Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.würde sich seines iuris quaesiti so leicht nicht begeben / darumb die Königschen mit jhren Extremiteten abstehen müsten / alsdann an den Herrn Subdelegirten ferner kein Mangel erscheinen solte. 2. Wegen der Ertz- vnd Stiffter were kundbar / was massen der König sich derselben angemasset: Item / was auch vorige Keyser deßwegen an die Nider Sächsische Crayß Stände gelangen lassen / so man damals nicht annehmen wollen / jetzo wolte man dem König vnnd seinen Söhnen quovis modo nicht gestatten / sich in diese Stiffter weiter einzumischen / vnd were deßwegen auch schon Keyserliche rechtmässige Verordnung gethan. 3. Gegen Abtrettung Jüdlandes / darin der Feind auß Noth vnd rechtmässiger Kriegs Regul verfolgt / vnd Jüdlandt also occupirt / werden 5. Millionen Thlr. gefordert. 4. Deß Königs Hostiliteten liessen sich mit keiner Defension bedecken / der Aechter vnd Rebellen / als Mitgehilffen Machinationes vnd abgedrungene Gegengewalt geben ein anders / darauff viel Millionen gegangen / so Caesari, vnd den Reichs Ständen zuerstatten / doch dafern die Königl. Commissarien etwas näher zum Ziel deß Friedens kommen theten / würde man sich in diesem Paß auch nach Muglichkeit finden lassen. 5. Vff verspürte Bequemnuß der Königl. Commissarien / würden Ihre Kayserl. M. bey den Ständen deß Reichs / den jhnen zugefügten Schaden / durch vnpraejudicirliche Mittel verhoffentlich vnderbauwen. 6. Wegen der Cron Regalien im Sund vnnd andern Königl. Reservaten / were man nicht gemeint / jhnen Ziel vnd Maß zu setzen / wolte man hoffen / man würde wegen der Stände habender Privilegien vnd Beförderung der Commercien sich der Gebühr nach hierauff erklären. 7. Gleich wie die Königl. die a Subdelegatis benandte Potentaten mit diese Tractation einzuschliessen vermeinen / also lest man es mit denen a regiis vorgeschlagene Potentaten vnd Stätten so lang sie zu keinem andern Vrsach geben / vff dieser seiten auch geschehe.n 8. Was wegen vnverbrüchlicher Haltung versprochen / wird in eventum acceptirt / sonst lassen die Herrn Subdelegirten die Erledigung Beyderseits Gefangenen / gegen einander passiren / vnd wann Rex dieser Tractaten halber solte beleydiget werden / so wird Keyserl. Assistentz versprochen / vnd daß solches vice versa wider geschehen möge. Zum Beschluß werden die Königl. ab extremis abzustehen / vnd näher zum Ziel zukommen gebetten / dagegen die Herrn Subdelegirten widerumb zu allen Christlichen billigen / vnd leidlichen Mitteln sich erbieten. Schwedischen suchen der Lübeckischen Tractation bey zuwohnen. Vnder wehrender dieser Tractation hat der Schwedische Abgesandte / D. Salvius, so sich in Langelandt / einer Insul dem König in Dennemarck zuständig / damals auffgehalten / wider auff ein Newes vmb Salvum Conductum nacher Lübeck zu den Friedens Tractaten / bey den Keyserlichen Herrn Subdelegirten angehalten / vnd denselben nachgesetztes Schreiben vbersendet: P. P. Weil es mit gegenwertiger Friedens Handlung / (vmb welcher willen / wie wir verstanden dieser Convent zu Lubeck angestellet ist /) also bewandt / dz nit das geringste mit der Königl. Würde in Dennemarck / wo nicht die Statt Stralsundt mit inn begriffen / mag beschlossen werden / hingegen auch dieselbe Statt sich in einige Tractation / in welche die Königl. M. in Schweden vnser gnädigster Herr nicht mit eingeschlossen / nit einlassen kan: als haben wir so wenig daran gezweiffelt / daß wir Abgesandte / nit allein vmb einen Vergleich / mit gemelter Statt zutreffen / sondern auch die andern Tractaten befördern zuhelffen / nicht wol vnd gütlich solten empfangen werden / daß wir auch gäntzlich darfür gehalten / es würden ohne das die Königl. May. darzu beruffen werden. Dann wir vns nicht einbilden können / daß E. Excellentzen / angesehen jhres hohen Verstands nicht leichtlich ermessen solten / daß die Königl. May. so viel Freund an den Grentzen deß Oceanischen vnd Balthischen Meers hette / welche jro nicht allein mit Nachbarschafft / sondern auch mit Schwägerschafft vnd Blutsverwandnuß zugethan weren / daß sie nicht anders könten / als deren Wolfart sich zum höchsten anzunehmen. Jetzund aber als wir von vnserm Abgesandten vernommen / daß nicht allein Salvus Conductus abgeschlagen / sondern auch vnsere Ankunfft auff deß Römischen Reichs Boden / vnnd in die Statt Lübeck mit höchster Beträwung gäntzlich verbotten worden / müssen wir vns zum höchsten darüber verwundern. Es haben jederzeit die Barbarischen Völcker nicht allein die Abgesandte zum Frieden Ehrlich vnd Wohl empfangen / sondern auch die Heerolden / welche jhnen abgesagt vnnd Krieg angekündet / beydes freundlich gehöret / vnd dann auch mit sicherm Geleydt von sich gelassen. Daß wir Königliche Abgesandte aber / die wir nicht als der Kayserl. May. oder Römischen Reichs Feinde / sondern vielmehr Freunde / nicht den Krieg anzukünden / sondern benselben hinzulegen / ja gar den Frieden vnnd gutes Nachbarliches Vetrauwen auffzurichten vnd zustabiliren / kommen sein / nicht allein nicht gehöret / sondern auch gar von Christen so vnbilliger weiß außgeschlossen sein solten / können wir noch zur Zeit vns keineswegs / solches gäntzlich zuglauben bereden lassen. Weil derohalben nicht zuglauben ist / dz Teutscher vnd Christlicher Gemüter / welche mit so viel Sincerationen der gantzen Welt / so offtmals bezeuget haben / daß es nicht an jhnen lige / daß der Edle Frieden durch billige Mittel im Römischen Reich nicht wider angerichtet werde / warhafftig diese Meinung sey / vnd solches vmb so viel mehr / weil vnser Abgeordneter gar nichts in Schrifften auff zuweisen gehabt / darauß dir E. E. Willen vnd Meinung eigentlich verstehen mögen / so haben wir nicht vmbgehen können / von E. E. nach gemeinem aller Völcker Rechten / nochmals zubegehren / daß sie vns frey offentlich anzeigen wollen / ob es jhnen gefällig / sie es auch dem gemeinen Wesen für nützlich vnd ersprießlich hielten / dz Wir obberührter Vrsachen halben mit jhnen Vnderhandlung pflegten / vnd mit vnserer Gegenwart / ein würde sich seines iuris quaesiti so leicht nicht begeben / darumb die Königschen mit jhren Extremiteten abstehen müsten / alsdann an den Herrn Subdelegirten ferner kein Mangel erscheinen solte. 2. Wegen der Ertz- vnd Stiffter were kundbar / was massen der König sich derselben angemasset: Item / was auch vorige Keyser deßwegen an die Nider Sächsische Crayß Stände gelangẽ lassen / so man damals nicht annehmen wollen / jetzo wolte man dem König vnnd seinen Söhnen quovis modo nicht gestatten / sich in diese Stiffter weiter einzumischen / vnd were deßwegen auch schon Keyserliche rechtmässige Verordnung gethan. 3. Gegen Abtrettung Jüdlandes / darin der Feind auß Noth vnd rechtmässiger Kriegs Regul verfolgt / vnd Jüdlandt also occupirt / werden 5. Millionen Thlr. gefordert. 