Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet vnd gelitten werden. Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley vnd deren dabey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd angenommen werden. In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden. Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder / Erhalt vns Henr bey deinem Wort / rc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / rc. vnnd andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen. Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden. Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber die Geistliche Güter. Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren / vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den 14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt: Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen. Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen: Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet: 1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der: 2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin. 3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen. 4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen. 5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert. 6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde. 7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können. Dagegen wird gerahten: 1. Die Ständ etwas zuerleichtern. ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet vnd gelitten werden. Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley vnd deren dabey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd angenommen werden. In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden. Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder / Erhalt vns Henr bey deinem Wort / rc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / rc. vnnd andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen. Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden. Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber die Geistliche Güter. Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren / vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den 14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt: Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen. Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen: Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet: 1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der: 2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin. 3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen. 4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen. 5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert. 6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde. 7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können. Dagegen wird gerahten: 1. Die Ständ etwas zuerleichtern. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1408" n="1261"/> ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet vnd gelitten werden.</p> <p>Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley vnd deren dabey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd angenommen werden.</p> <p>In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden.</p> <p>Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder / Erhalt vns Henr bey deinem Wort / rc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / rc. vnnd andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen.</p> <p>Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden.</p> <p><note place="left">Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber die Geistliche Güter.</note> Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren / vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den 14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt:</p> <p>Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen.</p> <p><note place="right">Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen:</note> Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet:</p> <p>1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der:</p> <p>2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin.</p> <p>3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen.</p> <p>4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen.</p> <p>5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert.</p> <p>6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde.</p> <p>7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können.</p> <p>Dagegen wird gerahten:</p> <p>1. Die Ständ etwas zuerleichtern.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1261/1408]
ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet vnd gelitten werden.
Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley vnd deren dabey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd angenommen werden.
In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden.
Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder / Erhalt vns Henr bey deinem Wort / rc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / rc. vnnd andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen.
Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden.
Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren / vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den 14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt:
Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber die Geistliche Güter. Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen.
Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet:
Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen: 1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der:
2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin.
3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen.
4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen.
5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert.
6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde.
7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können.
Dagegen wird gerahten:
1. Die Ständ etwas zuerleichtern.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |