Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnd ehe Keyser Matthias einig Kriegsvolck bey der Hand gehabt / oder in Böhmen geführet / die Keyserliche hinderlassene Statthalter vnd Räthe mit gewapneter Handt vberfallen theils abgeführt / etliche ohn alle vorgehende in Böhmen selbst poenalisirten gewissen Proceß vnd Verhör / auß dem Königlichen Schloß in die Tieffe zum Fenster herauß gestützt / sich besagten Königl. Schloß / Hauptstatt vnd Regierung angemasset / Landtag / Directoria vnnd Kriegsbereitschafften angestellet / also jhren ordentlichen von Gott gegebenen / declarirten gesalbten Herrn / deme sie Pflicht vnd Eydt geleystet in seinens Königreichs Possession de facto turbirt / darauß gesetzt / vnd zu Defendirung deß seinen vervrsachet hetten / daß vor allen Dingen sie darvon ablassen / der Keyserlichen angebottenen Güte / deßgleichen dem Keyserlichen Wort vnnd Verspruch statt geben / also sich / die jhrigen / vnd das Königreich sampt den Venachbarten vor grossem Vnheyl behüten / sonderlich aber jrem ordentlichen Haupt vnd König zur vnvmbgänglichen Gegenwehr nit Vrsach geben sollen: der vngezweiffelten Meynung / wann die Böhmische Ständ diesen vnd dergleichen Demonstrationen gefolgt / oder doch hernach auff deß Churfürsten von Sachsen vielfältige Bemühung / sich (wie Jhr. Key. Majest.) zur Niderlegung oder Suspension der Waffen accommodirt / vnd nicht durch vnzulässige bey Teutschen nit herkommene persuasiones, als wann man so gar keinem Keyserlichen oder Königlichen Wort mehr glauben solte (da doch sie selbst als grosse Potentaten kein bessere Assecuration thun könten) zu noch beschwerlichern Weiterungen / schädlichen / so gar von dem Erbfeind dependirenden Confoederationen vnd Handlungen verleiten lassen / es were solche Vnruhe nunmehr zu allerseits gedeylichem Standt gebracht / alle Hostilitäten / vnd was darauß entsprungen / vnnd noch zu gewarten / vermitten geblieben / welches bey Gott vnd der Posterität die Vrsächer zu verantworten hetten / an jhm hette es an getrewem Rath nit gemangelt. Sonstenwie er das jenige / was Jhr. Kön. W. deß Vrsprungs vnd Progreß / wie auch der Vrsachen vnd Manifesten halber / warumb sie die Cron angenommen / anregten / auff seinen Orth gestellet seyn liesse / also würde J. Kön. W. sich zu entsinnen haben / was er auff Jhr verträwlich gesinnen / auß auffrichtigem offenen Gemüth / als ein wahrer recht affectionirter Freund vnd Vetter / welcher so wol Jhr. Kön. W. Wolfahrt vnnd Auffnehmen / als was Jhro etwan zu Vnstatten kommen möchte / in acht nehmen / vnd nit verschweigen solte / J. Kön. W. zum zweytenmahl rathlich eröffnet / vnd wie er berichtet / were von andern gleicher Gestalt geschehen / trewhertzig einnert / warumb sie die offerirte Cron nit solten acceptiren / vnd dar durch sich selbst vnnd andere in ein schweren Labyrinth führen: dann vnder andern Vrsachen leichtlich zu gedencken gewesen / so wenig Keyser Matthias nachgegeben hette / sein eygenthümblich Königreich vnd Länder / so gut vnd wann J. Maj. gekönt / zu erhalten vnd zu defendiren / also würde jetzige Key. M. (als gleicher Gestalt ordentlicher / gesalbter / gekrönter / belehnter König / so wol wegen der Succession als das gantze Königreich / vnd so gar die jenigen / welche in der Direction vnd gantzen jetzigen Böhmischen Wesen die Vornembste weren / J. Maj. für jhren König / Successorn vnnd Herrn erkennet / außgeruffen / demselben geschworen) nit vnderlassen durch gütliche Weg / vnd da es nit verfänglich / sich für Gewalt nach müglichen Dingen zu schützen / vnd nit leicht zu gestatten / daß J. Maj. von jhren geschwornen Vnderthanen eygnen Gewalts vnerhörter Sachen deß jhren entsetzt / vnd die auffgesetzte Cron einem andern eingeraumet werden solte / so wenig als er vnd J. Kön. W. zu sehen würden / wann ihnen in jhren Fürstenthumben vnd Ländern von jhren geschwornen Vnderthanen dergleichen begegnen solte: also weren bey offenem Krieg alle geklagte Vngelegenheiten / allerseits Mord / Brand vnd Hostilität / so den Kriegen gemeiniglich anhängig entsprungen / inmasen Jhre Königl. W. seine wolmeynende Erinnerungen / als von dero getrewen Vettern vnnd Freund erkennet vnd wol auffgenommen / auch er darauß gewisse Anzeig gehabt / wann die Böhmische Ständ sich mit Jhrer Maj. accommodirt / daß die selbe jhrem vielfaltigen Erbieten gemäß / jhnen Stände / obangeregte Majestätbrieff vnd andere priuilegia, darumb sie annoch stritten zur Gnüge confirmirt / auch sie darbey gehandhabet / auch die Ständ selbst sich deß Verdachts / daß es auß andern Vrsachen geschehen / vnd zu einem andern End gemeynt seye / entlediget hetten. Gestalt auch der Fürwand / welchen die Böhmische Stände zu jrer Justification allenthalben vorgeben / bey vnpartheyischen noch nit zu solchem angefangenen / vnd bißhero geführten Proceß gnug seyn wolte / viel weniger Christliche Potentaten / auch wol Chur-vnd Fürsten / welche gleichwol der Catholischen Religion nit weren / auf einige Weiß gut oder vorträglich / sondern bey den Königreichen / sampt den incorporirten / auch benachbarten Ländern / sonderlich dem Rö. Reich in viel Weg schädlich / gefährlich / vnd J. Kön. W. sorglich befunden / daß der Fürstin Siebenbürgen mit seinem vnver sehenen Einfall darunder kommen / wegen daß derselbe / wie seine an die Porten geschriebene Brieff außwiesen / deß Erbfeinds Vasall seyn / von demselben dependiren / auch die Türckische Hülff in seinen Händen haben solte / oder doch (wie derselbe in seinem an jhn dieser Tagen abgangenen Schreiben selbst meldete) er solche Impresta mit Vorwissen deß Türcken / & quodeius conditio id exigat vorgenommen / also die Dependentz / Correspondentz / vnd Zuthun deß Erbfeinds jhme dem Türcken die Occasion wider die Christenheit nit benehmen / sondern viel mehr diese Königreich vnd Länder der Christenheit / vnd fürters zu seinem Intent das Röm. Reich dienstbar zu machen / der rechte Weg vnd fürderlich seyn würde. Dahero er vmb gemeiner Christenheit willen nit vnderlassen könte / Jhr Kön. W. als einen löblichen Christlichen Churfürsten vnnd fürnembste Seul deß Reichs gantz freund-vätterlich zu ersuchen vnd zu bitten / sie wolten dergleichen Assistentz / vnd ehe Keyser Matthias einig Kriegsvolck bey der Hand gehabt / oder in Böhmen geführet / die Keyserliche hinderlassene Statthalter vnd Räthe mit gewapneter Handt vberfallen theils abgeführt / etliche ohn alle vorgehende in Böhmen selbst poenalisirten gewissen Proceß vnd Verhör / auß dem Königlichen Schloß in die Tieffe zum Fenster herauß gestützt / sich besagten Königl. Schloß / Hauptstatt vnd Regierung angemasset / Landtag / Directoria vnnd Kriegsbereitschafften angestellet / also jhren ordentlichen von Gott gegebenen / declarirten gesalbtẽ Herrn / deme