Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.von Martini an zu vnterhalten / vnd darzu ein jeder Stand 60. simpel Monat / seinem Anschlag nach / auff 3. Termin / in gänger vnd geber Müntz / als künfftige Ostern / Johanni vnd Bartholomaei / alles dieses instehenden Jahrs / zu contribuiren / vnnd in Leipzig / als einer verordneten Lege Statt / beym Rath daselbst gegen Quittung / ohne Saumnuß / zu hinderlegen / vnd versprochen; das gantz Directorium aber / dem Churfürsten zu Sachsen / als Crayß Obristen / der gestalt anheim geben / daß sich gedachte Jh. Churf. Gn. mit solchen 1000. Pferden vnd 3000. zu Fuß / gefast machen vnd halten / vnd auff anruffen eines vnd deß andern Stands / demselben mit hülfflicher Hand / nach Gelegenheit deß Durchzugs / oder Einlägerung frembdes Volcks / erscheinen / vnd allen Schaden vnd Gefahr / von solchen betrangten Ständen vnd dem Crayß / so viel möglich / abwenden soll / welches auch S. Churf. Gn. Räthe vnd Abgesandte acceptire / vnd solcher massen eingangen / daß sein Churf. Gn. jhr nichts würde mangeln lassen / inmassen dann sie die Churfürstlichen Räth vnd Abgesandte ingleichem nit zweiffeln / die sämptlichen Stände / vnd ein jeder insonderheit / mit Erlegung jhrer Quota auff benannte Termin richtig einhalten / damit dem Crayß kein Nachtheil vnd Verweiß zugezogen / vnd J. Churf. Gn. als Crayß Obrister wider die säumigen Stände / Innhalts der Ordnung / zu verfahren / oder so viel Kriegsvolck dem säumenden Stand / als sein Quota außträgt / einzulegen verursacht werden möge: Dabey dann die Churfürstliche Räth vnnd Abgesandte J. Churf. Gn. ichtwas mehrers / als die Bewilligung außtrüge / würde außlegen / solches vom Crayß vnnd dero Ständen / auff vorgehende Rechnung widerumb solte erlegt werden / wie dann J. Churf. Gn. hierinn vorsichtig verfahren / vnd da es die Notthurft erfordern werde / darinnen / so viel diese Bewilligung betrifft / mit vorbewußt der nach-vnd zu gehörenden Händeln / vnd also erzeigen würde / daß verhoffentlich männiglich damit werde zufrieden seyn / auch einen Monat oder zween zuvor / vor verlauff der 6. Monat ein Crayß versamblung wider außschreiben / zu berathschlagen / ob das gewilligte Volck länger zu behalten oder abzudancken / welches dann hoch-vnd wolermelter Herrn Stände Räth vnd Abgesandte gleichfals beliebet vnd eingewilliget. Dieweil aber auch in gemein vor gut angeseben worden / daß das vacirende / vnd durch absterben Herrn Johan Georgen / Fürsten zu Anhalt / vnd Graffen zu Ascanien / rc. erledige zugeordnete Ampr widerumb ersetzt werden möge / vnd Herr Johan Philipp Hertzog zu Sachsen / rc. hierzu erwehlet / ist von der Ständ Räht vnd Abgesandten geschlossen worden / J. Fürstl. Gn. von hierauß solche Wahl vnd aufgetragenes Ampt durch Schreiben zu notificiren / vnd zu bitten / daß Jh. Fürstl. Gn. mit solchem Ampt sich wolte beladen / vnd bey künfftiger Versamblung / die Gelübde ablegen lassen. Nach dem auch wolermelt Herrn Räht vnd Abgesandte ferrner erwogen / daß mit jetztbewilligter Hülff wenig würde außzurichten seyn / wider einen starcken vnd mächtigen Anzug / wann nicht von andern Craysen gleiche Verfassung gemacht / vnd die hülffliche Hand dem nothleydenden Crayß gebotten wird / so ist für nutz vnd nötig befunden / mit dem Nidersachsische Crayß