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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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König hat geheissen Suatoplucus, der ist von dem Keyser Arnolpho vertrieben / vnd sein landt den vmbligendenVölckern Preiß gegeben / daher das jenige Theil / so heutigs Tags noch Mähren heißt / dem Königreich Böhmen zugethan worden.

Maltheser jagen dem Türcken eine gute Beuth ab. Vmb diese Zeit haben die Maltheser Ritter ein nambaffte Victorj wider ein Türckische Schiff-Armada auff dem Mittländischen Meer erhalten. Dann nachdem gedachte Türckische Armada denTribut / welchen Jährlich die landschafft Soria oder Syria dem Türckischen Keyser reichen muß / nach Constantinopel führen wöllen / scynd sie von den Malthesern vnter Wegs angegriffen worden / welche dann auch die Oberhandt erhalten / etliche Schiff vnd darob in 35. Tonnen Golds erobert / viel gefangene Christen erlöset / vnd hergegen ein gute Anzahl Türcken zu Slaven gemacht.

Vnrube in den Pündten. Vnter diesem Verlauff mit den Matcheser Rittern hat sich in den Pündten grosse Vnruhe mercken lassen / welche sich also angesponnen. Zu den Zeiten wehrendes Saphoischen vnd Venetianischen Kriegs in Italia / giengen die Werbungen der Kriegenden Theil in der Eydgenoßschafft starck fort / also daß die Schweitzer zu Hinderhaltung anderer Nationen / auff einer Tagsatzung deß Passes halben sich verglichen. Dessen aber vngeachtet / erhielte Petrus von Toledo Gubernator zu Meylandt / von etlichen Orten den Durchzug / für vier Tausendt Wallonen zu Fuß / vnd Tausendt Reysige / vnd brachte so viel zuwegen / daß sich viel auff die Spanische Seiten lencketen / vnd in der Statt Chur eine Corzespondentz sich mercken liesse. Darüber erhub sich in den gemeinen dreyen Pündten grosse Vnruhe / vnd zogen auß dem Gottes Pundt etliche Fahnen / zu welchen sich auch die von Meyenfeldt vnd Churwalden schlugen / nach Chur / vnterstunden sich auch andere zu solchem Auffbruch zuvermögen / sich gantz vnnd gar aller frembder Fürsten vnd Herzen zu müssigen / den geschwornen Bunds-Brieff / den Kesselbrieff vnnd Reforma sieiff zu halten / keinem Fürsten noch Herzen weder Paß / noch Verhör vor den Gemeinden zu geben / den Geistlich genandten beyder Religionen in Politischen Händeln alle Stimmen zuverbieten: die Practicanten vnd die jenigen welche Geschencke vnd Gaaben empfangen / auch dieselbe so wider das allgemeine Batterlandt gehandelt / durch jhre Verordnete zu suchen / etc.

Straffgericht zu Chur angestellt. Diese Bündnerische Händel zu stillen bestissen sich Zürich / Bern / Glaris vnd Schaffhausen / vnd richteten so viel auß / daß die schwürige Bündner mit jhren Fahnen wider auß der Statt Chur nach Hauß zogen: Doch aber ward ein Straffgericht zu Chur angerichtet / vnd viel wider etlicher Burdsgenossen Verwilligung vorgenommen / wie dann sich desselbigen der Ober vnd der Zehen Gerichts Bundt höchlich beklaget: Jedoch entschuldiget sich das angestellte Straffgericht auch bey den Orten / Zürich / Bern / Glaris / Basel vnd Sckaffhausen / gabe alle Schuldt der Venetianischen Bundswerbung / vnd dahero erfolgter starcker Practicken / mit vermeldung / daß sie allein die Fehlbare / vnd sonderlich die / welche wider das Vatterlandt gefreffelt / zu straffen begehreten.

Diesem nach hielten gemeine drey Bünde zu Tafas einen Bunds Tag / der endete sich aber mit grossem Zwispalt / vnnd war dardurch anders nichts als mehrere vnd gefährlichere Weitläufftigkeit zu besorgen / wie dann auch solches hernach im folgenden Sechszehen hundert vnd achtzehenden Jahr geschehen.

Newe Vnruhe in den Pündten. 1618. Dann es regeten sich die vorige Bitterkeiten dermassen / daß auch die Engadiner wider etliche / so sie Spanisch gesinnete nenneten / erhuben / vnd im Junio Anno Sechszehenhundert vnd achtzehen mit fliegenden Fahnen für deß landhauptmanns Rudolph Planta Behausung zogen / vnd dieselbe neben etlichen andern Häusern in vnterschiedlichen Gemeinden schleiffeten / hernach sich von dannen gegen der Statt Chur wendeten / in Willens die Practicken halber Verdächtige zu vberfallen / vnd sie ohne alles verschonen zu straffen. Zu jhnen schlugen sich auch die vbrige drey Pündte / vnd hielten erstlich zu Chur einen Convent / hernach zu Tusis / dahin das Volck zusammen zoge.

Newes Straffgericht zu Tusis angeordnet. In diesem Convent wurde / nachdem sie zuvor etliche gewisse Satzungen gemacht / wider ein new Straffgericht angeordnet / darzu ein jeder Pundt zwer vnd zwantzig Rechtsprecher / neun Auffseher / zween Kläger / ein Schreiber / vnd zween Ministros hergegeben / denen seynd auch neun Priester / die aber doch den Vrtheilen nicht beywohnen dörffen / zugethan worden. Diese alle haben schweren müssen / daß sie von keinem Fürsten Pensionen hetten: vnd wo jemandt mit Gaaben bestochen würde / daß sie solches dem Raht bona fide anzeigen wolten.

Erste Criminal Action wider Zambram. Hierauff ist die erste Criminal Action wider Iohan Baptistam Zambram, so sür einen auß den fürnembsten der Hispanischen Faction gehalten ward / angestellet worden. Dieser / ob er wol vber siebenzig Jahr alt / vnd mit dem Podagra vbel geplagt gewesen / ist an die Tortur gethan / vnd peinlich abgefragt worden / vnd wiewol man anfänglich nichts auß jhme bringen können / hat er doch endlich / als er mit eigenen Handschrifften vnd eingenommener Kundschafft vderzeuget / bekennet: Zambrae Bekanbenuß. Fuentes. Daß er sampt seinen Mitgehülffen Raht vnd That darzu gegeben / daß die Vestung Fuentes (so der Gpanische Gubermator zu Meyland / Graff von Fuentes / an der Eräntz deß Veltlins / bey dem Außgang deß Flusses Adden / auff einem Bühel / Montechio genandt / nahend dem Comer See / Anno Sechszehen hundert vnd fünffe / auffbawen lassen / darauß nachmahls das Veltlin / Graffschafft Cleve / Wormbs / vnd mehr Lande vnd Orte / von Spanischen vnd Oesterreichischen den Grawpündnern abgenommen worden /) erbawet / auch da solcher Baw angefangen worden / vnd die gemeine drey Pündte / dieweil es wider

König hat geheissen Suatoplucus, der ist von dem Keyser Arnolpho vertrieben / vnd sein landt den vmbligendenVölckern Preiß gegeben / daher das jenige Theil / so heutigs Tags noch Mähren heißt / dem Königreich Böhmen zugethan worden.

Maltheser jagen dem Türcken eine gute Beuth ab. Vmb diese Zeit haben die Maltheser Ritter ein nambaffte Victorj wider ein Türckische Schiff-Armada auff dem Mittländischen Meer erhaltẽ. Dann nachdem gedachte Türckische Armada denTribut / welchen Jährlich die landschafft Soria oder Syria dem Türckischen Keyser reichen muß / nach Constantinopel führen wöllen / scynd sie von den Malthesern vnter Wegs angegriffen worden / welche dann auch die Oberhandt erhaltẽ / etliche Schiff vnd darob in 35. Tonnen Golds erobert / viel gefangene Christen erlöset / vnd hergegen ein gute Anzahl Türcken zu Slaven gemacht.

