Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.die Länder einzuführen / die nach jhrem bösen Willen grassiren / vnd mit Nahm vnd Raub sich bereichen mögen. Hingegen wann zu Bezeigung rechtschaffener Friedfertigkeit / gleich Anfangs die Waffen hingelegt / die Authores vnd Vrheber dieser Vnruhe abgeschafft / die Länder selbsten zu Verbesserung der Regierung / vnd Abhelffung der vberhäufften Beschwerden gezogen / die geschwächte Privilegia redintegrirt, vnd zu beständiger Observantz gebracht / auch vber solchem allen genugsame Aslecurationes, ohn welche sonst alles vmbsonst vnd vergeblich / weren ertheilet worden / hette es gar leichtlich wider zu einem friedlichen Wesen kommen / vnd alle andere Weitläufftigkeit vnd Veränderungen vermitten bleiben können. Dieweil aber dergleichen gar nichts / sondern vielmehr das Widerspiel sich im Werck erwiesen / vnd darauff endlich die so hoch bedrangte / vnd auffs eusserste getriebene Länder / ein solch Mittel ergriffen / dardurch sie der vbermachten Beschwernuß sich selbsten entladen / vnd jhre rechtmässige von Gott vnd der Natur zugelassene Defension desto stärcker stabiliren vnd fortstellen möchten / auch zu solchem Ende ein gemeine Conföderation (darzu sie gleichwol auch hiebevor Königliche Vertröstungen gehabt) mit einander auffgerichtet / darauff noch ferrner zu völliger Veränderung deß Regiments vnd einer newen Wahl geschritten. Dessen Vrsachen vnd Fundamenta haben die Stände vnserer Cron Böheim vnd der Incorporirten Länder dermassen außgeführt / daß alle Vnpassionirte sich leichtlich darein finden werden. Darumb wir vns auch diß Orts mit solcher Deduction nicht beladen / viel weniger die Jura vnd Privilegia Regni, vnd wie es mit der freyen Wahl deß Königreichs Böheim beschaffen / jetzo weitläufftig allhie inseriren / sondern männiglichen auff gemeldte der Stände Deduction Schrifften weisen wöllen. Wir erinnern vns zwar darbey / daß in dessen auch die Königliche Wahl zu Franckfurt eingefallen / da wir dann auch / wo wir nur geköndt / neben vnsern Weltlichen Mit Churfürsten trewlich gerahten / daß die Stände in Böhmen nicht so sehr vbereilet / sondern zuvorderst das emporschwebende Kriegswesen nider gelegt werden möchte. Wir haben auch noch zu besagtem Franckfurt offtmals durch vnsere daselbst gehabte Rähte anregen lassen / daß der Stände auß Böhmen Abgesandte / nicht / wie geschehen / reiicirt, sondern durch jhr Mittel zu der vorgeschlagenen Interposition / der Weg hette gebahnet werden sollen: Demnach aber dergleichen Wolmeynungen keine Statt gesunden / vnd wir also den Sachen jhren Lauff lassen müssen / so haben wir jedoch durch die vnserige / bey allen vorgangenen Actibus, einem jeden sein habendes Recht per expressum vorbehalten / vnd also auch den Ständen dieser Länder nichts praejudiciren / auch deßwegen zum offtern protestiren / vnd sonsten in einem vnd dem andern in Acht nehmen lassen / was vnserm Verstand vnd Gewissen nach / deß Reichs Libertet vnd Wolfahrt erfordert / nicht daß vns für vnser Person einig Privat emolumentun darzu angetrieben (dann vns damahls von denen hernach gefolgten dingen gar nichts bewußt gewesen) sondern daß wir ins gemein dergleichen Veränderungen / welche wir jederzeit gerne verhütet gesehen / vns wol besorget / wie baldt hernach solches der Eventus außgewiesen. Demnach aber die Wahl zur Cron Böheim / vnd derselben vnd dero Incorporirten Länder / bey allgemeinem Landtag