Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren vnnd procediren lassen.

Treffen auf der See zwischen den Schweden vnd Polen. Nach den eine Zeitlang 6. Schwedische Kriegs-Schiff in der See gelegen / vnd in die Statt Dantzig nichts wollen einführen lassen / Als sind etliche Dantzigische Schiff / beneben etlichen Königischen Polnischen / vnd benantlich zehen Schiff / auff dieselbigen außgefahren / vnd ein starckes Treffen / 2. Meyl von der Statt / auff der See / bey 3. Stunden / mit jhnen gehalten / auch jhnen dermassen zugesetzt / daß 4. von den Schwedischen Schiffen / die Flucht genommen / der Admiral / vnd Vice-Admiral aber in der Dantziger Gewalt gerathen / wiewol der Vice-Admiral Fewer ins Pulver stecken / vnnd das Schiff sprengen lassen / daß es mit vielem Volck in die Lufft geflogen: der Schwedische Admiral / so ein Schlachtschwerdt geführet / ist in Halß geschossen worden / darauff er auch befohlen / ein Lunden ins Pulver zu stecken / dem jenigen aber / so solches verrichten wollen / ist im hingehen der Kopff abgeschossen / darauff er Quartier begehrt / sich verbinden lassen / gebeichtet / vnd communiciret / aber bald darauff verschieden: es sind auch viel Brieff vnd Cleynodien bey jhm gefunden / vnd vber 100. Schweden gefangen in Dantzig gebracht worden: Ist also der Sieg bey den Polnischen / wiewol nicht ohne Verlust / verblieben.

Königs in Schweden Mandat wider die Dantziger. Weil nu bißhero die Dantziger in die vom König in Schweden begehrte Neutralität nicht einwilligen wollen / sondern sich demselben so viel sie gekönt widersetzet / vnd hergegen jhrem Schutzherren / dem König in Polen / allen müglichen Vorschub gethan / als hat Jhre Mayestat vmb sie zu bezwingen / vnnd auff jre seiten zu ziehen / nachfolgendes Mandat an alle See-Stätte abgehen lassen.

Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden / Gothen vnd Wenden König / Großfürst zu Finland / Hertzog zu Estland vnnd Carelien / Herr zu Ingermanland / rc. Thun kundt hiemit allen vnd jeden / denen hieran gelegen / oder einige Interesse zu haben vermeinen / Ob wol wir die gantze Zeit vnserer Regierung / den Polen vielfaltige Vrsachen vnd Mittel / zu Widerbringung alles ruhigen Wolstands in diese Nordländer vorgeschlagen / damit nicht allein alle friedliebende Correspondentz denen an der Ost-See gestossenen vnd angrentzenden erstattet / besondern auch / vnd vornemblich dieser Völcker rechtmessige Gewerb: vnd Handlungen / in Jhren vorigen Standt / vnd zu voriger Freyheit widerumb gelangen möchten / daß dennoch dieselbe in jhrem feindtseligen Vorsätz der gestalt verharret / daß auch / je höfflicher sie von vns tractirt / je mehr vnd vnbilliger sich dieselbe dagegen erwiesen vnd bezeiget haben / Vnd damit wir der andern Händel allhier geschweigen / so hat die einige Statt Dantzig / vngeachtet wir derselben stets mit allen Gnaden der Gestaldt beygethan gewesen / daß wir gegen derselben vns nit allein keiner Feindtseligkeit vernehmen lassen (welches wir doch als gegen vnsers Feindes Vnterthanen / vnd die sich aller Feindtschafft wider vns zum offtern de facto erklert / mit gutem Fug vnd Recht wol thun können) besondern vber das auch jhnen noch Wahl gelassen / entweder in Freundschafft / oder billigmessiger Neutralitet sich gegen vns zu verhalten / dennoch vmb so viel weniger solches erwiedern oder erkennen wollen / daß sie auch nach so vielfeltiger wiederholeten vnserer Gnade / noch viel hefftiger wie dabevor / nicht allein vnsere Vnterthanen / sondern auch Außländische / vnd mit jnen negotijrende Leuthe verfolgt / ja das Meer selbsten mit jhren Raub Schiffen zu erfüllen sich vnterstanden. Wannenhero dann / ob Wir wol vnserer angebornen Miltigkeit nach / vngern zu eussersten Mitteln vns bewegen zu lassen / geneiget / vnd aber so wol dem gemeinen besten / als einem jeglichen insonderheit daran gelegen / daß dergleichen Zerstörer öffentlicher freyheit billigmeßig gezüchtiget werden / Wir entschlossen sein / jhnen hinfüro alle Schiffart zu verhindern / biß Wir erspüren / ob sie durch diesen Weg zu heilsambern Rathschlägen möchten gezogen werden. Damit nun die Außländische wegen vnwissenheit dieses Vnsers willens / nicht etwa in Schaden oder Gefahr gerathen mögen: Wollen wir alle vnnd jede weß Nation oder Condition die sein werden / hiermit zuvor verwarnet haben / daß sie sich hinfüro aller Schiffart nacher Dantzig enthalten / vnnd selbiger Statt Einwohner mit solchen Wahren so zum Krieg dienlich / zu Vnser vnnd Vnserer Nachbahren praejuditz nicht stärcken / als lieb jhnen ist die straffe der Confiscation / an was Orthen sie damit von den Vnsern betroffen werden / zu vermeiden. Dan noch aber / damit Wir den Außländischen jhre Commercien nicht sperren / weder den Dantzigern alle Hoffnung sich zu bekehren / entziehen mögen / dafern etliche vorhanden / welche für einen billigmeßigen Zoll andere Wahren nacher Dantzig zu vberbringen / oder auch von dannen herauß zu führen vorhabens sein / wollen wir solches frey vnnd vngehindert zu geschehen gnädigst vergönnen / der gestalt aber / daß sie solche Freyheit / vnd deßwegen den gebürlichen Zoll / welchen wir in künfftig auff gewisse maß zu verordnen entschlossen / erlegt zu haben / entweder mit Vnser eygen / oder Vnsers im Dantziger Hafen Außliegers vnnd Deputirten Hand / wann es erfordert wird / oder wo dieselbe von den Vnsern angetroffen werden / zu erweisen vnd vorzuzeigen haben. Vrkundlich vnter Vnserm Königlichen Handzeichen vnnd secret. Gegeben zu Stockholm / rc. Anno 1628.

Vergebliche Friedens Tractation zwischen Schweden vnd Polen. Nach dem die zu mehrmahlen angestelte Friedens Tractationes; zwischen beyden Königen Schweden vnd Polen / sich vnglücklich zerschlagen / vnd zu nichts worden / als hat endlich der Schwedische Reichs Cantzler Ochsenstirn auff zwey Jar Stillstandt begehret / die Kähne frey herunter zulassen / aber die Ströme nicht zu reumen / auch in der Pillaw den Zoll nicht nachzulassen / welches die Polnischen Deputirten nicht einwilligen wollen / sondern haben solches in continente an Jhre Königl. May. auch an die Statt Dantzig gelangenlassen / vmb zu deliberiren ob solches rathsamb were / beydes vor die Cron Polen als Dantzig.

einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren vnnd procediren lassen.

Treffen auf der See zwischen den Schweden vnd Polen. Nach dẽ eine Zeitlãg 6. Schwedische Kriegs-Schiff in der See gelegen / vñ in die Statt Dantzig nichts wollen einführen lassen / Als sind etliche Dantzigische Schiff / beneben etlichen Königischẽ Polnischen / vnd benantlich zehen Schiff / auff dieselbigen außgefahren / vnd ein starckes Treffen / 2. Meyl von der Statt / auff der See / bey 3. Stunden / mit jhnen gehalten / auch jhnen dermassen zugesetzt / daß 4. von den Schwedischen Schiffen / die Flucht genommen / der Admiral / vnd Vice-Admiral aber in der Dantziger Gewalt gerathen / wiewol der Vice-Admiral Fewer ins Pulver stecken / vnnd das Schiff sprengen lassen / daß es mit vielem Volck in die Lufft geflogen: der Schwedische Admiral / so ein Schlachtschwerdt geführet / ist in Halß geschossen worden / darauff er auch befohlen / ein Lunden ins Pulver zu stecken / dem jenigen aber / so solches verrichten wollen / ist im hingehen der Kopff abgeschossen / darauff er Quartier begehrt / sich verbinden lassen / gebeichtet / vnd communiciret / aber bald darauff verschieden: es sind auch viel Brieff vnd Cleynodien bey jhm gefunden / vnd vber 100. Schweden gefangen in Dantzig gebracht worden: Ist also der Sieg bey den Polnischen / wiewol nicht ohne Verlust / verblieben.

