Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Anfang die Sachen anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe: Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben / gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren heim gestellt wird. Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit / allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von Teutschen Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es für vnzimlich werden halten / gestalt entgegen deß Bethlehem Gabors auff eingeholte Licentz von der Ponten / Vnchristliche Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche gesinnet / vnd solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt haben wil. Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben. Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es abermal bey solchem Puncten sein Weg. Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am Keyserlichen Cammergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken / vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl. Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert / auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt / wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu bedencken. Beym siebendem vnd achten Punct der Statt Donawert vnd versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution / darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen / ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die Composition pure eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen. Anfang die Sachen anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe: Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben / gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren heim gestellt wird. Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit / allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von Teutschẽ Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es für vnzimlich werden haltẽ / gestalt entgegen deß Bethlehem Gabors auff eingeholte Licentz von der Pontẽ / Vnchristliche Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche gesinnet / vñ solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt habẽ wil. Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben. Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es abermal bey solchem Puncten sein Weg. Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am Keyserlichen Cam̃ergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken / vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl. Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert / auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt / wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu bedencken. Beym siebendem vnd achtẽ Punct der Statt Donawert vnd versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution / darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen / ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die Composition purè eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0354" n="303"/> Anfang die Sachen anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe: Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben / gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren heim gestellt wird.</p> <p>Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit / allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von Teutschẽ Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es für vnzimlich werden haltẽ / gestalt entgegen deß Bethlehem Gabors auff eingeholte Licentz von der Pontẽ / Vnchristliche Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche gesinnet / vñ solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt habẽ wil.</p> <p>Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben.</p> <p>Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es abermal bey solchem Puncten sein Weg.</p> <p>Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am Keyserlichen Cam̃ergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken / vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl. Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert / auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt / wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu bedencken.</p> <p>Beym siebendem vnd achtẽ Punct der Statt Donawert vnd versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution / darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen / ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die Composition purè eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [303/0354]
Anfang die Sachen anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe: Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben / gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren heim gestellt wird.
Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit / allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von Teutschẽ Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es für vnzimlich werden haltẽ / gestalt entgegen deß Bethlehem Gabors auff eingeholte Licentz von der Pontẽ / Vnchristliche Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche gesinnet / vñ solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt habẽ wil.
Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben.
Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es abermal bey solchem Puncten sein Weg.
Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am Keyserlichen Cam̃ergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken / vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl. Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert / auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt / wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu bedencken.
Beym siebendem vnd achtẽ Punct der Statt Donawert vnd versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution / darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen / ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die Composition purè eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen.
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