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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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anderthalb Monat lang: welcher nun in solcher Zeit den andern schlägt vnd vberwindet / dem wird die Statt eröffnet / vnd er für ein Römischen König erkennet.

Solches hat sich begeben zwischen Henrich Landgraffen von Thüringen / vnd Conrad Keysers Friederichen deß Andern Sohn. Item zwischen König Ludwig von Bayern / vnd Hertzogen Friederich von Oesterreich: deßgleichen zwischen Graff Günther von Schwartzendurg / vnd Carolo dem Vierten.

Gemelte Statt ist an Bürgerschafft sehr reich / rings herumb mit Mawern / Wassergräben vnd Wällen wol verwahret. Ist ein solche Kauff: vnd Handelsstatt / dergleichen in Teutschland nicht zu finden: sie hat Jährlich zwo Messen / deren die eine die Fasten Meß / vnd auff den Söntag Judica: die ander die Herbst Meß genennet wirdt / vnd auff Mariae Geburt angehet.

Ob nun wol von dem Anfang dieser Statt Franckfurt / vnd zu welcher Zeit sie erbawet worden / man keine gründliche Nachrichtung haben mag: So ist doch auß den Historien so viel genugsamb bekandt / daß sie auch vor Keyser Caroli Magni Zeiten / vnd also vor nunmehr neun hundert Jahren berümbt gewesen / wie dam Pipinus König in Franckreich / gemeldtes Caroli Magni Vatter / ein Capell in honorem Salvatoris darinnen gestifftet / welche hernach Carolus Magnus in Anno 794. bey damals zu Franckfurt gehaltenem Synodo, wider den Ketzer Felicem mit stattlichen Gütern vnd Gefällen vermehret / so in folgenden Jahren zu einem fürnehmen Stifft / vnd zu Sanct Bartholomaei genennet worden. Sie hat ein schön Regiment von etlich vnd viertzig Personen: nämlich der dritte Theil von den Geschlechtern / der dritte Theil von den fürnembsten Bürgern / vnd der dritte Theil von etlichen Handwercken bestellet.

Anno 1494. ist das erste Keyserliche Cammergericht zu Franckfurt gehalten worden / in der Behaussung groß Braunfelß / da dann Keyser Maximilian in der Person zu Gericht gesessen / den Eyd von den Cammer-Richtern vnd Beysitzern genommen / vnd jhnen die Iustitiam zu administriren ernstlich anbefohlen.

Wir wöllen nun auch erzehlen / was die Böhmen in dessen / als man mit der Keyserlichen Wahl vnnd Crönung zu Franckfurt vmbgangen / vorgenommen: vnd welcher gestalt sie sich bemühet / die Sachen dahin zu richten / daß der angestellte Wahl Tag auffgeschoben / vnd zuvor her jhre Strittigkeiten erörtert / vnd alles zum Vergleich vnnd friedlichen Standt gebracht werden möchte.

Dann so bald gedachte Böheimische Stände seynd jnnen worden / daß König Ferdinandt vom Ertzbischoffen zu Mayntz / als ein König in Böheim vnd Reichs Churfürst / zu der Keyserlichen Wahl nacher Franckfurt beruffen worden / haben sie sich / weil sie jhnen auß den continuirenden Feindthätlichkeiten leichtlich die Rechnung machen kondten / daß er den Krieg wider sie zuverfolgen / sie mit Gewalt zube zwingen / vnd die Religions-Freyheiten jhnen vnd den Incorporirten Ländern / auß Antrieb der Jesuiten / also zu lassen nicht gesinnet were / sich zum hefftigsten darüber beschweret / vnd jhm seinen Anspruch vnd Recht zum Königreich / wie auch Stimm- vnd Wahl-Recht bey dem Churfürstlichen Collegio duputirlich zu machen angefangen / vnnd deswegen den ersten Junij / Alt. Cal. ein Schreiben an den Churfürsten von Sachsen abgehen lassen / dieses Innhalts:

Böhmische Ständ beschweren sich gegen dem Churfürsten von Sachsen / daß König Ferdinand zum Keyserlichen Wahl Tag nach Fräckfurt beruffen. Weil König Ferdinand von dem Ertzbischoff zu Mayntz / zur Wahl eines newen Römischen Königs / erfordert / solcher Wahl als ein Böhmischer König vnd Mit Churfürst beyzuwohnen / vnd aber vnwidersprechlich / daß das Wahlrecht nicht ein Jus Personale, sondern Reale, vnd auff jegliches Churfürstenthumb tanquam in rem gewidmet seye / also daß niemand ohne würckliche / ruhige Besitzung deß Churfürstenthumbs / ohne verletzung der Reichs Constitutionen solche Jura können zugeschrieben werden / laut Caroli deß Vierten Güldenen Bull: als wolten sie jhne gebetten haben / bey diesem beschwerlichen Zustand / jhnen mit Rath vnd That beyzustehen / vnd es dahin zu richten / damit die Cron Böheim nicht wider den klaren Buchstaben der Güldenen Bull vnd hergebrachten Gebrauche möchte vernachtheyliget werden.

Deß Churfürsten von Sachsen Antwort / auff der Böhmen Beschwerungs-Schreiben / wegen Citation Ferdinandi zum Wahl-Tag. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet:

Er zweiffelte nicht / daß der Churfürst von Mayntz das jenige / so er angeordnet / wol würde zuverantworten wissen. Jhr Begehren aber anlangendt / befinde er die Sachen wichtig vnnd schwer / auch also beschaffen / daß sie für jhne nicht allein / sondern an das gantze Churfürstliche Collegiuin gehöreten. Wolte derowegen solches seinen Mit Churfürsten anmelden / die sich dann sämptlichen gebührlich würden zuerklären wissen.

Böhmen schicken jhre Abgesandte nach Franckfurt zum Keyserl. Wahl-Tag. Weil nun von dem Churfürsten von Sachsen den Böhmen nach jhrem Belieben nicht wolte Bey fall gegeben werden / vnd sie wol gesehen / daß da vor der Keyserlichen Wahljhre Sachen nicht verglichen / vnd die entstandene Vnruh im Böhmischen Königreich gestillet würden / das Fewer hernach viel grösser werden / vnnd alles zu den ärgsten Extremitäten außschlagen würde / haben sie sich ferner bearbeitet / bey den gesampten Churfürsten in dieser Sach etwas anßzurichten / vnd die fürgenommene Wahl zu Franckfurt hinderstellig zu machen. Zu welchem Ende sie etliche Abgesandte / nämlich Christian Adterspach Berkha / Johann Schmil von Michalowitz / vnd Johann Arnold Adlinger / mit einer Protestation-Schrifft nacher Franckfurt an das Churfürstliche Collegium abgefertiget. Weil aber diese Abgesandte in Franck furt kein Quartier haben können / seynd sie zu Hanaw verblieben / vnd von dort auß eine Schrifft / so die Böhmische Directores,

anderthalb Monat lang: welcher nun in solcher Zeit den andern schlägt vnd vberwindet / dem wird die Statt eröffnet / vnd er für ein Römischen König erkennet.

Solches hat sich begeben zwischen Henrich Landgraffen von Thüringen / vnd Conrad Keysers Friederichen deß Andern Sohn. Item zwischen König Ludwig von Bayern / vnd Hertzogen Friederich von Oesterreich: deßgleichen zwischen Graff Günther von Schwartzendurg / vnd Carolo dem Vierten.

Gemelte Statt ist an Bürgerschafft sehr reich / rings herumb mit Mawern / Wassergräben vnd Wällen wol verwahret. Ist ein solche Kauff: vnd Handelsstatt / dergleichen in Teutschland nicht zu finden: sie hat Jährlich zwo Messen / deren die eine die Fasten Meß / vnd auff den Söntag Judica: die ander die Herbst Meß genennet wirdt / vnd auff Mariae Geburt angehet.

Ob nun wol von dem Anfang dieser Statt Franckfurt / vnd zu welcher Zeit sie erbawet worden / man keine gründliche Nachrichtung haben mag: So ist doch auß den Historien so viel genugsamb bekandt / daß sie auch vor Keyser Caroli Magni Zeiten / vnd also vor nunmehr neun hundert Jahren berümbt gewesen / wie dam Pipinus König in Franckreich / gemeldtes Caroli Magni Vatter / ein Capell in honorem Salvatoris darinnen gestifftet / welche hernach Carolus Magnus in Anno 794. bey damals zu Franckfurt gehaltenem Synodo, wider den Ketzer Felicem mit stattlichen Gütern vnd Gefällen vermehret / so in folgenden Jahren zu einem fürnehmen Stifft / vnd zu Sanct Bartholomaei genennet worden. Sie hat ein schön Regiment von etlich vñ viertzig Personẽ: nämlich der dritte Theil von den Geschlechtern / der dritte Theil von den fürnembsten Bürgern / vnd der dritte Theil von etlichen Handwercken bestellet.

Anno 1494. ist das erste Keyserliche Cammergericht zu Franckfurt gehalten worden / in der Behaussung groß Braunfelß / da dann Keyser Maximilian in der Person zu Gericht gesessen / den Eyd von den Cammer-Richtern vnd Beysitzern genommen / vnd jhnen die Iustitiam zu administriren ernstlich anbefohlen.

Wir wöllen nun auch erzehlen / was die Böhmen in dessen / als man mit der Keyserlichen Wahl vnnd Crönung zu Franckfurt vmbgangen / vorgenommen: vnd welcher gestalt sie sich bemühet / die Sachen dahin zu richten / daß der angestellte Wahl Tag auffgeschoben / vnd zuvor her jhre Strittigkeiten erörtert / vnd alles zum Vergleich vnnd friedlichen Standt gebracht werden möchte.

Dann so bald gedachte Böheimische Stände seynd jnnen worden / daß König Ferdinandt vom Ertzbischoffen zu Mayntz / als ein König in Böheim vnd Reichs Churfürst / zu der Keyserlichen Wahl nacher Franckfurt beruffen worden / haben sie sich / weil sie jhnen auß den continuirenden Feindthätlichkeiten leichtlich die Rechnung machen kondten / daß er den Krieg wider sie zuverfolgen / sie mit Gewalt zube zwingen / vnd die Religions-Freyheiten jhnen vnd den Incorporirten Ländern / auß Antrieb der Jesuiten / also zu lassen nicht gesinnet were / sich zum hefftigsten darüber beschweret / vnd jhm seinen Anspruch vnd Recht zum Königreich / wie auch Stimm- vnd Wahl-Recht bey dem Churfürstlichen Collegio duputirlich zu machen angefangen / vnnd deswegen den ersten Junij / Alt. Cal. ein Schreibẽ an den Churfürsten von Sachsen abgehen lassen / dieses Innhalts:

Böhmische Ständ beschweren sich gegen dem Churfürsten von Sachsen / daß König Ferdinand zum Keyserlichen Wahl Tag nach Fräckfurt beruffen. Weil König Ferdinand von dem Ertzbischoff zu Mayntz / zur Wahl eines newen Römischen Königs / erfordert / solcher Wahl als ein Böhmischer König vnd Mit Churfürst beyzuwohnen / vnd aber vnwidersprechlich / daß das Wahlrecht nicht ein Jus Personale, sondern Reale, vnd auff jegliches Churfürstenthumb tanquam in rem gewidmet seye / also daß niemand ohne würckliche / ruhige Besitzung deß Churfürstenthumbs / ohne verletzung der Reichs Constitutionen solche Jura können zugeschrieben werden / laut Caroli deß Vierten Güldenen Bull: als wolten sie jhne gebetten haben / bey diesem beschwerlichen Zustand / jhnen mit Rath vnd That beyzustehen / vnd es dahin zu richten / damit die Cron Böheim nicht wider den klaren Buchstaben der Güldenen Bull vnd hergebrachten Gebrauche möchte vernachtheyliget werden.

Deß Churfürsten von Sachsen Antwort / auff der Böhmen Beschwerungs-Schreiben / wegen Citation Ferdinandi zum Wahl-Tag. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet:

Er zweiffelte nicht / daß der Churfürst von Mayntz das jenige / so er angeordnet / wol würde zuverantworten wissen. Jhr Begehren aber anlangendt / befinde er die Sachen wichtig vnnd schwer / auch also beschaffen / daß sie für jhne nicht allein / sondern an das gantze Churfürstliche Collegiuin gehöreten. Wolte derowegen solches seinen Mit Churfürsten anmelden / die sich dann sämptlichen gebührlich würden zuerklären wissen.

Böhmen schicken jhre Abgesandte nach Franckfurt zum Keyserl. Wahl-Tag. Weil nun von dem Churfürsten von Sachsen den Böhmen nach jhrem Belieben nicht wolte Bey fall gegeben werden / vnd sie wol gesehen / daß da vor der Keyserlichen Wahljhre Sachen nicht verglichen / vnd die entstandene Vnruh im Böhmischen Königreich gestillet würden / das Fewer hernach viel grösser werden / vnnd alles zu den ärgsten Extremitäten außschlagen würde / haben sie sich ferner bearbeitet / bey den gesampten Churfürsten in dieser Sach etwas anßzurichten / vnd die fürgenommene Wahl zu Franckfurt hinderstellig zu machen. Zu welchem Ende sie etliche Abgesandte / nämlich Christian Adterspach Berkha / Johann Schmil von Michalowitz / vnd Johann Arnold Adlinger / mit einer Protestation-Schrifft nacher Franckfurt an das Churfürstliche Collegium abgefertiget. Weil aber diese Abgesandte in Franck furt kein Quartier haben können / seynd sie zu Hanaw verblieben / vnd von dort auß eine Schrifft / so die Böhmische Directores,

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          <p>Anno 1494. ist das erste Keyserliche Cammergericht zu Franckfurt gehalten worden                      / in der Behaussung groß Braunfelß / da dann Keyser Maximilian in der Person zu                      Gericht gesessen / den Eyd von den Cammer-Richtern vnd Beysitzern genommen / vnd                      jhnen die Iustitiam zu administriren ernstlich anbefohlen.</p>
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          <p>Er zweiffelte nicht / daß der Churfürst von Mayntz das jenige / so er angeordnet                      / wol würde zuverantworten wissen. Jhr Begehren aber anlangendt / befinde er die                      Sachen wichtig vnnd schwer / auch also beschaffen / daß sie für jhne nicht                      allein / sondern an das gantze Churfürstliche Collegiuin gehöreten. Wolte                      derowegen solches seinen Mit Churfürsten anmelden / die sich dann sämptlichen                      gebührlich würden zuerklären wissen.</p>
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[191/0238] anderthalb Monat lang: welcher nun in solcher Zeit den andern schlägt vnd vberwindet / dem wird die Statt eröffnet / vnd er für ein Römischen König erkennet. Solches hat sich begeben zwischen Henrich Landgraffen von Thüringen / vnd Conrad Keysers Friederichen deß Andern Sohn. Item zwischen König Ludwig von Bayern / vnd Hertzogen Friederich von Oesterreich: deßgleichen zwischen Graff Günther von Schwartzendurg / vnd Carolo dem Vierten. Gemelte Statt ist an Bürgerschafft sehr reich / rings herumb mit Mawern / Wassergräben vnd Wällen wol verwahret. Ist ein solche Kauff: vnd Handelsstatt / dergleichen in Teutschland nicht zu finden: sie hat Jährlich zwo Messen / deren die eine die Fasten Meß / vnd auff den Söntag Judica: die ander die Herbst Meß genennet wirdt / vnd auff Mariae Geburt angehet. Ob nun wol von dem Anfang dieser Statt Franckfurt / vnd zu welcher Zeit sie erbawet worden / man keine gründliche Nachrichtung haben mag: So ist doch auß den Historien so viel genugsamb bekandt / daß sie auch vor Keyser Caroli Magni Zeiten / vnd also vor nunmehr neun hundert Jahren berümbt gewesen / wie dam Pipinus König in Franckreich / gemeldtes Caroli Magni Vatter / ein Capell in honorem Salvatoris darinnen gestifftet / welche hernach Carolus Magnus in Anno 794. bey damals zu Franckfurt gehaltenem Synodo, wider den Ketzer Felicem mit stattlichen Gütern vnd Gefällen vermehret / so in folgenden Jahren zu einem fürnehmen Stifft / vnd zu Sanct Bartholomaei genennet worden. Sie hat ein schön Regiment von etlich vñ viertzig Personẽ: nämlich der dritte Theil von den Geschlechtern / der dritte Theil von den fürnembsten Bürgern / vnd der dritte Theil von etlichen Handwercken bestellet. Anno 1494. ist das erste Keyserliche Cammergericht zu Franckfurt gehalten worden / in der Behaussung groß Braunfelß / da dann Keyser Maximilian in der Person zu Gericht gesessen / den Eyd von den