4. Deß Königs Hostiliteten liessen sich mit keiner Defension bedeckẽ / der Aechter vnd Rebellen / als Mitgehilffen Machinationes vnd abgedrungene Gegengewalt geben ein anders / darauff viel Millionen gegangen / so Caesari, vnd den Reichs Ständen zuerstatten / doch dafern die Königl. Commissarien etwas näher zum Ziel deß Friedens kommen theten / würde man sich in diesem Paß auch nach Muglichkeit finden lassen. 5. Vff verspürte Bequemnuß der Königl. Commissarien / würden Ihre Kayserl. M. bey den Ständen deß Reichs / den jhnen zugefügten Schaden / durch vnpraejudicirliche Mittel verhoffentlich vnderbauwen. 6. Wegen der Cron Regalien im Sund vnnd andern Königl. Reservaten / were man nicht gemeint / jhnen Ziel vnd Maß zu setzen / wolte man hoffen / man würde wegen der Stände habender Privilegien vnd Beförderung der Com̃ercien sich der Gebühr nach hierauff erklären. 7. Gleich wie die Königl. die à Subdelegatis benandte Potentaten mit diese Tractation einzuschliessen vermeinẽ / also lest man es mit denen à regiis vorgeschlagene Potentaten vñ Stätten so lang sie zu keinem andern Vrsach geben / vff dieser seiten auch geschehe.̃ 8. Was wegen vnverbrüchlicher Haltung versprochen / wird in eventum acceptirt / sonst lassen die Herrn Subdelegirten die Erledigung Beyderseits Gefangenen / gegen einander passiren / vñ wann Rex dieser Tractaten halber solte beleydiget werden / so wird Keyserl. Assistentz versprochen / vnd daß solches vice versa wider geschehen möge. Zum Beschluß werden die Königl. ab extremis abzustehen / vnd näher zum Ziel zukommen gebetten / dagegen die Herrn Subdelegirten widerumb zu allen Christlichen billigen / vnd leidlichen Mitteln sich erbieten. Schwedischen suchen der Lübeckischen Tractation bey zuwohnen. Vnder wehrender dieser Tractation hat der Schwedische Abgesandte / D. Salvius, so sich in Langelandt / einer Insul dem König in Dennemarck zuständig / damals auffgehalten / wider auff ein Newes vmb Salvum Conductum nacher Lübeck zu den Friedens Tractaten / bey den Keyserlichen Herrn Subdelegirten angehalten / vnd denselbẽ nachgesetztes Schreiben vbersendet: P. P. Weil es mit gegenwertiger Friedens Handlung / (vmb welcher willen / wie wir verstanden dieser Convent zu Lubeck angestellet ist /) also bewandt / dz nit das geringste mit der Königl. Würde in Dennemarck / wo nicht die Statt Stralsundt mit inn begriffen / mag beschlossen werdẽ / hingegen auch dieselbe Statt sich in einige Tractation / in welche die Königl. M. in Schweden vnser gnädigster Herr nicht mit eingeschlossen / nit einlassen kan: als haben wir so wenig daran gezweiffelt / daß wir Abgesandte / nit allein vmb einen Vergleich / mit gemelter Statt zutreffen / sondern auch die andern Tractaten befördern zuhelffen / nicht wol vnd gütlich solten empfangen werden / daß wir auch gäntzlich darfür gehalten / es würden ohne das die Königl. May. darzu beruffen werden. Dann wir vns nicht einbilden können / daß E. Excellentzen / angesehen jhres hohen Verstands nicht leichtlich ermessen solten / daß die Königl. May. so viel Freund an den Grentzen deß Oceanischen vnd Balthischen Meers hette / welche jro nicht allein mit Nachbarschafft / sondern auch mit Schwägerschafft vnd Blutsverwandnuß zugethan weren / daß sie nicht anders könten / als deren Wolfart sich zum höchsten anzunehmen. Jetzund aber als wir von vnserm Abgesandten vernom̃en / daß nicht allein Salvus Conductus abgeschlagen / sondern auch vnsere Ankunfft auff deß Römischẽ Reichs Boden / vnnd in die Statt Lübeck mit höchster Beträwung gäntzlich verbotten worden / müssen wir vns zum höchsten darüber verwundern. Es haben jederzeit die Barbarischen Völcker nicht allein die Abgesandte zum Frieden Ehrlich vnd Wohl empfangen / sondern auch die Heerolden / welche jhnen abgesagt vnnd Krieg angekündet / beydes freundlich gehöret / vnd dann auch mit sicherm Geleydt von sich gelassen. Daß wir Königliche Abgesandte aber / die wir nicht als der Kayserl. May. oder Römischen Reichs Feinde / sondern vielmehr Freunde / nicht den Krieg anzukünden / sondern benselben hinzulegen / ja gar den Frieden vnnd gutes Nachbarliches Vetrauwen auffzurichten vnd zustabiliren / kommen sein / nicht allein nicht gehöret / sondern auch gar von Christẽ so vnbilliger weiß außgeschlossen sein solten / können wir noch zur Zeit vns keineswegs / solches gäntzlich zuglauben bereden lassen. Weil derohalben nicht zuglauben ist / dz Teutscher vnd Christlicher Gemüter / welche mit so viel Sincerationen der gantzen Welt / so offtmals bezeuget haben / daß es nicht an jhnen lige / daß der Edle Frieden durch billige Mittel im Römischen Reich nicht wider angerichtet werde / warhafftig diese Meinung sey / vnd solches vmb so viel mehr / weil vnser Abgeordneter gar nichts in Schrifften auff zuweisen gehabt / darauß dir E. E. Willen vnd Meinung eigentlich verstehen mögen / so haben wir nicht vmbgehen können / von E. E. nach gemeinem aller Völcker Rechten / nochmals zubegehren / daß sie vns frey offentlich anzeigẽ wollen / ob es jhnen gefällig / sie es auch dem gemeinen Wesen für nützlich vnd ersprießlich hieltẽ / dz Wir obberührter Vrsachen halben mit jhnen Vnderhandlung pflegtẽ / vñ mit vnserer Gegenwart / ein <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1459" n="1308"/> würde sich seines iuris quaesiti so leicht nicht begeben / darumb die Königschen mit jhren Extremiteten abstehen müsten / alsdann an den Herrn Subdelegirten ferner kein Mangel erscheinen solte. 2. Wegen der Ertz- vnd Stiffter were kundbar / was massen der König sich derselben angemasset: Item / was auch vorige Keyser deßwegen an die Nider Sächsische Crayß Stände gelangẽ lassen / so man damals nicht annehmen wollen / jetzo wolte man dem König vnnd seinen Söhnen quovis modo nicht gestatten / sich in diese Stiffter weiter einzumischen / vnd were deßwegen auch schon Keyserliche rechtmässige Verordnung gethan. 3. Gegen Abtrettung Jüdlandes / darin der Feind auß Noth vnd rechtmässiger Kriegs Regul verfolgt / vnd Jüdlandt also occupirt / werden 5. Millionen Thlr. gefordert. 4. Deß Königs Hostiliteten liessen sich mit keiner Defension bedeckẽ / der Aechter vnd Rebellen / als Mitgehilffen Machinationes vnd abgedrungene Gegengewalt geben ein anders / darauff viel Millionen gegangen / so Caesari, vnd den Reichs Ständen zuerstatten / doch dafern die Königl. Commissarien etwas näher zum Ziel deß Friedens kommen theten / würde man sich in diesem Paß auch nach Muglichkeit finden lassen. 5. Vff verspürte Bequemnuß der Königl. Commissarien / würden Ihre Kayserl. M. bey den Ständen deß Reichs / den jhnen zugefügten Schaden / durch vnpraejudicirliche Mittel verhoffentlich vnderbauwen. 6. Wegen der Cron Regalien im Sund vnnd andern Königl. Reservaten / were man nicht gemeint / jhnen Ziel vnd Maß zu setzen / wolte man hoffen / man würde wegen der Stände habender Privilegien vnd Beförderung der Com̃ercien sich der Gebühr nach hierauff erklären. 