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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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dem Fürsten aufferleget worden / in dem Schloß zu Lintz erschienen / vnnd mit Vberreichung einer Schrifft bezeuget / daß sie keines Wegs den Eyd zum Gehorsamb leisten köndten / ehe sie der künfftigen Confirmation jhrer Privilegien / so wol was die Politische / als die Religions Sachen anbetreffe / versichert würden / sie könten auch die auffgerichte Confoederation mit Böhmen nicht auffkünden vnd violiren: nichts desto weniger haben sie die Originalbrieff der Bündnuß / von den Ständen in Böheimb vnnd der Länder Deputierten vnderschrieben vnnd besieglet / vbergeben.

Darauff der Hertzog geantwortet / sie hetten sich jhrer Privilegien halber nichts praejudicirliches zu befahren / wann sie allein auff gegenwärtige Trew vnnd Gehorsam dem Keyser gelobten.

Ober Enserische Stände schweren dem Hertzog in Bayern. Auff solches ist endlich den 10. Augusti das Jurament geschehen / welches erstlich die Geistlichen / hernach der Ritterstandt / vnd dann der Bürgerstandt abgeleget / daß sie dem jenigen nachkommen wolten / was jhnen von Jhrer Durchleuchtigkeit im Nahmen Keyserl. Majest aufferleget / biß endlich Jhr. Majest. selbsten zu seiner Zeit vnd Orth die Erbhuldigung als von rechtmässigen Vnderthanen erforderte.

Wie nun das Jurament geschehen / ist der von Herbersdorff / so ein Obrister vder fünffhundert Reutter war / zum Statthalter verordnet worden.

Nach so gestalten Sachen hat der Hertzog etliche Tag still ligen müssen / wegen grossen Gewässers / so vom stetigen Regen entstanden. Wie aber Hertzog Maximilian ziehet von Lintz auff Böhmen. solches wider etwas gefallen / ist er mit drey Regimentern die Reiß wider angetretten / vnnd deß andern Tags nach Freystatt kommen / daselbst er von dem Rath mit müglichster Ehr empfangen worden. Allda hat er auch angetroffen den Balthasarn von Marradas / einen tapffern Spanischen Obristen / welcher Keyserlicher Majestat bey Budweiß vnd in Böhmen nicht geringen Nutzen durch seine Mannheit geschafft: mit selbigem hat der Herzog etliche Tag lang sich / wie die Sachen am füglichsten anzugreiffen / berathschlaget: Vnder dessen auch das Kriegsvolck sich wegen gehabter Mühe wider etwas erquicket / die Wägen / mit welchen das Geschütz vnnd andere Kriegs Instrumenten geführet / welche wegen der bösen Weg sehr schadhafft vnd zerbrochen weren / wider außgebessert worden.

Hertzogs Maximiliani Schreiben an die Böhmen. Von da auß wurde ein Currier an die Böhmen / Mährer / Schlesier / vnd den Pfaltzgraffen geschicket / vnd jhnen angedeutet was Jh. Keyserl. Maj. jhrenthalben / für eine Commission gegeben: vnd dieses wurde auch schrifftlich verfasset / vnd befohlen / daß es hin vnd wider in die Länder geschicket werden solte. Das erste Schreiben war dieses Inhalts;

Von dem Römischen Keyser auch König in Vngarn vnd Böhmen / were jhme ein schweres Ampt / welches auch zugleich an alle Stände deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Länder gehörete / welches er alsobald exequiren solte / auffgetragen: Vnd were er darüber von Hertzen leydig / daß von jnen / so gar kein statt gegeben worden / den so vielfaltigen Warnungen vnd Ermahnungen / so jhnen von Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs geschehen / sonderlich aber dem guten vnd getrewen Rath seiner selbs / in dem er jhnen auß guten Gründen bewiesen / was für grosses Vnheyl sie nicht allein dem Königreich / Böheimb / sondern auch den benachbarten Landen / vnd dem gantzen Römischen Reich zuzögen / wie alles nemlich dem eussersten Verderben am nechsten seye / alldieweil die Stände in Böhmen hindangesetzet aller Rathschläge / dardurch dem gemeinen Wesen könne geholffen werden / die Sachen in den Stande gebracht / da endlich die letzte remedia für die Hand genommen / vnnd jetzo mit dem Schwerd das jenige so verderbet herauß geschnitten werden / damit nicht der noch vnversehrte Theil auch davon inficirt würde / welches dann ohne Vergiessung viel Christenbluts nicht wol geschehen könte.

Vor welcher mühsamen vnd gefährlichen Function / hette er sich hefftig entsetzet / vnd were gäntzlich von solchem Gewalt abgestanden / wo er nicht von der höchsten jhme von Gott vorgesetzten deß Reichs Obrigkeit vnd Keyser / deme er Gehorsam zu leisten schuldig / zu dieser hohen Sach were erfordert worden.

Derohalben hette er diesen jhme gethanen Befehl durch offentliche Patenten allen Ständen deß Königreichs vnd der incorporirten Landen / vbersenden vnd anzeigen wollen / damit sie erfahren möchten / daß annoch bey der Key. Majest. statt vnd Platz zur Gnaden vorhanden were / wann sie jhrer rechtmässigen Obrigkeit Gehorsam zu leisten sich nicht widersetzen würden / im widrigen aber sie Gewalt / vnnd jhre gerechte Straff erfahren solten. Vmb deß willen solten sie alsbald nach Empfahung dieses Anerbietens sich jhme willfahrig dem Keyser Gehorsam zu leisten / stellen / sich der Keyserlichen Gnad mit gebührlicher Submission fähig machen / vnd jhren Zustand / wie auch der jhrigen / vnd deß Königreichs für Augen schwebende Gefahr wol behertzigen / vnnd jhren Sachen andern Rath schaffen / vnd sich nit also von der Vnterthänigkeit jhrer rechtmässigen Obrigkeit / sonderlich von den jenigen abziehen lassen / welche solches Vnheyls Vrsächer vnd deß Abfalls Anfänger weren: sondern den trawrigen Zustand deß Königreichs / welchs gleichsam schier in den letzten Zügen lege / von dem eussersten Verderben auch grewlichen vnd vnträglichen Joch deß abgesagten Feinds der Christenhenheit (welchs alle von jhme bezwungene Landschafften / Stände vnd Fürsten so jhm vnderthänig seyn müsten / mehr als zu viel empfinden / vnd allzuspat berewen) herauß reissen / vnd jhrem warhafft / rechtmässig erwehlten allergnädigsten König / welchen sie gekrönet / vnd mit dem H. Oel gesalbet / nemlichen der Keyserlichen Majest. (welcher sie sich mit schuldigem Gehorsam durch das allerheyligste Jurament schon zuvor verpflichtet / die auch allen gehorsamen zu vergeben jh-

dem Fürsten aufferleget worden / in dem Schloß zu Lintz erschienen / vnnd mit Vberreichung einer Schrifft bezeuget / daß sie keines Wegs den Eyd zum Gehorsamb leisten köndten / ehe sie der künfftigen Confirmation jhrer Privilegien / so wol was die Politische / als die Religions Sachen anbetreffe / versichert würden / sie könten auch die auffgerichte Confoederation mit Böhmen nicht auffkünden vnd violiren: nichts desto weniger haben sie die Originalbrieff der Bündnuß / von den Ständen in Böheimb vnnd der Länder Deputierten vnderschrieben vnnd besieglet / vbergeben.

Darauff der Hertzog geantwortet / sie hetten sich jhrer Privilegien halber nichts praejudicirliches zu befahren / wann sie allein auff gegenwärtige Trew vnnd Gehorsam dem Keyser gelobten.

Ober Enserische Stände schweren dem Hertzog in Bayern. Auff solches ist endlich den 10. Augusti das Jurament geschehen / welches erstlich die Geistlichen / hernach der Ritterstandt / vnd dann der Bürgerstandt abgeleget / daß sie dem jenigen nachkommen wolten / was jhnen von Jhrer Durchleuchtigkeit im Nahmen Keyserl. Majest aufferleget / biß endlich Jhr. Majest. selbsten zu seiner Zeit vnd Orth die Erbhuldigung als von rechtmässigen Vnderthanen erforderte.

Wie nun das Jurament geschehen / ist der von Herbersdorff / so ein Obrister vder fünffhundert Reutter war / zum Statthalter verordnet worden.

Nach so gestalten Sachen hat der Hertzog etliche Tag still ligen müssen / wegen grossen Gewässers / so vom stetigen Regen entstanden. Wie aber Hertzog Maximilian ziehet von Lintz auff Böhmen. solches wider etwas gefallen / ist er mit drey Regimentern die Reiß wider angetretten / vnnd deß andern Tags nach Freystatt kommen / daselbst er von dem Rath mit müglichster Ehr empfangen worden. Allda hat er auch angetroffen den Balthasarn von Marradas / einen tapffern Spanischen Obristen / welcher Keyserlicher Majestat bey Budweiß vnd in Böhmen nicht geringen Nutzen durch seine Mannheit geschafft: mit selbigem hat der Herzog etliche Tag lang sich / wie die Sachen am füglichsten anzugreiffen / berathschlaget: Vnder dessen auch das Kriegsvolck sich wegen gehabter Mühe wider etwas erquicket / die Wägen / mit welchen das Geschütz vnnd andere Kriegs Instrumenten geführet / welche wegen der bösen Weg sehr schadhafft vnd zerbrochen weren / wider außgebessert worden.

Hertzogs Maximiliani Schreiben an die Böhmen. Von da auß wurde ein Currier an die Böhmen / Mährer / Schlesier / vnd den Pfaltzgraffen geschicket / vnd jhnen angedeutet was Jh. Keyserl. Maj. jhrenthalben / für eine Commission gegeben: vnd dieses wurde auch schrifftlich verfasset / vnd befohlen / daß es hin vnd wider in die Länder geschicket werden solte. Das erste Schreiben war dieses Inhalts;

Von dem Römischen Keyser auch König in Vngarn vnd Böhmen / were jhme ein schweres Ampt / welches auch zugleich an alle Stände deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Länder gehörete / welches er alsobald exequiren solte / auffgetragen: Vnd were er darüber von Hertzen leydig / daß von jnen / so gar kein statt gegeben worden / den so vielfaltigen Warnungen vnd Ermahnungen / so jhnen von Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs geschehen / sonderlich aber dem guten vnd getrewen Rath seiner selbs / in dem er jhnen auß guten Gründen bewiesen / was für grosses Vnheyl sie nicht allein dem Königreich / Böheimb / sondern auch den benachbarten Landen / vnd dem gantzen Römischen Reich zuzögen / wie alles nemlich dem eussersten Verderben am nechsten seye / alldieweil die Stände in Böhmen hindangesetzet aller Rathschläge / dardurch dem gemeinen Wesen könne geholffen werden / die Sachen in den Stande gebracht / da endlich die letzte remedia für die Hand genommen / vnnd jetzo mit dem Schwerd das jenige so verderbet herauß geschnitten werden / damit nicht der noch vnversehrte Theil auch davon inficirt würde / welches dann ohne Vergiessung viel Christenbluts nicht wol geschehen könte.

Vor welcher mühsamen vñ gefährlichen Function / hette er sich hefftig entsetzet / vnd were gäntzlich von solchem Gewalt abgestanden / wo er nicht von der höchsten jhme von Gott vorgesetzten deß Reichs Obrigkeit vnd Keyser / deme er Gehorsam zu leisten schuldig / zu dieser hohen Sach were erfordert worden.

Derohalben hette er diesen jhme gethanen Befehl durch offentliche Patenten allen Ständen deß Königreichs vnd der incorporirten Landen / vbersenden vnd anzeigen wollen / damit sie erfahren möchten / daß annoch bey der Key. Majest. statt vnd Platz zur Gnaden vorhanden were / wann sie jhrer rechtmässigen Obrigkeit Gehorsam zu leisten sich nicht widersetzen würden / im widrigen aber sie Gewalt / vnnd jhre gerechte Straff erfahren solten. Vmb deß willẽ solten sie alsbald nach Empfahũg dieses Anerbietens sich jhme willfahrig dem Keyser Gehorsam zu leisten / stellen / sich der Keyserlichen Gnad mit gebührlicher Submission fähig machen / vnd jhren Zustand / wie auch der jhrigen / vnd deß Königreichs für Augen schwebende Gefahr wol behertzigen / vnnd jhren Sachen andern Rath schaffen / vnd sich nit also von der Vnterthänigkeit jhrer rechtmässigen Obrigkeit / sonderlich von den jenigen abziehẽ lassen / welche solches Vnheyls Vrsächer vnd deß Abfalls Anfänger weren: sondern den trawrigen Zustand deß Königreichs / welchs gleichsam schier in den letzten Zügẽ lege / von dem eussersten Verderben auch grewlichen vnd vnträglichen Joch deß abgesagten Feinds der Christenhenheit (welchs alle von jhme bezwungene Landschafften / Stände vnd Fürsten so jhm vnderthänig seyn müsten / mehr als zu viel empfinden / vnd allzuspat berewen) herauß reissen / vnd jhrem warhafft / rechtmässig erwehlten allergnädigsten König / welchen sie gekrönet / vnd mit dem H. Oel gesalbet / nemlichen der Keyserlichen Majest. (welcher sie sich mit schuldigem Gehorsam durch das allerheyligste Jurament schon zuvor verpflichtet / die auch allen gehorsamẽ zu vergeben jh-

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          <p>Darauff der Hertzog geantwortet / sie hetten sich jhrer Privilegien halber nichts                      praejudicirliches zu befahren / wann sie allein auff gegenwärtige Trew vnnd                      Gehorsam dem Keyser gelobten.</p>
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          <p>Von dem Römischen Keyser auch König in Vngarn vnd Böhmen / were jhme ein schweres                      Ampt / welches auch zugleich an alle Stände deß Königreichs Böhmen vnd der                      incorporirten Länder gehörete / welches er alsobald exequiren solte /                      auffgetragen: Vnd were er darüber von Hertzen leydig / daß von jnen / so gar                      kein statt gegeben worden / den so vielfaltigen Warnungen vnd Ermahnungen / so                      jhnen von Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs geschehen / sonderlich aber dem                      guten vnd getrewen Rath seiner selbs / in dem er jhnen auß guten Gründen                      bewiesen / was für grosses Vnheyl sie nicht allein dem Königreich / Böheimb /                      sondern auch den benachbarten Landen / vnd dem gantzen Römischen Reich zuzögen /                      wie alles nemlich dem eussersten Verderben am nechsten seye / alldieweil die                      Stände in Böhmen hindangesetzet aller Rathschläge / dardurch dem gemeinen Wesen                      könne geholffen werden / die Sachen in den Stande gebracht / da endlich die                      letzte remedia für die Hand genommen / vnnd jetzo mit dem Schwerd das jenige so                      verderbet herauß geschnitten werden / damit nicht der noch vnversehrte Theil                      auch davon inficirt würde / welches dann ohne Vergiessung viel Christenbluts                      nicht wol geschehen könte.</p>
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[446/0505] dem Fürsten aufferleget worden / in dem Schloß zu Lintz erschienen / vnnd mit Vberreichung einer Schrifft bezeuget / daß sie keines Wegs den Eyd zum Gehorsamb leisten köndten / ehe sie der künfftigen Confirmation jhrer Privilegien / so wol was die Politische / als die Religions Sachen anbetreffe / versichert würden / sie könten auch die auffgerichte Confoederation mit Böhmen nicht auffkünden vnd violiren: nichts desto weniger haben sie die Originalbrieff der Bündnuß / von den Ständen in Böheimb vnnd der Länder Deputierten vnderschrieben vnnd besieglet / vbergeben. Darauff der Hertzog geantwortet / sie hetten sich jhrer Privilegien halber nichts praejudicirliches zu befahren / wann sie allein auff gegenwärtige Trew vnnd Gehorsam dem Keyser gelobten. Auff solches ist endlich den 10. Augusti das Jurament geschehen / welches erstlich die Geistlichen / hernach der Ritterstandt / vnd dann der Bürgerstandt abgeleget / daß sie dem jenigen nachkommen wolten / was jhnen von Jhrer Durchleuchtigkeit im Nahmen Keyserl. Majest aufferleget / biß endlich Jhr. Majest. selbsten zu seiner Zeit vnd Orth die Erbhuldigung als von rechtmässigen Vnderthanen erforderte. Ober Enserische Stände schweren dem Hertzog in Bayern. Wie nun das Jurament geschehen / ist der von Herbersdorff / so ein Obrister vder fünffhundert Reutter war / zum Statthalter verordnet worden. Nach so gestalten Sachen hat der Hertzog etliche Tag still ligen müssen / wegen grossen Gewässers / so vom stetigen Regen entstanden. Wie aber solches wider etwas gefallen / ist er mit drey Regimentern die Reiß wider angetretten / vnnd deß andern Tags nach Freystatt kommen / daselbst er von dem Rath mit müglichster Ehr empfangen worden. Allda hat er auch angetroffen den Balthasarn von Marradas / einen tapffern Spanischen Obristen / welcher Keyserlicher Majestat bey Budweiß vnd in Böhmen nicht geringen Nutzen durch seine Mannheit geschafft: mit selbigem hat der Herzog etliche Tag lang sich / wie die Sachen am füglichsten anzugreiffen / berathschlaget: Vnder dessen auch das Kriegsvolck sich wegen gehabter Mühe wider etwas erquicket / die Wägen / mit welchen das Geschütz vnnd andere Kriegs Instrumenten geführet / welche wegen der bösen Weg sehr schadhafft vnd zerbrochen weren / wider außgebessert worden. Hertzog Maximilian ziehet von Lintz auff Böhmen. Von da auß wurde ein Currier an die Böhmen / Mährer / Schlesier / vnd den Pfaltzgraffen geschicket / vnd jhnen angedeutet was Jh. Keyserl. Maj. jhrenthalben / für eine Commission gegeben: vnd dieses wurde auch schrifftlich verfasset / vnd befohlen / daß es hin vnd wider in die Länder geschicket werden solte. Das erste Schreiben war dieses Inhalts; Hertzogs Maximiliani Schreiben an die Böhmen. Von dem Römischen Keyser auch König in Vngarn vnd Böhmen / were jhme ein schweres Ampt / welches auch zugleich an alle Stände deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Länder gehörete / welches er alsobald exequiren solte / auffgetragen: Vnd were er darüber von Hertzen leydig / daß von jnen / so gar kein statt gegeben worden / den so vielfaltigen Warnungen vnd Ermahnungen / so jhnen von Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs geschehen / sonderlich aber dem guten vnd getrewen Rath seiner selbs / in dem er jhnen auß guten Gründen bewiesen / was für grosses Vnheyl sie nicht allein dem Königreich / Böheimb / sondern auch den benachbarten Landen / vnd dem gantzen Römischen Reich zuzögen / wie alles nemlich dem eussersten Verderben am nechsten seye / alldieweil die Stände in Böhmen hindangesetzet aller Rathschläge / dardurch dem gemeinen Wesen könne geholffen werden / die Sachen in den Stande gebracht / da endlich die letzte remedia für die Hand genommen / vnnd jetzo mit dem Schwerd das jenige so verderbet herauß geschnitten werden / damit nicht der noch vnversehrte Theil auch davon inficirt würde / welches dann ohne Vergiessung viel Christenbluts nicht wol geschehen könte. Vor welcher mühsamen vñ gefährlichen Function / hette er sich hefftig entsetzet / vnd were gäntzlich von solchem Gewalt abgestanden / wo er nicht von der höchsten jhme von Gott vorgesetzten deß Reichs Obrigkeit vnd Keyser / deme er Gehorsam zu leisten schuldig / zu dieser hohen Sach were erfordert worden. Derohalben hette er diesen jhme gethanen Befehl durch offentliche Patenten allen Ständen deß Königreichs vnd der incorporirten Landen / vbersenden vnd anzeigen wollen / damit sie erfahren möchten / daß annoch bey der Key. Majest. statt vnd Platz zur Gnaden vorhanden were / wann sie jhrer rechtmässigen Obrigkeit Gehorsam zu leisten sich nicht widersetzen würden / im widrigen aber sie Gewalt / vnnd jhre gerechte Straff erfahren solten. Vmb deß willẽ solten sie alsbald nach Empfahũg dieses Anerbietens sich jhme willfahrig dem Keyser Gehorsam zu leisten / stellen / sich der Keyserlichen Gnad mit gebührlicher Submission fähig machen / vnd jhren Zustand / wie auch der jhrigen / vnd deß Königreichs für Augen schwebende Gefahr wol behertzigen / vnnd jhren Sachen andern Rath schaffen / vnd sich nit also von der Vnterthänigkeit jhrer rechtmässigen Obrigkeit / sonderlich von den jenigen abziehẽ lassen / welche solches Vnheyls Vrsächer vnd deß Abfalls Anfänger weren: sondern den trawrigen Zustand deß Königreichs / welchs gleichsam schier in den letzten Zügẽ lege / von dem eussersten Verderben auch grewlichen vnd vnträglichen Joch deß abgesagten Feinds der Christenhenheit (welchs alle von jhme bezwungene Landschafften / Stände vnd Fürsten so jhm vnderthänig seyn müsten / mehr als zu viel empfinden / vnd allzuspat berewen) herauß reissen / vnd jhrem warhafft / rechtmässig erwehlten allergnädigsten König / welchen sie gekrönet / vnd mit dem H. Oel gesalbet / nemlichen der Keyserlichen Majest. (welcher sie sich mit schuldigem Gehorsam durch das allerheyligste Jurament schon zuvor verpflichtet / die auch allen gehorsamẽ zu vergeben jh-

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/505>, abgerufen am 22.11.2024.