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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet vnd gelitten werden.

Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley vnd deren dabey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd angenommen werden.

In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden.

Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder / Erhalt vns Henr bey deinem Wort / rc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / rc. vnnd andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen.

Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden.

Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber die Geistliche Güter. Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren / vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den 14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt:

Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen.

Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen: Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet:

1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der:

2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin.

3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen.

4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen.

5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert.

6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde.

7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können.

Dagegen wird gerahten:

1. Die Ständ etwas zuerleichtern.

ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet vnd gelitten werden.

Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley vnd deren dabey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd angenommen werden.

In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden.

Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder / Erhalt vns Henr bey deinem Wort / rc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / rc. vnnd andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen.

Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden.

Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber die Geistliche Güter. Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren / vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den 14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt:

Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen.

Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen: Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet:

1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der:

2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin.

3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen.

4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen.

5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert.

6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde.

7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können.

Dagegen wird gerahten:

1. Die Ständ etwas zuerleichtern.

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ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe                      alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich                      ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil                      in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen                      dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd                      abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet                      vnd gelitten werden.</p>
          <p>Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß                      Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden                      habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley                      vnd deren dabey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der                      Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben                      gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd                      Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb                      bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie                      jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd                      angenommen werden.</p>
          <p>In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd                      sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht                      Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden.</p>
          <p>Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem                      Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren                      Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder /                      Erhalt vns Henr bey deinem Wort / rc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / rc. vnnd                      andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich                      prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen.</p>
          <p>Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider                      angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das                      Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten                      dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische                      Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo                      beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich                      vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind                      recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es                      darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden.</p>
          <p><note place="left">Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber                          die Geistliche Güter.</note> Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff                      starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren /                      vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr                      publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß                      Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den                      14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt:</p>
          <p>Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden                      soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon                      weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich                      nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel                      vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per                      modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider                      den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein                      Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen                      / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar                      gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht                      grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann                      niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen                      worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck                      darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd                      genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag                      gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig                      gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den                      Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider                      zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So                      E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen.</p>
          <p><note place="right">Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen:</note>                      Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs                      Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet:</p>
          <p>1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der:</p>
          <p>2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin.</p>
          <p>3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre                      Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen.</p>
          <p>4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern                      Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen.</p>
          <p>5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit                      zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert.</p>
          <p>6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann                      so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde.</p>
          <p>7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd                      wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den                      Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können.</p>
          <p>Dagegen wird gerahten:</p>
          <p>1. Die Ständ etwas zuerleichtern.</p>
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[1261/1408] ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet vnd gelitten werden. Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley vnd deren dabey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd angenommen werden. In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden. Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder / Erhalt vns Henr bey deinem Wort / rc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / rc. vnnd andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen. Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden. Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren / vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den 14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt: Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber die Geistliche Güter. Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen. Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet: Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen: 1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der: 2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin. 3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen. 4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen. 5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert. 6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde. 7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können. Dagegen wird gerahten: 1. Die Ständ etwas zuerleichtern.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1408>, abgerufen am 27.07.2024.