sie Pflicht vnd Eydt geleystet in seinẽs Königreichs Possession de facto turbirt / darauß gesetzt / vnd zu Defendirung deß seinen vervrsachet hetten / daß vor allen Dingen sie darvon ablassen / der Keyserlichen angebottenen Güte / deßgleichen dem Keyserlichen Wort vnnd Verspruch statt geben / also sich / die jhrigen / vnd das Königreich sampt dẽ Venachbarten vor grossem Vnheyl behüten / sonderlich aber jrem ordentlichen Haupt vnd König zur vnvmbgänglichen Gegenwehr nit Vrsach geben sollen: der vngezweiffelten Meynung / wann die Böhmische Ständ diesen vnd dergleichen Demonstrationen gefolgt / oder doch hernach auff deß Churfürstẽ von Sachsen vielfältige Bemühung / sich (wie Jhr. Key. Majest.) zur Niderlegung oder Suspension der Waffen accommodirt / vnd nicht durch vnzulässige bey Teutschen nit herkommene persuasiones, als wann man so gar keinem Keyserlichen oder Königlichen Wort mehr glauben solte (da doch sie selbst als grosse Potentaten kein bessere Assecuration thun köntẽ) zu noch beschwerlichern Weiterungen / schädlichen / so gar von dem Erbfeind dependirenden Confoederationen vnd Handlungen verleiten lassen / es were solche Vnruhe nunmehr zu allerseits gedeylichem Standt gebracht / alle Hostilitäten / vnd was darauß entsprungen / vnnd noch zu gewarten / vermitten geblieben / welches bey Gott vnd der Posterität die Vrsächer zu verantworten hetten / an jhm hette es an getrewem Rath nit gemangelt. Sonstenwie er das jenige / was Jhr. Kön. W. deß Vrsprungs vnd Progreß / wie auch der Vrsachen vnd Manifesten halber / warumb sie die Cron angenommen / anregten / auff seinen Orth gestellet seyn liesse / also würde J. Kön. W. sich zu entsinnen haben / was er auff Jhr verträwlich gesinnen / auß auffrichtigem offenen Gemüth / als ein wahrer recht affectionirter Freund vnd Vetter / welcher so wol Jhr. Kön. W. Wolfahrt vnnd Auffnehmen / als was Jhro etwan zu Vnstatten kommen möchte / in acht nehmen / vnd nit verschweigen solte / J. Kön. W. zum zweytenmahl rathlich eröffnet / vnd wie er berichtet / were von andern gleicher Gestalt geschehen / trewhertzig einnert / warumb sie die offerirte Cron nit solten acceptiren / vnd dar durch sich selbst vnnd andere in ein schweren Labyrinth führen: dann vnder andern Vrsachen leichtlich zu gedencken gewesen / so wenig Keyser Matthias nachgegeben hette / sein eygenthümblich Königreich vnd Länder / so gut vnd wann J. Maj. gekönt / zu erhalten vnd zu defendiren / also würde jetzige Key. M. (als gleicher Gestalt ordentlicher / gesalbter / gekrönter / belehnter König / so wol wegen der Succession als das gantze Königreich / vnd so gar die jenigen / welche in der Direction vnd gantzen jetzigen Böhmischen Wesen die Vornembste weren / J. Maj. für jhren König / Successorn vnnd Herrn erkennet / außgeruffen / demselben geschworen) nit vnderlassen durch gütliche Weg / vnd da es nit verfänglich / sich für Gewalt nach müglichen Dingen zu schützen / vnd nit leicht zu gestatten / daß J. Maj. von jhren geschwornen Vnderthanen eygnen Gewalts vnerhörter Sachen deß jhren entsetzt / vnd die auffgesetzte Cron einem andern eingeraumet werden solte / so wenig als er vnd J. Kön. W. zu sehen würden / wann ihnen in jhren Fürstenthumben vnd Ländern von jhren geschwornen Vnderthanen dergleichen begegnen solte: also weren bey offenem Krieg alle geklagte Vngelegenheiten / allerseits Mord / Brand