Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.können doch J. Kön. M. alle vnpartheyliche Biderleut vnd Kriegsverständige gantz wol darüber vrtheylen lassen / da man beym Gegentheil nach so embsig geführter Handlung / vnd mit grossem Betrangnuß der armen Vnderthanen (welchen allerseits Armeen immittelst auff dem Halß gelengen) in die länge protrahirte Tractaten / an statt erwarteten endlichen Schlusses in den wichtigsten Puncten zu rück springen / zu keiner special Erklärung vber der Exoneration deß Craysses sich verstehen / die versicherung deß Prophan vnd Religion Friedens gar vberhupffen / vnd endlich wider alles vermuthen defectum mandati praetenditen, vnd es allererst auff Relation vnd hinderbringung an die Key. M. vermeintlich stellen / vnd richten wollen: Ob nit Jhr Kön. M. neben andern dero mit Crayß Fürsten grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / in die Gedancken zu gerathen / daß es den Generalen / Hertzogen zu Friedland vnd Grafen von Tilly / mit solchem Frieden dadurch Ruhe vnd Sicherheit im H. R. Reich widerbracht vnnd stabilirt werden möchte / kein rechter Ernst / sondern vielmehr alles dahin gerichtet / durch gewinnung der Zeit J. Kön. M. vnd deß Craysses Armee einig Vortheil abzugehen / vnd dieselbe darunter zu ruiniren vnd zu gefehren / vnd derohalben einer solchen offenbahren Vmbführung nicht länger zuzusehen / sondern sich davon / in Erwartung was der liebe Gott für Hilff vnd Beystand verleyhen möchte / lieber zu eussern / vnnd sich biß zu anderer Zeit / da die Gemüther beym Gegentheil besser darzu inclinirt seyn möchten / zu enthalten / erwehlet vnnd beschlossen. Wiewol nun dero Zeit der Herrn Chur Fürsten zu Sachsen vnnd Brandenburg / etc. wolmeintlich vnternommene Interposition / durch angedeutete erzeigung deß Gegentheils zerschlagen vnd vnfruchtbarlich abgangen / wie obangeregte publicirte Acta / darauff man sich geliebter kürtze halber hiemit referiren thut / dißfals gute vnd ohngezweiffelte nachrichtung geben: So ist es doch bey Kön. M. nit bestanden / daß der Röm. Keys. May. Erklärung in denen von obgemelten Generaln ad referendum vorschobenen Puncten hernachmals nicht erfolgt / sondern haben Jhr Kön. May. einen weg als den andern / zu Reassumption solcher Tractaten / Anlaß vnd Fürschub zu geben / nie vnderlassen. Gestalt auß denen J. M. vielfaltigen schreiben erscheiner / dz J. K. M. kurtz nach denen zu Braunschweig geendeten Tractaten / auch bey Catholischen Fürsten / als deß Herrn Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelm zu Newburg Fürstl. Gn. Jhr zum Frieden nochmals geneigtes Gemüth zu contestiren / vnd deroselben Cooperation darunter zu erlangen / sich wolmeintlich angenommen. So erhellet auch im gleichen auß dem was Jhr Königliche Mayestät den 10. vnd 16. Julij respectiue in gemeltem 1626. Jahr / an die Key. May. vnd Sereniss. Infantin zu Brüssel dißfals sich / Jhr. May. gewöhnlichen Candor nach / vffrichtig vnnd teutsch erkläret / auch auß friedsamem Gemüth rühmlich vnd Königlich anerbotten / welches daß es an Jhr Keyserlichen Mayest. seyten keines Buchstabens zur Antwort oder Gegenerklärung gewürdigt / man billich an seinen Orth muß gestelt seyn lassen. Als auch in demmselben 1626. Jahr J. Kön. M. von Hertzog Fridrich zu Schleßwig Holstein Fürstl. Gn. an die hand gegeben / daß deß Herrn Churf. zu Sachsen Gnade