Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.7. Vor die Heurath vnd Hochzeitliche Beyläger Jhrer Königl. May. ein extraord. Bewilligung. 8. Zu Verstärckung der Marck eine Commission verordnen / vmb darzu Notturfften zuversch affen. 9. Wie diese Anlagen anzulegen vnnd einzubringen / begehren Jhre Keyserl. May. ein Gutachten / auch wie die Restanten einzubringen / bedacht seyn. Auff diese Puncten haben die 4. Stände in Mähren bewilliget: 1. Von einem jeden anwesenden vnd Haußgesessenen Vnderthan Christen / so wol Juden auff das gantze Jahr / von jedem Vnderthan 6. fl. in vier vnterschiedlichen Termin / als nemblich / den ersten auff nechst künfftigen S. Michaelis dieses lauffenden 1628. Den andern auff den ersten Januarij deß darauff folgenden 1629. Jahrs. Den dritten Theil auff S. Georgij. Vnd den vierdten auff den ersten Julij / alle Termin zu 1. fl. 30. Creutzer. 2. Zu Proviandtierung der Gräntzhäuser / bewilligen sie / daß zu end deß Monats Octobris ein jedweder Vnderthan / ein Metzen Korn / in eines jedwedern Crayß Statt abführen solten. 3. Jhrer Mayest. dem König für insinuirte Crön-vnd Huldigungs Stewer 17500. fl. auff vier obgemelte Termin zu bezahlen. 4. Zu Fortstellung der Hoch zeit zwischen J. Königl. May. vnd der Sereniss. Infantin bewilligen 10000. fl. 5. Jhrer May. der Keyserin 15000. fl. 6. Fürsten von Eggenburg / 8000. fl. 7. Für Confirmation jhrer Privilegien / Jh. Gn. Herrn Graff Wilhelm Slawata als Obristen Cantzlern 4000. flor. Herrn Vice Cantzler 2000. fl. Den Secretarien vnnd andern Officirern in der Cantzley 1000. fl. Landtag zu Prag. Deßgleichen ist im Monat Decemb. ein Landtag zu Prag gehalten worden / darauff Jh. Keys. May. Herrn Graffen Wilhelm Slawata / vnd Herren Graffen Wolff von Manßfeld / als Keyserl. Commissarien abgefertiget: welche in Jhrer Ma. Namen den Böhmischen Ständen nachfolgende Puncten vorgehalten: 1. Die Bezahlung der Creditoren / vnd Liberirung der verpfändten Königl. Stätt / fürnemblich aber die Interessen von denen new assecurirten / vnd bey der Revisions Commission erläuterten Summen außzurichten. 2. Die noch in Böheimb ligende Guarnison zu vnderhalten. 3. Zu Reparirung der Schloßkirchen vnnd Lustgarten zuverhelffen. 4. Zu den Gräntzhäusern in Hungarn etwas zu geben. 5. Zu Vnderhaltung der Hofstatt / vnd abgeschickten Bottschafften vnnd Praesenten eine Summa zuerlegen. 6. Zur Königl. Hochzeit eine extraordinari gutwillig Contribution. 7. Zu Erbawung der Bergwerck etwas zu stewren. 8. Zu Reparirung der Vestung Glatz / eine gutwillige Beyhülff zu geben. 9. Zu den Schiffen auff der Elb eine gewisse Summa zulieffern. 10. Zu Vnderhaltung deß Appellation Collegij jährlichen etwas zu entrichten. 11. Wegen der Gräntzstreitigkeiten eine ergebliche Bewilligung zu thun. Stralsund von newem blocquirt. Nach dem vorgemelter massen der König in Dennemarck wider auß Pommern abgetrieben worden / hat darauff der Hertzog von Friedland wider etlich Volck für Stralsund gelegt / etliche Schantzen daherumb bawen vnd also die Statt Landwerts sperren lassen. Vnd ob schon gemelter Statt wegen / von den andern An See Stätten eine Tractation angestellet / vnd die Sach so weit gebracht worden / daß man mit jhr zu frieden gewesen were / wann sie allein der frembden Potentaten Soldaten außgeschaffet / vnd andere die jhr allein geschworen angenommen hetten: so ist es doch mit jhr so weit kommen / daß sie sich endlich in den Schutz deß Königs in Schweden ergeben / der jhnen dann für sich vnd seine Nachkommen grosse Freyheit zugesagt / allen / vnder wärender Belägerung aufgewendeten Kriegskosten / wie ingleichem andere vberschickte Sachen (welches auch der König in Dennemarck gethan) geschencket / vnnd ferners 3000. Stamb Holtz / zur Fortificirung zugebrauchen / verehret / auch so viel Kriegsvolck / als sie begehren würde / zuschicken versprochen. Stralsund begibt sich in deß Königs in Schweden Schutz. Die darinn ligende Dennemärckische Besatzung ist in Freundschafft cassiret vnd also bald in Schwedische Gelübde genommen worden. Vnd ist dieses darumb geschehen / daß / weil der König in Schweden kein Aechter oder Feind deß Römischen Reichs were / man desto weniger an die Statt etwas suchen könte. Es hat sich aber hierüber General von Friedland verlauten lassen: Er sehe lieber den König in Dennemarck / als einen offenen Feind vnd Reichs Fürsten darinnen / als einen simulirten Freund: der König in Schweden solte in seinem Reich bleiben / es solte ohne jhn wol Fried im Römischen Reich gemacht werden. Hierzwischen sind die Stralsundischen in Befestigung der Statt dapffer fortgefahren / vnnd starcke Aussenwercken gemacht / daran bey 2000. Mann gearbeitet. Sie haben auch die Insul Dänholm mit etlichen newen Schantzen versehen / vnnd vnder dessen jhre Handlung zu Wasser in Schweden / Dennemarck / Lübeck / Hamburg / vnd andere Orth vngehindert fortgetrieben. Die Besatzung / wie auch eins theils Burgerschafft sind stättigs auff die vmbligende Keyserliche Quartier außgestreiffet / vnnd bald mit Verlust / bald mit Beuthen widerkehret. Vmb den 6. Septemb. haben sie bey 300. Mann Keyserlich Volck / so an einem Paß die Wacht gehalten vberfallen / vnd was sich nicht mit der Flucht salviret / meistentheils nidergehawen. Weil nun bey solchem Wesen der Hertzog in 7. Vor die Heurath vnd Hochzeitliche Beyläger Jhrer Königl. May. ein extraord. Bewilligung. 8. Zu Verstärckung der Marck eine Commission verordnen / vmb darzu Notturfften zuversch affen. 9. Wie diese Anlagen anzulegen vnnd einzubringen / begehren Jhre Keyserl. May. ein Gutachten / auch wie die Restanten einzubringen / bedacht seyn. Auff diese Puncten haben die 4. Stände in Mähren bewilliget: 1. Von einem jeden anwesenden vnd Haußgesessenen Vnderthan Christen / so wol Juden auff das gantze Jahr / von jedem Vnderthan 6. fl. in vier vnterschiedlichen Termin / als nemblich / den ersten auff nechst künfftigen S. Michaelis dieses lauffenden 1628. Den andern auff den ersten Januarij deß darauff folgenden 1629. Jahrs. Den dritten Theil auff S. Georgij. Vnd den vierdten auff den ersten Julij / alle Termin zu 1. fl. 30. Creutzer. 2. Zu Proviandtierung der Gräntzhäuser / bewilligen sie / daß zu end deß Monats Octobris ein jedweder Vnderthan / ein Metzen Korn / in eines jedwedern Crayß Statt abführen solten. 3. Jhrer Mayest. dem König für insinuirte Crön-vnd Huldigungs Stewer 17500. fl. auff vier obgemelte Termin zu bezahlen. 4. Zu Fortstellung der Hoch zeit zwischen J. Königl. May. vnd der Sereniss. Infantin bewilligen 10000. fl. 5. Jhrer May. der Keyserin 15000. fl. 6. Fürsten von Eggenburg / 8000. fl. 7. Für Confirmation jhrer Privilegien / Jh. Gn. Herrn Graff Wilhelm Slawata als Obristen Cantzlern 4000. flor. Herrn Vice Cantzler 2000. fl. Den Secretarien vnnd andern Officirern in der Cantzley 1000. fl. Landtag zu Prag. Deßgleichen ist im Monat Decemb. ein Landtag zu Prag gehalten worden / darauff Jh. Keys. May. Herrn Graffen Wilhelm Slawata / vnd Herren Graffen Wolff von Manßfeld / als Keyserl. Commissarien abgefertiget: welche in Jhrer Ma. Namen den Böhmischen Ständen nachfolgende Puncten vorgehalten: 1. Die Bezahlung der Creditoren / vnd Liberirung der verpfändten Königl. Stätt / fürnemblich aber die Interessen von denen new assecurirten / vnd bey der Revisions Commission erläuterten Summen außzurichten. 