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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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der König von dem Tag der Crönung / jnnerhalb vier Wochen den Ständen deß Königreichs einhändigen würde / begriffen seyn / vnd jhnen so wol als denen sub Vtraque Schutz gehalten werden möchte: als hetten die Stände sub Vtraque (weil jhnen nicht vnbewußt / daß der König denen sub Vna das jenige zuthun schuldig / auch sich dessen schon erbotten) solches vor billich erkandt / es auch darbey bewenden vnd verbleiben lassen / daß sie jhres rechtmässigen Begehrens theilhafft gemacht werden möchten.

P faltzgraff Friderichs Crönung zum Böhmischen König. Vnter solcher Landtags Handlung wurden in der Schloßkirchen allerhand Bereitschafften zur bevorstehenden Crönung verfertiget: vnter dessen aber wurde niemand / so etwas verdächtig war / hinein gelassen: alle Winckel vnd Krufften wurden durchsucht: die Geistlichen im Thumb abgeschaffet / jhnen Wochentlich ein genandtes Deputat zu jhrer Vnderhaltung gereichet / vnd ein ander Ort / jhren Gottesdienst zu verrichten / verordnet. Ferrners wurde auch vber dem newen Thor das Wapen deß Königreichs Böheim verändert / vnd an der Brust deß weisen Löwens / an statt deß Oesterreichischen / das Chur Pfältzische eingehawen.

Demnach nun der angestellte Crönungs Tag (welches war der 25. Octobr. 4. Novemb.) herbey kommen / ist erstlich in den Prager Stätten die Bürgerschafft / vnd ausserhalb deß Schlosses die Leib Guardj vnd geworben Volck in gute Ordnung gestellet worden. Darauff ist der Crönungs Actus folgender Gestalt vollnbracht worden:

Anfänglich haben sich die Directorn / vnd die gantze Böheimische Ritterschafft / vnd die anwesende Abgesandten der Länder / neben den Königl. Rähten / auff dem grossen Saal versamblet / allda dann der Böheimische Cantzler eine Oration in Lateinischer Spraach gethan / die Anwesende / insonderheit aber die Ritterschafft ermahnet / wessen

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der König von dem Tag der Crönung / jnnerhalb vier Wochen den Ständen deß Königreichs einhändigen würde / begriffen seyn / vnd jhnen so wol als denen sub Vtraque Schutz gehalten werden möchte: als hetten die Stände sub Vtraque (weil jhnen nicht vnbewußt / daß der König denen sub Vna das jenige zuthun schuldig / auch sich dessen schon erbotten) solches vor billich erkandt / es auch darbey bewenden vnd verbleiben lassen / daß sie jhres rechtmässigen Begehrens theilhafft gemacht werden möchten.

P faltzgraff Friderichs Crönung zum Böhmischen König. Vnter solcher Landtags Handlung wurden in der Schloßkirchen allerhand Bereitschafften zur bevorstehenden Crönung verfertiget: vnter dessen aber wurde niemand / so etwas verdächtig war / hinein gelassen: alle Winckel vnd Krufften wurden durchsucht: die Geistlichen im Thumb abgeschaffet / jhnen Wochentlich ein genandtes Deputat zu jhrer Vnderhaltung gereichet / vnd ein ander Ort / jhren Gottesdienst zu verrichten / verordnet. Ferrners wurde auch vber dem newen Thor das Wapen deß Königreichs Böheim verändert / vnd an der Brust deß weisen Löwens / an statt deß Oesterreichischen / das Chur Pfältzische eingehawen.

Demnach nun der angestellte Crönungs Tag (welches war der 25. Octobr. 4. Novemb.) herbey kommen / ist erstlich in den Prager Stätten die Bürgerschafft / vnd ausserhalb deß Schlosses die Leib Guardj vnd geworben Volck in gute Ordnung gestellet worden. Darauff ist der Crönungs Actus folgender Gestalt vollnbracht worden:

Anfänglich haben sich die Directorn / vnd die gantze Böheimische Ritterschafft / vnd die anwesende Abgesandten der Länder / neben den Königl. Rähten / auff dem grossen Saal versamblet / allda dann der Böheimische Cantzler eine Oration in Lateinischer Spraach gethan / die Anwesende / insonderheit aber die Ritterschafft ermahnet / wessen

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[271/0318] der König von dem Tag der Crönung / jnnerhalb vier Wochen den Ständen deß Königreichs einhändigen würde / begriffen seyn / vnd jhnen so wol als denen sub Vtraque Schutz gehalten werden möchte: als hetten die Stände sub Vtraque (weil jhnen nicht vnbewußt / daß der König denen sub Vna das jenige zuthun schuldig / auch sich dessen schon erbotten) solches vor billich erkandt / es auch darbey bewenden vnd verbleiben lassen / daß sie jhres rechtmässigen Begehrens theilhafft gemacht werden möchten. P Vnter solcher Landtags Handlung wurden in der Schloßkirchen allerhand Bereitschafften zur bevorstehenden Crönung verfertiget: vnter dessen aber wurde niemand / so etwas verdächtig war / hinein gelassen: alle Winckel vnd Krufften wurden durchsucht: die Geistlichen im Thumb abgeschaffet / jhnen Wochentlich ein genandtes Deputat zu jhrer Vnderhaltung gereichet / vnd ein ander Ort / jhren Gottesdienst zu verrichten / verordnet. Ferrners wurde auch vber dem newen Thor das Wapen deß Königreichs Böheim verändert / vnd an der Brust deß weisen Löwens / an statt deß Oesterreichischen / das Chur Pfältzische eingehawen. faltzgraff Friderichs Crönung zum Böhmischen König. Demnach nun der angestellte Crönungs Tag (welches war der 25. Octobr. 4. Novemb.) herbey kommen / ist erstlich in den Prager Stätten die Bürgerschafft / vnd ausserhalb deß Schlosses die Leib Guardj vnd geworben Volck in gute Ordnung gestellet worden. Darauff ist der Crönungs Actus folgender Gestalt vollnbracht worden: Anfänglich haben sich die Directorn / vnd die gantze Böheimische Ritterschafft / vnd die anwesende Abgesandten der Länder / neben den Königl. Rähten / auff dem grossen Saal versamblet / allda dann der Böheimische Cantzler eine Oration in Lateinischer Spraach gethan / die Anwesende / insonderheit aber die Ritterschafft ermahnet / wessen [Abbildung]

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/318>, abgerufen am 22.11.2024.