zu der Reassumption dero Braunschweigischen Friedens Tractaten etwa nicht vngeneigt seyn möchte / haben J. Kön. M. sich dero gestalt willig darzu erklärt / wie hochermeltes Hertzogen zu Holstein Fürstl. Gn. in jhrem schreiben sub dato den 11. Nov. obernanten Jahrs es rühmen vnd bezeugen. Wie dann J. Kön. M. auff erlangte fernere Nachricht / daß deß Herrn Churf. Gnade hochermelt zu solchem Werck wol inclinirt / nicht vnderlassen / sub dat 4. Maritij deß folgenden 1627. Jahrs dieselbe darunter beweglich zu ersuchen / vnd dero / wessen die Sereniss. Iufantin zu Brüssel zu gleichmessiger Interposition sich erbotten / daneben zu communiciren: Nach dem dann Jhr Churfürstliche Gn. zu Sachsen in dero Antwort vnnd Resolution / der Interposition zu vnternehmen / vnnd darzu bequemen / dieser gestalt sich erbotten / dafern Jhr Königl. Mayest. etwas specialius gegen dieselbe herauß zu gehen / vnnd vber den jenigen Articuln so zu Braunschweig vber geben / jhre Erklärung zu geben sich belieben lassen wolte: Als haben Jhre Königl. May. hindangesetzt jhres vorigen Bedencken / so sie dißfals gehabt / obgemeltem begehren zu folge / Jhr. Churfürstlichen Gnaden etliche special Articul zugeschickt? vnd wegen jhrer Zuneigung zu dem erwünschten Frieden gnugsamb vergewissert. Es ist aber eine geraume Zeit dahin gangen / ehe Jhr Königl. May. einige Nachrichtung / wie solche jhre Erklärung auffgenommen / erlangt / daß sie auch in dero Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Schleßwig Holstein Füstl. Gn. betawren / daß solche Reassumption zu widerbringung eines all gemejnen redlichen vnnd auffrichtigen Friedens / dero gestalt auff die lange Banck geschoben würde. Ob nun zwar Jhr Churfürstl. Gn. an jhrem Orth / wie es die hernach angelangte deroselben Hand-vnd andere Schreiben genugsamb bezeugen / nichts erwinden / sondern alles ohngeseumbt an die Keys. May. gelangen lassen / auch sich dahin offerirt vnnd erbotten / so balden sie Jhr. Key. May. Resolution erlangen / vnd selbige dahin / daß diese Reassumption Handlung anzustellen / gehen würde / daß Jhr Churf. Gn. alsobald Zeit vnd Ort dazu benennen / vnd Jhr. Kön. M. dasselbe eylends zu wissen machen / auch sonst auf dem damals benanten Churfürstlichen Collegial Tage / alles das jenige / was zu widerbringung / Ruhe vnnd Frieden gereichen möchte / ins werck zu richten / beschaffen vnnd befördern helffen wolten: So ist doch solche vertröstete Keys. Resolution können doch J. Kön. M. alle vnpartheyliche Biderleut vñ Kriegsverständige gantz wol darüber vrtheylen lassen / da man beym Gegentheil nach so embsig geführter Handlung / vnd mit grossem Betrangnuß der armen Vnderthanen (welchen allerseits Armeen immittelst auff dem Halß gelengen) in die länge protrahirte Tractaten / an statt erwarteten endlichen Schlusses in den wichtigsten Puncten zu rück springen / zu keiner special Erklärung vber der Exoneration deß Craysses sich verstehen / die versicherung deß Prophan vnd Religion Friedens gar vberhupffen / vnd endlich wider alles vermuthen defectum mandati praetenditen, vnd es allererst auff Relation vnd hinderbringung an die Key. M. vermeintlich stellen / vnd richten wollen: Ob nit Jhr Kön. M. neben andern dero mit Crayß Fürsten grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / in die Gedancken zu gerathen / daß es den Generalen / Hertzogen zu Friedland vnd Grafen von Tilly / mit solchem Frieden dadurch Ruhe vnd Sicherheit im H. R. Reich widerbracht vnnd stabilirt werden möchte / kein rechter Ernst / sondern vielmehr alles dahin gerichtet / durch gewinnung der Zeit J. Kön. M. vnd deß Craysses Armee einig Vortheil abzugehen / vnd dieselbe darunter zu ruiniren vnd zu gefehren / vnd derohalben einer solchen offenbahren Vmbführung nicht länger zuzusehen / sondern sich davon / in Erwartung was der liebe Gott für Hilff vnd Beystand verleyhen möchte / lieber zu eussern / vnnd sich biß zu anderer Zeit / da die Gemüther beym Gegentheil besser darzu inclinirt seyn möchten / zu enthalten / erwehlet vnnd beschlossen. Wiewol nun dero Zeit der Herrn Chur Fürsten zu Sachsen vnnd Brandenburg / etc. wolmeintlich vnternommene Interposition / durch angedeutete erzeigung deß Gegentheils zerschlagen vnd vnfruchtbarlich abgangen / wie obangeregte publicirte Acta / darauff man sich geliebter kürtze halber hiemit referiren thut / dißfals gute vnd ohngezweiffelte nachrichtung geben: So ist es doch bey Kön. M. nit bestanden / daß der Röm. Keys. May. Erklärung in denen von obgemelten Generaln ad referendum vorschobenen Puncten hernachmals nicht erfolgt / sondern haben Jhr Kön. May. einen weg als den andern / zu Reassumption solcher Tractaten / Anlaß vñ Fürschub zu gebẽ / nie vnderlassen. Gestalt auß denen J. M. vielfaltigẽ schreibẽ erscheiner / dz J. K. M. kurtz nach denẽ zu Braunschweig geẽdeten Tractaten / auch bey Catholischen Fürsten / als deß Herrn Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelm zu Newburg Fürstl. Gn. Jhr zum Frieden nochmals geneigtes Gemüth zu contestiren / vnd deroselben Cooperation darunter zu erlangen / sich wolmeintlich angenommen. So erhellet auch im gleichen auß dem was Jhr Königliche Mayestät den 10. vnd 16. Julij respectiuè in gemeltem 1626. Jahr / an die Key. May. vnd Sereniss. Infantin zu Brüssel dißfals sich / Jhr. May. gewöhnlichen Candor nach / vffrichtig vnnd teutsch erkläret / auch auß friedsamem Gemüth rühmlich vnd Königlich anerbotten / welches daß es an Jhr Keyserlichen Mayest. seyten keines Buchstabens zur Antwort oder Gegenerklärung gewürdigt / man billich an seinen Orth muß gestelt seyn lassen. Als auch in dem̃selben 1626. Jahr J. Kön. M. von Hertzog Fridrich zu Schleßwig Holstein Fürstl. Gn. an die hand gegeben / daß deß Herrn Churf. zu Sachsen Gnade zu der Reassumption dero Braunschweigischen Friedens Tractaten etwa nicht vngeneigt seyn möchte / haben J. Kön. M. sich dero gestalt willig darzu erklärt / wie hochermeltes Hertzogen zu Holstein Fürstl. Gn. in jhrem schreiben sub dato den 11. Nov. obernanten Jahrs es rühmen vnd bezeugen. Wie dann J. Kön. M. auff erlangte fernere Nachricht / daß deß Herrn Churf. Gnade hochermelt zu solchem Werck wol inclinirt / nicht vnderlassen / sub dat 4. Maritij deß folgenden 1627. Jahrs dieselbe darunter beweglich zu ersuchen / vnd dero / wessen die Sereniss. Iufantin zu Brüssel zu gleichmessiger Interposition sich erbotten / daneben zu communiciren: Nach dem dann Jhr Churfürstliche Gn. zu Sachsen in dero Antwort vnnd Resolution / der Interposition zu vnternehmen / vnnd darzu bequemen / dieser gestalt sich erbotten / dafern Jhr Königl. Mayest. etwas specialius gegen dieselbe herauß zu gehen / vnnd vber den jenigen Articuln so zu Braunschweig vber geben / jhre