Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gantz vnd gar zu rück blieben / vnd haben inzwisschen Jhre Köni May. erfahren müssen / daß man vnter dero Königl. Handzeichen außgefolgte obgedachte Friedens Articul zu einem andern End gebraucht / vnnd an jhre Königl. M. Confoederirte geschickt / denselben darauß zu demonstriren / als wann J. Königl. M. ohne jhrer Confoederirten Vorbewust / den Frieden allbereyt mit Jhrer Key. May. geschlossen / vnd darinn wieder die auffgerichtete pacta conuenta foederis gehandelt. Was gestalt nun jhre Königl. May. obgedachten Churfürstlichen Collegial Tag vmm mehrere beförderung solches heylwürdigen Wercks / durch jhre Gesandten zu besuchen gantz geneiget gewesen / auch zu dem Ende an die Röm. Key. May. vmb ertheylung eines sichern Geleyts für jhre / wie auch deß Königs in Groß Britannien vnnd Churfürst Pfaltzgraffen Bottschafften / vnderschiedlich vnd gantz beweglich geschrieben / solches bezeugen gleichsfalls die deßwegen abgangene Schreiben: vnnd ist daneben wol zu mercken / ob wol J. Kön. M. vmb jhre Schreiben an die Key. May. desto gewisser fortzubringen / vnnd eygentliche Resolution darauff zeitlicher zu erlangen / an den General Graff Johan von Tilly einen eignen Trompeter abgefertigt / vnd dem General die Copey dessen / was an die Keyserliche Mayestät geschrieben / communiciret / in Hoffnung / er würde dardurch bewogen werden / den Trompeter desto williger fortzufördern / daß dannoch gemeldter General solchen Trompeter etliche Wochen bey sich behalten / vnnd hernach erst vnverrichteter Sachen wieder zu rück geschickt. Was nun darauß für Abmerckung zu nehmen / daß man Jhr Königl. May. für dero Botschafft kein Gleytertheylet / vnnd sich dero gestalt darbey erwiesen / solches stellen J. Königl. May. zu jedermanns Muthmassung vnd Nachdencken. Ob auch wol ferners höchstgedachter J. K. May. Herrn Reichsräthe vnterm 18. Octob. an deß Hertzogen von Friedlandt Fürstl. Gn. gelanget / vnd vmm abführung dero in deß Reichs Dennemarck ohnverschuldeten Landen eingebrochenen Soldatesca angesucht / auch dem mit obgemeldtem Schreiben abgefertigten J. Königl. May. Kammer Junckern / Caspar von Buchwalden in Befehl gegeben haben / bey hochgedachtes Hertzogen Fürstl. Gn. zu guten Gelegenheiten wegen Restauration deß hochwehrten Friedens mündtliche Nebenwerbungen anzufügen / so ist doch auch darauff so wenig erfolgt / daß er von Buchwaldt von dem von Altringern auffgenommen / etliche viel Monat in beschwerlicher Custodi gleichsamb als gefangen gehalten / vnnd endlich mit schlechter Resolution wiederumb erlassen / vnnd zu rück gefertiget worden. Es haben aber immittelst Jhre Königliche Mayestät die gäntzliche Zuversicht zu dem Herrn Churfürsten zu Sachsen gestelt gehabt / seine Churfürstliche Gnaden wurden die obangedeutete Reassumption ferner zu vrgirn nicht nachgelassen haben / also / daß auch dannenhero / nachdem bey wehrendem Collegial Tage zu Mühausen / beyde Wallsteinische vnd Tillische Armeen in Holstein / ja gar in der Kron Dennemarck zugehörige Fürstenthümer Süder-vnd Norder Judtlandt (welche doch mit diesem Kriege weniger als nichts zu schaffen) eingefallen / vnnd Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden allerhand ansuchung gethan / mit den Keyserischen vnd Bayerischen Generaln in andere Friedhandlung sich einzulassen / Jhre Königliche Mayestät vornemlich dieses Bedencken darbey getragen / weiln Jhre Mayestät Chursachsen die Vnterhandlung deferiret / daß sie dessen vnwissend davon nicht abstehen / vnd sich mit gemeldten Generaln einlassen können. Endlich als der Herr Chur Fürst zu Sachsen (dessen Churfürstliche Gnaden auch die Herrn Reichs Räthe der Kron Dennemarck / vmb bey der Keyserlichen Mayestät die Friedshandlung / damit ehist müglich Ort vnd Zeit darzu benandt werden möchte / zu befördern / beweglich ersucht) zu außgang deß Collegial Tags in einen Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Holstein / sub dato Mülhausen vom Novemb. entwichenen 1627. Jahrs / welches hernach Jhr. Königliche M. communiciret / so viel angedeutet / daß seine Churfürstliche Gn. alles von sich vnnd dahin schlechter dinge gewiesen / daß man den Frieden bey der Römischen Keyserlichen Mayestät zu suchen hette / hat manleichtlich abnehmen können / daß zu der so lang erwarteten Interposition vnd Reassumption wenig Hoffnung mehr obhanden. Weil nun diesem nach Jhre Königliche M. berichtet worden / daß der Hertzog von Friedlandt / wie auch der Graff von Tilly als Keyserische vnd Bayerische Generalen / vnderschiedlich sich vernehmen lassen / daß Jhre Keyserliche M. nochmaln zum Frieden vnd dero Behuff anderwertige Handlung pflegen zu lassen wol geneigt / vnnd dahero hochermelts Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden sammt etlichen dero Ritterschafft gemelter Fürstenthüm / im Januario deß jetztlauffenden 1628. Jahres bey Jhr Königliche Mayestät / durch dero Rath vnnd Amptmann zu Renßburg Heinrich Rantzowen / sich dero gnädigsten Gemüths Meynung vber solcher Handlung zu erholen / verfügt / haben nicht allein Jhre Königliche Mayestet durch dero Reichs Räthe sich in gnädigster Gewierigkeit zu allem Vberfluß resolvirt vnnd erkläret / sondern auch jetzt wol gemeldete Herrn Reichs Räthe deßfalls selbst an die Römische Keyserliche Mayestet geschrieben / vnnd / vmb Commissarios, Orth vnnd Zeit / zu gewüntschter Vnterhandlung / allergnädigst zu verordnen vnnd zu benennen / fleissig ersuchet vnnd angelanget / Allermassen dann seine Hertzog Friedrichen zu Schleßwig vnd Holstein Fürstliche Gnaden den Keyser- gantz vnd gar zu rück blieben / vnd haben inzwisschen Jhre Köni May. erfahren müssen / daß man vnter dero Königl. Handzeichẽ außgefolgte obgedachte Friedens Articul zu einem andern End gebraucht / vnnd an jhre Königl. M. Confoederirte geschickt / denselben darauß zu demonstriren / als wann J. Königl. M. ohne jhrer Confoederirten Vorbewust / den Frieden allbereyt mit Jhrer Key. May. geschlossen / vnd darinn wieder die auffgerichtete pacta conuenta foederis gehandelt. Was gestalt nun jhre Königl. May. obgedachten Churfürstlichen Collegial Tag vm̃ mehrere beförderung solches heylwürdigen Wercks / durch jhre Gesandten zu besuchen gantz geneiget gewesen / auch zu dem Ende an die Röm. Key. May. vmb ertheylung eines sichern Geleyts für jhre / wie auch deß Königs in Groß Britannien vnnd Churfürst Pfaltzgraffen Bottschafften / vnderschiedlich vnd gantz beweglich geschrieben / solches bezeugen gleichsfalls die deßwegen abgangene Schreiben: vnnd ist daneben wol zu mercken / ob wol J. Kön. M. vmb jhre Schreiben an die Key. May. desto gewisser fortzubringen / vnnd eygentliche Resolution darauff zeitlicher zu erlangen / an den General Graff Johan von Tilly einen eignen Trompeter abgefertigt / vñ dem General die Copey dessen / was an die Keyserliche Mayestät geschrieben / communiciret / in Hoffnung / er würde dardurch bewogen werden / den Trompeter desto williger fortzufördern / daß dannoch gemeldter General solchen Trompeter etliche Wochen bey sich behalten / vnnd hernach erst vnverrichteter Sachen wieder zu rück geschickt. Was nun darauß für Abmerckung zu nehmen / daß man Jhr Königl. May. für dero Botschafft kein Gleytertheylet / vnnd sich dero gestalt darbey erwiesen / solches stellen J. Königl. May. zu jedermanns Muthmassung vnd Nachdencken. Ob auch wol ferners höchstgedachter J. K. May. Herrn Reichsräthe vnterm 18. Octob. an deß Hertzogen von Friedlandt Fürstl. Gn. gelanget / vnd vm̃ abführung dero in deß Reichs Dennemarck ohnverschuldeten Landen eingebrochenen Soldatesca angesucht / auch dem mit obgemeldtem Schreiben abgefertigten J. Königl. May. Kammer Junckern / Caspar von Buchwalden in Befehl gegeben haben / bey hochgedachtes Hertzogen Fürstl. Gn. zu guten Gelegenheiten wegen Restauration deß hochwehrten Friedens mündtliche Nebenwerbungen anzufügen / so ist doch auch darauff so wenig erfolgt / daß er von Buchwaldt von dem von Altringern auffgenommen / etliche viel Monat in beschwerlicher Custodi gleichsamb als gefangen gehalten / vnnd endlich mit schlechter Resolution wiederumb erlassen / vnnd zu rück gefertiget worden. Es haben aber immittelst Jhre Königliche Mayestät die gäntzliche Zuversicht zu dem Herrn Churfürsten zu Sachsen gestelt gehabt / seine Churfürstliche Gnaden wurden die obangedeutete Reassumption ferner zu vrgirn nicht nachgelassen haben / also / daß auch dannenhero / nachdem bey wehrendem Collegial Tage zu Mühausen / beyde Wallsteinische vnd Tillische Armeen in Holstein / ja gar in der Kron Dennemarck zugehörige Fürstenthümer Süder-vnd Norder Judtlandt (welche doch mit diesem Kriege weniger als nichts zu schaffen) eingefallen / vnnd Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden allerhand ansuchung gethan / mit den Keyserischen vnd Bayerischen Generaln in andere Friedhandlung sich einzulassen / Jhre Königliche Mayestät vornemlich dieses Bedencken darbey getragen / weiln Jhre Mayestät Chursachsen die Vnterhandlung deferiret / daß sie dessen vnwissend davon nicht abstehen / vnd sich mit gemeldten Generaln einlassen können. Endlich als der Herr Chur Fürst zu Sachsen (dessen Churfürstliche Gnaden auch die Herrn Reichs Räthe der Kron Dennemarck / vmb bey der Keyserlichen Mayestät die Friedshandlung / damit ehist müglich Ort vnd Zeit darzu benandt werden möchte / zu befördern / beweglich ersucht) zu außgang deß Collegial Tags in einẽ Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Holstein / sub dato Mülhausen vom Novemb. entwichenen 1627. Jahrs / welches hernach Jhr. Königliche M. communiciret / so viel angedeutet / daß seine Churfürstliche Gn. alles von sich vnnd dahin schlechter dinge gewiesen / daß man den Frieden bey der Römischen Keyserlichen Mayestät zu suchen hette / hat manleichtlich abnehmen können / daß zu der so lang erwarteten Interposition vnd Reassumption wenig Hoffnung mehr obhanden. Weil nun diesem nach Jhre Königliche M. berichtet worden / daß der Hertzog von Friedlandt / wie auch der Graff von Tilly als Keyserische vnd Bayerische Generalen / vnderschiedlich sich vernehmen lassen / daß Jhre Keyserliche M. nochmaln zum Frieden vnd dero Behuff anderwertige Handlung pflegen zu lassen wol geneigt / vnnd dahero hochermelts Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden sam̃t etlichen dero Ritterschafft gemelter Fürstenthüm / im Januario deß jetztlauffenden 1628. Jahres bey Jhr Königliche Mayestät / durch dero Rath vnnd Amptmann zu Renßburg Heinrich Rantzowen / sich dero gnädigsten Gemüths Meynung vber solcher Handlung zu erholen / verfügt / haben nicht allein Jhre Königliche Mayestet durch dero Reichs Räthe sich in gnädigster Gewierigkeit zu allem Vberfluß resolvirt vnnd erkläret / sondern auch jetzt wol gemeldete Herrn Reichs Räthe deßfalls selbst an die Römische Keyserliche Mayestet geschrieben / vnnd / vmb Commissarios, Orth vnnd Zeit / zu gewüntschter Vnterhandlung / allergnädigst zu verordnen vnnd zu benennen / fleissig ersuchet vnnd angelanget / Allermassen dann seine Hertzog Friedrichen zu Schleßwig vnd Holstein Fürstliche Gnaden den Keyser- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1390" n="1243"/> gantz vnd gar zu rück blieben / vnd haben inzwisschen Jhre Köni May. erfahren müssen / daß man vnter dero Königl. Handzeichẽ außgefolgte obgedachte Friedens Articul zu einem andern End gebraucht / vnnd an jhre Königl. M. Confoederirte geschickt / denselben darauß zu demonstriren / als wann J. Königl. M. ohne jhrer Confoederirten Vorbewust / den Frieden allbereyt mit Jhrer Key. May. geschlossen / vnd darinn wieder die auffgerichtete pacta conuenta foederis gehandelt.