Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht.

Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen / zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben Zambra zum Todt verdampt. ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten / gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset.

Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan ten / vnd andere. Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten / Gebrüder / Johann Antonius Giogier / vnd Lucius von Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeiten auß dem Staub gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet / wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden.

Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget. Auff solches wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden.

Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen.

Bischoff von Chur auß dem Land verbanner. Vber etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere mehr deß Landes verwiesen.

Weil nun dieses Straffgerichts Proceduren von vnterschiedlichen Orten nicht gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14. Septemb. zugeschrieben / nämlich:

Straffgerichts Entschuldigüg bey den Bundsgenossen. Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für / welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige / Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu verantworten.

Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd Verrähterey / wir der Vatterländischen Freyheit schier weren beraubet.

Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen ein solchen Anhang gemacht / daß man jhnen nicht zukommen mögen. Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff

den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht.

Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen / zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben Zambra zum Todt verdampt. ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten / gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset.

Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan ten / vnd andere. Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten / Gebrüder / Johañ Antonius Giogier / vñ Lucius von Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeitẽ auß dem Staub gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet / wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden.

Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget. Auff solches wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden.

Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen.

Bischoff von Chur auß dem Land verbanner. Vber etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere mehr deß Landes verwiesen.

Weil nun dieses Straffgerichts Proceduren von vnterschiedlichen Orten nicht gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14. Septemb. zugeschriebẽ / nämlich:

Straffgerichts Entschuldigüg bey den Bundsgenossen. Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für / welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige / Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu verantworten.

Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd Verrähterey / wir der Vatterländischẽ Freyheit schier weren beraubet.

Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen ein solchen Anhang gemacht / daß man jhnẽ nicht zukom̃en mögen. Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0152" n="111"/>
den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit                      Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck                      mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen                      zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so                      dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht.</p>
          <p>Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen /                      zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse                      Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem                      wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben <note place="left">Zambra zum                          Todt verdampt.</note> ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das                      Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo                      Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten /                      gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun                      Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet                      / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die                      Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset.</p>
          <p><note place="left">Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan                          ten / vnd andere.</note> Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten /                      Gebrüder / Johan&#x0303; Antonius Giogier / vn&#x0303; Lucius von                      Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeite&#x0303; auß dem Staub                      gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet /                      wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen                      lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte                      / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig                      betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein                      Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche                      Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden.</p>
          <p><note place="left">Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget.</note> Auff solches                      wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders                      angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht                      gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen                      worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß                      Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da                      er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen                      geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt                      gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut                      darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits                      Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber                      wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden.</p>
          <p>Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber                      geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen                      gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein                      nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens                      abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd                      Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen.</p>
          <p><note place="right">Bischoff von Chur auß dem Land verbanner.</note> Vber                      etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur                      / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach                      vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter                      (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen                      Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen                      andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er                      in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere                      mehr deß Landes verwiesen.</p>
          <p>Weil nun dieses Straffgerichts Proceduren von vnterschiedlichen Orten nicht                      gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter                      vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen                      etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14.                      Septemb. zugeschriebe&#x0303; / nämlich:</p>
          <p><note place="right">Straffgerichts Entschuldigüg bey den                      Bundsgenossen.</note> Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für /                      welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen                      auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise                      vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige /                      Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß                      Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche                      Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels                      ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen                      begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin                      vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu                      verantworten.</p>
          <p>Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd                      deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in                      Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der                      eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns                      die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd                      Verrähterey / wir der Vatterländische&#x0303; Freyheit schier weren beraubet.</p>
          <p>Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen                      Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen                      ein solchen Anhang gemacht / daß man jhne&#x0303; nicht zukom&#x0303;en mögen.                      Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[111/0152] den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht. Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen / zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten / gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset. Zambra zum Todt verdampt. Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten / Gebrüder / Johañ Antonius Giogier / vñ Lucius von Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeitẽ auß dem Staub gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet / wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden. Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan ten / vnd andere. Auff solches wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden. Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget. Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen. Vber etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere mehr deß Landes verwiesen. Bischoff von Chur auß dem Land verbanner. Weil nun dieses Straffgerichts Proceduren von vnterschiedlichen Orten nicht gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14. Septemb. zugeschriebẽ / nämlich: Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für / welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige / Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu verantworten. Straffgerichts Entschuldigüg bey den Bundsgenossen. Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd Verrähterey / wir der Vatterländischẽ Freyheit schier weren beraubet. Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen ein solchen Anhang gemacht / daß man jhnẽ nicht zukom̃en mögen. Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/152
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/152>, abgerufen am 15.05.2024.