Königs in Schweden Mandat wider die Dantziger. Weil nu bißhero die Dantziger in die vom König in Schweden begehrte Neutralität nicht einwilligen wollen / sondern sich demselben so viel sie gekönt widersetzet / vnd hergegen jhrem Schutzherren / dem König in Polen / allen müglichen Vorschub gethan / als hat Jhre Mayestat vmb sie zu bezwingen / vnnd auff jre seiten zu ziehen / nachfolgendes Mandat an alle See-Stätte abgehen lassen.

Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden / Gothen vñ Wenden König / Großfürst zu Finland / Hertzog zu Estland vnnd Carelien / Herr zu Ingermanland / rc. Thun kundt hiemit allen vnd jeden / denen hieran gelegen / oder einige Interesse zu haben vermeinen / Ob wol wir die gantze Zeit vnserer Regierung / den Polen vielfaltige Vrsachen vnd Mittel / zu Widerbringung alles ruhigẽ Wolstands in diese Nordländer vorgeschlagen / damit nicht allein alle friedliebende Correspondentz denen an der Ost-See gestossenen vnd angrentzenden erstattet / besondern auch / vnd vornemblich dieser Völcker rechtmessige Gewerb: vnd Handlungen / in Jhren vorigen Standt / vnd zu voriger Freyheit widerumb gelangen möchten / daß dennoch dieselbe in jhrem feindtseligen Vorsätz der gestalt verharret / daß auch / je höfflicher sie von vns tractirt / je mehr vnd vnbilliger sich dieselbe dagegen erwiesen vnd bezeiget haben / Vnd damit wir der andern Händel allhier geschweigen / so hat die einige Statt Dantzig / vngeachtet wir derselben stets mit allen Gnaden der Gestaldt beygethan gewesen / daß wir gegen derselben vns nit allein keiner Feindtseligkeit vernehmen lassen (welches wir doch als gegen vnsers Feindes Vnterthanen / vnd die sich aller Feindtschafft wider vns zum offtern de facto erklert / mit gutem Fug vnd Recht wol thun können) besondern vber das auch jhnen noch Wahl gelassen / entweder in Freundschafft / oder billigmessiger Neutralitet sich gegen vns zu verhalten / dennoch vmb so viel weniger solches erwiedern oder erkennen wollen / daß sie auch nach so vielfeltiger wiederholeten vnserer Gnade / noch viel hefftiger wie dabevor / nicht allein vnsere Vnterthanen / sondern auch Außländische / vnd mit jnen negotijrende Leuthe verfolgt / ja das Meer selbsten mit jhren Raub Schiffen zu erfüllen sich vnterstanden. Wannenhero dann / ob Wir wol vnserer angebornen Miltigkeit nach / vngern zu eussersten Mitteln vns bewegen zu lassen / geneiget / vnd aber so wol dem gemeinen besten / als einem jeglichen insonderheit daran gelegen / daß dergleichen Zerstörer öffentlicher freyheit billigmeßig gezüchtiget werden / Wir entschlossen sein / jhnen hinfüro alle Schiffart zu verhindern / biß Wir erspüren / ob sie durch diesen Weg zu heilsambern Rathschlägen möchten gezogen werden. Damit nun die Außländische wegen vnwissenheit dieses Vnsers willens / nicht etwa in Schaden oder Gefahr gerathen mögen: Wollen wir alle vnnd jede weß Nation oder Condition die sein werden / hiermit zuvor verwarnet haben / daß sie sich hinfüro aller Schiffart nacher Dantzig enthalten / vnnd selbiger Statt Einwohner mit solchen Wahren so zum Krieg dienlich / zu Vnser vnnd Vnserer Nachbahren praejuditz nicht stärcken / als lieb jhnen ist die straffe der Confiscation / an was Orthen sie damit von den Vnsern betroffen werden / zu vermeiden. Dan noch aber / damit Wir den Außländischen jhre Commercien nicht sperren / weder den Dantzigern alle Hoffnung sich zu bekehren / entziehen mögen / dafern etliche vorhanden / welche für einen billigmeßigen Zoll andere Wahren nacher Dantzig zu vberbringen / oder auch von dannen herauß zu führen vorhabens sein / wollen wir solches frey vnnd vngehindert zu geschehen gnädigst vergönnen / der gestalt aber / daß sie solche Freyheit / vnd deßwegen den gebürlichen Zoll / welchen wir in künfftig auff gewisse maß zu verordnen entschlossen / erlegt zu haben / entweder mit Vnser eygen / oder Vnsers im Dantziger Hafen Außliegers vnnd Deputirten Hand / wann es erfordert wird / oder wo dieselbe von den Vnsern angetroffen werden / zu erweisen vnd vorzuzeigen haben. Vrkundlich vnter Vnserm Königlichen Handzeichen vnnd secret. Gegeben zu Stockholm / rc. Anno 1628.

Vergebliche Friedens Tractation zwischen Schweden vnd Polen. Nach dem die zu mehrmahlen angestelte Friedens Tractationes; zwischen beyden Königen Schweden vñ Polen / sich vnglücklich zerschlagẽ / vnd zu nichts worden / als hat endlich der Schwedische Reichs Cantzler Ochsenstirn auff zwey Jar Stillstandt begehret / die Kähne frey herunter zulassen / aber die Ströme nicht zu reumen / auch in der Pillaw den Zoll nicht nachzulassen / welches die Polnischen Deputirten nicht einwilligen wollen / sondern haben solches in continente an Jhre Königl. May. auch an die Statt Dantzig gelangenlassen / vmb zu deliberiren ob solches rathsamb were / beydes vor die Cron Polen als Dantzig.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f1447" n="1296"/>
einige Gunst vnnd Nachsehen /                      procediren vnnd procediren lassen.</p>
          <p><note place="left">Treffen auf der See zwischen den Schweden vnd                      Polen.</note> Nach de&#x0303; eine Zeitla&#x0303;g 6. Schwedische Kriegs-Schiff                      in der See gelegen / vn&#x0303; in die Statt Dantzig nichts wollen                      einführen lassen / Als sind etliche Dantzigische Schiff / beneben etlichen                      Königische&#x0303; Polnischen / vnd benantlich zehen Schiff / auff dieselbigen                      außgefahren / vnd ein starckes Treffen / 2. Meyl von der Statt / auff der See /                      bey 3. Stunden / mit jhnen gehalten / auch jhnen dermassen zugesetzt / daß 4.                      von den Schwedischen Schiffen / die Flucht genommen / der Admiral / vnd                      Vice-Admiral aber in der Dantziger Gewalt gerathen / wiewol der Vice-Admiral                      Fewer ins Pulver stecken / vnnd das Schiff sprengen lassen / daß es mit vielem                      Volck in die Lufft geflogen: der Schwedische Admiral / so ein Schlachtschwerdt                      geführet / ist in Halß geschossen worden / darauff er auch befohlen / ein Lunden                      ins Pulver zu stecken / dem jenigen aber / so solches verrichten wollen / ist im                      hingehen der Kopff abgeschossen / darauff er Quartier begehrt / sich verbinden                      lassen / gebeichtet / vnd communiciret / aber bald darauff verschieden: es sind                      auch viel Brieff vnd Cleynodien bey jhm gefunden / vnd vber 100. Schweden                      gefangen in Dantzig gebracht worden: Ist also der Sieg bey den Polnischen /                      wiewol nicht ohne Verlust / verblieben.</p>
          <p><note place="left">Königs in Schweden Mandat wider die Dantziger.</note>                      Weil nu bißhero die Dantziger in die vom König in Schweden begehrte Neutralität                      nicht einwilligen wollen / sondern sich demselben so viel sie gekönt widersetzet                      / vnd hergegen jhrem Schutzherren / dem König in Polen / allen müglichen                      Vorschub gethan / als hat Jhre Mayestat vmb sie zu bezwingen / vnnd auff jre                      seiten zu ziehen / nachfolgendes Mandat an alle See-Stätte abgehen lassen.</p>
          <p>Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden / Gothen vn&#x0303;                      Wenden König / Großfürst zu Finland / Hertzog zu Estland vnnd Carelien / Herr zu                      Ingermanland / rc. Thun kundt hiemit allen vnd jeden / denen hieran gelegen /                      oder einige Interesse zu haben vermeinen / Ob wol wir die gantze Zeit vnserer                      Regierung / den Polen vielfaltige Vrsachen vnd Mittel / zu Widerbringung alles                      ruhige&#x0303; Wolstands in diese Nordländer vorgeschlagen / damit nicht allein alle                      friedliebende Correspondentz denen an der Ost-See gestossenen vnd angrentzenden                      erstattet / besondern auch / vnd vornemblich dieser Völcker rechtmessige Gewerb:                      vnd Handlungen / in Jhren vorigen Standt / vnd zu voriger Freyheit widerumb                      gelangen möchten / daß dennoch dieselbe in jhrem feindtseligen Vorsätz der                      gestalt verharret / daß auch / je höfflicher sie von vns tractirt / je mehr vnd                      vnbilliger sich dieselbe dagegen erwiesen vnd bezeiget haben / Vnd damit wir der                      andern Händel allhier geschweigen / so hat die einige Statt Dantzig / vngeachtet                      wir derselben stets mit allen Gnaden der Gestaldt beygethan gewesen / daß wir                      gegen derselben vns nit allein keiner Feindtseligkeit vernehmen lassen (welches                      wir doch als gegen vnsers Feindes Vnterthanen / vnd die sich aller Feindtschafft                      wider vns zum offtern de facto erklert / mit gutem Fug vnd Recht wol thun                      können) besondern vber das auch jhnen noch Wahl gelassen / entweder in                      Freundschafft / oder billigmessiger Neutralitet sich gegen vns zu verhalten /                      dennoch vmb so viel weniger solches erwiedern oder erkennen wollen / daß sie                      auch nach so vielfeltiger wiederholeten vnserer Gnade / noch viel hefftiger wie                      dabevor / nicht allein vnsere Vnterthanen / sondern auch Außländische / vnd mit                      jnen negotijrende Leuthe verfolgt / ja das Meer selbsten mit jhren Raub Schiffen                      zu erfüllen sich vnterstanden. Wannenhero dann / ob Wir wol vnserer angebornen                      Miltigkeit nach / vngern zu eussersten Mitteln vns bewegen zu lassen / geneiget                      / vnd aber so wol dem gemeinen besten / als einem jeglichen insonderheit daran                      gelegen / daß dergleichen Zerstörer öffentlicher freyheit billigmeßig                      gezüchtiget werden / Wir entschlossen sein / jhnen hinfüro alle Schiffart zu                      verhindern / biß Wir erspüren / ob sie durch diesen Weg zu heilsambern                      Rathschlägen möchten gezogen werden. Damit nun die Außländische wegen                      vnwissenheit dieses Vnsers willens / nicht etwa in Schaden oder Gefahr gerathen                      mögen: Wollen wir alle vnnd jede weß Nation oder Condition die sein werden /                      hiermit zuvor verwarnet haben / daß sie sich hinfüro aller Schiffart nacher                      Dantzig enthalten / vnnd selbiger Statt Einwohner mit solchen Wahren so zum                      Krieg dienlich / zu Vnser vnnd Vnserer Nachbahren praejuditz nicht stärcken /                      als lieb jhnen ist die straffe der Confiscation / an was Orthen sie damit von                      den Vnsern betroffen werden / zu vermeiden. Dan noch aber / damit Wir den                      Außländischen jhre Commercien nicht sperren / weder den Dantzigern alle Hoffnung                      sich zu bekehren / entziehen mögen / dafern etliche vorhanden / welche für einen                      billigmeßigen Zoll andere Wahren nacher Dantzig zu vberbringen / oder auch von                      dannen herauß zu führen vorhabens sein / wollen wir solches frey vnnd                      vngehindert zu geschehen gnädigst vergönnen / der gestalt aber / daß sie solche                      Freyheit / vnd deßwegen den gebürlichen Zoll / welchen wir in künfftig auff                      gewisse maß zu verordnen entschlossen / erlegt zu haben / entweder mit Vnser                      eygen / oder Vnsers im Dantziger Hafen Außliegers vnnd Deputirten Hand / wann es                      erfordert wird / oder wo dieselbe von den Vnsern angetroffen werden / zu                      erweisen vnd vorzuzeigen haben. Vrkundlich vnter Vnserm Königlichen Handzeichen                      vnnd secret. Gegeben zu Stockholm / rc. Anno 1628.</p>
          <p><note place="right">Vergebliche Friedens Tractation zwischen Schweden vnd                          Polen.</note> Nach dem die zu mehrmahlen angestelte Friedens Tractationes;                      zwischen beyden Königen Schweden vn&#x0303; Polen / sich vnglücklich                          zerschlage&#x0303; / vnd zu nichts worden / als hat endlich der                      Schwedische Reichs Cantzler Ochsenstirn auff zwey Jar Stillstandt begehret / die                      Kähne frey herunter zulassen / aber die Ströme nicht zu reumen / auch in der                      Pillaw den Zoll nicht nachzulassen / welches die Polnischen Deputirten nicht                      einwilligen wollen / sondern haben solches in continente an Jhre Königl. May.                      auch an die Statt Dantzig gelangenlassen / vmb zu deliberiren ob solches                      rathsamb were / beydes vor die Cron Polen als Dantzig.
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1296/1447] einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren vnnd procediren lassen. Nach dẽ eine Zeitlãg 6. Schwedische Kriegs-Schiff in der See gelegen / vñ in die Statt Dantzig nichts wollen einführen lassen / Als sind etliche Dantzigische Schiff / beneben etlichen Königischẽ Polnischen / vnd benantlich zehen Schiff / auff dieselbigen außgefahren / vnd ein starckes Treffen / 2. Meyl von der Statt / auff der See / bey 3. Stunden / mit jhnen gehalten / auch jhnen dermassen zugesetzt / daß 4. von den Schwedischen Schiffen / die Flucht genommen / der Admiral / vnd Vice-Admiral aber in der Dantziger Gewalt gerathen / wiewol der Vice-Admiral Fewer ins Pulver stecken / vnnd das Schiff sprengen lassen / daß es mit vielem Volck in die Lufft geflogen: der Schwedische Admiral / so ein Schlachtschwerdt geführet / ist in Halß geschossen worden / darauff er auch befohlen / ein Lunden ins Pulver zu stecken / dem jenigen aber / so solches verrichten wollen / ist im hingehen der Kopff abgeschossen / darauff er Quartier begehrt / sich verbinden lassen / gebeichtet / vnd communiciret / aber bald darauff verschieden: es sind auch viel Brieff vnd Cleynodien bey jhm gefunden / vnd vber 100. Schweden gefangen in Dantzig gebracht worden: Ist also der Sieg bey den Polnischen / wiewol nicht ohne Verlust / verblieben. Treffen auf der See zwischen den Schweden vnd Polen. Weil nu bißhero die Dantziger in die vom König in Schweden begehrte Neutralität nicht einwilligen wollen / sondern sich demselben so viel sie gekönt widersetzet / vnd hergegen jhrem Schutzherren / dem König in Polen / allen müglichen Vorschub gethan / als hat Jhre Mayestat vmb sie zu bezwingen / vnnd auff jre seiten zu ziehen / nachfolgendes Mandat an alle See-Stätte abgehen lassen. Königs in Schweden Mandat wider die Dantziger. Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden / Gothen vñ Wenden König / Großfürst zu Finland / Hertzog zu Estland vnnd Carelien / Herr zu Ingermanland / rc. Thun kundt hiemit allen vnd jeden / denen hieran gelegen / oder einige Interesse zu haben vermeinen / Ob wol wir die gantze Zeit vnserer Regierung / den Polen vielfaltige Vrsachen vnd Mittel / zu Widerbringung alles ruhigẽ Wolstands in diese Nordländer vorgeschlagen / damit nicht allein alle friedliebende Correspondentz denen an der Ost-See gestossenen vnd angrentzenden erstattet / besondern auch / vnd vornemblich dieser Völcker rechtmessige Gewerb: vnd Handlungen / in Jhren vorigen Standt / vnd zu voriger Freyheit widerumb gelangen möchten / daß dennoch dieselbe in jhrem feindtseligen Vorsätz der gestalt verharret / daß auch / je höfflicher sie von vns tractirt / je mehr vnd vnbilliger sich dieselbe dagegen erwiesen vnd bezeiget haben / Vnd damit wir der andern Händel allhier geschweigen / so hat die einige Statt Dantzig / vngeachtet wir derselben stets mit allen Gnaden der Gestaldt beygethan gewesen / daß wir gegen derselben vns nit allein keiner Feindtseligkeit vernehmen lassen (welches wir doch als gegen vnsers Feindes Vnterthanen / vnd die sich aller Feindtschafft wider vns zum offtern de facto erklert / mit gutem Fug vnd Recht wol