vnd Hostilität / so den Kriegen gemeiniglich anhängig entsprungen / inmasen Jhre Königl. W. seine wolmeynende Erinnerungen / als von dero getrewen Vettern vnnd Freund erkennet vnd wol auffgenommen / auch er darauß gewisse Anzeig gehabt / wañ die Böhmische Ständ sich mit Jhrer Maj. accommodirt / daß die selbe jhrem vielfaltigen Erbieten gemäß / jhnen Stände / obangeregte Majestätbrieff vñ andere priuilegia, darumb sie annoch stritten zur Gnüge confirmirt / auch sie darbey gehandhabet / auch die Ständ selbst sich deß Verdachts / daß es auß andern Vrsachen geschehen / vñ zu einem andern End gemeynt seye / entlediget hetten. Gestalt auch der Fürwand / welchen die Böhmische Stände zu jrer Justification allenthalben vorgeben / bey vnpartheyischen noch nit zu solchem angefangenen / vnd bißhero geführten Proceß gnug seyn wolte / viel weniger Christliche Potentaten / auch wol Chur-vnd Fürsten / welche gleichwol der Catholischẽ Religion nit weren / auf einige Weiß gut oder vorträglich / sondern bey den Königreichen / sampt den incorporirten / auch benachbarten Ländern / sonderlich dem Rö. Reich in viel Weg schädlich / gefährlich / vnd J. Kön. W. sorglich befunden / daß der Fürstin Siebenbürgen mit seinem vnver sehenen Einfall darunder kommen / wegen daß derselbe / wie seine an die Porten geschriebene Brieff außwiesen / deß Erbfeinds Vasall seyn / von demselben dependiren / auch die Türckische Hülff in seinen Händen haben solte / oder doch (wie derselbe in seinem an jhn dieser Tagen abgangenẽ Schreiben selbst meldete) er solche Impresta mit Vorwissen deß Türcken / & quodeius conditio id exigat vorgenommen / also die Dependẽtz / Correspõdentz / vñ Zuthun deß Erbfeinds jhme dem Türcken die Occasion wider die Christenheit nit benehmen / sondern viel mehr diese Königreich vnd Länder der Christenheit / vnd fürters zu seinem Intent das Röm. Reich dienstbar zu machen / der rechte Weg vnd fürderlich seyn würde. Dahero er vmb gemeiner Christenheit willen nit vnderlassen könte / Jhr Kön. 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Schloß / Hauptstatt vnd Regierung angemasset / Landtag / Directoria vnnd Kriegsbereitschafften angestellet / also jhren ordentlichen von Gott gegebenen / declarirten gesalbtẽ Herrn / deme sie Pflicht vnd Eydt geleystet in seinẽs Königreichs Possession de facto turbirt / darauß gesetzt / vnd zu Defendirung deß seinen vervrsachet hetten / daß vor allen Dingen sie darvon ablassen / der Keyserlichen angebottenen Güte / deßgleichen dem Keyserlichen Wort vnnd Verspruch statt geben / also sich / die jhrigen / vnd das Königreich sampt dẽ Venachbarten vor grossem Vnheyl behüten / sonderlich aber jrem ordentlichen Haupt vnd König zur vnvmbgänglichen Gegenwehr nit Vrsach geben sollen: der vngezweiffelten Meynung / wann die Böhmische Ständ diesen vnd dergleichen Demonstrationen gefolgt / oder doch hernach auff deß Churfürstẽ von Sachsen vielfältige Bemühung / sich (wie Jhr. Key. Majest.) zur Niderlegung oder Suspension der Waffen accommodirt / vnd nicht durch vnzulässige bey Teutschen nit herkommene persuasiones, als wann man so gar keinem Keyserlichen oder Königlichen Wort mehr glauben solte (da doch sie selbst als grosse Potentaten kein bessere Assecuration thun köntẽ) zu noch beschwerlichern Weiterungen / schädlichen / so gar von dem Erbfeind dependirenden Confoederationen vnd Handlungen verleiten lassen / es were solche Vnruhe nunmehr zu allerseits gedeylichem Standt gebracht / alle Hostilitäten / vnd was darauß entsprungen / vnnd noch zu gewarten / vermitten geblieben / welches bey Gott vnd der Posterität die Vrsächer zu verantworten hetten / an jhm hette es an getrewem Rath nit gemangelt. Sonstenwie er das jenige / was Jhr. Kön. W. deß Vrsprungs vnd Progreß / wie auch der Vrsachen vnd Manifesten halber / warumb sie die Cron angenommen / anregten / auff seinen Orth gestellet seyn liesse / also würde J. Kön. W. sich zu entsinnen haben / was er auff Jhr verträwlich gesinnen / auß auffrichtigem offenen Gemüth / als ein wahrer recht affectionirter Freund vnd Vetter / welcher so wol Jhr. Kön. W. Wolfahrt vnnd Auffnehmen / als was Jhro etwan zu Vnstatten kommen möchte / in acht nehmen / vnd nit verschweigen solte / J. Kön. W. zum zweytenmahl rathlich eröffnet / vnd wie er berichtet / were von andern gleicher Gestalt geschehen / trewhertzig einnert / warumb sie die offerirte Cron nit solten acceptiren / vnd dar durch sich selbst vnnd andere in ein schweren Labyrinth führen: dann vnder andern Vrsachen leichtlich zu gedencken gewesen / so wenig Keyser Matthias nachgegeben hette / sein eygenthümblich Königreich vnd Länder / so gut vnd wann J. Maj. gekönt / zu erhalten vnd zu defendiren / also würde jetzige Key. M. (als gleicher Gestalt ordentlicher / gesalbter / gekrönter / belehnter König / so wol wegen der Succession als das gantze Königreich / vnd so gar die jenigen / welche in der Direction vnd gantzen jetzigen Böhmischen Wesen die Vornembste weren / J. Maj. für jhren König / Successorn vnnd Herrn erkennet / außgeruffen / demselben geschworen) nit vnderlassen durch gütliche Weg / vnd da es nit verfänglich / sich für Gewalt nach müglichen Dingen zu schützen / vnd nit leicht zu gestatten / daß J. Maj. von jhren geschwornen Vnderthanen eygnen Gewalts vnerhörter Sachen deß jhren entsetzt / vnd die auffgesetzte Cron einem andern eingeraumet werden solte / so wenig als er vnd J. Kön. W. zu sehen würden / wann ihnen in jhren Fürstenthumben vnd Ländern von jhren geschwornen Vnderthanen dergleichen begegnen solte: also weren bey offenem Krieg alle geklagte Vngelegenheiten / allerseits Mord / Brand vnd Hostilität / so den Kriegen gemeiniglich anhängig entsprungen / inmasen Jhre Königl. W. seine wolmeynende Erinnerungen / als von dero getrewen Vettern vnnd Freund erkennet vnd wol auffgenommen / auch er darauß gewisse Anzeig gehabt / wañ die Böhmische Ständ sich mit Jhrer Maj. accommodirt / daß die selbe jhrem vielfaltigen Erbieten gemäß / jhnen Stände / obangeregte Majestätbrieff vñ andere priuilegia, darumb sie annoch stritten zur Gnüge confirmirt / auch sie darbey gehandhabet / auch die Ständ selbst sich deß Verdachts / daß es auß andern Vrsachen geschehen / vñ zu einem andern End gemeynt seye / entlediget hetten. Gestalt auch der Fürwand / welchen die Böhmische Stände zu jrer Justification allenthalben vorgeben / bey vnpartheyischen noch nit zu solchem angefangenen / vnd bißhero geführten Proceß gnug seyn wolte / viel weniger Christliche Potentaten / auch wol Chur-vnd Fürsten / welche gleichwol der Catholischẽ Religion nit weren / auf einige Weiß gut oder vorträglich / sondern bey den Königreichen / sampt den incorporirten / auch benachbarten Ländern / sonderlich dem Rö. Reich in viel Weg schädlich / gefährlich / vnd J. Kön. W. sorglich befunden / daß der Fürstin Siebenbürgen mit seinem vnver sehenen Einfall darunder kommen / wegen daß derselbe / wie seine an die Porten geschriebene Brieff außwiesen / deß Erbfeinds Vasall seyn / von demselben dependiren / auch die Türckische Hülff in seinen Händen haben solte / oder doch (wie derselbe in seinem an jhn dieser Tagen abgangenẽ Schreiben selbst meldete) er solche Impresta mit Vorwissen deß Türcken / & quodeius conditio id exigat vorgenommen / also die Dependẽtz / Correspõdentz / vñ Zuthun deß Erbfeinds jhme dem Türcken die Occasion wider die Christenheit nit benehmen / sondern viel mehr diese Königreich vnd Länder der Christenheit / vnd fürters zu seinem Intent das Röm. Reich dienstbar zu machen / der rechte Weg vnd fürderlich seyn würde. Dahero er vmb gemeiner Christenheit willen nit vnderlassen könte / Jhr Kön. 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Schloß / Hauptstatt vnd Regierung angemasset / Landtag / Directoria vnnd Kriegsbereitschafften angestellet / also jhren ordentlichen von Gott gegebenen / declarirten gesalbtẽ Herrn / deme sie Pflicht vnd Eydt geleystet in seinẽs Königreichs Possession de facto turbirt / darauß gesetzt / vnd zu Defendirung deß seinen vervrsachet hetten / daß vor allen Dingen sie darvon ablassen / der Keyserlichen angebottenen Güte / deßgleichen dem Keyserlichen Wort vnnd Verspruch statt geben / also sich / die jhrigen / vnd das Königreich sampt dẽ Venachbarten vor grossem Vnheyl behüten / sonderlich aber jrem ordentlichen Haupt vnd König zur vnvmbgänglichen Gegenwehr nit Vrsach geben sollen: der vngezweiffelten Meynung / wann die Böhmische Ständ diesen vnd dergleichen Demonstrationen gefolgt / oder doch hernach auff deß Churfürstẽ von Sachsen vielfältige Bemühung / sich (wie Jhr. Key. Majest.) zur Niderlegung oder Suspension der Waffen accommodirt / vnd nicht durch vnzulässige bey Teutschen nit herkommene persuasiones, als wann man so gar keinem Keyserlichen oder Königlichen Wort mehr glauben solte (da doch sie selbst als grosse Potentaten kein bessere Assecuration thun köntẽ) zu noch beschwerlichern Weiterungen / schädlichen / so gar von dem Erbfeind dependirenden Confoederationen vnd Handlungen verleiten lassen / es were solche Vnruhe nunmehr zu allerseits gedeylichem Standt gebracht / alle Hostilitäten / vnd was darauß entsprungen / vnnd noch zu gewarten / vermitten geblieben / welches bey Gott vnd der Posterität die Vrsächer zu verantworten hetten / an jhm hette es an getrewem Rath nit gemangelt. Sonstenwie er das jenige / was Jhr. Kön. W. deß Vrsprungs vnd Progreß / wie auch der Vrsachen vnd Manifesten halber / warumb sie die Cron angenommen / anregten / auff seinen Orth gestellet seyn liesse / also würde J. Kön. W. sich zu entsinnen haben / was er auff Jhr verträwlich gesinnen / auß auffrichtigem offenen Gemüth / als ein wahrer recht affectionirter Freund vnd Vetter / welcher so wol Jhr. Kön. W. Wolfahrt vnnd Auffnehmen / als was Jhro etwan zu Vnstatten kommen möchte / in acht nehmen / vnd nit verschweigen solte / J. Kön. W. zum zweytenmahl rathlich eröffnet / vnd wie er berichtet / were von andern gleicher Gestalt geschehen / trewhertzig einnert / warumb sie die offerirte Cron nit solten acceptiren / vnd dar durch sich selbst vnnd andere in ein schweren Labyrinth führen: dann vnder andern Vrsachen leichtlich zu gedencken gewesen / so wenig Keyser Matthias nachgegeben hette / sein eygenthümblich Königreich vnd Länder / so gut vnd wann J. Maj. gekönt / zu erhalten vnd zu defendiren / also würde jetzige Key. M. (als gleicher Gestalt ordentlicher / gesalbter / gekrönter / belehnter König / so wol wegen der Succession als das gantze Königreich / vnd so gar die jenigen / welche in der Direction vnd gantzen jetzigen Böhmischen Wesen die Vornembste weren / J. Maj. für jhren König / Successorn vnnd Herrn erkennet / außgeruffen / demselben geschworen) nit vnderlassen durch gütliche Weg / vnd da es nit verfänglich / sich für Gewalt nach müglichen Dingen zu schützen / vnd nit leicht zu gestatten / daß J. Maj. von jhren geschwornen Vnderthanen eygnen Gewalts vnerhörter Sachen deß jhren entsetzt / vnd die auffgesetzte Cron einem andern eingeraumet werden solte / so wenig als er vnd J. Kön. W. zu sehen würden / wann ihnen in jhren Fürstenthumben vnd Ländern von jhren geschwornen Vnderthanen dergleichen begegnen solte: also weren bey offenem Krieg alle geklagte Vngelegenheiten / allerseits Mord / Brand vnd Hostilität / so den Kriegen gemeiniglich anhängig entsprungen / inmasen Jhre Königl. W. seine wolmeynende Erinnerungen / als von dero getrewen Vettern vnnd Freund erkennet vnd wol auffgenommen / auch er darauß gewisse Anzeig gehabt / wañ die Böhmische Ständ sich mit Jhrer Maj. accommodirt / daß die selbe jhrem vielfaltigen Erbieten gemäß / jhnen Stände / obangeregte Majestätbrieff vñ andere priuilegia, darumb sie annoch stritten zur Gnüge confirmirt / auch sie darbey gehandhabet / auch die Ständ selbst sich deß Verdachts / daß es auß andern Vrsachen geschehen / vñ zu einem andern End gemeynt seye / entlediget hetten. Gestalt auch der Fürwand / welchen die Böhmische Stände zu jrer Justification allenthalben vorgeben / bey vnpartheyischen noch nit zu solchem angefangenen / vnd bißhero geführten Proceß gnug seyn wolte / viel weniger Christliche Potentaten / auch wol Chur-vnd Fürsten / welche gleichwol der Catholischẽ Religion nit weren / auf einige Weiß gut oder vorträglich / sondern bey den Königreichen / sampt den incorporirten / auch benachbarten Ländern / sonderlich dem Rö. Reich in viel Weg schädlich / gefährlich / vnd J. Kön. W. sorglich befunden / daß der Fürstin Siebenbürgen mit seinem vnver sehenen Einfall darunder kommen / wegen daß derselbe / wie seine an die Porten geschriebene Brieff außwiesen / deß Erbfeinds Vasall seyn / von demselben dependiren / auch die Türckische Hülff in seinen Händen haben solte / oder doch (wie derselbe in seinem an jhn dieser Tagen abgangenẽ Schreiben selbst meldete) er solche Impresta mit Vorwissen deß Türcken / & quodeius conditio id exigat vorgenommen / also die Dependẽtz / Correspõdentz / vñ Zuthun deß Erbfeinds jhme dem Türcken die Occasion wider die Christenheit nit benehmen / sondern viel mehr diese Königreich vnd Länder der Christenheit / vnd fürters zu seinem Intent das Röm. Reich dienstbar zu machen / der rechte Weg vnd fürderlich seyn würde. Dahero er vmb gemeiner Christenheit willen nit vnderlassen könte / Jhr Kön. W. als einen löblichen Christlichen Churfürsten vnnd fürnembste Seul deß Reichs gantz freund-vätterlich zu ersuchen vnd zu bitten / sie wolten dergleichen Assistentz /
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