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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Jhr. Churf. Durchl. vnnd andern jhren benachbarten Catholischen Ständen geziemet habe / dero arme Vnderthanen in solcher beharrlichen Trangsal / vnnd wolgefalligen Willen dieser Leute / ohne Hülffe vnnd Trost zuverlassen / vnd jhnen nicht viel mehr Pflicht vnnd Ehren halben gebühret habe / bevorab aber / da sie verspürt / daß man länger je mehr zur Thätligkeit geschritten / vnnd jhre in der Pfaltz gelegen Güter vnd Gefälle / de facto auffzuhalten / ein Anfang gemacht / auff eine zulässige Defension bedacht zu seyn / das läst man männiglich erkennen. Man hat sich jhrer Correspondirenden Theils vnderstanden / diese vnterschiedliche Werbungen da mit zubeschönen / als wann sie nur zu eines vnd andern Standes blosser Leibs Guardia angesehen / der Außgang aber hat bezeuget / daß dieselbige eine theils den Ständen in Böheimb zu gutem / vnnd wider Jhre Kayserl. Mayest. als jhr von GOTT vorgesteltes höchstes Haupt verwendet: Andern theils aber darumb an der Hand behalten worden / auff daß man die Catholische Stände damit vermutlich im Zwang halte / vnnd wie es nunmehr in dem Werck erscheinet / jhnen allenthalben ten Weg mit jhrer Defension abzulauffen / vnnd desto besser die in jetziger Werbung befindtliche postulata, von jhnen erpressen köndte.

Ein fast gleichmässige Meynung hat es mit Jhrer Fürstl. Gn. zu Bamberg vnnd Würtzburg vorgenommenen Werbung / in deme sich die Correspondirende Stände deß Fränckischen Crayses selbsten zuerjnnern wissen / als / vermög Nürnbergischen Krayses Abschiedt / sie den neunden Aprilis / deß nechstverschienenen 1619. Jahres / dem Krayß- Obersten per maiora einige sampte Verfassung / (darzu der Catholischen Ständte Abgesandten / auß mangel habender Instruction / sich nicht erklären köndten) aufftragen wollen / daß vnverantwortet / deren zu endtlicher Resolution verglichener Zeit / auch vnerachtet beschehener Vertröstung vnnd billichmässiger Erbietung / daß die Catholische Stände mit der Particularverfassung / nach anleytung der Executions Ordnung / dem Krayß zu gutem / sich gefast halten wolten / Marggraff Christians zu Bayreut Fürstl. Durchl. Auffwerbung zu Roß vnnd Fuß für allgemeine Krayßstände Patenta außgetheilet / mit dero offentlichen vnd vnverholenen Bedrawung / daß man solch Volck auff die jenige Stände / so zu dieser Verfassung nicht verstehen wolten / legen / vnnd sie damit wohl zum Zweck bringen wolte / auch alsbald / ehe man sie auff die Catholische fünff Conditiones, so alle in gemelten Reichs Executions Ordnungen gegründet / im geringsten erkläret / wenigers aber dieses alles (die doch billich seyn sollen / vnnd man schuldig gewesen) adimplirt / vnnd zu würcklicher Verfassung / gantz eyfferich gegriffen / vnnd dieselbe / wie sie noch vorhanden / vnnd je länger je mehr gestärckt wirdt / auff vnnd zur Hand gebracht. Durch welches Sein Fürstl. Gn. zu Bamberg vnd Mürtzburg / wie auch das frische Exempel / das vor wenig Jahren / durch zu viel Trawen vnnd langes Zusehen / erlittenen / vnnd biß dato nach der angehörigen armen Vnterthanen vnvergessenen Schadens / sie zu der habenden Gegenbereitschafft / deren sie / vnnd andere Geistliche Ständte / wann sie nur bey gleich vnnd rechtem gelassen würden / gevbriget / vnd in begebenden Nothfällen aber sich nicht weniger als andere befugt zu seyn / erachten / gleichsamb angetrieben vnd genötiget worden.

Wie es mit deß Hertzogen in Bayern Fürst. Durchl. Werbung bewandt / vnnd was sie darzu bewegt / ist auß jhren eigenen von sich gegebener Resolution / genugsamb zuvernehmen / dahin man sich geliebter kürtze halben referiren thut. Wer nun dem andern Theil / zu ergreiffung der Waffen / zum ersten Vrsach geben / das ist leichtlich zu finden. Es möchten aber offtgemeldte Catholische Stände / in jhrer zum ersten ergriffenen Verfassung nicht allein verbleiben / sondern dieselbig von Tag zu Tag mehren vnnd stärcken / weil das in dem Königreich Böheimb entstandene Fewer / nunmehr gar vberhand genommen / vnnd die Cron Hungarn / wie auch Ober vnnd Nider Oesterreich zugleich ergriffen / dermassen / daß die Catholische eines theils von jhren Mittständen angesprengt werden wollen / sich denselben in jhren Postulatis vnweigerlich zu bequemen / oder der Kriegs Execution zuerwarten. Anders Theils aber wegen dero von viel hundert Jahren hero / mit darstreckung so vielen Christlichen Bluts / gegen dem Erbfeindt Christlichen Nahmens erhalten / vnd an jetzo auffs eusserst periclitirenden Vngarischen Grätzen sich gleichsam der ewigen Dienstbarkeit zubefahren haben / Jhnen vnd deß Hertzogen in Bayern Fürstl. Durchl. welche vor andern dem Vnglück am nechsten gesessen / von einigem Menschen mit Fug zugemuhtet werden köndten / die ohne männiglichs Nachtheil / zu jhr vnnd der jhrigen wolerlaubten blosse Defension ergriffene Rettungs Mittel auß Handen zu geben / vnd von einem oder andern theil Gnad oder Vngnad zu gewarten / wann sie nicht zuvor dieser Gefahr vnd deß Genieß der Reichs Constitutionen sampt Religion vnnd Prophan Friedens wehrers gesichert.

Es mögen sich aber die Correspondirende Stände auff die jhnen von der Fürstl. Durchl. in Bayern beschehene Sinceration / daß sich dero einiger Beleidigung nicht zu besorgen / vmb so viel mehr zuverlassen / dieweil sie von den Catholischen niemahls ein anders oder widriges erfahren / dieselben auch lieber bey dem erwüntschten Gott wohlgefälligen Frieden verblieben weren / vnd noch verbleiben wolten / wann sie nicht durch die vnauffhörliche Bedrawungen / starcke nachdenckliche Werbungen / schwere Durchzüge / vnd andere vielfaltige außgestandene Hostilitäten / etwas mehrers auff sich zu sehen / vnnd eben nit nach anderer Lente Willen zu leben / vndendtlich auch vielleicht derer / in obberührter Werbung

Jhr. Churf. Durchl. vnnd andern jhren benachbarten Catholischen Ständen geziemet habe / dero arme Vnderthanen in solcher beharrlichen Trangsal / vnnd wolgefalligen Willen dieser Leute / ohne Hülffe vnnd Trost zuverlassen / vnd jhnen nicht viel mehr Pflicht vnnd Ehren halben gebühret habe / bevorab aber / da sie verspürt / daß man länger je mehr zur Thätligkeit geschritten / vnnd jhre in der Pfaltz gelegen Güter vnd Gefälle / de facto auffzuhalten / ein Anfang gemacht / auff eine zulässige Defension bedacht zu seyn / das läst man männiglich erkennen. Man hat sich jhrer Correspondirenden Theils vnderstanden / diese vnterschiedliche Werbungen da mit zubeschönen / als wann sie nur zu eines vnd andern Standes blosser Leibs Guardia angesehen / der Außgang aber hat bezeuget / daß dieselbige eine theils den Ständen in Böheimb zu gutem / vnnd wider Jhre Kayserl. Mayest. als jhr von GOTT vorgesteltes höchstes Haupt verwendet: Andern theils aber darumb an der Hand behalten worden / auff daß man die Catholische Stände damit vermutlich im Zwang halte / vnnd wie es nunmehr in dem Werck erscheinet / jhnen allenthalben ten Weg mit jhrer Defension abzulauffen / vnnd desto besser die in jetziger Werbung befindtliche postulata, von jhnen erpressen köndte.

Ein fast gleichmässige Meynung hat es mit Jhrer Fürstl. Gn. zu Bamberg vnnd Würtzburg vorgenommenen Werbung / in deme sich die Correspondirende Stände deß Fränckischen Crayses selbsten zuerjnnern wissen / als / vermög Nürnbergischen Krayses Abschiedt / sie den neunden Aprilis / deß nechstverschienenen 1619. Jahres / dem Krayß- Obersten per maiora einige sampte Verfassung / (darzu der Catholischen Ständte Abgesandten / auß mangel habender Instruction / sich nicht erklären köndten) aufftragen wollen / daß vnverantwortet / deren zu endtlicher Resolution verglichener Zeit / auch vnerachtet beschehener Vertröstung vnnd billichmässiger Erbietung / daß die Catholische Stände mit der Particularverfassung / nach anleytung der Executions Ordnung / dem Krayß zu gutem / sich gefast halten wolten / Marggraff Christians zu Bayreut Fürstl. Durchl. Auffwerbung zu Roß vnnd Fuß für allgemeine Krayßstände Patenta außgetheilet / mit dero offentlichen vnd vnverholenen Bedrawung / daß man solch Volck auff die jenige Stände / so zu dieser Verfassung nicht verstehen wolten / legen / vnnd sie damit wohl zum Zweck bringen wolte / auch alsbald / ehe man sie auff die Catholische fünff Conditiones, so alle in gemelten Reichs Executions Ordnungen gegründet / im geringsten erkläret / wenigers aber dieses alles (die doch billich seyn sollen / vnnd man schuldig gewesen) adimplirt / vnnd zu würcklicher Verfassung / gantz eyfferich gegriffen / vnnd dieselbe / wie sie noch vorhanden / vnnd je länger je mehr gestärckt wirdt / auff vnnd zur Hand gebracht. Durch welches Sein Fürstl. Gn. zu Bamberg vnd Mürtzburg / wie auch das frische Exempel / das vor wenig Jahren / durch zu viel Trawen vnnd langes Zusehen / erlittenen / vnnd biß dato nach der angehörigen armen Vnterthanen vnvergessenen Schadens / sie zu der habenden Gegenbereitschafft / deren sie / vnnd andere Geistliche Ständte / wann sie nur bey gleich vnnd rechtem gelassen würden / gevbriget / vnd in begebenden Nothfällen aber sich nicht weniger als andere befugt zu seyn / erachten / gleichsamb angetrieben vnd genötiget worden.

Wie es mit deß Hertzogen in Bayern Fürst. Durchl. Werbung bewandt / vnnd was sie darzu bewegt / ist auß jhren eigenen von sich gegebener Resolution / genugsamb zuvernehmen / dahin man sich geliebter kürtze halben referiren thut. Wer nun dem andern Theil / zu ergreiffung der Waffen / zum ersten Vrsach geben / das ist leichtlich zu finden. Es möchten aber offtgemeldte Catholische Stände / in jhrer zum ersten ergriffenen Verfassung nicht allein verbleiben / sondern dieselbig von Tag zu Tag mehren vnnd stärcken / weil das in dem Königreich Böheimb entstandene Fewer / nunmehr gar vberhand genommen / vnnd die Cron Hungarn / wie auch Ober vnnd Nider Oesterreich zugleich ergriffen / dermassen / daß die Catholische eines theils von jhren Mittständen angesprengt werden wollen / sich denselben in jhren Postulatis vnweigerlich zu bequemen / oder der Kriegs Execution zuerwarten. Anders Theils aber wegen dero von viel hundert Jahren hero / mit darstreckung so vielen Christlichen Bluts / gegen dem Erbfeindt Christlichen Nahmens erhalten / vnd an jetzo auffs eusserst periclitirenden Vngarischen Grätzen sich gleichsam der ewigen Dienstbarkeit zubefahren haben / Jhnen vnd deß Hertzogen in Bayern Fürstl. Durchl. welche vor andern dem Vnglück am nechsten gesessen / von einigem Menschen mit Fug zugemuhtet werden köndten / die ohne männiglichs Nachtheil / zu jhr vnnd der jhrigen wolerlaubten blosse Defension ergriffene Rettungs Mittel auß Handen zu geben / vnd von einem oder andern theil Gnad oder Vngnad zu gewarten / wann sie nicht zuvor dieser Gefahr vnd deß Genieß der Reichs Constitutionen sampt Religion vnnd Prophan Friedens wehrers gesichert.

Es mögen sich aber die Correspondirende Stände auff die jhnen von der Fürstl. Durchl. in Bayern beschehene Sinceration / daß sich dero einiger Beleidigung nicht zu besorgen / vmb so viel mehr zuverlassen / dieweil sie von den Catholischen niemahls ein anders oder widriges erfahren / dieselben auch lieber bey dem erwüntschten Gott wohlgefälligen Frieden verblieben weren / vnd noch verbleiben wolten / wann sie nicht durch die vnauffhörliche Bedrawungen / starcke nachdenckliche Werbungen / schwere Durchzüge / vnd andere vielfaltige außgestandene Hostilitäten / etwas mehrers auff sich zu sehen / vnnd eben nit nach anderer Lente Willen zu leben / vndendtlich auch vielleicht derer / in obberührter Werbung

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Jhr. Churf. Durchl. vnnd andern jhren benachbarten Catholischen Ständen                      geziemet habe / dero arme Vnderthanen in solcher beharrlichen Trangsal / vnnd                      wolgefalligen Willen dieser Leute / ohne Hülffe vnnd Trost zuverlassen / vnd                      jhnen nicht viel mehr Pflicht vnnd Ehren halben gebühret habe / bevorab aber /                      da sie verspürt / daß man länger je mehr zur Thätligkeit geschritten / vnnd jhre                      in der Pfaltz gelegen Güter vnd Gefälle / de facto auffzuhalten / ein Anfang                      gemacht / auff eine zulässige Defension bedacht zu seyn / das läst man                      männiglich erkennen. Man hat sich jhrer Correspondirenden Theils vnderstanden /                      diese vnterschiedliche Werbungen da mit zubeschönen / als wann sie nur zu eines                      vnd andern Standes blosser Leibs Guardia angesehen / der Außgang aber hat                      bezeuget / daß dieselbige eine theils den Ständen in Böheimb zu gutem / vnnd                      wider Jhre Kayserl. Mayest. als jhr von GOTT vorgesteltes höchstes Haupt                      verwendet: Andern theils aber darumb an der Hand behalten worden / auff daß man                      die Catholische Stände damit vermutlich im Zwang halte / vnnd wie es nunmehr in                      dem Werck erscheinet / jhnen allenthalben ten Weg mit jhrer Defension                      abzulauffen / vnnd desto besser die in jetziger Werbung befindtliche postulata,                      von jhnen erpressen köndte.</p>
          <p>Ein fast gleichmässige Meynung hat es mit Jhrer Fürstl. Gn. zu Bamberg vnnd                      Würtzburg vorgenommenen Werbung / in deme sich die Correspondirende Stände deß                      Fränckischen Crayses selbsten zuerjnnern wissen / als / vermög Nürnbergischen                      Krayses Abschiedt / sie den neunden Aprilis / deß nechstverschienenen 1619.                      Jahres / dem Krayß- Obersten per maiora einige sampte Verfassung / (darzu der                      Catholischen Ständte Abgesandten / auß mangel habender Instruction / sich nicht                      erklären köndten) aufftragen wollen / daß vnverantwortet / deren zu endtlicher                      Resolution verglichener Zeit / auch vnerachtet beschehener Vertröstung vnnd                      billichmässiger Erbietung / daß die Catholische Stände mit der                      Particularverfassung / nach anleytung der Executions Ordnung / dem Krayß zu                      gutem / sich gefast halten wolten / Marggraff Christians zu Bayreut Fürstl.                      Durchl. Auffwerbung zu Roß vnnd Fuß für allgemeine Krayßstände Patenta                      außgetheilet / mit dero offentlichen vnd vnverholenen Bedrawung / daß man solch                      Volck auff die jenige Stände / so zu dieser Verfassung nicht verstehen wolten /                      legen / vnnd sie damit wohl zum Zweck bringen wolte / auch alsbald / ehe man sie                      auff die Catholische fünff Conditiones, so alle in gemelten Reichs Executions                      Ordnungen gegründet / im geringsten erkläret / wenigers aber dieses alles (die                      doch billich seyn sollen / vnnd man schuldig gewesen) adimplirt / vnnd zu                      würcklicher Verfassung / gantz eyfferich gegriffen / vnnd dieselbe / wie sie                      noch vorhanden / vnnd je länger je mehr gestärckt wirdt / auff vnnd zur Hand                      gebracht. Durch welches Sein Fürstl. Gn. zu Bamberg vnd Mürtzburg / wie auch das                      frische Exempel / das vor wenig Jahren / durch zu viel Trawen vnnd langes                      Zusehen / erlittenen / vnnd biß dato nach der angehörigen armen Vnterthanen                      vnvergessenen Schadens / sie zu der habenden Gegenbereitschafft / deren sie /                      vnnd andere Geistliche Ständte / wann sie nur bey gleich vnnd rechtem gelassen                      würden / gevbriget / vnd in begebenden Nothfällen aber sich nicht weniger als                      andere befugt zu seyn / erachten / gleichsamb angetrieben vnd genötiget worden.</p>
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[368/0419] Jhr. Churf. Durchl. vnnd andern jhren benachbarten Catholischen Ständen geziemet habe / dero arme Vnderthanen in solcher beharrlichen Trangsal / vnnd wolgefalligen Willen dieser Leute / ohne Hülffe vnnd Trost zuverlassen / vnd jhnen nicht viel mehr Pflicht vnnd Ehren halben gebühret habe / bevorab aber / da sie verspürt / daß man länger je mehr zur Thätligkeit geschritten / vnnd jhre in der Pfaltz gelegen Güter vnd Gefälle / de facto auffzuhalten / ein Anfang gemacht / auff eine zulässige Defension bedacht zu seyn / das läst man männiglich erkennen. Man hat sich jhrer Correspondirenden Theils vnderstanden / diese vnterschiedliche Werbungen da mit zubeschönen / als wann sie nur zu eines vnd andern Standes blosser Leibs Guardia angesehen / der Außgang aber hat bezeuget / daß dieselbige eine theils den Ständen in Böheimb zu gutem / vnnd wider Jhre Kayserl. Mayest. als jhr von GOTT vorgesteltes höchstes Haupt verwendet: Andern theils aber darumb an der Hand behalten worden / auff daß man die Catholische Stände damit vermutlich im Zwang halte / vnnd wie es nunmehr in dem Werck erscheinet / jhnen allenthalben ten Weg mit jhrer Defension abzulauffen / vnnd desto besser die in jetziger Werbung befindtliche postulata, von jhnen erpressen köndte. Ein fast gleichmässige Meynung hat es mit Jhrer Fürstl. Gn. zu Bamberg vnnd Würtzburg vorgenommenen Werbung / in deme sich die Correspondirende Stände deß Fränckischen Crayses selbsten zuerjnnern wissen / als / vermög Nürnbergischen Krayses Abschiedt / sie den neunden Aprilis / deß nechstverschienenen 1619. Jahres / dem Krayß- Obersten per maiora einige sampte Verfassung / (darzu der Catholischen Ständte Abgesandten / auß mangel habender Instruction / sich nicht erklären köndten) aufftragen wollen / daß vnverantwortet / deren zu endtlicher Resolution verglichener Zeit / auch vnerachtet beschehener Vertröstung vnnd billichmässiger Erbietung / daß die Catholische Stände mit der Particularverfassung / nach anleytung der Executions Ordnung / dem Krayß zu gutem / sich gefast halten wolten / Marggraff Christians zu Bayreut Fürstl. Durchl. Auffwerbung zu Roß vnnd Fuß für allgemeine Krayßstände Patenta außgetheilet / mit dero offentlichen vnd vnverholenen Bedrawung / daß man solch Volck auff die jenige Stände / so zu dieser Verfassung nicht verstehen wolten / legen / vnnd sie damit wohl zum Zweck bringen wolte / auch alsbald / ehe man sie auff die Catholische fünff Conditiones, so alle in gemelten Reichs Executions Ordnungen gegründet / im geringsten erkläret / wenigers aber dieses alles (die doch billich seyn sollen / vnnd man schuldig gewesen) adimplirt / vnnd zu würcklicher Verfassung / gantz eyfferich gegriffen / vnnd dieselbe / wie sie noch vorhanden / vnnd je länger je mehr gestärckt wirdt / auff vnnd zur Hand gebracht. Durch welches Sein Fürstl. Gn. zu Bamberg vnd Mürtzburg / wie auch das frische Exempel / das vor wenig Jahren / durch zu viel Trawen vnnd langes Zusehen / erlittenen / vnnd biß dato nach der angehörigen armen Vnterthanen vnvergessenen Schadens / sie zu der habenden Gegenbereitschafft / deren sie / vnnd andere Geistliche Ständte / wann sie nur bey gleich vnnd rechtem gelassen würden / gevbriget / vnd in begebenden Nothfällen aber sich nicht weniger als andere befugt zu seyn / erachten / gleichsamb angetrieben vnd genötiget worden. Wie es mit deß Hertzogen in Bayern Fürst. Durchl. Werbung bewandt / vnnd was sie darzu bewegt / ist auß jhren eigenen von sich gegebener Resolution / genugsamb zuvernehmen / dahin man sich geliebter kürtze halben referiren thut. Wer nun dem andern Theil / zu ergreiffung der Waffen / zum ersten Vrsach geben / das ist leichtlich zu finden. Es möchten aber offtgemeldte Catholische Stände / in jhrer zum ersten ergriffenen Verfassung nicht allein verbleiben / sondern dieselbig von Tag zu Tag mehren vnnd stärcken / weil das in dem Königreich Böheimb entstandene Fewer / nunmehr gar vberhand genommen / vnnd die Cron Hungarn / wie auch Ober vnnd Nider Oesterreich zugleich ergriffen / dermassen / daß die Catholische eines theils von jhren Mittständen angesprengt werden wollen / sich denselben in jhren Postulatis vnweigerlich zu bequemen / oder der Kriegs Execution zuerwarten. Anders Theils aber wegen dero von viel hundert Jahren hero / mit darstreckung so vielen Christlichen Bluts / gegen dem Erbfeindt Christlichen Nahmens erhalten / vnd an jetzo auffs eusserst periclitirenden Vngarischen Grätzen sich gleichsam der ewigen Dienstbarkeit zubefahren haben / Jhnen vnd deß Hertzogen in Bayern Fürstl. Durchl. welche vor andern dem Vnglück am nechsten gesessen / von einigem Menschen mit Fug zugemuhtet werden köndten / die ohne männiglichs Nachtheil / zu jhr vnnd der jhrigen wolerlaubten blosse Defension ergriffene Rettungs Mittel auß Handen zu geben / vnd von einem oder andern theil Gnad oder Vngnad zu gewarten / wann sie nicht zuvor dieser Gefahr vnd deß Genieß der Reichs Constitutionen sampt Religion vnnd Prophan Friedens wehrers gesichert. Es mögen sich aber die Correspondirende Stände auff die jhnen von der Fürstl. Durchl. in Bayern beschehene Sinceration / daß sich dero einiger Beleidigung nicht zu besorgen / vmb so viel mehr zuverlassen / dieweil sie von den Catholischen niemahls ein anders oder widriges erfahren / dieselben auch lieber bey dem erwüntschten Gott wohlgefälligen Frieden verblieben weren / vnd noch verbleiben wolten / wann sie nicht durch die vnauffhörliche Bedrawungen / starcke nachdenckliche Werbungen / schwere Durchzüge / vnd andere vielfaltige außgestandene Hostilitäten / etwas mehrers auff sich zu sehen / vnnd eben nit nach anderer Lente Willen zu leben / vndendtlich auch vielleicht derer / in obberührter Werbung

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/419>, abgerufen am 22.11.2024.