2. Die noch in Böheimb ligende Guarnison zu vnderhalten. 3. Zu Reparirung der Schloßkirchen vnnd Lustgarten zuverhelffen. 4. Zu den Gräntzhäusern in Hungarn etwas zu geben. 5. Zu Vnderhaltung der Hofstatt / vnd abgeschickten Bottschafften vnnd Praesenten eine Summa zuerlegen. 6. Zur Königl. Hochzeit eine extraordinari gutwillig Contribution. 7. Zu Erbawung der Bergwerck etwas zu stewren. 8. Zu Reparirung der Vestung Glatz / eine gutwillige Beyhülff zu geben. 9. Zu den Schiffen auff der Elb eine gewisse Summa zulieffern. 10. Zu Vnderhaltung deß Appellation Collegij jährlichen etwas zu entrichten. 11. Wegen der Gräntzstreitigkeiten eine ergebliche Bewilligung zu thun. Stralsund von newem blocquirt. Nach dem vorgemelter massen der König in Dennemarck wider auß Pommern abgetrieben worden / hat darauff der Hertzog von Friedland wider etlich Volck für Stralsund gelegt / etliche Schantzen daherumb bawen vnd also die Statt Landwerts sperren lassen. Vnd ob schon gemelter Statt wegen / von den andern An See Stätten eine Tractation angestellet / vnd die Sach so weit gebracht worden / daß man mit jhr zu frieden gewesen were / wann sie allein der frembden Potentaten Soldaten außgeschaffet / vnd andere die jhr allein geschworen angenommen hetten: so ist es doch mit jhr so weit kommen / daß sie sich endlich in den Schutz deß Königs in Schweden ergeben / der jhnen dann für sich vnd seine Nachkommen grosse Freyheit zugesagt / allen / vnder wärender Belägerung aufgewendeten Kriegskosten / wie ingleichem andere vberschickte Sachen (welches auch der König in Dennemarck gethan) geschencket / vnnd ferners 3000. Stamb Holtz / zur Fortificirung zugebrauchen / verehret / auch so viel Kriegsvolck / als sie begehren würde / zuschicken versprochen. Stralsund begibt sich in deß Königs in Schweden Schutz. Die darinn ligende Dennemärckische Besatzung ist in Freundschafft cassiret vnd also bald in Schwedische Gelübde genommen worden. Vnd ist dieses darumb geschehen / daß / weil der König in Schweden kein Aechter oder Feind deß Römischen Reichs were / man desto weniger an die Statt etwas suchen könte. Es hat sich aber hierüber General von Friedland verlauten lassen: Er sehe lieber den König in Dennemarck / als einen offenen Feind vnd Reichs Fürsten darinnen / als einen simulirten Freund: der König in Schweden solte in seinem Reich bleiben / es solte ohne jhn wol Fried im Römischen Reich gemacht werden. Hierzwischen sind die Stralsundischen in Befestigung der Statt dapffer fortgefahren / vnnd starcke Aussenwercken gemacht / daran bey 2000. Mann gearbeitet. Sie habẽ auch die Insul Dänholm mit etlichen newen Schantzen versehen / vnnd vnder dessen jhre Handlung zu Wasser in Schweden / Dennemarck / Lübeck / Hamburg / vñ andere Orth vngehindert fortgetrieben. Die Besatzung / wie auch eins theils Burgerschafft sind stättigs auff die vmbligende Keyserliche Quartier außgestreiffet / vnnd bald mit Verlust / bald mit Beuthen widerkehret. Vmb den 6. Septemb. haben sie bey 300. Mann Keyserlich Volck / so an einem Paß die Wacht gehalten vberfallen / vnd was sich nicht mit der Flucht salviret / meistentheils nidergehawen. Weil nun bey solchem Wesen der Hertzog in <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f1397" n="1250"/> <p>7. Vor die Heurath vnd Hochzeitliche Beyläger Jhrer Königl. May. ein extraord. Bewilligung.