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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Ob wol die Graffschafft Oldenburg vnnd Delmenhorst / wie auch Ostfrießland mit Kriegsvolck belegt gewesen / ist doch Butjaderland inn der Grassschafft Oldenburg / vnd und der Nordsee gelegen / zwar nicht mit Contribution / aber doch mit Einquartierung verschonet geblieben. Dänische fallen in Butjaderland. Dieses haben die Königischen erfahren / vnd sind mit etlichen Schiffen dahin gesegelt / inn einer Schleusse außgestiegen / vnnd einen Orth nach dem andern eingenommen / in willens / das Land nicht so bald wider zu verlassen / weil es fruchtbar vnnd ein bequemer Paß auff andere Lande ist. Worauff die Tillischen auß Ostfrießland / Oldenburg vnnd dem Stifft Bremen / dahin kommen / vnd haben sich auff mancherley Ort an die Königsche versucht: Da dann eine Parthey die ander auß einem Quartier ins ander gejagt: darzu di Bawern auff deß Königs seitten frisch geholffen.

Vneinigkeit zwischen den Dänischen. Mitlerweilist vnder den Dänischen vnd andern Officirern vnd Befelchhabern grosse vneinigkeit entstanden. Dann weiln bey den Dänischen gar schlechte Kriegs Ordnung gehalten würde / die Englischen aber vnd anderer Confaederirten Officirer die Sach offtmals anderst vnd besser anzugreiffen rathen theten: Als ist darauß nicht geringe differentz vnnd streitigkeit vnder jhnen erwachsen: vnd gaben die Dänischen vor / die Engell: vnnd Holländer wolten das Commando gar zu sich ziehen: haben auch deß Obristen Morgans / welcher nach außgang seiner veraccordierten zeit / auß befehl deß Königs in Engelland / zu Gluckstatt ankommen / vnd General vber die Infanteria vnd Artilleria von J. Kön. M. zu Dennemarck verordnet war / Bestallung disputierlich gemacht. Worüber er sehr vnlustig worden / vnnd solches an den König in Dennemarck schrifftlich gelangen lassen.

Mitlerweil haben sich nicht allein die Dennemärckische Reichsräht / sondern auch der Churfürst von Sachsen / der Hertzog von Hollstein / vnd andere sehr bemühet / wie doch ein Friedens tractation möchte angestellet / vnnd alle vnruhe beygeleget werden: Vnd kam es so weit / daß zu solchen Friedens tractaten die Statt Lübeck oder Hamburg ernennet wurde. Aber Tilly vnnd der Hertzog von Friedlandt brauchten darbey viel Disputat / vnd wolten jhnen solche beyde Orth darzu nicht belieben lassen / zogen auch das werck von einer zeit zur andern auff. In dessen giengen die Reden / als ob der König in Dennemarck zum Frieden nicht geneigt were / vnnd dardurch also die Tractaten stecken blieben. Als nun Jhr Kön. May. solches inn erfahrung gebracht / hat selbige der vrsachen halben den 14. Septembris eine schrifft publicieren lassen / so also gelautet:

Deß Königs in Den nemarck Erklärung vber dem Kriegswesen. Der Königlichen Mayestatt zu Dennemarck / Norwegen / etc. Ist vnderschiedlich vnnd glaubwürdig fürbracht / was gestalt nicht allein am Keyserlichen Hoff / sondern auch in den quartieren hin vnnd wieder mit grossem schein / auch praetendierung vermeintlich intercipirter Jhr Königlichen mayestat Handschreiben / außgegeben / vnnd jedermänniglich / so gar auch Jhr Mayest. Anverwandten vnd eygnen Vnderthanen persuadiret, ja durch offentliche angeschlagene vermeinte Edicta, abgelegte propositiones vnnd Werbungen behauptet werden wollen / Als wann die Römische Keyserl. Mayest. zu wiederbringung deß wehrten Friedens gantz wol geneigt / vnd dessen auff gar erträgliche Mittel sehr begierig / vnd es hingegen eintzig vnnd allein an höchstermelter Königl. Mayest. welche zu keinem Friede sich verstehen / noch einige Handlung deßfals verstatten wolte / erwinden vnd ermangeln thete.

Ob nun wol Jhr. Königl. Mayest. solche vnd vergleichen Affterrede vnnd Verleumbdungen / als deren Sie bey jhrem Gegentheyl nicht ohngewohnt / auß Heroischem Gemüth wenig achten / sondern vielmehr jhres Christlichen Gewissens / Königlicher vnnd zu der gemeinen Wolfahrt gerichteter / GOtt vnd vielen Ehrliebenden wolbekandter Intention / sich dagegen getrösten: So können sie doch leichtlich erachten / zu was Ende dergleichen Gedichte von dero Widerwertigen bey hoch vnd niedern Standes Personen / den erbarn Stätten / vnd vorauß dem gemeinen Mann / divulgirt vnnd außgesprengt werde / Nemblich die vnerhörte Rottir - vnd Samblung deß vielen Kriegsvolcks / damit gantz Deutschland vberschwemmet / vnnd viele vnschuldige mit diesem Krieg weniger als nichts gemein habende Stände vnd Vnderthanen jämmerlich bedrengt werden / sambt allen andern proceduren / mit solchem vnd dergleichen Fürgeben zu palliren vnd zu beschönen / vnd darneben / wo müglich / zu beschaffen / das alles Vnheil nur Königl. Mayest. beygemessen / vnnd dessen vervrsachung auff dieselbe gäntzlich transportiret vnnd verschoben werden möge.

Damit aber die liebe Warheit durch derogleichen insimulationen nicht vnterdrucket / vnd deroselben Liebhabern / auch sonst ins gemein allen getrewen Patrioten derogestalt nicht möge fälschlich imponiret werden / Als haben höchstgeehrte Kön. May. zu jedermännigliches Nachricht diese folgende kurtze eröffnung zu thun / gnädigst verorden wollen.

Vnd setzen zu vorderst Jhr. Königl. Mayest ausser allen zweiffel / es sey auß denen / in offenen Druck ergangenen Actis, der gantzen Welt bekant / was es mit dero zu Braunschweig in Annis 1625. vnd sechs vnd zwantzig im October, November, December, Ianuario, Februario vnd Martio respective, vnd also in den sechsten Monath gepflogener vnd protrahirten Friedshandlung für eine Bewantnuß vnd Außgang gewonen / bey wehme der mangel / daß man zu verhofften Schluß vnd Vergleich / nach so langen Tractaten / nicht gereichen können / bestanden.

Ob nun zwar Jh. Königl. May. nicht verborgen / daß sich allerhand Leuthe gesunden / so ex postfacto, vnd hernach gefolgtem eventu, jhre Iudicia derivirend, eins vnd anders bey gemelten Tractaten desideriren vnd einführen wollen: So

Ob wol die Graffschafft Oldenburg vnnd Delmẽhorst / wie auch Ostfrießland mit Kriegsvolck belegt gewesen / ist doch Butjaderland inn der Grassschafft Oldenburg / vnd und der Nordsee gelegen / zwar nicht mit Contribution / aber doch mit Einquartierung verschonet geblieben. Dänische fallen in Butjaderland. Dieses haben die Königischen erfahren / vnd sind mit etlichen Schiffen dahin gesegelt / inn einer Schleusse außgestiegen / vnnd einen Orth nach dem andern eingenommen / in willens / das Land nicht so bald wider zu verlassen / weil es fruchtbar vnnd ein bequemer Paß auff andere Lande ist. Worauff die Tillischen auß Ostfrießland / Oldenburg vnnd dem Stifft Bremen / dahin kommen / vnd haben sich auff mancherley Ort an die Königsche versucht: Da dann eine Parthey die ander auß einem Quartier ins ander gejagt: darzu di Bawern auff deß Königs seitten frisch geholffen.

Vneinigkeit zwischen den Dänischen. Mitlerweilist vnder den Dänischen vnd andern Officirern vnd Befelchhabern grosse vneinigkeit entstanden. Dann weiln bey den Dänischen gar schlechte Kriegs Ordnung gehalten würde / die Englischen aber vñ anderer Confaederirten Officirer die Sach offtmals anderst vnd besser anzugreiffen rathen theten: Als ist darauß nicht geringe differentz vnnd streitigkeit vnder jhnen erwachsen: vnd gaben die Dänischen vor / die Engell: vnnd Holländer wolten das Commando gar zu sich ziehen: haben auch deß Obristen Morgans / welcher nach außgang seiner veraccordierten zeit / auß befehl deß Königs in Engelland / zu Gluckstatt ankommen / vnd General vber die Infanteria vnd Artilleria von J. Kön. M. zu Dennemarck verordnet war / Bestallung disputierlich gemacht. Worüber er sehr vnlustig worden / vnnd solches an den König in Dennemarck schrifftlich gelangen lassen.

Mitlerweil haben sich nicht allein die Dennemärckische Reichsräht / sondern auch der Churfürst von Sachsen / der Hertzog von Hollstein / vnd andere sehr bemühet / wie doch ein Friedens tractation möchte angestellet / vnnd alle vnruhe beygeleget werden: Vnd kam es so weit / daß zu solchen Friedens tractaten die Statt Lübeck oder Hamburg ernennet wurde. Aber Tilly vnnd der Hertzog von Friedlandt brauchten darbey viel Disputat / vnd wolten jhnen solche beyde Orth darzu nicht belieben lassen / zogen auch das werck von einer zeit zur andern auff. In dessen giengen die Reden / als ob der König in Dennemarck zum Frieden nicht geneigt were / vnnd dardurch also die Tractaten stecken blieben. Als nun Jhr Kön. May. solches inn erfahrung gebracht / hat selbige der vrsachen halben den 14. Septembris eine schrifft publicieren lassen / so also gelautet:

Deß Königs in Den nemarck Erklärung vber dem Kriegswesen. Der Königlichen Mayestatt zu Dennemarck / Norwegen / etc. Ist vnderschiedlich vnnd glaubwürdig fürbracht / was gestalt nicht allein am Keyserlichen Hoff / sondern auch in dẽ quartieren hin vnnd wieder mit grossem schein / auch praetendierung vermeintlich intercipirter Jhr Königlichen mayestat Handschreiben / außgegeben / vnnd jedermänniglich / so gar auch Jhr Mayest. Anverwandten vnd eygnen Vnderthanen persuadiret, ja durch offentliche angeschlagene vermeinte Edicta, abgelegte propositiones vnnd Werbungen behauptet werden wollen / Als wann die Römische Keyserl. Mayest. zu wiederbringung deß wehrten Friedens gantz wol geneigt / vnd dessen auff gar erträgliche Mittel sehr begierig / vnd es hingegen eintzig vnnd allein an höchstermelter Königl. Mayest. welche zu keinem Friede sich verstehen / noch einige Handlung deßfals verstatten wolte / erwinden vnd ermangeln thete.

Ob nun wol Jhr. Königl. Mayest. solche vnd vergleichen Affterrede vnnd Verleumbdungen / als deren Sie bey jhrem Gegentheyl nicht ohngewohnt / auß Heroischem Gemüth wenig achten / sondern vielmehr jhres Christlichen Gewissens / Königlicher vnnd zu der gemeinen Wolfahrt gerichteter / GOtt vnd vielen Ehrliebenden wolbekandter Intention / sich dagegen getrösten: So können sie doch leichtlich erachten / zu was Ende dergleichen Gedichte von dero Widerwertigen bey hoch vnd niedern Standes Personen / den erbarn Stätten / vnd vorauß dem gemeinen Mann / divulgirt vnnd außgesprengt werde / Nemblich die vnerhörte Rottir - vnd Samblung deß vielen Kriegsvolcks / damit gantz Deutschland vberschwemmet / vnnd viele vnschuldige mit diesem Krieg weniger als nichts gemein habende Stände vnd Vnderthanen jämmerlich bedrengt werden / sambt allen andern proceduren / mit solchem vnd dergleichen Fürgeben zu palliren vnd zu beschönen / vnd darneben / wo müglich / zu beschaffen / das alles Vnheil nur Königl. Mayest. beygemessen / vnnd dessen vervrsachung auff dieselbe gäntzlich transportiret vnnd verschoben werden möge.

Damit aber die liebe Warheit durch derogleichen insimulationen nicht vnterdrucket / vnd deroselben Liebhabern / auch sonst ins gemein allen getrewen Patrioten derogestalt nicht möge fälschlich imponiret werden / Als haben höchstgeehrte Kön. May. zu jedermännigliches Nachricht diese folgende kurtze eröffnung zu thun / gnädigst verorden wollen.