thun können) besondern vber das auch jhnen noch Wahl gelassen / entweder in Freundschafft / oder billigmessiger Neutralitet sich gegen vns zu verhalten / dennoch vmb so viel weniger solches erwiedern oder erkennen wollen / daß sie auch nach so vielfeltiger wiederholeten vnserer Gnade / noch viel hefftiger wie dabevor / nicht allein vnsere Vnterthanen / sondern auch Außländische / vnd mit jnen negotijrende Leuthe verfolgt / ja das Meer selbsten mit jhren Raub Schiffen zu erfüllen sich vnterstanden. Wannenhero dann / ob Wir wol vnserer angebornen Miltigkeit nach / vngern zu eussersten Mitteln vns bewegen zu lassen / geneiget / vnd aber so wol dem gemeinen besten / als einem jeglichen insonderheit daran gelegen / daß dergleichen Zerstörer öffentlicher freyheit billigmeßig gezüchtiget werden / Wir entschlossen sein / jhnen hinfüro alle Schiffart zu verhindern / biß Wir erspüren / ob sie durch diesen Weg zu heilsambern Rathschlägen möchten gezogen werden. Damit nun die Außländische wegen vnwissenheit dieses Vnsers willens / nicht etwa in Schaden oder Gefahr gerathen mögen: Wollen wir alle vnnd jede weß Nation oder Condition die sein werden / hiermit zuvor verwarnet haben / daß sie sich hinfüro aller Schiffart nacher Dantzig enthalten / vnnd selbiger Statt Einwohner mit solchen Wahren so zum Krieg dienlich / zu Vnser vnnd Vnserer Nachbahren praejuditz nicht stärcken / als lieb jhnen ist die straffe der Confiscation / an was Orthen sie damit von den Vnsern betroffen werden / zu vermeiden. Dan noch aber / damit Wir den Außländischen jhre Commercien nicht sperren / weder den Dantzigern alle Hoffnung sich zu bekehren / entziehen mögen / dafern etliche vorhanden / welche für einen billigmeßigen Zoll andere Wahren nacher Dantzig zu vberbringen / oder auch von dannen herauß zu führen vorhabens sein / wollen wir solches frey vnnd vngehindert zu geschehen gnädigst vergönnen / der gestalt aber / daß sie solche Freyheit / vnd deßwegen den gebürlichen Zoll / welchen wir in künfftig auff gewisse maß zu verordnen entschlossen / erlegt zu haben / entweder mit Vnser eygen / oder Vnsers im Dantziger Hafen Außliegers vnnd Deputirten Hand / wann es erfordert wird / oder wo dieselbe von den Vnsern angetroffen werden / zu erweisen vnd vorzuzeigen haben. Vrkundlich vnter Vnserm Königlichen Handzeichen vnnd secret. Gegeben zu Stockholm / rc. Anno 1628. Nach dem die zu mehrmahlen angestelte Friedens Tractationes; zwischen beyden Königen Schweden vñ Polen / sich vnglücklich zerschlagẽ / vnd zu nichts worden / als hat endlich der Schwedische Reichs Cantzler Ochsenstirn auff zwey Jar Stillstandt begehret / die Kähne frey herunter zulassen / aber die Ströme nicht zu reumen / auch in der Pillaw den Zoll nicht nachzulassen / welches die Polnischen Deputirten nicht einwilligen wollen / sondern haben solches in continente an Jhre Königl. May. auch an die Statt Dantzig gelangenlassen / vmb zu deliberiren ob solches rathsamb were / beydes vor die Cron Polen als Dantzig. Vergebliche Friedens Tractation zwischen Schweden vnd Polen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1447
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1447>, abgerufen am 27.07.2024.