Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.[Abbildung]
bekleydet / vnd wider herauß vor den Altar in gemeldten Bettstuel geführet / da dann nach beschehener abermaligen Benediction Jhrer Majestät ein bloß Schwert / so Caroli Magni gewesen / vnd beneben der Cron vnd Scepter vorhin auff den Altar gelegt gewesen / in die Hand mit sonderbahren Worten gegeben / hernach auch in die Scheyden gesteckt / vnd Jhrer Majestät angegürtet worden. Nach solchem seynd auch der Königliche Scepter vnd deß Reichs Apffel von dem Altar genommen / vnd Jhrer Majestät mit sonderbaren Worten / das Scepter zwar in die Rechte / der Apffel aber in die lincke Hand gegeben / vnd dann endlich die alte Keyserliche Cron durch die sämptliche drey Geistliche Churfürsten auffgesetzt worden / mit diesen Worten: / Accipe coronam Regni, &c. Darauff dann Jhre Majestät / als sie den Apffel vnd Scepter den Chur Pfältzischen vnnd Brandenburgischen Abgesandten gelieffert / näher zum Altar geführt worden / vnd in solchen Habit das gebräuchliche Jurament geleystet. Wie die Crönung also vollbracht / ist man in haltung der Meß fortgefahren / das Evangelium gelesen / auch ein stattliche Musica gehalten / das Symbolum Apostolicum sigurirt / vnd das Offerrorium georgelt / da dann Jhre Majestät zum Opffer gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament empfangen. Als nun dieses alles verrichtet / ist der Ertzbischoff von Mayntz / als Consecrator voran gangen / der von Trier vnd Cöllen aber hernach / vnd haben Jhre Königl. Majest. auff vorgemelte gegen Mittag auffgerichtete Bühne geführt / vnd seynd auch sonsten der Weltlichen Churfürsten Abgesandte mit dem Schwerdt / Scepter vnd Reichs Apffel vorher gangen. Auff solcher Bühne ist Jhre Königliche Majestät in den daselbsten zugerichteten Stul / so an statt deß Caroli Magni Stul zu Aachen verordnet gewesen / gesetzt / vnd also inthronisiret / darauff auch das Te Deum laudamus durch die Orgel / Musicanten vnnd Trompeter / je eins vmb das ander gesungen vnd figurirt / vnd endlich Jhrer Majestät zu der Keyserlichen Regierung durch Chur Mayntz für sich vnnd im Namen der andern Churfürsten Glück gewünschet / vnd das Römische Reich auffs fleissigste anbefohlen worden. Hierauff seynd die Geistliche Churfürsten herunter in das Chor gangen / vnd die Pontificalia abgelegt / Jhre Majestät aber im Stul sitzen blieben / vnnd etliche Grässliche vnd Adeliche Personen mit Keyser Caroli Magni Schwerdt zu Rittern geschlagen: Nach solchem sich wider herunter / vnd baldt hernach in folgender Ordnung auß der Kirchen nacher dem Rahthauß begeben: Erstlich seynd vorher gangen das Hoffgesind / denen gefolgt die Königliche / Chur: vnd Fürstliche Rähte / vnd Adeliche Personen: darauff Fürsten / Graffen vnd Herrn / vnd die fünff Herolden: Nach solchen der Ertzbischoff von Trier in Churfürstlichem Habit / so dann der Churfürsten / Pfaltz vnd Brandenburg Abgesandte mit dem Apffel vnd Scepter: nach jhnen der Churfürstl. Sächsische Abgesandte mit dem blossen Schwert: darauff die Königliche Majestät mit der Cron vnnd alten Keyserlichen Kleydung vnd Zierden angethan / vnter dem Himmel / den vorgedachte Franckfurtische Rahtsherren getragen: vnd endlich der Ertzbischoff von Mayntz / vnd der von Cölln neben einander alle zu Fuß. In solcher Ordnung seynd sie vber die vorgedachte mit rothem Tuch belegte hültzene Brücke [Abbildung]
bekleydet / vnd wider herauß vor den Altar in gemeldten Bettstuel geführet / da dann nach beschehener abermaligen Benediction Jhrer Majestät ein bloß Schwert / so Caroli Magni gewesen / vnd beneben der Cron vnd Scepter vorhin auff den Altar gelegt gewesen / in die Hand mit sonderbahren Worten gegeben / hernach auch in die Scheyden gesteckt / vnd Jhrer Majestät angegürtet worden. Nach solchem seynd auch der Königliche Scepter vnd deß Reichs Apffel von dem Altar genommen / vnd Jhrer Majestät mit sonderbaren Wortẽ / das Scepter zwar in die Rechte / der Apffel aber in die lincke Hand gegeben / vnd dann endlich die alte Keyserliche Cron durch die sämptliche drey Geistliche Churfürsten auffgesetzt worden / mit diesen Wortẽ: / Accipe coronam Regni, &c. Darauff dann Jhre Majestät / als sie den Apffel vnd Scepter den Chur Pfältzischen vnnd Brandenburgischen Abgesandten gelieffert / näher zum Altar geführt worden / vnd in solchen Habit das gebräuchliche Jurament geleystet. Wie die Crönung also vollbracht / ist man in haltung der Meß fortgefahren / das Evangelium gelesen / auch ein stattliche Musica gehalten / das Symbolum Apostolicum sigurirt / vnd das Offerrorium georgelt / da dann Jhre Majestät zum Opffer gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament empfangen. Als nun dieses alles verrichtet / ist der Ertzbischoff von Mayntz / als Consecrator voran gangen / der von Trier vnd Cöllen aber hernach / vnd haben Jhre Königl. Majest. auff vorgemelte gegen Mittag auffgerichtete Bühne geführt / vnd seynd auch sonsten der Weltlichen Churfürsten Abgesandte mit dem Schwerdt / Scepter vnd Reichs Apffel vorher gangen. Auff solcher Bühne ist Jhre Königliche Majestät in den daselbsten zugerichteten Stul / so an statt deß Caroli Magni Stul zu Aachen verordnet gewesen / gesetzt / vnd also inthronisiret / darauff auch das Te Deum laudamus durch die Orgel / Musicanten vnnd Trompeter / je eins vmb das ander gesungen vnd figurirt / vnd endlich Jhrer Majestät zu der Keyserlichen Regierung durch Chur Mayntz für sich vnnd im Namen der andern Churfürsten Glück gewünschet / vnd das Römische Reich auffs fleissigste anbefohlen worden. Hierauff seynd die Geistliche Churfürsten herunter in das Chor gangen / vnd die Pontificalia abgelegt / Jhre Majestät aber im Stul sitzen blieben / vnnd etliche Grässliche vnd Adeliche Personen mit Keyser Caroli Magni Schwerdt zu Rittern geschlagen: Nach solchem sich wider herunter / vnd baldt hernach in folgender Ordnung auß der Kirchen nacher dem Rahthauß begeben: Erstlich seynd vorher gangen das Hoffgesind / denen gefolgt die Königliche / Chur: vnd Fürstliche Rähte / vnd Adeliche Personen: darauff Fürsten / Graffen vnd Herrn / vnd die fünff Herolden: Nach solchen der Ertzbischoff von Trier in Churfürstlichem Habit / so dann der Churfürsten / Pfaltz vnd Brandenburg Abgesandte mit dem Apffel vnd Scepter: nach jhnen der Churfürstl. Sächsische Abgesandte mit dem blossen Schwert: darauff die Königliche Majestät mit der Cron vnnd alten Keyserlichen Kleydung vnd Zierden angethan / vnter dem Him̃el / den vorgedachte Franckfurtische Rahtsherren getragen: vnd endlich der Ertzbischoff von Mayntz / vnd der von Cölln neben einander alle zu Fuß. In solcher Ordnung seynd sie vber die vorgedachte mit rothem Tuch belegte hültzene Brücke <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0236" n="189"/> <figure/><lb/> <p>bekleydet / vnd wider herauß vor den Altar in gemeldten Bettstuel geführet / da dann nach beschehener abermaligen Benediction Jhrer Majestät ein bloß Schwert / so Caroli Magni gewesen / vnd beneben der Cron vnd Scepter vorhin auff den Altar gelegt gewesen / in die Hand mit sonderbahren Worten gegeben / hernach auch in die Scheyden gesteckt / vnd Jhrer Majestät angegürtet worden. Nach solchem seynd auch der Königliche Scepter vnd deß Reichs Apffel von dem Altar genommen / vnd Jhrer Majestät mit sonderbaren Wortẽ / das Scepter zwar in die Rechte / der Apffel aber in die lincke Hand gegeben / vnd dann endlich die alte Keyserliche Cron durch die sämptliche drey Geistliche Churfürsten auffgesetzt worden / mit diesen Wortẽ: / Accipe coronam Regni, &c. Darauff dann Jhre Majestät / als sie den Apffel vnd Scepter den Chur Pfältzischen vnnd Brandenburgischen Abgesandten gelieffert / näher zum Altar geführt worden / vnd in solchen Habit das gebräuchliche Jurament geleystet.</p> <p>Wie die Crönung also vollbracht / ist man in haltung der Meß fortgefahren / das Evangelium gelesen / auch ein stattliche Musica gehalten / das Symbolum Apostolicum sigurirt / vnd das Offerrorium georgelt / da dann Jhre Majestät zum Opffer gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament empfangen.</p> <p>Als nun dieses alles verrichtet / ist der Ertzbischoff von Mayntz / als Consecrator voran gangen / der von Trier vnd Cöllen aber hernach / vnd haben Jhre Königl. Majest. auff vorgemelte gegen Mittag auffgerichtete Bühne geführt / vnd seynd auch sonsten der Weltlichen Churfürsten Abgesandte mit dem Schwerdt / Scepter vnd Reichs Apffel vorher gangen. Auff solcher Bühne ist Jhre Königliche Majestät in den daselbsten zugerichteten Stul / so an statt deß Caroli Magni Stul zu Aachen verordnet gewesen / gesetzt / vnd also inthronisiret / darauff auch das Te Deum laudamus durch die Orgel / Musicanten vnnd Trompeter / je eins vmb das ander gesungen vnd figurirt / vnd endlich Jhrer Majestät zu der Keyserlichen Regierung durch Chur Mayntz für sich vnnd im Namen der andern Churfürsten Glück gewünschet / vnd das Römische Reich auffs fleissigste anbefohlen worden.</p> <p>Hierauff seynd die Geistliche Churfürsten herunter in das Chor gangen / vnd die Pontificalia abgelegt / Jhre Majestät aber im Stul sitzen blieben / vnnd etliche Grässliche vnd Adeliche Personen mit Keyser Caroli Magni Schwerdt zu Rittern geschlagen: Nach solchem sich wider herunter / vnd baldt hernach in folgender Ordnung auß der Kirchen nacher dem Rahthauß begeben:</p> <p>Erstlich seynd vorher gangen das Hoffgesind / denen gefolgt die Königliche / Chur: vnd Fürstliche Rähte / vnd Adeliche Personen: darauff Fürsten / Graffen vnd Herrn / vnd die fünff Herolden: Nach solchen der Ertzbischoff von Trier in Churfürstlichem Habit / so dann der Churfürsten / Pfaltz vnd Brandenburg Abgesandte mit dem Apffel vnd Scepter: nach jhnen der Churfürstl. Sächsische Abgesandte mit dem blossen Schwert: darauff die Königliche Majestät mit der Cron vnnd alten Keyserlichen Kleydung vnd Zierden angethan / vnter dem Him̃el / den vorgedachte Franckfurtische Rahtsherren getragen: vnd endlich der Ertzbischoff von Mayntz / vnd der von Cölln neben einander alle zu Fuß.</p> <p>In solcher Ordnung seynd sie vber die vorgedachte mit rothem Tuch belegte hültzene Brücke </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [189/0236]
