Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.solch heilsamb Werck zu einem beyderseits erwünschten Ende beförderten / vnd ob sie vns auch deßwegen einen Salvum Conductum zukommen lassen wollen: oder aber ob wir für gewiß glauben vnd darfür halten sollen / daß warhafftig vnd eygentlich dieses E. E. Will vnd Weynung gewesen / so von vnserm Abgesandten vns referirt worden / damit wir also in diesen Landen nicht länger vnnützlich die Zeit verzehren dörffen / sondern mit Warheit sagen mögen / daß recht Teutsch vnnd auffrichtig mit vns gehandelt werde. Dieses habe ich ends Vnderschriebener im Nahmen der vbrigen Königlichen Abgesandten / welche sich annoch etwas weiter im Land befinden / biß daß ich jhre fernere Meynung hierüber vernehmen werde / an sie Schrifftlich wollen gelangen lassen. Wo sie nun mir einen Salvum Conductum zuschicken gesinnet seyn / habe ich allein dieses erinnern wollen / daß in dem vberschickten Patent / für den Nahmen Caroli Banerii, vnd zwar gleich oben angesetzet werde / der wolgeborne Herr Gabriel Ochsenstern / Freyherr in Kimitho / Herr in Thoresio / der Rath deß Königreichs Schweden. Vnd hiermit / etc. Johan Salvius. Mit diesem Schreiben haben die Schwedischen bey den Keyserischen Herrn Subdelegirten nichts außrichten können / sondern sind von denselben mit einer abschläglichen Antwort abgewiesen worden. Dann die Keyserischen von einiger Tractation wegen der Statt Stralsund nicht hören wollen / es hette dann der Schwed seine darinn ligende Besatzung abgeführet. Demnach nun obgedachte der Keyserischen Gegen Proposition vnd erfolgte Widerantwort J. Kön. M. zu Dennemarck zu Gesichte kommen / haben sie zu deren Ratification gantz nicht verstehen wollen / aber doch jhre abgeordnete Commissarien wider zurück nach Lübeck geschickt / vnd vff reputirlichere Conditiones zuhandeln befelcht. Hierauff ist nach vielen gepflogenen Vnderhandlungen vnd gewechselten Schrifften endlich den 12. 22. Maij auff nachfolgende Puncten vnd Articul der Friede zwischen beyden Potentaten vff gesetzt vnd verglichen worden: Erstlichen sollen vnd wollen J. Röm. Key. M. vnd zu Dennemarck Norwegen Königl. W. vnd May. nun vnd hinfüro zu ewigen Zeiten vnder einander rechtschaffene vngefärbte Freundschafft zu Wasser vnd Land halten / also / daß alles das jenige / was hiebevor vnd bißhero zu widerwertiges vorgangen / oder dahin angesehen vnnd außgedeutet werden möchte / hinfürter keiner gestalt mehr gedacht / sondern erloschen / auffgehoben / gedämpfft / außgetilgt / todt vnd ab / hingegen zwischen Ihr. Röm. Keys. May. vnd Kön. W. vnd Mayest. auch dero allerseits Successoren / Erben vnd Nachkommen / Einwohnern vnd Vnderthanen / ein beständiger auffrichtiger Friede / jmmerwärende Einigkeit / vnd vnverrucktes gutes Vertrawen gestifftet vnd conserviret sey vnd bleibe / zu dessen mehrer würcklichen Erfolgung dann / J. Kön. Würd. vnd M. sich deß H. Röm. Reichs Sachen / anderer gestalt nicht / als deroselben / wie einem Fürsten vnd Stand deß H. Röm. Reichs wegen deß Hertzogthumbs Holstein gebühret / auch der Ertz- vnd Suffter vor sich vnd dero geliebten Herrn Söhne / vnder was Praetext vnnd Schein ein solches auch seyn vnnd beschehen möchte / ferner nicht anmassen / noch der Röm. Key. M. in dero Keyserl. Regierung Eintrag zu zufügen. Hingegen J. Röm. Key. M. sich derselben in Ih. Königl. W. vnd M. Königreichen vnd Souuerainen Landen vorgehenden Sachen nit anmassen / noch dero Königl. Regierung Eintrag thun wollen / vnd im vnverhofften Fall zwischen Ihr. Röm. Keys. M. vnd Königl. W. vnd May. oder deren Successoren / Erben vnd Nachkommen einige Mißverständnuß / oder Irrung hiernechst erwachsen würden / sollen dieselbe ohne deß einen / oder deß andern theils Thathandlung gütlich hingelegt / oder in Entstehung der Güte / durch beyderseits ersuchte Arbitratores entscheiden werden. Was fürs ander die geforderte Erstattung der Kriegskosten vnd Schäden betrifft / weil bey dieser Friedenshandlung dahin alles Absehen billich gerichtet / vnd eussersten Fleiß getrachtet / daß zwischen der Rö. Keys. M. vnd zu Dennemarck / Norwegen Königl. W. vnd M. ein festes Fundament zu beständigem stetswärenden guten Vernehmen gelegt / auf die Posterität fortgepflantzet / vnd alle im Weg ligende Behindernussen hinweg geraumet / auch nichts vbriges der Verbitterung zurück gelassen / oder eingeführt werden möge / als ist beliebet / daß solche Forderung ein- vnd abzustellen / vnd deßwegen von niemandt im Heil. Röm. Reich an J. Königl. W. vnd M. Hingegen auch von deroselben an niemanden deßhalben ferrner nichts praetendiret werden solle / worbey dann J. Kön. W. vnd M. alle vnd jede von diesem im Nidersächsischen Crayß erhobenen Kriegswesen zugestandene rechtmässige Forderungen / so in dieser Vergleichung nicht abgehandelt / außtruckenlich reserviret vnd vorbehalten bleiben / auch deroselben Ih. Kön. W. vnd M. deren occupirte Provincien / Fürstenthumb vnd Lande / Wend süssel / Jüdland / Schleßwig / Holstein / Stormarn / vnd Dithmarschen / sampt allen andern Hochheiten / Regalien / Schlössern / Aemptern / Häusern / Vestungen / Stätten / Pässen / Porten / Flecken / Dörffern / vnd allen vnd jeden deren Angehörungen / mit aller Hoch- vnd Gerechtigkeit / in allermassen Ihr. Kön. Würd. vnd May. dieselbe vorhin gehabt vnd besessen / doch mit Vorbehalt Ih. Röm. Keyserl. May. vnd deß H. Röm. Reichs im Hertzogthumb Holstein / Stormarn vnd Dithmarschen habende Hochheit vnnd Lehens Gerechtigkeit / sampt deren noch vorhandenen Stücken ohne Entgelt zu restituiren / vnd das Keys. Volck / welches in diesen Provincien / gesampten Fürstenthumben vnd Landen vorhanden / auß allen Quartiern also fort ohne einige Beschwer oder Anforderung / Exacturen / Beleyd- vnd Beschädigung / mit guter Ordre vnd Disciplin ab- vnd weg zuführen / auch die im Fürstenthumb Hol- solch heilsamb Werck zu einem beyderseits erwünschten Ende beförderten / vnd ob sie vns auch deßwegen einen Salvum Conductum zukommen lassen wollen: oder aber ob wir für gewiß glauben vnd darfür halten sollen / daß warhafftig vnd eygentlich dieses E. E. Will vnd Weynung gewesen / so von vnserm Abgesandten vns referirt worden / damit wir also in diesen Landen nicht länger vnnützlich die Zeit verzehren dörffen / sondern mit Warheit sagen mögen / daß recht Teutsch vnnd auffrichtig mit vns gehandelt werde. Dieses habe ich ends Vnderschriebener im Nahmen der vbrigen Königlichen Abgesandten / welche sich annoch etwas