in ein engere Zusammensetzung sich zu begeben / vnd dessentwegen auff einen Auß schuß deß Obersächsischen Crayß / als Chur Sachsen / Coburg / Pommern / Wolgast / die Graffen zu Schwartzburg / Sondershäusischer Linien / vnd Herren Reussen / welche mit dem Nidersächsischen Crayß / wegen solcher engern Zusammensetzung tractiren / vnd diß gantze Werck beyden Craysen zum besten / in ein Richtigkeit bringen solten / geschlossen / inmassen dann wolermelte Herrn Ständ die ses Crayses / Krafft dieser Vollmacht / zu handeln vnd zu schliessen / solchen Außschuß auffzutragen / vnd loco instructionis, den zu Wittenberg / Anno 96. bey damals gehaltenem Crayßtag gegebenen Abschied / so viel bey dieser Conjunctur sich wird leyden / gebrauchen / vnnd dahin sehen / damit beyde Crayß beysammen bleiben / einander die hülffliche Hand / bey jeder fürfallenden Gelegenheit trewlich leysten / aller frembden Sachen sich entschlagen / ohne Einwilligung beyder Crayß Stände / in keine Nebenverbündnuß sich einlassen mögen. Bey solcher Conjuncur kan auch berathschlagt werden / ob rathsamb vnd gut / daß solche deß Ober-vnnd Nider Sächsischen Crayses Zusammensetzung mit mehrern Craysen gestärckt werde / J. Churf. Gn. zu Sachsen aber / als Crayß Obristen vnnd außschreibenden Fürsten im Nider Sächsischen Crayß deß Orts vnd der Zeit der Zusammenkunfft zu vergleichen / vnnd wann solche benamt / alsdann die andern zum Außschuß deputirte Stände / in gleiches Orth zu erfordern / vnd das jenige sämptlich zuverrichten / darzu sie on diesem Crayß verordnet. Anreichend aber der im Crayß außschreiben specificirten Puncten / weil die Kays. Mayest. keinen Gesandten zu diesem Crayßtag abgefertiget / vnd also nicht suchen lassen / hat zwar derselbe für sich seine Maß genommen / vnd seynd der Ständ Räht vnnd Gesandte in denen Gedancken / wann bey einem oder dem andern Stand von J. Keys. May. ichtwas absonderlich gesucht werden möchte / ein jeder sich erzeigen werde / wie es damals der Sachen Nothturfft vnd Beschaffenheit wird erfordern. Der Böhmischen Ständ Abgeordnete aber / so bey dieser Crayßversamblung mit Creditifen angemeldet / ist persönliche Audientz / von ermelter Stände Räht vnd Abgesandten verstattet / vnd ein solche Antwort gegeben / wie bey den Acten zu befinden. Sonsten hat man sich auch dieses verglichen / bey diesem Böhmischen Vnwesen sich allenthalben / vnd so viel Schuldigkeit es leyden wolle / neutral zuerweisen / damit diesem Crayß vnd den darinn gesessenen Ständen kein Gefahr zugezogen von Martini an zu vnterhalten / vnd darzu ein jeder Stand 60. simpel Monat / seinem Anschlag nach / auff 3. Termin / in gänger vnd geber Müntz / als künfftige Ostern / Johanni vnd Bartholomaei / alles dieses instehenden Jahrs / zu contribuiren / vnnd in Leipzig / als einer verordneten Lege Statt / beym Rath daselbst gegen Quittung / ohne Saumnuß / zu hinderlegen / vnd versprochen; das gantz Directorium aber / dem Churfürsten zu Sachsen / als Crayß Obristen / der gestalt anheim geben / daß sich gedachte Jh. Churf. Gn. mit solchen 1000. Pferden vnd 3000. zu Fuß / gefast machen vnd halten / vnd auff anruffen eines vnd deß andern Stands / demselben mit hülfflicher Hand / nach Gelegenheit deß Durchzugs / oder Einlägerung frembdes Volcks / erscheinen / vnd allen Schaden vnd Gefahr / von solchen betrangten Ständen vnd dem Crayß / so viel möglich / abwenden soll / welches auch S. Churf. Gn. Räthe vnd Abgesandte acceptire / vnd solcher massen eingangen / daß sein Churf. Gn. jhr nichts würde mangeln lassen / inmassen dann sie die Churfürstlichen Räth vnd Abgesandte ingleichem nit zweiffeln / die sämptlichen Stände / vnd ein jeder insonderheit / mit Erlegung jhrer Quota auff benannte Termin richtig einhalten / damit dem Crayß kein Nachtheil vnd Verweiß zugezogen / vnd J. Churf. Gn. als Crayß Obrister wider die säumigen Stände / Innhalts der Ordnung / zu verfahren / oder so viel Kriegsvolck dem säumenden Stand / als sein Quota außträgt / einzulegen verursacht werden möge: Dabey dann die Churfürstliche Räth vnnd Abgesandte J. Churf. Gn. ichtwas mehrers / als die Bewilligung außtrüge / würde außlegen / solches vom Crayß vnnd dero Ständen / auff vorgehende Rechnung widerumb solte erlegt werden / wie dann J. Churf. Gn. hierinn vorsichtig verfahren / vnd da es die Notthurft erfordern werde / darinnen / so viel diese Bewilligung betrifft / mit vorbewußt der nach-vnd zu gehörenden Händeln / vnd also erzeigen würde / daß verhoffentlich männiglich damit werde zufrieden seyn / auch einen Monat oder zween zuvor / vor verlauff der 6. Monat ein Crayß versamblung wider außschreiben / zu berathschlagen / ob das gewilligte Volck länger zu behalten oder abzudancken / welches dann hoch-vnd wolermelter Herrn Stände Räth vnd Abgesandte gleichfals beliebet vnd eingewilliget. Dieweil aber auch in gemein vor gut angeseben worden / daß das vacirende / vnd durch absterben Herrn Johan Georgen / Fürsten zu Anhalt / vnd Graffen zu Ascanien / rc. erledige zugeordnete Ampr widerumb ersetzt werden möge / vnd Herr Johan Philipp Hertzog zu Sachsen / rc. hierzu erwehlet / ist von der Ständ Räht vnd Abgesandten geschlossen worden / J. Fürstl. Gn. von hierauß solche Wahl vnd aufgetragenes Ampt durch Schreiben zu notificiren / vnd zu bitten / daß Jh. Fürstl. Gn. mit solchem Ampt sich wolte beladen / vnd bey künfftiger Versamblung / die Gelübde ablegen lassen. Nach dem auch wolermelt Herrn Räht vnd Abgesandte ferrner erwogen / daß mit jetztbewilligter Hülff wenig würde außzurichten seyn / wider einen starcken vnd mächtigen Anzug / wann nicht von andern Craysen gleiche Verfassung gemacht / vnd die hülffliche Hand dem nothleydenden Crayß gebotten wird / so ist für nutz vnd nötig befunden / mit dem Nidersachsische Crayß in ein engere Zusammensetzung sich zu begeben / vnd dessentwegen auff einen Auß schuß deß Obersächsischen Crayß / als Chur Sachsen / Coburg / Pommern / Wolgast / die Graffen zu Schwartzburg / Sondershäusischer Linien / vnd Herren Reussen / welche mit dem Nidersächsischen Crayß / wegen solcher engern Zusammensetzung tractiren / vnd diß gantze Werck beyden Craysen zum besten / in ein Richtigkeit bringen solten / geschlossen / inmassen dann wolermelte Herrn Ständ die ses Crayses / Krafft dieser Vollmacht / zu handeln vnd zu schliessen / solchen Außschuß auffzutragen / vnd loco instructionis, den zu Wittenberg / Anno 96. bey damals gehaltenem Crayßtag gegebenen Abschied / so viel bey dieser Conjunctur sich wird leyden / gebrauchen / vnnd dahin sehen / damit beyde Crayß beysammen bleiben / einander die hülffliche Hand / bey jeder fürfallenden Gelegenheit trewlich leysten / aller frembden Sachen sich entschlagen / ohne Einwilligung beyder Crayß Stände / in keine Nebenverbündnuß sich einlassen mögen. Bey solcher Conjuncur kan auch berathschlagt werden / ob rathsamb vnd gut / daß solche deß Ober-vnnd Nider Sächsischen Crayses Zusammensetzung mit mehrern Craysen gestärckt werde / J. Churf. Gn. zu Sachsen aber / als Crayß Obristen vnnd außschreibenden Fürsten im Nider Sächsischen Crayß deß Orts vnd der Zeit der Zusammenkunfft zu vergleichen / vnnd wann solche benamt / alsdann die andern zum Außschuß deputirte Stände / in gleiches Orth zu erfordern / vnd das jenige sämptlich zuverrichten / darzu sie on diesem Crayß verordnet. Anreichend aber der im Crayß außschreiben specificirten Puncten / weil die Kays. Mayest. keinen Gesandten zu diesem Crayßtag abgefertiget / vnd also nicht suchen lassen / hat zwar derselbe für sich seine Maß genommen / vnd seynd der Ständ Räht vnnd Gesandte in denen Gedancken / wann bey einem oder dem andern Stand von J. Keys. May. ichtwas absonderlich gesucht werden möchte / ein jeder sich erzeigen werde / wie es damals der Sachen Nothturfft vnd Beschaffenheit wird erfordern. Der Böhmischen Ständ Abgeordnete aber / so bey dieser Crayßversamblung mit Creditifen angemeldet / ist persönliche Audientz / von ermelter Stände Räht vnd Abgesandten verstattet / vnd ein solche Antwort gegeben / wie bey den Acten zu befinden. Sonsten hat man sich auch dieses verglichen / bey diesem Böhmischen Vnwesen sich allenthalben / vnd so viel Schuldigkeit es leyden wolle / neutral zuerweisen / damit diesem Crayß vnd den darinn gesessenen Ständen kein Gefahr zugezogen <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0387" n="336"/> von Martini an zu vnterhalten / vnd darzu ein jeder Stand 60. simpel Monat / seinem Anschlag nach / auff 3. Termin / in gänger vnd geber Müntz / als künfftige Ostern / Johanni vnd Bartholomaei / alles dieses instehenden Jahrs / zu contribuiren / vnnd in Leipzig / als einer verordneten Lege Statt / beym Rath daselbst gegen Quittung / ohne Saumnuß / zu hinderlegen / vnd versprochen; das gantz Directorium aber / dem Churfürsten zu Sachsen / als Crayß Obristen / der gestalt anheim geben / daß sich gedachte Jh. Churf. Gn. mit solchen 1000. Pferden vnd 3000. zu Fuß / gefast machen vnd halten / vnd auff anruffen eines vnd deß andern Stands / demselben mit hülfflicher Hand / nach Gelegenheit deß Durchzugs / oder Einlägerung frembdes Volcks / erscheinen / vnd allen Schaden vnd Gefahr / von solchen betrangten Ständen vnd dem Crayß / so viel möglich / abwenden soll / welches auch S. Churf. Gn. Räthe vnd Abgesandte acceptire / vnd solcher massen eingangen / daß sein Churf. Gn. jhr nichts würde mangeln lassen / inmassen dann sie die Churfürstlichen Räth vnd Abgesandte ingleichem nit zweiffeln / die sämptlichen Stände / vnd ein jeder insonderheit / mit Erlegung jhrer Quota auff benannte Termin richtig einhalten / damit dem Crayß kein Nachtheil vnd Verweiß zugezogen / vnd J. Churf. Gn. als Crayß Obrister wider die säumigen Stände / Innhalts der Ordnung / zu verfahren / oder so viel Kriegsvolck dem säumenden Stand / als sein Quota außträgt / einzulegen verursacht werden möge: Dabey dann die Churfürstliche Räth vnnd Abgesandte J. Churf. Gn. ichtwas mehrers / als die Bewilligung außtrüge / würde außlegen / solches vom Crayß vnnd dero Ständen / auff vorgehende Rechnung widerumb solte erlegt werden / wie dann J. Churf. Gn. hierinn vorsichtig verfahren / vnd da es die Notthurft erfordern werde / darinnen / so viel diese Bewilligung betrifft / mit vorbewußt der nach-vnd zu gehörenden Händeln / vnd also erzeigen würde / daß verhoffentlich männiglich damit werde zufrieden seyn / auch einen Monat oder zween zuvor / vor verlauff der 6. Monat ein Crayß versamblung wider außschreiben / zu berathschlagen / ob das gewilligte Volck länger zu behalten oder abzudancken / welches dann hoch-vnd wolermelter Herrn Stände Räth vnd Abgesandte gleichfals beliebet vnd eingewilliget.</p> <p>Dieweil aber auch in gemein vor gut angeseben worden / daß das vacirende / vnd durch absterben Herrn Johan Georgen / Fürsten zu Anhalt / vnd Graffen zu Ascanien / rc. erledige zugeordnete Ampr widerumb ersetzt werden möge / vnd Herr Johan Philipp Hertzog zu Sachsen / rc. hierzu erwehlet / ist von der Ständ Räht vnd Abgesandten geschlossen worden / J. Fürstl. Gn. von hierauß solche Wahl vnd aufgetragenes Ampt durch Schreiben zu notificiren / vnd zu bitten / daß Jh. Fürstl. Gn. mit solchem Ampt sich wolte beladen / vnd bey künfftiger Versamblung / die Gelübde ablegen lassen.</p> <p>Nach dem auch wolermelt Herrn Räht vnd Abgesandte ferrner erwogen / daß mit jetztbewilligter Hülff wenig würde außzurichten seyn / wider einen starcken vnd mächtigen Anzug / wann nicht von andern Craysen gleiche Verfassung gemacht / vnd die hülffliche Hand dem nothleydenden Crayß gebotten wird / so ist für nutz vnd nötig befunden / mit dem Nidersachsische Crayß in ein engere Zusammensetzung sich zu begeben / vnd dessentwegen auff einen Auß schuß deß Obersächsischen Crayß / als Chur Sachsen / Coburg / Pommern / Wolgast / die Graffen zu Schwartzburg / Sondershäusischer Linien / vnd Herren Reussen / welche mit dem Nidersächsischen Crayß / wegen solcher engern Zusammensetzung tractiren / vnd diß gantze Werck beyden Craysen zum besten / in ein Richtigkeit bringen solten / geschlossen / inmassen dann wolermelte Herrn Ständ die ses Crayses / Krafft dieser Vollmacht / zu handeln vnd zu schliessen / solchen Außschuß auffzutragen / vnd loco instructionis, den zu Wittenberg / Anno 96. bey damals gehaltenem Crayßtag gegebenen Abschied / so viel bey dieser Conjunctur sich wird leyden / gebrauchen / vnnd dahin sehen / damit beyde Crayß beysammen bleiben / einander die hülffliche Hand / bey jeder fürfallenden Gelegenheit trewlich leysten / aller frembden Sachen sich entschlagen / ohne Einwilligung beyder Crayß Stände / in keine Nebenverbündnuß sich einlassen mögen. Bey solcher Conjuncur kan auch berathschlagt werden / ob rathsamb vnd gut / daß solche deß Ober-vnnd Nider Sächsischen Crayses Zusammensetzung mit mehrern Craysen gestärckt werde / J. Churf. Gn. zu Sachsen aber / als Crayß Obristen vnnd außschreibenden Fürsten im Nider Sächsischen Crayß deß Orts vnd der Zeit der Zusammenkunfft zu vergleichen / vnnd wann solche benamt / alsdann die andern zum Außschuß deputirte Stände / in gleiches Orth zu erfordern / vnd das jenige sämptlich zuverrichten / darzu sie on diesem Crayß verordnet.</p> <p>Anreichend aber der im Crayß außschreiben specificirten Puncten / weil die Kays. Mayest. keinen Gesandten zu diesem Crayßtag abgefertiget / vnd also nicht suchen lassen / hat zwar derselbe für sich seine Maß genommen / vnd seynd der Ständ Räht vnnd Gesandte in denen Gedancken / wann bey einem oder dem andern Stand von J. Keys. May. ichtwas absonderlich gesucht werden möchte / ein jeder sich erzeigen werde / wie es damals der Sachen Nothturfft vnd Beschaffenheit wird erfordern.</p> <p>Der Böhmischen Ständ Abgeordnete aber / so bey dieser Crayßversamblung mit Creditifen angemeldet / ist persönliche Audientz / von ermelter Stände Räht vnd Abgesandten verstattet / vnd ein solche Antwort gegeben / wie bey den Acten zu befinden.</p> <p>Sonsten hat man sich auch dieses verglichen / bey diesem Böhmischen Vnwesen sich allenthalben / vnd so viel Schuldigkeit es leyden wolle / neutral zuerweisen / damit diesem Crayß vnd den darinn gesessenen Ständen kein Gefahr zugezogen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [336/0387]
von Martini an zu vnterhalten / vnd darzu ein jeder Stand 60. simpel Monat / seinem Anschlag nach / auff 3. Termin / in gänger vnd geber Müntz / als künfftige Ostern / Johanni vnd Bartholomaei / alles dieses instehenden Jahrs / zu contribuiren / vnnd in Leipzig / als einer verordneten Lege Statt / beym Rath daselbst gegen Quittung / ohne Saumnuß / zu hinderlegen / vnd versprochen; das gantz Directorium aber / dem Churfürsten zu Sachsen / als Crayß Obristen / der gestalt anheim geben / daß sich gedachte Jh. Churf. Gn. mit solchen 1000. Pferden vnd 3000. zu Fuß / gefast machen vnd halten / vnd auff anruffen eines vnd deß andern Stands / demselben mit hülfflicher Hand / nach Gelegenheit deß Durchzugs / oder Einlägerung frembdes Volcks / erscheinen / vnd allen Schaden vnd Gefahr / von solchen betrangten Ständen vnd dem Crayß / so viel möglich / abwenden soll / welches auch S. Churf. Gn. Räthe vnd Abgesandte acceptire / vnd solcher massen eingangen / daß sein Churf. Gn. jhr nichts würde mangeln lassen / inmassen dann sie die Churfürstlichen Räth vnd Abgesandte ingleichem nit zweiffeln / die sämptlichen Stände / vnd ein jeder insonderheit / mit Erlegung jhrer Quota auff benannte Termin richtig einhalten / damit dem Crayß kein Nachtheil vnd Verweiß zugezogen / vnd J. Churf. Gn. als Crayß Obrister wider die säumigen Stände / Innhalts der Ordnung / zu verfahren / oder so viel Kriegsvolck dem säumenden Stand / als sein Quota außträgt / einzulegen verursacht werden möge: Dabey dann die Churfürstliche Räth vnnd Abgesandte J. Churf. Gn. ichtwas mehrers / als die Bewilligung außtrüge / würde außlegen / solches vom Crayß vnnd dero Ständen / auff vorgehende Rechnung widerumb solte erlegt werden / wie dann J. Churf. Gn. hierinn vorsichtig verfahren / vnd da es die Notthurft erfordern werde / darinnen / so viel diese Bewilligung betrifft / mit vorbewußt der nach-vnd zu gehörenden Händeln / vnd also erzeigen würde / daß verhoffentlich männiglich damit werde zufrieden seyn / auch einen Monat oder zween zuvor / vor verlauff der 6. Monat ein Crayß versamblung wider außschreiben / zu berathschlagen / ob das gewilligte Volck länger zu behalten oder abzudancken / welches dann hoch-vnd wolermelter Herrn Stände Räth vnd Abgesandte gleichfals beliebet vnd eingewilliget.
Dieweil aber auch in gemein vor gut angeseben worden / daß das vacirende / vnd durch absterben Herrn Johan Georgen / Fürsten zu Anhalt / vnd Graffen zu Ascanien / rc. erledige zugeordnete Ampr widerumb ersetzt werden möge / vnd Herr Johan Philipp Hertzog zu Sachsen / rc. hierzu erwehlet / ist von der Ständ Räht vnd Abgesandten geschlossen worden / J. Fürstl. Gn. von hierauß solche Wahl vnd aufgetragenes Ampt durch Schreiben zu notificiren / vnd zu bitten / daß Jh. Fürstl. Gn. mit solchem Ampt sich wolte beladen / vnd bey künfftiger Versamblung / die Gelübde ablegen lassen.
Nach dem auch wolermelt Herrn Räht vnd Abgesandte ferrner erwogen / daß mit jetztbewilligter Hülff wenig würde außzurichten seyn / wider einen starcken vnd mächtigen Anzug / wann nicht von andern Craysen gleiche Verfassung gemacht / vnd die hülffliche Hand dem nothleydenden Crayß gebotten wird / so ist für nutz vnd nötig befunden / mit dem Nidersachsische Crayß in ein engere Zusammensetzung sich zu begeben / vnd dessentwegen auff einen Auß schuß deß Obersächsischen Crayß / als Chur Sachsen / Coburg / Pommern / Wolgast / die Graffen zu Schwartzburg / Sondershäusischer Linien / vnd Herren Reussen / welche mit dem Nidersächsischen Crayß / wegen solcher engern Zusammensetzung tractiren / vnd diß gantze Werck beyden Craysen zum besten / in ein Richtigkeit bringen solten / geschlossen / inmassen dann wolermelte Herrn Ständ die ses Crayses / Krafft dieser Vollmacht / zu handeln vnd zu schliessen / solchen Außschuß auffzutragen / vnd loco instructionis, den zu Wittenberg / Anno 96. bey damals gehaltenem Crayßtag gegebenen Abschied / so viel bey dieser Conjunctur sich wird leyden / gebrauchen / vnnd dahin sehen / damit beyde Crayß beysammen bleiben / einander die hülffliche Hand / bey jeder fürfallenden Gelegenheit trewlich leysten / aller frembden Sachen sich entschlagen / ohne Einwilligung beyder Crayß Stände / in keine Nebenverbündnuß sich einlassen mögen. Bey solcher Conjuncur kan auch berathschlagt werden / ob rathsamb vnd gut / daß solche deß Ober-vnnd Nider Sächsischen Crayses Zusammensetzung mit mehrern Craysen gestärckt werde / J. Churf. Gn. zu Sachsen aber / als Crayß Obristen vnnd außschreibenden Fürsten im Nider Sächsischen Crayß deß Orts vnd der Zeit der Zusammenkunfft zu vergleichen / vnnd wann solche benamt / alsdann die andern zum Außschuß deputirte Stände / in gleiches Orth zu erfordern / vnd das jenige sämptlich zuverrichten / darzu sie on diesem Crayß verordnet.
Anreichend aber der im Crayß außschreiben specificirten Puncten / weil die Kays. Mayest. keinen Gesandten zu diesem Crayßtag abgefertiget / vnd also nicht suchen lassen / hat zwar derselbe für sich seine Maß genommen / vnd seynd der Ständ Räht vnnd Gesandte in denen Gedancken / wann bey einem oder dem andern Stand von J. Keys. May. ichtwas absonderlich gesucht werden möchte / ein jeder sich erzeigen werde / wie es damals der Sachen Nothturfft vnd Beschaffenheit wird erfordern.
Der Böhmischen Ständ Abgeordnete aber / so bey dieser Crayßversamblung mit Creditifen angemeldet / ist persönliche Audientz / von ermelter Stände Räht vnd Abgesandten verstattet / vnd ein solche Antwort gegeben / wie bey den Acten zu befinden.
Sonsten hat man sich auch dieses verglichen / bey diesem Böhmischen Vnwesen sich allenthalben / vnd so viel Schuldigkeit es leyden wolle / neutral zuerweisen / damit diesem Crayß vnd den darinn gesessenen Ständen kein Gefahr zugezogen
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 336. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/387>, abgerufen am 11.06.2024. |