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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Verhinderung seine Gesandten mit gnugsamer Gewalt vnnd Vollmacht abfertigen wolte / welches Erbieten die Geistliche Churfürsten neben den Sächsischen vnnd Brandenburgischen Gesandten / den Böhmischen Ständen gleichfalls zu wissen gethan / mit Vermahnung / daß sie sich zu solcher Interposition bequemen / vnd jhre consilia also moderiren wolten / damit sie nicht zu gefährlichen Extremitäten außlieffen / sondern zu einem erwünschten Frieden gedeyen möchten / rc. Weil aber die zu Prag versamblete Böhmische Stände mit der incorporirten Länder Abgesandten schon allbereit ehe jhnen dieses Schreiben zukommen / ein andere Resolulion gefast / vnnd die beschehene Wahl von deren wir hernach sagen wollen / dem Churfürst Pfaltzgraffen zu wissen gethan / ist es mit solchem Erbieten zu spat gewesen / vnnd ist dieses Schreiben gäntzlich vnbeantwortet geblieben. Inmittelst hat Jhre Maj. König Ferdinand zu Beantwortung der vorgedachten drey Schreiben / so die Bohmen an das Churfürstliche Collegium abgehen lassen / einen Bericht von dem Böhmischen Vnwesen zu Franckfurt publiciren lassen / folgenden Innhalts;

Keysers Ferdinandi Gegenbericht auff die Böhmische Schreiben / belangend das entstandene Dnwesen. Als nach tödtlichem Ableiben Keysers Matthiae / rc. die würckliche vnd völlige Regierung deß Königreichs Böheimb vnd der andern incorporirten Ländern / auff den Allerdurchleuchtigsten Großmächtigsten Fürsten vno Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / nunmehr erwöhlten Römischen Keyser / rc. als im verwichenen 1617. Jahr den 17. Junij ordentlich vnnd einhelliglich angenommenen vnd publicirten / auch darauff den 29. gesalbten vnnd gekrönten König / deme so wol die Ständ erwehntes Königreichs / als der incorporirten Ländern gewöhnlichem Gebrauch nach / gehuldiget / vollkömlich gefallen.

So hetten damals Jhre Kön. Mai. neben andern Sachen / jhren sonderlich bemeldtes Königreich Böhmen angelegen seyn lassen vnd vor allen Dingen dahin getrachtet / wie die darin entstandene Vnruhe ohn einigen Auffschub / das Land der Kriegsbeschwerungen entlediget / vnd alles wider in guten vnd friedlichen Stand gesetzet werden möchte / hetten derowegen als bald durch Schreiben den vorigen Königlichen Statthaltern zu jrer vnd männiglichs auß den Ständen Wissenschaft / den leydigen Todtfall Jhrer Key. M. angekündiget / sie auch beneben nur biß auff weitere Resolution / vnnd also promissorio modo bey dem jhren vorhin auffgetragenen Statthalter Ampt gelassen / vnd dann fürs dritte wegen der Confirmation aller Privilegien / daß dieselbe Leut Jh. Kön. Maj. gegebenen Reverß inner 4. Wochen dem Königreich sampt den Inwohnern in gutem Fried vnd Wolstand erhalten / vnd alle geziemende Justitien administrirt werden sol / sich gnädigst anerbotten. Vnd zwar dessen einen guten Anfang zu machen / hette sie dem Keyserlichen hinderbliebenen Kriegsvolck alsbald den Stillstand der Waffen gebotten / vnd solches den angemasten Directoribus andeuten lassen / wie auch ebener Gestalt vom Graffen von Bucquoy den Böhmischen Befelchshabern dieses zu wissen gemacht worden / der Hoffnung / sie würden gleicher massen zu Fried vnd Einigkeit sich bequemen. Darauff aber von jhnen das Widerspiel erfolget / vnd bemeldter Graff so viel zur Antwort bekommen / daß sie von jhren Directoribus dessen keinen Befehl hetten: Wie sie auch bald hernach dem Königlichen Volck die Päß gesperret / die Proviand adgestrickt / vnd als dasselbe Victualien holen wollen / vnd sich vnder dem gebottenen Stillstand keiner Feindseligkeit versehen / mit gewapneter Hand vberfallen / auch deren so viel sie gekönt / erleget.

Da nun von den vermeynten Directoribus oder jhren anhangenden Ständen auff Jh. Kön. Maj. obgedachtes / jhnen insinuirtes Anerbieten / wessen sie gesonnen / inmittelst kein Antwort einkommen / hetten Jh. Kön. Maj. nichts desto weniger die Confirmation aller Privilegien in rechter Zeit / vnnd zwar doppelt / vmb mehrer Gewißheit willen / neben einem Credentzschreiben an die auß den Ständen versamblete Personen anzuhören / vnd deme Glauben zugeben / was die Statthalter im Namen J. Kön. Maj. jhnen fürbringen würden / vberschicket.

Hierüber aber nicht allein keine Besserung erfolgt / sondern das Auff bott im gantzen Königreich mit Macht fortgestellt / in allen Kreysen gemustert / täglich mehr Volck geworben / vnd allerhand Kriegspraeparation gemacht / J. Kön. Maj. auch durch jhre Schreiben gantz verkleinerlich vnd fälschlich angegeben worden.

Ob nun wol solche widerwärtige Sachen / Jhr. Königl. Majest. bewegen können / aller ferrnern Güte sich zu entschlagen / so haben sie doch nochmals an die Ständ / zum glimpflichsten geschrieben / vnd an sie begert / sie wolten etliche Personen auß jhrem Mittel (denen Jh. Kön. Majest. durch dero Königliches Wort / frey vnnd sichern Ab-vnd Zuzug versprechen theten) zur Vnterred / wie dem entstandenen Vnwesen in Böhmen abgeholffen werden möchte / zu dero Hoflager aberdnen / der Hoffnung zu Gott / es würde dardurch zu Hinlegung deß entstandenen Vnheyls ein glücklicher Anfang / vnd folgends ein gutes End gemacht können werden.

Es hat aber dieser wolmeynender Vorschlag bey jhnen gar nichts verfangen wollen: Ja sie haben auch dieses alles Jhrer Königl. Majestät auch nur einer eintzigen Antwort nie gewürdiget: Vnd das noch mehr ist / haben sie das eine / neben der Confirmation vbersendte Königliche Schreiben / gar nicht annehmen wollen / mit dem Fürwenden / es were jhnen jhr gebührlicher Titel der Directorn / vnd deß Theils vnter beyder Gestalt nicht gegeben worden: Da doch weder Jhr. Keyserl. noch Königl. Majestät sie niemals zu Directorn verordnet / vor diesem auch Keyser Matthias in denen an sie abgangenen Schreiben / sie nie also tituliert / vnd sie gleichwol dieselben angenommen vnnd beantwortet. An die sub vtraque allein hat es auch nicht können dirigirt werden / weil die mitvber-

Verhinderung seine Gesandten mit gnugsamer Gewalt vnnd Vollmacht abfertigen wolte / welches Erbieten die Geistliche Churfürsten neben den Sächsischen vnnd Brandenburgischen Gesandten / den Böhmischen Ständen gleichfalls zu wissen gethan / mit Vermahnung / daß sie sich zu solcher Interposition bequemen / vnd jhre consilia also moderiren wolten / damit sie nicht zu gefährlichen Extremitäten außlieffen / sondern zu einem erwünschten Frieden gedeyen möchten / rc. Weil aber die zu Prag versamblete Böhmische Stände mit der incorporirten Länder Abgesandten schon allbereit ehe jhnen dieses Schreiben zukommen / ein andere Resolulion gefast / vnnd die beschehene Wahl von deren wir hernach sagen wollen / dem Churfürst Pfaltzgraffen zu wissen gethan / ist es mit solchem Erbieten zu spat gewesen / vnnd ist dieses Schreiben gäntzlich vnbeantwortet geblieben. Inmittelst hat Jhre Maj. König Ferdinand zu Beantwortung der vorgedachten drey Schreiben / so die Bohmen an das Churfürstliche Collegium abgehen lassen / einen Bericht von dem Böhmischen Vnwesen zu Franckfurt publiciren lassen / folgenden Innhalts;

Keysers Ferdinandi Gegenbericht auff die Böhmische Schreiben / belangend das entstandene Dnwesen. Als nach tödtlichem Ableiben Keysers Matthiae / rc. die würckliche vnd völlige Regierung deß Königreichs Böheimb vnd der andern incorporirten Ländern / auff den Allerdurchleuchtigsten Großmächtigsten Fürsten vno Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / nunmehr erwöhlten Römischen Keyser / rc. als im verwichenen 1617. Jahr den 17. Junij ordentlich vnnd einhelliglich angenommenen vnd publicirten / auch darauff den 29. gesalbten vnnd gekrönten König / deme so wol die Ständ erwehntes Königreichs / als der incorporirten Ländern gewöhnlichem Gebrauch nach / gehuldiget / vollkömlich gefallen.

So hetten damals Jhre Kön. Mai. neben andern Sachen / jhren sonderlich bemeldtes Königreich Böhmen angelegen seyn lassen vnd vor allen Dingen dahin getrachtet / wie die darin entstandene Vnruhe ohn einigen Auffschub / das Land der Kriegsbeschwerungen entlediget / vnd alles wider in guten vnd friedlichen Stand gesetzet werden möchte / hetten derowegen als bald durch Schreiben den vorigen Königlichen Statthaltern zu jrer vñ männiglichs auß den Ständen Wissenschaft / den leydigen Todtfall Jhrer Key. M. angekündiget / sie auch beneben nur biß auff weitere Resolution / vnnd also promissorio modo bey dem jhren vorhin auffgetragenen Statthalter Ampt gelassen / vnd dann fürs dritte wegẽ der Confirmation aller Privilegien / daß dieselbe Leut Jh. Kön. Maj. gegebenen Reverß inner 4. Wochen dem Königreich sampt den Inwohnern in gutem Fried vnd Wolstand erhalten / vnd alle geziemende Justitien administrirt werden sol / sich gnädigst anerbotten. Vnd zwar dessen einen guten Anfang zu machen / hette sie dem Keyserlichẽ hinderbliebenẽ Kriegsvolck alsbald dẽ Stillstand der Waffen gebotten / vnd solches den angemasten Directoribus andeuten lassen / wie auch ebener Gestalt vom Graffen von Bucquoy den Böhmischen Befelchshabern dieses zu wissen gemacht worden / der Hoffnung / sie würden gleicher massen zu Fried vnd Einigkeit sich bequemen. Darauff aber von jhnen das Widerspiel erfolget / vnd bemeldter Graff so viel zur Antwort bekommen / daß sie von jhren Directoribus dessen keinen Befehl hetten: Wie sie auch bald hernach dem Königlichen Volck die Päß gesperret / die Proviand adgestrickt / vnd als dasselbe Victualien holen wollen / vnd sich vnder dem gebottenen Stillstand keiner Feindseligkeit versehen / mit gewapneter Hand vberfallen / auch deren so viel sie gekönt / erleget.

Da nun von den vermeynten Directoribus oder jhren anhangenden Ständen auff Jh. Kön. Maj. obgedachtes / jhnen insinuirtes Anerbieten / wessen sie gesonnen / inmittelst kein Antwort einkommen / hetten Jh. Kön. Maj. nichts desto weniger die Confirmation aller Privilegien in rechter Zeit / vnnd zwar doppelt / vmb mehrer Gewißheit willen / neben einem Credentzschreiben an die auß den Ständen versamblete Personen anzuhören / vnd deme Glauben zugeben / was die Statthalter im Namen J. Kön. Maj. jhnen fürbringen würden / vberschicket.

Hierüber aber nicht allein keine Besserung erfolgt / sondern das Auff bott im gantzen Königreich mit Macht fortgestellt / in allen Kreysen gemustert / täglich mehr Volck geworben / vnd allerhand Kriegspraeparation gemacht / J. Kön. Maj. auch durch jhre Schreiben gantz verkleinerlich vnd fälschlich angegeben worden.

Ob nun wol solche widerwärtige Sachen / Jhr. Königl. Majest. bewegen können / aller ferrnern Güte sich zu entschlagen / so haben sie doch nochmals an die Ständ / zum glimpflichsten geschrieben / vnd an sie begert / sie wolten etliche Personen auß jhrem Mittel (denen Jh. Kön. Majest. durch dero Königliches Wort / frey vnnd sichern Ab-vnd Zuzug versprechen theten) zur Vnterred / wie dem entstandenen Vnwesen in Böhmen abgeholffen werden möchte / zu dero Hoflager aberdnen / der Hoffnung zu Gott / es würde dardurch zu Hinlegung deß entstandenen Vnheyls ein glücklicher Anfang / vnd folgends ein gutes End gemacht können werden.

Es hat aber dieser wolmeynender Vorschlag bey jhnen gar nichts verfangen wollen: Ja sie haben auch dieses alles Jhrer Königl. Majestät auch nur einer eintzigen Antwort nie gewürdiget: Vnd das noch mehr ist / haben sie das eine / neben der Confirmation vbersendte Königliche Schreiben / gar nicht annehmen wollen / mit dem Fürwenden / es were jhnen jhr gebührlicher Titel der Directorn / vnd deß Theils vnter beyder Gestalt nicht gegeben worden: Da doch weder Jhr. Keyserl. noch Königl. Majestät sie niemals zu Directorn verordnet / vor diesem auch Keyser Matthias in denen an sie abgangenen Schreiben / sie nie also tituliert / vnd sie gleichwol dieselben angenommen vnnd beantwortet. An die sub vtraque allein hat es auch nicht können dirigirt werden / weil die mitvber-

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          <p><note place="left">Keysers Ferdinandi Gegenbericht auff die Böhmische                          Schreiben / belangend das entstandene Dnwesen.</note> Als nach tödtlichem                      Ableiben Keysers Matthiae / rc. die würckliche vnd völlige Regierung deß                      Königreichs Böheimb vnd der andern incorporirten Ländern / auff den                      Allerdurchleuchtigsten Großmächtigsten Fürsten vno Herrn / Herrn Ferdinandum den                      andern / nunmehr erwöhlten Römischen Keyser / rc. als im verwichenen 1617. Jahr                      den 17. Junij ordentlich vnnd einhelliglich angenommenen vnd publicirten / auch                      darauff den 29. gesalbten vnnd gekrönten König / deme so wol die Ständ erwehntes                      Königreichs / als der incorporirten Ländern gewöhnlichem Gebrauch nach /                      gehuldiget / vollkömlich gefallen.</p>
          <p>So hetten damals Jhre Kön. Mai. neben andern Sachen / jhren sonderlich bemeldtes                      Königreich Böhmen angelegen seyn lassen vnd vor allen Dingen dahin getrachtet /                      wie die darin entstandene Vnruhe ohn einigen Auffschub / das Land der                      Kriegsbeschwerungen entlediget / vnd alles wider in guten vnd friedlichen Stand                      gesetzet werden möchte / hetten derowegen als bald durch Schreiben den vorigen                      Königlichen Statthaltern zu jrer vn&#x0303; männiglichs auß den Ständen                      Wissenschaft / den leydigen Todtfall Jhrer Key. M. angekündiget / sie auch                      beneben nur biß auff weitere Resolution / vnnd also promissorio modo bey dem                      jhren vorhin auffgetragenen Statthalter Ampt gelassen / vnd dann fürs dritte                      wege&#x0303; der Confirmation aller Privilegien / daß dieselbe Leut Jh. Kön. Maj.                      gegebenen Reverß inner 4. Wochen dem Königreich sampt den Inwohnern in gutem                      Fried vnd Wolstand erhalten / vnd alle geziemende Justitien administrirt werden                      sol / sich gnädigst anerbotten. Vnd zwar dessen einen guten Anfang zu machen /                      hette sie dem Keyserliche&#x0303; hinderbliebene&#x0303; Kriegsvolck alsbald de&#x0303; Stillstand der                      Waffen gebotten / vnd solches den angemasten Directoribus andeuten lassen / wie                      auch ebener Gestalt vom Graffen von Bucquoy den Böhmischen Befelchshabern dieses                      zu wissen gemacht worden / der Hoffnung / sie würden gleicher massen zu Fried                      vnd Einigkeit sich bequemen. Darauff aber von jhnen das Widerspiel erfolget /                      vnd bemeldter Graff so viel zur Antwort bekommen / daß sie von jhren                      Directoribus dessen keinen Befehl hetten: Wie sie auch bald hernach dem                      Königlichen Volck die Päß gesperret / die Proviand adgestrickt / vnd als                      dasselbe Victualien holen wollen / vnd sich vnder dem gebottenen Stillstand                      keiner Feindseligkeit versehen / mit gewapneter Hand vberfallen / auch deren so                      viel sie gekönt / erleget.</p>
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[198/0245] Verhinderung seine Gesandten mit gnugsamer Gewalt vnnd Vollmacht abfertigen wolte / welches Erbieten die Geistliche Churfürsten neben den Sächsischen vnnd Brandenburgischen Gesandten / den Böhmischen Ständen gleichfalls zu wissen gethan / mit Vermahnung / daß sie sich zu solcher Interposition bequemen / vnd jhre consilia also moderiren wolten / damit sie nicht zu gefährlichen Extremitäten außlieffen / sondern zu einem erwünschten Frieden gedeyen möchten / rc. Weil aber die zu Prag versamblete Böhmische Stände mit der incorporirten Länder Abgesandten schon allbereit ehe jhnen dieses Schreiben zukommen / ein andere Resolulion gefast / vnnd die beschehene Wahl von deren wir hernach sagen wollen / dem Churfürst Pfaltzgraffen zu wissen gethan / ist es mit solchem Erbieten zu spat gewesen / vnnd ist dieses Schreiben gäntzlich vnbeantwortet geblieben. Inmittelst hat Jhre Maj. König Ferdinand zu Beantwortung der vorgedachten drey Schreiben / so die Bohmen an das Churfürstliche Collegium abgehen lassen / einen Bericht von dem Böhmischen Vnwesen zu Franckfurt publiciren lassen / folgenden Innhalts; Als nach tödtlichem Ableiben Keysers Matthiae / rc. die würckliche vnd völlige Regierung deß Königreichs Böheimb vnd der andern incorporirten Ländern / auff den Allerdurchleuchtigsten Großmächtigsten Fürsten vno Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / nunmehr erwöhlten Römischen Keyser / rc. als im verwichenen 1617. Jahr den 17. Junij ordentlich vnnd einhelliglich angenommenen vnd publicirten / auch darauff den 29. gesalbten vnnd gekrönten König / deme so wol die Ständ erwehntes Königreichs / als der incorporirten Ländern gewöhnlichem Gebrauch nach / gehuldiget / vollkömlich gefallen. Keysers Ferdinandi Gegenbericht auff die Böhmische Schreiben / belangend das entstandene Dnwesen. So hetten damals Jhre Kön. Mai. neben andern Sachen / jhren sonderlich bemeldtes Königreich Böhmen angelegen seyn lassen vnd vor allen Dingen dahin getrachtet / wie die darin entstandene Vnruhe ohn einigen Auffschub / das Land der Kriegsbeschwerungen entlediget / vnd alles wider in guten vnd friedlichen Stand gesetzet werden möchte / hetten derowegen als bald durch Schreiben den vorigen Königlichen Statthaltern zu jrer vñ männiglichs auß den Ständen Wissenschaft / den leydigen Todtfall Jhrer Key. M. angekündiget / sie auch beneben nur biß auff weitere Resolution / vnnd also promissorio modo bey dem jhren vorhin auffgetragenen Statthalter Ampt gelassen / vnd dann fürs dritte wegẽ der Confirmation aller Privilegien / daß dieselbe Leut Jh. Kön. Maj. gegebenen Reverß inner 4. Wochen dem Königreich sampt den Inwohnern in gutem Fried vnd Wolstand erhalten / vnd alle geziemende Justitien administrirt werden sol / sich gnädigst anerbotten. Vnd zwar dessen einen guten Anfang zu machen / hette sie dem Keyserlichẽ hinderbliebenẽ Kriegsvolck alsbald dẽ Stillstand der Waffen gebotten / vnd solches den angemasten Directoribus andeuten lassen / wie auch ebener Gestalt vom Graffen von Bucquoy den Böhmischen Befelchshabern dieses zu wissen gemacht worden / der Hoffnung / sie würden gleicher massen zu Fried vnd Einigkeit sich bequemen. Darauff aber von jhnen das Widerspiel erfolget / vnd bemeldter Graff so viel zur Antwort bekommen / daß sie von jhren Directoribus dessen keinen Befehl hetten: Wie sie auch bald hernach dem Königlichen Volck die Päß gesperret / die Proviand adgestrickt / vnd als dasselbe Victualien holen wollen / vnd sich vnder dem gebottenen Stillstand keiner Feindseligkeit versehen / mit gewapneter Hand vberfallen / auch deren so viel sie gekönt / erleget. Da nun von den vermeynten Directoribus oder jhren anhangenden Ständen auff Jh. Kön. Maj. obgedachtes / jhnen insinuirtes Anerbieten / wessen sie gesonnen / inmittelst kein Antwort einkommen / hetten Jh. Kön. Maj. nichts desto weniger die Confirmation aller Privilegien in rechter Zeit / vnnd zwar doppelt / vmb mehrer Gewißheit willen / neben einem Credentzschreiben an die auß den Ständen versamblete Personen anzuhören / vnd deme Glauben zugeben / was die Statthalter im Namen J. Kön. Maj. jhnen fürbringen würden / vberschicket. Hierüber aber nicht allein keine Besserung erfolgt / sondern das Auff bott im gantzen Königreich mit Macht fortgestellt / in allen Kreysen gemustert / täglich mehr Volck geworben / vnd allerhand Kriegspraeparation gemacht / J. Kön. Maj. auch durch jhre Schreiben gantz verkleinerlich vnd fälschlich angegeben worden. Ob nun wol solche widerwärtige Sachen / Jhr. Königl. Majest. bewegen können / aller ferrnern Güte sich zu entschlagen / so haben sie doch nochmals an die Ständ / zum glimpflichsten geschrieben / vnd an sie begert / sie wolten etliche Personen auß jhrem Mittel (denen Jh. Kön. Majest. durch dero Königliches Wort / frey vnnd sichern Ab-vnd Zuzug versprechen theten) zur Vnterred / wie dem entstandenen Vnwesen in Böhmen abgeholffen werden möchte / zu dero Hoflager aberdnen / der Hoffnung zu Gott / es würde dardurch zu Hinlegung deß entstandenen Vnheyls ein glücklicher Anfang / vnd folgends ein gutes End gemacht können werden. Es hat aber dieser wolmeynender Vorschlag bey jhnen gar nichts verfangen wollen: Ja sie haben auch dieses alles Jhrer Königl. Majestät auch nur einer eintzigen Antwort nie gewürdiget: Vnd das noch mehr ist / haben sie das eine / neben der Confirmation vbersendte Königliche Schreiben / gar nicht annehmen wollen / mit dem Fürwenden / es were jhnen jhr gebührlicher Titel der Directorn / vnd deß Theils vnter beyder Gestalt nicht gegeben worden: Da doch weder Jhr. Keyserl. noch Königl. Majestät sie niemals zu Directorn verordnet / vor diesem auch Keyser Matthias in denen an sie abgangenen Schreiben / sie nie also tituliert / vnd sie gleichwol dieselben angenommen vnnd beantwortet. An die sub vtraque allein hat es auch nicht können dirigirt werden / weil die mitvber-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/245>, abgerufen am 27.11.2024.