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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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nen mit vorigen Gnaden gewogen zu seyn willfährig were) solches wider zustellen / damit durch erwünschte Widerbringung deß Friedens das Königreich von Tag zu Tag vielmehr je länger je mehr florirte / als daß sie mit angefangener Halßstarrigkeit fortführen / vnd die gewisse Ruin / vnd deß Königreichs Vndergang / mit jhrer ewigen Schand / welche sie bey aller Posterität zu gewarten / durch Hindansetzung der Keyserlichen / jhnen so offt angebottenen Gnad / jhnen selbs vber den Halß brächten / auch sich selbs / jhre Weib vnnd Kinder / vnnd gantze Geschlecht / ja das herrliche Königreich selbsten dem Kriegsvolck vnnd den Außländischen Nationen zu einem Raub außsetzeten.

Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben / als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren / damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten.

Derohalben solten die Stände diese letzte Denunciation vnd Citation in allen Ständen vnd Flecken publiciren lassen / damit so etwas widriges vorgienge / jhnen dessen keine Schuld zugemessen werden solte.

Die Keyserliche Patenten / so dem Durchleuchtigsten Fürsten Maximilian vberschickt worden / die Böhmen zum Gehorsam zu bringen / sind dieses Innhalts gewesen;

Inhalt der Keyserlichen Commission dem Hertzogen in Bayern vber das Königreich Böhmen gegeben. Die Stände würden sich wol zu erinnern wissen der grausamen vnd vnerhörten That / in dem etliche vnder jhnen sich vnderstehen dörffen Anno 1618. zween vorneme deß Königreichs Statthalter sampt dem Secretario / auß der Königlichen Cantzley hinab in den Schloßgraben zu stürtzen / vnnd alsobald zu Handhabung solches Bubenstücks Kriegsvolck zu mustern / vnnd andere viel Ding zum Verderben deß Königreichs anzustellen. Welches als Keyser Matthias J. M. Vetter vnnd Vatter in Erfahrung gebracht / damit solchem wachsenden Vnhell bey zeiten gewehret würde / hette er durch offentliche Patenten die Stände von diesem vbelangefangenen Wesen trewlich abgemahnet / vnnd sich bereitwillig anerbotten eine Legation an die Stände zu schicktn / welche jhre Sachen anhören vnd vergleichen / auch zugleich in Jhrer Key. M. Namen versprechen solte / daß deß Königreichs Praerogativ / Immuniteten vnd Privilegien / vnd insonderheit der Majestät Brieff in jhrem Valor solten erhalten / vnd alle deß Königreichs Innwohner beschützet vnd beschirmet werden. Weil aber Jh. M. mit solchen trewlichen vnd wolmeynenden Erinnerungen / Verheissungen vnd Obtestationen (welche schrifftlich verfasset / von den Authoren der Rebellion hinderhalten worden / damit sie dem gemeinen Volck nicht vberkämen /) nichts bey den hartneckigen Rebellen außrichten mögen / vnnd dieselbe nicht allein in jhrem bösen Vorhaben verharreten / sondern auch noch die Sachen je länger je ärger macheten / in dem sie eine newe Regiments Form angerichtet / auß jhrem Mittel dreissig Verwalter deß Königreichs / welche sie Directorn nenneten / auffgeworffen / die Besatzungen allenthalben verstärcket / die Vnderthanen mit schweren Exactionen beleget / vielen jhre Güter mit Gewalt genommen / die Königliche Empter / vnd die jährliche Einkommen / vnd Tribut an sich gezogen: vnd zu jhrer höchsten Obrigkeit nemlichen J. Kön. Maj. Schmach vnd Verschimpffung / Famoßschrifften / welche mit falschen vnd erdichteten Sachen angefüllet / durch das gantze Königreich vnd das Rö. Reich außgebreitet / vnd ander dergleichen vnzimliche Ding mehr begangen.

Durch welches J. Key. M. were bewogen worden / daß er noch selbiges Jahr auff Montags nach S. Jacobi / das zweyte Mandat an die Stände geschicket / in welchem nach obbemeldter Sachen Erzehlung / er jhnen ernstlich aufferleget / daß sie von jhren Gottlosen Rathschlägen abstünden / mit Beträwung / daß / welche nicht alsobald nach Lesung solches / vnd so sie abwesend / in viertzehen Tagen / sich in Keyserliche Devotion begeben würden / für Rebellen vnd Feinde deß gemeinen Nutzen solten gehalten werden. Aber die besagte halßstarrige Leut weren hierdurch nichts beweget worden / hetten jhre consilia nit allein nicht verbessert / sondern noch je länger je mehr darinn verstärcket worden / vnnd von Tag zu Tag eyfferiger darinn fortgefahren.

Nachdem nun hierzwischen der Keyser mit Todt abgangen / hette Ferdinandus / als Successor deß Königreichs vnd Regiments die gewisse Hoffnung geschöpffet / es würden bey Antritt eines newen Fürsten / die Vnderthanen / welche zuvor tumultuiret / auch eines andern Sinnes werden / vnd gegen Jh. M. als zuvor von jhnen angenommenen / gekrönten König vnd Erbherren / als bald zu Anfang der Regierung / sich als getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen gebührete / erzeigen / weil sie niemals in keinem Ding von jhme offendiret / auch von J. M. ein Schreiben voll Keyserlicher Gnad vnd Milte / mit sampt der Confirmation aller jhrer Privilegien vnd deß Majestätbrieffs / an den Obristen Burggraffen / cum consueta lege remitten darum geschicket / ein Anstand gemacht / vnd alle Feindthätlichkeiten eingestellet / auch dero Willfährigkeit / das Kriegsvolck abzudancken / zu wissen gemacht worden / wann sie nur ein Zeichen zum Frieden vnd gebührenden Gehorsam erweisen würden. Ja Jhre Maj. were auch willig gewesen / mit Jhro vom Frieden vnd Perdon handlen zu lassen / vnd zugeben wollen / daß sie Interponenten vnd Vnderhändler darzu verordneten / vnd hette also / als ein friedliebender Keyser / das eusserste versuchet / dardurch J. M. jnen dero Eyffer vnd Ernst zu Annemung der friedlichen Mit-

nen mit vorigen Gnaden gewogen zu seyn willfährig were) solches wider zustellen / damit durch erwünschte Widerbringung deß Friedens das Königreich von Tag zu Tag vielmehr je länger je mehr florirte / als daß sie mit angefangener Halßstarrigkeit fortführen / vnd die gewisse Ruin / vnd deß Königreichs Vndergang / mit jhrer ewigen Schand / welche sie bey aller Posterität zu gewarten / durch Hindansetzung der Keyserlichen / jhnen so offt angebottenen Gnad / jhnen selbs vber den Halß brächten / auch sich selbs / jhre Weib vnnd Kinder / vnnd gantze Geschlecht / ja das herrliche Königreich selbsten dem Kriegsvolck vnnd den Außländischen Nationen zu einem Raub außsetzeten.

Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben / als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren / damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten.

Derohalben solten die Stände diese letzte Denunciation vnd Citation in allen Ständen vnd Flecken publiciren lassen / damit so etwas widriges vorgienge / jhnen dessen keine Schuld zugemessen werden solte.

Die Keyserliche Patenten / so dem Durchleuchtigsten Fürsten Maximilian vberschickt worden / die Böhmen zum Gehorsam zu bringen / sind dieses Innhalts gewesen;

Inhalt der Keyserlichen Commission dem Hertzogen in Bayern vber das Königreich Böhmen gegeben. Die Stände würden sich wol zu erinnern wissen der grausamen vnd vnerhörten That / in dem etliche vnder jhnen sich vnderstehen dörffen Anno 1618. zween vorneme deß Königreichs Statthalter sampt dem Secretario / auß der Königlichen Cantzley hinab in den Schloßgraben zu stürtzen / vnnd alsobald zu Handhabung solches Bubenstücks Kriegsvolck zu mustern / vnnd andere viel Ding zum Verderben deß Königreichs anzustellen. Welches als Keyser Matthias J. M. Vetter vnnd Vatter in Erfahrung gebracht / damit solchem wachsendẽ Vnhell bey zeiten gewehret würde / hette er durch offentliche Patenten die Stände von diesem vbelangefangenen Wesen trewlich abgemahnet / vnnd sich bereitwillig anerbotten eine Legation an die Stände zu schicktn / welche jhre Sachen anhören vnd vergleichen / auch zugleich in Jhrer Key. M. Namen versprechen solte / daß deß Königreichs Praerogativ / Immuniteten vñ Privilegien / vnd insonderheit der Majestät Brieff in jhrem Valor solten erhalten / vnd alle deß Königreichs Innwohner beschützet vnd beschirmet werden. Weil aber Jh. M. mit solchen trewlichen vnd wolmeynenden Erinnerungen / Verheissungen vnd Obtestationẽ (welche schrifftlich verfasset / von den Authoren der Rebellion hinderhaltẽ worden / damit sie dem gemeinen Volck nicht vberkämen /) nichts bey den hartneckigen Rebellen außrichten mögen / vnnd dieselbe nicht allein in jhrem bösen Vorhaben verharreten / sondern auch noch die Sachen je länger je ärger macheten / in dem sie eine newe Regiments Form angerichtet / auß jhrem Mittel dreissig Verwalter deß Königreichs / welche sie Directorn nennetẽ / auffgeworffen / die Besatzungen allenthalben verstärcket / die Vnderthanen mit schweren Exactionen beleget / vielen jhre Güter mit Gewalt genommen / die Königliche Empter / vnd die jährliche Einkommen / vnd Tribut an sich gezogen: vnd zu jhrer höchsten Obrigkeit nemlichen J. Kön. Maj. Schmach vnd Verschimpffung / Famoßschrifften / welche mit falschẽ vnd erdichtetẽ Sachen angefüllet / durch das gantze Königreich vnd das Rö. Reich außgebreitet / vñ ander dergleichẽ vnzimliche Ding mehr begangẽ.

Durch welches J. Key. M. were bewogen worden / daß er noch selbiges Jahr auff Montags nach S. Jacobi / das zweyte Mandat an die Stände geschicket / in welchem nach obbemeldter Sachen Erzehlung / er jhnen ernstlich aufferleget / daß sie von jhren Gottlosen Rathschlägen abstünden / mit Beträwung / daß / welche nicht alsobald nach Lesung solches / vnd so sie abwesend / in viertzehen Tagen / sich in Keyserliche Devotion begeben würden / für Rebellen vnd Feinde deß gemeinen Nutzen solten gehalten werden. Aber die besagte halßstarrige Leut weren hierdurch nichts beweget worden / hetten jhre consilia nit allein nicht verbessert / sondern noch je länger je mehr darinn verstärcket worden / vnnd von Tag zu Tag eyfferiger darinn fortgefahren.

Nachdem nun hierzwischen der Keyser mit Todt abgangen / hette Ferdinandus / als Successor deß Königreichs vnd Regiments die gewisse Hoffnung geschöpffet / es würden bey Antritt eines newen Fürsten / die Vnderthanen / welche zuvor tumultuiret / auch eines andern Sinnes werden / vnd gegen Jh. M. als zuvor von jhnen angenommenen / gekrönten König vnd Erbherren / als bald zu Anfang der Regierung / sich als getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen gebührete / erzeigen / weil sie niemals in keinem Ding von jhme offendiret / auch von J. M. ein Schreiben voll Keyserlicher Gnad vnd Milte / mit sampt der Confirmation aller jhrer Privilegien vnd deß Majestätbrieffs / an den Obristen Burggraffen / cum consueta lege remitten darum geschicket / ein Anstand gemacht / vnd alle Feindthätlichkeiten eingestellet / auch dero Willfährigkeit / das Kriegsvolck abzudancken / zu wissen gemacht worden / wann sie nur ein Zeichen zum Frieden vñ gebührenden Gehorsam erweisen würden. Ja Jhre Maj. were auch willig gewesen / mit Jhro vom Frieden vñ Perdon handlen zu lassen / vnd zugeben wollen / daß sie Interponenten vnd Vnderhändler darzu verordneten / vñ hette also / als ein friedliebender Keyser / das eusserste versuchet / dardurch J. M. jnen dero Eyffer vnd Ernst zu Annemung der friedlichen Mit-

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          <p>Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben /                      als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl                      jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von                      männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich                      ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht                      außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren /                      damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der                      gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie                      noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten.</p>
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[447/0506] nen mit vorigen Gnaden gewogen zu seyn willfährig were) solches wider zustellen / damit durch erwünschte Widerbringung deß Friedens das Königreich von Tag zu Tag vielmehr je länger je mehr florirte / als daß sie mit angefangener Halßstarrigkeit fortführen / vnd die gewisse Ruin / vnd deß Königreichs Vndergang / mit jhrer ewigen Schand / welche sie bey aller Posterität zu gewarten / durch Hindansetzung der Keyserlichen / jhnen so offt angebottenen Gnad / jhnen selbs vber den Halß brächten / auch sich selbs / jhre Weib vnnd Kinder / vnnd gantze Geschlecht / ja das herrliche Königreich selbsten dem Kriegsvolck vnnd den Außländischen Nationen zu einem Raub außsetzeten. Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben / als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren / damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten. Derohalben solten die Stände diese letzte Denunciation vnd Citation in allen Ständen vnd Flecken publiciren lassen / damit so etwas widriges vorgienge / jhnen dessen keine Schuld zugemessen werden solte. Die Keyserliche Patenten / so dem Durchleuchtigsten Fürsten Maximilian vberschickt worden / die Böhmen zum Gehorsam zu bringen / sind dieses Innhalts gewesen; Die Stände würden sich wol zu erinnern wissen der grausamen vnd vnerhörten That / in dem etliche vnder jhnen sich vnderstehen dörffen Anno 1618. zween vorneme deß Königreichs Statthalter sampt dem Secretario / auß der Königlichen Cantzley hinab in den Schloßgraben zu stürtzen / vnnd alsobald zu Handhabung solches Bubenstücks Kriegsvolck zu mustern / vnnd andere viel Ding zum Verderben deß Königreichs anzustellen. Welches als Keyser Matthias J. M. Vetter vnnd Vatter in Erfahrung gebracht / damit solchem wachsendẽ Vnhell bey zeiten gewehret würde / hette er durch offentliche Patenten die Stände von diesem vbelangefangenen Wesen trewlich abgemahnet / vnnd sich bereitwillig anerbotten eine Legation an die Stände zu schicktn / welche jhre Sachen anhören vnd vergleichen / auch zugleich in Jhrer Key. M. Namen versprechen solte / daß deß Königreichs Praerogativ / Immuniteten vñ Privilegien / vnd insonderheit der Majestät Brieff in jhrem Valor solten erhalten / vnd alle deß Königreichs Innwohner beschützet vnd beschirmet werden. Weil aber Jh. M. mit solchen trewlichen vnd wolmeynenden Erinnerungen / Verheissungen vnd Obtestationẽ (welche schrifftlich verfasset / von den Authoren der Rebellion hinderhaltẽ worden / damit sie dem gemeinen Volck nicht vberkämen /) nichts bey den hartneckigen Rebellen außrichten mögen / vnnd dieselbe nicht allein in jhrem bösen Vorhaben verharreten / sondern auch noch die Sachen je länger je ärger macheten / in dem sie eine newe Regiments Form angerichtet / auß jhrem Mittel dreissig Verwalter deß Königreichs / welche sie Directorn nennetẽ / auffgeworffen / die Besatzungen allenthalben verstärcket / die Vnderthanen mit schweren Exactionen beleget / vielen jhre Güter mit Gewalt genommen / die Königliche Empter / vnd die jährliche Einkommen / vnd Tribut an sich gezogen: vnd zu jhrer höchsten Obrigkeit nemlichen J. Kön. Maj. Schmach vnd Verschimpffung / Famoßschrifften / welche mit falschẽ vnd erdichtetẽ Sachen angefüllet / durch das gantze Königreich vnd das Rö. Reich außgebreitet / vñ ander dergleichẽ vnzimliche Ding mehr begangẽ. Inhalt der Keyserlichen Commission dem Hertzogen in Bayern vber das Königreich Böhmen gegeben. Durch welches J. Key. M. were bewogen worden / daß er noch selbiges Jahr auff Montags nach S. Jacobi / das zweyte Mandat an die Stände geschicket / in welchem nach obbemeldter Sachen Erzehlung / er jhnen ernstlich aufferleget / daß sie von jhren Gottlosen Rathschlägen abstünden / mit Beträwung / daß / welche nicht alsobald nach Lesung solches / vnd so sie abwesend / in viertzehen Tagen / sich in Keyserliche Devotion begeben würden / für Rebellen vnd Feinde deß gemeinen Nutzen solten gehalten werden. Aber die besagte halßstarrige Leut weren hierdurch nichts beweget worden / hetten jhre consilia nit allein nicht verbessert / sondern noch je länger je mehr darinn verstärcket worden / vnnd von Tag zu Tag eyfferiger darinn fortgefahren. Nachdem nun hierzwischen der Keyser mit Todt abgangen / hette Ferdinandus / als Successor deß Königreichs vnd Regiments die gewisse Hoffnung geschöpffet / es würden bey Antritt eines newen Fürsten / die Vnderthanen / welche zuvor tumultuiret / auch eines andern Sinnes werden / vnd gegen Jh. M. als zuvor von jhnen angenommenen / gekrönten König vnd Erbherren / als bald zu Anfang der Regierung / sich als getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen gebührete / erzeigen / weil sie niemals in keinem Ding von jhme offendiret / auch von J. M. ein Schreiben voll Keyserlicher Gnad vnd Milte / mit sampt der Confirmation aller jhrer Privilegien vnd deß Majestätbrieffs / an den Obristen Burggraffen / cum consueta lege remitten darum geschicket / ein Anstand gemacht / vnd alle Feindthätlichkeiten eingestellet / auch dero Willfährigkeit / das Kriegsvolck abzudancken / zu wissen gemacht worden / wann sie nur ein Zeichen zum Frieden vñ gebührenden Gehorsam erweisen würden. Ja Jhre Maj. were auch willig gewesen / mit Jhro vom Frieden vñ Perdon handlen zu lassen / vnd zugeben wollen / daß sie Interponenten vnd Vnderhändler darzu verordneten / vñ hette also / als ein friedliebender Keyser / das eusserste versuchet / dardurch J. M. jnen dero Eyffer vnd Ernst zu Annemung der friedlichen Mit-

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/506>, abgerufen am 22.11.2024.