Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

den 1620 die / bey der jüngsten Wahlhandlung gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl. Maj. (als eines Königs in Böhmen) Einnam vnd Zulassung in das Churfürstliche Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestirt vnd erklärt / daß Wir den Ständen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten nichts zu entziehen / noch einem oder dem andern hiedurch ichtwas zu praejudiciren gemeynt seyn.

Demnach aber solche Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern bemeldte der Böhmischen Stände Gesandte wider alles Herkommen / vnnd der Völcker Recht vngehört mit grossem Despect wider zu rück ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften kein mahl im Churfürstlichen Collegio proponirt / oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen werden wollen / inmittelst aber vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit zugesetzt worden / als hat auch die in dem Churfürstlichen Collegio der Zeit vorgeschlagene Interposition (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu Grund gehen mögen) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der Gegenseiten mit Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur Verlängerung der Sachen vnnd Außmattung der Länder angesehen worden: Dannenhero also die zu Prag damals versamlete Stände in solchen jhren eussersten Nöthen / da sie auch auß beschehener schimpfflichen Abweisung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen vnpartheyischen Verhelffung mehr zu ersehen gehabt / zu andern Mitteln / sich vor gäntzlichem Vntergang zu salviren / vnnd die Enderung mit der Cron / vermög jhrer Privilegien / vor vnd an die Hand zu nehmen getrungen worden / wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrerm zu erlernen ist.

Darauß dann männiglich vnschwer zu ermessen / daß keines Wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen / entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen / als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey.

Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden.

Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften / nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H. Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe.

Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen / vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität / Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben.

Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm. Key-

den 1620 die / bey der jüngsten Wahlhandlung gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl. Maj. (als eines Königs in Böhmen) Einnam vnd Zulassung in das Churfürstliche Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestirt vnd erklärt / daß Wir den Ständen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten nichts zu entziehen / noch einem oder dem andern hiedurch ichtwas zu praejudiciren gemeynt seyn.

Demnach aber solche Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern bemeldte der Böhmischen Stände Gesandte wider alles Herkommen / vnnd der Völcker Recht vngehört mit grossem Despect wider zu rück ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften kein mahl im Churfürstlichen Collegio proponirt / oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen werden wollen / inmittelst aber vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit zugesetzt worden / als hat auch die in dem Churfürstlichen Collegio der Zeit vorgeschlagene Interposition (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu Grund gehen mögen) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der Gegenseiten mit Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur Verlängerung der Sachen vnnd Außmattung der Länder angesehen worden: Dannenhero also die zu Prag damals versamlete Stände in solchen jhren eussersten Nöthen / da sie auch auß beschehener schimpfflichen Abweisung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen vnpartheyischen Verhelffung mehr zu ersehen gehabt / zu andern Mitteln / sich vor gäntzlichem Vntergang zu salviren / vnnd die Enderung mit der Cron / vermög jhrer Privilegien / vor vnd an die Hand zu nehmen getrungen worden / wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrerm zu erlernen ist.

Darauß dann männiglich vnschwer zu ermessen / daß keines Wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen / entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen / als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey.

Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden.

Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften / nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H. Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe.

Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen / vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität / Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben.

Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm. Key-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0407" n="356"/>
den                      <note place="left">1620</note> die / bey der jüngsten Wahlhandlung                      gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu                      derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl.                      Maj. (als eines Königs in Böhmen) Einnam vnd Zulassung in das Churfürstliche                      Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestirt vnd erklärt / daß Wir den                      Ständen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten nichts zu                      entziehen / noch einem oder dem andern hiedurch ichtwas zu praejudiciren gemeynt                      seyn.</p>
          <p>Demnach aber solche Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern                      bemeldte der Böhmischen Stände Gesandte wider alles Herkommen / vnnd der Völcker                      Recht vngehört mit grossem Despect wider zu rück ziehen müssen / auch jhre                      vberschickte Schrifften kein mahl im Churfürstlichen Collegio proponirt / oder                      die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen werden wollen / inmittelst                      aber vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit zugesetzt                      worden / als hat auch die in dem Churfürstlichen Collegio der Zeit                      vorgeschlagene Interposition (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnnd                      in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu Grund gehen mögen) zu keiner                      Würcklichkeit kommen können / noch auff der Gegenseiten mit Ernst oder Eyffer                      geachtet / sondern vielmehr zur Verlängerung der Sachen vnnd Außmattung der                      Länder angesehen worden: Dannenhero also die zu Prag damals versamlete Stände in                      solchen jhren eussersten Nöthen / da sie auch auß beschehener schimpfflichen                      Abweisung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen vnpartheyischen Verhelffung                      mehr zu ersehen gehabt / zu andern Mitteln / sich vor gäntzlichem Vntergang zu                      salviren / vnnd die Enderung mit der Cron / vermög jhrer Privilegien / vor vnd                      an die Hand zu nehmen getrungen worden / wie solches auß jhren publicirten                      Schrifften vnd Deductionibus mit mehrerm zu erlernen ist.</p>
          <p>Darauß dann männiglich vnschwer zu ermessen / daß keines Wegs Vns / als die Wir                      jederzeit vnser Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried /                      Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen /                      entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den                      jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen /                      als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd                      Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang                      getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg                      gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte                      Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey.</p>
          <p>Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der                      Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang                      Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen                      Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden.</p>
          <p>Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron                      Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen                      wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher                      Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd                      mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal                      durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften /                      nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht                      der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen                      Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus                      fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ                      Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H.                      Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen                      könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen                      / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe.</p>
          <p>Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen                      der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein                      geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings                      zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der                      vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen                      können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren                      vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen                      praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen /                      vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen                      hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt                      / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines                      Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd                      Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität /                      Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen                      / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als                      Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische                      Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen                      vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset                      oder vnternommen haben.</p>
          <p>Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm.                              Key-
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[356/0407] den die / bey der jüngsten Wahlhandlung gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl. Maj. (als eines Königs in Böhmen) Einnam vnd Zulassung in das Churfürstliche Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestirt vnd erklärt / daß Wir den Ständen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten nichts zu entziehen / noch einem oder dem andern hiedurch ichtwas zu praejudiciren gemeynt seyn. 1620 Demnach aber solche Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern bemeldte der Böhmischen Stände Gesandte wider alles Herkommen / vnnd der Völcker Recht vngehört mit grossem Despect wider zu rück ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften kein mahl im Churfürstlichen Collegio proponirt / oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen werden wollen / inmittelst aber vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit zugesetzt worden / als hat auch die in dem Churfürstlichen Collegio der Zeit vorgeschlagene Interposition (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu Grund gehen mögen) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der Gegenseiten mit Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur Verlängerung der Sachen vnnd Außmattung der Länder angesehen worden: Dannenhero also die zu Prag damals versamlete Stände in solchen jhren eussersten Nöthen / da sie auch auß beschehener schimpfflichen Abweisung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen vnpartheyischen Verhelffung mehr zu ersehen gehabt / zu andern Mitteln / sich vor gäntzlichem Vntergang zu salviren / vnnd die Enderung mit der Cron / vermög jhrer Privilegien / vor vnd an die Hand zu nehmen getrungen worden / wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrerm zu erlernen ist. Darauß dann männiglich vnschwer zu ermessen / daß keines Wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen / entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen / als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey. Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden. Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften / nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H. Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe. Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen / vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität / Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben. Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm. Key-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/407
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/407>, abgerufen am 01.06.2024.