Cammer-Richtern vnd Beysitzern genommen / vnd jhnen die Iustitiam zu administriren ernstlich anbefohlen. Wir wöllen nun auch erzehlen / was die Böhmen in dessen / als man mit der Keyserlichen Wahl vnnd Crönung zu Franckfurt vmbgangen / vorgenommen: vnd welcher gestalt sie sich bemühet / die Sachen dahin zu richten / daß der angestellte Wahl Tag auffgeschoben / vnd zuvor her jhre Strittigkeiten erörtert / vnd alles zum Vergleich vnnd friedlichen Standt gebracht werden möchte. Dann so bald gedachte Böheimische Stände seynd jnnen worden / daß König Ferdinandt vom Ertzbischoffen zu Mayntz / als ein König in Böheim vnd Reichs Churfürst / zu der Keyserlichen Wahl nacher Franckfurt beruffen worden / haben sie sich / weil sie jhnen auß den continuirenden Feindthätlichkeiten leichtlich die Rechnung machen kondten / daß er den Krieg wider sie zuverfolgen / sie mit Gewalt zube zwingen / vnd die Religions-Freyheiten jhnen vnd den Incorporirten Ländern / auß Antrieb der Jesuiten / also zu lassen nicht gesinnet were / sich zum hefftigsten darüber beschweret / vnd jhm seinen Anspruch vnd Recht zum Königreich / wie auch Stimm- vnd Wahl-Recht bey dem Churfürstlichen Collegio duputirlich zu machen angefangen / vnnd deswegen den ersten Junij / Alt. Cal. ein Schreibẽ an den Churfürsten von Sachsen abgehen lassen / dieses Innhalts: Weil König Ferdinand von dem Ertzbischoff zu Mayntz / zur Wahl eines newen Römischen Königs / erfordert / solcher Wahl als ein Böhmischer König vnd Mit Churfürst beyzuwohnen / vnd aber vnwidersprechlich / daß das Wahlrecht nicht ein Jus Personale, sondern Reale, vnd auff jegliches Churfürstenthumb tanquam in rem gewidmet seye / also daß niemand ohne würckliche / ruhige Besitzung deß Churfürstenthumbs / ohne verletzung der Reichs Constitutionen solche Jura können zugeschrieben werden / laut Caroli deß Vierten Güldenen Bull: als wolten sie jhne gebetten haben / bey diesem beschwerlichen Zustand / jhnen mit Rath vnd That beyzustehen / vnd es dahin zu richten / damit die Cron Böheim nicht wider den klaren Buchstaben der Güldenen Bull vnd hergebrachten Gebrauche möchte vernachtheyliget werden. Böhmische Ständ beschweren sich gegen dem Churfürsten von Sachsen / daß König Ferdinand zum Keyserlichen Wahl Tag nach Fräckfurt beruffen. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet: Deß Churfürsten von Sachsen Antwort / auff der Böhmen Beschwerungs-Schreiben / wegen Citation Ferdinandi zum Wahl-Tag. Er zweiffelte nicht / daß der Churfürst von Mayntz das jenige / so er angeordnet / wol würde zuverantworten wissen. Jhr Begehren aber anlangendt / befinde er die Sachen wichtig vnnd schwer / auch also beschaffen / daß sie für jhne nicht allein / sondern an das gantze Churfürstliche Collegiuin gehöreten. Wolte derowegen solches seinen Mit Churfürsten anmelden / die sich dann sämptlichen gebührlich würden zuerklären wissen. Weil nun von dem Churfürsten von Sachsen den Böhmen nach jhrem Belieben nicht wolte Bey fall gegeben werden / vnd sie wol gesehen / daß da vor der Keyserlichen Wahljhre Sachen nicht verglichen / vnd die entstandene Vnruh im Böhmischen Königreich gestillet würden / das Fewer hernach viel grösser werden / vnnd alles zu den ärgsten Extremitäten außschlagen würde / haben sie sich ferner bearbeitet / bey den gesampten Churfürsten in dieser Sach etwas anßzurichten / vnd die fürgenommene Wahl zu Franckfurt hinderstellig zu machen. Zu welchem Ende sie etliche Abgesandte / nämlich Christian Adterspach Berkha / Johann Schmil von Michalowitz / vnd Johann Arnold Adlinger / mit einer Protestation-Schrifft nacher Franckfurt an das Churfürstliche Collegium abgefertiget. Weil aber diese Abgesandte in Franck furt kein Quartier haben können / seynd sie zu Hanaw verblieben / vnd von dort auß eine Schrifft / so die Böhmische Directores, Böhmen schicken jhre Abgesandte nach Franckfurt zum Keyserl. 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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/238>, abgerufen am 16.05.2024.