7. Gleich wie die Königl. die à Subdelegatis benandte Potentaten mit diese Tractation einzuschliessen vermeinẽ / also lest man es mit denen à regiis vorgeschlagene Potentaten vñ Stätten so lang sie zu keinem andern Vrsach geben / vff dieser seiten auch geschehe.̃ 8. Was wegen vnverbrüchlicher Haltung versprochen / wird in eventum acceptirt / sonst lassen die Herrn Subdelegirten die Erledigung Beyderseits Gefangenen / gegen einander passiren / vñ wann Rex dieser Tractaten halber solte beleydiget werden / so wird Keyserl. Assistentz versprochen / vnd daß solches vice versa wider geschehen möge. Zum Beschluß werden die Königl. ab extremis abzustehen / vnd näher zum Ziel zukommen gebetten / dagegen die Herrn Subdelegirten widerumb zu allen Christlichen billigen / vnd leidlichen Mitteln sich erbieten.</p> <p><note place="left">Schwedischen suchen der Lübeckischen Tractation bey zuwohnen.</note> Vnder wehrender dieser Tractation hat der Schwedische Abgesandte / D. Salvius, so sich in Langelandt / einer Insul dem König in Dennemarck zuständig / damals auffgehalten / wider auff ein Newes vmb Salvum Conductum nacher Lübeck zu den Friedens Tractaten / bey den Keyserlichen Herrn Subdelegirten angehalten / vnd denselbẽ nachgesetztes Schreiben vbersendet:</p> <p>P. P. Weil es mit gegenwertiger Friedens Handlung / (vmb welcher willen / wie wir verstanden dieser Convent zu Lubeck angestellet ist /) also bewandt / dz nit das geringste mit der Königl. Würde in Dennemarck / wo nicht die Statt Stralsundt mit inn begriffen / mag beschlossen werdẽ / hingegen auch dieselbe Statt sich in einige Tractation / in welche die Königl. M. in Schweden vnser gnädigster Herr nicht mit eingeschlossen / nit einlassen kan: als haben wir so wenig daran gezweiffelt / daß wir Abgesandte / nit allein vmb einen Vergleich / mit gemelter Statt zutreffen / sondern auch die andern Tractaten befördern zuhelffen / nicht wol vnd gütlich solten empfangen werden / daß wir auch gäntzlich darfür gehalten / es würden ohne das die Königl. May. darzu beruffen werden.</p> <p>Dann wir vns nicht einbilden können / daß E. Excellentzen / angesehen jhres hohen Verstands nicht leichtlich ermessen solten / daß die Königl. May. so viel Freund an den Grentzen deß Oceanischen vnd Balthischen Meers hette / welche jro nicht allein mit Nachbarschafft / sondern auch mit Schwägerschafft vnd Blutsverwandnuß zugethan weren / daß sie nicht anders könten / als deren Wolfart sich zum höchsten anzunehmen. Jetzund aber als wir von vnserm Abgesandten vernom̃en / daß nicht allein Salvus Conductus abgeschlagen / sondern auch vnsere Ankunfft auff deß Römischẽ Reichs Boden / vnnd in die Statt Lübeck mit höchster Beträwung gäntzlich verbotten worden / müssen wir vns zum höchsten darüber verwundern. Es haben jederzeit die Barbarischen Völcker nicht allein die Abgesandte zum Frieden Ehrlich vnd Wohl empfangen / sondern auch die Heerolden / welche jhnen abgesagt vnnd Krieg angekündet / beydes freundlich gehöret / vnd dann auch mit sicherm Geleydt von sich gelassen. Daß wir Königliche Abgesandte aber / die wir nicht als der Kayserl. May. oder Römischen Reichs Feinde / sondern vielmehr Freunde / nicht den Krieg anzukünden / sondern benselben hinzulegen / ja gar den Frieden vnnd gutes Nachbarliches Vetrauwen auffzurichten vnd zustabiliren / kommen sein / nicht allein nicht gehöret / sondern auch gar von Christẽ so vnbilliger weiß außgeschlossen sein solten / können wir noch zur Zeit vns keineswegs / solches gäntzlich zuglauben bereden lassen.