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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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biß zum Rahthauß gangen / jhnen aber endlich drey zu Pferd nachgeritten / welche Geldt vnter das Volck außgeworffen / dessen vier vnterschiedliche Gattung von Goldt vnd Silber gewesen auff zweyen den grösten ist gestanden auff einer Seiten ein Arm auß einer Wolcken herauß gehend / so in der Hand ein Cron geführet / mit dieser Schrifft: Legitime certantibus: auff der andern seiten ist folgende Schrifft gestanden: Ferdinandus II. Hungariae & Bohemiae Rex, coronatus in Regem Romanorum, IX. Septemb. Anno 1619. Auff den kleinen Sorten / deren zwey waren / eines viereckicht / das ander rundt gewesen / ist auff einer Seiten ein F. vnd darüber ein Cron / darunter aber II. Auff der andern Seiten wider ein Cron / vnd darunter diese Wort: Coronatus in Regem Romanorum IX. Sept. 1619. Die Außwerffung solcher Müntzen hat ein groß Gedräng vnter dem Volck gemacht / also daß auch die jenigen / so das Geldt außgeworffen / vb sie wol zu Pferdt gewesen / dannoch wegen solchem Gedränge vnd Vngestümme schwerlich haben fortkommen können / wie dann auch das Tuch / so baldt man nur darüber kommen / ist zerschnitten / zerrissen / vnd Preyß worden.

Als nun die Königliche Majestät in das Rahthauß / vnd oben auff in den Saal kommen / haben der Weltlichen Churfürsten Abgesandten angefangen / Jhrer Herrn Empter (nach Innhalt der Güldenen Bull) zu bedienen: Vnd ist erstlich der Erb Marschalck von Pappenheim in dem Rahthauß zu Pferdt gesessen / darauß zu einem Hauffen Habern (so davor auffgeschüttet gewesen) geritten / ein Silbern Maaß in Händen gehabt / vnd dasselbe also zu Pferdt sitzend / voller Habern gefast / abgestrichen / vnd einem Diener gegeben / darnach darvon geritten. Auff welches das Volck mit aller Vngestümme an den Habern gerahten / denselben zum theil gefaßt vnd hinweg getragen / zum theil vnnützlich verderbt / vnd sich damit geworffen.

Nach solchem ist der Churfüstl. Brandenburgischen Abgesandten einer auß dem Rahthauß geritten / vnd bey der Hütten darinn der Ochs gebraten worden / ein silbernes vergültes Gießfaß / sampt einem Becken vnnd Servieten abgeholet / vnnd mit solchem wider in das Rahthauß geritten.

Hierauff ist geritten kommen einer von deß Churfürsten Pfaltzraffen Abgesandten / vnd bey gedachter Küchen vier silberne Platten mit Essenspeiß abgeholet / vnnb damit wider in das Rahthauß geritten: Diesen dreyen ist im auß- vnd einreitten auffgeblasen worden. Nachdem nun solches geschehen / ist das Volck mit Vngestümm zugefahren / vnd beydes den gebratenen / mit allerley Federvieh / Gevögel / vnd anderem gespickten Ochsen zerschnitten / vnd denselben Preyß gemacht / theils auch die Bretter an der Küchen abgerissen / vnd dieselbig endlich gar vmb vnd vber ein Hauffen geworffen.

Hierzwischen hat der springende Brunnen mit rothem vnd weissem Wein zu lauffen angefangen / welches wol in drey Stundt geweret / da dann ein sehr groß Gedräng von dem Volck gewesen: Vnd were der Brunnen eben auch / wie die Küch / gleich Anfangs zerrissen / vnd alles verderbt worden / wann nicht die jenigen / so darzu bestellt / solchs mit Ernst verhütet hetten. Doch ist er endlich / weil man dem vngestümmen Volck länger nicht abwehren können / auch zerbrochen / der Adler / Löwen vnd alle Zierd / sampt den Felsen zerrissen / vnd von einem hie / von dem andern dort ein Stück darvon gebracht worden.

Das Königliche Panck quet ist / wie gemeldet / auff dem Saal im Römer oder Rahthauß gehalten / vnd für die Churfürsten / vnd jedern derselbigen ein absonderliche Tafel gedeckt / aber nur auff der Anwesenden auffgetragen worden. Jhre Königliche Majestät seynd drey Staffeln höher gesessen / als die Churfürsten: In ermeldtem Saal seynd auch die anwesende Fürsten / aber die Graffen / Herren vnd Adeliche Personen / wie auch der Stätte Abgesandten / an andern vnterschiedlichen Orten gespeiset worden: vnd ist sonsten bey diesem Königlichen Panckquet / mit stattlichem Schaw- vnd andern Essen / Confect / vnd dergleichen / alles gar herrlich her gangen / darbey auch ein liebliche Musick gehöret worden / welches alles geweret biß nach fünff Vhren / da man wider auffgestanden / die Königliche Majestät mit dem alten Keyserlichen Habit angethan / vnd der Cron gezieret im Rahthauß zu Pferd gesessen / vnd in dero Losament geritten / deren haben die anwesende Chur: Fürsten / Abgesandte / Graffen vnd Herren biß dahin das Geleyt gegeben / vnd darauff ein jeder wider in sein Losament sich begeben.

Folgende Tage seynd Ringelrennen vnd andere Kurtzweil gehalten worden. Hierauff haben sich die Chur: Fürsten / Graffen vnd Herren nach vnd nach wider heim zu den jhrigen begeben / vnd ist Jhre Keyserliche Majestät auß Franckfurt / nachdem alles oberzehlter massen abgangen / auch wider mit Jhrem Comitat den 8. Septemb. Alt. Cal. abgereiste.

Franckfurt am Mayn. Die Statt Franckfurt (zum vnterschied deren an der Oder) am Mayn genannt / wirdt in zwo Stätte abgetheilet / nämlich in die grosse vnd kleine: Die grosse heißt Franckfurt / von der Fahrt / wie etliche wöllen / so die Francken allda zur Zeit Caroli Magni gehabt / also genennet / wiewol man liset / daß sie vor Carolo Magno Franckfurt geheissen worden. Die kleine Statt aber heisset Sachsenhaussen / von den Sachsen also genandt / weil sie damahls als dieselben mit den Franken kriegten / vnd allda hauseten / gebawet war. Sie ist mit einer schönen Steineren Brücken vber den Mayn an die grosse Statt angehenckt.

Diese Statt ist eine von den fürnembsten deß Römischen Reichs / darneben auch die Chur: vnd Wahlstatt / in welcher (nach Außweissung der Güldenen Bull) die Römische Könige / als zukünfftige Keyser erwöhlet werden. Vnd so etwa in Zweyträchtigkeit der Churfürsten zween Römische Könige erwöhlet würden / muß der eine / welcher am ersten kompt / sich vor die Statt legen

biß zum Rahthauß gangen / jhnen aber endlich drey zu Pferd nachgeritten / welche Geldt vnter das Volck außgeworffen / dessen vier vnterschiedliche Gattung von Goldt vnd Silber gewesen auff zweyen den grösten ist gestanden auff einer Seiten ein Arm auß einer Wolcken herauß gehend / so in der Hand ein Cron geführet / mit dieser Schrifft: Legitime certantibus: auff der andern seiten ist folgende Schrifft gestanden: Ferdinandus II. Hungariae & Bohemiae Rex, coronatus in Regem Romanorum, IX. Septemb. Anno 1619. Auff den kleinen Sorten / deren zwey waren / eines viereckicht / das ander rundt gewesen / ist auff einer Seiten ein F. vnd darüber ein Cron / darunter aber II. Auff der andern Seiten wider ein Cron / vnd darunter diese Wort: Coronatus in Regem Romanorum IX. Sept. 1619. Die Außwerffung solcher Müntzen hat ein groß Gedräng vnter dem Volck gemacht / also daß auch die jenigen / so das Geldt außgeworffen / vb sie wol zu Pferdt gewesen / dannoch wegen solchem Gedränge vnd Vngestümme schwerlich haben fortkommen können / wie dann auch das Tuch / so baldt man nur darüber kommen / ist zerschnitten / zerrissen / vnd Preyß worden.

Als nun die Königliche Majestät in das Rahthauß / vnd oben auff in den Saal kommen / haben der Weltlichen Churfürsten Abgesandten angefangen / Jhrer Herrn Empter (nach Innhalt der Güldenen Bull) zu bedienen: Vnd ist erstlich der Erb Marschalck von Pappenheim in dem Rahthauß zu Pferdt gesessen / darauß zu einem Hauffen Habern (so davor auffgeschüttet gewesen) geritten / ein Silbern Maaß in Händen gehabt / vnd dasselbe also zu Pferdt sitzend / voller Habern gefast / abgestrichen / vnd einem Diener gegeben / darnach darvon geritten. Auff welches das Volck mit aller Vngestümme an den Habern gerahten / denselben zum theil gefaßt vnd hinweg getragen / zum theil vnnützlich verderbt / vnd sich damit geworffen.

Nach solchem ist der Churfüstl. Brandenburgischen Abgesandten einer auß dem Rahthauß geritten / vnd bey der Hütten darinn der Ochs gebraten worden / ein silbernes vergültes Gießfaß / sampt einem Becken vnnd Servieten abgeholet / vnnd mit solchem wider in das Rahthauß geritten.

Hierauff ist geritten kommen einer von deß Churfürsten Pfaltzraffen Abgesandten / vnd bey gedachter Küchen vier silberne Plattẽ mit Essenspeiß abgeholet / vnnb damit wider in das Rahthauß geritten: Diesen dreyen ist im auß- vnd einreitten auffgeblasen worden. Nachdem nun solches geschehen / ist das Volck mit Vngestümm zugefahren / vnd beydes den gebratenen / mit allerley Federvieh / Gevögel / vnd anderem gespickten Ochsen zerschnitten / vnd denselbẽ Preyß gemacht / theils auch die Bretter an der Küchen abgerissen / vnd dieselbig endlich gar vmb vnd vber ein Hauffen geworffen.

Hierzwischen hat der springende Brunnen mit rothem vnd weissem Wein zu lauffen angefangen / welches wol in drey Stundt geweret / da dann ein sehr groß Gedräng von dem Volck gewesen: Vnd were der Brunnen eben auch / wie die Küch / gleich Anfangs zerrissen / vnd alles verderbt worden / wann nicht die jenigen / so darzu bestellt / solchs mit Ernst verhütet hetten. Doch ist er endlich / weil man dem vngestümmen Volck länger nicht abwehren können / auch zerbrochen / der Adler / Löwen vnd alle Zierd / sampt den Felsen zerrissen / vnd von einem hie / von dem andern dort ein Stück darvon gebracht worden.

Das Königliche Panck quet ist / wie gemeldet / auff dem Saal im Römer oder Rahthauß gehalten / vnd für die Churfürsten / vnd jedern derselbigen ein absonderliche Tafel gedeckt / aber nur auff der Anwesenden auffgetragen worden. Jhre Königliche Majestät seynd drey Staffeln höher gesessen / als die Churfürsten: In ermeldtem Saal seynd auch die anwesende Fürsten / aber die Graffen / Herren vnd Adeliche Personen / wie auch der Stätte Abgesandten / an andern vnterschiedlichen Orten gespeiset worden: vnd ist sonsten bey diesem Königlichen Panckquet / mit stattlichem Schaw- vnd andern Essen / Confect / vnd dergleichen / alles gar herrlich her gangen / darbey auch ein liebliche Musick gehöret worden / welches alles geweret biß nach fünff Vhren / da man wider auffgestanden / die Königliche Majestät mit dem alten Keyserlichen Habit angethan / vnd der Cron gezieret im Rahthauß zu Pferd gesessen / vnd in dero Losament geritten / deren haben die anwesende Chur: Fürsten / Abgesandte / Graffen vnd Herren biß dahin das Geleyt gegeben / vnd darauff ein jeder wider in sein Losament sich begeben.

Folgende Tage seynd Ringelrennen vnd andere Kurtzweil gehalten worden. Hierauff haben sich die Chur: Fürsten / Graffen vnd Herren nach vnd nach wider heim zu den jhrigen begeben / vnd ist Jhre Keyserliche Majestät auß Franckfurt / nachdem alles oberzehlter massen abgangen / auch wider mit Jhrem Comitat den 8. Septemb. Alt. Cal. abgereiste.

Franckfurt am Mayn. Die Statt Franckfurt (zum vnterschied deren an der Oder) am Mayn genannt / wirdt in zwo Stätte abgetheilet / nämlich in die grosse vnd kleine: Die grosse heißt Franckfurt / von der Fahrt / wie etliche wöllen / so die Francken allda zur Zeit Caroli Magni gehabt / also genennet / wiewol man liset / daß sie vor Carolo Magno Franckfurt geheissen worden. Die kleine Statt aber heisset Sachsenhaussen / von den Sachsen also genandt / weil sie damahls als dieselben mit den Franken kriegten / vnd allda hauseten / gebawet war. Sie ist mit einer schönen Steineren Brücken vber den Mayn an die grosse Statt angehenckt.

Diese Statt ist eine von den fürnembsten deß Römischen Reichs / darneben auch die Chur: vnd Wahlstatt / in welcher (nach Außweissung der Güldenen Bull) die Römische Könige / als zukünfftige Keyser erwöhlet werden. Vnd so etwa in Zweyträchtigkeit der Churfürsten zween Römische Könige erwöhlet würden / muß der eine / welcher am ersten kompt / sich vor die Statt legen

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          <p>Als nun die Königliche Majestät in das Rahthauß / vnd oben auff in den Saal                      kommen / haben der Weltlichen Churfürsten Abgesandten angefangen / Jhrer Herrn                      Empter (nach Innhalt der Güldenen Bull) zu bedienen: Vnd ist erstlich der Erb                      Marschalck von Pappenheim in dem Rahthauß zu Pferdt gesessen / darauß zu einem                      Hauffen Habern (so davor auffgeschüttet gewesen) geritten / ein Silbern Maaß in                      Händen gehabt / vnd dasselbe also zu Pferdt sitzend / voller Habern gefast /                      abgestrichen / vnd einem Diener gegeben / darnach darvon geritten. Auff welches                      das Volck mit aller Vngestümme an den Habern gerahten / denselben zum theil                      gefaßt vnd hinweg getragen / zum theil vnnützlich verderbt / vnd sich damit                      geworffen.</p>
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          <p>Diese Statt ist eine von den fürnembsten deß Römischen Reichs / darneben auch die                      Chur: vnd Wahlstatt / in welcher (nach Außweissung der Güldenen Bull) die                      Römische Könige / als zukünfftige Keyser erwöhlet werden. Vnd so etwa in                      Zweyträchtigkeit der Churfürsten zween Römische Könige erwöhlet würden / muß der                      eine / welcher am ersten kompt / sich vor die Statt legen
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[190/0237] biß zum Rahthauß gangen / jhnen aber endlich drey zu Pferd nachgeritten / welche Geldt vnter das Volck außgeworffen / dessen vier vnterschiedliche Gattung von Goldt vnd Silber gewesen auff zweyen den grösten ist gestanden auff einer Seiten ein Arm auß einer Wolcken herauß gehend / so in der Hand ein Cron geführet / mit dieser Schrifft: Legitime certantibus: auff der andern seiten ist folgende Schrifft gestanden: Ferdinandus II. Hungariae & Bohemiae Rex, coronatus in Regem Romanorum, IX. Septemb. Anno 1619. Auff den kleinen Sorten / deren zwey waren / eines viereckicht / das ander rundt gewesen / ist auff einer Seiten ein F. vnd darüber ein Cron / darunter aber II. Auff der andern Seiten wider ein Cron / vnd darunter diese Wort: Coronatus in Regem Romanorum IX. Sept. 1619. Die Außwerffung solcher Müntzen hat ein groß Gedräng vnter dem Volck gemacht / also daß auch die jenigen / so das Geldt außgeworffen / vb sie wol zu Pferdt gewesen / dannoch wegen solchem Gedränge vnd Vngestümme schwerlich haben fortkommen können / wie dann auch das Tuch / so baldt man nur darüber kommen / ist zerschnitten / zerrissen / vnd Preyß worden. Als nun die Königliche Majestät in das Rahthauß / vnd oben auff in den Saal kommen / haben der Weltlichen Churfürsten Abgesandten angefangen / Jhrer Herrn Empter (nach Innhalt der Güldenen Bull) zu bedienen: Vnd ist erstlich der Erb Marschalck von Pappenheim in dem Rahthauß zu Pferdt gesessen / darauß zu einem Hauffen Habern (so davor auffgeschüttet gewesen) geritten / ein Silbern Maaß in Händen gehabt / vnd dasselbe also zu Pferdt sitzend / voller Habern gefast / abgestrichen / vnd einem Diener gegeben / darnach darvon geritten. Auff welches das Volck mit aller Vngestümme an den Habern gerahten / denselben zum theil gefaßt vnd hinweg getragen / zum theil vnnützlich verderbt / vnd sich damit geworffen. Nach solchem ist der Churfüstl. Brandenburgischen Abgesandten einer auß dem Rahthauß geritten / vnd bey der Hütten darinn der Ochs gebraten worden / ein silbernes vergültes Gießfaß / sampt einem Becken vnnd Servieten abgeholet / vnnd mit solchem wider in das Rahthauß geritten. Hierauff ist geritten kommen einer von deß Churfürsten Pfaltzraffen Abgesandten / vnd bey gedachter Küchen vier silberne Plattẽ mit Essenspeiß abgeholet / vnnb damit wider in das Rahthauß geritten: Diesen dreyen ist im auß- vnd einreitten auffgeblasen worden. Nachdem nun solches geschehen / ist das Volck mit Vngestümm zugefahren / vnd beydes den gebratenen / mit allerley Federvieh / Gevögel / vnd anderem gespickten Ochsen zerschnitten / vnd denselbẽ Preyß gemacht / theils auch die Bretter an der Küchen abgerissen / vnd dieselbig endlich gar vmb vnd vber ein Hauffen geworffen. Hierzwischen hat der springende Brunnen mit rothem vnd weissem Wein zu lauffen angefangen / welches wol in drey Stundt geweret / da dann ein sehr groß Gedräng von dem Volck gewesen: Vnd were der Brunnen eben auch / wie die Küch / gleich Anfangs zerrissen / vnd alles verderbt worden / wann nicht die jenigen / so darzu bestellt / solchs mit Ernst verhütet hetten. Doch ist er endlich / weil man dem vngestümmen Volck länger nicht abwehren können / auch zerbrochen / der Adler / Löwen vnd alle Zierd / sampt den Felsen zerrissen / vnd von einem hie / von dem andern dort ein Stück darvon gebracht worden. Das Königliche Panck quet ist / wie gemeldet / auff dem Saal im Römer oder Rahthauß gehalten / vnd für die Churfürsten / vnd jedern derselbigen ein absonderliche Tafel gedeckt / aber nur auff der Anwesenden auffgetragen worden. Jhre Königliche Majestät seynd drey Staffeln höher gesessen / als die Churfürsten: In ermeldtem Saal seynd auch die anwesende Fürsten / aber die Graffen / Herren vnd Adeliche Personen / wie auch der Stätte Abgesandten / an andern vnterschiedlichen Orten gespeiset worden: vnd ist sonsten bey diesem Königlichen Panckquet / mit stattlichem Schaw- vnd andern Essen / Confect / vnd dergleichen / alles gar herrlich her gangen / darbey auch ein liebliche Musick gehöret worden / welches alles geweret biß nach fünff Vhren / da man wider auffgestanden / die Königliche Majestät mit dem alten Keyserlichen Habit angethan / vnd der Cron gezieret im Rahthauß zu Pferd gesessen / vnd in dero Losament geritten / deren haben die anwesende Chur: Fürsten / Abgesandte / Graffen vnd Herren biß dahin das Geleyt gegeben / vnd darauff ein jeder wider in sein Losament sich begeben. Folgende Tage seynd Ringelrennen vnd andere Kurtzweil gehalten worden. Hierauff haben sich die Chur: Fürsten / Graffen vnd Herren nach vnd nach wider heim zu den jhrigen begeben / vnd ist Jhre Keyserliche Majestät auß Franckfurt / nachdem alles oberzehlter massen abgangen / auch wider mit Jhrem Comitat den 8. Septemb. Alt. Cal. abgereiste. Die Statt Franckfurt (zum vnterschied deren an der Oder) am Mayn genannt / wirdt in zwo Stätte abgetheilet / nämlich in die grosse vnd kleine: Die grosse heißt Franckfurt / von der Fahrt / wie etliche wöllen / so die Francken allda zur Zeit Caroli Magni gehabt / also genennet / wiewol man liset / daß sie vor Carolo Magno Franckfurt geheissen worden. Die kleine Statt aber heisset Sachsenhaussen / von den Sachsen also genandt / weil sie damahls als dieselben mit den Franken kriegten / vnd allda hauseten / gebawet war. Sie ist mit einer schönen Steineren Brücken vber den Mayn an die grosse Statt angehenckt. Franckfurt am Mayn. Diese Statt ist eine von den fürnembsten deß Römischen Reichs / darneben auch die Chur: vnd Wahlstatt / in welcher (nach Außweissung der Güldenen Bull) die Römische Könige / als zukünfftige Keyser erwöhlet werden. Vnd so etwa in Zweyträchtigkeit der Churfürsten zween Römische Könige erwöhlet würden / muß der eine / welcher am ersten kompt / sich vor die Statt legen

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  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/237>, abgerufen am 16.05.2024.