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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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nehme / auch vnsern Vnderthanen weiter zu feinem Vngehorsam Vorschub oder Anleytung geben / auch in Anschlag oder anderer Publicirung dieses vnsers Keyserlichen rechtmässigen ernstlichen Gebotts / keinen Auffhalt vnnd Verhinderung / sondern mehrers der Schuldigkeit nach Beförderung erweise.

Pfaltzgraff Friderichs Antwort auff obgesetzt Reyserliche Monitorialschreiben. Auffvorgesetzte Keyserlich Cassatori vnd Monitori Mandata hat Pfaltzgraff Friederich also geantwortet;

Wir Friederich / rc. Entbieten allen vnnd jeden Christlichen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen vnsere Dienst / rc. Vnd fügen denselben / wie auch sonsten jedermänniglichen hiermit zu wissen / wie daß wir in Erfahrung kommen / was gestalt / vnder dem Nahmen der Key. Majestät / scharpffe / vngewöhnliche Mandata, zu vnsern Nachtheil vnd Verkleinerung hin vnd wider spargiret / auch etlicher Orthen offentlich angeschlagen worden / darinnen mit Einführung allerhand vnbegründten Narraten vnd wichtigen Fundamente / zuförderst die durch gemeiner Ständ im Königreich Böhmen / sampt incorporirter Länder einmüthige Vergleichung auff vns gefallene Wahl zur Böhmischen Kron vermeyntlich vnd de facto cassirt vnd annullirt / förters allen deß H. Reichs Fürsten / Ständen vnd Mitgliedern / welche sich deren mit eusserster Tyanney / Mord / Raubvnd Brand / beträngten Christen / der Cron Böheimb vnd incorporirten Länder / auß Christlichem Mitleyden bißh[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ro einigerley Gestalt angenommen / bey Vermeydung würcklicher Declaration vnnd Execution / deren in den Reichs Constitutionibus auffgesetzten Straffen auferleget / sich vorbesagter hochbeschwerter Christen im Königreich Böhmen / vnd insonderheit vnser / als nunmehr derselben ordentlich erwehlten vnd gekrönten Königs / zu entschlagen / so dann auch vns mit Einführung / gantz vnerfindlicher Aufflagen / bey starcker Commination auß Römischer Keyserlicher Macht befohlen werden wollen / Vnser rechtmässig erlangtes / vnnd in Besitzhabendes Königreich Böheimb / sampt dessen incorporirten Landen innerhalb bestimmter Zeit / widerumb zu raumen vnd abzutretten.

Nun stellen wir anfänglich an seinen Ort / was zu Vervnglimpffung der Böhmischen Ständ / von Abschaffung etlicher vntüchtigen / vnruhigen Officirer / Veränderung der Regierung vnd Anordnung der natürlichen Gegenwehr nach langs / (aber vngleich)vermeldet: So dann zur Fundirung der Oesterreichischen Praetension vnd vermeynten Erbforderung / auß weyland Keyser Carlen deß Vierdten vnkräfftigen vnd partheylichen Declaration der Böhmischen Wahl Freyheit: Wie auch König Vladißlai vnformlichen vnd nichtigen Privat Testification: Vnd deme mit Gewalt vnnd Schwerd erzwungenen sieben vnd viertzigjährigen Pragerischen Landtags Beschluß / deßgleichen der vbelallegirten achthundertjährigen Observantz vnd vorgebener Succession wil angezogen werden / alldieweil solches alles in der Ständ verfasten Apologien vnd publicirten Deductionschrifft / mit solchem Grundt widerlegt worden / daß Wir deren Widerholung dieses Orts vnnöthig / erachten / sondern zu mehrer Entschuldigung Vnserer Person / setzen Wir in keinen Zweiffel / es männiglich / vnpassionirten Gemühts / deme Vnser publicirtes Außschreiben / vnnd die darinn angezogene Böhmische Deductionschrifften zur Wissenschafft kommen / zur Gnüge verstanden haben / auß was hochdringenden Vrsachen / nach so mercklich grosser auß gestandenen Noht / Elend vnnd Jammer / vnnd dardurch abgezwungenen Defension / so wolbesagter Cron Böhmen Ständ / beneben den incorporirten Landen / zu der in Rechten erlaubten / vnnd in kraffthabender Privilegien wolbefugten Abdication gemüssiget: als auch Wir zu Acceptirung der / ohn einige Vnsere Gedancken / durch ein freye deß Königreichs Böhmen Fundamental Gesetz / Recht vnd Freyheiten zugelassene Wahl / der sämptlichen darzu erforderten Ständ / vns angetragenen / allbereyt erledigten Cron bewogen worden / vnnd wie Wir bey Annehmung derselben weder auff mehrere Hochheit noch zeitlichen Nutz gesehen / sondern zu förderst Gottes Ehr / die gemeine Wolfahrt deß Vatterlands / vnnd so viel möglich / die Conservation dieses Königreichs vnd Churfürstenthumbs / vnd dann vieler frommen nothleydenden Christen Flehen vnd Seufftzen vor Augen gehabt / gestalt Wir dann mit vnserm reinen Gewissen nachmals bezeugen / da Wir vns hetten befinden können / daß durch vnsere Außschlagung dieser offerirten Cron / das im selbigen Königreich entstandene / vnnd vmb sich fressende Fewer widerumb gelöscht / die Religionsverfolgung abgeschafft / die geschwächte Priuilegia redintegrirt, vnd die Länder vor Vnterdruckung gesichert / vnd also auch das Rö. Reich / besonder aber Wir vnnd andere angrentzende Stände ausser augenscheinlichen Gefahr gesetzt werden mögen / daß Wir nicht allein die angetragene Cron nicht angenommen / sondern auch vnser eusserstes darben gern angewendet haben wolten / daran dann verhoffentlich niemand / deme vnser gleich von Anfang dieses in Böhmen entstandene Vnwesens vorgangene Actiones bekandt / zu zweiffeln Vrsach haben kan: Sintemal vnlaugbar / daß Wir neben etlichen andern Chur- vnd Fürsten so wol alsbalden bey angehenden als zunemmenden diesem schädlichen Fewer an auffrichtigen Warnungen vnd Anerbieten / ferrnerm Vnglück vorzukommen / an vns nicht ermangeln lassen / zu dem Ende Wir dann auch bey dem Wahltag zu Franckfurt / durch vnsere Gevollmächtigte / neben vnsern Weltlichen Mit Chur Fürsten trewlich gerathen / vnd vns bemühet / damit vor anderer Handlung das emporschwebende Kriegswesen im H. Reich / vnnd besonders in der Cron Böheym / in einen friedlichen Standt widerumb gebracht werden möchte / vnd zu Erlangung dieses Zwecks nichts liebers gesehen / als daß der Stände in Böhmen / damals naher Franckfurt abgeordnete Gesandte auff jhr inständig Anhalten ein vnd vorgelassen / gehört / vnd nit also / wie geschehen / schimpflich abgewiesen worden weren. Vnd wer-

nehme / auch vnsern Vnderthanen weiter zu feinem Vngehorsam Vorschub oder Anleytung geben / auch in Anschlag oder anderer Publicirung dieses vnsers Keyserlichen rechtmässigen ernstlichen Gebotts / keinen Auffhalt vnnd Verhinderung / sondern mehrers der Schuldigkeit nach Beförderung erweise.

Pfaltzgraff Friderichs Antwort auff obgesetzt Reyserliche Monitorialschreiben. Auffvorgesetzte Keyserlich Cassatori vnd Monitori Mandata hat Pfaltzgraff Friederich also geantwortet;

Wir Friederich / rc. Entbieten allen vnnd jeden Christlichẽ Potentaten / Chur-Fürsten vñ Ständen vnsere Dienst / rc. Vnd fügen denselben / wie auch sonstẽ jedermänniglichen hiermit zu wissen / wie daß wir in Erfahrung kommen / was gestalt / vnder dem Nahmen der Key. Majestät / scharpffe / vngewöhnliche Mandata, zu vnsern Nachtheil vnd Verkleinerung hin vnd wider spargiret / auch etlicher Orthen offentlich angeschlagen worden / darinnen mit Einführung allerhand vnbegründten Narraten vnd wichtigen Fundamente / zuförderst die durch gemeiner Ständ im Königreich Böhmen / sampt incorporirter Länder einmüthige Vergleichung auff vns gefallene Wahl zur Böhmischẽ Kron vermeyntlich vnd de facto cassirt vñ annullirt / förters allen deß H. Reichs Fürsten / Ständen vnd Mitgliedern / welche sich deren mit eusserster Tyanney / Mord / Raubvñ Brand / beträngten Christen / der Cron Böheimb vnd incorporirten Länder / auß Christlichem Mitleyden bißh[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ro einigerley Gestalt angenom̃en / bey Vermeydung würcklicher Declaration vnnd Execution / deren in den Reichs Constitutionibus auffgesetztẽ Straffen auferleget / sich vorbesagter hochbeschwerter Christen im Königreich Böhmen / vnd insonderheit vnser / als nunmehr derselben ordentlich erwehlten vnd gekrönten Königs / zu entschlagen / so dann auch vns mit Einführung / gantz vnerfindlicher Aufflagen / bey starcker Commination auß Römischer Keyserlicher Macht befohlen werden wollen / Vnser rechtmässig erlangtes / vnnd in Besitzhabendes Königreich Böheimb / sampt dessen incorporirten Landen innerhalb bestimmter Zeit / widerumb zu raumen vnd abzutretten.

Nun stellen wir anfänglich an seinen Ort / was zu Vervnglimpffung der Böhmischẽ Ständ / von Abschaffung etlicher vntüchtigen / vnruhigen Officirer / Veränderung der Regierung vnd Anordnung der natürlichen Gegenwehr nach langs / (aber vngleich)vermeldet: So dann zur Fundirung der Oesterreichischen Praetension vnd vermeynten Erbforderung / auß weyland Keyser Carlen deß Vierdten vnkräfftigen vnd partheylichen Declaration der Böhmischen Wahl Freyheit: Wie auch König Vladißlai vnformlichen vnd nichtigen Privat Testification: Vnd deme mit Gewalt vnnd Schwerd erzwungenen sieben vnd viertzigjährigen Pragerischen Landtags Beschluß / deßgleichen der vbelallegirten achthundertjährigen Observantz vnd vorgebener Succession wil angezogen werden / alldieweil solches alles in der Ständ verfasten Apologien vnd publicirten Deductionschrifft / mit solchem Grundt widerlegt worden / daß Wir deren Widerholung dieses Orts vnnöthig / erachten / sondern zu mehrer Entschuldigung Vnserer Person / setzen Wir in keinen Zweiffel / es männiglich / vnpassionirten Gemühts / deme Vnser publicirtes Außschreiben / vnnd die darinn angezogene Böhmische Deductionschrifften zur Wissenschafft kommen / zur Gnüge verstanden haben / auß was hochdringenden Vrsachen / nach so mercklich grosser auß gestandenen Noht / Elend vnnd Jammer / vnnd dardurch abgezwungenen Defension / so wolbesagter Cron Böhmẽ Ständ / beneben den incorporirten Landen / zu der in Rechten erlaubten / vnnd in kraffthabender Privilegien wolbefugten Abdication gemüssiget: als auch Wir zu Acceptirung der / ohn einige Vnsere Gedancken / durch ein freye deß Königreichs Böhmen Fundamental Gesetz / Recht vnd Freyheiten zugelassene Wahl / der sämptlichen darzu erforderten Ständ / vns angetragenen / allbereyt erledigten Cron bewogen worden / vnnd wie Wir bey Annehmung derselben weder auff mehrere Hochheit noch zeitlichen Nutz gesehen / sondern zu förderst Gottes Ehr / die gemeine Wolfahrt deß Vatterlands / vnnd so viel möglich / die Conservation dieses Königreichs vnd Churfürstenthumbs / vnd dann vieler frommen nothleydenden Christen Flehen vnd Seufftzen vor Augen gehabt / gestalt Wir dann mit vnserm reinen Gewissen nachmals bezeugen / da Wir vns hetten befinden können / daß durch vnsere Außschlagung dieser offerirten Cron / das im selbigen Königreich entstandene / vnnd vmb sich fressende Fewer widerumb gelöscht / die Religionsverfolgung abgeschafft / die geschwächte Priuilegia redintegrirt, vnd die Länder vor Vnterdruckung gesichert / vnd also auch das Rö. Reich / besonder aber Wir vnnd andere angrentzende Stände ausser augenscheinlichen Gefahr gesetzt werden mögen / daß Wir nicht allein die angetragene Cron nicht angenommen / sondern auch vnser eusserstes darben gern angewendet haben wolten / daran dann verhoffentlich niemand / deme vnser gleich von Anfang dieses in Böhmen entstandene Vnwesens vorgangene Actiones bekandt / zu zweiffeln Vrsach haben kan: Sintemal vnlaugbar / daß Wir neben etlichen andern Chur- vnd Fürsten so wol alsbalden bey angehenden als zunemmenden diesem schädlichen Fewer an auffrichtigen Warnungen vnd Anerbieten / ferrnerm Vnglück vorzukommen / an vns nicht ermangeln lassen / zu dem Ende Wir dann auch bey dem Wahltag zu Franckfurt / durch vnsere Gevollmächtigte / neben vnsern Weltlichen Mit Chur Fürsten trewlich gerathen / vnd vns bemühet / damit vor anderer Handlung das emporschwebende Kriegswesen im H. Reich / vnnd besonders in der Cron Böheym / in einen friedlichen Standt widerumb gebracht werden möchte / vnd zu Erlangung dieses Zwecks nichts liebers gesehen / als daß der Stände in Böhmen / damals naher Franckfurt abgeordnete Gesandte auff jhr inständig Anhalten ein vnd vorgelassen / gehört / vnd nit also / wie geschehẽ / schimpflich abgewiesen worden weren. Vnd wer-

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[355/0406] nehme / auch vnsern Vnderthanen weiter zu feinem Vngehorsam Vorschub oder Anleytung geben / auch in Anschlag oder anderer Publicirung dieses vnsers Keyserlichen rechtmässigen ernstlichen Gebotts / keinen Auffhalt vnnd Verhinderung / sondern mehrers der Schuldigkeit nach Beförderung erweise. Auffvorgesetzte Keyserlich Cassatori vnd Monitori Mandata hat Pfaltzgraff Friederich also geantwortet; Pfaltzgraff Friderichs Antwort auff obgesetzt Reyserliche Monitorialschreiben. Wir Friederich / rc. Entbieten allen vnnd jeden Christlichẽ Potentaten / Chur-Fürsten vñ Ständen vnsere Dienst / rc. Vnd fügen denselben / wie auch sonstẽ jedermänniglichen hiermit zu wissen / wie daß wir in Erfahrung kommen / was gestalt / vnder dem Nahmen der Key. Majestät / scharpffe / vngewöhnliche Mandata, zu vnsern Nachtheil vnd Verkleinerung hin vnd wider spargiret / auch etlicher Orthen offentlich angeschlagen worden / darinnen mit Einführung allerhand vnbegründten Narraten vnd wichtigen Fundamente / zuförderst die durch gemeiner Ständ im Königreich Böhmen / sampt incorporirter Länder einmüthige Vergleichung auff vns gefallene Wahl zur Böhmischẽ Kron vermeyntlich vnd de facto cassirt vñ annullirt / förters allen deß H. Reichs Fürsten / Ständen vnd Mitgliedern / welche sich deren mit eusserster Tyanney / Mord / Raubvñ Brand / beträngten Christen / der Cron Böheimb vnd incorporirten Länder / auß Christlichem Mitleyden bißh_ro einigerley Gestalt angenom̃en / bey Vermeydung würcklicher Declaration vnnd Execution / deren in den Reichs Constitutionibus auffgesetztẽ Straffen auferleget / sich vorbesagter hochbeschwerter Christen im Königreich Böhmen / vnd insonderheit vnser / als nunmehr derselben ordentlich erwehlten vnd gekrönten Königs / zu entschlagen / so dann auch vns mit Einführung / gantz vnerfindlicher Aufflagen / bey starcker Commination auß Römischer Keyserlicher Macht befohlen werden wollen / Vnser rechtmässig erlangtes / vnnd in Besitzhabendes Königreich Böheimb / sampt dessen incorporirten Landen innerhalb bestimmter Zeit / widerumb zu raumen vnd abzutretten. Nun stellen wir anfänglich an seinen Ort / was zu Vervnglimpffung der Böhmischẽ Ständ / von Abschaffung etlicher vntüchtigen / vnruhigen Officirer / Veränderung der Regierung vnd Anordnung der natürlichen Gegenwehr nach langs / (aber vngleich)vermeldet: So dann zur Fundirung der Oesterreichischen Praetension vnd vermeynten Erbforderung / auß weyland Keyser Carlen deß Vierdten vnkräfftigen vnd partheylichen Declaration der Böhmischen Wahl Freyheit: Wie auch König Vladißlai vnformlichen vnd nichtigen Privat Testification: Vnd deme mit Gewalt vnnd Schwerd erzwungenen sieben vnd viertzigjährigen Pragerischen Landtags Beschluß / deßgleichen der vbelallegirten achthundertjährigen Observantz vnd vorgebener Succession wil angezogen werden / alldieweil solches alles in der Ständ verfasten Apologien vnd publicirten Deductionschrifft / mit solchem Grundt widerlegt worden / daß Wir deren Widerholung dieses Orts vnnöthig / erachten / sondern zu mehrer Entschuldigung Vnserer Person / setzen Wir in keinen Zweiffel / es männiglich / vnpassionirten Gemühts / deme Vnser publicirtes Außschreiben / vnnd die darinn angezogene Böhmische Deductionschrifften zur Wissenschafft kommen / zur Gnüge verstanden haben / auß was hochdringenden Vrsachen / nach so mercklich grosser auß gestandenen Noht / Elend vnnd Jammer / vnnd dardurch abgezwungenen Defension / so wolbesagter Cron Böhmẽ Ständ / beneben den incorporirten Landen / zu der in Rechten erlaubten / vnnd in kraffthabender Privilegien wolbefugten Abdication gemüssiget: als auch Wir zu Acceptirung der / ohn einige Vnsere Gedancken / durch ein freye deß Königreichs Böhmen Fundamental Gesetz / Recht vnd Freyheiten zugelassene Wahl / der sämptlichen darzu erforderten Ständ / vns angetragenen / allbereyt erledigten Cron bewogen worden / vnnd wie Wir bey Annehmung derselben weder auff mehrere Hochheit noch zeitlichen Nutz gesehen / sondern zu förderst Gottes Ehr / die gemeine Wolfahrt deß Vatterlands / vnnd so viel möglich / die Conservation dieses Königreichs vnd Churfürstenthumbs / vnd dann vieler frommen nothleydenden Christen Flehen vnd Seufftzen vor Augen gehabt / gestalt Wir dann mit vnserm reinen Gewissen nachmals bezeugen / da Wir vns hetten befinden können / daß durch vnsere Außschlagung dieser offerirten Cron / das im selbigen Königreich entstandene / vnnd vmb sich fressende Fewer widerumb gelöscht / die Religionsverfolgung abgeschafft / die geschwächte Priuilegia redintegrirt, vnd die Länder vor Vnterdruckung gesichert / vnd also auch das Rö. Reich / besonder aber Wir vnnd andere angrentzende Stände ausser augenscheinlichen Gefahr gesetzt werden mögen / daß Wir nicht allein die angetragene Cron nicht angenommen / sondern auch vnser eusserstes darben gern angewendet haben wolten / daran dann verhoffentlich niemand / deme vnser gleich von Anfang dieses in Böhmen entstandene Vnwesens vorgangene Actiones bekandt / zu zweiffeln Vrsach haben kan: Sintemal vnlaugbar / daß Wir neben etlichen andern Chur- vnd Fürsten so wol alsbalden bey angehenden als zunemmenden diesem schädlichen Fewer an auffrichtigen Warnungen vnd Anerbieten / ferrnerm Vnglück vorzukommen / an vns nicht ermangeln lassen / zu dem Ende Wir dann auch bey dem Wahltag zu Franckfurt / durch vnsere Gevollmächtigte / neben vnsern Weltlichen Mit Chur Fürsten trewlich gerathen / vnd vns bemühet / damit vor anderer Handlung das emporschwebende Kriegswesen im H. Reich / vnnd besonders in der Cron Böheym / in einen friedlichen Standt widerumb gebracht werden möchte / vnd zu Erlangung dieses Zwecks nichts liebers gesehen / als daß der Stände in Böhmen / damals naher Franckfurt abgeordnete Gesandte auff jhr inständig Anhalten ein vnd vorgelassen / gehört / vnd nit also / wie geschehẽ / schimpflich abgewiesen worden weren. Vnd wer-

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/406>, abgerufen am 22.11.2024.