</p> <p>Was gestalt nun jhre Königl. May. obgedachten Churfürstlichen Collegial Tag vm̃ mehrere beförderung solches heylwürdigen Wercks / durch jhre Gesandten zu besuchen gantz geneiget gewesen / auch zu dem Ende an die Röm. Key. May. vmb ertheylung eines sichern Geleyts für jhre / wie auch deß Königs in Groß Britannien vnnd Churfürst Pfaltzgraffen Bottschafften / vnderschiedlich vnd gantz beweglich geschrieben / solches bezeugen gleichsfalls die deßwegen abgangene Schreiben: vnnd ist daneben wol zu mercken / ob wol J. Kön. M. vmb jhre Schreiben an die Key. May. desto gewisser fortzubringen / vnnd eygentliche Resolution darauff zeitlicher zu erlangen / an den General Graff Johan von Tilly einen eignen Trompeter abgefertigt / vñ dem General die Copey dessen / was an die Keyserliche Mayestät geschrieben / communiciret / in Hoffnung / er würde dardurch bewogen werden / den Trompeter desto williger fortzufördern / daß dannoch gemeldter General solchen Trompeter etliche Wochen bey sich behalten / vnnd hernach erst vnverrichteter Sachen wieder zu rück geschickt. Was nun darauß für Abmerckung zu nehmen / daß man Jhr Königl. May. für dero Botschafft kein Gleytertheylet / vnnd sich dero gestalt darbey erwiesen / solches stellen J. Königl. May. zu jedermanns Muthmassung vnd Nachdencken.</p> <p>Ob auch wol ferners höchstgedachter J. K. May. Herrn Reichsräthe vnterm 18. Octob. an deß Hertzogen von Friedlandt Fürstl. Gn. gelanget / vnd vm̃ abführung dero in deß Reichs Dennemarck ohnverschuldeten Landen eingebrochenen Soldatesca angesucht / auch dem mit obgemeldtem Schreiben abgefertigten J. Königl. May. Kammer Junckern / Caspar von Buchwalden in Befehl gegeben haben / bey hochgedachtes Hertzogen Fürstl. Gn. zu guten Gelegenheiten wegen Restauration deß hochwehrten Friedens mündtliche Nebenwerbungen anzufügen / so ist doch auch darauff so wenig erfolgt / daß er von Buchwaldt von dem von Altringern auffgenommen / etliche viel Monat in beschwerlicher Custodi gleichsamb als gefangen gehalten / vnnd endlich mit schlechter Resolution wiederumb erlassen / vnnd zu rück gefertiget worden.</p> <p>Es haben aber immittelst Jhre Königliche Mayestät die gäntzliche Zuversicht zu dem Herrn Churfürsten zu Sachsen gestelt gehabt / seine Churfürstliche Gnaden wurden die obangedeutete Reassumption ferner zu vrgirn nicht nachgelassen haben / also / daß auch dannenhero / nachdem bey wehrendem Collegial Tage zu Mühausen / beyde Wallsteinische vnd Tillische Armeen in Holstein / ja gar in der Kron Dennemarck zugehörige Fürstenthümer Süder-vnd Norder Judtlandt (welche doch mit diesem Kriege weniger als nichts zu schaffen) eingefallen / vnnd Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden allerhand ansuchung gethan / mit den Keyserischen vnd Bayerischen Generaln in andere Friedhandlung sich einzulassen / Jhre Königliche Mayestät vornemlich dieses Bedencken darbey getragen / weiln Jhre Mayestät Chursachsen die Vnterhandlung deferiret / daß sie dessen vnwissend davon nicht abstehen / vnd sich mit gemeldten Generaln einlassen können.