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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Begehren desto leichter einwilligen würden.

Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden.

Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachen mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden.

Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden.

So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hetten / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechen wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vnd Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were.

Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragen / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vnd wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren.

Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigen Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden.

Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawen vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc.

Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were.

Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehen können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfrieden

Begehren desto leichter einwilligen würden.

Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden.

Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachẽ mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden.

Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden.

So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettẽ / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechẽ wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vñ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were.

Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragẽ / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vñ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren.

Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigẽ Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden.

Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawẽ vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc.

Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were.

Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehẽ können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedẽ

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          <p>Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtige&#x0303; Tractation der Geistlichen Raht                      gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines                      gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer                      Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich /                      zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich                      assistirt werden.</p>
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          <p>Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines                      Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen /                      man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß                      zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen                      Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher                      hette geschehe&#x0303; können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd                      angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriede&#x0303;
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[181/0228] Begehren desto leichter einwilligen würden. Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden. Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachẽ mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden. Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden. So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettẽ / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechẽ wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vñ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were. Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragẽ / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vñ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren. Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigẽ Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden. Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawẽ vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc. Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were. Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehẽ können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedẽ

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/228>, abgerufen am 27.11.2024.