versambleten Ständen einmütigen Vergleichung / auff vnsere Person gefallen / so bezeugen wir zuförderst mit Gott / vnd vnserm guten Gewissen / daß wir vns jederzeit mit der Churfürstl. Dignität / vnd vnsern ererbten Fürstenthumb vnd Landen / die vns der getrewe Gott bescheret / gar wol vergnügt / derowegen nach mehrer Erhöhung nicht getrachtet / viel weniger / daß wir zu offterwehnter Cron Böheim vns eingedrungen / oder derenthalben etwas practicirt hetten / dessen vns dann die wehlende Stände ins gemein selbsten das Zeugnuß gegeben / vnd noch geben können / sintemal wir auch darzu / bey solchem betrübten Zustand / keine Vrsach gehabt / sondern viel lieber gesehen hetten / daß nicht allein der Enden der liebe Frieden widergebracht / sondern auch dardurch das Reich bey mehrer Ruhe vnd Sicherheit hette länger erhalten werden mögen. Dann wir können je leichtlich ermessen / was bey gegenwärtigen beharrlichen Kriegswesen vnd verderbten Landen / vns für ein Last / Sorg / Mühe vnd Gefahr zuwachsen muß / jetzo darbey vieler andern Considerationen zugeschweigen. Wir zweifeln auch darumb gar nicht / daß verständige Leute es darfür halten werden / daß ein angetragenes Königreich in solchem Stande anzunehmen ein viel stärckere Resolution erfordere / als ein pacatun Regnum außzuschlagen: deßwegen etliche in den Historiis so hoch gerühmet werden. Mir bezeugen aber darbey nachmahls mit reinem Gewissen / daß im Fall wir einige Mittel oder Gewißheit gesehen / daß durch vnsere Repudiation, dieser vnseelige Krieg in continenti gelegt / der edle Fried zugleich mit Bestand erhalten / auch dessen allen das gantze Röm. Reich genugsamb hette versichert werden können / daß vns alle der Welt Ehr vnd Gut nicht verleytet haben solte / sondern wir wolten alsdann nicht allein die offerirte Cron Böheim gäntzlich außgeschlagen / sondern auch noch vnser eusserstes Vermögen darzu gerne angewendet haben. Wir haben vns auch in diesem hohen Werck zumal nicht vbereilet / sondern zuforderst Gott den Allmächtigen / als welcher die Königreich nimbt vnd gibt / wann er wil / trewlich angeruffen / vns den rechten Sinn ins Hertz zugeben: haben auch mit vnsern Herrn vnd Freunden auß den Sachen vertrewlich communicirt / vnd endlich so viel bey vns befunden / daß in erwegung aller Vmbstände / wir bey dem gantzen Hauptwerck / Gottes wunderbarliche Fürsehung vnd starcke Hand spüren müssen. Darumb wir auch seinem Göttlichen Willen vnd Beruff keines Wegs widerstreben können noch sollen. So viel destoweniger / daß wir in vnserm Verstand ein anders nit befinden / als daß mehr gedachte Stände der Cron Böheim vnd der incorporirten Länder / zu der fürgenommenen veränderung mit der Regierung vnd mehrer stabilirung die Länder einzuführẽ / die nach jhrem bösen Willen grassiren / vnd mit Nahm vnd Raub sich bereichen mögen. Hingegen wann zu Bezeigung rechtschaffener Friedfertigkeit / gleich Anfangs die Waffen hingelegt / die Authores vnd Vrheber dieser Vnruhe abgeschafft / die Länder selbsten zu Verbesserung der Regierung / vnd Abhelffung der vberhäufften Beschwerden gezogẽ / die geschwächte Privilegia redintegrirt, vnd zu beständiger Observantz gebracht / auch vber solchem allen genugsame Aslecurationes, ohn welche sonst alles vmbsonst vnd vergeblich / weren ertheilet worden / hette es gar leichtlich wider zu einem friedlichen Wesen kommen / vnd alle andere Weitläufftigkeit vnd Veränderungen vermitten bleiben