Vnrube in den Pündten. Vnter diesem Verlauff mit den Matcheser Rittern hat sich in den Pündten grosse Vnruhe mercken lassen / welche sich also angesponnen. Zu den Zeiten wehrendes Saphoischen vnd Venetianischen Kriegs in Italia / giengen die Werbungen der Kriegenden Theil in der Eydgenoßschafft starck fort / also daß die Schweitzer zu Hinderhaltung anderer Nationen / auff einer Tagsatzung deß Passes halben sich verglichen. Dessen aber vngeachtet / erhielte Petrus von Toledo Gubernator zu Meylandt / von etlichen Orten den Durchzug / für vier Tausendt Wallonen zu Fuß / vnd Tausendt Reysige / vnd brachte so viel zuwegen / daß sich viel auff die Spanische Seiten lencketen / vnd in der Statt Chur eine Corzespondentz sich mercken liesse. Darüber erhub sich in den gemeinen dreyen Pündten grosse Vnruhe / vnd zogen auß dem Gottes Pundt etliche Fahnen / zu welchen sich auch die von Meyenfeldt vnd Churwalden schlugen / nach Chur / vnterstunden sich auch andere zu solchem Auffbruch zuvermögen / sich gantz vnnd gar aller frembder Fürsten vnd Herzen zu müssigen / den geschwornen Bunds-Brieff / den Kesselbrieff vnnd Reforma sieiff zu halten / keinem Fürsten noch Herzen weder Paß / noch Verhör vor den Gemeinden zu geben / den Geistlich genandten beyder Religionen in Politischen Händeln alle Stimmen zuverbieten: die Practicanten vnd die jenigen welche Geschencke vnd Gaaben empfangen / auch dieselbe so wider das allgemeine Batterlandt gehandelt / durch jhre Verordnete zu suchen / etc.

Straffgericht zu Chur angestellt. Diese Bündnerische Händel zu stillen bestissen sich Zürich / Bern / Glaris vnd Schaffhausen / vnd richteten so viel auß / daß die schwürige Bündner mit jhren Fahnen wider auß der Statt Chur nach Hauß zogen: Doch aber ward ein Straffgericht zu Chur angerichtet / vnd viel wider etlicher Burdsgenossen Verwilligung vorgenommen / wie dann sich desselbigen der Ober vnd der Zehen Gerichts Bundt höchlich beklaget: Jedoch entschuldiget sich das angestellte Straffgericht auch bey den Orten / Zürich / Bern / Glaris / Basel vnd Sckaffhausen / gabe alle Schuldt der Venetianischen Bundswerbung / vnd dahero erfolgter starcker Practicken / mit vermeldung / daß sie allein die Fehlbare / vnd sonderlich die / welche wider das Vatterlandt gefreffelt / zu straffen begehreten.

Diesem nach hielten gemeine drey Bünde zu Tafas einen Bunds Tag / der endete sich aber mit grossem Zwispalt / vnnd war dardurch anders nichts als mehrere vnd gefährlichere Weitläufftigkeit zu besorgen / wie dann auch solches hernach im folgenden Sechszehen hundert vnd achtzehenden Jahr geschehen.

Newe Vnruhe in den Pündten. 1618. Dann es regeten sich die vorige Bitterkeiten dermassen / daß auch die Engadiner wider etliche / so sie Spanisch gesinnete nenneten / erhuben / vnd im Junio Anno Sechszehenhundert vnd achtzehen mit fliegenden Fahnen für deß landhauptmanns Rudolph Planta Behausung zogen / vnd dieselbe neben etlichen andern Häusern in vnterschiedlichen Gemeinden schleiffeten / hernach sich von dannen gegen der Statt Chur wendeten / in Willens die Practicken halber Verdächtige zu vberfallen / vnd sie ohne alles verschonen zu straffen. Zu jhnen schlugen sich auch die vbrige drey Pündte / vnd hielten erstlich zu Chur einen Convent / hernach zu Tusis / dahin das Volck zusammen zoge.

Newes Straffgericht zu Tusis angeordnet. In diesem Convent wurde / nachdem sie zuvor etliche gewisse Satzungen gemacht / wider ein new Straffgericht angeordnet / darzu ein jeder Pundt zwer vnd zwantzig Rechtsprecher / neun Auffseher / zween Kläger / ein Schreiber / vnd zween Ministros hergegeben / denen seynd auch neun Priester / die aber doch den Vrtheilen nicht beywohnen dörffen / zugethan worden. Diese alle haben schweren müssen / daß sie von keinem Fürsten Pensionen hetten: vnd wo jemandt mit Gaaben bestochen würde / daß sie solches dem Raht bona fide anzeigen wolten.

Erste Criminal Action wider Zambram. Hierauff ist die erste Criminal Action wider Iohan Baptistam Zambram, so sür einen auß den fürnembsten der Hispanischen Faction gehalten ward / angestellet worden. Dieser / ob er wol vber siebenzig Jahr alt / vnd mit dem Podagra vbel geplagt gewesen / ist an die Tortur gethan / vnd peinlich abgefragt worden / vnd wiewol man anfänglich nichts auß jhme bringen können / hat er doch endlich / als er mit eigenen Handschrifften vnd eingenommener Kundschafft vderzeuget / bekennet: Zambrae Bekanbenuß. Fuentes. Daß er sampt seinen Mitgehülffen Raht vnd That darzu gegeben / daß die Vestung Fuentes (so der Gpanische Gubermator zu Meyland / Graff von Fuentes / an der Eräntz deß Veltlins / bey dem Außgang deß Flusses Adden / auff einem Bühel / Montechio genandt / nahend dem Comer See / Anno Sechszehen hundert vnd fünffe / auffbawen lassen / darauß nachmahls das Veltlin / Graffschafft Cleve / Wormbs / vnd mehr Lande vnd Orte / von Spanischen vnd Oesterreichischen den Grawpündnern abgenommen worden /) erbawet / auch da solcher Baw angefangen worden / vnd die gemeine drey Pündte / dieweil es wider

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          <p>Diesem nach hielten gemeine drey Bünde zu Tafas einen Bunds Tag / der endete sich                      aber mit grossem Zwispalt / vnnd war dardurch anders nichts als mehrere vnd                      gefährlichere Weitläufftigkeit zu besorgen / wie dann auch solches hernach im                      folgenden Sechszehen hundert vnd achtzehenden Jahr geschehen.</p>
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[110/0151] König hat geheissen Suatoplucus, der ist von dem Keyser Arnolpho vertrieben / vnd sein landt den vmbligendenVölckern Preiß gegeben / daher das jenige Theil / so heutigs Tags noch Mähren heißt / dem Königreich Böhmen zugethan worden. Vmb diese Zeit haben die Maltheser Ritter ein nambaffte Victorj wider ein Türckische Schiff-Armada auff dem Mittländischen Meer erhaltẽ. Dann nachdem gedachte Türckische Armada denTribut / welchen Jährlich die landschafft Soria oder Syria dem Türckischen Keyser reichen muß / nach Constantinopel führen wöllen / scynd sie von den Malthesern vnter Wegs angegriffen worden / welche dann auch die Oberhandt erhaltẽ / etliche Schiff vnd darob in 35. Tonnen Golds erobert / viel gefangene Christen erlöset / vnd hergegen ein gute Anzahl Türcken zu Slaven gemacht. Maltheser jagen dem Türcken eine gute Beuth ab. Vnter diesem Verlauff mit den Matcheser Rittern hat sich in den Pündten grosse Vnruhe mercken lassen / welche sich also angesponnen. Zu den Zeiten wehrendes Saphoischen vnd Venetianischen Kriegs in Italia / giengen die Werbungen der Kriegenden Theil in der Eydgenoßschafft starck fort / also daß die Schweitzer zu Hinderhaltung anderer Nationen / auff einer Tagsatzung deß Passes halben sich verglichen. Dessen aber vngeachtet / erhielte Petrus von Toledo Gubernator zu Meylandt / von etlichen Orten den Durchzug / für vier Tausendt Wallonen zu Fuß / vnd Tausendt Reysige / vnd brachte so viel zuwegen / daß sich viel auff die Spanische Seiten lencketen / vnd in der Statt Chur eine Corzespondentz sich mercken liesse. Darüber erhub sich in den gemeinen dreyen Pündten grosse Vnruhe / vnd zogen auß dem Gottes Pundt etliche Fahnen / zu welchen sich auch die von Meyenfeldt vnd Churwalden schlugen / nach Chur / vnterstunden sich auch andere zu solchem Auffbruch zuvermögen / sich gantz vnnd gar aller frembder Fürsten vnd Herzen zu müssigen / den geschwornen Bunds-Brieff / den Kesselbrieff vnnd Reforma sieiff zu halten / keinem Fürsten noch Herzen weder Paß / noch Verhör vor den Gemeinden zu geben / den Geistlich genandten beyder Religionen in Politischen Händeln alle Stimmen zuverbieten: die Practicanten vnd die jenigen welche Geschencke vnd Gaaben empfangen / auch dieselbe so wider das allgemeine Batterlandt gehandelt / durch jhre Verordnete zu suchen / etc. Vnrube in den Pündten. Diese Bündnerische Händel zu stillen bestissen sich Zürich / Bern / Glaris vnd Schaffhausen / vnd richteten so viel auß / daß die schwürige Bündner mit jhren Fahnen wider auß der Statt Chur nach Hauß zogen: Doch aber ward ein Straffgericht zu Chur angerichtet / vnd viel wider etlicher Burdsgenossen Verwilligung vorgenommen / wie dann sich desselbigen der Ober vnd der Zehen Gerichts Bundt höchlich beklaget: Jedoch entschuldiget sich das angestellte Straffgericht auch bey den Orten / Zürich / Bern / Glaris / Basel vnd Sckaffhausen / gabe alle Schuldt der Venetianischen Bundswerbung / vnd dahero erfolgter starcker Practicken / mit vermeldung / daß sie allein die Fehlbare / vnd sonderlich die / welche wider das Vatterlandt gefreffelt / zu straffen begehreten. Straffgericht zu Chur angestellt. Diesem nach hielten gemeine drey Bünde zu Tafas einen Bunds Tag / der endete sich aber mit grossem Zwispalt / vnnd war dardurch anders nichts als mehrere vnd gefährlichere Weitläufftigkeit zu besorgen / wie dann auch solches hernach im folgenden Sechszehen hundert vnd achtzehenden Jahr geschehen. Dann es regeten sich die vorige Bitterkeiten dermassen / daß auch die Engadiner wider etliche / so sie Spanisch gesinnete nenneten / erhuben / vnd im Junio Anno Sechszehenhundert vnd achtzehen mit fliegenden Fahnen für deß landhauptmanns Rudolph Planta Behausung zogen / vnd dieselbe neben etlichen andern Häusern in vnterschiedlichen Gemeinden schleiffeten / hernach sich von dannen gegen der Statt Chur wendeten / in Willens die Practicken halber Verdächtige zu vberfallen / vnd sie ohne alles verschonen zu straffen. Zu jhnen schlugen sich auch die vbrige drey Pündte / vnd hielten erstlich zu Chur einen Convent / hernach zu Tusis / dahin das Volck zusammen zoge. Newe Vnruhe in den Pündten. 1618. In diesem Convent wurde / nachdem sie zuvor etliche gewisse Satzungen gemacht / wider ein new Straffgericht angeordnet / darzu ein jeder Pundt zwer vnd zwantzig Rechtsprecher / neun Auffseher / zween Kläger / ein Schreiber / vnd zween Ministros hergegeben / denen seynd auch neun Priester / die aber doch den Vrtheilen nicht beywohnen dörffen / zugethan worden. Diese alle haben schweren müssen / daß sie von keinem Fürsten Pensionen hetten: vnd wo jemandt mit Gaaben bestochen würde / daß sie solches dem Raht bona fide anzeigen wolten. Newes Straffgericht zu Tusis angeordnet. Hierauff ist die erste Criminal Action wider Iohan Baptistam Zambram, so sür einen auß den fürnembsten der Hispanischen Faction gehalten ward / angestellet worden. Dieser / ob er wol vber siebenzig Jahr alt / vnd mit dem Podagra vbel geplagt gewesen / ist an die Tortur gethan / vnd peinlich abgefragt worden / vnd wiewol man anfänglich nichts auß jhme bringen können / hat er doch endlich / als er mit eigenen Handschrifften vnd eingenommener Kundschafft vderzeuget / bekennet: Daß er sampt seinen Mitgehülffen Raht vnd That darzu gegeben / daß die Vestung Fuentes (so der Gpanische Gubermator zu Meyland / Graff von Fuentes / an der Eräntz deß Veltlins / bey dem Außgang deß Flusses Adden / auff einem Bühel / Montechio genandt / nahend dem Comer See / Anno Sechszehen hundert vnd fünffe / auffbawen lassen / darauß nachmahls das Veltlin / Graffschafft Cleve / Wormbs / vnd mehr Lande vnd Orte / von Spanischen vnd Oesterreichischen den Grawpündnern abgenommen worden /) erbawet / auch da solcher Baw angefangen worden / vnd die gemeine drey Pündte / dieweil es wider Erste Criminal Action wider Zambram. Zambrae Bekanbenuß. Fuentes.

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/151>, abgerufen am 15.05.2024.