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bekleydet / vnd wider herauß vor den Altar in gemeldten Bettstuel geführet / da dann nach beschehener abermaligen Benediction Jhrer Majestät ein bloß Schwert / so Caroli Magni gewesen / vnd beneben der Cron vnd Scepter vorhin auff den Altar gelegt gewesen / in die Hand mit sonderbahren Worten gegeben / hernach auch in die Scheyden gesteckt / vnd Jhrer Majestät angegürtet worden. Nach solchem seynd auch der Königliche Scepter vnd deß Reichs Apffel von dem Altar genommen / vnd Jhrer Majestät mit sonderbaren Wortẽ / das Scepter zwar in die Rechte / der Apffel aber in die lincke Hand gegeben / vnd dann endlich die alte Keyserliche Cron durch die sämptliche drey Geistliche Churfürsten auffgesetzt worden / mit diesen Wortẽ: / Accipe coronam Regni, &c. Darauff dann Jhre Majestät / als sie den Apffel vnd Scepter den Chur Pfältzischen vnnd Brandenburgischen Abgesandten gelieffert / näher zum Altar geführt worden / vnd in solchen Habit das gebräuchliche Jurament geleystet.
Wie die Crönung also vollbracht / ist man in haltung der Meß fortgefahren / das Evangelium gelesen / auch ein stattliche Musica gehalten / das Symbolum Apostolicum sigurirt / vnd das Offerrorium georgelt / da dann Jhre Majestät zum Opffer gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament empfangen.
Als nun dieses alles verrichtet / ist der Ertzbischoff von Mayntz / als Consecrator voran gangen / der von Trier vnd Cöllen aber hernach / vnd haben Jhre Königl. Majest. auff vorgemelte gegen Mittag auffgerichtete Bühne geführt / vnd seynd auch sonsten der Weltlichen Churfürsten Abgesandte mit dem Schwerdt / Scepter vnd Reichs Apffel vorher gangen. Auff solcher Bühne ist Jhre Königliche Majestät in den daselbsten zugerichteten Stul / so an statt deß Caroli Magni Stul zu Aachen verordnet gewesen / gesetzt / vnd also inthronisiret / darauff auch das Te Deum laudamus durch die Orgel / Musicanten vnnd Trompeter / je eins vmb das ander gesungen vnd figurirt / vnd endlich Jhrer Majestät zu der Keyserlichen Regierung durch Chur Mayntz für sich vnnd im Namen der andern Churfürsten Glück gewünschet / vnd das Römische Reich auffs fleissigste anbefohlen worden.
Hierauff seynd die Geistliche Churfürsten herunter in das Chor gangen / vnd die Pontificalia abgelegt / Jhre Majestät aber im Stul sitzen blieben / vnnd etliche Grässliche vnd Adeliche Personen mit Keyser Caroli Magni Schwerdt zu Rittern geschlagen: Nach solchem sich wider herunter / vnd baldt hernach in folgender Ordnung auß der Kirchen nacher dem Rahthauß begeben:
Erstlich seynd vorher gangen das Hoffgesind / denen gefolgt die Königliche / Chur: vnd Fürstliche Rähte / vnd Adeliche Personen: darauff Fürsten / Graffen vnd Herrn / vnd die fünff Herolden: Nach solchen der Ertzbischoff von Trier in Churfürstlichem Habit / so dann der Churfürsten / Pfaltz vnd Brandenburg Abgesandte mit dem Apffel vnd Scepter: nach jhnen der Churfürstl. Sächsische Abgesandte mit dem blossen Schwert: darauff die Königliche Majestät mit der Cron vnnd alten Keyserlichen Kleydung vnd Zierden angethan / vnter dem Him̃el / den vorgedachte Franckfurtische Rahtsherren getragen: vnd endlich der Ertzbischoff von Mayntz / vnd der von Cölln neben einander alle zu Fuß.
In solcher Ordnung seynd sie vber die vorgedachte mit rothem Tuch belegte hültzene Brücke
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