</p> <p>8. Zu Verstärckung der Marck eine Commission verordnen / vmb darzu Notturfften zuversch affen.</p> <p>9. Wie diese Anlagen anzulegen vnnd einzubringen / begehren Jhre Keyserl. May. ein Gutachten / auch wie die Restanten einzubringen / bedacht seyn.</p> <p>Auff diese Puncten haben die 4. Stände in Mähren bewilliget:</p> <p>1. Von einem jeden anwesenden vnd Haußgesessenen Vnderthan Christen / so wol Juden auff das gantze Jahr / von jedem Vnderthan 6. fl. in vier vnterschiedlichen Termin / als nemblich / den ersten auff nechst künfftigen S. Michaelis dieses lauffenden 1628. Den andern auff den ersten Januarij deß darauff folgenden 1629. Jahrs. Den dritten Theil auff S. Georgij. Vnd den vierdten auff den ersten Julij / alle Termin zu 1. fl. 30. Creutzer.</p> <p>2. Zu Proviandtierung der Gräntzhäuser / bewilligen sie / daß zu end deß Monats Octobris ein jedweder Vnderthan / ein Metzen Korn / in eines jedwedern Crayß Statt abführen solten.</p> <p>3. Jhrer Mayest. dem König für insinuirte Crön-vnd Huldigungs Stewer 17500. fl. auff vier obgemelte Termin zu bezahlen.</p> <p>4. Zu Fortstellung der Hoch zeit zwischen J. Königl. May. vnd der Sereniss. Infantin bewilligen 10000. fl.</p> <p>5. Jhrer May. der Keyserin 15000. fl.</p> <p>6. Fürsten von Eggenburg / 8000. fl.</p> <p>7. Für Confirmation jhrer Privilegien / Jh. Gn. Herrn Graff Wilhelm Slawata als Obristen Cantzlern 4000. flor. Herrn Vice Cantzler 2000. fl. Den Secretarien vnnd andern Officirern in der Cantzley 1000. fl.</p> <p><note place="left">Landtag zu Prag.</note> Deßgleichen ist im Monat Decemb. ein Landtag zu Prag gehalten worden / darauff Jh. Keys. May. Herrn Graffen Wilhelm Slawata / vnd Herren Graffen Wolff von Manßfeld / als Keyserl. Commissarien abgefertiget: welche in Jhrer Ma. Namen den Böhmischen Ständen nachfolgende Puncten vorgehalten:</p> <p>1. Die Bezahlung der Creditoren / vnd Liberirung der verpfändten Königl. Stätt / fürnemblich aber die Interessen von denen new assecurirten / vnd bey der Revisions Commission erläuterten Summen außzurichten.</p> <p>2. Die noch in Böheimb ligende Guarnison zu vnderhalten.</p> <p>3. Zu Reparirung der Schloßkirchen vnnd Lustgarten zuverhelffen.</p> <p>4. Zu den Gräntzhäusern in Hungarn etwas zu geben.</p> <p>5. Zu Vnderhaltung der Hofstatt / vnd abgeschickten Bottschafften vnnd Praesenten eine Summa zuerlegen.</p> <p>6. Zur Königl. Hochzeit eine extraordinari gutwillig Contribution.</p> <p>7. Zu Erbawung der Bergwerck etwas zu stewren.</p> <p>8. Zu Reparirung der Vestung Glatz / eine gutwillige Beyhülff zu geben.</p> <p>9. Zu den Schiffen auff der Elb eine gewisse Summa zulieffern.</p> <p>10. Zu Vnderhaltung deß Appellation Collegij jährlichen etwas zu entrichten.</p> <p>11. Wegen der Gräntzstreitigkeiten eine ergebliche Bewilligung zu thun.</p> <p><note place="right">Stralsund von newem blocquirt.</note> Nach dem vorgemelter massen der König in Dennemarck wider auß Pommern abgetrieben worden / hat darauff der Hertzog von Friedland wider etlich Volck für Stralsund gelegt / etliche Schantzen daherumb bawen vnd also die Statt Landwerts sperren lassen.</p> <p>Vnd ob schon gemelter Statt wegen / von den andern An See Stätten eine Tractation angestellet / vnd die Sach so weit gebracht worden / daß man mit jhr zu frieden gewesen were / wann sie allein der frembden Potentaten Soldaten außgeschaffet / vnd andere die jhr allein geschworen angenommen hetten: so ist es doch mit jhr so weit kommen / daß sie sich endlich in den Schutz deß Königs in Schweden ergeben / der jhnen dann für sich vnd seine Nachkommen grosse Freyheit zugesagt / allen / vnder wärender Belägerung aufgewendeten Kriegskosten / wie ingleichem andere vberschickte Sachen (welches auch der König in Dennemarck gethan) geschencket / vnnd ferners 3000. Stamb Holtz / zur Fortificirung zugebrauchen / verehret / auch so viel Kriegsvolck / als sie begehren würde / zuschicken versprochen.</p> <p><note place="right">Stralsund begibt sich in deß Königs in Schweden Schutz.</note> Die darinn ligende Dennemärckische Besatzung ist in Freundschafft cassiret vnd also bald in Schwedische Gelübde genommen worden. Vnd ist dieses darumb geschehen / daß / weil der König in Schweden kein Aechter oder Feind deß Römischen Reichs were / man desto weniger an die Statt etwas suchen könte. Es hat sich aber hierüber General von Friedland verlauten lassen: Er sehe lieber den König in Dennemarck / als einen offenen Feind vnd Reichs Fürsten darinnen / als einen simulirten Freund: der König in Schweden solte in seinem Reich bleiben / es solte ohne jhn wol Fried im Römischen Reich gemacht werden.</p> <p>Hierzwischen sind die Stralsundischen in Befestigung der Statt dapffer fortgefahren / vnnd starcke Aussenwercken gemacht / daran bey 2000. Mann gearbeitet. Sie habẽ auch die Insul Dänholm mit etlichen newen Schantzen versehen / vnnd vnder dessen jhre Handlung zu Wasser in Schweden / Dennemarck / Lübeck / Hamburg / vñ andere Orth vngehindert fortgetrieben.</p> <p>Die Besatzung / wie auch eins theils Burgerschafft sind stättigs auff die vmbligende Keyserliche Quartier außgestreiffet / vnnd bald mit Verlust / bald mit Beuthen widerkehret. Vmb den 6. Septemb. haben sie bey 300. Mann Keyserlich Volck / so an einem Paß die Wacht gehalten vberfallen / vnd was sich nicht mit der Flucht salviret / meistentheils nidergehawen.</p> <p>Weil nun bey solchem Wesen der Hertzog in </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1250/1397]
7. Vor die Heurath vnd Hochzeitliche Beyläger Jhrer Königl. May. ein extraord. Bewilligung.
8. Zu Verstärckung der Marck eine Commission verordnen / vmb darzu Notturfften zuversch affen.
9. Wie diese Anlagen anzulegen vnnd einzubringen / begehren Jhre Keyserl. May. ein Gutachten / auch wie die Restanten einzubringen / bedacht seyn.
Auff diese Puncten haben die 4. Stände in Mähren bewilliget:
1. Von einem jeden anwesenden vnd Haußgesessenen Vnderthan Christen / so wol Juden auff das gantze Jahr / von jedem Vnderthan 6. fl. in vier vnterschiedlichen Termin / als nemblich / den ersten auff nechst künfftigen S. Michaelis dieses lauffenden 1628. Den andern auff den ersten Januarij deß darauff folgenden 1629. Jahrs. Den dritten Theil auff S. Georgij. Vnd den vierdten auff den ersten Julij / alle Termin zu 1. fl. 30. Creutzer.
2. Zu Proviandtierung der Gräntzhäuser / bewilligen sie / daß zu end deß Monats Octobris ein jedweder Vnderthan / ein Metzen Korn / in eines jedwedern Crayß Statt abführen solten.
3. Jhrer Mayest. dem König für insinuirte Crön-vnd Huldigungs Stewer 17500. fl. auff vier obgemelte Termin zu bezahlen.
4. Zu Fortstellung der Hoch zeit zwischen J. Königl. May. vnd der Sereniss. Infantin bewilligen 10000. fl.
5. Jhrer May. der Keyserin 15000. fl.
6. Fürsten von Eggenburg / 8000. fl.
7. Für Confirmation jhrer Privilegien / Jh. Gn. Herrn Graff Wilhelm Slawata als Obristen Cantzlern 4000. flor. Herrn Vice Cantzler 2000. fl. Den Secretarien vnnd andern Officirern in der Cantzley 1000. fl.
Deßgleichen ist im Monat Decemb. ein Landtag zu Prag gehalten worden / darauff Jh. Keys. May. Herrn Graffen Wilhelm Slawata / vnd Herren Graffen Wolff von Manßfeld / als Keyserl. Commissarien abgefertiget: welche in Jhrer Ma. Namen den Böhmischen Ständen nachfolgende Puncten vorgehalten:
Landtag zu Prag. 1. Die Bezahlung der Creditoren / vnd Liberirung der verpfändten Königl. Stätt / fürnemblich aber die Interessen von denen new assecurirten / vnd bey der Revisions Commission erläuterten Summen außzurichten.
2. Die noch in Böheimb ligende Guarnison zu vnderhalten.
3. Zu Reparirung der Schloßkirchen vnnd Lustgarten zuverhelffen.
4. Zu den Gräntzhäusern in Hungarn etwas zu geben.
5. Zu Vnderhaltung der Hofstatt / vnd abgeschickten Bottschafften vnnd Praesenten eine Summa zuerlegen.
6. Zur Königl. Hochzeit eine extraordinari gutwillig Contribution.
7. Zu Erbawung der Bergwerck etwas zu stewren.
8. Zu Reparirung der Vestung Glatz / eine gutwillige Beyhülff zu geben.
9. Zu den Schiffen auff der Elb eine gewisse Summa zulieffern.
10. Zu Vnderhaltung deß Appellation Collegij jährlichen etwas zu entrichten.
11. Wegen der Gräntzstreitigkeiten eine ergebliche Bewilligung zu thun.
Nach dem vorgemelter massen der König in Dennemarck wider auß Pommern abgetrieben worden / hat darauff der Hertzog von Friedland wider etlich Volck für Stralsund gelegt / etliche Schantzen daherumb bawen vnd also die Statt Landwerts sperren lassen.
Stralsund von newem blocquirt. Vnd ob schon gemelter Statt wegen / von den andern An See Stätten eine Tractation angestellet / vnd die Sach so weit gebracht worden / daß man mit jhr zu frieden gewesen were / wann sie allein der frembden Potentaten Soldaten außgeschaffet / vnd andere die jhr allein geschworen angenommen hetten: so ist es doch mit jhr so weit kommen / daß sie sich endlich in den Schutz deß Königs in Schweden ergeben / der jhnen dann für sich vnd seine Nachkommen grosse Freyheit zugesagt / allen / vnder wärender Belägerung aufgewendeten Kriegskosten / wie ingleichem andere vberschickte Sachen (welches auch der König in Dennemarck gethan) geschencket / vnnd ferners 3000. Stamb Holtz / zur Fortificirung zugebrauchen / verehret / auch so viel Kriegsvolck / als sie begehren würde / zuschicken versprochen.
Die darinn ligende Dennemärckische Besatzung ist in Freundschafft cassiret vnd also bald in Schwedische Gelübde genommen worden. Vnd ist dieses darumb geschehen / daß / weil der König in Schweden kein Aechter oder Feind deß Römischen Reichs were / man desto weniger an die Statt etwas suchen könte. Es hat sich aber hierüber General von Friedland verlauten lassen: Er sehe lieber den König in Dennemarck / als einen offenen Feind vnd Reichs Fürsten darinnen / als einen simulirten Freund: der König in Schweden solte in seinem Reich bleiben / es solte ohne jhn wol Fried im Römischen Reich gemacht werden.
Stralsund begibt sich in deß Königs in Schweden Schutz. Hierzwischen sind die Stralsundischen in Befestigung der Statt dapffer fortgefahren / vnnd starcke Aussenwercken gemacht / daran bey 2000. Mann gearbeitet. Sie habẽ auch die Insul Dänholm mit etlichen newen Schantzen versehen / vnnd vnder dessen jhre Handlung zu Wasser in Schweden / Dennemarck / Lübeck / Hamburg / vñ andere Orth vngehindert fortgetrieben.
Die Besatzung / wie auch eins theils Burgerschafft sind stättigs auff die vmbligende Keyserliche Quartier außgestreiffet / vnnd bald mit Verlust / bald mit Beuthen widerkehret. Vmb den 6. Septemb. haben sie bey 300. Mann Keyserlich Volck / so an einem Paß die Wacht gehalten vberfallen / vnd was sich nicht mit der Flucht salviret / meistentheils nidergehawen.
Weil nun bey solchem Wesen der Hertzog in
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |