Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.wendig / ohn alle Widerzed angenommen haben solte-jedoch hette sie verstanden / daß biß daher weder das das vorgehend Monitorium der Keys. Commissarien / vnd beträwung der Acht / noch auff jhr freundlich Schreiben / so sie vnterm dato den 3. Junij an jhn ergehen lassen / nichts bey jhm verfangen / sondern er gnugsamb zuverstehen geben / daß er auff Key. May. befehl nichts gebe / vnd sich nur auff die Waafen vnd frembder Potentaten hülff verlassen thet: darumb I. Keys. M. vor dem gantzen Reich bezeuget / daß sie gar vngern vnnd wider jhren willen zu den Extremitäten / welche gemeltem Hertzogen zu sonderlichem schaden vnd nachtheil gereichen werden / schreiten muß. Damit er aber sich nicht beklagen möge / als were er durch ein all zu schnelles Vrtheil vbereylet worden: so hab I. Keys. May. nach dem sie die Sach fleissig vnd nach nothturfft bedacht / noch einmal / vnd solches peremptorie vnd zum letztenmal / er mahnen / vnd jhm zuwissen thun wollen / daß / wofern er innerhalb 30. Tagen / nach insinuirung dieses Decrets alles das jenige / was er in obgedachten beyden Fürstenthumben / Mantua vnd Montferrat in handen hat / denen darzu deputirten Keyserl. Commissarien nicht einräumet vnd vberantwortet / noch dem vorigen Befehl I. Keys. May. nachkompt vnd gehorcht / Ih. Keys. M. krafft gegenwertigen Decrets (alldieweil dieser gefährliche Krieg keinen längern Verzug leidet /) jhn erkläre von Rechts wegen in die Acht vnd Aberacht / ohne ferrnern Sententz oder Vrtheil / verfallen zu seyn: vnd damit er nichts zum Schein oder Außflucht vorzuwenden hab / solte gleichmässiger Befehl an den Hertzogen von Saphojen vnnd den Spanischen Dienern abgehen / so bald er / der von Nevers / demselben würde folge geleystet haben / welches jhm an seinem Rechten gar nicht praejudicirlich seyn solte. Er gehorche nun / oder nicht / so solte doch geschehen / was recht ist / vnnd zuerhaltung der Keyserlichen Reputation erfordert würde. Geben den 16. Aug. 1628. Als dieses Monitorium dem Hertzogen von Nivers insinuirt worden / ist er in Sorgen gestanden / da er bey seiner ersten Resolution verharrete / es möchte I. Keys. May. dahero anlaß nehmen / dem Hertzogen von Saphojen vnnd den Spaniern / die nur darnach trachteten / wie sie jhn vndertrucken möchten / die strittige Fürstenthumber zu zuerkennen. Derowegener / Ih. Key. May. etlicher massen zu contentiren / seinen eltesten Sohn an Keyserlichen Hoff geschickt / die gewohnliche Pflicht zu leysten / vnnd das Lehen zuempfahen. Dessen Gemahlin in seinem Abwesen jhren ersten Sohn gebohren. Die Casaler bekamen vmb selbige Zeit etwas Lufft / weil die Spanier jhr Geschütz wegen grossen Gewässers nach Frasineto führen / auch selber viel Schantzen vnd Lauffgräben verlassen musten. Ehesich Don Cordua nach Frasineto erhoben / hat er zuvor das Kriegsvolck mustern vnd außzahlen / nacher alle vmbliegende Schantzen vnd Päß also besetzen lassen / damit den Belägerten von keinem Ort Entsatz zukommen möchte. Vber diß hat er 2. Meil von Casal / gegen Frascati zu / eine Real Fort bawen lassen / welches die Belägerten zuverhindern / sich vergeblich vnderstanden Vmb diese Zeit ist das Castell Pontzone von den Spaniern mit Accord eingenommen worden / vnd sind zwar die darin gelegene Frantzosen mit jhren Wehren / Sack vnd Pack auß gezogen / aber vnderwegens von den Spaniern vberfallen vnd geplündert worden. Bald hernach hat sich das Castell Rossignano auch ergeben / vnd ist also hiermit gantz Montferrat / ausser Casale / in der Spanier vnd Saphojschen Gewalt kommen. Reyserlicher Befehl wegen Mantua vnd Montferrat. Deß Hertzogen von Nivers Sohn hat inmittels am Keyserl. Hoff so viel auß gerichtet / daß I. Keys. M. einen Befehl in Italien geschickt / alle Hostiliteten eynzustellen / vnd daß die eyn genommene Oerter von denen / so solche inne hetten / mit leidentlicher Besatzung / doch im Namen I. Key. M. biß zu erörterung der Sachen / besetzt bleiben / die Statt vnd Vestung Casale mit Teutschem Volck belegt werden / aber Mantua vnd selbiges Hertzogthumb in dem Stand / in welchem es jetzund were / verbleiben solte. Don Cordua hat hierüber einen Currier nach Spanien abgefertiget / seines Königs Resolution darüber zuvernemen. Aufflauff zu Meyland wegen mangels an Brod. Zu Meyland ist auff den 2. vnnd 3. Novemb. ein grosser Aufflauff vom gemeinen Mann gewesen / weiln die Becker kein Brodt vmbs Gelt herauß geben wollen. Dann sie jhnen etliche Häuser geplündert / alles Brod / so sie gesunden / neben jhren Büchern genommen / den Werckzeug verbrand / vnd hetten dasselbige vber deß Maltzi / Vicarien vber die Provision / Behausimg auch gethan / wo der Groß Cantzler mit dem Praesidenten vnd Capitayn von der Justitz neben etlichen Rittern nicht herbey kommen / vnd Viva Spagna geruffen hetten. Mit welchem dann der Tumult gestiller / vnnd durch eine Publication das Brod von 4. gr. auff vierthalbe gesetzet: gute Ordnung in Verkauffung deß Meels anstellet / vnnd der Vicarius ins Schloß salviret worden were. Genueser versichern sich für Aufflauff. Nach dem zu Genua zu vnderschiedlich mahlen grosse Conjurationes entdecket worden / vnd sich deren immer noch mehr verspüren lassen / als hat die Herrschafft vor dergleichen zuversichern / vnd alles im rühigem Stande zuerhalten folgende Anordnung gemacht: Erstlich haben sie ein newen Magistrat von 6. Bürgern / so sie Inquisitores genennet / angesetzet / mit vollkommener Authorität / gegen den Jenigen / so wider die Herrschafft etwas handelten / mit allen Straffen zuverfahren. Darnach damit die Statt in desto besserer Sicherheit bliebe / noch 15. Barigelli angenommen / vnd jedem ein Quartier gegeben / darin sie stätig bleiben / vnd alle Morgen Relation thun solten / was deß Nachts sich begeben. Vber diß noch 4. Hauptwachthäuser erbawet / daruß die Soldaten Runden gehen solten / damit kein Rumor entstünde / vnd wann von dem Thurn deß Tastels ein Zeichen gegeben würde / solten die auff den andern Thürnen / von beyden Seithen der Refier antworten / vnd darauff die Soldaten wendig / ohn alle Widerzed angenommen haben solte-jedoch hette sie verstanden / daß biß daher weder das das vorgehend Monitorium der Keys. Commissarien / vnd beträwung der Acht / noch auff jhr freundlich Schreiben / so sie vnterm dato den 3. Junij an jhn ergehen lassen / nichts bey jhm verfangen / sondern er gnugsamb zuverstehen geben / daß er auff Key. May. befehl nichts gebe / vnd sich nur auff die Waafen vnd frembder Potentaten hülff verlassen thet: darumb I. Keys. M. vor dem gantzen Reich bezeuget / daß sie gar vngern vnnd wider jhren willen zu den Extremitäten / welche gemeltem Hertzogen zu sonderlichem schaden vñ nachtheil gereichen werden / schreiten muß. Damit er aber sich nicht beklagen möge / als were er durch ein all zu schnelles Vrtheil vbereylet worden: so hab I. Keys. May. nach dem sie die Sach fleissig vnd nach nothturfft bedacht / noch einmal / vnd solches peremptoriè vnd zum letztenmal / er mahnen / vnd jhm zuwissen thun wollen / daß / wofern er iñerhalb 30. Tagen / nach insinuirung dieses Decrets alles das jenige / was er in obgedachten beyden Fürstenthumben / Mantua vñ Montferrat in handen hat / denen darzu deputirten Keyserl. Commissarien nicht einräumet vnd vberantwortet / noch dem vorigen Befehl I. Keys. May. nachkompt vnd gehorcht / Ih. Keys. M. krafft gegenwertigen Decrets (alldieweil dieser gefährliche Krieg keinen längern Verzug leidet /) jhn erkläre von Rechts wegen in die Acht vnd Aberacht / ohne ferrnern Sententz oder Vrtheil / verfallen zu seyn: vnd damit er nichts zum Schein oder Außflucht vorzuwenden hab / solte gleichmässiger Befehl an den Hertzogen von Saphojen vnnd den Spanischen Dienern abgehen / so bald er / der von Nevers / demselben würde folge geleystet haben / welches jhm an seinem Rechten gar nicht praejudicirlich seyn solte. Er gehorche nun / oder nicht / so solte doch geschehen / was recht ist / vnnd zuerhaltung der Keyserlichen Reputation erfordert würde. Geben den 16. Aug. 1628. Als dieses Monitorium dem Hertzogen von Nivers insinuirt worden / ist er in Sorgen gestanden / da er bey seiner ersten Resolution verharrete / es möchte I. Keys. May. dahero anlaß nehmen / dem Hertzogen von Saphojen vnnd den Spaniern / die nur darnach trachteten / wie sie jhn vndertrucken möchten / die strittige Fürstenthumber zu zuerkennen. Derowegener / Ih. Key. May. etlicher massen zu contentiren / seinen eltesten Sohn an Keyserlichen Hoff geschickt / die gewohnliche Pflicht zu leysten / vnnd das Lehen zuempfahen. Dessen Gemahlin in seinem Abwesen jhren ersten Sohn gebohren. Die Casaler bekamen vmb selbige Zeit etwas Lufft / weil die Spanier jhr Geschütz wegen grossen Gewässers nach Frasineto führen / auch selber viel Schantzen vñ Lauffgräben verlassen musten. Ehesich Don Cordua nach Frasineto erhoben / hat er zuvor das Kriegsvolck mustern vnd außzahlen / nacher alle vmbliegende Schantzen vnd Päß also besetzen lassen / damit den Belägerten von keinem Ort Entsatz zukom̃en möchte. Vber diß hat er 2. Meil von Casal / gegen Frascati zu / eine Real Fort bawen lassen / welches die Belägertẽ zuverhindern / sich vergeblich vnderstanden Vmb diese Zeit ist das Castell Pontzone von den Spaniern mit Accord eingenommen worden / vnd sind zwar die darin gelegene Frantzosen mit jhren Wehren / Sack vnd Pack auß gezogen / aber vnderwegens von den Spaniern vberfallen vnd geplündert worden. Bald hernach hat sich das Castell Rossignano auch ergeben / vnd ist also hiermit gantz Montferrat / ausser Casale / in der Spanier vnd Saphojschen Gewalt kommen. Reyserlicher Befehl wegen Mantua vnd Montferrat. Deß Hertzogen von Nivers Sohn hat inmittels am Keyserl. Hoff so viel auß gerichtet / daß I. Keys. M. einen Befehl in Italien geschickt / alle Hostiliteten eynzustellen / vnd daß die eyn genommene Oerter von denen / so solche inne hetten / mit leidentlicher Besatzung / doch im Namen I. Key. M. biß zu erörterung der Sachen / besetzt bleiben / die Statt vnd Vestung Casale mit Teutschem Volck belegt werden / aber Mantua vnd selbiges Hertzogthumb in dem Stand / in welchem es jetzund were / verbleiben solte. Don Cordua hat hierüber einen Currier nach Spanien abgefertiget / seines Königs Resolution darüber zuvernemen. Aufflauff zu Meyland wegen mangels an Brod. Zu Meyland ist auff den 2. vnnd 3. Novemb. ein grosser Aufflauff vom gemeinen Mann gewesen / weiln die Becker kein Brodt vmbs Gelt herauß geben