Erklärung zu geben sich belieben lassen wolte: Als haben Jhre Königl. May. hindangesetzt jhres vorigen Bedencken / so sie dißfals gehabt / obgemeltem begehren zu folge / Jhr. Churfürstlichen Gnaden etliche special Articul zugeschickt? vnd wegen jhrer Zuneigung zu dem erwünschten Frieden gnugsamb vergewissert. Es ist aber eine geraume Zeit dahin gangen / ehe Jhr Königl. May. einige Nachrichtung / wie solche jhre Erklärung auffgenommen / erlangt / daß sie auch in dero Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Schleßwig Holstein Füstl. Gn. betawren / daß solche Reassumption zu widerbringung eines all gemejnen redlichen vnnd auffrichtigen Friedens / dero gestalt auff die lange Banck geschoben würde. Ob nun zwar Jhr Churfürstl. Gn. an jhrem Orth / wie es die hernach angelangte deroselben Hand-vnd andere Schreiben genugsamb bezeugen / nichts erwinden / sondern alles ohngeseumbt an die Keys. May. gelangen lassen / auch sich dahin offerirt vnnd erbotten / so balden sie Jhr. Key. May. Resolution erlangen / vnd selbige dahin / daß diese Reassumption Handlung anzustellen / gehen würde / daß Jhr Churf. Gn. alsobald Zeit vnd Ort dazu benennen / vnd Jhr. Kön. M. dasselbe eylends zu wissen machẽ / auch sonst auf dem damals benanten Churfürstlichen Collegial Tage / alles das jenige / was zu widerbringung / Ruhe vnnd Frieden gereichen möchte / ins werck zu richten / beschaffen vnnd befördern helffen wolten: So ist doch solche vertröstete Keys. Resolution <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1389" n="1242"/> können doch J. Kön. M. alle vnpartheyliche Biderleut vñ Kriegsverständige gantz wol darüber vrtheylen lassen / da man beym Gegentheil nach so embsig geführter Handlung / vnd mit grossem Betrangnuß der armen Vnderthanen (welchen allerseits Armeen immittelst auff dem Halß gelengen) in die länge protrahirte Tractaten / an statt erwarteten endlichen Schlusses in den wichtigsten Puncten zu rück springen / zu keiner special Erklärung vber der Exoneration deß Craysses sich verstehen / die versicherung deß Prophan vnd Religion Friedens gar vberhupffen / vnd endlich wider alles vermuthen defectum mandati praetenditen, vnd es allererst auff Relation vnd hinderbringung an die Key. M. vermeintlich stellen / vnd richten wollen: Ob nit Jhr Kön. M. neben andern dero mit Crayß Fürsten grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / in die Gedancken zu gerathen / daß es den Generalen / Hertzogen zu Friedland vnd Grafen von Tilly / mit solchem Frieden dadurch Ruhe vnd Sicherheit im H. R. Reich widerbracht vnnd stabilirt werden möchte / kein rechter Ernst / sondern vielmehr alles dahin gerichtet / durch gewinnung der Zeit J. Kön. M. vnd deß Craysses Armee einig Vortheil abzugehen / vnd dieselbe darunter zu ruiniren vnd zu gefehren / vnd derohalben einer solchen offenbahren Vmbführung nicht länger zuzusehen / sondern sich davon / in Erwartung was der liebe Gott für Hilff vnd Beystand verleyhen möchte / lieber zu eussern / vnnd sich biß zu anderer Zeit / da die Gemüther beym Gegentheil besser darzu inclinirt seyn möchten / zu enthalten / erwehlet vnnd beschlossen.</p> <p>Wiewol nun dero Zeit der Herrn Chur Fürsten zu Sachsen vnnd Brandenburg / etc. wolmeintlich vnternommene Interposition / durch angedeutete erzeigung deß Gegentheils zerschlagen vnd vnfruchtbarlich abgangen / wie obangeregte publicirte Acta / darauff man sich geliebter kürtze halber hiemit referiren thut / dißfals gute vnd ohngezweiffelte nachrichtung geben:</p> <p>So ist es doch bey Kön. M. nit bestanden / daß der Röm. Keys. May. Erklärung in denen von obgemelten Generaln ad referendum vorschobenen Puncten hernachmals nicht erfolgt / sondern haben Jhr Kön. May. einen weg als den andern / zu Reassumption solcher Tractaten / Anlaß vñ Fürschub zu gebẽ / nie vnderlassen. Gestalt auß denen J. M. vielfaltigẽ schreibẽ erscheiner / dz J. K. M. kurtz nach denẽ zu Braunschweig geẽdeten Tractaten / auch bey Catholischen Fürsten / als deß Herrn Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelm zu Newburg Fürstl. Gn. Jhr zum Frieden nochmals geneigtes Gemüth zu contestiren / vnd deroselben Cooperation darunter zu erlangen / sich wolmeintlich angenommen.</p> <p>So erhellet auch im gleichen auß dem was Jhr Königliche Mayestät den 10. vnd 16. Julij respectiuè in gemeltem 1626. Jahr / an die Key. May. vnd Sereniss. Infantin zu Brüssel dißfals sich / Jhr. May. gewöhnlichen Candor nach / vffrichtig vnnd teutsch erkläret / auch auß friedsamem Gemüth rühmlich vnd Königlich anerbotten / welches daß es an Jhr Keyserlichen Mayest. seyten keines Buchstabens zur Antwort oder Gegenerklärung gewürdigt / man billich an seinen Orth muß gestelt seyn lassen.</p> <p>Als auch in dem̃selben 1626. Jahr J. Kön. M. von Hertzog Fridrich zu Schleßwig Holstein Fürstl. Gn. an die hand gegeben / daß deß Herrn Churf. zu Sachsen Gnade zu der Reassumption dero Braunschweigischen Friedens Tractaten etwa nicht vngeneigt seyn möchte / haben J. Kön. M. sich dero gestalt willig darzu erklärt / wie hochermeltes Hertzogen zu Holstein Fürstl. Gn. in jhrem schreiben sub dato den 11. Nov. obernanten Jahrs es rühmen vnd bezeugen.</p> <p>Wie dann J. Kön. M. auff erlangte fernere Nachricht / daß deß Herrn Churf. Gnade hochermelt zu solchem Werck wol inclinirt / nicht vnderlassen / sub dat 4. Maritij deß folgenden 1627. Jahrs dieselbe darunter beweglich zu ersuchen / vnd dero / wessen die Sereniss. Iufantin zu Brüssel zu gleichmessiger Interposition sich erbotten / daneben zu communiciren:</p> <p>Nach dem dann Jhr Churfürstliche Gn. zu Sachsen in dero Antwort vnnd Resolution / der Interposition zu vnternehmen / vnnd darzu bequemen / dieser gestalt sich erbotten / dafern Jhr Königl. Mayest. etwas specialius gegen dieselbe herauß zu gehen / vnnd vber den jenigen Articuln so zu Braunschweig vber geben / jhre Erklärung zu geben sich belieben lassen wolte:</p> <p>Als haben Jhre Königl. May. hindangesetzt jhres vorigen Bedencken / so sie dißfals gehabt / obgemeltem begehren zu folge / Jhr. Churfürstlichen Gnaden etliche special Articul zugeschickt? vnd wegen jhrer Zuneigung zu dem erwünschten Frieden gnugsamb vergewissert.</p> <p>Es ist aber eine geraume Zeit dahin gangen / ehe Jhr Königl. May. einige Nachrichtung / wie solche jhre Erklärung auffgenommen / erlangt / daß sie auch in dero Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Schleßwig Holstein Füstl. Gn. betawren / daß solche Reassumption zu widerbringung eines all gemejnen redlichen vnnd auffrichtigen Friedens / dero gestalt auff die lange Banck geschoben würde.</p> <p>Ob nun zwar Jhr Churfürstl. Gn. an jhrem Orth / wie es die hernach angelangte deroselben Hand-vnd andere Schreiben genugsamb bezeugen / nichts erwinden / sondern alles ohngeseumbt an die Keys. May. gelangen lassen / auch sich dahin offerirt vnnd erbotten / so balden sie Jhr. Key. May. Resolution erlangen / vnd selbige dahin / daß diese Reassumption Handlung anzustellen / gehen würde / daß Jhr Churf. Gn. alsobald Zeit vnd Ort dazu benennen / vnd Jhr. Kön. M. dasselbe eylends zu wissen machẽ / auch sonst auf dem damals benanten Churfürstlichen Collegial Tage / alles das jenige / was zu widerbringung / Ruhe vnnd Frieden gereichen möchte / ins werck zu richten / beschaffen vnnd befördern helffen wolten:</p> <p>So ist doch solche vertröstete Keys. Resolution </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1242/1389]
können doch J. Kön. M. alle vnpartheyliche Biderleut vñ Kriegsverständige gantz wol darüber vrtheylen lassen / da man beym Gegentheil nach so embsig geführter Handlung / vnd mit grossem Betrangnuß der armen Vnderthanen (welchen allerseits Armeen immittelst auff dem Halß gelengen) in die länge protrahirte Tractaten / an statt erwarteten endlichen Schlusses in den wichtigsten Puncten zu rück springen / zu keiner special Erklärung vber der Exoneration deß Craysses sich verstehen / die versicherung deß Prophan vnd Religion Friedens gar vberhupffen / vnd endlich wider alles vermuthen defectum mandati praetenditen, vnd es allererst auff Relation vnd hinderbringung an die Key. M. vermeintlich stellen / vnd richten wollen: Ob nit Jhr Kön. M. neben andern dero mit Crayß Fürsten grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / in die Gedancken zu gerathen / daß es den Generalen / Hertzogen zu Friedland vnd Grafen von Tilly / mit solchem Frieden dadurch Ruhe vnd Sicherheit im H. R. Reich widerbracht vnnd stabilirt werden möchte / kein rechter Ernst / sondern vielmehr alles dahin gerichtet / durch gewinnung der Zeit J. Kön. M. vnd deß Craysses Armee einig Vortheil abzugehen / vnd dieselbe darunter zu ruiniren vnd zu gefehren / vnd derohalben einer solchen offenbahren Vmbführung nicht länger zuzusehen / sondern sich davon / in Erwartung was der liebe Gott für Hilff vnd Beystand verleyhen möchte / lieber zu eussern / vnnd sich biß zu anderer Zeit / da die Gemüther beym Gegentheil besser darzu inclinirt seyn möchten / zu enthalten / erwehlet vnnd beschlossen.
Wiewol nun dero Zeit der Herrn Chur Fürsten zu Sachsen vnnd Brandenburg / etc. wolmeintlich vnternommene Interposition / durch angedeutete erzeigung deß Gegentheils zerschlagen vnd vnfruchtbarlich abgangen / wie obangeregte publicirte Acta / darauff man sich geliebter kürtze halber hiemit referiren thut / dißfals gute vnd ohngezweiffelte nachrichtung geben:
So ist es doch bey Kön. M. nit bestanden / daß der Röm. Keys. May. Erklärung in denen von obgemelten Generaln ad referendum vorschobenen Puncten hernachmals nicht erfolgt / sondern haben Jhr Kön. May. einen weg als den andern / zu Reassumption solcher Tractaten / Anlaß vñ Fürschub zu gebẽ / nie vnderlassen. Gestalt auß denen J. M. vielfaltigẽ schreibẽ erscheiner / dz J. K. M. kurtz nach denẽ zu Braunschweig geẽdeten Tractaten / auch bey Catholischen Fürsten / als deß Herrn Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelm zu Newburg Fürstl. Gn. Jhr zum Frieden nochmals geneigtes Gemüth zu contestiren / vnd deroselben Cooperation darunter zu erlangen / sich wolmeintlich angenommen.
So erhellet auch im gleichen auß dem was Jhr Königliche Mayestät den 10. vnd 16. Julij respectiuè in gemeltem 1626. Jahr / an die Key. May. vnd Sereniss. Infantin zu Brüssel dißfals sich / Jhr. May. gewöhnlichen Candor nach / vffrichtig vnnd teutsch erkläret / auch auß friedsamem Gemüth rühmlich vnd Königlich anerbotten / welches daß es an Jhr Keyserlichen Mayest. seyten keines Buchstabens zur Antwort oder Gegenerklärung gewürdigt / man billich an seinen Orth muß gestelt seyn lassen.
Als auch in dem̃selben 1626. Jahr J. Kön. M. von Hertzog Fridrich zu Schleßwig Holstein Fürstl. Gn. an die hand gegeben / daß deß Herrn Churf. zu Sachsen Gnade zu der Reassumption dero Braunschweigischen Friedens Tractaten etwa nicht vngeneigt seyn möchte / haben J. Kön. M. sich dero gestalt willig darzu erklärt / wie hochermeltes Hertzogen zu Holstein Fürstl. Gn. in jhrem schreiben sub dato den 11. Nov. obernanten Jahrs es rühmen vnd bezeugen.
Wie dann J. Kön. M. auff erlangte fernere Nachricht / daß deß Herrn Churf. Gnade hochermelt zu solchem Werck wol inclinirt / nicht vnderlassen / sub dat 4. Maritij deß folgenden 1627. Jahrs dieselbe darunter beweglich zu ersuchen / vnd dero / wessen die Sereniss. Iufantin zu Brüssel zu gleichmessiger Interposition sich erbotten / daneben zu communiciren:
Nach dem dann Jhr Churfürstliche Gn. zu Sachsen in dero Antwort vnnd Resolution / der Interposition zu vnternehmen / vnnd darzu bequemen / dieser gestalt sich erbotten / dafern Jhr Königl. Mayest. etwas specialius gegen dieselbe herauß zu gehen / vnnd vber den jenigen Articuln so zu Braunschweig vber geben / jhre Erklärung zu geben sich belieben lassen wolte:
Als haben Jhre Königl. May. hindangesetzt jhres vorigen Bedencken / so sie dißfals gehabt / obgemeltem begehren zu folge / Jhr. Churfürstlichen Gnaden etliche special Articul zugeschickt? vnd wegen jhrer Zuneigung zu dem erwünschten Frieden gnugsamb vergewissert.
Es ist aber eine geraume Zeit dahin gangen / ehe Jhr Königl. May. einige Nachrichtung / wie solche jhre Erklärung auffgenommen / erlangt / daß sie auch in dero Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Schleßwig Holstein Füstl. Gn. betawren / daß solche Reassumption zu widerbringung eines all gemejnen redlichen vnnd auffrichtigen Friedens / dero gestalt auff die lange Banck geschoben würde.
Ob nun zwar Jhr Churfürstl. Gn. an jhrem Orth / wie es die hernach angelangte deroselben Hand-vnd andere Schreiben genugsamb bezeugen / nichts erwinden / sondern alles ohngeseumbt an die Keys. May. gelangen lassen / auch sich dahin offerirt vnnd erbotten / so balden sie Jhr. Key. May. Resolution erlangen / vnd selbige dahin / daß diese Reassumption Handlung anzustellen / gehen würde / daß Jhr Churf. Gn. alsobald Zeit vnd Ort dazu benennen / vnd Jhr. Kön. M. dasselbe eylends zu wissen machẽ / auch sonst auf dem damals benanten Churfürstlichen Collegial Tage / alles das jenige / was zu widerbringung / Ruhe vnnd Frieden gereichen möchte / ins werck zu richten / beschaffen vnnd befördern helffen wolten:
So ist doch solche vertröstete Keys. Resolution
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