</p> <p>Endlich als der Herr Chur Fürst zu Sachsen (dessen Churfürstliche Gnaden auch die Herrn Reichs Räthe der Kron Dennemarck / vmb bey der Keyserlichen Mayestät die Friedshandlung / damit ehist müglich Ort vnd Zeit darzu benandt werden möchte / zu befördern / beweglich ersucht) zu außgang deß Collegial Tags in einẽ Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Holstein / sub dato Mülhausen vom Novemb. entwichenen 1627. Jahrs / welches hernach Jhr. Königliche M. communiciret / so viel angedeutet / daß seine Churfürstliche Gn. alles von sich vnnd dahin schlechter dinge gewiesen / daß man den Frieden bey der Römischen Keyserlichen Mayestät zu suchen hette / hat manleichtlich abnehmen können / daß zu der so lang erwarteten Interposition vnd Reassumption wenig Hoffnung mehr obhanden.</p> <p>Weil nun diesem nach Jhre Königliche M. berichtet worden / daß der Hertzog von Friedlandt / wie auch der Graff von Tilly als Keyserische vnd Bayerische Generalen / vnderschiedlich sich vernehmen lassen / daß Jhre Keyserliche M. nochmaln zum Frieden vnd dero Behuff anderwertige Handlung pflegen zu lassen wol geneigt / vnnd dahero hochermelts Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden sam̃t etlichen dero Ritterschafft gemelter Fürstenthüm / im Januario deß jetztlauffenden 1628. Jahres bey Jhr Königliche Mayestät / durch dero Rath vnnd Amptmann zu Renßburg Heinrich Rantzowen / sich dero gnädigsten Gemüths Meynung vber solcher Handlung zu erholen / verfügt / haben nicht allein Jhre Königliche Mayestet durch dero Reichs Räthe sich in gnädigster Gewierigkeit zu allem Vberfluß resolvirt vnnd erkläret / sondern auch jetzt wol gemeldete Herrn Reichs Räthe deßfalls selbst an die Römische Keyserliche Mayestet geschrieben / vnnd / vmb Commissarios, Orth vnnd Zeit / zu gewüntschter Vnterhandlung / allergnädigst zu verordnen vnnd zu benennen / fleissig ersuchet vnnd angelanget / Allermassen dann seine Hertzog Friedrichen zu Schleßwig vnd Holstein Fürstliche Gnaden den Keyser- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1243/1390]
gantz vnd gar zu rück blieben / vnd haben inzwisschen Jhre Köni May. erfahren müssen / daß man vnter dero Königl. Handzeichẽ außgefolgte obgedachte Friedens Articul zu einem andern End gebraucht / vnnd an jhre Königl. M. Confoederirte geschickt / denselben darauß zu demonstriren / als wann J. Königl. M. ohne jhrer Confoederirten Vorbewust / den Frieden allbereyt mit Jhrer Key. May. geschlossen / vnd darinn wieder die auffgerichtete pacta conuenta foederis gehandelt.
Was gestalt nun jhre Königl. May. obgedachten Churfürstlichen Collegial Tag vm̃ mehrere beförderung solches heylwürdigen Wercks / durch jhre Gesandten zu besuchen gantz geneiget gewesen / auch zu dem Ende an die Röm. Key. May. vmb ertheylung eines sichern Geleyts für jhre / wie auch deß Königs in Groß Britannien vnnd Churfürst Pfaltzgraffen Bottschafften / vnderschiedlich vnd gantz beweglich geschrieben / solches bezeugen gleichsfalls die deßwegen abgangene Schreiben: vnnd ist daneben wol zu mercken / ob wol J. Kön. M. vmb jhre Schreiben an die Key. May. desto gewisser fortzubringen / vnnd eygentliche Resolution darauff zeitlicher zu erlangen / an den General Graff Johan von Tilly einen eignen Trompeter abgefertigt / vñ dem General die Copey dessen / was an die Keyserliche Mayestät geschrieben / communiciret / in Hoffnung / er würde dardurch bewogen werden / den Trompeter desto williger fortzufördern / daß dannoch gemeldter General solchen Trompeter etliche Wochen bey sich behalten / vnnd hernach erst vnverrichteter Sachen wieder zu rück geschickt. Was nun darauß für Abmerckung zu nehmen / daß man Jhr Königl. May. für dero Botschafft kein Gleytertheylet / vnnd sich dero gestalt darbey erwiesen / solches stellen J. Königl. May. zu jedermanns Muthmassung vnd Nachdencken.
