Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.dem andern deprimirt / ein andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien / Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten / vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen / Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen Porten noch möchte begegnen. Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen / dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra immanissimum Turcam & eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich / vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte / daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür. ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint / auffnehmen / etc. Convent der Ligisten zu Würtzburg vnd was darbey deliberirt. Im Februario hielten die Ligisten eine Zusammenkunfft zu Würtzburg / darbey die Propositions-Puncten / darüber die deliberationes angestellet / nachgesetzten Inhalts gewesen; 1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß Böhmischen Wesens anzunehmen. 2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn / derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl. Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden zuhalten oder nicht. 3. Wie solche ferrnere Bereitschafft in das Werck zurichten / vnd die verglichene Anzahl zu Roß vnd Fuß / sampt dem Artollerey Wesen zuerhalten / so lang der Krieg weret: vnd demnach sich befinde / daß der Stände Cammer-Gefäll nicht bastant / were zubedencken / ob nicht eine decimation aller Canonicorum & aliorum Clericorum anzustellen / vnd obs rahtsamb. 4. Wie sich dißmal ein jeder Stand an Mu- dem andern deprimirt / ein andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien / Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten / vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen / Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen Porten noch möchte begegnen. Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen / dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra immanissimum Turcam & eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich / vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte / daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür. ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint / auffnehmen / etc. Convent der Ligistẽ zu Würtzburg vnd was darbey deliberirt. Im Februario hielten die Ligisten eine Zusammenkunfft zu Würtzburg / darbey die Propositions-Puncten / darüber die deliberationes angestellet / nachgesetzten Inhalts gewesen; 1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß Böhmischen Wesens anzunehmen. 2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn / derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl. Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden zuhalten oder nicht. 3. Wie solche ferrnere Bereitschafft in das Werck zurichten / vnd die verglichene Anzahl zu Roß vnd Fuß / sampt dem Artollerey Wesen zuerhalten / so lang der Krieg weret: vnd demnach sich befinde / daß der Stände Cammer-Gefäll nicht bastant / were zubedencken / ob nicht eine decimation aller Canonicorum & aliorum Clericorum anzustellen / vnd obs rahtsamb. 4. Wie sich dißmal ein jeder Stand an Mu- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0415" n="364"/> dem andern deprimirt / ein andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien / Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten / vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen / Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen Porten noch möchte begegnen.</p> <p>Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen / dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra immanissimum Turcam & eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich / vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte / daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür. ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint / auffnehmen / etc.</p> <p><note place="right">Convent der Ligistẽ zu Würtzburg vnd was darbey deliberirt.</note> Im Februario hielten die Ligisten eine Zusammenkunfft zu Würtzburg / darbey die Propositions-Puncten / darüber die deliberationes angestellet / nachgesetzten Inhalts gewesen;</p> <p>1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß Böhmischen Wesens anzunehmen.</p> <p>2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn / derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl. Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden zuhalten oder nicht.</p> <p>3. Wie solche ferrnere Bereitschafft in das Werck zurichten / vnd die verglichene Anzahl zu Roß vnd Fuß / sampt dem Artollerey Wesen zuerhalten / so lang der Krieg weret: vnd demnach sich befinde / daß der Stände Cammer-Gefäll nicht bastant / were zubedencken / ob nicht eine decimation aller Canonicorum & aliorum Clericorum anzustellen / vnd obs rahtsamb.</p> <p>4. Wie sich dißmal ein jeder Stand an Mu- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [364/0415]
dem andern deprimirt / ein andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien / Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten / vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen / Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen Porten noch möchte begegnen.
Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen / dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra immanissimum Turcam & eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich / vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte / daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür. ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint / auffnehmen / etc.
Im Februario hielten die Ligisten eine Zusammenkunfft zu Würtzburg / darbey die Propositions-Puncten / darüber die deliberationes angestellet / nachgesetzten Inhalts gewesen;
Convent der Ligistẽ zu Würtzburg vnd was darbey deliberirt. 1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß Böhmischen Wesens anzunehmen.
2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn / derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl. Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden zuhalten oder nicht.
3. Wie solche ferrnere Bereitschafft in das Werck zurichten / vnd die verglichene Anzahl zu Roß vnd Fuß / sampt dem Artollerey Wesen zuerhalten / so lang der Krieg weret: vnd demnach sich befinde / daß der Stände Cammer-Gefäll nicht bastant / were zubedencken / ob nicht eine decimation aller Canonicorum & aliorum Clericorum anzustellen / vnd obs rahtsamb.
4. Wie sich dißmal ein jeder Stand an Mu-
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