wollen. Dann sie jhnen etliche Häuser geplündert / alles Brod / so sie gesunden / neben jhren Büchern genommen / den Werckzeug verbrand / vnd hetten dasselbige vber deß Maltzi / Vicarien vber die Provision / Behausimg auch gethan / wo der Groß Cantzler mit dem Praesidenten vnd Capitayn von der Justitz neben etlichen Rittern nicht herbey kommen / vnd Viva Spagna geruffen hetten. Mit welchem dann der Tumult gestiller / vnnd durch eine Publication das Brod von 4. gr. auff vierthalbe gesetzet: gute Ordnung in Verkauffung deß Meels anstellet / vnnd der Vicarius ins Schloß salviret worden were. Genueser versichern sich für Aufflauff. Nach dem zu Genua zu vnderschiedlich mahlen grosse Conjurationes entdecket worden / vnd sich deren immer noch mehr verspüren lassen / als hat die Herrschafft vor dergleichen zuversichern / vnd alles im rühigem Stande zuerhalten folgende Anordnung gemacht: Erstlich haben sie ein newen Magistrat von 6. Bürgern / so sie Inquisitores genennet / angesetzet / mit vollkommener Authorität / gegen den Jenigen / so wider die Herrschafft etwas handelten / mit allen Straffen zuverfahren. Darnach damit die Statt in desto besserer Sicherheit bliebe / noch 15. Barigelli angenommen / vnd jedem ein Quartier gegeben / darin sie stätig bleiben / vnd alle Morgen Relation thun solten / was deß Nachts sich begeben. Vber diß noch 4. Hauptwachthäuser erbawet / daruß die Soldaten Runden gehen solten / damit kein Rumor entstünde / vnd wann von dem Thurn deß Tastels ein Zeichen gegeben würde / solten die auff den andern Thürnen / von beyden Seithen der Refier antworten / vnd darauff die Soldaten <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1416" n="1269"/> wendig / ohn alle Widerzed angenommen haben solte-jedoch hette sie verstanden / daß biß daher weder das das vorgehend Monitorium der Keys. Commissarien / vnd beträwung der Acht / noch auff jhr freundlich Schreiben / so sie vnterm dato den 3. Junij an jhn ergehen lassen / nichts bey jhm verfangen / sondern er gnugsamb zuverstehen geben / daß er auff Key. May. befehl nichts gebe / vnd sich nur auff die Waafen vnd frembder Potentaten hülff verlassen thet: darumb I. Keys. M. vor dem gantzen Reich bezeuget / daß sie gar vngern vnnd wider jhren willen zu den Extremitäten / welche gemeltem Hertzogen zu sonderlichem schaden vñ nachtheil gereichen werden / schreiten muß. Damit er aber sich nicht beklagen möge / als were er durch ein all zu schnelles Vrtheil vbereylet worden: so hab I. Keys. May. nach dem sie die Sach fleissig vnd nach nothturfft bedacht / noch einmal / vnd solches peremptoriè vnd zum letztenmal / er mahnen / vnd jhm zuwissen thun wollen / daß / wofern er iñerhalb 30. Tagen / nach insinuirung dieses Decrets alles das jenige / was er in obgedachten beyden Fürstenthumben / Mantua vñ Montferrat in handen hat / denen darzu deputirten Keyserl. Commissarien nicht einräumet vnd vberantwortet / noch dem vorigen Befehl I. Keys. May. nachkompt vnd gehorcht / Ih. Keys. M. krafft gegenwertigen Decrets (alldieweil dieser gefährliche Krieg keinen längern Verzug leidet /) jhn erkläre von Rechts wegen in die Acht vnd Aberacht / ohne ferrnern Sententz oder Vrtheil / verfallen zu seyn: vnd damit er nichts zum Schein oder Außflucht vorzuwenden hab / solte gleichmässiger Befehl an den Hertzogen von Saphojen vnnd den Spanischen Dienern abgehen / so bald er / der von Nevers / demselben würde folge geleystet haben / welches jhm an seinem Rechten gar nicht praejudicirlich seyn solte. Er gehorche nun / oder nicht / so solte doch geschehen / was recht ist / vnnd zuerhaltung der Keyserlichen Reputation erfordert würde. Geben den 16. Aug. 1628.</p> <p>Als dieses Monitorium dem Hertzogen von Nivers insinuirt worden / ist er in Sorgen gestanden / da er bey seiner ersten Resolution verharrete / es möchte I. Keys. May. dahero anlaß nehmen / dem Hertzogen von Saphojen vnnd den Spaniern / die nur darnach trachteten / wie sie jhn vndertrucken möchten / die strittige Fürstenthumber zu zuerkennen. Derowegener / Ih. Key. May. etlicher massen zu contentiren / seinen eltesten Sohn an Keyserlichen Hoff geschickt / die gewohnliche Pflicht zu leysten / vnnd das Lehen zuempfahen. Dessen Gemahlin in seinem Abwesen jhren ersten Sohn gebohren.</p> <p>Die Casaler bekamen vmb selbige Zeit etwas Lufft / weil die Spanier jhr Geschütz wegen grossen Gewässers nach Frasineto führen / auch selber viel Schantzen vñ Lauffgräben verlassen musten. Ehesich Don Cordua nach Frasineto erhoben / hat er zuvor das Kriegsvolck mustern vnd außzahlen / nacher alle vmbliegende Schantzen vnd Päß also besetzen lassen / damit den Belägerten von keinem Ort Entsatz zukom̃en möchte. Vber diß hat er 2. Meil von Casal / gegen Frascati zu / eine Real Fort bawen lassen / welches die Belägertẽ zuverhindern / sich vergeblich vnderstanden</p> <p>Vmb diese Zeit ist das Castell Pontzone von den Spaniern mit Accord eingenommen worden / vnd sind zwar die darin gelegene Frantzosen mit jhren Wehren / Sack vnd Pack auß gezogen / aber vnderwegens von den Spaniern vberfallen vnd geplündert worden.</p> <p>Bald hernach hat sich das Castell Rossignano auch ergeben / vnd ist also hiermit gantz Montferrat / ausser Casale / in der Spanier vnd Saphojschen Gewalt kommen.</p> <p><note place="right">Reyserlicher Befehl wegen Mantua vnd Montferrat.</note> Deß Hertzogen von Nivers Sohn hat inmittels am Keyserl. Hoff so viel auß gerichtet / daß I. Keys. M. einen Befehl in Italien geschickt / alle Hostiliteten eynzustellen / vnd daß die eyn genommene Oerter von denen / so solche inne hetten / mit leidentlicher Besatzung / doch im Namen I. Key. M. biß zu erörterung der Sachen / besetzt bleiben / die Statt vnd Vestung Casale mit Teutschem Volck belegt werden / aber Mantua vnd selbiges Hertzogthumb in dem Stand / in welchem es jetzund were / verbleiben solte. Don Cordua hat hierüber einen Currier nach Spanien abgefertiget / seines Königs Resolution darüber zuvernemen.</p> <p><note place="right">Aufflauff zu Meyland wegen mangels an Brod.</note> Zu Meyland ist auff den 2. vnnd 3. Novemb. ein grosser Aufflauff vom gemeinen Mann gewesen / weiln die Becker kein Brodt vmbs Gelt herauß geben wollen. Dann sie jhnen etliche Häuser geplündert / alles Brod / so sie gesunden / neben jhren Büchern genommen / den Werckzeug verbrand / vnd hetten dasselbige vber deß Maltzi / Vicarien vber die Provision / Behausimg auch gethan / wo der Groß Cantzler mit dem Praesidenten vnd Capitayn von der Justitz neben etlichen Rittern nicht herbey kommen / vnd Viva Spagna geruffen hetten. Mit welchem dann der Tumult gestiller / vnnd durch eine Publication das Brod von 4. gr. auff vierthalbe gesetzet: gute Ordnung in Verkauffung deß Meels anstellet / vnnd der Vicarius ins Schloß salviret worden were.</p> <p><note place="right">Genueser versichern sich für Aufflauff.</note> Nach dem zu Genua zu vnderschiedlich mahlen grosse Conjurationes entdecket worden / vnd sich deren immer noch mehr verspüren lassen / als hat die Herrschafft vor dergleichen zuversichern / vnd alles im rühigem Stande zuerhalten folgende Anordnung gemacht: Erstlich haben sie ein newen Magistrat von 6. Bürgern / so sie Inquisitores genennet / angesetzet / mit vollkommener Authorität / gegen den Jenigen / so wider die Herrschafft etwas handelten / mit allen Straffen zuverfahren. Darnach damit die Statt in desto besserer Sicherheit bliebe / noch 15. Barigelli angenommen / vnd jedem ein Quartier gegeben / darin sie stätig bleiben / vnd alle Morgen Relation thun solten / was deß Nachts sich begeben. Vber diß noch 4. Hauptwachthäuser erbawet / daruß die Soldaten Runden gehen solten / damit kein Rumor entstünde / vnd wann von dem Thurn deß Tastels ein Zeichen gegeben würde / solten die auff den andern Thürnen / von beyden Seithen der Refier antworten / vnd darauff die Soldaten </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1269/1416]
wendig / ohn alle Widerzed angenommen haben solte-jedoch hette sie verstanden / daß biß daher weder das das vorgehend Monitorium der Keys. Commissarien / vnd beträwung der Acht / noch auff jhr freundlich Schreiben / so sie vnterm dato den 3. Junij an jhn ergehen lassen / nichts bey jhm verfangen / sondern er gnugsamb zuverstehen geben / daß er auff Key. May. befehl nichts gebe / vnd sich nur auff die Waafen vnd frembder Potentaten hülff verlassen thet: darumb I. Keys. M. vor dem gantzen Reich bezeuget / daß sie gar vngern vnnd wider jhren willen zu den Extremitäten / welche gemeltem Hertzogen zu sonderlichem schaden vñ nachtheil gereichen werden / schreiten muß. Damit er aber sich nicht beklagen möge / als were er durch ein all zu schnelles Vrtheil vbereylet worden: so hab I. Keys. May. nach dem sie die Sach fleissig vnd nach nothturfft bedacht / noch einmal / vnd solches peremptoriè vnd zum letztenmal / er mahnen / vnd jhm zuwissen thun wollen / daß / wofern er iñerhalb 30. Tagen / nach insinuirung dieses Decrets alles das jenige / was er in obgedachten beyden Fürstenthumben / Mantua vñ Montferrat in handen hat / denen darzu deputirten Keyserl. Commissarien nicht einräumet vnd vberantwortet / noch dem vorigen Befehl I. Keys. May. nachkompt vnd gehorcht / Ih. Keys. M. krafft gegenwertigen Decrets (alldieweil dieser gefährliche Krieg keinen längern Verzug leidet /) jhn erkläre von Rechts wegen in die Acht vnd Aberacht / ohne ferrnern Sententz oder Vrtheil / verfallen zu seyn: vnd damit er nichts zum Schein oder Außflucht vorzuwenden hab / solte gleichmässiger Befehl an den Hertzogen von Saphojen vnnd den Spanischen Dienern abgehen / so bald er / der von Nevers / demselben würde folge geleystet haben / welches jhm an seinem Rechten gar nicht praejudicirlich seyn solte. Er gehorche nun / oder nicht / so solte doch geschehen / was recht ist / vnnd zuerhaltung der Keyserlichen Reputation erfordert würde. Geben den 16. Aug. 1628.
Als dieses Monitorium dem Hertzogen von Nivers insinuirt worden / ist er in Sorgen gestanden / da er bey seiner ersten Resolution verharrete / es möchte I. Keys. May. dahero anlaß nehmen / dem Hertzogen von Saphojen vnnd den Spaniern / die nur darnach trachteten / wie sie jhn vndertrucken möchten / die strittige Fürstenthumber zu zuerkennen. Derowegener / Ih. Key. May. etlicher massen zu contentiren / seinen eltesten Sohn an Keyserlichen Hoff geschickt / die gewohnliche Pflicht zu leysten / vnnd das Lehen zuempfahen. Dessen Gemahlin in seinem Abwesen jhren ersten Sohn gebohren.
Die Casaler bekamen vmb selbige Zeit etwas Lufft / weil die Spanier jhr Geschütz wegen grossen Gewässers nach Frasineto führen / auch selber viel Schantzen vñ Lauffgräben verlassen musten. Ehesich Don Cordua nach Frasineto erhoben / hat er zuvor das Kriegsvolck mustern vnd außzahlen / nacher alle vmbliegende Schantzen vnd Päß also besetzen lassen / damit den Belägerten von keinem Ort Entsatz zukom̃en möchte. Vber diß hat er 2. Meil von Casal / gegen Frascati zu / eine Real Fort bawen lassen / welches die Belägertẽ zuverhindern / sich vergeblich vnderstanden
Vmb diese Zeit ist das Castell Pontzone von den Spaniern mit Accord eingenommen worden / vnd sind zwar die darin gelegene Frantzosen mit jhren Wehren / Sack vnd Pack auß gezogen / aber vnderwegens von den Spaniern vberfallen vnd geplündert worden.
Bald hernach hat sich das Castell Rossignano auch ergeben / vnd ist also hiermit gantz Montferrat / ausser Casale / in der Spanier vnd Saphojschen Gewalt kommen.
Deß Hertzogen von Nivers Sohn hat inmittels am Keyserl. Hoff so viel auß gerichtet / daß I. Keys. M. einen Befehl in Italien geschickt / alle Hostiliteten eynzustellen / vnd daß die eyn genommene Oerter von denen / so solche inne hetten / mit leidentlicher Besatzung / doch im Namen I. Key. M. biß zu erörterung der Sachen / besetzt bleiben / die Statt vnd Vestung Casale mit Teutschem Volck belegt werden / aber Mantua vnd selbiges Hertzogthumb in dem Stand / in welchem es jetzund were / verbleiben solte. Don Cordua hat hierüber einen Currier nach Spanien abgefertiget / seines Königs Resolution darüber zuvernemen.
Reyserlicher Befehl wegen Mantua vnd Montferrat. Zu Meyland ist auff den 2. vnnd 3. Novemb. ein grosser Aufflauff vom gemeinen Mann gewesen / weiln die Becker kein Brodt vmbs Gelt herauß geben wollen. Dann sie jhnen etliche Häuser geplündert / alles Brod / so sie gesunden / neben jhren Büchern genommen / den Werckzeug verbrand / vnd hetten dasselbige vber deß Maltzi / Vicarien vber die Provision / Behausimg auch gethan / wo der Groß Cantzler mit dem Praesidenten vnd Capitayn von der Justitz neben etlichen Rittern nicht herbey kommen / vnd Viva Spagna geruffen hetten. Mit welchem dann der Tumult gestiller / vnnd durch eine Publication das Brod von 4. gr. auff vierthalbe gesetzet: gute Ordnung in Verkauffung deß Meels anstellet / vnnd der Vicarius ins Schloß salviret worden were.
Aufflauff zu Meyland wegen mangels an Brod. Nach dem zu Genua zu vnderschiedlich mahlen grosse Conjurationes entdecket worden / vnd sich deren immer noch mehr verspüren lassen / als hat die Herrschafft vor dergleichen zuversichern / vnd alles im rühigem Stande zuerhalten folgende Anordnung gemacht: Erstlich haben sie ein newen Magistrat von 6. Bürgern / so sie Inquisitores genennet / angesetzet / mit vollkommener Authorität / gegen den Jenigen / so wider die Herrschafft etwas handelten / mit allen Straffen zuverfahren. Darnach damit die Statt in desto besserer Sicherheit bliebe / noch 15. Barigelli angenommen / vnd jedem ein Quartier gegeben / darin sie stätig bleiben / vnd alle Morgen Relation thun solten / was deß Nachts sich begeben. Vber diß noch 4. Hauptwachthäuser erbawet / daruß die Soldaten Runden gehen solten / damit kein Rumor entstünde / vnd wann von dem Thurn deß Tastels ein Zeichen gegeben würde / solten die auff den andern Thürnen / von beyden Seithen der Refier antworten / vnd darauff die Soldaten
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