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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Bericht oder Vermuthungen zu nichts bewegen lassen / so Jhr. Keyserl. Majest. an diesen guten Vorsatz verhindern / vnd im H. Reich noch mehrere Vnruhe erwecken / ja endlich desselben gäntzliche Zerrüttung vnnd Vndergang vervrsachen möchte.

So viel aber in specie das Böhmische Vnwesen betrifft / versehen sich / Jh. Keyserl. Majest. es werde so wol deroselben an etliche jüngsten zu Rotenburg an der Tauber versamblete Chur-Fürsten vnnd Stände abgangenes Keyserl. Schreiben als auch der damals zu Franckfurt publicirter warhafftiger Bericht / gnugsam zu erkennen gegeben haben / wie vngütlich Jhr. Keyserl. Majestät an allen denen vnbegründten Zulagen beschicht / mit welchen dero widerwärtige Vnderthanen / in Jh. Keys. Majest. Königreich Böheim / jhren Vnfug zu bemänteln sich bemühen / sintemal in berührtem Schreibe vnnd Bericht / mit Warheits Grund zu befinden / welcher Gestalt J. Keys. Majest. gleich anfänglichs / alsbald nach Absterben / der voriger Keys. Majest. die Regierung deß Königreichs Böheim auff Jhr. Majest. als rechtmässigen Böhmischen König / ordentlich gelangt / dero auffrichtiges / friedliches Gemüht den Böhmischen Ständen / ja männiglich vor Augen gestellt / in dem Jhr. Majestät nich allein alles das jenige vollnzogen / warzu sie durch den bey Jhrer Königlichen Crönung gegebenen Reverß verbunden gewesen / sondern es haben auch Jhr. Keyserliche Majestät gegen orgemeldten Böhmischen Ständen / in Schrifften zu mehrmaln sich dahin erklärt / daß Jh. Keyserl. Majest. an Verwüstung dieses jhres Königreichs / das wenigste Belieben nicht tragen / sondern viel mehr geneygt seyen / dero Königliche Regierung friedlich anzutretten / alles in ruhigem Standt zu setzen / männiglich bey seinem Rechten zu schützen / vnnd den grauaminibus gebürlichen abzuhelffen / mit vätterlicher Ermahnung / daß sie zu Bezeugung jhres Gehorsams die von jhnen zum ersten ergriffene Waffen niderlegen / welches Jhre Majestät dero theils auch also baldt zu thun / vnnd gütlichen tractationibus statt zu geben vrbietig seyen: Innmassen dann Jhre Majestät zu dessen würcklicher Bezeugung also baldt dero Kriegsvolck den Stillstand gebotten / vnd solches den angemasten Böhmischen Directoribus nicht weniger / als von dem Graffen von Bucquoy gegen den Böhmischen Befelchshabern beschehen / andeuten lassen / an statt aber daß Jhre Keyserliche Majestät sich versehen gehabt / es würden besagte Böhmische Stände / dieser Jhrer Majestät milten Erklärung / auch friedlicher Intention / dem Vatterland zu gutem / jhrer seits gleicher gestalt secundiren / vnd also das glüende Fewer / ehe es in die Höhe auffgeschlagen / in der Aschen dämpffen helffen / haben sie jedoch das Widerspiel erscheinen lassen: In dem sie nicht allein / weder die von Jhrer Majestät anbefohlene suspensionem armorum, noch die anerbottene gütliche Tractationes annemen wollen / sondern sich erst feindseliger erzeigt / vnd Jhrer Majestät Kriegsvolck vnter dem gebottenen Stillstandt / mit gewaffneter Hand angrieffen / ja so gar auch Jhrer Majestät keiner Antwort gewürdiget / vnnd in Summa jhre Vngebühr von Tag zu Tag biß auff gegenwärtige Stundt / mit allerhandt Exorbitantien dermassen gehäuffet / daß solches für dißmal weitläufftiger zu erzehlen / viel zu lang fallen würde: Vnd ob wol vielbesagte Böhmen / jhre Rebellion mit der Religion zu beschönen / vermeynen / so ist jedoch vnlaugbar / daß von Jhrer Keyserlichen Majestät bey diesem gantzen Werck / die Religion niemals angefochten worden / in massen / dann Jhre Keyserliche Majestät die anwesende Chur-Fürsten / Stände / vnnd der Abgesandten Principales, nochmals versichern / daß sie auch ins künfftig die Religion in jhrem Königreich Böheym im geringsten nicht zu turbiren / noch denen von Jhrer Keyserlichen Majest. Vorfahren ertheilten Concessionibus vnd Majestätbrieffen / in einigen Weg zu wider zu handeln / jemals gemeynt gewesen / vnd noch seyndt: Vnd ob schon etwas dergleichen bey der vorigen Keyserl. Majestät Regierung vor gangen solte seyn / so haben jedoch Jhre Keyserl. Majest. dasselbeweder zu entgelten noch zu verantworten / weniger die Böheimen oder jemands anders deßwegen einiges Mißtrawen in Jhre Majest. zu setzen.

Auß welcher gründlicher Beschaffenheit / die anwesende Chur- vnnd Fürsten / auch Stände / vnd der abwesenden Gesandten / Jhrer Keyserlichen Majestät auffrichtiges procedere vnd friedliebendes Gemüht gnugsam verspüren / vnd dabey handgreifflich abnemen können / ob auch Jhre Keyserliche Majest. bey dem Böhmischen Vnwesen / ohne Verletzung dero Königlichen Authorität je ein mehrers haben thun können / als von deroselben beschehen: Vnnd welchem Theil die Vervrsachung alles Vnheyls vnnd mercklicher Schäden / welche nach der von Jhrer Majestät anerbottener / aber von den Böhmen außgeschlagener Niderlegung der Waffen erfolgt seyndt / vnd Jh. Keys. Maj. felbsten höchlich betawren eygentlich beyzumessen sey.

Diesem allem nach ermahnen vnnd ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. anwesende Chur-Fürsten / Ständ vnnd Abgesandte / gantz gnädig vnd vätterlich / dieselben wöllen Jhr. Keyserl. Majest. aufrichtige milte Erklärungen / vnd warhafften Bericht / in guter Obacht halten / vnd Jhrer Majest. Keyserlichen Wort vnd Versicherung mehrers Platz vnd Glauben geben / als etwann andern widerwärtigen Vermuthungen vnd informationibus: Insonderheit aber weder von den Böhmen / noch sonsten jemands andern wider J. Keyserl. Majest. sich im wenigsten nicht bewegen lassen / sondern viel mehr dahin rathen vnnd thaten helffen / damit ferrnere Weitläufftigkeiten / welche bey Verharrung jetzigen Vnwesens / in dem Königreich Böheimb / besorgentlich / ja fast nothwendig erfolgen müssen / vnnd zu deß Erbfeindts Christlichen Nahmens erwünschten Vortheil / hergegen aber deß H. Rö. Reichs höchster Gefahr / wo nicht gäntzlichen Vndergang gereichen möch-

Bericht oder Vermuthungen zu nichts bewegen lassen / so Jhr. Keyserl. Majest. an diesen guten Vorsatz verhindern / vnd im H. Reich noch mehrere Vnruhe erwecken / ja endlich desselben gäntzliche Zerrüttung vnnd Vndergang vervrsachen möchte.

So viel aber in specie das Böhmische Vnwesen betrifft / versehen sich / Jh. Keyserl. Majest. es werde so wol deroselben an etliche jüngsten zu Rotenburg an der Tauber versamblete Chur-Fürsten vnnd Stände abgangenes Keyserl. Schreiben als auch der damals zu Franckfurt publicirter warhafftiger Bericht / gnugsam zu erkennen gegeben haben / wie vngütlich Jhr. Keyserl. Majestät an allen denen vnbegründten Zulagen beschicht / mit welchen dero widerwärtige Vnderthanen / in Jh. Keys. Majest. Königreich Böheim / jhren Vnfug zu bemänteln sich bemühen / sintemal in berührtem Schreibe vnnd Bericht / mit Warheits Grund zu befinden / welcher Gestalt J. Keys. Majest. gleich anfänglichs / alsbald nach Absterben / der voriger Keys. Majest. die Regierung deß Königreichs Böheim auff Jhr. Majest. als rechtmässigen Böhmischen König / ordentlich gelangt / dero auffrichtiges / friedliches Gemüht den Böhmischen Ständen / ja männiglich vor Augen gestellt / in dem Jhr. Majestät nich allein alles das jenige vollnzogen / warzu sie durch den bey Jhrer Königlichen Crönung gegebenen Reverß verbunden gewesen / sondern es haben auch Jhr. Keyserliche Majestät gegen orgemeldten Böhmischen Ständen / in Schrifften zu mehrmaln sich dahin erklärt / daß Jh. Keyserl. Majest. an Verwüstung dieses jhres Königreichs / das wenigste Belieben nicht tragen / sondern viel mehr geneygt seyen / dero Königliche Regierung friedlich anzutretten / alles in ruhigem Standt zu setzen / männiglich bey seinem Rechten zu schützen / vnnd den grauaminibus gebürlichen abzuhelffen / mit vätterlicher Ermahnung / daß sie zu Bezeugung jhres Gehorsams die von jhnen zum ersten ergriffene Waffen niderlegen / welches Jhre Majestät dero theils auch also baldt zu thun / vnnd gütlichen tractationibus statt zu geben vrbietig seyen: Innmassen dann Jhre Majestät zu dessen würcklicher Bezeugung also baldt dero Kriegsvolck den Stillstand gebotten / vnd solches den angemasten Böhmischen Directoribus nicht weniger / als von dem Graffen von Bucquoy gegen den Böhmischen Befelchshabern beschehen / andeuten lassen / an statt aber daß Jhre Keyserliche Majestät sich versehen gehabt / es würden besagte Böhmische Stände / dieser Jhrer Majestät milten Erklärung / auch friedlicher Intention / dem Vatterland zu gutem / jhrer seits gleicher gestalt secundiren / vnd also das glüende Fewer / ehe es in die Höhe auffgeschlagen / in der Aschen dämpffen helffen / haben sie jedoch das Widerspiel erscheinen lassen: In dem sie nicht allein / weder die von Jhrer Majestät anbefohlene suspensionem armorum, noch die anerbottene gütliche Tractationes annemen wollen / sondern sich erst feindseliger erzeigt / vnd Jhrer Majestät Kriegsvolck vnter dem gebottenen Stillstandt / mit gewaffneter Hand angrieffen / ja so gar auch Jhrer Majestät keiner Antwort gewürdiget / vnnd in Summa jhre Vngebühr von Tag zu Tag biß auff gegenwärtige Stundt / mit allerhandt Exorbitantien dermassen gehäuffet / daß solches für dißmal weitläufftiger zu erzehlen / viel zu lang fallen würde: Vnd ob wol vielbesagte Böhmen / jhre Rebellion mit der Religion zu beschönen / vermeynen / so ist jedoch vnlaugbar / daß von Jhrer Keyserlichen Majestät bey diesem gantzen Werck / die Religion niemals angefochten worden / in massen / dann Jhre Keyserliche Majestät die anwesende Chur-Fürsten / Stände / vnnd der Abgesandten Principales, nochmals versichern / daß sie auch ins künfftig die Religion in jhrem Königreich Böheym im geringsten nicht zu turbiren / noch denen von Jhrer Keyserlichen Majest. Vorfahren ertheilten Concessionibus vnd Majestätbrieffen / in einigen Weg zu wider zu handeln / jemals gemeynt gewesen / vnd noch seyndt: Vnd ob schon etwas dergleichen bey der vorigen Keyserl. Majestät Regierung vor gangen solte seyn / so haben jedoch Jhre Keyserl. Majest. dasselbeweder zu entgelten noch zu verantworten / weniger die Böheimen oder jemands anders deßwegen einiges Mißtrawen in Jhre Majest. zu setzen.

Auß welcher gründlicher Beschaffenheit / die anwesende Chur- vnnd Fürsten / auch Stände / vnd der abwesenden Gesandten / Jhrer Keyserlichen Majestät auffrichtiges procedere vnd friedliebendes Gemüht gnugsam verspüren / vnd dabey handgreifflich abnemen können / ob auch Jhre Keyserliche Majest. bey dem Böhmischen Vnwesen / ohne Verletzung dero Königlichen Authorität je ein mehrers haben thun können / als von deroselben beschehen: Vnnd welchem Theil die Vervrsachung alles Vnheyls vnnd mercklicher Schäden / welche nach der von Jhrer Majestät anerbottener / aber von den Böhmen außgeschlagener Niderlegung der Waffen erfolgt seyndt / vnd Jh. Keys. Maj. felbsten höchlich betawren eygentlich beyzumessen sey.

Diesem allem nach ermahnen vnnd ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. anwesende Chur-Fürsten / Ständ vnnd Abgesandte / gantz gnädig vnd vätterlich / dieselben wöllen Jhr. Keyserl. Majest. aufrichtige milte Erklärungen / vnd warhafften Bericht / in guter Obacht halten / vnd Jhrer Majest. Keyserlichen Wort vnd Versicherung mehrers Platz vnd Glauben geben / als etwann andern widerwärtigen Vermuthungen vnd informationibus: Insonderheit aber weder von den Böhmen / noch sonsten jemands andern wider J. Keyserl. Majest. sich im wenigsten nicht bewegen lassen / sondern viel mehr dahin rathen vnnd thaten helffen / damit ferrnere Weitläufftigkeiten / welche bey Verharrung jetzigen Vnwesens / in dem Königreich Böheimb / besorgentlich / ja fast nothwendig erfolgen müssen / vnnd zu deß Erbfeindts Christlichen Nahmens erwünschten Vortheil / hergegen aber deß H. Rö. Reichs höchster Gefahr / wo nicht gäntzlichen Vndergang gereichen möch-

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          <p>So viel aber in specie das Böhmische Vnwesen betrifft / versehen sich / Jh.                      Keyserl. Majest. es werde so wol deroselben an etliche jüngsten zu Rotenburg an                      der Tauber versamblete Chur-Fürsten vnnd Stände abgangenes Keyserl. Schreiben                      als auch der damals zu Franckfurt publicirter warhafftiger Bericht / gnugsam zu                      erkennen gegeben haben / wie vngütlich Jhr. Keyserl. Majestät an allen denen                      vnbegründten Zulagen beschicht / mit welchen dero widerwärtige Vnderthanen / in                      Jh. Keys. Majest. Königreich Böheim / jhren Vnfug zu bemänteln sich bemühen /                      sintemal in berührtem Schreibe vnnd Bericht / mit Warheits Grund zu befinden /                      welcher Gestalt J. Keys. Majest. gleich anfänglichs / alsbald nach Absterben /                      der voriger Keys. Majest. die Regierung deß Königreichs Böheim auff Jhr. Majest.                      als rechtmässigen Böhmischen König / ordentlich gelangt / dero auffrichtiges /                      friedliches Gemüht den Böhmischen Ständen / ja männiglich vor Augen gestellt /                      in dem Jhr. Majestät nich allein alles das jenige vollnzogen / warzu sie durch                      den bey Jhrer Königlichen Crönung gegebenen Reverß verbunden gewesen / sondern                      es haben auch Jhr. Keyserliche Majestät gegen orgemeldten Böhmischen Ständen /                      in Schrifften zu mehrmaln sich dahin erklärt / daß Jh. Keyserl. Majest. an                      Verwüstung dieses jhres Königreichs / das wenigste Belieben nicht tragen /                      sondern viel mehr geneygt seyen / dero Königliche Regierung friedlich                      anzutretten / alles in ruhigem Standt zu setzen / männiglich bey seinem Rechten                      zu schützen / vnnd den grauaminibus gebürlichen abzuhelffen / mit vätterlicher                      Ermahnung / daß sie zu Bezeugung jhres Gehorsams die von jhnen zum ersten                      ergriffene Waffen niderlegen / welches Jhre Majestät dero theils auch also baldt                      zu thun / vnnd gütlichen tractationibus statt zu geben vrbietig seyen: Innmassen                      dann Jhre Majestät zu dessen würcklicher Bezeugung also baldt dero Kriegsvolck                      den Stillstand gebotten / vnd solches den angemasten Böhmischen Directoribus                      nicht weniger / als von dem Graffen von Bucquoy gegen den Böhmischen                      Befelchshabern beschehen / andeuten lassen / an statt aber daß Jhre Keyserliche                      Majestät sich versehen gehabt / es würden besagte Böhmische Stände / dieser                      Jhrer Majestät milten Erklärung / auch friedlicher Intention / dem Vatterland zu                      gutem / jhrer seits gleicher gestalt secundiren / vnd also das glüende Fewer                      / ehe es in die Höhe auffgeschlagen / in der Aschen dämpffen helffen / haben sie                      jedoch das Widerspiel erscheinen lassen: In dem sie nicht allein / weder die von                      Jhrer Majestät anbefohlene suspensionem armorum, noch die anerbottene gütliche                      Tractationes annemen wollen / sondern sich erst feindseliger erzeigt / vnd Jhrer                      Majestät Kriegsvolck vnter dem gebottenen Stillstandt / mit gewaffneter Hand                      angrieffen / ja so gar auch Jhrer Majestät keiner Antwort gewürdiget / vnnd in                      Summa jhre Vngebühr von Tag zu Tag biß auff gegenwärtige Stundt / mit allerhandt                      Exorbitantien dermassen gehäuffet / daß solches für dißmal weitläufftiger zu                      erzehlen / viel zu lang fallen würde: Vnd ob wol vielbesagte Böhmen / jhre                      Rebellion mit der Religion zu beschönen / vermeynen / so ist jedoch vnlaugbar /                      daß von Jhrer Keyserlichen Majestät bey diesem gantzen Werck / die Religion                      niemals angefochten worden / in massen / dann Jhre Keyserliche Majestät die                      anwesende Chur-Fürsten / Stände / vnnd der Abgesandten Principales, nochmals                      versichern / daß sie auch ins künfftig die Religion in jhrem Königreich Böheym                      im geringsten nicht zu turbiren / noch denen von Jhrer Keyserlichen Majest.                      Vorfahren ertheilten Concessionibus vnd Majestätbrieffen / in einigen Weg zu                      wider zu handeln / jemals gemeynt gewesen / vnd noch seyndt: Vnd ob schon etwas                      dergleichen bey der vorigen Keyserl. Majestät Regierung vor gangen solte seyn /                      so haben jedoch Jhre Keyserl. Majest. dasselbeweder zu entgelten noch zu                      verantworten / weniger die Böheimen oder jemands anders deßwegen einiges                      Mißtrawen in Jhre Majest. zu setzen.</p>
          <p>Auß welcher gründlicher Beschaffenheit / die anwesende Chur- vnnd Fürsten / auch                      Stände / vnd der abwesenden Gesandten / Jhrer Keyserlichen Majestät                      auffrichtiges procedere vnd friedliebendes Gemüht gnugsam verspüren / vnd dabey                      handgreifflich abnemen können / ob auch Jhre Keyserliche Majest. bey dem                      Böhmischen Vnwesen / ohne Verletzung dero Königlichen Authorität je ein mehrers                      haben thun können / als von deroselben beschehen: Vnnd welchem Theil die                      Vervrsachung alles Vnheyls vnnd mercklicher Schäden / welche nach der von Jhrer                      Majestät anerbottener / aber von den Böhmen außgeschlagener Niderlegung der                      Waffen erfolgt seyndt / vnd Jh. Keys. Maj. felbsten höchlich betawren eygentlich                      beyzumessen sey.</p>
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[286/0337] Bericht oder Vermuthungen zu nichts bewegen lassen / so Jhr. Keyserl. Majest. an diesen guten Vorsatz verhindern / vnd im H. Reich noch mehrere Vnruhe erwecken / ja endlich desselben gäntzliche Zerrüttung vnnd Vndergang vervrsachen möchte. So viel aber in specie das Böhmische Vnwesen betrifft / versehen sich / Jh. Keyserl. Majest. es werde so wol deroselben an etliche jüngsten zu Rotenburg an der Tauber versamblete Chur-Fürsten vnnd Stände abgangenes Keyserl. Schreiben als auch der damals zu Franckfurt publicirter warhafftiger Bericht / gnugsam zu erkennen gegeben haben / wie vngütlich Jhr. Keyserl. Majestät an allen denen vnbegründten Zulagen beschicht / mit welchen dero widerwärtige Vnderthanen / in Jh. Keys. Majest. Königreich Böheim / jhren Vnfug zu bemänteln sich bemühen / sintemal in berührtem Schreibe vnnd Bericht / mit Warheits Grund zu befinden / welcher Gestalt J. Keys. Majest. gleich anfänglichs / alsbald nach Absterben / der voriger Keys. Majest. die Regierung deß Königreichs Böheim auff Jhr. Majest. als rechtmässigen Böhmischen König / ordentlich gelangt / dero auffrichtiges / friedliches Gemüht den Böhmischen Ständen / ja männiglich vor Augen gestellt / in dem Jhr. Majestät nich allein alles das jenige vollnzogen / warzu sie durch den bey Jhrer Königlichen Crönung gegebenen Reverß verbunden gewesen / sondern es haben auch Jhr. Keyserliche Majestät gegen orgemeldten Böhmischen Ständen / in Schrifften zu mehrmaln sich dahin erklärt / daß Jh. Keyserl. Majest. an Verwüstung dieses jhres Königreichs / das wenigste Belieben nicht tragen / sondern viel mehr geneygt seyen / dero Königliche Regierung friedlich anzutretten / alles in ruhigem Standt zu setzen / männiglich bey seinem Rechten zu schützen / vnnd den grauaminibus gebürlichen abzuhelffen / mit vätterlicher Ermahnung / daß sie zu Bezeugung jhres Gehorsams die von jhnen zum ersten ergriffene Waffen niderlegen / welches Jhre Majestät dero theils auch also baldt zu thun / vnnd gütlichen tractationibus statt zu geben vrbietig seyen: Innmassen dann Jhre Majestät zu dessen würcklicher Bezeugung also baldt dero Kriegsvolck den Stillstand gebotten / vnd solches den angemasten Böhmischen Directoribus nicht weniger / als von dem Graffen von Bucquoy gegen den Böhmischen Befelchshabern beschehen / andeuten lassen / an statt aber daß Jhre Keyserliche Majestät sich versehen gehabt / es würden besagte Böhmische Stände / dieser Jhrer Majestät milten Erklärung / auch friedlicher Intention / dem Vatterland zu gutem / jhrer seits gleicher gestalt secundiren / vnd also das glüende Fewer / ehe es in die Höhe auffgeschlagen / in der Aschen dämpffen helffen / haben sie jedoch das Widerspiel erscheinen lassen: In dem sie nicht allein / weder die von Jhrer Majestät anbefohlene suspensionem armorum, noch die anerbottene gütliche Tractationes annemen wollen / sondern sich erst feindseliger erzeigt / vnd Jhrer Majestät Kriegsvolck vnter dem gebottenen Stillstandt / mit gewaffneter Hand angrieffen / ja so gar auch Jhrer Majestät keiner Antwort gewürdiget / vnnd in Summa jhre Vngebühr von Tag zu Tag biß auff gegenwärtige Stundt / mit allerhandt Exorbitantien dermassen gehäuffet / daß solches für dißmal weitläufftiger zu erzehlen / viel zu lang fallen würde: Vnd ob wol vielbesagte Böhmen / jhre Rebellion mit der Religion zu beschönen / vermeynen / so ist jedoch vnlaugbar / daß von Jhrer Keyserlichen Majestät bey diesem gantzen Werck / die Religion niemals angefochten worden / in massen / dann Jhre Keyserliche Majestät die anwesende Chur-Fürsten / Stände / vnnd der Abgesandten Principales, nochmals versichern / daß sie auch ins künfftig die Religion in jhrem Königreich Böheym im geringsten nicht zu turbiren / noch denen von Jhrer Keyserlichen Majest. Vorfahren ertheilten Concessionibus vnd Majestätbrieffen / in einigen Weg zu wider zu handeln / jemals gemeynt gewesen / vnd noch seyndt: Vnd ob schon etwas dergleichen bey der vorigen Keyserl. Majestät Regierung vor gangen solte seyn / so haben jedoch Jhre Keyserl. Majest. dasselbeweder zu entgelten noch zu verantworten / weniger die Böheimen oder jemands anders deßwegen einiges Mißtrawen in Jhre Majest. zu setzen. Auß welcher gründlicher Beschaffenheit / die anwesende Chur- vnnd Fürsten / auch Stände / vnd der abwesenden Gesandten / Jhrer Keyserlichen Majestät auffrichtiges procedere vnd friedliebendes Gemüht gnugsam verspüren / vnd dabey handgreifflich abnemen können / ob auch Jhre Keyserliche Majest. bey dem Böhmischen Vnwesen / ohne Verletzung dero Königlichen Authorität je ein mehrers haben thun können / als von deroselben beschehen: Vnnd welchem Theil die Vervrsachung alles Vnheyls vnnd mercklicher Schäden / welche nach der von Jhrer Majestät anerbottener / aber von den Böhmen außgeschlagener Niderlegung der Waffen erfolgt seyndt / vnd Jh. Keys. Maj. felbsten höchlich betawren eygentlich beyzumessen sey. Diesem allem nach ermahnen vnnd ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. anwesende Chur-Fürsten / Ständ vnnd Abgesandte / gantz gnädig vnd vätterlich / dieselben wöllen Jhr. Keyserl. Majest. aufrichtige milte Erklärungen / vnd warhafften Bericht / in guter Obacht halten / vnd Jhrer Majest. Keyserlichen Wort vnd Versicherung mehrers Platz vnd Glauben geben / als etwann andern widerwärtigen Vermuthungen vnd informationibus: Insonderheit aber weder von den Böhmen / noch sonsten jemands andern wider J. Keyserl. Majest. sich im wenigsten nicht bewegen lassen / sondern viel mehr dahin rathen vnnd thaten helffen / damit ferrnere Weitläufftigkeiten / welche bey Verharrung jetzigen Vnwesens / in dem Königreich Böheimb / besorgentlich / ja fast nothwendig erfolgen müssen / vnnd zu deß Erbfeindts Christlichen Nahmens erwünschten Vortheil / hergegen aber deß H. Rö. Reichs höchster Gefahr / wo nicht gäntzlichen Vndergang gereichen möch-

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/337>, abgerufen am 29.07.2024.