Vnd setzen zu vorderst Jhr. Königl. Mayest ausser allen zweiffel / es sey auß denen / in offenen Druck ergangenen Actis, der gantzen Welt bekant / was es mit dero zu Braunschweig in Annis 1625. vnd sechs vnd zwantzig im October, November, December, Ianuario, Februario vnd Martio respectivè, vnd also in den sechsten Monath gepflogener vnd protrahirten Friedshandlung für eine Bewantnuß vnd Außgang gewonen / bey wehme der mangel / daß man zu verhofften Schluß vnd Vergleich / nach so langen Tractaten / nicht gereichen können / bestanden.

Ob nun zwar Jh. Königl. May. nicht verborgen / daß sich allerhand Leuthe gesunden / so ex postfacto, vnd hernach gefolgtem eventu, jhre Iudicia derivirend, eins vnd anders bey gemelten Tractaten desideriren vnd einführen wollen: So

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          <p>Mitlerweil haben sich nicht allein die Dennemärckische Reichsräht / sondern auch                      der Churfürst von Sachsen / der Hertzog von Hollstein / vnd andere sehr bemühet                      / wie doch ein Friedens tractation möchte angestellet / vnnd alle vnruhe                      beygeleget werden: Vnd kam es so weit / daß zu solchen Friedens tractaten die                      Statt Lübeck oder Hamburg ernennet wurde. Aber Tilly vnnd der Hertzog von                      Friedlandt brauchten darbey viel Disputat / vnd wolten jhnen solche beyde Orth                      darzu nicht belieben lassen / zogen auch das werck von einer zeit zur andern                      auff. In dessen giengen die Reden / als ob der König in Dennemarck zum Frieden                      nicht geneigt were / vnnd dardurch also die Tractaten stecken blieben. Als nun                      Jhr Kön. May. solches inn erfahrung gebracht / hat selbige der vrsachen halben                      den 14. Septembris eine schrifft publicieren lassen / so also gelautet:</p>
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[1241/1388] Ob wol die Graffschafft Oldenburg vnnd Delmẽhorst / wie auch Ostfrießland mit Kriegsvolck belegt gewesen / ist doch Butjaderland inn der Grassschafft Oldenburg / vnd und der Nordsee gelegen / zwar nicht mit Contribution / aber doch mit Einquartierung verschonet geblieben. Dieses haben die Königischen erfahren / vnd sind mit etlichen Schiffen dahin gesegelt / inn einer Schleusse außgestiegen / vnnd einen Orth nach dem andern eingenommen / in willens / das Land nicht so bald wider zu verlassen / weil es fruchtbar vnnd ein bequemer Paß auff andere Lande ist. Worauff die Tillischen auß Ostfrießland / Oldenburg vnnd dem Stifft Bremen / dahin kommen / vnd haben sich auff mancherley Ort an die Königsche versucht: Da dann eine Parthey die ander auß einem Quartier ins ander gejagt: darzu di Bawern auff deß Königs seitten frisch geholffen. Dänische fallen in Butjaderland. Mitlerweilist vnder den Dänischen vnd andern Officirern vnd Befelchhabern grosse vneinigkeit entstanden. Dann weiln bey den Dänischen gar schlechte Kriegs Ordnung gehalten würde / die Englischen aber vñ anderer Confaederirten Officirer die Sach offtmals anderst vnd besser anzugreiffen rathen theten: Als ist darauß nicht geringe differentz vnnd streitigkeit vnder jhnen erwachsen: vnd gaben die Dänischen vor / die Engell: vnnd Holländer wolten das Commando gar zu sich ziehen: haben auch deß Obristen Morgans / welcher nach außgang seiner veraccordierten zeit / auß befehl deß Königs in Engelland / zu Gluckstatt ankommen / vnd General vber die Infanteria vnd Artilleria von J. Kön. M. zu Dennemarck verordnet war / Bestallung disputierlich gemacht. Worüber er sehr vnlustig worden / vnnd solches an den König in Dennemarck schrifftlich gelangen lassen. Vneinigkeit zwischen den Dänischen. Mitlerweil haben sich nicht allein die Dennemärckische Reichsräht / sondern auch der Churfürst von Sachsen / der Hertzog von Hollstein / vnd andere sehr bemühet / wie doch ein Friedens tractation möchte angestellet / vnnd alle vnruhe beygeleget werden: Vnd kam es so weit / daß zu solchen Friedens tractaten die Statt Lübeck oder Hamburg ernennet wurde. Aber Tilly vnnd der Hertzog von Friedlandt brauchten darbey viel Disputat / vnd wolten jhnen solche beyde Orth darzu nicht belieben lassen / zogen auch das werck von einer zeit zur andern auff. In dessen giengen die Reden / als ob der König in Dennemarck zum Frieden nicht geneigt were / vnnd dardurch also die Tractaten stecken blieben. Als nun Jhr Kön. May. solches inn erfahrung gebracht / hat selbige der vrsachen halben den 14. Septembris eine schrifft publicieren lassen / so also gelautet: Der Königlichen Mayestatt zu Dennemarck / Norwegen / etc. Ist vnderschiedlich vnnd glaubwürdig fürbracht / was gestalt nicht allein am Keyserlichen Hoff / sondern auch in dẽ quartieren hin vnnd wieder mit grossem schein / auch praetendierung vermeintlich intercipirter Jhr Königlichen mayestat Handschreiben / außgegeben / vnnd jedermänniglich / so gar auch Jhr Mayest. Anverwandten vnd eygnen Vnderthanen persuadiret, ja durch offentliche angeschlagene vermeinte Edicta, abgelegte propositiones vnnd Werbungen behauptet werden wollen / Als wann die Römische Keyserl. Mayest. zu wiederbringung deß wehrten Friedens gantz wol geneigt / vnd dessen auff gar erträgliche Mittel sehr begierig / vnd es hingegen eintzig vnnd allein an höchstermelter Königl. Mayest. welche zu keinem Friede sich verstehen / noch einige Handlung deßfals verstatten wolte / erwinden vnd ermangeln thete. Deß Königs in Den nemarck Erklärung vber dem Kriegswesen. Ob nun wol Jhr. Königl. Mayest. solche vnd vergleichen Affterrede vnnd Verleumbdungen / als deren Sie bey jhrem Gegentheyl nicht ohngewohnt / auß Heroischem Gemüth wenig achten / sondern vielmehr jhres Christlichen Gewissens / Königlicher vnnd zu der gemeinen Wolfahrt gerichteter / GOtt vnd vielen Ehrliebenden wolbekandter Intention / sich dagegen getrösten: So können sie doch leichtlich erachten / zu was Ende dergleichen Gedichte von dero Widerwertigen bey hoch vnd niedern Standes Personen / den erbarn Stätten / vnd vorauß dem gemeinen Mann / divulgirt vnnd außgesprengt werde / Nemblich die vnerhörte Rottir - vnd Samblung deß vielen Kriegsvolcks / damit gantz Deutschland vberschwemmet / vnnd viele vnschuldige mit diesem Krieg weniger als nichts gemein habende Stände vnd Vnderthanen jämmerlich bedrengt werden / sambt allen andern proceduren / mit solchem vnd dergleichen Fürgeben zu palliren vnd zu beschönen / vnd darneben / wo müglich / zu beschaffen / das alles Vnheil nur Königl. Mayest. beygemessen / vnnd dessen vervrsachung auff dieselbe gäntzlich transportiret vnnd verschoben werden möge. Damit aber die liebe Warheit durch derogleichen insimulationen nicht vnterdrucket / vnd deroselben Liebhabern / auch sonst ins gemein allen getrewen Patrioten derogestalt nicht möge fälschlich imponiret werden / Als haben höchstgeehrte Kön. May. zu jedermännigliches Nachricht diese folgende kurtze eröffnung zu thun / gnädigst verorden wollen. Vnd setzen zu vorderst Jhr. Königl. Mayest ausser allen zweiffel / es sey auß denen / in offenen Druck ergangenen Actis, der gantzen Welt bekant / was es mit dero zu Braunschweig in Annis 1625. vnd sechs vnd zwantzig im October, November, December, Ianuario, Februario vnd Martio respectivè, vnd also in den sechsten Monath gepflogener vnd protrahirten Friedshandlung für eine Bewantnuß vnd Außgang gewonen / bey wehme der mangel / daß man zu verhofften Schluß vnd Vergleich / nach so langen Tractaten / nicht gereichen können / bestanden. Ob nun zwar Jh. Königl. May. nicht verborgen / daß sich allerhand Leuthe gesunden / so ex postfacto, vnd hernach gefolgtem eventu, jhre Iudicia derivirend, eins vnd anders bey gemelten Tractaten desideriren vnd einführen wollen: So

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1388>, abgerufen am 23.11.2024.