Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.stein / vnd dessen einverleibten Landen angestelte oder noch fürhabende Confiscations Proceß / vnd andere Exactionen gegen Personen vnd Güter / ohne einige fernere Praetension oder Entrichtung gäntzlich abzuthun / zu aboliren vnd es baselbst bey dem Religion-vnd Prophan frieden zulassen / dawider allda niemanden in keinerley weise zu turbiren. Wie dann zum dritten beyderseits Gefangene ohne Verzug vnnd einige weitere Beschwerung zuerledigen. Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M. die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern assistirenden vnd gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö. Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. die Cronen Franckreich / Groß Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn. Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen / rc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen / auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl. Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern / Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / rc. an bemelten Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessenen / gleich alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe dessen nichts entgelten lassen. Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck / Norwegen / rc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J. Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön. Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directe noch indirecte nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr. Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt. Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vnd 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste einzubringen / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen / Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey Leibs vnd Lebens Straff gebotten. Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vnd darauf in allen Kirchen Danck sagungs Predigten gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen. Nach Vollenbung der Kirchen Ceremonien wurde mit allen Glocken zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der Statt geworbene Soldaten mit fliegenden Fahnen in Ordnüg gestellet / die auch dreymal Salve geschossen. Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd friedlichen Stand gesetzet. Der Catholischen Zu end deß Januarij hat die Catholische Liga einen Convent zu Heydelberg angestellt. Nach stein / vnd dessen einverleibten Landen angestelte oder noch fürhabende Confiscations Proceß / vnd andere Exactionen gegen Personen vñ Güter / ohne einige fernere Praetension oder Entrichtung gäntzlich abzuthun / zu aboliren vnd es baselbst bey dem Religion-vnd Prophan friedẽ zulassen / dawider allda niemandẽ in keinerley weise zu turbiren. Wie dann zum dritten beyderseits Gefangene ohne Verzug vnnd einige weitere Beschwerung zuerledigen. Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M. die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern assistirenden vnd gehorsamẽ Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö. Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. die Cronen Franckreich / Groß Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn. Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen / rc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen / auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl. Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern / Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / rc. an bemelten Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessenẽ / gleich alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe dessen nichts entgelten lassen. Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck / Norwegen / rc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J. Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön. Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directè noch indirectè nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr. Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt. Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vñ 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste einzubringẽ / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen / Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey Leibs vnd Lebens Straff gebotten. Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vñ darauf in allen Kirchen Danck sagungs Predigtẽ gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen. Nach Vollenbung der Kirchen Ceremoniẽ wurde mit allen Glocken zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der Statt geworbene Soldaten mit fliegendẽ Fahnen in Ordnüg gestellet / die auch dreymal Salve geschossen. Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd friedlichen Stand gesetzet. Der Catholischen Zu end deß Januarij hat die Catholische Liga einen Convent zu Heydelberg angestellt. Nach <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1461" n="1310"/> stein / vnd dessen einverleibten Landen angestelte oder noch fürhabende Confiscations Proceß / vnd andere Exactionen gegen Personen vñ Güter / ohne einige fernere Praetension oder Entrichtung gäntzlich abzuthun / zu aboliren vnd es baselbst bey dem Religion-vnd Prophan friedẽ zulassen / dawider allda niemandẽ in keinerley weise zu turbiren.</p> <p>Wie dann zum dritten beyderseits Gefangene ohne Verzug vnnd einige weitere Beschwerung zuerledigen.</p> <p>Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M. die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern assistirenden vnd gehorsamẽ Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö. Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. die Cronen Franckreich / Groß Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn.</p> <p>Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen / rc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen / auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl. Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern / Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / rc. an bemelten Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessenẽ / gleich alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe dessen nichts entgelten lassen.</p> <p>Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck / Norwegen / rc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J. Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön. Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directè noch indirectè nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr.</p> <p>Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt.</p> <p>Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vñ 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste einzubringẽ / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen / Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey Leibs vnd Lebens Straff gebotten.</p> <p>Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vñ darauf in allen Kirchen Danck sagungs Predigtẽ gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen. Nach Vollenbung der Kirchen Ceremoniẽ wurde mit allen Glocken zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der Statt geworbene Soldaten mit fliegendẽ Fahnen in Ordnüg gestellet / die auch dreymal Salve geschossen.</p> <p>Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd friedlichen Stand gesetzet.</p> <p><note place="right">Der Catholischen</note> Zu end deß Januarij hat die Catholische Liga einen Convent zu Heydelberg angestellt. Nach </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1310/1461]
stein / vnd dessen einverleibten Landen angestelte oder noch fürhabende Confiscations Proceß / vnd andere Exactionen gegen Personen vñ Güter / ohne einige fernere Praetension oder Entrichtung gäntzlich abzuthun / zu aboliren vnd es baselbst bey dem Religion-vnd Prophan friedẽ zulassen / dawider allda niemandẽ in keinerley weise zu turbiren.
Wie dann zum dritten beyderseits Gefangene ohne Verzug vnnd einige weitere Beschwerung zuerledigen.
Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M. die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern assistirenden vnd gehorsamẽ Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö. Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. die Cronen Franckreich / Groß Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn.
Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen / rc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen / auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl. Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern / Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / rc. an bemelten Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessenẽ / gleich alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe dessen nichts entgelten lassen.
Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck / Norwegen / rc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J. Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön. Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directè noch indirectè nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr.
Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt.
Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vñ 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste einzubringẽ / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen / Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey Leibs vnd Lebens Straff gebotten.
Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vñ darauf in allen Kirchen Danck sagungs Predigtẽ gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen. Nach Vollenbung der Kirchen Ceremoniẽ wurde mit allen Glocken zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der Statt geworbene Soldaten mit fliegendẽ Fahnen in Ordnüg gestellet / die auch dreymal Salve geschossen.
Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd friedlichen Stand gesetzet.
Zu end deß Januarij hat die Catholische Liga einen Convent zu Heydelberg angestellt. Nach
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