Ob auch wol ferners höchstgedachter J. K. May. Herrn Reichsräthe vnterm 18. Octob. an deß Hertzogen von Friedlandt Fürstl. Gn. gelanget / vnd vm̃ abführung dero in deß Reichs Dennemarck ohnverschuldeten Landen eingebrochenen Soldatesca angesucht / auch dem mit obgemeldtem Schreiben abgefertigten J. Königl. May. Kammer Junckern / Caspar von Buchwalden in Befehl gegeben haben / bey hochgedachtes Hertzogen Fürstl. Gn. zu guten Gelegenheiten wegen Restauration deß hochwehrten Friedens mündtliche Nebenwerbungen anzufügen / so ist doch auch darauff so wenig erfolgt / daß er von Buchwaldt von dem von Altringern auffgenommen / etliche viel Monat in beschwerlicher Custodi gleichsamb als gefangen gehalten / vnnd endlich mit schlechter Resolution wiederumb erlassen / vnnd zu rück gefertiget worden.
Es haben aber immittelst Jhre Königliche Mayestät die gäntzliche Zuversicht zu dem Herrn Churfürsten zu Sachsen gestelt gehabt / seine Churfürstliche Gnaden wurden die obangedeutete Reassumption ferner zu vrgirn nicht nachgelassen haben / also / daß auch dannenhero / nachdem bey wehrendem Collegial Tage zu Mühausen / beyde Wallsteinische vnd Tillische Armeen in Holstein / ja gar in der Kron Dennemarck zugehörige Fürstenthümer Süder-vnd Norder Judtlandt (welche doch mit diesem Kriege weniger als nichts zu schaffen) eingefallen / vnnd Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden allerhand ansuchung gethan / mit den Keyserischen vnd Bayerischen Generaln in andere Friedhandlung sich einzulassen / Jhre Königliche Mayestät vornemlich dieses Bedencken darbey getragen / weiln Jhre Mayestät Chursachsen die Vnterhandlung deferiret / daß sie dessen vnwissend davon nicht abstehen / vnd sich mit gemeldten Generaln einlassen können.
Endlich als der Herr Chur Fürst zu Sachsen (dessen Churfürstliche Gnaden auch die Herrn Reichs Räthe der Kron Dennemarck / vmb bey der Keyserlichen Mayestät die Friedshandlung / damit ehist müglich Ort vnd Zeit darzu benandt werden möchte / zu befördern / beweglich ersucht) zu außgang deß Collegial Tags in einẽ Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Holstein / sub dato Mülhausen vom Novemb. entwichenen 1627. Jahrs / welches hernach Jhr. Königliche M. communiciret / so viel angedeutet / daß seine Churfürstliche Gn. alles von sich vnnd dahin schlechter dinge gewiesen / daß man den Frieden bey der Römischen Keyserlichen Mayestät zu suchen hette / hat manleichtlich abnehmen können / daß zu der so lang erwarteten Interposition vnd Reassumption wenig Hoffnung mehr obhanden.
Weil nun diesem nach Jhre Königliche M. berichtet worden / daß der Hertzog von Friedlandt / wie auch der Graff von Tilly als Keyserische vnd Bayerische Generalen / vnderschiedlich sich vernehmen lassen / daß Jhre Keyserliche M. nochmaln zum Frieden vnd dero Behuff anderwertige Handlung pflegen zu lassen wol geneigt / vnnd dahero hochermelts Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden sam̃t etlichen dero Ritterschafft gemelter Fürstenthüm / im Januario deß jetztlauffenden 1628. Jahres bey Jhr Königliche Mayestät / durch dero Rath vnnd Amptmann zu Renßburg Heinrich Rantzowen / sich dero gnädigsten Gemüths Meynung vber solcher Handlung zu erholen / verfügt / haben nicht allein Jhre Königliche Mayestet durch dero Reichs Räthe sich in gnädigster Gewierigkeit zu allem Vberfluß resolvirt vnnd erkläret / sondern auch jetzt wol gemeldete Herrn Reichs Räthe deßfalls selbst an die Römische Keyserliche Mayestet geschrieben / vnnd / vmb Commissarios, Orth vnnd Zeit / zu gewüntschter Vnterhandlung / allergnädigst zu verordnen vnnd zu benennen / fleissig ersuchet vnnd angelanget / Allermassen dann seine Hertzog Friedrichen zu Schleßwig vnd Holstein Fürstliche Gnaden den Keyser-
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