Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.solte / als dahin / so man sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben. Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte. Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun. Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. etc. durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst zu betrachten / zu Gemüth gegeben würde / was deroselben / Jhro hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan werden / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediate in der offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöblichen Ertzhauses / vnd dem gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen werde. Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man / so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden / darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd deß Bunds Volck beladen gelassen werden / als sollen die Keys. May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds Stände Außschuß Volck opponiren / vnd wo es die Notturffterfordert / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen / versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit widersetzen / sondern vielmehr weichen / vnd die Quartier räumen: Jedoch aber vnd weiln deß H. Bunds-Obristen Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dann es zur Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz jenige / wz zu Verhütung eines solchen offenbaren Befelchs zwischen beyden Armaden dienstlich vnd von nöthen seyn würde / mit Zuziehung J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit leyden mag / zu communiciren / vnd dero räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil / daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb entbunden / sondern desselben ergäntzet / vnd dessen Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff- solte / als dahin / so man sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben. Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte. Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun. Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. etc. durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst zu betrachten / zu Gemüth gegebẽ würde / was deroselben / Jhro hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan werdẽ / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediatè in der offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöblichẽ Ertzhauses / vnd dem gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen werde. Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man / so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden / darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd deß Bunds Volck beladen gelassen werdẽ / als sollen die Keys. May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds Stände Außschuß Volck opponiren / vñ wo es die Notturffterfordert / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen / versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit widersetzen / sondern vielmehr weichen / vñ die Quartier räumẽ: Jedoch aber vñ weiln deß H. Bunds-Obristen Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dañ es zur Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz jenige / wz zu Verhütung eines solchẽ offenbaren Befelchs zwischẽ beyden Armadẽ dienstlich vñ von nöthen seyn würde / mit Zuziehung J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit leydẽ mag / zu communiciren / vñ dero räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil / daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb entbundẽ / sondern desselbẽ ergäntzet / vñ dessen Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1464" n="1313"/> solte / als dahin / so man sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben. Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte.</p> <p>Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun.</p> <p>Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. etc. durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst zu betrachten / zu Gemüth gegebẽ würde / was deroselben / Jhro hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan werdẽ / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediatè in der offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöblichẽ Ertzhauses / vnd dem gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen werde.</p> <p>Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man / so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden / darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd deß Bunds Volck beladen gelassen werdẽ / als sollen die Keys. May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds Stände Außschuß Volck opponiren / vñ wo es die Notturffterfordert / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen / versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit widersetzen / sondern vielmehr weichen / vñ die Quartier räumẽ: Jedoch aber vñ weiln deß H. Bunds-Obristen Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dañ es zur Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz jenige / wz zu Verhütung eines solchẽ offenbaren Befelchs zwischẽ beyden Armadẽ dienstlich vñ von nöthen seyn würde / mit Zuziehung J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit leydẽ mag / zu communiciren / vñ dero räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil / daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb entbundẽ / sondern desselbẽ ergäntzet / vñ dessen Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1313/1464]
solte / als dahin / so man sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben. Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte.
Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun.
Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. etc. durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst zu betrachten / zu Gemüth gegebẽ würde / was deroselben / Jhro hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan werdẽ / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediatè in der offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöblichẽ Ertzhauses / vnd dem gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen werde.
Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man / so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden / darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd deß Bunds Volck beladen gelassen werdẽ / als sollen die Keys. May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds Stände Außschuß Volck opponiren / vñ wo es die Notturffterfordert / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen / versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit widersetzen / sondern vielmehr weichen / vñ die Quartier räumẽ: Jedoch aber vñ weiln deß H. Bunds-Obristen Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dañ es zur Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz jenige / wz zu Verhütung eines solchẽ offenbaren Befelchs zwischẽ beyden Armadẽ dienstlich vñ von nöthen seyn würde / mit Zuziehung J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit leydẽ mag / zu communiciren / vñ dero räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil / daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb entbundẽ / sondern desselbẽ ergäntzet / vñ dessen Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff-
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