden / forderlichst auß dem Weg geraumbt / vnd hingegen durch die von Mülhausen auffs gehorsamst gebetene remedirung der vorgehenden grossen Exorbitantien / einziehung der Armee / vnderhandlung deß Friedens / bessere Affection gepflantzet / deß Reichs vnnd insonderheit der Churfürsten Freyheit vnverletzt behalten / maintenirt / vnnd so gar auch die geringste vmbra, nicht als wann man durch Mittel Kriegsgewalts vnd in händen habenden Vortheyls auß dem löblichen Herkommen schreiten / vnnd gleichsamb mit einem vnnd dem andern (welches ohne zweiffel Jhrer Keyserlichen Mayestät Will vnnd Meynung nicht ist) das Compelle brauchen wolte. Sintemahl dieser Modus so wohl alles schwerer machen / als auch der künfftige Electus, so durch solche vnannehmliche vnnd gehässige Mittel zur Cron kommen solte / wenig Ruhms vnnd Segens / weniger Beystand aber darbey haben / sondern sich grosser Gefahr / wie vff solche Weiß vielen andern / mit jrer-vnd deß Reichs eussersten Ruin begegnet / vnterwerffen würde.

Solte nuhn dieser wolgemeynte Vorschlag Jhrer Keyserl. Mayestät belieben / vnd sie Jhren Churfürstlichen Gnaden solche Mittel an hand geben / dadurch sie der Churfürsten / insonderheit aber Chur Sachsen / Gemüth gewinnen könten / wolten sie an guter Expedition nit zweiffeln / sich darbey auch dermassen embsig vnd sorgfältig erweisen / daß Jhr. M. ein aller gnädigstes gutes genügen daran haben solte. Worzu dann nicht wenig vorträglich seyn solte / es dahin zu richten / daß bey der offtgemeldten Friedenshandlung diß Negotium zugleich auch tractiret / vnd also eines mit dem andern pari passu zur Richtigkeit gebracht würde.

Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen / man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge / Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser / nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern / alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen. Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen / vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen.

Key. M. Schutz Mandat der Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft ertheylt. Demnach nach Absterben deß Hertzogen zu Gülich / Cleve vnd Berg / weil er keine Leibs Erben hinderlassen / wegen der Succession grosse Confusion / Krieg vnd Blutver giessen erfolget / vnd dannenhero die Vnderthanen solcher Fürstenthumb mit vnträglichem Jammer / Trangsal vnnd Beschwernuß / nun viel Jahr hero belegt vnnd angefochten worden / als haben endlich die Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Stände vmb der Römischen Keyserlichen Mayestät Einsehen / Hülff vnnd Schutz vnderthänigst gebethen.

Worauff Jhre Keyserliche Mayestät gedachte Land in jhren Schutz vnd Protection / biß zu erörterung der Sachen / vnd ernennung eines rechtmässigen Successorn / allergnädigst auff-vnnd angenommen / vnnd darüber vnder Dato den 24. Aprilis nachfolgendes Mandat abgehen lassen;

Wir Ferdinand / rc. Bekennen für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. offentlich mit diesen Brieff / vnd thun kund allermänniglich / denen diß vnser Key. Original / od' glaubwürdige Abschrift davon fürkompt / vnd fürgezeigt wird / wie dz Wir auß erheblichen gantz rechtmässigen Vrsachen / vnd auß selbsteigener Bewegnuß / vnsere vnd deß Reichs liebe getrewe N. gemeine Ritterschafft / Ständ vnd Stätt beyder Fürstenthummer Gülch vnd Berg / samptlichen vnd einen jeden insonderheit / sampt jren Weibern / Kindern / Dienern / Zugethanen/ Vnderthanen / Hauß gesind / Brodgenossen / Hindersassen / vnd Verwandten / in specie aber alle vnd jede / so bey der zwischen gedachter Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft / vnd denen Durchl. hochgebornen Gerog Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg / zu Stetin / Pon-

jenige / so demselbigen in einige Weg hinderlich / als die vngleiche mißtrewliche Einbildung vnnd alienationes / so durch der Key. Kriegs Officirer vnd Soldatesca vnbesonnenes gewaltsames procedere vnd männigliches / bevorab der Chur vnd Fürsten tägliche verhön-vnddespectirung / zugefügte grosse Schäden vnd Trangsalen / deren vff diese stund noch kein ende / vervrsacht worden / forderlichst auß dem Weg geraumbt / vnd hingegen durch die von Mülhausen auffs gehorsamst gebetene remedirung der vorgehendẽ grossen Exorbitantien / einziehung der Armee / vnderhandlung deß Friedens / bessere Affection gepflantzet / deß Reichs vnnd insonderheit der Churfürsten Freyheit vnverletzt behalten / maintenirt / vnnd so gar auch die geringste vmbra, nicht als wann man durch Mittel Kriegsgewalts vnd in händẽ habenden Vortheyls auß dem löblichen Herkommen schreiten / vnnd gleichsamb mit einem vnnd dem andern (welches ohne zweiffel Jhrer Keyserlichen Mayestät Will vnnd Meynung nicht ist) das Compelle brauchen wolte. Sintemahl dieser Modus so wohl alles schwerer machen / als auch der künfftige Electus, so durch solche vnannehmliche vnnd gehässige Mittel zur Cron kommen solte / wenig Ruhms vnnd Segens / weniger Beystand aber darbey haben / sondern sich grosser Gefahr / wie vff solche Weiß vielen andern / mit jrer-vnd deß Reichs eussersten Ruin begegnet / vnterwerffen würde.

Solte nuhn dieser wolgemeynte Vorschlag Jhrer Keyserl. Mayestät belieben / vnd sie Jhren Churfürstlichen Gnaden solche Mittel an hand geben / dadurch sie der Churfürsten / insonderheit aber Chur Sachsen / Gemüth gewinnen könten / wolten sie an guter Expedition nit zweiffeln / sich darbey auch dermassen embsig vnd sorgfältig erweisen / daß Jhr. M. ein aller gnädigstes gutes genügen daran haben solte. Worzu dann nicht wenig vorträglich seyn solte / es dahin zu richten / daß bey der offtgemeldten Friedenshandlung diß Negotium zugleich auch tractiret / vnd also eines mit dem andern pari passu zur Richtigkeit gebracht würde.

Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen / man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge / Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser / nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern / alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen. Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen / vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen.

Key. M. Schutz Mandat der Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft ertheylt. Demnach nach Absterben deß Hertzogen zu Gülich / Cleve vnd Berg / weil er keine Leibs Erben hinderlassen / wegen der Succession grosse Confusion / Krieg vnd Blutver giessen erfolget / vnd dannenhero die Vnderthanen solcher Fürstenthumb mit vnträglichem Jammer / Trangsal vnnd Beschwernuß / nun viel Jahr hero belegt vnnd angefochten worden / als haben endlich die Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Stände vmb der Römischen Keyserlichen Mayestät Einsehen / Hülff vnnd Schutz vnderthänigst gebethen.

Worauff Jhre Keyserliche Mayestät gedachte Land in jhren Schutz vnd Protection / biß zu erörterung der Sachen / vnd ernennung eines rechtmässigen Successorn / allergnädigst auff-vnnd angenommen / vnnd darüber vnder Dato den 24. Aprilis nachfolgendes Mandat abgehen lassen;

Wir Ferdinand / rc. Bekennẽ für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. offentlich mit diesẽ Brieff / vnd thun kund allermänniglich / denẽ diß vnser Key. Original / od' glaubwürdige Abschrift davon fürkompt / vnd fürgezeigt wird / wie dz Wir auß erheblichen gantz rechtmässigen Vrsachen / vnd auß selbsteigener Bewegnuß / vnsere vnd deß Reichs liebe getrewe N. gemeine Ritterschafft / Ständ vnd Stätt beyder Fürstenthum̃er Gülch vnd Berg / samptlichen vnd einẽ jeden insonderheit / sampt jrẽ Weibern / Kindern / Dienern / Zugethanẽ/ Vnderthanen / Hauß gesind / Brodgenossen / Hindersassen / vnd Verwandten / in specie aber alle vnd jede / so bey der zwischen gedachter Gülch-vnd Bergischẽ Ritterschafft / vnd denen Durchl. hochgebornen Gerog Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg / zu Stetin / Põ-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f1374" n="1227"/>
jenige / so demselbigen in einige Weg hinderlich / als die vngleiche                      mißtrewliche Einbildung vnnd alienationes / so durch der Key. Kriegs Officirer                      vnd Soldatesca vnbesonnenes gewaltsames procedere vnd männigliches / bevorab der                      Chur vnd Fürsten tägliche verhön-vnddespectirung / zugefügte grosse Schäden vnd                      Trangsalen / deren vff diese stund noch kein ende / vervrsacht worden /                      forderlichst auß dem Weg geraumbt / vnd hingegen durch die von Mülhausen auffs                      gehorsamst gebetene remedirung der vorgehende&#x0303; grossen Exorbitantien / einziehung                      der Armee / vnderhandlung deß Friedens / bessere Affection gepflantzet / deß                      Reichs vnnd insonderheit der Churfürsten Freyheit vnverletzt behalten /                      maintenirt / vnnd so gar auch die geringste vmbra, nicht als wann man durch                      Mittel Kriegsgewalts vnd in hände&#x0303; habenden Vortheyls auß dem löblichen Herkommen                      schreiten / vnnd gleichsamb mit einem vnnd dem andern (welches ohne zweiffel                      Jhrer Keyserlichen Mayestät Will vnnd Meynung nicht ist) das Compelle brauchen                      wolte. Sintemahl dieser Modus so wohl alles schwerer machen / als auch der                      künfftige Electus, so durch solche vnannehmliche vnnd gehässige Mittel zur Cron                      kommen solte / wenig Ruhms vnnd Segens / weniger Beystand aber darbey haben /                      sondern sich grosser Gefahr / wie vff solche Weiß vielen andern / mit jrer-vnd                      deß Reichs eussersten Ruin begegnet / vnterwerffen würde.</p>
          <p>Solte nuhn dieser wolgemeynte Vorschlag Jhrer Keyserl. Mayestät belieben / vnd                      sie Jhren Churfürstlichen Gnaden solche Mittel an hand geben / dadurch sie der                      Churfürsten / insonderheit aber Chur Sachsen / Gemüth gewinnen könten / wolten                      sie an guter Expedition nit zweiffeln / sich darbey auch dermassen embsig vnd                      sorgfältig erweisen / daß Jhr. M. ein aller gnädigstes gutes genügen daran haben                      solte. Worzu dann nicht wenig vorträglich seyn solte / es dahin zu richten / daß                      bey der offtgemeldten Friedenshandlung diß Negotium zugleich auch tractiret /                      vnd also eines mit dem andern pari passu zur Richtigkeit gebracht würde.</p>
          <p>Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da                      wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel                      darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen /                      man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott                      lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften                      Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge /                      Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht                      so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den                      vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen                      conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser /                      nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden                      / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen                      jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb                      vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten                      J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern /                      alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der                      Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich                      communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät                      Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen.                      Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger                      Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast                      täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes                      Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß                      alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen /                      vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät                      aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man                      verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen.</p>
          <p><note place="right">Key. M. Schutz Mandat der Gülch-vnd Bergischen                          Ritterschafft ertheylt.</note> Demnach nach Absterben deß Hertzogen zu                      Gülich / Cleve vnd Berg / weil er keine Leibs Erben hinderlassen / wegen der                      Succession grosse Confusion / Krieg vnd Blutver giessen erfolget / vnd                      dannenhero die Vnderthanen solcher Fürstenthumb mit vnträglichem Jammer /                      Trangsal vnnd Beschwernuß / nun viel Jahr hero belegt vnnd angefochten worden /                      als haben endlich die Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Stände vmb der                      Römischen Keyserlichen Mayestät Einsehen / Hülff vnnd Schutz vnderthänigst                      gebethen.</p>
          <p>Worauff Jhre Keyserliche Mayestät gedachte Land in jhren Schutz vnd Protection /                      biß zu erörterung der Sachen / vnd ernennung eines rechtmässigen Successorn /                      allergnädigst auff-vnnd angenommen / vnnd darüber vnder Dato den 24. Aprilis                      nachfolgendes Mandat abgehen lassen;</p>
          <p>Wir Ferdinand / rc. Bekenne&#x0303; für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. offentlich mit                      diese&#x0303; Brieff / vnd thun kund allermänniglich / dene&#x0303; diß vnser Key. Original /                      od' glaubwürdige Abschrift davon fürkompt / vnd fürgezeigt wird / wie dz Wir auß                      erheblichen gantz rechtmässigen Vrsachen / vnd auß selbsteigener Bewegnuß /                      vnsere vnd deß Reichs liebe getrewe N. gemeine Ritterschafft / Ständ vnd Stätt                      beyder Fürstenthum&#x0303;er Gülch vnd Berg / samptlichen vnd eine&#x0303; jeden insonderheit / sampt jre&#x0303; Weibern / Kindern                      / Dienern / Zugethane&#x0303;/ Vnderthanen / Hauß gesind / Brodgenossen /                      Hindersassen / vnd Verwandten / in specie aber alle vnd jede / so bey der                      zwischen gedachter Gülch-vnd Bergische&#x0303; Ritterschafft / vnd denen                      Durchl. hochgebornen Gerog Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg / zu Stetin /                              Po&#x0303;-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1227/1374] jenige / so demselbigen in einige Weg hinderlich / als die vngleiche mißtrewliche Einbildung vnnd alienationes / so durch der Key. Kriegs Officirer vnd Soldatesca vnbesonnenes gewaltsames procedere vnd männigliches / bevorab der Chur vnd Fürsten tägliche verhön-vnddespectirung / zugefügte grosse Schäden vnd Trangsalen / deren vff diese stund noch kein ende / vervrsacht worden / forderlichst auß dem Weg geraumbt / vnd hingegen durch die von Mülhausen auffs gehorsamst gebetene remedirung der vorgehendẽ grossen Exorbitantien / einziehung der Armee / vnderhandlung deß Friedens / bessere Affection gepflantzet / deß Reichs vnnd insonderheit der Churfürsten Freyheit vnverletzt behalten / maintenirt / vnnd so gar auch die geringste vmbra, nicht als wann man durch Mittel Kriegsgewalts vnd in händẽ habenden Vortheyls auß dem löblichen Herkommen schreiten / vnnd gleichsamb mit einem vnnd dem andern (welches ohne zweiffel Jhrer Keyserlichen Mayestät Will vnnd Meynung nicht ist) das Compelle brauchen wolte. Sintemahl dieser Modus so wohl alles schwerer machen / als auch der künfftige Electus, so durch solche vnannehmliche vnnd gehässige Mittel zur Cron kommen solte / wenig Ruhms vnnd Segens / weniger Beystand aber darbey haben / sondern sich grosser Gefahr / wie vff solche Weiß vielen andern / mit jrer-vnd deß Reichs eussersten Ruin begegnet / vnterwerffen würde. Solte nuhn dieser wolgemeynte Vorschlag Jhrer Keyserl. Mayestät belieben / vnd sie Jhren Churfürstlichen Gnaden solche Mittel an hand geben / dadurch sie der Churfürsten / insonderheit aber Chur Sachsen / Gemüth gewinnen könten / wolten sie an guter Expedition nit zweiffeln / sich darbey auch dermassen embsig vnd sorgfältig erweisen / daß Jhr. M. ein aller gnädigstes gutes genügen daran haben solte. Worzu dann nicht wenig vorträglich seyn solte / es dahin zu richten / daß bey der offtgemeldten Friedenshandlung diß Negotium zugleich auch tractiret / vnd also eines mit dem andern pari passu zur Richtigkeit gebracht würde. Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen / man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge / Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser / nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern / alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen. Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen / vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen. Demnach nach Absterben deß Hertzogen zu Gülich / Cleve vnd Berg / weil er keine Leibs Erben hinderlassen / wegen der Succession grosse Confusion / Krieg vnd Blutver giessen erfolget / vnd dannenhero die Vnderthanen solcher Fürstenthumb mit vnträglichem Jammer / Trangsal vnnd Beschwernuß / nun viel Jahr hero belegt vnnd angefochten worden / als haben endlich die Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Stände vmb der Römischen Keyserlichen Mayestät Einsehen / Hülff vnnd Schutz vnderthänigst gebethen. Key. M. Schutz Mandat der Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft ertheylt. Worauff Jhre Keyserliche Mayestät gedachte Land in jhren Schutz vnd Protection / biß zu erörterung der Sachen / vnd ernennung eines rechtmässigen Successorn / allergnädigst auff-vnnd angenommen / vnnd darüber vnder Dato den 24. Aprilis nachfolgendes Mandat abgehen lassen; Wir Ferdinand / rc. Bekennẽ für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. offentlich mit diesẽ Brieff / vnd thun kund allermänniglich / denẽ diß vnser Key. Original / od' glaubwürdige Abschrift davon fürkompt / vnd fürgezeigt wird / wie dz Wir auß erheblichen gantz rechtmässigen Vrsachen / vnd auß selbsteigener Bewegnuß / vnsere vnd deß Reichs liebe getrewe N. gemeine Ritterschafft / Ständ vnd Stätt beyder Fürstenthum̃er Gülch vnd Berg / samptlichen vnd einẽ jeden insonderheit / sampt jrẽ Weibern / Kindern / Dienern / Zugethanẽ/ Vnderthanen / Hauß gesind / Brodgenossen / Hindersassen / vnd Verwandten / in specie aber alle vnd jede / so bey der zwischen gedachter Gülch-vnd Bergischẽ Ritterschafft / vnd denen Durchl. hochgebornen Gerog Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg / zu Stetin / Põ-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1374
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1374>, abgerufen am 27.07.2024.