weiter im Land befinden / biß daß ich jhre fernere Meynung hierüber vernehmen werde / an sie Schrifftlich wollen gelangen lassen. Wo sie nun mir einen Salvum Conductum zuschicken gesinnet seyn / habe ich allein dieses erinnern wollẽ / daß in dem vberschickten Patent / für den Nahmen Caroli Banerii, vnd zwar gleich oben angesetzet werde / der wolgeborne Herr Gabriel Ochsenstern / Freyherr in Kimitho / Herr in Thoresio / der Rath deß Königreichs Schweden. Vnd hiermit / etc. Johan Salvius. Mit diesem Schreiben haben die Schwedischen bey den Keyserischen Herrn Subdelegirten nichts außrichten können / sondern sind von denselben mit einer abschläglichen Antwort abgewiesen worden. Dann die Keyserischen von einiger Tractation wegen der Statt Stralsund nicht hören wollen / es hette dann der Schwed seine darinn ligende Besatzung abgeführet. Demnach nun obgedachte der Keyserischen Gegen Proposition vnd erfolgte Widerantwort J. Kön. M. zu Dennemarck zu Gesichte kommen / haben sie zu deren Ratification gantz nicht verstehen wollen / aber doch jhre abgeordnete Commissarien wider zurück nach Lübeck geschickt / vnd vff reputirlichere Conditiones zuhandeln befelcht. Hierauff ist nach vielen gepflogenen Vnderhandlungen vnd gewechselten Schrifften endlich den 12. 22. Maij auff nachfolgende Puncten vnd Articul der Friede zwischen beyden Potentaten vff gesetzt vnd verglichen worden: Erstlichen sollen vnd wollen J. Röm. Key. M. vnd zu Dennemarck Norwegen Königl. W. vnd May. nun vnd hinfüro zu ewigen Zeiten vnder einander rechtschaffene vngefärbte Freundschafft zu Wasser vnd Land halten / also / daß alles das jenige / was hiebevor vnd bißhero zu widerwertiges vorgangen / oder dahin angesehen vnnd außgedeutet werden möchte / hinfürter keiner gestalt mehr gedacht / sondern erloschen / auffgehoben / gedämpfft / außgetilgt / todt vnd ab / hingegen zwischen Ihr. Röm. Keys. May. vnd Kön. W. vnd Mayest. auch dero allerseits Successoren / Erben vnd Nachkommen / Einwohnern vnd Vnderthanen / ein beständiger auffrichtiger Friede / jmmerwärende Einigkeit / vnd vnverrucktes gutes Vertrawen gestifftet vnd conserviret sey vnd bleibe / zu dessen mehrer würcklichen Erfolgung dañ / J. Kön. Würd. vnd M. sich deß H. Röm. Reichs Sachen / anderer gestalt nicht / als deroselben / wie einem Fürsten vnd Stand deß H. Röm. Reichs wegen deß Hertzogthumbs Holstein gebühret / auch der Ertz- vnd Suffter vor sich vnd dero geliebten Herrn Söhne / vnder was Praetext vnnd Schein ein solches auch seyn vnnd beschehen möchte / ferner nicht anmassen / noch der Röm. Key. M. in dero Keyserl. Regierung Eintrag zu zufügen. Hingegen J. Röm. Key. M. sich derselben in Ih. Königl. W. vnd M. Königreichen vnd Souuerainen Landen vorgehenden Sachen nit anmassen / noch dero Königl. Regierung Eintrag thun wollen / vnd im vnverhofften Fall zwischen Ihr. Röm. Keys. M. vnd Königl. W. vnd May. oder deren Successoren / Erben vnd Nachkommen einige Mißverständnuß / oder Irrung hiernechst erwachsen würden / sollen dieselbe ohne deß einen / oder deß andern theils Thathandlung gütlich hingelegt / oder in Entstehung der Güte / durch beyderseits ersuchte Arbitratores entscheiden werden. Was fürs ander die geforderte Erstattung der Kriegskosten vnd Schäden betrifft / weil bey dieser Friedenshandlung dahin alles Absehen billich gerichtet / vnd eussersten Fleiß getrachtet / daß zwischen der Rö. Keys. M. vnd zu Dennemarck / Norwegen Königl. W. vnd M. ein festes Fundament zu beständigem stetswärenden guten Vernehmen gelegt / auf die Posterität fortgepflantzet / vnd alle im Weg ligende Behindernussen hinweg geraumet / auch nichts vbriges der Verbitterung zurück gelassen / oder eingeführt werden möge / als ist beliebet / daß solche Forderung ein- vnd abzustellen / vnd deßwegen von niemandt im Heil. Röm. Reich an J. Königl. W. vnd M. Hingegen auch von deroselben an niemanden deßhalben ferrner nichts praetendiret werden solle / worbey dann J. Kön. W. vnd M. alle vnd jede von diesem im Nidersächsischen Crayß erhobenen Kriegswesen zugestandene rechtmässige Forderungen / so in dieser Vergleichung nicht abgehandelt / außtruckenlich reserviret vnd vorbehalten bleiben / auch deroselben Ih. Kön. W. vnd M. deren occupirte Provincien / Fürstenthumb vnd Lande / Wend süssel / Jüdland / Schleßwig / Holstein / Stormarn / vnd Dithmarschen / sampt allen andern Hochheiten / Regalien / Schlössern / Aemptern / Häusern / Vestungen / Stätten / Pässen / Portẽ / Flecken / Dörffern / vnd allen vnd jeden deren Angehörungen / mit aller Hoch- vnd Gerechtigkeit / in allermassen Ihr. Kön. Würd. vnd May. dieselbe vorhin gehabt vnd besessen / doch mit Vorbehalt Ih. Röm. Keyserl. May. vnd deß H. Röm. Reichs im Hertzogthumb Holstein / Stormarn vnd Dithmarschen habende Hochheit vnnd Lehens Gerechtigkeit / sampt deren noch vorhandenen Stücken ohne Entgelt zu restituiren / vnd das Keys. Volck / welches in diesen Provincien / gesampten Fürstenthumben vnd Landen vorhanden / auß allen Quartiern also fort ohne einige Beschwer oder Anforderung / Exacturen / Beleyd- vnd Beschädigung / mit guter Ordre vnd Disciplin ab- vnd weg zuführen / auch die im Fürstenthumb Hol- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1460" n="1309"/> solch heilsamb Werck zu einem beyderseits erwünschten Ende beförderten / vnd ob sie vns auch deßwegen einen Salvum Conductum zukommen lassen wollen: oder aber ob wir für gewiß glauben vnd darfür halten sollen / daß warhafftig vnd eygentlich dieses E. E. Will vnd Weynung gewesen / so von vnserm Abgesandten vns referirt worden / damit wir also in diesen Landen nicht länger vnnützlich die Zeit verzehren dörffen / sondern mit Warheit sagen mögen / daß recht Teutsch vnnd auffrichtig mit vns gehandelt werde.</p> <p>Dieses habe ich ends Vnderschriebener im Nahmen der vbrigen Königlichen Abgesandten / welche sich annoch etwas weiter im Land befinden / biß daß ich jhre fernere Meynung hierüber vernehmen werde / an sie Schrifftlich wollen gelangen lassen. Wo sie nun mir einen Salvum Conductum zuschicken gesinnet seyn / habe ich allein dieses erinnern wollẽ / daß in dem vberschickten Patent / für den Nahmen Caroli Banerii, vnd zwar gleich oben angesetzet werde / der wolgeborne Herr Gabriel Ochsenstern / Freyherr in Kimitho / Herr in Thoresio / der Rath deß Königreichs Schweden. Vnd hiermit / etc.</p> <p>Johan Salvius.