</p> <p>Weil derohalben nicht zuglauben ist / dz Teutscher vnd Christlicher Gemüter / welche mit so viel Sincerationen der gantzen Welt / so offtmals bezeuget haben / daß es nicht an jhnen lige / daß der Edle Frieden durch billige Mittel im Römischen Reich nicht wider angerichtet werde / warhafftig diese Meinung sey / vnd solches vmb so viel mehr / weil vnser Abgeordneter gar nichts in Schrifften auff zuweisen gehabt / darauß dir E. E. Willen vnd Meinung eigentlich verstehen mögen / so haben wir nicht vmbgehen können / von E. E. nach gemeinem aller Völcker Rechten / nochmals zubegehren / daß sie vns frey offentlich anzeigẽ wollen / ob es jhnen gefällig / sie es auch dem gemeinen Wesen für nützlich vnd ersprießlich hieltẽ / dz Wir obberührter Vrsachen halben mit jhnen Vnderhandlung pflegtẽ / vñ mit vnserer Gegenwart / ein </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1308/1459]
würde sich seines iuris quaesiti so leicht nicht begeben / darumb die Königschen mit jhren Extremiteten abstehen müsten / alsdann an den Herrn Subdelegirten ferner kein Mangel erscheinen solte. 2. Wegen der Ertz- vnd Stiffter were kundbar / was massen der König sich derselben angemasset: Item / was auch vorige Keyser deßwegen an die Nider Sächsische Crayß Stände gelangẽ lassen / so man damals nicht annehmen wollen / jetzo wolte man dem König vnnd seinen Söhnen quovis modo nicht gestatten / sich in diese Stiffter weiter einzumischen / vnd were deßwegen auch schon Keyserliche rechtmässige Verordnung gethan. 3. Gegen Abtrettung Jüdlandes / darin der Feind auß Noth vnd rechtmässiger Kriegs Regul verfolgt / vnd Jüdlandt also occupirt / werden 5. Millionen Thlr. gefordert. 4. Deß Königs Hostiliteten liessen sich mit keiner Defension bedeckẽ / der Aechter vnd Rebellen / als Mitgehilffen Machinationes vnd abgedrungene Gegengewalt geben ein anders / darauff viel Millionen gegangen / so Caesari, vnd den Reichs Ständen zuerstatten / doch dafern die Königl. Commissarien etwas näher zum Ziel deß Friedens kommen theten / würde man sich in diesem Paß auch nach Muglichkeit finden lassen. 5. Vff verspürte Bequemnuß der Königl. Commissarien / würden Ihre Kayserl. M. bey den Ständen deß Reichs / den jhnen zugefügten Schaden / durch vnpraejudicirliche Mittel verhoffentlich vnderbauwen. 6. Wegen der Cron Regalien im Sund vnnd andern Königl. Reservaten / were man nicht gemeint / jhnen Ziel vnd Maß zu setzen / wolte man hoffen / man würde wegen der Stände habender Privilegien vnd Beförderung der Com̃ercien sich der Gebühr nach hierauff erklären. 7. Gleich wie die Königl. die à Subdelegatis benandte Potentaten mit diese Tractation einzuschliessen vermeinẽ / also lest man es mit denen à regiis vorgeschlagene Potentaten vñ Stätten so lang sie zu keinem andern Vrsach geben / vff dieser seiten auch geschehe.̃ 8. Was wegen vnverbrüchlicher Haltung versprochen / wird in eventum acceptirt / sonst lassen die Herrn Subdelegirten die Erledigung Beyderseits Gefangenen / gegen einander passiren / vñ wann Rex dieser Tractaten halber solte beleydiget werden / so wird Keyserl. Assistentz versprochen / vnd daß solches vice versa wider geschehen möge. Zum Beschluß werden die Königl. ab extremis abzustehen / vnd näher zum Ziel zukommen gebetten / dagegen die Herrn Subdelegirten widerumb zu allen Christlichen billigen / vnd leidlichen Mitteln sich erbieten.