können. Dieweil aber dergleichen gar nichts / sondern vielmehr das Widerspiel sich im Werck erwiesen / vnd darauff endlich die so hoch bedrangte / vnd auffs eusserste getriebene Länder / ein solch Mittel ergriffen / dardurch sie der vbermachten Beschwernuß sich selbsten entladen / vnd jhre rechtmässige von Gott vnd der Natur zugelassene Defension desto stärcker stabiliren vnd fortstellen möchten / auch zu solchem Ende ein gemeine Conföderation (darzu sie gleichwol auch hiebevor Königliche Vertröstungen gehabt) mit einander auffgerichtet / darauff noch ferrner zu völliger Veränderung deß Regiments vnd einer newen Wahl geschritten. Dessen Vrsachen vnd Fundamenta haben die Stände vnserer Cron Böheim vnd der Incorporirten Länder dermassen außgeführt / daß alle Vnpassionirte sich leichtlich darein finden werden. Darumb wir vns auch diß Orts mit solcher Deduction nicht beladen / viel weniger die Jura vnd Privilegia Regni, vnd wie es mit der freyen Wahl deß Königreichs Böheim beschaffen / jetzo weitläufftig allhie inseriren / sondern männiglichen auff gemeldte der Stände Deduction Schrifften weisen wöllen. Wir erinnern vns zwar darbey / daß in dessen auch die Königliche Wahl zu Franckfurt eingefallen / da wir dann auch / wo wir nur geköndt / neben vnsern Weltlichen Mit Churfürsten trewlich gerahten / daß die Stände in Böhmen nicht so sehr vbereilet / sondern zuvorderst das emporschwebende Kriegswesen nider gelegt werden möchte. Wir haben auch noch zu besagtem Franckfurt offtmals durch vnsere daselbst gehabte Rähte anregen lassen / daß der Stände auß Böhmen Abgesandte / nicht / wie geschehẽ / reiicirt, sondern durch jhr Mittel zu der vorgeschlagenen Interposition / der Weg hette gebahnet werden sollen: Demnach aber dergleichen Wolmeynungen keine Statt gesunden / vnd wir also den Sachẽ jhren Lauff lassen müssen / so haben wir jedoch durch die vnserige / bey allen vorgangenen Actibus, einem jeden sein habendes Recht per expressum vorbehalten / vnd also auch den Ständen dieser Länder nichts praejudiciren / auch deßwegen zum offtern protestiren / vnd sonsten in einem vnd dem andern in Acht nehmen lassen / was vnserm Verstand vñ Gewissen nach / deß Reichs Libertet vnd Wolfahrt erfordert / nicht daß vns für vnser Person einig Privat emolumentũ darzu angetrieben (dann vns damahls von denen hernach gefolgten dingen gar nichts bewußt gewesen) sondern daß wir ins gemein dergleichen Veränderungen / welche wir jederzeit gerne verhütet gesehen / vns wol besorget / wie baldt hernach solches der Eventus außgewiesen. Demnach aber die Wahl zur Cron Böheim / vnd derselben vnd dero Incorporirten Länder / bey allgemeinem Landtag versambletẽ Ständen einmütigen Vergleichung / auff vnsere Person gefallen / so bezeugen wir zuförderst mit Gott / vnd vnserm gutẽ Gewissen / daß wir vns jederzeit mit der Churfürstl. Dignität / vnd vnsern ererbten Fürstenthumb vnd Landen / die vns der getrewe Gott bescheret / gar wol vergnügt / derowegen nach mehrer Erhöhung nicht getrachtet / viel weniger / daß wir zu offterwehnter Cron Böheim vns eingedrungen / oder derenthalben etwas practicirt hetten / dessen vns dann die wehlende Stände ins gemein selbsten das Zeugnuß gegeben / vnd noch geben können / sintemal wir auch darzu / bey solchem betrübten Zustand / keine Vrsach gehabt / sondern viel lieber gesehen hetten / daß nicht allein der Enden der liebe Frieden widergebracht / sondern auch dardurch das Reich bey mehrer Ruhe vñ Sicherheit hette länger erhalten werden mögen. Dann wir können je leichtlich ermessen / was bey gegenwärtigen beharrlichen Kriegswesen vnd verderbten Landen / vns für ein Last / Sorg / Mühe vñ Gefahr zuwachsen muß / jetzo darbey vieler andern Considerationen zugeschweigen. Wir zweifeln auch darumb gar nicht / daß verständige Leute es darfür halten werden / daß ein angetragenes Königreich in solchem Stande anzunehmen ein viel stärckere Resolution erfordere / als ein pacatũ Regnum außzuschlagen: deßwegen etliche in den Historiis so hoch gerühmet werden. Mir bezeugen aber darbey nachmahls mit reinem Gewissen / daß im Fall wir einige Mittel oder Gewißheit gesehen / daß durch vnsere Repudiation, dieser vnseelige Krieg in continenti gelegt / der edle Fried zugleich mit Bestand erhalten / auch dessen allen das gantze Röm. Reich genugsamb hette versichert werden können / daß vns alle der Welt Ehr vnd Gut nicht verleytet haben solte / sondern wir wolten alsdann nicht allein die offerirte Cron Böheim gäntzlich außgeschlagen / sondern auch noch vnser eusserstes Vermögen darzu gerne angewendet haben. Wir haben vns auch in diesem hohen Werck zumal nicht vbereilet / sondern zuforderst Gott den Allmächtigen / als welcher die Königreich nimbt vnd gibt / wañ er wil / trewlich angeruffen / vns den rechten Sinn ins Hertz zugebẽ: habẽ auch mit vnsern Herrn vnd Freunden auß den Sachen vertrewlich communicirt / vnd endlich so viel bey vns befunden / daß in erwegung aller Vmbstände / wir bey dem gantzen Hauptwerck / Gottes wunderbarliche Fürsehung vnd starcke Hand spüren müssen. Darumb wir auch seinem Göttlichen Willen vnd Beruff keines Wegs widerstreben können noch sollen. 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Hingegen wann zu Bezeigung rechtschaffener Friedfertigkeit / gleich Anfangs die Waffen hingelegt / die Authores vnd Vrheber dieser Vnruhe abgeschafft / die Länder selbsten zu Verbesserung der Regierung / vnd Abhelffung der vberhäufften Beschwerden gezogẽ / die geschwächte Privilegia redintegrirt, vnd zu beständiger Observantz gebracht / auch vber solchem allen genugsame Aslecurationes, ohn welche sonst alles vmbsonst vnd vergeblich / weren ertheilet worden / hette es gar leichtlich wider zu einem friedlichen Wesen kommen / vnd alle andere Weitläufftigkeit vnd Veränderungen vermitten bleiben können. Dieweil aber dergleichen gar nichts / sondern vielmehr das Widerspiel sich im Werck erwiesen / vnd darauff endlich die so hoch bedrangte / vnd auffs eusserste getriebene Länder / ein solch Mittel ergriffen / dardurch sie der vbermachten Beschwernuß sich selbsten entladen / vnd jhre rechtmässige von Gott vnd der Natur zugelassene Defension desto stärcker stabiliren vnd fortstellen möchten / auch zu solchem Ende ein gemeine Conföderation (darzu sie gleichwol auch hiebevor Königliche Vertröstungen gehabt) mit einander auffgerichtet / darauff noch ferrner zu völliger Veränderung deß Regiments vnd einer newen Wahl geschritten. Dessen Vrsachen vnd Fundamenta haben die Stände vnserer Cron Böheim vnd der Incorporirten Länder dermassen außgeführt / daß alle Vnpassionirte sich leichtlich darein finden werden. Darumb wir vns auch diß Orts mit solcher Deduction nicht beladen / viel weniger die Jura vnd Privilegia Regni, vnd wie es mit der freyen Wahl deß Königreichs Böheim beschaffen / jetzo weitläufftig allhie inseriren / sondern männiglichen auff gemeldte der Stände Deduction Schrifften weisen wöllen.</p> <p>Wir erinnern vns zwar darbey / daß in dessen auch die Königliche Wahl zu Franckfurt eingefallen / da wir dann auch / wo wir nur geköndt / neben vnsern Weltlichen Mit Churfürsten trewlich gerahten / daß die Stände in Böhmen nicht so sehr vbereilet / sondern zuvorderst das emporschwebende Kriegswesen nider gelegt werden möchte. Wir haben auch noch zu besagtem Franckfurt offtmals durch vnsere daselbst gehabte Rähte anregen lassen / daß der Stände auß Böhmen Abgesandte / nicht / wie geschehẽ / reiicirt, sondern durch jhr Mittel zu der vorgeschlagenen Interposition / der Weg hette gebahnet werden sollen: Demnach aber dergleichen Wolmeynungen keine Statt gesunden / vnd wir also den Sachẽ jhren Lauff lassen müssen / so haben wir jedoch durch die vnserige / bey allen vorgangenen Actibus, einem jeden sein habendes Recht per expressum vorbehalten / vnd also auch den Ständen dieser Länder nichts praejudiciren / auch deßwegen zum offtern protestiren / vnd sonsten in einem vnd dem andern in Acht nehmen lassen / was vnserm Verstand vñ Gewissen nach / deß Reichs Libertet vnd Wolfahrt erfordert / nicht daß vns für vnser Person einig Privat emolumentũ darzu angetrieben (dann vns damahls von denen hernach gefolgten dingen gar nichts bewußt gewesen) sondern daß wir ins gemein dergleichen Veränderungen / welche wir jederzeit gerne verhütet gesehen / vns wol besorget / wie baldt hernach solches der Eventus außgewiesen.</p> <p>Demnach aber die Wahl zur Cron Böheim / vnd derselben vnd dero Incorporirten Länder / bey allgemeinem Landtag versambletẽ Ständen einmütigen Vergleichung / auff vnsere Person gefallen / so bezeugen wir zuförderst mit Gott / vnd vnserm gutẽ Gewissen / daß wir vns jederzeit mit der Churfürstl. Dignität / vnd vnsern ererbten Fürstenthumb vnd Landen / die vns der getrewe Gott bescheret / gar wol vergnügt / derowegen nach mehrer Erhöhung nicht getrachtet / viel weniger / daß wir zu offterwehnter Cron Böheim vns eingedrungen / oder derenthalben etwas practicirt hetten / dessen vns dann die wehlende Stände ins gemein selbsten das Zeugnuß gegeben / vnd noch geben können / sintemal wir auch darzu / bey solchem betrübten Zustand / keine Vrsach gehabt / sondern viel lieber gesehen hetten / daß nicht allein der Enden der liebe Frieden widergebracht / sondern auch dardurch das Reich bey mehrer Ruhe vñ Sicherheit hette länger erhalten werden mögen. Dann wir können je leichtlich ermessen / was bey gegenwärtigen beharrlichen Kriegswesen vnd verderbten Landen / vns für ein Last / Sorg / Mühe vñ Gefahr zuwachsen muß / jetzo darbey vieler andern Considerationen zugeschweigen. Wir zweifeln auch darumb gar nicht / daß verständige Leute es darfür halten werden / daß ein angetragenes Königreich in solchem Stande anzunehmen ein viel stärckere Resolution erfordere / als ein pacatũ Regnum außzuschlagen: deßwegen etliche in den Historiis so hoch gerühmet werden. Mir bezeugen aber darbey nachmahls mit reinem Gewissen / daß im Fall wir einige Mittel oder Gewißheit gesehen / daß durch vnsere Repudiation, dieser vnseelige Krieg in continenti gelegt / der edle Fried zugleich mit Bestand erhalten / auch dessen allen das gantze Röm. Reich genugsamb hette versichert werden können / daß vns alle der Welt Ehr vnd Gut nicht verleytet haben solte / sondern wir wolten alsdann nicht allein die offerirte Cron Böheim gäntzlich außgeschlagen / sondern auch noch vnser eusserstes Vermögen darzu gerne angewendet haben.</p> <p>Wir haben vns auch in diesem hohen Werck zumal nicht vbereilet / sondern zuforderst Gott den Allmächtigen / als welcher die Königreich nimbt vnd gibt / wañ er wil / trewlich angeruffen / vns den rechten Sinn ins Hertz zugebẽ: habẽ auch mit vnsern Herrn vnd Freunden auß den Sachen vertrewlich communicirt / vnd endlich so viel bey vns befunden / daß in erwegung aller Vmbstände / wir bey dem gantzen Hauptwerck / Gottes wunderbarliche Fürsehung vnd starcke Hand spüren müssen. Darumb wir auch seinem Göttlichen Willen vnd Beruff keines Wegs widerstreben können noch sollen. 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die Länder einzuführẽ / die nach jhrem bösen Willen grassiren / vnd mit Nahm vnd Raub sich bereichen mögen. Hingegen wann zu Bezeigung rechtschaffener Friedfertigkeit / gleich Anfangs die Waffen hingelegt / die Authores vnd Vrheber dieser Vnruhe abgeschafft / die Länder selbsten zu Verbesserung der Regierung / vnd Abhelffung der vberhäufften Beschwerden gezogẽ / die geschwächte Privilegia redintegrirt, vnd zu beständiger Observantz gebracht / auch vber solchem allen genugsame Aslecurationes, ohn welche sonst alles vmbsonst vnd vergeblich / weren ertheilet worden / hette es gar leichtlich wider zu einem friedlichen Wesen kommen / vnd alle andere Weitläufftigkeit vnd Veränderungen vermitten bleiben können. Dieweil aber dergleichen gar nichts / sondern vielmehr das Widerspiel sich im Werck erwiesen / vnd darauff endlich die so hoch bedrangte / vnd auffs eusserste getriebene Länder / ein solch Mittel ergriffen / dardurch sie der vbermachten Beschwernuß sich selbsten entladen / vnd jhre rechtmässige von Gott vnd der Natur zugelassene Defension desto stärcker stabiliren vnd fortstellen möchten / auch zu solchem Ende ein gemeine Conföderation (darzu sie gleichwol auch hiebevor Königliche Vertröstungen gehabt) mit einander auffgerichtet / darauff noch ferrner zu völliger Veränderung deß Regiments vnd einer newen Wahl geschritten. Dessen Vrsachen vnd Fundamenta haben die Stände vnserer Cron Böheim vnd der Incorporirten Länder dermassen außgeführt / daß alle Vnpassionirte sich leichtlich darein finden werden. Darumb wir vns auch diß Orts mit solcher Deduction nicht beladen / viel weniger die Jura vnd Privilegia Regni, vnd wie es mit der freyen Wahl deß Königreichs Böheim beschaffen / jetzo weitläufftig allhie inseriren / sondern männiglichen auff gemeldte der Stände Deduction Schrifften weisen wöllen.
Wir erinnern vns zwar darbey / daß in dessen auch die Königliche Wahl zu Franckfurt eingefallen / da wir dann auch / wo wir nur geköndt / neben vnsern Weltlichen Mit Churfürsten trewlich gerahten / daß die Stände in Böhmen nicht so sehr vbereilet / sondern zuvorderst das emporschwebende Kriegswesen nider gelegt werden möchte. Wir haben auch noch zu besagtem Franckfurt offtmals durch vnsere daselbst gehabte Rähte anregen lassen / daß der Stände auß Böhmen Abgesandte / nicht / wie geschehẽ / reiicirt, sondern durch jhr Mittel zu der vorgeschlagenen Interposition / der Weg hette gebahnet werden sollen: Demnach aber dergleichen Wolmeynungen keine Statt gesunden / vnd wir also den Sachẽ jhren Lauff lassen müssen / so haben wir jedoch durch die vnserige / bey allen vorgangenen Actibus, einem jeden sein habendes Recht per expressum vorbehalten / vnd also auch den Ständen dieser Länder nichts praejudiciren / auch deßwegen zum offtern protestiren / vnd sonsten in einem vnd dem andern in Acht nehmen lassen / was vnserm Verstand vñ Gewissen nach / deß Reichs Libertet vnd Wolfahrt erfordert / nicht daß vns für vnser Person einig Privat emolumentũ darzu angetrieben (dann vns damahls von denen hernach gefolgten dingen gar nichts bewußt gewesen) sondern daß wir ins gemein dergleichen Veränderungen / welche wir jederzeit gerne verhütet gesehen / vns wol besorget / wie baldt hernach solches der Eventus außgewiesen.
Demnach aber die Wahl zur Cron Böheim / vnd derselben vnd dero Incorporirten Länder / bey allgemeinem Landtag versambletẽ Ständen einmütigen Vergleichung / auff vnsere Person gefallen / so bezeugen wir zuförderst mit Gott / vnd vnserm gutẽ Gewissen / daß wir vns jederzeit mit der Churfürstl. Dignität / vnd vnsern ererbten Fürstenthumb vnd Landen / die vns der getrewe Gott bescheret / gar wol vergnügt / derowegen nach mehrer Erhöhung nicht getrachtet / viel weniger / daß wir zu offterwehnter Cron Böheim vns eingedrungen / oder derenthalben etwas practicirt hetten / dessen vns dann die wehlende Stände ins gemein selbsten das Zeugnuß gegeben / vnd noch geben können / sintemal wir auch darzu / bey solchem betrübten Zustand / keine Vrsach gehabt / sondern viel lieber gesehen hetten / daß nicht allein der Enden der liebe Frieden widergebracht / sondern auch dardurch das Reich bey mehrer Ruhe vñ Sicherheit hette länger erhalten werden mögen. Dann wir können je leichtlich ermessen / was bey gegenwärtigen beharrlichen Kriegswesen vnd verderbten Landen / vns für ein Last / Sorg / Mühe vñ Gefahr zuwachsen muß / jetzo darbey vieler andern Considerationen zugeschweigen. Wir zweifeln auch darumb gar nicht / daß verständige Leute es darfür halten werden / daß ein angetragenes Königreich in solchem Stande anzunehmen ein viel stärckere Resolution erfordere / als ein pacatũ Regnum außzuschlagen: deßwegen etliche in den Historiis so hoch gerühmet werden. Mir bezeugen aber darbey nachmahls mit reinem Gewissen / daß im Fall wir einige Mittel oder Gewißheit gesehen / daß durch vnsere Repudiation, dieser vnseelige Krieg in continenti gelegt / der edle Fried zugleich mit Bestand erhalten / auch dessen allen das gantze Röm. Reich genugsamb hette versichert werden können / daß vns alle der Welt Ehr vnd Gut nicht verleytet haben solte / sondern wir wolten alsdann nicht allein die offerirte Cron Böheim gäntzlich außgeschlagen / sondern auch noch vnser eusserstes Vermögen darzu gerne angewendet haben.
Wir haben vns auch in diesem hohen Werck zumal nicht vbereilet / sondern zuforderst Gott den Allmächtigen / als welcher die Königreich nimbt vnd gibt / wañ er wil / trewlich angeruffen / vns den rechten Sinn ins Hertz zugebẽ: habẽ auch mit vnsern Herrn vnd Freunden auß den Sachen vertrewlich communicirt / vnd endlich so viel bey vns befunden / daß in erwegung aller Vmbstände / wir bey dem gantzen Hauptwerck / Gottes wunderbarliche Fürsehung vnd starcke Hand spüren müssen. Darumb wir auch seinem Göttlichen Willen vnd Beruff keines Wegs widerstreben können noch sollen. So viel destoweniger / daß wir in vnserm Verstand ein anders nit befinden / als daß mehr gedachte Stände der Cron Böheim vnd der incorporirtẽ Länder / zu der fürgenom̃enen veränderung mit der Regierung vñ mehrer stabilirung
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