</p> <p>Mit diesem Schreiben haben die Schwedischen bey den Keyserischen Herrn Subdelegirten nichts außrichten können / sondern sind von denselben mit einer abschläglichen Antwort abgewiesen worden. Dann die Keyserischen von einiger Tractation wegen der Statt Stralsund nicht hören wollen / es hette dann der Schwed seine darinn ligende Besatzung abgeführet.</p> <p>Demnach nun obgedachte der Keyserischen Gegen Proposition vnd erfolgte Widerantwort J. Kön. M. zu Dennemarck zu Gesichte kommen / haben sie zu deren Ratification gantz nicht verstehen wollen / aber doch jhre abgeordnete Commissarien wider zurück nach Lübeck geschickt / vnd vff reputirlichere Conditiones zuhandeln befelcht.</p> <p>Hierauff ist nach vielen gepflogenen Vnderhandlungen vnd gewechselten Schrifften endlich den 12. 22. Maij auff nachfolgende Puncten vnd Articul der Friede zwischen beyden Potentaten vff gesetzt vnd verglichen worden:</p> <p>Erstlichen sollen vnd wollen J. Röm. Key. M. vnd zu Dennemarck Norwegen Königl. W. vnd May. nun vnd hinfüro zu ewigen Zeiten vnder einander rechtschaffene vngefärbte Freundschafft zu Wasser vnd Land halten / also / daß alles das jenige / was hiebevor vnd bißhero zu widerwertiges vorgangen / oder dahin angesehen vnnd außgedeutet werden möchte / hinfürter keiner gestalt mehr gedacht / sondern erloschen / auffgehoben / gedämpfft / außgetilgt / todt vnd ab / hingegen zwischen Ihr. Röm. Keys. May. vnd Kön. W. vnd Mayest. auch dero allerseits Successoren / Erben vnd Nachkommen / Einwohnern vnd Vnderthanen / ein beständiger auffrichtiger Friede / jmmerwärende Einigkeit / vnd vnverrucktes gutes Vertrawen gestifftet vnd conserviret sey vnd bleibe / zu dessen mehrer würcklichen Erfolgung dañ / J. Kön. Würd. vnd M. sich deß H. Röm. Reichs Sachen / anderer gestalt nicht / als deroselben / wie einem Fürsten vnd Stand deß H. Röm. Reichs wegen deß Hertzogthumbs Holstein gebühret / auch der Ertz- vnd Suffter vor sich vnd dero geliebten Herrn Söhne / vnder was Praetext vnnd Schein ein solches auch seyn vnnd beschehen möchte / ferner nicht anmassen / noch der Röm. Key. M. in dero Keyserl. Regierung Eintrag zu zufügen. Hingegen J. Röm. Key. M. sich derselben in Ih. Königl. W. vnd M. Königreichen vnd Souuerainen Landen vorgehenden Sachen nit anmassen / noch dero Königl. Regierung Eintrag thun wollen / vnd im vnverhofften Fall zwischen Ihr. Röm. Keys. M. vnd Königl. W. vnd May. oder deren Successoren / Erben vnd Nachkommen einige Mißverständnuß / oder Irrung hiernechst erwachsen würden / sollen dieselbe ohne deß einen / oder deß andern theils Thathandlung gütlich hingelegt / oder in Entstehung der Güte / durch beyderseits ersuchte Arbitratores entscheiden werden.</p> <p>Was fürs ander die geforderte Erstattung der Kriegskosten vnd Schäden betrifft / weil bey dieser Friedenshandlung dahin alles Absehen billich gerichtet / vnd eussersten Fleiß getrachtet / daß zwischen der Rö. Keys. M. vnd zu Dennemarck / Norwegen Königl. W. vnd M. ein festes Fundament zu beständigem stetswärenden guten Vernehmen gelegt / auf die Posterität fortgepflantzet / vnd alle im Weg ligende Behindernussen hinweg geraumet / auch nichts vbriges der Verbitterung zurück gelassen / oder eingeführt werden möge / als ist beliebet / daß solche Forderung ein- vnd abzustellen / vnd deßwegen von niemandt im Heil. Röm. Reich an J. Königl. W. vnd M. Hingegen auch von deroselben an niemanden deßhalben ferrner nichts praetendiret werden solle / worbey dann J. Kön. W. vnd M. alle vnd jede von diesem im Nidersächsischen Crayß erhobenen Kriegswesen zugestandene rechtmässige Forderungen / so in dieser Vergleichung nicht abgehandelt / außtruckenlich reserviret vnd vorbehalten bleiben / auch deroselben Ih. Kön. W. vnd M. deren occupirte Provincien / Fürstenthumb vnd Lande / Wend süssel / Jüdland / Schleßwig / Holstein / Stormarn / vnd Dithmarschen / sampt allen andern Hochheiten / Regalien / Schlössern / Aemptern / Häusern / Vestungen / Stätten / Pässen / Portẽ / Flecken / Dörffern / vnd allen vnd jeden deren Angehörungen / mit aller Hoch- vnd Gerechtigkeit / in allermassen Ihr. Kön. Würd. vnd May. dieselbe vorhin gehabt vnd besessen / doch mit Vorbehalt Ih. Röm. Keyserl. May. vnd deß H. Röm. Reichs im Hertzogthumb Holstein / Stormarn vnd Dithmarschen habende Hochheit vnnd Lehens Gerechtigkeit / sampt deren noch vorhandenen Stücken ohne Entgelt zu restituiren / vnd das Keys. Volck / welches in diesen Provincien / gesampten Fürstenthumben vnd Landen vorhanden / auß allen Quartiern also fort ohne einige Beschwer oder Anforderung / Exacturen / Beleyd- vnd Beschädigung / mit guter Ordre vnd Disciplin ab- vnd weg zuführen / auch die im Fürstenthumb Hol- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1309/1460]
solch heilsamb Werck zu einem beyderseits erwünschten Ende beförderten / vnd ob sie vns auch deßwegen einen Salvum Conductum zukommen lassen wollen: oder aber ob wir für gewiß glauben vnd darfür halten sollen / daß warhafftig vnd eygentlich dieses E. E. Will vnd Weynung gewesen / so von vnserm Abgesandten vns referirt worden / damit wir also in diesen Landen nicht länger vnnützlich die Zeit verzehren dörffen / sondern mit Warheit sagen mögen / daß recht Teutsch vnnd auffrichtig mit vns gehandelt werde.
Dieses habe ich ends Vnderschriebener im Nahmen der vbrigen Königlichen Abgesandten / welche sich annoch etwas weiter im Land befinden / biß daß ich jhre fernere Meynung hierüber vernehmen werde / an sie Schrifftlich wollen gelangen lassen. Wo sie nun mir einen Salvum Conductum zuschicken gesinnet seyn / habe ich allein dieses erinnern wollẽ / daß in dem vberschickten Patent / für den Nahmen Caroli Banerii, vnd zwar gleich oben angesetzet werde / der wolgeborne Herr Gabriel Ochsenstern / Freyherr in Kimitho / Herr in Thoresio / der Rath deß Königreichs Schweden. Vnd hiermit / etc.
Johan Salvius.
Mit diesem Schreiben haben die Schwedischen bey den Keyserischen Herrn Subdelegirten nichts außrichten können / sondern sind von denselben mit einer abschläglichen Antwort abgewiesen worden. Dann die Keyserischen von einiger Tractation wegen der Statt Stralsund nicht hören wollen / es hette dann der Schwed seine darinn ligende Besatzung abgeführet.
Demnach nun obgedachte der Keyserischen Gegen Proposition vnd erfolgte Widerantwort J. Kön. M. zu Dennemarck zu Gesichte kommen / haben sie zu deren Ratification gantz nicht verstehen wollen / aber doch jhre abgeordnete Commissarien wider zurück nach Lübeck geschickt / vnd vff reputirlichere Conditiones zuhandeln befelcht.
Hierauff ist nach vielen gepflogenen Vnderhandlungen vnd gewechselten Schrifften endlich den 12. 22. Maij auff nachfolgende Puncten vnd Articul der Friede zwischen beyden Potentaten vff gesetzt vnd verglichen worden:
Erstlichen sollen vnd wollen J. Röm. Key. M. vnd zu Dennemarck Norwegen Königl. W. vnd May. nun vnd hinfüro zu ewigen Zeiten vnder einander rechtschaffene vngefärbte Freundschafft zu Wasser vnd Land halten / also / daß alles das jenige / was hiebevor vnd bißhero zu widerwertiges vorgangen / oder dahin angesehen vnnd außgedeutet werden möchte / hinfürter keiner gestalt mehr gedacht / sondern erloschen / auffgehoben / gedämpfft / außgetilgt / todt vnd ab / hingegen zwischen Ihr. Röm. Keys. May. vnd Kön. W. vnd Mayest. auch dero allerseits Successoren / Erben vnd Nachkommen / Einwohnern vnd Vnderthanen / ein beständiger auffrichtiger Friede / jmmerwärende Einigkeit / vnd vnverrucktes gutes Vertrawen gestifftet vnd conserviret sey vnd bleibe / zu dessen mehrer würcklichen Erfolgung dañ / J. Kön. Würd. vnd M. sich deß H. Röm. Reichs Sachen / anderer gestalt nicht / als deroselben / wie einem Fürsten vnd Stand deß H. Röm. Reichs wegen deß Hertzogthumbs Holstein gebühret / auch der Ertz- vnd Suffter vor sich vnd dero geliebten Herrn Söhne / vnder was Praetext vnnd Schein ein solches auch seyn vnnd beschehen möchte / ferner nicht anmassen / noch der Röm. Key. M. in dero Keyserl. Regierung Eintrag zu zufügen. Hingegen J. Röm. Key. M. sich derselben in Ih. Königl. W. vnd M. Königreichen vnd Souuerainen Landen vorgehenden Sachen nit anmassen / noch dero Königl. Regierung Eintrag thun wollen / vnd im vnverhofften Fall zwischen Ihr. Röm. Keys. M. vnd Königl. W. vnd May. oder deren Successoren / Erben vnd Nachkommen einige Mißverständnuß / oder Irrung hiernechst erwachsen würden / sollen dieselbe ohne deß einen / oder deß andern theils Thathandlung gütlich hingelegt / oder in Entstehung der Güte / durch beyderseits ersuchte Arbitratores entscheiden werden.
Was fürs ander die geforderte Erstattung der Kriegskosten vnd Schäden betrifft / weil bey dieser Friedenshandlung dahin alles Absehen billich gerichtet / vnd eussersten Fleiß getrachtet / daß zwischen der Rö. Keys. M. vnd zu Dennemarck / Norwegen Königl. W. vnd M. ein festes Fundament zu beständigem stetswärenden guten Vernehmen gelegt / auf die Posterität fortgepflantzet / vnd alle im Weg ligende Behindernussen hinweg geraumet / auch nichts vbriges der Verbitterung zurück gelassen / oder eingeführt werden möge / als ist beliebet / daß solche Forderung ein- vnd abzustellen / vnd deßwegen von niemandt im Heil. Röm. Reich an J. Königl. W. vnd M. Hingegen auch von deroselben an niemanden deßhalben ferrner nichts praetendiret werden solle / worbey dann J. Kön. W. vnd M. alle vnd jede von diesem im Nidersächsischen Crayß erhobenen Kriegswesen zugestandene rechtmässige Forderungen / so in dieser Vergleichung nicht abgehandelt / außtruckenlich reserviret vnd vorbehalten bleiben / auch deroselben Ih. Kön. W. vnd M. deren occupirte Provincien / Fürstenthumb vnd Lande / Wend süssel / Jüdland / Schleßwig / Holstein / Stormarn / vnd Dithmarschen / sampt allen andern Hochheiten / Regalien / Schlössern / Aemptern / Häusern / Vestungen / Stätten / Pässen / Portẽ / Flecken / Dörffern / vnd allen vnd jeden deren Angehörungen / mit aller Hoch- vnd Gerechtigkeit / in allermassen Ihr. Kön. Würd. vnd May. dieselbe vorhin gehabt vnd besessen / doch mit Vorbehalt Ih. Röm. Keyserl. May. vnd deß H. Röm. Reichs im Hertzogthumb Holstein / Stormarn vnd Dithmarschen habende Hochheit vnnd Lehens Gerechtigkeit / sampt deren noch vorhandenen Stücken ohne Entgelt zu restituiren / vnd das Keys. Volck / welches in diesen Provincien / gesampten Fürstenthumben vnd Landen vorhanden / auß allen Quartiern also fort ohne einige Beschwer oder Anforderung / Exacturen / Beleyd- vnd Beschädigung / mit guter Ordre vnd Disciplin ab- vnd weg zuführen / auch die im Fürstenthumb Hol-
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