Vnder wehrender dieser Tractation hat der Schwedische Abgesandte / D. Salvius, so sich in Langelandt / einer Insul dem König in Dennemarck zuständig / damals auffgehalten / wider auff ein Newes vmb Salvum Conductum nacher Lübeck zu den Friedens Tractaten / bey den Keyserlichen Herrn Subdelegirten angehalten / vnd denselbẽ nachgesetztes Schreiben vbersendet:
Schwedischen suchen der Lübeckischen Tractation bey zuwohnen. P. P. Weil es mit gegenwertiger Friedens Handlung / (vmb welcher willen / wie wir verstanden dieser Convent zu Lubeck angestellet ist /) also bewandt / dz nit das geringste mit der Königl. Würde in Dennemarck / wo nicht die Statt Stralsundt mit inn begriffen / mag beschlossen werdẽ / hingegen auch dieselbe Statt sich in einige Tractation / in welche die Königl. M. in Schweden vnser gnädigster Herr nicht mit eingeschlossen / nit einlassen kan: als haben wir so wenig daran gezweiffelt / daß wir Abgesandte / nit allein vmb einen Vergleich / mit gemelter Statt zutreffen / sondern auch die andern Tractaten befördern zuhelffen / nicht wol vnd gütlich solten empfangen werden / daß wir auch gäntzlich darfür gehalten / es würden ohne das die Königl. May. darzu beruffen werden.
Dann wir vns nicht einbilden können / daß E. Excellentzen / angesehen jhres hohen Verstands nicht leichtlich ermessen solten / daß die Königl. May. so viel Freund an den Grentzen deß Oceanischen vnd Balthischen Meers hette / welche jro nicht allein mit Nachbarschafft / sondern auch mit Schwägerschafft vnd Blutsverwandnuß zugethan weren / daß sie nicht anders könten / als deren Wolfart sich zum höchsten anzunehmen. Jetzund aber als wir von vnserm Abgesandten vernom̃en / daß nicht allein Salvus Conductus abgeschlagen / sondern auch vnsere Ankunfft auff deß Römischẽ Reichs Boden / vnnd in die Statt Lübeck mit höchster Beträwung gäntzlich verbotten worden / müssen wir vns zum höchsten darüber verwundern. Es haben jederzeit die Barbarischen Völcker nicht allein die Abgesandte zum Frieden Ehrlich vnd Wohl empfangen / sondern auch die Heerolden / welche jhnen abgesagt vnnd Krieg angekündet / beydes freundlich gehöret / vnd dann auch mit sicherm Geleydt von sich gelassen. Daß wir Königliche Abgesandte aber / die wir nicht als der Kayserl. May. oder Römischen Reichs Feinde / sondern vielmehr Freunde / nicht den Krieg anzukünden / sondern benselben hinzulegen / ja gar den Frieden vnnd gutes Nachbarliches Vetrauwen auffzurichten vnd zustabiliren / kommen sein / nicht allein nicht gehöret / sondern auch gar von Christẽ so vnbilliger weiß außgeschlossen sein solten / können wir noch zur Zeit vns keineswegs / solches gäntzlich zuglauben bereden lassen.
Weil derohalben nicht zuglauben ist / dz Teutscher vnd Christlicher Gemüter / welche mit so viel Sincerationen der gantzen Welt / so offtmals bezeuget haben / daß es nicht an jhnen lige / daß der Edle Frieden durch billige Mittel im Römischen Reich nicht wider angerichtet werde / warhafftig diese Meinung sey / vnd solches vmb so viel mehr / weil vnser Abgeordneter gar nichts in Schrifften auff zuweisen gehabt / darauß dir E. E. Willen vnd Meinung eigentlich verstehen mögen / so haben wir nicht vmbgehen können / von E. E. nach gemeinem aller Völcker Rechten / nochmals zubegehren / daß sie vns frey offentlich anzeigẽ wollen / ob es jhnen gefällig / sie es auch dem gemeinen Wesen für nützlich vnd ersprießlich hieltẽ / dz Wir obberührter Vrsachen halben mit jhnen Vnderhandlung pflegtẽ / vñ mit vnserer Gegenwart / ein
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