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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Vnd weil sie gesehen / daß Jhre Durchl. Ertzhertzog Ferdinand zu Oesterreich / auch Hertzog zu Steyer vnd Kärnden / der Religion sub Vtraque Haupt- vnd Ertzfeindt seye / als die durch die Jesuiten von Jugendt auff vnterwiesen / vnd baldt bey erlangten Vogtbaren Jahren / vnd angetrettenem Regiment deroselben Länder / alle Christen sub Vtraque, die doch deroselben Herr Vatter / L. Ged. in seinen Landen gedultet / außschaffen / auch mit denen allbereit in Gott ruhenden todten Cörpern abschewlich vnd vnerhörter massen vmbgehen lassen. Jhre Mayest. Kayser Matthiam / rc. dahin persuadirt / daß dieselbe Jhre D. Ertzhertzog Ferdinanden für einen Sohn angenommen / vnd noch bey dero Lebzeiten / die Stände deß Königreichs Böheim / wie auch die Stände deß Königreichs Vngarn / dahin gebracht / daß nach Jhrer May. Absterben / Jhre Durchl. Böhmischer vnd Vngarischer König würden.

Als nun die Kays. Mayest. jhnen Gehör gegeben / vnnd allein den Ständen deß Königreichs Böhmen einen Land Tag außgeschrieben / mit diesem Anhang / daß bey solchem Land Tag / nichts anders / dann wegen eines Successoris vnd künfftigen Böhmischen Königs gehandelt werden solte. Derowegen sich jhrer viel zum Land Tag zukomm en geeusfert: andere aber / so erschienen / vnd in jhren Votis angezogen / daß solches wider deß Landts Privilegien vnd Freyheiten seye / zu dem auch andere Incorporirte Länder nicht zugegen / vnd man bey jüngstgehaltenem Landtag darauff verblieben were / weil dieselbige fürwendeten / daß sie zu Erwöhlung eines Königs / auch das Votum hetten / solte zuvorher solches zwischen den Ländern erörtert / vnd zur Richtigkeit gebracht werden / erinnert: weren denselbigen schwere Verweiß- vnd Betrohung geschehen / würden sie anders als die Außmessung seye / votiren / daß einem jedern solchen zween Köpffe zuhaben vonnöthen / vnnd würde man mit jhnen wunder seltzam / wie in vorigen Jahren mit etlichen geschehen / vmbgehen.

Den jenigen Personen aber auß den Obristen Land Officirern vnd andern / so dergleichen Antrohung gethan / seyen darumb grosse Praesenten / nit allein verheissen / sondern auch gegeben worden.

Dardurch es so weit kommen / daß sie auch das Wort (Erwöhlung) darbey nicht gedulten wöllen / sondern wider alle Privilegia vnd Freyheiten im Nahmen vnd an statt anderer / so sich dessen geweigert / dahin geschlossen / daß König Ferdinand nicht erwöhlet / sondern nur angenommen / publicirt vnd gecrönet seye. Es were aber auch alles diß conditionaliter vnd mit Beding geschehen / also daß Jhr Durchleucht. der Ertzhertzog von sich den Ständen dieses Königreichs einen Reverß gegeben / so folgends in sich begreiffen thete.

1. Anfangs daß sie von den Ständen solches zu Danck auffnemen / vnd jnen dasselbe mit Königlichen Gnaden (darob sie ein Gefallen haben / vnd mit Jhrer Mayest. wol content seyn würden) zu gedencken vnd zu ergehen geruheten.

2. Daß bey Jher Mayest. Kaysers Matthiae Lebzeiten / dieselbe sich deß Königlichen Regiments / vnnd Verwaltung dieses Königreichs / ohne der Kay. May. sonderbahre Einwilligung / vnnd beneben der Obristen Land-Officirer / auch Landrechtssitzer / so wohl Jhrer May. Räthe deß Hoff: vnd Cammer Rechtens / vnd zu zweyen Personen auß der Gemein der Obern Stände auß jedem Crayß: von den Pragern aber vnnd Gesandten auß den Ständen sechs: Hiemit diesem Landtag erkiesenen vnnd verordneten Personen / Erwegung / selbsten für sich nicht vnderstehen noch anmassen solte.

3. Im Fall aber vber dieses bey Jhrer Kays. Mayest. Lebzeiten / dieselbe das Regiment auff sich transferiren vnd ziehen wolten / dergestalt solten die Stände Jhr Kön. Würde mit keiner Vnterthänigkeit Gehorsamb vnnd Pflicht verbunden seyn.

4. Daß von dem Tag Jhr Kay. May. tödtlichen Abschieds van dieser Welt / oder nach der Königl. Mayest. Annehmung deß Böhmischen Königl. Regiments / alle Privilegia, Majestätbrieff / Begnadungen / Freyheiten vnd Gewonheiten / in allen denen Puncten / in allem nichts außgeschlossen / wie solches Jh. Kay. May. König Matthias / vnd andere Könige in Böhmen vollzogen / ebener Massen zu confirmiren geruheten. Inmassen solcher Reverß vnterm dato auffm Prager Schloß Anno 1617. in sich hielte.

Weiter vber diß hetten Jhr Königl. W. Ferdinand / den Ständen deß Königreichs Böhmen bey der Crönung ein Jurament gethan / daß sie alles das jenige / was dem Königreich Böheim zu gutem gereichte / thun wolten.

Wider welches beydes Jhr Königl. W. Ferdinand / gehandelt / vnd sich nicht nur allein der Verwaltung deß Regiments bey der Kays. Mayest. Lebzeiten angemasset / die geheimen Raths Directorn Cardinal Cleseln / durch welchen der Kayser alle Länder regulirt / wider Kayserlichen Willen der Pflicht entsetzet: in Arrest einziehen lassen / zum Krieg wider das Königreich Böhmen gerathen / Ja auch derselben eigen Volck in Friaul erheben / in das Königreich Böhmen fortrücken / vnnd die Innwohner mit Schwerdt vnd Fewer verderben lassen: einen Landtag in Mähren wider die Böhmen halten / die Zusammenstossung deß Mährischen Volcks / mit seinem vnd dem Kayserischen / wie auch die Durchzüge durch selbiges Landt begehren lassen / welche Durchzüge er auch erhalten hette.

Nach Kaysers Matthiae tödtlichen Abgang aber alles diß feindliche / vnd in diesem Königreich / wie auch hernacher im Marggraffthumb Mähren / grausame Tyranney vbende Kriegsvolck / in dero Dienste auff: vnd angenommen / vnnd noch vber dieses viel Tausendt Mann eines frembden Spanischen Volcks vnd anders werben / in dieses Königreich einführen / vnnd viel ärger dann bey Kaysers Matthiae Zeiten / vnverschonet weder Alten noch Jungen / Manns noch Weibs Geschlecht / weder der kleinen Kinder / deren [unleserliches Material - Zeichen fehlt]el noch in Mutterleib verschlossen gewesen / verüben lassen / vnnd noch verüben lassen thete.

Vnd weil sie gesehen / daß Jhre Durchl. Ertzhertzog Ferdinand zu Oesterreich / auch Hertzog zu Steyer vnd Kärnden / der Religion sub Vtraque Haupt- vnd Ertzfeindt seye / als die durch die Jesuiten von Jugendt auff vnterwiesen / vnd baldt bey erlangten Vogtbaren Jahren / vnd angetrettenem Regiment deroselben Länder / alle Christen sub Vtraque, die doch deroselben Herr Vatter / L. Ged. in seinen Landen gedultet / außschaffen / auch mit denen allbereit in Gott ruhenden todten Cörpern abschewlich vnd vnerhörter massen vmbgehen lassen. Jhre Mayest. Kayser Matthiam / rc. dahin persuadirt / daß dieselbe Jhre D. Ertzhertzog Ferdinanden für einen Sohn angenommen / vnd noch bey dero Lebzeiten / die Stände deß Königreichs Böheim / wie auch die Stände deß Königreichs Vngarn / dahin gebracht / daß nach Jhrer May. Absterben / Jhre Durchl. Böhmischer vnd Vngarischer König würden.

Als nun die Kays. Mayest. jhnen Gehör gegeben / vnnd allein den Ständen deß Königreichs Böhmen einen Land Tag außgeschriebẽ / mit diesem Anhang / daß bey solchem Land Tag / nichts anders / dann wegen eines Successoris vnd künfftigen Böhmischen Königs gehandelt werden solte. Derowegen sich jhrer viel zum Land Tag zukomm en geeusfert: andere aber / so erschienen / vnd in jhren Votis angezogen / daß solches wider deß Landts Privilegien vnd Freyheiten seye / zu dem auch andere Incorporirte Länder nicht zugegen / vnd man bey jüngstgehaltenem Landtag darauff verblieben were / weil dieselbige fürwendeten / daß sie zu Erwöhlung eines Königs / auch das Votum hetten / solte zuvorher solches zwischen den Ländern erörtert / vnd zur Richtigkeit gebracht werden / erinnert: weren denselbigen schwere Verweiß- vnd Betrohung geschehen / würden sie anders als die Außmessung seye / votirẽ / daß einem jedern solchẽ zween Köpffe zuhaben vonnöthen / vnnd würde man mit jhnen wunder seltzam / wie in vorigen Jahren mit etlichen geschehen / vmbgehen.

Den jenigen Personen aber auß den Obristen Land Officirern vnd andern / so dergleichẽ Antrohung gethan / seyen darumb grosse Praesenten / nit allein verheissen / sondern auch gegeben worden.

Dardurch es so weit kommen / daß sie auch das Wort (Erwöhlung) darbey nicht gedulten wöllen / sondern wider alle Privilegia vnd Freyheiten im Nahmen vnd an statt anderer / so sich dessen geweigert / dahin geschlossen / daß König Ferdinand nicht erwöhlet / sondern nur angenommen / publicirt vnd gecrönet seye. Es were aber auch alles diß conditionaliter vnd mit Beding geschehen / also daß Jhr Durchleucht. der Ertzhertzog von sich dẽ Ständen dieses Königreichs einen Reverß gegeben / so folgends in sich begreiffen thete.

1. Anfangs daß sie von den Ständen solches zu Danck auffnemen / vnd jnen dasselbe mit Königlichen Gnaden (darob sie ein Gefallen haben / vnd mit Jhrer Mayest. wol content seyn würdẽ) zu gedencken vnd zu ergehen geruheten.

2. Daß bey Jher Mayest. Kaysers Matthiae Lebzeiten / dieselbe sich deß Königlichẽ Regiments / vnnd Verwaltung dieses Königreichs / ohne der Kay. May. sonderbahre Einwilligung / vnnd beneben der Obristen Land-Officirer / auch Landrechtssitzer / so wohl Jhrer May. Räthe deß Hoff: vnd Cammer Rechtens / vnd zu zweyen Personen auß der Gemein der Obern Stände auß jedem Crayß: von den Pragern aber vnnd Gesandten auß den Ständen sechs: Hiemit diesem Landtag erkiesenen vnnd verordneten Personen / Erwegung / selbsten für sich nicht vnderstehen noch anmassen solte.

3. Im Fall aber vber dieses bey Jhrer Kays. Mayest. Lebzeiten / dieselbe das Regiment auff sich transferiren vnd ziehen wolten / dergestalt solten die Stände Jhr Kön. Würde mit keiner Vnterthänigkeit Gehorsamb vnnd Pflicht verbunden seyn.

4. Daß von dem Tag Jhr Kay. May. tödtlichen Abschieds van dieser Welt / oder nach der Königl. Mayest. Annehmung deß Böhmischen Königl. Regiments / alle Privilegia, Majestätbrieff / Begnadungen / Freyheiten vnd Gewonheiten / in allen denen Puncten / in allem nichts außgeschlossen / wie solches Jh. Kay. May. König Matthias / vnd andere Könige in Böhmen vollzogen / ebener Massen zu confirmiren geruheten. Inmassen solcher Reverß vnterm dato auffm Prager Schloß Anno 1617. in sich hielte.

Weiter vber diß hetten Jhr Königl. W. Ferdinand / den Ständen deß Königreichs Böhmen bey der Crönung ein Jurament gethan / daß sie alles das jenige / was dem Königreich Böheim zu gutem gereichte / thun wolten.

Wider welches beydes Jhr Königl. W. Ferdinand / gehandelt / vñ sich nicht nur allein der Verwaltung deß Regiments bey der Kays. Mayest. Lebzeiten angemasset / die geheimen Raths Directorn Cardinal Cleseln / durch welchen der Kayser alle Länder regulirt / wider Kayserlichen Willen der Pflicht entsetzet: in Arrest einziehen lassen / zum Krieg wider das Königreich Böhmen gerathen / Ja auch derselben eigen Volck in Friaul erheben / in das Königreich Böhmen fortrücken / vnnd die Innwohner mit Schwerdt vnd Fewer verderben lassen: einen Landtag in Mähren wider die Böhmen halten / die Zusammenstossung deß Mährischen Volcks / mit seinem vnd dem Kayserischen / wie auch die Durchzüge durch selbiges Landt begehren lassen / welche Durchzüge er auch erhalten hette.

Nach Kaysers Matthiae tödtlichen Abgang aber alles diß feindliche / vnd in diesem Königreich / wie auch hernacher im Marggraffthumb Mähren / grausame Tyranney vbende Kriegsvolck / in dero Dienste auff: vnd angenommen / vnnd noch vber dieses viel Tausendt Mann eines frembden Spanischen Volcks vnd anders werbẽ / in dieses Königreich einführen / vnnd viel ärger dann bey Kaysers Matthiae Zeiten / vnverschonet weder Alten noch Jungen / Mañs noch Weibs Geschlecht / weder der kleinen Kinder / deren [unleserliches Material – Zeichen fehlt]el noch in Mutterleib verschlossen gewesen / verüben lassen / vnnd noch verüben lassen thete.

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[219/0266] Vnd weil sie gesehen / daß Jhre Durchl. Ertzhertzog Ferdinand zu Oesterreich / auch Hertzog zu Steyer vnd Kärnden / der Religion sub Vtraque Haupt- vnd Ertzfeindt seye / als die durch die Jesuiten von Jugendt auff vnterwiesen / vnd baldt bey erlangten Vogtbaren Jahren / vnd angetrettenem Regiment deroselben Länder / alle Christen sub Vtraque, die doch deroselben Herr Vatter / L. Ged. in seinen Landen gedultet / außschaffen / auch mit denen allbereit in Gott ruhenden todten Cörpern abschewlich vnd vnerhörter massen vmbgehen lassen. Jhre Mayest. Kayser Matthiam / rc. dahin persuadirt / daß dieselbe Jhre D. Ertzhertzog Ferdinanden für einen Sohn angenommen / vnd noch bey dero Lebzeiten / die Stände deß Königreichs Böheim / wie auch die Stände deß Königreichs Vngarn / dahin gebracht / daß nach Jhrer May. Absterben / Jhre Durchl. Böhmischer vnd Vngarischer König würden. Als nun die Kays. Mayest. jhnen Gehör gegeben / vnnd allein den Ständen deß Königreichs Böhmen einen Land Tag außgeschriebẽ / mit diesem Anhang / daß bey solchem Land Tag / nichts anders / dann wegen eines Successoris vnd künfftigen Böhmischen Königs gehandelt werden solte. Derowegen sich jhrer viel zum Land Tag zukomm en geeusfert: andere aber / so erschienen / vnd in jhren Votis angezogen / daß solches wider deß Landts Privilegien vnd Freyheiten seye / zu dem auch andere Incorporirte Länder nicht zugegen / vnd man bey jüngstgehaltenem Landtag darauff verblieben were / weil dieselbige fürwendeten / daß sie zu Erwöhlung eines Königs / auch das Votum hetten / solte zuvorher solches zwischen den Ländern erörtert / vnd zur Richtigkeit gebracht werden / erinnert: weren denselbigen schwere Verweiß- vnd Betrohung geschehen / würden sie anders als die Außmessung seye / votirẽ / daß einem jedern solchẽ zween Köpffe zuhaben vonnöthen / vnnd würde man mit jhnen wunder seltzam / wie in vorigen Jahren mit etlichen geschehen / vmbgehen. Den jenigen Personen aber auß den Obristen Land Officirern vnd andern / so dergleichẽ Antrohung gethan / seyen darumb grosse Praesenten / nit allein verheissen / sondern auch gegeben worden. Dardurch es so weit kommen / daß sie auch das Wort (Erwöhlung) darbey nicht gedulten wöllen / sondern wider alle Privilegia vnd Freyheiten im Nahmen vnd an statt anderer / so sich dessen geweigert / dahin geschlossen / daß König Ferdinand nicht erwöhlet / sondern nur angenommen / publicirt vnd gecrönet seye. Es were aber auch alles diß conditionaliter vnd mit Beding geschehen / also daß Jhr Durchleucht. der Ertzhertzog von sich dẽ Ständen dieses Königreichs einen Reverß gegeben / so folgends in sich begreiffen thete. 1. Anfangs daß sie von den Ständen solches zu Danck auffnemen / vnd jnen dasselbe mit Königlichen Gnaden (darob sie ein Gefallen haben / vnd mit Jhrer Mayest. wol content seyn würdẽ) zu gedencken vnd zu ergehen geruheten. 2. Daß bey Jher Mayest. Kaysers Matthiae Lebzeiten / dieselbe sich deß Königlichẽ Regiments / vnnd Verwaltung dieses Königreichs / ohne der Kay. May. sonderbahre Einwilligung / vnnd beneben der Obristen Land-Officirer / auch Landrechtssitzer / so wohl Jhrer May. Räthe deß Hoff: vnd Cammer Rechtens / vnd zu zweyen Personen auß der Gemein der Obern Stände auß jedem Crayß: von den Pragern aber vnnd Gesandten auß den Ständen sechs: Hiemit diesem Landtag erkiesenen vnnd verordneten Personen / Erwegung / selbsten für sich nicht vnderstehen noch anmassen solte. 3. Im Fall aber vber dieses bey Jhrer Kays. Mayest. Lebzeiten / dieselbe das Regiment auff sich transferiren vnd ziehen wolten / dergestalt solten die Stände Jhr Kön. Würde mit keiner Vnterthänigkeit Gehorsamb vnnd Pflicht verbunden seyn. 4. Daß von dem Tag Jhr Kay. May. tödtlichen Abschieds van dieser Welt / oder nach der Königl. Mayest. Annehmung deß Böhmischen Königl. Regiments / alle Privilegia, Majestätbrieff / Begnadungen / Freyheiten vnd Gewonheiten / in allen denen Puncten / in allem nichts außgeschlossen / wie solches Jh. Kay. May. König Matthias / vnd andere Könige in Böhmen vollzogen / ebener Massen zu confirmiren geruheten. Inmassen solcher Reverß vnterm dato auffm Prager Schloß Anno 1617. in sich hielte. Weiter vber diß hetten Jhr Königl. W. Ferdinand / den Ständen deß Königreichs Böhmen bey der Crönung ein Jurament gethan / daß sie alles das jenige / was dem Königreich Böheim zu gutem gereichte / thun wolten. Wider welches beydes Jhr Königl. W. Ferdinand / gehandelt / vñ sich nicht nur allein der Verwaltung deß Regiments bey der Kays. Mayest. Lebzeiten angemasset / die geheimen Raths Directorn Cardinal Cleseln / durch welchen der Kayser alle Länder regulirt / wider Kayserlichen Willen der Pflicht entsetzet: in Arrest einziehen lassen / zum Krieg wider das Königreich Böhmen gerathen / Ja auch derselben eigen Volck in Friaul erheben / in das Königreich Böhmen fortrücken / vnnd die Innwohner mit Schwerdt vnd Fewer verderben lassen: einen Landtag in Mähren wider die Böhmen halten / die Zusammenstossung deß Mährischen Volcks / mit seinem vnd dem Kayserischen / wie auch die Durchzüge durch selbiges Landt begehren lassen / welche Durchzüge er auch erhalten hette. Nach Kaysers Matthiae tödtlichen Abgang aber alles diß feindliche / vnd in diesem Königreich / wie auch hernacher im Marggraffthumb Mähren / grausame Tyranney vbende Kriegsvolck / in dero Dienste auff: vnd angenommen / vnnd noch vber dieses viel Tausendt Mann eines frembden Spanischen Volcks vnd anders werbẽ / in dieses Königreich einführen / vnnd viel ärger dann bey Kaysers Matthiae Zeiten / vnverschonet weder Alten noch Jungen / Mañs noch Weibs Geschlecht / weder der kleinen Kinder / deren _ el noch in Mutterleib verschlossen gewesen / verüben lassen / vnnd noch verüben lassen thete.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/266>, abgerufen am 29.05.2024.