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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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nition vnd Volck beschaffen befinde / vnd wie solches abzuwenden vnnd zugebrauchen zu Rettung der Benachbarten.

5. Welcher Gestalt die Liga sonderlich mit Außländischen zuerweitern.

6. Ob nicht die Correspondirende Neutral Stände durch Schickung oder Schreiben dahin zu disponiren / daß wo sie nit gar Assistentz leysteten / jedoch sich still / rühig vnd friedlich hielten.

7. Wann es zur Expedition komme vnnd ein Feldtzug vorgenommen würde / woher der Vnderhalt der Vefelchshaber / wie auch der Proviand zunehmen.

Weil es nun endtlichen de summa rerum zu thun / vnnd dem Catholischen Wesen die höchste Gefahr angetrohet würde / als solte ein jeder Stand seinen Eyfer vnd Ernst / zu desselben Rettung vnnd Beschirmung bey einem vnd andern Puncten erzeigen vnnd spüren lassen. Welches sich dann auch im Werck genugsamb erwiesen.

Der Ligisten Erklärung auff der Vnirten Begehren so hiebevor bey dem Hertzogen in Bayern angebracht worden. Wir haben zuvor gedacht / was die zu Nürnberg versamblet gewesene Vnirte Fürsten vnnd Ständ durch jhre Abgesandte bey Hertzog Maximilian in Bayern in dem Christmonat anbringen lassen / vnnd was derselbe hingegen für eine Resolution von sich gegeben / auch wie es endtlichen darauff beruhet / daß weil die Vnirte wegen der Disarmirung / Einstellung ferrnerer Werbungen / Abschaffung theils Gravaminum, real Assecuration wegen was sie sich künfftig zuversehen / Bericht begert / vnnd darüber von den sämptlichen Ligistischen Ständen ein vnverlängte Categorische Resolution haben wollen / der Hertzog in Bayern solche in zwen Monaten einzuschaffen auff sich genommen. Solchem nun zu Folg ist nach gehabter Berathschlagung vber gedachten Puncten / bey dieser Zusammenkunfft / eine Erklärung abgefasset / vnd vnter Dato den 5. Martii N. Calend. der Vnion zugethanen vnd Correspondirende Chur-Fürsten vnd Ständen zugefertiget worden / dieses Innhalts;

Was an den Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Maximilian / Pfaltzgraffen bey Rhein / in Obern vnnd Nidern Bayern Herzogen / die vnlängst zu Nürnberg beysammen gewesene Correspondirende Chur-Fürsten vnd Stände / wie auch der abwesenden Gesandte / derer jetziger Zeit fast aller Orthen / in vnd ausserhalb Reichs vorhandenen Kriegsverfassungen / auch jhren zu mehrmahls geklagten / aber noch nicht erledigten gravaminum halben / durch eine sonderbahre deßwegen abgefertigte Schickung / gleichwol mit einer angehefften fast scharpffen vnd ernsten Bedrawung / vnder dem Dato II. 21. Decembris / gelangen lassen / das haben hochgedachte Fürstliche Durchleucht. in Bayern / dero gethanem erbieten / den samptlichen Catholischen Chur-Fürsten vnnd Ständen / der Gebühr nach in Abschrifft communicirt. Welche Werbung kurtzlich dahin verstanden worden / daß nechst widerholung dero Fürstlich. Durchl. den Correspondirenden Ständen / gethanen Sinceration / vnd hingegenseiths wenigers nicht vergangenen Gegenversicherung / daß nemblichen deroselben Bündtnuß vnd Bereitschafft gar nich zu jemandts Offension / sondern alleine zu erlaubter Defension gemeynet / Sie sich wegen verzogener Erledigung gemelter jhrer gravaminum vnnd der gegebenen Kayserlichen Vertröstung zuwider / bißhero verbliebenen gütlichen Pflege / sampt immittelst erfolgten Proceß vnnd Executionen / vnnd sonsten vorgelauffenen gefährlichen Consilien / Bedrawungen vnnd Verschimpffungen / vnd was dergleichen mehr ist / zum höchsten beschweren / vnnd ermelte löbliche Chur-Fürsten vnd Stände der vhralten Catholischen Religion verwandt vnd zugethan / bevorab aber die Geistlichen / als ob sie dero Standt Gebühr zu wider / den Anfang zum Kriegsgewerb gemacht / beschuldigen / Jhre Verfassung aber hingegen durch die vorgangene Durchführung frembdes Kriegesvolcks zum fleissigsten beschönen / die Haupt-Vrsach deß in dem Reich eingerissenen vnd noch obhanden stehenden Mißtrawens / von sich / vnnd auff andere verweissen / vnnd endtlichen Jhre Fürstl. Durchl. ersuchen / die Catholische Stände dahin zu disponiren / die / jhrem Vorgeben nach / die erste ergriffene Waffen / auch zum ersten wider abzulegen / ferrnere Werbung einzustellen / vnnd jhnen zu Erholung dessen hier durch vervrsachten Kriegsvnkostens einen Anlaß zu geben. Neben diesem aber auch / daß jhre grauamina ausser Wegs geraumpt / vnd den Correspondirenden Ständen darüber genugsamme Versicherung geschafft: Als nemblich vnnd zu dem ersten / daß ohne einigen Tractat / an J. Kayserl. Mayest. vnnd deß Heiligen Römischen Reichs Cammergericht eine durchgehende Gleichheit beyder Religions-Verwandten mit Cammerrichtern / Praesidenten vnnd Beysitzern / so gar biß zu den letzten angestellet. Dergleichen auch zu dem andern / bey verordnung der Revisorn vnnd Visitatorn gehalten. Zum dritten / die jetzige weltliche Innhabere der Ertz- vnnd Stifftere / ohne Respect der Religion / zu den ordinariis visitationibus erfordert / vnnd gar bey den innhabenden / vnnd nach auffgerichkem Religionsfrieden an sich gebrachten Stifften / Clöstern / vnnd andern geistlichen Gükern / rühiglich vnnd vnangefochten gelassen. Vnnd dann endtlich die vbrige grauamina zu einer friedlichen Zusammenkunfft vnnd Vnderhandlung etlicher gewissen Stände von beyben Religionen / vnd deren schleunigen würcklichen Erklärung gestellt werden möchten / alles mit der zu Endt angehefften Clausuli Dieweil allenthalben blosse Vertröstungen bey so gestalten Sachen länger nicht träglich noch genugsamb / sich die Catholtsche Ständ hierüber inner zween Monaten / den nechsten rundt vnd richtig erklären / oder gewärtig seyn solten / daß die Correspondirende Stände in jhror Verfassung mit guter Resolution verbleiben / zu kei nem Reichstag entzwischen weiter erscheinen /

nition vnd Volck beschaffen befinde / vnd wie solches abzuwenden vnnd zugebrauchen zu Rettung der Benachbarten.

5. Welcher Gestalt die Liga sonderlich mit Außländischen zuerweitern.

6. Ob nicht die Correspondirende Neutral Stände durch Schickung oder Schreiben dahin zu disponiren / daß wo sie nit gar Assistentz leysteten / jedoch sich still / rühig vnd friedlich hielten.

7. Wann es zur Expedition komme vnnd ein Feldtzug vorgenommen würde / woher der Vnderhalt der Vefelchshaber / wie auch der Proviand zunehmen.

Weil es nun endtlichen de summa rerum zu thun / vnnd dem Catholischen Wesen die höchste Gefahr angetrohet würde / als solte ein jeder Stand seinen Eyfer vnd Ernst / zu desselben Rettung vnnd Beschirmung bey einem vnd andern Puncten erzeigen vnnd spüren lassen. Welches sich dann auch im Werck genugsamb erwiesen.

Der Ligisten Erklärung auff der Vnirtẽ Begehren so hiebevor bey dem Hertzogen in Bayern angebracht worden. Wir haben zuvor gedacht / was die zu Nürnberg versamblet gewesene Vnirte Fürsten vnnd Ständ durch jhre Abgesandte bey Hertzog Maximilian in Bayern in dem Christmonat anbringen lassen / vnnd was derselbe hingegen für eine Resolution von sich gegeben / auch wie es endtlichen darauff beruhet / daß weil die Vnirte wegen der Disarmirung / Einstellung ferrnerer Werbungen / Abschaffung theils Gravaminum, real Assecuration wegen was sie sich künfftig zuversehen / Bericht begert / vnnd darüber von den sämptlichen Ligistischen Ständẽ ein vnverlängte Categorische Resolution haben wollen / der Hertzog in Bayern solche in zwen Monaten einzuschaffen auff sich genommen. Solchem nun zu Folg ist nach gehabter Berathschlagung vber gedachten Puncten / bey dieser Zusammenkunfft / eine Erklärung abgefasset / vnd vnter Dato den 5. Martii N. Calend. der Vnion zugethanen vnd Correspondirende Chur-Fürsten vnd Ständen zugefertiget worden / dieses Innhalts;

Was an den Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Maximilian / Pfaltzgraffen bey Rhein / in Obern vnnd Nidern Bayern Herzogen / die vnlängst zu Nürnberg beysammen gewesene Correspondirende Chur-Fürsten vnd Stände / wie auch der abwesenden Gesandte / derer jetziger Zeit fast aller Orthen / in vnd ausserhalb Reichs vorhandenen Kriegsverfassungen / auch jhren zu mehrmahls geklagten / aber noch nicht erledigten gravaminum halben / durch eine sonderbahre deßwegen abgefertigte Schickung / gleichwol mit einer angehefften fast scharpffen vnd ernsten Bedrawung / vnder dem Dato II. 21. Decembris / gelangen lassen / das haben hochgedachte Fürstliche Durchleucht. in Bayern / dero gethanem erbieten / den samptlichen Catholischen Chur-Fürsten vnnd Ständen / der Gebühr nach in Abschrifft communicirt. Welche Werbung kurtzlich dahin verstanden worden / daß nechst widerholung dero Fürstlich. Durchl. den Correspondirenden Ständen / gethanen Sinceration / vnd hingegenseiths wenigers nicht vergangenen Gegenversicherung / daß nemblichen deroselben Bündtnuß vnd Bereitschafft gar nich zu jemandts Offension / sondern alleine zu erlaubter Defension gemeynet / Sie sich wegen verzogener Erledigung gemelter jhrer gravaminum vnnd der gegebenen Kayserlichen Vertröstung zuwider / bißhero verbliebenen gütlichen Pflege / sampt immittelst erfolgten Proceß vnnd Executionen / vnnd sonsten vorgelauffenen gefährlichen Consilien / Bedrawungen vnnd Verschimpffungen / vnd was dergleichen mehr ist / zum höchsten beschweren / vnnd ermelte löbliche Chur-Fürsten vnd Stände der vhralten Catholischen Religion verwandt vnd zugethan / bevorab aber die Geistlichen / als ob sie dero Standt Gebühr zu wider / den Anfang zum Kriegsgewerb gemacht / beschuldigen / Jhre Verfassung aber hingegen durch die vorgangene Durchführung frembdes Kriegesvolcks zum fleissigsten beschönen / die Haupt-Vrsach deß in dem Reich eingerissenen vnd noch obhanden stehenden Mißtrawens / von sich / vnnd auff andere verweissen / vnnd endtlichen Jhre Fürstl. Durchl. ersuchen / die Catholische Stände dahin zu disponiren / die / jhrem Vorgeben nach / die erste ergriffene Waffen / auch zum ersten wider abzulegen / ferrnere Werbung einzustellen / vnnd jhnen zu Erholung dessen hier durch vervrsachten Kriegsvnkostens einen Anlaß zu geben. Neben diesem aber auch / daß jhre grauamina ausser Wegs geraumpt / vnd den Correspondirenden Ständen darüber genugsamme Versicherung geschafft: Als nemblich vnnd zu dem ersten / daß ohne einigen Tractat / an J. Kayserl. Mayest. vnnd deß Heiligen Römischen Reichs Cam̃ergericht eine durchgehende Gleichheit beyder Religions-Verwandten mit Cammerrichtern / Praesidenten vnnd Beysitzern / so gar biß zu den letzten angestellet. Dergleichen auch zu dem andern / bey verordnung der Revisorn vnnd Visitatorn gehalten. Zum dritten / die jetzige weltliche Innhabere der Ertz- vnnd Stifftere / ohne Respect der Religion / zu den ordinariis visitationibus erfordert / vnnd gar bey den innhabenden / vnnd nach auffgerichkem Religionsfrieden an sich gebrachten Stifften / Clöstern / vnnd andern geistlichen Gükern / rühiglich vnnd vnangefochten gelassen. Vnnd dann endtlich die vbrige grauamina zu einer friedlichen Zusammenkunfft vnnd Vnderhandlung etlicher gewissen Stände von beyben Religionen / vnd deren schleunigen würcklichen Erklärung gestellt werden möchten / alles mit der zu Endt angehefften Clausuli Dieweil allenthalben blosse Vertröstungen bey so gestalten Sachen länger nicht träglich noch genugsamb / sich die Catholtsche Ständ hierüber inner zween Monaten / den nechsten rundt vnd richtig erklären / oder gewärtig seyn solten / daß die Correspondirende Stände in jhror Verfassung mit guter Resolution verbleiben / zu kei nem Reichstag entzwischen weiter erscheinen /

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          <p>Was an den Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Maximilian / Pfaltzgraffen                      bey Rhein / in Obern vnnd Nidern Bayern Herzogen / die vnlängst zu Nürnberg                      beysammen gewesene Correspondirende Chur-Fürsten vnd Stände / wie auch der                      abwesenden Gesandte / derer jetziger Zeit fast aller Orthen / in vnd ausserhalb                      Reichs vorhandenen Kriegsverfassungen / auch jhren zu mehrmahls geklagten / aber                      noch nicht erledigten gravaminum halben / durch eine sonderbahre deßwegen                      abgefertigte Schickung / gleichwol mit einer angehefften fast scharpffen vnd                      ernsten Bedrawung / vnder dem Dato II. 21. Decembris / gelangen lassen / das                      haben hochgedachte Fürstliche Durchleucht. in Bayern / dero gethanem erbieten /                      den samptlichen Catholischen Chur-Fürsten vnnd Ständen / der Gebühr nach in                      Abschrifft communicirt. Welche Werbung kurtzlich dahin verstanden worden / daß                      nechst widerholung dero Fürstlich. Durchl. den Correspondirenden Ständen /                      gethanen Sinceration / vnd hingegenseiths wenigers nicht vergangenen                      Gegenversicherung / daß nemblichen deroselben Bündtnuß vnd Bereitschafft gar                      nich zu jemandts Offension / sondern alleine zu erlaubter Defension gemeynet /                      Sie sich wegen verzogener Erledigung gemelter jhrer gravaminum vnnd der                      gegebenen Kayserlichen Vertröstung zuwider / bißhero verbliebenen gütlichen                      Pflege / sampt immittelst erfolgten Proceß vnnd Executionen / vnnd sonsten                      vorgelauffenen gefährlichen Consilien / Bedrawungen vnnd Verschimpffungen / vnd                      was dergleichen mehr ist / zum höchsten beschweren / vnnd ermelte löbliche                      Chur-Fürsten vnd Stände der vhralten Catholischen Religion verwandt vnd zugethan                      / bevorab aber die Geistlichen / als ob sie dero Standt Gebühr zu wider / den                      Anfang zum Kriegsgewerb gemacht / beschuldigen / Jhre Verfassung aber hingegen                      durch die vorgangene Durchführung frembdes Kriegesvolcks zum fleissigsten                      beschönen / die Haupt-Vrsach deß in dem Reich eingerissenen vnd noch obhanden                      stehenden Mißtrawens / von sich / vnnd auff andere verweissen / vnnd endtlichen                      Jhre Fürstl. Durchl. ersuchen / die Catholische Stände dahin zu disponiren / die                      / jhrem Vorgeben nach / die erste ergriffene Waffen / auch zum ersten wider                      abzulegen / ferrnere Werbung einzustellen / vnnd jhnen zu Erholung dessen hier                      durch vervrsachten Kriegsvnkostens einen Anlaß zu geben. Neben diesem aber auch                      / daß jhre grauamina ausser Wegs geraumpt / vnd den Correspondirenden Ständen                      darüber genugsamme Versicherung geschafft: Als nemblich vnnd zu dem ersten / daß                      ohne einigen Tractat / an J. Kayserl. Mayest. vnnd deß Heiligen Römischen Reichs                          Cam&#x0303;ergericht eine durchgehende Gleichheit beyder                      Religions-Verwandten mit Cammerrichtern / Praesidenten vnnd Beysitzern / so gar                      biß zu den letzten angestellet. Dergleichen auch zu dem andern / bey verordnung                      der Revisorn vnnd Visitatorn gehalten. Zum dritten / die jetzige weltliche                      Innhabere der Ertz- vnnd Stifftere / ohne Respect der Religion / zu den                      ordinariis visitationibus erfordert / vnnd gar bey den innhabenden / vnnd nach                      auffgerichkem Religionsfrieden an sich gebrachten Stifften / Clöstern / vnnd                      andern geistlichen Gükern / rühiglich vnnd vnangefochten gelassen. Vnnd dann                      endtlich die vbrige grauamina zu einer friedlichen Zusammenkunfft vnnd                      Vnderhandlung etlicher gewissen Stände von beyben Religionen / vnd deren                      schleunigen würcklichen Erklärung gestellt werden möchten / alles mit der zu                      Endt angehefften Clausuli Dieweil allenthalben blosse Vertröstungen bey so                      gestalten Sachen länger nicht träglich noch genugsamb / sich die Catholtsche                      Ständ hierüber inner zween Monaten / den nechsten rundt vnd richtig erklären /                      oder gewärtig seyn solten / daß die Correspondirende Stände in jhror Verfassung                      mit guter Resolution verbleiben / zu kei nem Reichstag entzwischen weiter                      erscheinen /
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[365/0416] nition vnd Volck beschaffen befinde / vnd wie solches abzuwenden vnnd zugebrauchen zu Rettung der Benachbarten. 5. Welcher Gestalt die Liga sonderlich mit Außländischen zuerweitern. 6. Ob nicht die Correspondirende Neutral Stände durch Schickung oder Schreiben dahin zu disponiren / daß wo sie nit gar Assistentz leysteten / jedoch sich still / rühig vnd friedlich hielten. 7. Wann es zur Expedition komme vnnd ein Feldtzug vorgenommen würde / woher der Vnderhalt der Vefelchshaber / wie auch der Proviand zunehmen. Weil es nun endtlichen de summa rerum zu thun / vnnd dem Catholischen Wesen die höchste Gefahr angetrohet würde / als solte ein jeder Stand seinen Eyfer vnd Ernst / zu desselben Rettung vnnd Beschirmung bey einem vnd andern Puncten erzeigen vnnd spüren lassen. Welches sich dann auch im Werck genugsamb erwiesen. Wir haben zuvor gedacht / was die zu Nürnberg versamblet gewesene Vnirte Fürsten vnnd Ständ durch jhre Abgesandte bey Hertzog Maximilian in Bayern in dem Christmonat anbringen lassen / vnnd was derselbe hingegen für eine Resolution von sich gegeben / auch wie es endtlichen darauff beruhet / daß weil die Vnirte wegen der Disarmirung / Einstellung ferrnerer Werbungen / Abschaffung theils Gravaminum, real Assecuration wegen was sie sich künfftig zuversehen / Bericht begert / vnnd darüber von den sämptlichen Ligistischen Ständẽ ein vnverlängte Categorische Resolution haben wollen / der Hertzog in Bayern solche in zwen Monaten einzuschaffen auff sich genommen. Solchem nun zu Folg ist nach gehabter Berathschlagung vber gedachten Puncten / bey dieser Zusammenkunfft / eine Erklärung abgefasset / vnd vnter Dato den 5. Martii N. Calend. der Vnion zugethanen vnd Correspondirende Chur-Fürsten vnd Ständen zugefertiget worden / dieses Innhalts; Der Ligisten Erklärung auff der Vnirtẽ Begehren so hiebevor bey dem Hertzogen in Bayern angebracht worden. Was an den Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Maximilian / Pfaltzgraffen bey Rhein / in Obern vnnd Nidern Bayern Herzogen / die vnlängst zu Nürnberg beysammen gewesene Correspondirende Chur-Fürsten vnd Stände / wie auch der abwesenden Gesandte / derer jetziger Zeit fast aller Orthen / in vnd ausserhalb Reichs vorhandenen Kriegsverfassungen / auch jhren zu mehrmahls geklagten / aber noch nicht erledigten gravaminum halben / durch eine sonderbahre deßwegen abgefertigte Schickung / gleichwol mit einer angehefften fast scharpffen vnd ernsten Bedrawung / vnder dem Dato II. 21. Decembris / gelangen lassen / das haben hochgedachte Fürstliche Durchleucht. in Bayern / dero gethanem erbieten / den samptlichen Catholischen Chur-Fürsten vnnd Ständen / der Gebühr nach in Abschrifft communicirt. Welche Werbung kurtzlich dahin verstanden worden / daß nechst widerholung dero Fürstlich. Durchl. den Correspondirenden Ständen / gethanen Sinceration / vnd hingegenseiths wenigers nicht vergangenen Gegenversicherung / daß nemblichen deroselben Bündtnuß vnd Bereitschafft gar nich zu jemandts Offension / sondern alleine zu erlaubter Defension gemeynet / Sie sich wegen verzogener Erledigung gemelter jhrer gravaminum vnnd der gegebenen Kayserlichen Vertröstung zuwider / bißhero verbliebenen gütlichen Pflege / sampt immittelst erfolgten Proceß vnnd Executionen / vnnd sonsten vorgelauffenen gefährlichen Consilien / Bedrawungen vnnd Verschimpffungen / vnd was dergleichen mehr ist / zum höchsten beschweren / vnnd ermelte löbliche Chur-Fürsten vnd Stände der vhralten Catholischen Religion verwandt vnd zugethan / bevorab aber die Geistlichen / als ob sie dero Standt Gebühr zu wider / den Anfang zum Kriegsgewerb gemacht / beschuldigen / Jhre Verfassung aber hingegen durch die vorgangene Durchführung frembdes Kriegesvolcks zum fleissigsten beschönen / die Haupt-Vrsach deß in dem Reich eingerissenen vnd noch obhanden stehenden Mißtrawens / von sich / vnnd auff andere verweissen / vnnd endtlichen Jhre Fürstl. Durchl. ersuchen / die Catholische Stände dahin zu disponiren / die / jhrem Vorgeben nach / die erste ergriffene Waffen / auch zum ersten wider abzulegen / ferrnere Werbung einzustellen / vnnd jhnen zu Erholung dessen hier durch vervrsachten Kriegsvnkostens einen Anlaß zu geben. Neben diesem aber auch / daß jhre grauamina ausser Wegs geraumpt / vnd den Correspondirenden Ständen darüber genugsamme Versicherung geschafft: Als nemblich vnnd zu dem ersten / daß ohne einigen Tractat / an J. Kayserl. Mayest. vnnd deß Heiligen Römischen Reichs Cam̃ergericht eine durchgehende Gleichheit beyder Religions-Verwandten mit Cammerrichtern / Praesidenten vnnd Beysitzern / so gar biß zu den letzten angestellet. Dergleichen auch zu dem andern / bey verordnung der Revisorn vnnd Visitatorn gehalten. Zum dritten / die jetzige weltliche Innhabere der Ertz- vnnd Stifftere / ohne Respect der Religion / zu den ordinariis visitationibus erfordert / vnnd gar bey den innhabenden / vnnd nach auffgerichkem Religionsfrieden an sich gebrachten Stifften / Clöstern / vnnd andern geistlichen Gükern / rühiglich vnnd vnangefochten gelassen. Vnnd dann endtlich die vbrige grauamina zu einer friedlichen Zusammenkunfft vnnd Vnderhandlung etlicher gewissen Stände von beyben Religionen / vnd deren schleunigen würcklichen Erklärung gestellt werden möchten / alles mit der zu Endt angehefften Clausuli Dieweil allenthalben blosse Vertröstungen bey so gestalten Sachen länger nicht träglich noch genugsamb / sich die Catholtsche Ständ hierüber inner zween Monaten / den nechsten rundt vnd richtig erklären / oder gewärtig seyn solten / daß die Correspondirende Stände in jhror Verfassung mit guter Resolution verbleiben / zu kei nem Reichstag entzwischen weiter erscheinen /

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/416>, abgerufen am 27.07.2024.