Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Stätten auch zuerkennen geben lassen. J. May. wolten zwar nicht darfür halten / daß die Stätt sich frembder Händel anmassen / oder darzu verholffen seyn würden / daß die Fürsten wider den Religion vnnd Prophanfrieden / einen oder den andern Stand deß Reichs angriffen / dieweil sie nichts darbey zugewarten / oder zuverhoffen hetten / daß die Fürsten den Stätten einig Stifft einraumen würden / wann es aber je geschehen vnnd die Stätt dergleichen Sachen sich theilhafftig machen solten / so hette man leichtlich zuerachten / daß J. Kays. May. solches nicht würde geschehen lassen / sondern sie würden allenthalben / wo möglich Hülff suchen / vnd solchem Vnheil abhelffen / was nun alsdann die Stätt darbey zugewarten / were leicht zuermessen. Derowegen dann endtlich J. Kay. M. Begehren were E. E. Rath solte dergleichen Beginnen verhüten helffen / vnnd dahin vermitteln / damit der Fried im Reich möge erhalten / vnnd das eingerissene Mißtrawen auß dem Weg geraumet würde / mit Widerholung vnnd Sincerirung daß J. Kay. M. darzu geneygt / vnd daß sie solches vmb gemeine Statt widerumb in Kay. Gn. erkennen vnd beschulden würde. So viel das Böhmische Wesen anbelangen thete / wolten J. May. sich gleichfals versehen / der Rath würde sich dessen nicht theilhafftig machen / dann sie gäntzlich resolvirt dasselbe Königreich nit dahinden zulassen. Der Churfürst were zwar nit zuverdencken / daß er dasselbe angenommen / wann es sonderlich ea intentione geschehen / dardurch ärgers zuverhüten: Dann der Gesandte müste bekennen / da Chur Pfaltz / wie auch Chur Sachsen / oder wol auch der Bethlehemb Gabor dieselbe Cron nicht angenommen hette / daß die Böhmen als desperirte Leuth dieselbe wol Türcken vnd Tartarn würden offerirt vnnd sie vmb Hülff angeruffen haben. Der Pfaltzgraff aber könte sich bey dem Hauß Oesterreich auff ewig hoch verdient vnd jhm ein vnsterblichen Ruhm vnd Nahmen machen / wann er jhrer Kays. Mayest. solches widerumb einraumen thäte: Wann es aber / wie es wol das Ansehen gewinnen wolte / nit geschehen solte / so solte man es sie beyde mit einander außfechten lassen / der eventus würde es alsdann schon geben. Demnach nun bey dieser Versamblung vnderschiedliche Sessiones gehalten / vnd eines vnnd anders nach Notthurfft berathschlaget worden / hat man endtlichen einen Abschied verfasset / folgenden Innhalts; Abschied deß Nürnbergischen Correspondentz Tags. Zu wissen / als der löblich. Vnion zugethane Stände sich erjnnert / welcher massen das schädliche Mißtrawen vnder den Ständen deß Reichs je mehr vnd mehr vberhand nehmen / vnd sonderlich dahero bestärcket werden wil / daß die Römische Catholische Stände bald im Anfang dieses 1619. Jahrs ohne einige Vnirten Theils gegebene Vrsachen / sich in starcke Kriegsverfassung gestellet / haben sie jhnen mit Ernst angelegen seyn lassen / wie doch bey solchem gefährlichen Zustandt / gleich von dem andern Theil geschehe / also vnder den Evangelischen ein einhellige Zusammensetzung der Hertzen / Gemüther vnnd Kräfften zuerhalten / damit sie sich bey jhren habenden Freyheiten in Religion vn Prophan Sachen / derowegen sie biß anhero vnleydenliche Beschwerden außgestanden / wider ferrnere dergleichen Bedrangnuß handhaben vnnd defendiren möchten / vnnd endtlich nach dem Exempel Jhrer Vor-Eltern auff Mittel gedacht / wie sie sich mit allen andern Evangelischen Ständen zu solchem End zusammen finden / vnnd hierunder jhre Notthurfft bedencken köndten / wie dann darauff erfolget / daß ein solche Zusammenkunfft im Monat Augusto nach Müllhausen angestellet / dieselbe aber hernacher auß eingefallenen Verhinderungen / vnd insonderheit deß Wahltags halben / widerumb rückwendig gemacht. Demnach aber die Vnirte Ständ bey den zunehmenden Werbungen / vnd Einfuhrung fremmden vnnd Spanischen Kriegs-Volcks in vnnd durch das Reich gesehen / daß je länger je mehr die Notthurfft erfordern wolte / sich Evangelischen Theils wol in acht zunehmen / haben sie im Monat Septembr. von Rotenburg an der Tauber auß alle jhre mitverwandte Evangelische Stände wolmeynendt in Schrifften ersuchet / ob sie gegen den andern dieses Monats Novembris entweder in der Person in Nürnberg erscheinen / oder zum wenigsten mit gnugsamer Instruction dahin abordnen wollen. Damit dann auch die Vnirte Ständte / wie auch etzliche mit den andern Evangelischen Correspondirenden Ständen sich der Person eingestellet von etzlichen aber / wie zu Ende dieses Abschiedts zusehen Jhre Räthe / vnd Gesandten abgefertiget worden / der Mehrertheil aber Ire Entschuldigung wegen kurtze der Zeit vnnd anderer Vmbständte durch Schreiben eingewendet / sich gleichwol darbey erbotten / bey dem gemeinen Evangelischen Wesen / vnd was bey diser Zusamenkunfft beschlossen werden möchte / das jhrige nach der Zeit vnd Gelegenheit Willig zuthun / vnd haben sich die erschienene König vnd Fürsten / vnnd der abwesenden Chur-Fürsten vnd Stände abgefertigte Räthe vnnd Gesandten / nach vorgangenen reiffen Berathschlagung / vber nachfolgende Puncten eines einhelligen Abschiedts miteinander verglichen. Vnd zwar bey dem ersten Puncten / wegen der von den Evangelischen Etänden deß Reichs so lange Jahr geklagter gravaminum, sintemahl zu deroselben Erledigung an jetzo fast geringer Hofnung als jemahl vorhanden / was dann den Evangelischen Ständen dabey zuthun seyn / vnd ob sie solche wider jhre habende Libertäten vnd Privilegien lenger also dulden / oder nach dem Exempel jhrer Voreltern vnnd andern Benachbarten Völcker sich derselben selbsten / vnnd durch was Mittel entladen wollen / dahin einhelliglich geschlossen / daß sich mit vergeblichen Worten vnnd Zusagunge nun viel Jahr nacheinander / aber ohne alles Effect gegeben worden / mit Schaden vvd Schimpff lenger nit auffhalten zulassen / sondern weil man nunmehr allem Ansehen nach / da- Stätten auch zuerkennen geben lassen. J. May. wolten zwar nicht darfür halten / daß die Stätt sich frembder Händel anmassen / oder darzu verholffen seyn würden / daß die Fürsten wider den Religion vnnd Prophanfrieden / einen oder den andern Stand deß Reichs angriffen / dieweil sie nichts darbey zugewarten / oder zuverhoffen hetten / daß die Fürsten den Stätten einig Stifft einraumen würden / wann es aber je geschehen vnnd die Stätt dergleichen Sachen sich theilhafftig machen solten / so hette man leichtlich zuerachten / daß J. Kays. May. solches nicht würde geschehen lassen / sondern sie würden allenthalben / wo möglich Hülff suchen / vnd solchem Vnheil abhelffen / was nun alsdann die Stätt darbey zugewarten / were leicht zuermessen. Derowegen dann endtlich J. Kay. M. Begehren were E. E. Rath solte dergleichen Beginnen verhüten helffen / vnnd dahin vermitteln / damit der Fried im Reich möge erhalten / vnnd das eingerissene Mißtrawen auß dem Weg geraumet würde / mit Widerholung vnnd Sincerirung daß J. Kay. M. darzu geneygt / vnd daß sie solches vmb gemeine Statt widerumb in Kay. Gn. erkennen vnd beschulden würde. So viel das Böhmische Wesen anbelangen thete / wolten J. May. sich gleichfals versehen / der Rath würde sich dessen nicht theilhafftig machen / dann sie gäntzlich resolvirt dasselbe Königreich nit dahinden zulassen. Der Churfürst were zwar nit zuverdencken / daß er dasselbe angenommen / wañ es sonderlich ea intentione geschehen / dardurch ärgers zuverhüten: Dann der Gesandte müste bekennen / da Chur Pfaltz / wie auch Chur Sachsen / oder wol auch der Bethlehemb Gabor dieselbe Cron nicht angenommen hette / daß die Böhmen als desperirte Leuth dieselbe wol Türcken vñ Tartarn würden offerirt vnnd sie vmb Hülff angeruffen haben. Der Pfaltzgraff aber könte sich bey dem Hauß Oesterreich auff ewig hoch verdient vnd jhm ein vnsterblichen Ruhm vnd Nahmen machen / wann er jhrer Kays. Mayest. solches widerumb einraumen thäte: Wann es aber / wie es wol das Ansehen gewinnen wolte / nit geschehen solte / so solte man es sie beyde mit einander außfechten lassen / der eventus würde es alsdann schon geben. Demnach nun bey dieser Versamblung vnderschiedliche Sessiones gehalten / vnd eines vnnd anders nach Notthurfft berathschlaget worden / hat man endtlichen einen Abschied verfasset / folgenden Innhalts; Abschied deß Nürnbergischen Correspondentz Tags. Zu wissen / als der löblich. Vnion zugethane Stände sich erjnnert / welcher massen das schädliche Mißtrawen vnder den Ständen deß Reichs je mehr vnd mehr vberhand nehmen / vnd sonderlich dahero bestärcket werden wil / daß die Römische Catholische Stände bald im Anfang dieses 1619. Jahrs ohne einige Vnirten Theils gegebene Vrsachen / sich in starcke Kriegsverfassung gestellet / haben sie jhnen mit Ernst angelegen seyn lassen / wie doch bey solchem gefährlichen Zustandt / gleich von dem andern Theil geschehe / also vnder den Evangelischen ein einhellige Zusammensetzung der Hertzen / Gemüther vnnd Kräfften zuerhalten / damit sie sich bey jhren habenden Freyheiten in Religion vn Prophan Sachen / derowegen sie biß anhero vnleydenliche Beschwerden außgestanden / wider ferrnere dergleichen Bedrangnuß handhaben vnnd defendiren möchten / vnnd endtlich nach dem Exempel Jhrer Vor-Eltern auff Mittel gedacht / wie sie sich mit allen andern Evangelischen Ständen zu solchem End zusammen finden / vnnd hierunder jhre Notthurfft bedencken köndten / wie dann darauff erfolget / daß ein solche Zusammenkunfft im Monat Augusto nach Müllhausen angestellet / dieselbe aber hernacher auß eingefallenen Verhinderungen / vnd insonderheit deß Wahltags halben / widerumb rückwendig gemacht. Demnach aber die Vnirte Ständ bey den zunehmenden Werbungen / vnd Einfuhrung frem̃den vnnd Spanischen Kriegs-Volcks in vnnd durch das Reich gesehen / daß je länger je mehr die Notthurfft erfordern wolte / sich Evangelischen Theils wol in acht zunehmen / haben sie im Monat Septembr. von Rotenburg an der Tauber auß alle jhre mitverwandte Evangelische Stände wolmeynendt in Schrifften ersuchet / ob sie gegen den andern dieses Monats Novembris entweder in der Person in Nürnberg erscheinen / oder zum wenigsten mit gnugsamer Instruction dahin abordnen wollen. Damit dann auch die Vnirte Ständte / wie auch etzliche mit den andern Evangelischen Correspondirenden Ständen sich der Person eingestellet von etzlichen aber / wie zu Ende dieses Abschiedts zusehen Jhre Räthe / vnd Gesandten abgefertiget worden / der Mehrertheil aber Ire Entschuldigung wegen kurtze der Zeit vnnd anderer Vmbständte durch Schreiben eingewendet / sich gleichwol darbey erbotten / bey dem gemeinen Evangelischen Wesen / vnd was bey diser Zusamenkunfft beschlossen werden möchte / das jhrige nach der Zeit vnd Gelegenheit Willig zuthun / vnd haben sich die erschienene König vnd Fürsten / vnnd der abwesenden Chur-Fürsten vnd Stände abgefertigte Räthe vnnd Gesandten / nach vorgangenen reiffen Berathschlagung / vber nachfolgende Puncten eines einhelligen Abschiedts miteinander verglichen. Vnd zwar bey dem ersten Puncten / wegen der von den Evangelischen Etänden deß Reichs so lange Jahr geklagter gravaminum, sintemahl zu deroselben Erledigung an jetzo fast geringer Hofnung als jemahl vorhanden / was dann den Evangelischen Ständen dabey zuthun seyn / vnd ob sie solche wider jhre habende Libertäten vnd Privilegien lenger also dulden / oder nach dem Exempel jhrer Voreltern vnnd andern Benachbarten Völcker sich derselben selbsten / vnnd durch was Mittel entladen wollen / dahin einhelliglich geschlossen / daß sich mit vergeblichen Worten vnnd Zusagunge nun viel Jahr nacheinander / aber ohne alles Effect gegeben worden / mit Schaden vvd Schimpff lenger nit auffhalten zulassen / sondern weil man nunmehr allem Ansehen nach / da- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0341" n="290"/> Stätten auch zuerkennen geben lassen. J. May. wolten zwar nicht darfür halten / daß die Stätt sich frembder Händel anmassen / oder darzu verholffen seyn würden / daß die Fürsten wider den Religion vnnd Prophanfrieden / einen oder den andern Stand deß Reichs angriffen / dieweil sie nichts darbey zugewarten / oder zuverhoffen hetten / daß die Fürsten den Stätten einig Stifft einraumen würden / wann es aber je geschehen vnnd die Stätt dergleichen Sachen sich theilhafftig machen solten / so hette man leichtlich zuerachten / daß J. Kays. May. solches nicht würde geschehen lassen / sondern sie würden allenthalben / wo möglich Hülff suchen / vnd solchem Vnheil abhelffen / was nun alsdann die Stätt darbey zugewarten / were leicht zuermessen. Derowegen dann endtlich J. Kay. M. Begehren were E. E. Rath solte dergleichen Beginnen verhüten helffen / vnnd dahin vermitteln / damit der Fried im Reich möge erhalten / vnnd das eingerissene Mißtrawen auß dem Weg geraumet würde / mit Widerholung vnnd Sincerirung daß J. Kay. M. darzu geneygt / vnd daß sie solches vmb gemeine Statt widerumb in Kay. Gn. erkennen vnd beschulden würde.</p> <p>So viel das Böhmische Wesen anbelangen thete / wolten J. May. sich gleichfals versehen / der Rath würde sich dessen nicht theilhafftig machen / dann sie gäntzlich resolvirt dasselbe Königreich nit dahinden zulassen. Der Churfürst were zwar nit zuverdencken / daß er dasselbe angenommen / wañ es sonderlich ea intentione geschehen / dardurch ärgers zuverhüten: Dann der Gesandte müste bekennen / da Chur Pfaltz / wie auch Chur Sachsen / oder wol auch der Bethlehemb Gabor dieselbe Cron nicht angenommen hette / daß die Böhmen als desperirte Leuth dieselbe wol Türcken vñ Tartarn würden offerirt vnnd sie vmb Hülff angeruffen haben. Der Pfaltzgraff aber könte sich bey dem Hauß Oesterreich auff ewig hoch verdient vnd jhm ein vnsterblichen Ruhm vnd Nahmen machen / wann er jhrer Kays. Mayest. solches widerumb einraumen thäte: Wann es aber / wie es wol das Ansehen gewinnen wolte / nit geschehen solte / so solte man es sie beyde mit einander außfechten lassen / der eventus würde es alsdann schon geben.</p> <p>Demnach nun bey dieser Versamblung vnderschiedliche Sessiones gehalten / vnd eines vnnd anders nach Notthurfft berathschlaget worden / hat man endtlichen einen Abschied verfasset / folgenden Innhalts;</p> <p><note place="left">Abschied deß Nürnbergischen Correspondentz Tags.</note> Zu wissen / als der löblich. Vnion zugethane Stände sich erjnnert / welcher massen das schädliche Mißtrawen vnder den Ständen deß Reichs je mehr vnd mehr vberhand nehmen / vnd sonderlich dahero bestärcket werden wil / daß die Römische Catholische Stände bald im Anfang dieses 1619. Jahrs ohne einige Vnirten Theils gegebene Vrsachen / sich in starcke Kriegsverfassung gestellet / haben sie jhnen mit Ernst angelegen seyn lassen / wie doch bey solchem gefährlichen Zustandt / gleich von dem andern Theil geschehe / also vnder den Evangelischen ein einhellige Zusammensetzung der Hertzen / Gemüther vnnd Kräfften zuerhalten / damit sie sich bey jhren habenden Freyheiten in Religion vn Prophan Sachen / derowegen sie biß anhero vnleydenliche Beschwerden außgestanden / wider ferrnere dergleichen Bedrangnuß handhaben vnnd defendiren möchten / vnnd endtlich nach dem Exempel Jhrer Vor-Eltern auff Mittel gedacht / wie sie sich mit allen andern Evangelischen Ständen zu solchem End zusammen finden / vnnd hierunder jhre Notthurfft bedencken köndten / wie dann darauff erfolget / daß ein solche Zusammenkunfft im Monat Augusto nach Müllhausen angestellet / dieselbe aber hernacher auß eingefallenen Verhinderungen / vnd insonderheit deß Wahltags halben / widerumb rückwendig gemacht.</p> <p>Demnach aber die Vnirte Ständ bey den zunehmenden Werbungen / vnd Einfuhrung frem̃den vnnd Spanischen Kriegs-Volcks in vnnd durch das Reich gesehen / daß je länger je mehr die Notthurfft erfordern wolte / sich Evangelischen Theils wol in acht zunehmen / haben sie im Monat Septembr. von Rotenburg an der Tauber auß alle jhre mitverwandte Evangelische Stände wolmeynendt in Schrifften ersuchet / ob sie gegen den andern dieses Monats Novembris entweder in der Person in Nürnberg erscheinen / oder zum wenigsten mit gnugsamer Instruction dahin abordnen wollen.</p> <p>Damit dann auch die Vnirte Ständte / wie auch etzliche mit den andern Evangelischen Correspondirenden Ständen sich der Person eingestellet von etzlichen aber / wie zu Ende dieses Abschiedts zusehen Jhre Räthe / vnd Gesandten abgefertiget worden / der Mehrertheil aber Ire Entschuldigung wegen kurtze der Zeit vnnd anderer Vmbständte durch Schreiben eingewendet / sich gleichwol darbey erbotten / bey dem gemeinen Evangelischen Wesen / vnd was bey diser Zusamenkunfft beschlossen werden möchte / das jhrige nach der Zeit vnd Gelegenheit Willig zuthun / vnd haben sich die erschienene König vnd Fürsten / vnnd der abwesenden Chur-Fürsten vnd Stände abgefertigte Räthe vnnd Gesandten / nach vorgangenen reiffen Berathschlagung / vber nachfolgende Puncten eines einhelligen Abschiedts miteinander verglichen.</p> <p>Vnd zwar bey dem ersten Puncten / wegen der von den Evangelischen Etänden deß Reichs so lange Jahr geklagter gravaminum, sintemahl zu deroselben Erledigung an jetzo fast geringer Hofnung als jemahl vorhanden / was dann den Evangelischen Ständen dabey zuthun seyn / vnd ob sie solche wider jhre habende Libertäten vnd Privilegien lenger also dulden / oder nach dem Exempel jhrer Voreltern vnnd andern Benachbarten Völcker sich derselben selbsten / vnnd durch was Mittel entladen wollen / dahin einhelliglich geschlossen / daß sich mit vergeblichen Worten vnnd Zusagunge nun viel Jahr nacheinander / aber ohne alles Effect gegeben worden / mit Schaden vvd Schimpff lenger nit auffhalten zulassen / sondern weil man nunmehr allem Ansehen nach / da- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [290/0341]
Stätten auch zuerkennen geben lassen. J. May. wolten zwar nicht darfür halten / daß die Stätt sich frembder Händel anmassen / oder darzu verholffen seyn würden / daß die Fürsten wider den Religion vnnd Prophanfrieden / einen oder den andern Stand deß Reichs angriffen / dieweil sie nichts darbey zugewarten / oder zuverhoffen hetten / daß die Fürsten den Stätten einig Stifft einraumen würden / wann es aber je geschehen vnnd die Stätt dergleichen Sachen sich theilhafftig machen solten / so hette man leichtlich zuerachten / daß J. Kays. May. solches nicht würde geschehen lassen / sondern sie würden allenthalben / wo möglich Hülff suchen / vnd solchem Vnheil abhelffen / was nun alsdann die Stätt darbey zugewarten / were leicht zuermessen. Derowegen dann endtlich J. Kay. M. Begehren were E. E. Rath solte dergleichen Beginnen verhüten helffen / vnnd dahin vermitteln / damit der Fried im Reich möge erhalten / vnnd das eingerissene Mißtrawen auß dem Weg geraumet würde / mit Widerholung vnnd Sincerirung daß J. Kay. M. darzu geneygt / vnd daß sie solches vmb gemeine Statt widerumb in Kay. Gn. erkennen vnd beschulden würde.
So viel das Böhmische Wesen anbelangen thete / wolten J. May. sich gleichfals versehen / der Rath würde sich dessen nicht theilhafftig machen / dann sie gäntzlich resolvirt dasselbe Königreich nit dahinden zulassen. Der Churfürst were zwar nit zuverdencken / daß er dasselbe angenommen / wañ es sonderlich ea intentione geschehen / dardurch ärgers zuverhüten: Dann der Gesandte müste bekennen / da Chur Pfaltz / wie auch Chur Sachsen / oder wol auch der Bethlehemb Gabor dieselbe Cron nicht angenommen hette / daß die Böhmen als desperirte Leuth dieselbe wol Türcken vñ Tartarn würden offerirt vnnd sie vmb Hülff angeruffen haben. Der Pfaltzgraff aber könte sich bey dem Hauß Oesterreich auff ewig hoch verdient vnd jhm ein vnsterblichen Ruhm vnd Nahmen machen / wann er jhrer Kays. Mayest. solches widerumb einraumen thäte: Wann es aber / wie es wol das Ansehen gewinnen wolte / nit geschehen solte / so solte man es sie beyde mit einander außfechten lassen / der eventus würde es alsdann schon geben.
Demnach nun bey dieser Versamblung vnderschiedliche Sessiones gehalten / vnd eines vnnd anders nach Notthurfft berathschlaget worden / hat man endtlichen einen Abschied verfasset / folgenden Innhalts;
Zu wissen / als der löblich. Vnion zugethane Stände sich erjnnert / welcher massen das schädliche Mißtrawen vnder den Ständen deß Reichs je mehr vnd mehr vberhand nehmen / vnd sonderlich dahero bestärcket werden wil / daß die Römische Catholische Stände bald im Anfang dieses 1619. Jahrs ohne einige Vnirten Theils gegebene Vrsachen / sich in starcke Kriegsverfassung gestellet / haben sie jhnen mit Ernst angelegen seyn lassen / wie doch bey solchem gefährlichen Zustandt / gleich von dem andern Theil geschehe / also vnder den Evangelischen ein einhellige Zusammensetzung der Hertzen / Gemüther vnnd Kräfften zuerhalten / damit sie sich bey jhren habenden Freyheiten in Religion vn Prophan Sachen / derowegen sie biß anhero vnleydenliche Beschwerden außgestanden / wider ferrnere dergleichen Bedrangnuß handhaben vnnd defendiren möchten / vnnd endtlich nach dem Exempel Jhrer Vor-Eltern auff Mittel gedacht / wie sie sich mit allen andern Evangelischen Ständen zu solchem End zusammen finden / vnnd hierunder jhre Notthurfft bedencken köndten / wie dann darauff erfolget / daß ein solche Zusammenkunfft im Monat Augusto nach Müllhausen angestellet / dieselbe aber hernacher auß eingefallenen Verhinderungen / vnd insonderheit deß Wahltags halben / widerumb rückwendig gemacht.
Abschied deß Nürnbergischen Correspondentz Tags. Demnach aber die Vnirte Ständ bey den zunehmenden Werbungen / vnd Einfuhrung frem̃den vnnd Spanischen Kriegs-Volcks in vnnd durch das Reich gesehen / daß je länger je mehr die Notthurfft erfordern wolte / sich Evangelischen Theils wol in acht zunehmen / haben sie im Monat Septembr. von Rotenburg an der Tauber auß alle jhre mitverwandte Evangelische Stände wolmeynendt in Schrifften ersuchet / ob sie gegen den andern dieses Monats Novembris entweder in der Person in Nürnberg erscheinen / oder zum wenigsten mit gnugsamer Instruction dahin abordnen wollen.
Damit dann auch die Vnirte Ständte / wie auch etzliche mit den andern Evangelischen Correspondirenden Ständen sich der Person eingestellet von etzlichen aber / wie zu Ende dieses Abschiedts zusehen Jhre Räthe / vnd Gesandten abgefertiget worden / der Mehrertheil aber Ire Entschuldigung wegen kurtze der Zeit vnnd anderer Vmbständte durch Schreiben eingewendet / sich gleichwol darbey erbotten / bey dem gemeinen Evangelischen Wesen / vnd was bey diser Zusamenkunfft beschlossen werden möchte / das jhrige nach der Zeit vnd Gelegenheit Willig zuthun / vnd haben sich die erschienene König vnd Fürsten / vnnd der abwesenden Chur-Fürsten vnd Stände abgefertigte Räthe vnnd Gesandten / nach vorgangenen reiffen Berathschlagung / vber nachfolgende Puncten eines einhelligen Abschiedts miteinander verglichen.
Vnd zwar bey dem ersten Puncten / wegen der von den Evangelischen Etänden deß Reichs so lange Jahr geklagter gravaminum, sintemahl zu deroselben Erledigung an jetzo fast geringer Hofnung als jemahl vorhanden / was dann den Evangelischen Ständen dabey zuthun seyn / vnd ob sie solche wider jhre habende Libertäten vnd Privilegien lenger also dulden / oder nach dem Exempel jhrer Voreltern vnnd andern Benachbarten Völcker sich derselben selbsten / vnnd durch was Mittel entladen wollen / dahin einhelliglich geschlossen / daß sich mit vergeblichen Worten vnnd Zusagunge nun viel Jahr nacheinander / aber ohne alles Effect gegeben worden / mit Schaden vvd Schimpff lenger nit auffhalten zulassen / sondern weil man nunmehr allem Ansehen nach / da-
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