Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Den 19. Octob. hat er zu Schlan / einer Königs Statt / vnd den 20. zu Bussierat auff einem schönen Pfaltzgraff Friderichs Einzug zu Prag. Hauß / dem jungen Herrn von Colobrat zuständig / Herberg genommen. Folgenden Tag den 21. hat er seine Reyse vollendet / vnd von 3. biß 5. Vhrn den Einritt zu Prag gehalten. Dann nachdem er im Thiergarten oder Stern / ein halbe Meil von gedachter Statt Prag das Mittagmahl gehalten / vnd jhme auff den Dienst zu warten / vnd jhn daselbsten anzunehmen / sich die Directorn noch vor Mittag auß Prag begeben / seynd denselben der Länder Abgesandte / die Land Stände vnd Ritterschafft zu Roß / auffs köstlichste außgestaffiert / wie auch von den drey Prager Stätten drey Cornetten / als das Newstätter mit jhrer gebräuchlichen Statt Farb / Roth vnd Weiß / fast in 200. die Altstätter auch so starck: die Kleinseitter aber etwas wenigers / doch auch vber hundert Mann starck gewesen / vnd diese beyde in der Königlichen Hoff Farb / Blaw vnd Weiß / auffs stattlichste vnd prächtigste außgebutzt / gefolgt: welche alle draussen auff einem geraumen Platz vor dem Stern / nachdem der Pfaltzgraff von dem Wagen zu Roß gesessen / vnd jhne die Land Stände gratulirt vnd angenommen gehabt / in absonderlichen Trouppen / beneben der Königlichen Confoy von 5. Cornetten / vnd einem Fuß Fähnlein rings vmbher gehalten: hernach in schöner Ordnung nacher Prag fortgeruckt. In den Prager Stätten ist aber vnter dessen die Bürgerschafft vnd die Soldaten auch in Ordnung gestellt worden: Als bey dem Alt: vnd Newstätter Rahthauß seynd bey jedem ein Fähnlein Knecht gestanden: ingleichem in gemelten zwo Stätten seynd auff vnterschiedlichen Plätzen bey den Brunnen in 400. Juden Rotten längst / allein zu dem Ende / daß sie sich bey begebender Fewers Gefahr mit Wasser Kandten vnd Axten in Bereitschafft halten solten / in Pflicht genommen / vnd auß getheilt worden. Darnach hat man drey Fähnlein von der Alten / drey von der Newen / vnd eine von der kleinen Statt Prag / wolgebutzt Volck / von der Burgerschafft in die Gassen gestellt / welche von den Schantzen vnd Newen Thor an / biß ins Schloß zu beyden Seitten: Auff dem Schloßplatz aber gegen der Staubbrücken vnd newen Stall / deß Hauptmann Goltzingers Fähnlein in Schlacht-Ordnung gehalten. Deßgleichen hat der Hauptmann Schenckhart sein Fähnlein auff gemeldtem Newem Thor fliegen / vnd seine Soldaten neben demselben auff den Schantzen auff warten lassen. Ausser dem Thor auff ein starcken Steinwurff darvon / zu nechst an dem Weg / da der Pfaltzgraff fürüber reiten sollen / hat der vierte Stand in 400. starck / nach Art vnd Weise der Alten Böhmen: als mit einem gar Alten Fahnen / darinn deß Zischka Namen / ein Kelch vnd Ostia / gemahlet gewest / alten schweren Brustharnisch vnd Pickehauben / stumpffen Helleparten / eysenen Trischeln / Armbrüsten vnnd grossen Schilten oder Rundartschen außgerüst / in einer Schlacht Ordnung gestanden / welche dem Pfaltzgraffen / so bey jhnen sampt seinem Gemahl etwas stillgehalten / durch jhren Hauptmann in Lateinischer Spraach gratuliren lassen / vnnd mit heller Stimm geruffen: Vivat Fridericus Rex! zugleich sich zum Ernst geschickt / vnd jhre Wehren durch einander bewegt / daß es ein groß lächerlich Gedöß gegeben: vnd ist / wie alles eigentlich bey dem Einritt beschaffen gewesen / auß beygelegtem Kupffer zu sehen. Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden: Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß / Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll. 2. Ferrners haben sie geordnet / dieweil nunmehr der König das Regiment angetretten / solten die Directores jhrer Pflicht / damit sie bißhero den Ständen / vnd dieselbe hinwider den Directoren verbunden gewesen / erlassen seyn: die Schulden aber betreffend / so die Directorn zu deß Lands Notdurfft / vnd Bezahlung deß Kriegsvolcks bißhero gemacht / woher vnd wie solche zu bezahlen / solt deßwegen bey künfftigem Land Tag / so nechstkünfftig der König außschreiben würde / gehandelt werden. 3. Solten die Directorn / Regenten vnd Landes Rähte dem König das Commando vber die gantze Kriegs Armada vollmächtig vbergeben / mit solchem Volck vnd Kriegsheer sich vnd das Königreich Böhmen / wie auch die Incorporirte Länder zu defendiren / jedoch jederzeit mit der Obristen Land-Officirer vnd Landrecht-Sitzer deß Königreichs Böhmen Erwegung. 4. Solten Commissarien verordnet werden / eigentlich zu erkündigen / vnd den Augenschein einzunehmen / was für Schaden im Bechinner / Prachner / Wultawer / Podberder vnd Tschaßlawer Craysen der Feindt mit Schwert vnd Fewer gethan / verderbt vnnd geplündert / vmb in nechstkünfftigem Land Tag dem König vnd den Ständen solches vorzutragen / vnd zu erwegen / woher vnd was gestalt den armen verderbten Leuten eine Ergötzlichkeit wider beschehen möchte. 5. Die Cron vnd Lands-Privilegien / so von den Directorn auß wolerwogenen Vrsachen / vnd wegen Gefährlichkeit von der Vestung Carolstein erhebt / vnd zur Land Tafel in Prag deponirt worden / solten an dem Ort / biß auff ferrnere Verordnung / verbleiben / vnd Tag vnnd Nacht von wolverhaltenen Leuten verwacht / vnd jhnen ein gewisser Soldt gereicht werden. 6. Well die Stände vnd Inwohner deß theils sub Vna, oder der Catholischen Religion zugethane / angehalten / damit sie ebener massen in der Confirmation aller Privilegien vnd Freyheiten / welche Den 19. Octob. hat er zu Schlan / einer Königs Statt / vnd den 20. zu Bussierat auff einem schönen Pfaltzgraff Friderichs Einzug zu Prag. Hauß / dem jungen Herrn von Colobrat zuständig / Herberg genommen. Folgenden Tag den 21. hat er seine Reyse vollendet / vnd von 3. biß 5. Vhrn den Einritt zu Prag gehalten. Dann nachdem er im Thiergarten oder Stern / ein halbe Meil von gedachter Statt Prag das Mittagmahl gehalten / vnd jhme auff den Dienst zu warten / vnd jhn daselbsten anzunehmen / sich die Directorn noch vor Mittag auß Prag begebẽ / seynd denselben der Länder Abgesandte / die Land Stände vnd Ritterschafft zu Roß / auffs köstlichste außgestaffiert / wie auch von den drey Prager Stätten drey Cornetten / als das Newstätter mit jhrer gebräuchlichen Statt Farb / Roth vnd Weiß / fast in 200. die Altstätter auch so starck: die Kleinseitter aber etwas wenigers / doch auch vber hundert Mann starck gewesen / vnd diese beyde in der Königlichen Hoff Farb / Blaw vnd Weiß / auffs stattlichste vnd prächtigste außgebutzt / gefolgt: welche alle draussen auff einem geraumen Platz vor dem Stern / nachdem der Pfaltzgraff von dem Wagen zu Roß gesessen / vnd jhne die Land Stände gratulirt vnd angenommen gehabt / in absonderlichen Trouppen / beneben der Königlichẽ Confoy von 5. Cornetten / vnd einem Fuß Fähnlein rings vmbher gehalten: hernach in schöner Ordnung nacher Prag fortgeruckt. In den Prager Stätten ist aber vnter dessen die Bürgerschafft vnd die Soldaten auch in Ordnung gestellt worden: Als bey dem Alt: vnd Newstätter Rahthauß seynd bey jedem ein Fähnlein Knecht gestanden: ingleichem in gemelten zwo Stätten seynd auff vnterschiedlichen Plätzen bey den Brunnen in 400. Juden Rotten längst / allein zu dem Ende / daß sie sich bey begebender Fewers Gefahr mit Wasser Kandten vnd Axten in Bereitschafft haltẽ solten / in Pflicht genommen / vnd auß getheilt worden. Darnach hat man drey Fähnlein von der Alten / drey von der Newen / vnd eine von der kleinen Statt Prag / wolgebutzt Volck / von der Burgerschafft in die Gassen gestellt / welche von den Schantzẽ vnd Newen Thor an / biß ins Schloß zu beyden Seitten: Auff dem Schloßplatz aber gegen der Staubbrücken vnd newen Stall / deß Hauptmann Goltzingers Fähnlein in Schlacht-Ordnung gehalten. Deßgleichen hat der Hauptmann Schenckhart sein Fähnlein auff gemeldtem Newem Thor fliegen / vnd seine Soldaten neben demselbẽ auff den Schantzen auff warten lassen. Ausser dem Thor auff ein starcken Steinwurff darvon / zu nechst an dem Weg / da der Pfaltzgraff fürüber reiten sollẽ / hat der vierte Stand in 400. starck / nach Art vnd Weise der Alten Böhmen: als mit einem gar Alten Fahnen / darinn deß Zischka Namen / ein Kelch vnd Ostia / gemahlet gewest / alten schwerẽ Brustharnisch vnd Pickehauben / stumpffen Helleparten / eysenen Trischeln / Armbrüsten vnnd grossen Schilten oder Rundartschen außgerüst / in einer Schlacht Ordnung gestanden / welche dem Pfaltzgraffen / so bey jhnen sampt seinem Gemahl etwas stillgehalten / durch jhren Hauptmann in Lateinischer Spraach gratuliren lassen / vnnd mit heller Stimm geruffen: Vivat Fridericus Rex! zugleich sich zum Ernst geschickt / vnd jhre Wehren durch einander bewegt / daß es ein groß lächerlich Gedöß gegeben: vnd ist / wie alles eigentlich bey dem Einritt beschaffen gewesen / auß beygelegtem Kupffer zu sehen. Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden: Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß / Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll. 2. Ferrners haben sie geordnet / dieweil nunmehr der König das Regiment angetretten / solten die Directores jhrer Pflicht / damit sie bißhero den Ständen / vnd dieselbe hinwider den Directoren verbunden gewesen / erlassen seyn: die Schulden aber betreffend / so die Directorn zu deß Lands Notdurfft / vnd Bezahlung deß Kriegsvolcks bißhero gemacht / woher vnd wie solche zu bezahlen / solt deßwegen bey künfftigem Land Tag / so nechstkünfftig der König außschreiben würde / gehandelt werden. 3. Solten die Directorn / Regenten vnd Landes Rähte dem König das Commando vber die gantze Kriegs Armada vollmächtig vbergebẽ / mit solchem Volck vnd Kriegsheer sich vnd das Königreich Böhmen / wie auch die Incorporirte Länder zu defendiren / jedoch jederzeit mit der Obristen Land-Officirer vnd Landrecht-Sitzer deß Königreichs Böhmen Erwegung. 4. Solten Commissarien verordnet werden / eigentlich zu erkündigẽ / vnd den Augenschein einzunehmen / was für Schaden im Bechinner / Prachner / Wultawer / Podberder vnd Tschaßlawer Craysen der Feindt mit Schwert vnd Fewer gethan / verderbt vnnd geplündert / vmb in nechstkünfftigem Land Tag dem König vnd den Ständen solches vorzutragen / vnd zu erwegen / woher vnd was gestalt den armen verderbten Leuten eine Ergötzlichkeit wider beschehen möchte. 5. Die Cron vnd Lands-Privilegien / so von den Directorn auß wolerwogenen Vrsachen / vnd wegẽ Gefährlichkeit von der Vestung Carolstein erhebt / vnd zur Land Tafel in Prag deponirt worden / solten an dem Ort / biß auff ferrnere Verordnung / verbleiben / vnd Tag vnnd Nacht von wolverhaltenen Leuten verwacht / vnd jhnen ein gewisser Soldt gereicht werden. 6. Well die Stände vñ Inwohner deß theils sub Vna, oder der Catholischen Religion zugethane / angehaltẽ / damit sie ebener massen in der Confirmation aller Privilegien vnd Freyheitẽ / welche <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0317" n="270"/> <p>Den 19. Octob. hat er zu Schlan / einer Königs Statt / vnd den 20. zu Bussierat auff einem schönen <note place="left">Pfaltzgraff Friderichs Einzug zu Prag.</note> Hauß / dem jungen Herrn von Colobrat zuständig / Herberg genommen. Folgenden Tag den 21. hat er seine Reyse vollendet / vnd von 3. biß 5. Vhrn den Einritt zu Prag gehalten. Dann nachdem er im Thiergarten oder Stern / ein halbe Meil von gedachter Statt Prag das Mittagmahl gehalten / vnd jhme auff den Dienst zu warten / vnd jhn daselbsten anzunehmen / sich die Directorn noch vor Mittag auß Prag begebẽ / seynd denselben der Länder Abgesandte / die Land Stände vnd Ritterschafft zu Roß / auffs köstlichste außgestaffiert / wie auch von den drey Prager Stätten drey Cornetten / als das Newstätter mit jhrer gebräuchlichen Statt Farb / Roth vnd Weiß / fast in 200. die Altstätter auch so starck: die Kleinseitter aber etwas wenigers / doch auch vber hundert Mann starck gewesen / vnd diese beyde in der Königlichen Hoff Farb / Blaw vnd Weiß / auffs stattlichste vnd prächtigste außgebutzt / gefolgt: welche alle draussen auff einem geraumen Platz vor dem Stern / nachdem der Pfaltzgraff von dem Wagen zu Roß gesessen / vnd jhne die Land Stände gratulirt vnd angenommen gehabt / in absonderlichen Trouppen / beneben der Königlichẽ Confoy von 5. Cornetten / vnd einem Fuß Fähnlein rings vmbher gehalten: hernach in schöner Ordnung nacher Prag fortgeruckt. In den Prager Stätten ist aber vnter dessen die Bürgerschafft vnd die Soldaten auch in Ordnung gestellt worden: Als bey dem Alt: vnd Newstätter Rahthauß seynd bey jedem ein Fähnlein Knecht gestanden: ingleichem in gemelten zwo Stätten seynd auff vnterschiedlichen Plätzen bey den Brunnen in 400. Juden Rotten längst / allein zu dem Ende / daß sie sich bey begebender Fewers Gefahr mit Wasser Kandten vnd Axten in Bereitschafft haltẽ solten / in Pflicht genommen / vnd auß getheilt worden. Darnach hat man drey Fähnlein von der Alten / drey von der Newen / vnd eine von der kleinen Statt Prag / wolgebutzt Volck / von der Burgerschafft in die Gassen gestellt / welche von den Schantzẽ vnd Newen Thor an / biß ins Schloß zu beyden Seitten: Auff dem Schloßplatz aber gegen der Staubbrücken vnd newen Stall / deß Hauptmann Goltzingers Fähnlein in Schlacht-Ordnung gehalten. Deßgleichen hat der Hauptmann Schenckhart sein Fähnlein auff gemeldtem Newem Thor fliegen / vnd seine Soldaten neben demselbẽ auff den Schantzen auff warten lassen. Ausser dem Thor auff ein starcken Steinwurff darvon / zu nechst an dem Weg / da der Pfaltzgraff fürüber reiten sollẽ / hat der vierte Stand in 400. starck / nach Art vnd Weise der Alten Böhmen: als mit einem gar Alten Fahnen / darinn deß Zischka Namen / ein Kelch vnd Ostia / gemahlet gewest / alten schwerẽ Brustharnisch vnd Pickehauben / stumpffen Helleparten / eysenen Trischeln / Armbrüsten vnnd grossen Schilten oder Rundartschen außgerüst / in einer Schlacht Ordnung gestanden / welche dem Pfaltzgraffen / so bey jhnen sampt seinem Gemahl etwas stillgehalten / durch jhren Hauptmann in Lateinischer Spraach gratuliren lassen / vnnd mit heller Stimm geruffen: Vivat Fridericus Rex! zugleich sich zum Ernst geschickt / vnd jhre Wehren durch einander bewegt / daß es ein groß lächerlich Gedöß gegeben: vnd ist / wie alles eigentlich bey dem Einritt beschaffen gewesen / auß beygelegtem Kupffer zu sehen.</p> <p>Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden:</p> <p>Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß / Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll.</p> <p>2. Ferrners haben sie geordnet / dieweil nunmehr der König das Regiment angetretten / solten die Directores jhrer Pflicht / damit sie bißhero den Ständen / vnd dieselbe hinwider den Directoren verbunden gewesen / erlassen seyn: die Schulden aber betreffend / so die Directorn zu deß Lands Notdurfft / vnd Bezahlung deß Kriegsvolcks bißhero gemacht / woher vnd wie solche zu bezahlen / solt deßwegen bey künfftigem Land Tag / so nechstkünfftig der König außschreiben würde / gehandelt werden.</p> <p>3. Solten die Directorn / Regenten vnd Landes Rähte dem König das Commando vber die gantze Kriegs Armada vollmächtig vbergebẽ / mit solchem Volck vnd Kriegsheer sich vnd das Königreich Böhmen / wie auch die Incorporirte Länder zu defendiren / jedoch jederzeit mit der Obristen Land-Officirer vnd Landrecht-Sitzer deß Königreichs Böhmen Erwegung.</p> <p>4. Solten Commissarien verordnet werden / eigentlich zu erkündigẽ / vnd den Augenschein einzunehmen / was für Schaden im Bechinner / Prachner / Wultawer / Podberder vnd Tschaßlawer Craysen der Feindt mit Schwert vnd Fewer gethan / verderbt vnnd geplündert / vmb in nechstkünfftigem Land Tag dem König vnd den Ständen solches vorzutragen / vnd zu erwegen / woher vnd was gestalt den armen verderbten Leuten eine Ergötzlichkeit wider beschehen möchte.</p> <p>5. Die Cron vnd Lands-Privilegien / so von den Directorn auß wolerwogenen Vrsachen / vnd wegẽ Gefährlichkeit von der Vestung Carolstein erhebt / vnd zur Land Tafel in Prag deponirt worden / solten an dem Ort / biß auff ferrnere Verordnung / verbleiben / vnd Tag vnnd Nacht von wolverhaltenen Leuten verwacht / vnd jhnen ein gewisser Soldt gereicht werden.</p> <p>6. Well die Stände vñ Inwohner deß theils sub Vna, oder der Catholischen Religion zugethane / angehaltẽ / damit sie ebener massen in der Confirmation aller Privilegien vnd Freyheitẽ / welche </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [270/0317]
Den 19. Octob. hat er zu Schlan / einer Königs Statt / vnd den 20. zu Bussierat auff einem schönen Hauß / dem jungen Herrn von Colobrat zuständig / Herberg genommen. Folgenden Tag den 21. hat er seine Reyse vollendet / vnd von 3. biß 5. Vhrn den Einritt zu Prag gehalten. Dann nachdem er im Thiergarten oder Stern / ein halbe Meil von gedachter Statt Prag das Mittagmahl gehalten / vnd jhme auff den Dienst zu warten / vnd jhn daselbsten anzunehmen / sich die Directorn noch vor Mittag auß Prag begebẽ / seynd denselben der Länder Abgesandte / die Land Stände vnd Ritterschafft zu Roß / auffs köstlichste außgestaffiert / wie auch von den drey Prager Stätten drey Cornetten / als das Newstätter mit jhrer gebräuchlichen Statt Farb / Roth vnd Weiß / fast in 200. die Altstätter auch so starck: die Kleinseitter aber etwas wenigers / doch auch vber hundert Mann starck gewesen / vnd diese beyde in der Königlichen Hoff Farb / Blaw vnd Weiß / auffs stattlichste vnd prächtigste außgebutzt / gefolgt: welche alle draussen auff einem geraumen Platz vor dem Stern / nachdem der Pfaltzgraff von dem Wagen zu Roß gesessen / vnd jhne die Land Stände gratulirt vnd angenommen gehabt / in absonderlichen Trouppen / beneben der Königlichẽ Confoy von 5. Cornetten / vnd einem Fuß Fähnlein rings vmbher gehalten: hernach in schöner Ordnung nacher Prag fortgeruckt. In den Prager Stätten ist aber vnter dessen die Bürgerschafft vnd die Soldaten auch in Ordnung gestellt worden: Als bey dem Alt: vnd Newstätter Rahthauß seynd bey jedem ein Fähnlein Knecht gestanden: ingleichem in gemelten zwo Stätten seynd auff vnterschiedlichen Plätzen bey den Brunnen in 400. Juden Rotten längst / allein zu dem Ende / daß sie sich bey begebender Fewers Gefahr mit Wasser Kandten vnd Axten in Bereitschafft haltẽ solten / in Pflicht genommen / vnd auß getheilt worden. Darnach hat man drey Fähnlein von der Alten / drey von der Newen / vnd eine von der kleinen Statt Prag / wolgebutzt Volck / von der Burgerschafft in die Gassen gestellt / welche von den Schantzẽ vnd Newen Thor an / biß ins Schloß zu beyden Seitten: Auff dem Schloßplatz aber gegen der Staubbrücken vnd newen Stall / deß Hauptmann Goltzingers Fähnlein in Schlacht-Ordnung gehalten. Deßgleichen hat der Hauptmann Schenckhart sein Fähnlein auff gemeldtem Newem Thor fliegen / vnd seine Soldaten neben demselbẽ auff den Schantzen auff warten lassen. Ausser dem Thor auff ein starcken Steinwurff darvon / zu nechst an dem Weg / da der Pfaltzgraff fürüber reiten sollẽ / hat der vierte Stand in 400. starck / nach Art vnd Weise der Alten Böhmen: als mit einem gar Alten Fahnen / darinn deß Zischka Namen / ein Kelch vnd Ostia / gemahlet gewest / alten schwerẽ Brustharnisch vnd Pickehauben / stumpffen Helleparten / eysenen Trischeln / Armbrüsten vnnd grossen Schilten oder Rundartschen außgerüst / in einer Schlacht Ordnung gestanden / welche dem Pfaltzgraffen / so bey jhnen sampt seinem Gemahl etwas stillgehalten / durch jhren Hauptmann in Lateinischer Spraach gratuliren lassen / vnnd mit heller Stimm geruffen: Vivat Fridericus Rex! zugleich sich zum Ernst geschickt / vnd jhre Wehren durch einander bewegt / daß es ein groß lächerlich Gedöß gegeben: vnd ist / wie alles eigentlich bey dem Einritt beschaffen gewesen / auß beygelegtem Kupffer zu sehen.
Pfaltzgraff Friderichs Einzug zu Prag. Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden:
Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß / Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll.
2. Ferrners haben sie geordnet / dieweil nunmehr der König das Regiment angetretten / solten die Directores jhrer Pflicht / damit sie bißhero den Ständen / vnd dieselbe hinwider den Directoren verbunden gewesen / erlassen seyn: die Schulden aber betreffend / so die Directorn zu deß Lands Notdurfft / vnd Bezahlung deß Kriegsvolcks bißhero gemacht / woher vnd wie solche zu bezahlen / solt deßwegen bey künfftigem Land Tag / so nechstkünfftig der König außschreiben würde / gehandelt werden.
3. Solten die Directorn / Regenten vnd Landes Rähte dem König das Commando vber die gantze Kriegs Armada vollmächtig vbergebẽ / mit solchem Volck vnd Kriegsheer sich vnd das Königreich Böhmen / wie auch die Incorporirte Länder zu defendiren / jedoch jederzeit mit der Obristen Land-Officirer vnd Landrecht-Sitzer deß Königreichs Böhmen Erwegung.
4. Solten Commissarien verordnet werden / eigentlich zu erkündigẽ / vnd den Augenschein einzunehmen / was für Schaden im Bechinner / Prachner / Wultawer / Podberder vnd Tschaßlawer Craysen der Feindt mit Schwert vnd Fewer gethan / verderbt vnnd geplündert / vmb in nechstkünfftigem Land Tag dem König vnd den Ständen solches vorzutragen / vnd zu erwegen / woher vnd was gestalt den armen verderbten Leuten eine Ergötzlichkeit wider beschehen möchte.
5. Die Cron vnd Lands-Privilegien / so von den Directorn auß wolerwogenen Vrsachen / vnd wegẽ Gefährlichkeit von der Vestung Carolstein erhebt / vnd zur Land Tafel in Prag deponirt worden / solten an dem Ort / biß auff ferrnere Verordnung / verbleiben / vnd Tag vnnd Nacht von wolverhaltenen Leuten verwacht / vnd jhnen ein gewisser Soldt gereicht werden.
6. Well die Stände vñ Inwohner deß theils sub Vna, oder der Catholischen Religion zugethane / angehaltẽ / damit sie ebener massen in der Confirmation aller Privilegien vnd Freyheitẽ / welche
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |