Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.nen mit vorigen Gnaden gewogen zu seyn willfährig were) solches wider zustellen / damit durch erwünschte Widerbringung deß Friedens das Königreich von Tag zu Tag vielmehr je länger je mehr florirte / als daß sie mit angefangener Halßstarrigkeit fortführen / vnd die gewisse Ruin / vnd deß Königreichs Vndergang / mit jhrer ewigen Schand / welche sie bey aller Posterität zu gewarten / durch Hindansetzung der Keyserlichen / jhnen so offt angebottenen Gnad / jhnen selbs vber den Halß brächten / auch sich selbs / jhre Weib vnnd Kinder / vnnd gantze Geschlecht / ja das herrliche Königreich selbsten dem Kriegsvolck vnnd den Außländischen Nationen zu einem Raub außsetzeten. Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben / als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren / damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten. Derohalben solten die Stände diese letzte Denunciation vnd Citation in allen Ständen vnd Flecken publiciren lassen / damit so etwas widriges vorgienge / jhnen dessen keine Schuld zugemessen werden solte. Die Keyserliche Patenten / so dem Durchleuchtigsten Fürsten Maximilian vberschickt worden / die Böhmen zum Gehorsam zu bringen / sind dieses Innhalts gewesen; Inhalt der Keyserlichen Commission dem Hertzogen in Bayern vber das Königreich Böhmen gegeben. Die Stände würden sich wol zu erinnern wissen der grausamen vnd vnerhörten That / in dem etliche vnder jhnen sich vnderstehen dörffen Anno 1618. zween vorneme deß Königreichs Statthalter sampt dem Secretario / auß der Königlichen Cantzley hinab in den Schloßgraben zu stürtzen / vnnd alsobald zu Handhabung solches Bubenstücks Kriegsvolck zu mustern / vnnd andere viel Ding zum Verderben deß Königreichs anzustellen. Welches als Keyser Matthias J. M. Vetter vnnd Vatter in Erfahrung gebracht / damit solchem wachsenden Vnhell bey zeiten gewehret würde / hette er durch offentliche Patenten die Stände von diesem vbelangefangenen Wesen trewlich abgemahnet / vnnd sich bereitwillig anerbotten eine Legation an die Stände zu schicktn / welche jhre Sachen anhören vnd vergleichen / auch zugleich in Jhrer Key. M. Namen versprechen solte / daß deß Königreichs Praerogativ / Immuniteten vnd Privilegien / vnd insonderheit der Majestät Brieff in jhrem Valor solten erhalten / vnd alle deß Königreichs Innwohner beschützet vnd beschirmet werden. Weil aber Jh. M. mit solchen trewlichen vnd wolmeynenden Erinnerungen / Verheissungen vnd Obtestationen (welche schrifftlich verfasset / von den Authoren der Rebellion hinderhalten worden / damit sie dem gemeinen Volck nicht vberkämen /) nichts bey den hartneckigen Rebellen außrichten mögen / vnnd dieselbe nicht allein in jhrem bösen Vorhaben verharreten / sondern auch noch die Sachen je länger je ärger macheten / in dem sie eine newe Regiments Form angerichtet / auß jhrem Mittel dreissig Verwalter deß Königreichs / welche sie Directorn nenneten / auffgeworffen / die Besatzungen allenthalben verstärcket / die Vnderthanen mit schweren Exactionen beleget / vielen jhre Güter mit Gewalt genommen / die Königliche Empter / vnd die jährliche Einkommen / vnd Tribut an sich gezogen: vnd zu jhrer höchsten Obrigkeit nemlichen J. Kön. Maj. Schmach vnd Verschimpffung / Famoßschrifften / welche mit falschen vnd erdichteten Sachen angefüllet / durch das gantze Königreich vnd das Rö. Reich außgebreitet / vnd ander dergleichen vnzimliche Ding mehr begangen. Durch welches J. Key. M. were bewogen worden / daß er noch selbiges Jahr auff Montags nach S. Jacobi / das zweyte Mandat an die Stände geschicket / in welchem nach obbemeldter Sachen Erzehlung / er jhnen ernstlich aufferleget / daß sie von jhren Gottlosen Rathschlägen abstünden / mit Beträwung / daß / welche nicht alsobald nach Lesung solches / vnd so sie abwesend / in viertzehen Tagen / sich in Keyserliche Devotion begeben würden / für Rebellen vnd Feinde deß gemeinen Nutzen solten gehalten werden. Aber die besagte halßstarrige Leut weren hierdurch nichts beweget worden / hetten jhre consilia nit allein nicht verbessert / sondern noch je länger je mehr darinn verstärcket worden / vnnd von Tag zu Tag eyfferiger darinn fortgefahren. Nachdem nun hierzwischen der Keyser mit Todt abgangen / hette Ferdinandus / als Successor deß Königreichs vnd Regiments die gewisse Hoffnung geschöpffet / es würden bey Antritt eines newen Fürsten / die Vnderthanen / welche zuvor tumultuiret / auch eines andern Sinnes werden / vnd gegen Jh. M. als zuvor von jhnen angenommenen / gekrönten König vnd Erbherren / als bald zu Anfang der Regierung / sich als getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen gebührete / erzeigen / weil sie niemals in keinem Ding von jhme offendiret / auch von J. M. ein Schreiben voll Keyserlicher Gnad vnd Milte / mit sampt der Confirmation aller jhrer Privilegien vnd deß Majestätbrieffs / an den Obristen Burggraffen / cum consueta lege remitten darum geschicket / ein Anstand gemacht / vnd alle Feindthätlichkeiten eingestellet / auch dero Willfährigkeit / das Kriegsvolck abzudancken / zu wissen gemacht worden / wann sie nur ein Zeichen zum Frieden vnd gebührenden Gehorsam erweisen würden. Ja Jhre Maj. were auch willig gewesen / mit Jhro vom Frieden vnd Perdon handlen zu lassen / vnd zugeben wollen / daß sie Interponenten vnd Vnderhändler darzu verordneten / vnd hette also / als ein friedliebender Keyser / das eusserste versuchet / dardurch J. M. jnen dero Eyffer vnd Ernst zu Annemung der friedlichen Mit- nen mit vorigen Gnaden gewogen zu seyn willfährig were) solches wider zustellen / damit durch erwünschte Widerbringung deß Friedens das Königreich von Tag zu Tag vielmehr je länger je mehr florirte / als daß sie mit angefangener Halßstarrigkeit fortführen / vnd die gewisse Ruin / vnd deß Königreichs Vndergang / mit jhrer ewigen Schand / welche sie bey aller Posterität zu gewarten / durch Hindansetzung der Keyserlichen / jhnen so offt angebottenen Gnad / jhnen selbs vber den Halß brächten / auch sich selbs / jhre Weib vnnd Kinder / vnnd gantze Geschlecht / ja das herrliche Königreich selbsten dem Kriegsvolck vnnd den Außländischen Nationen zu einem Raub außsetzeten. Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben / als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren / damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten. Derohalben solten die Stände diese letzte Denunciation vnd Citation in allen Ständen vnd Flecken publiciren lassen / damit so etwas widriges vorgienge / jhnen dessen keine Schuld zugemessen werden solte. Die Keyserliche Patenten / so dem Durchleuchtigsten Fürsten Maximilian vberschickt worden / die Böhmen zum Gehorsam zu bringen / sind dieses Innhalts gewesen; Inhalt der Keyserlichen Commission dem Hertzogen in Bayern vber das Königreich Böhmen gegeben. Die Stände würden sich wol zu erinnern wissen der grausamen vnd vnerhörten That / in dem etliche vnder jhnen sich vnderstehen dörffen Anno 1618. zween vorneme deß Königreichs Statthalter sampt dem Secretario / auß der Königlichen Cantzley hinab in den Schloßgraben zu stürtzen / vnnd alsobald zu Handhabung solches Bubenstücks Kriegsvolck zu mustern / vnnd andere viel Ding zum Verderben deß Königreichs anzustellen. Welches als Keyser Matthias J. M. Vetter vnnd Vatter in Erfahrung gebracht / damit solchem wachsendẽ Vnhell bey zeiten gewehret würde / hette er durch offentliche Patenten die Stände von diesem vbelangefangenen Wesen trewlich abgemahnet / vnnd sich bereitwillig anerbotten eine Legation an die Stände zu schicktn / welche jhre Sachen anhören vnd vergleichen / auch zugleich in Jhrer Key. M. Namen versprechen solte / daß deß Königreichs Praerogativ / Immuniteten vñ Privilegien / vnd insonderheit der Majestät Brieff in jhrem Valor solten erhalten / vnd alle deß Königreichs Innwohner beschützet vnd beschirmet werden. Weil aber Jh. M. mit solchen trewlichen vnd wolmeynenden Erinnerungen / Verheissungen vnd Obtestationẽ (welche schrifftlich verfasset / von den Authoren der Rebellion hinderhaltẽ worden / damit sie dem gemeinen Volck nicht vberkämen /) nichts bey den hartneckigen Rebellen außrichten mögen / vnnd dieselbe nicht allein in jhrem bösen Vorhaben verharreten / sondern auch noch die Sachen je länger je ärger macheten / in dem sie eine newe Regiments Form angerichtet / auß jhrem Mittel dreissig Verwalter deß Königreichs / welche sie Directorn nennetẽ / auffgeworffen / die Besatzungen allenthalben verstärcket / die Vnderthanen mit schweren Exactionen beleget / vielen jhre Güter mit Gewalt genommen / die Königliche Empter / vnd die jährliche Einkommen / vnd Tribut an sich gezogen: vnd zu jhrer höchsten Obrigkeit nemlichen J. Kön. Maj. Schmach vnd Verschimpffung / Famoßschrifften / welche mit falschẽ vnd erdichtetẽ Sachen angefüllet / durch das gantze Königreich vnd das Rö. Reich außgebreitet / vñ ander dergleichẽ vnzimliche Ding mehr begangẽ. Durch welches J. Key. M. were bewogen worden / daß er noch selbiges Jahr auff Montags nach S. Jacobi / das zweyte Mandat an die Stände geschicket / in welchem nach obbemeldter Sachen Erzehlung / er jhnen ernstlich aufferleget / daß sie von jhren Gottlosen Rathschlägen abstünden / mit Beträwung / daß / welche nicht alsobald nach Lesung solches / vnd so sie abwesend / in viertzehen Tagen / sich in Keyserliche Devotion begeben würden / für Rebellen vnd Feinde deß gemeinen Nutzen solten gehalten werden. Aber die besagte halßstarrige Leut weren hierdurch nichts beweget worden / hetten jhre consilia nit allein nicht verbessert / sondern noch je länger je mehr darinn verstärcket worden / vnnd von Tag zu Tag eyfferiger darinn fortgefahren. Nachdem nun hierzwischen der Keyser mit Todt abgangen / hette Ferdinandus / als Successor deß Königreichs vnd Regiments die gewisse Hoffnung geschöpffet / es würden bey Antritt eines newen Fürsten / die Vnderthanen / welche zuvor tumultuiret / auch eines andern Sinnes werden / vnd gegen Jh. M. als zuvor von jhnen angenommenen / gekrönten König vnd Erbherren / als bald zu Anfang der Regierung / sich als getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen gebührete / erzeigen / weil sie niemals in keinem Ding von jhme offendiret / auch von J. M. ein Schreiben voll Keyserlicher Gnad vnd Milte / mit sampt der Confirmation aller jhrer Privilegien vnd deß Majestätbrieffs / an den Obristen Burggraffen / cum consueta lege remitten darum geschicket / ein Anstand gemacht / vnd alle Feindthätlichkeiten eingestellet / auch dero Willfährigkeit / das Kriegsvolck abzudancken / zu wissen gemacht worden / wann sie nur ein Zeichen zum Frieden vñ gebührenden Gehorsam erweisen würden. Ja Jhre Maj. were auch willig gewesen / mit Jhro vom Frieden vñ Perdon handlen zu lassen / vnd zugeben wollen / daß sie Interponenten vnd Vnderhändler darzu verordneten / vñ hette also / als ein friedliebender Keyser / das eusserste versuchet / dardurch J. M. jnen dero Eyffer vnd Ernst zu Annemung der friedlichen Mit- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0506" n="447"/> nen mit vorigen Gnaden gewogen zu seyn willfährig were) solches wider zustellen / damit durch erwünschte Widerbringung deß Friedens das Königreich von Tag zu Tag vielmehr je länger je mehr florirte / als daß sie mit angefangener Halßstarrigkeit fortführen / vnd die gewisse Ruin / vnd deß Königreichs Vndergang / mit jhrer ewigen Schand / welche sie bey aller Posterität zu gewarten / durch Hindansetzung der Keyserlichen / jhnen so offt angebottenen Gnad / jhnen selbs vber den Halß brächten / auch sich selbs / jhre Weib vnnd Kinder / vnnd gantze Geschlecht / ja das herrliche Königreich selbsten dem Kriegsvolck vnnd den Außländischen Nationen zu einem Raub außsetzeten.</p> <p>Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben / als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren / damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten.</p> <p>Derohalben solten die Stände diese letzte Denunciation vnd Citation in allen Ständen vnd Flecken publiciren lassen / damit so etwas widriges vorgienge / jhnen dessen keine Schuld zugemessen werden solte.</p> <p>Die Keyserliche Patenten / so dem Durchleuchtigsten Fürsten Maximilian vberschickt worden / die Böhmen zum Gehorsam zu bringen / sind dieses Innhalts gewesen;</p> <p><note place="left">Inhalt der Keyserlichen Commission dem Hertzogen in Bayern vber das Königreich Böhmen gegeben.</note> Die Stände würden sich wol zu erinnern wissen der grausamen vnd vnerhörten That / in dem etliche vnder jhnen sich vnderstehen dörffen Anno 1618. zween vorneme deß Königreichs Statthalter sampt dem Secretario / auß der Königlichen Cantzley hinab in den Schloßgraben zu stürtzen / vnnd alsobald zu Handhabung solches Bubenstücks Kriegsvolck zu mustern / vnnd andere viel Ding zum Verderben deß Königreichs anzustellen. Welches als Keyser Matthias J. M. Vetter vnnd Vatter in Erfahrung gebracht / damit solchem wachsendẽ Vnhell bey zeiten gewehret würde / hette er durch offentliche Patenten die Stände von diesem vbelangefangenen Wesen trewlich abgemahnet / vnnd sich bereitwillig anerbotten eine Legation an die Stände zu schicktn / welche jhre Sachen anhören vnd vergleichen / auch zugleich in Jhrer Key. M. Namen versprechen solte / daß deß Königreichs Praerogativ / Immuniteten vñ Privilegien / vnd insonderheit der Majestät Brieff in jhrem Valor solten erhalten / vnd alle deß Königreichs Innwohner beschützet vnd beschirmet werden. Weil aber Jh. M. mit solchen trewlichen vnd wolmeynenden Erinnerungen / Verheissungen vnd Obtestationẽ (welche schrifftlich verfasset / von den Authoren der Rebellion hinderhaltẽ worden / damit sie dem gemeinen Volck nicht vberkämen /) nichts bey den hartneckigen Rebellen außrichten mögen / vnnd dieselbe nicht allein in jhrem bösen Vorhaben verharreten / sondern auch noch die Sachen je länger je ärger macheten / in dem sie eine newe Regiments Form angerichtet / auß jhrem Mittel dreissig Verwalter deß Königreichs / welche sie Directorn nennetẽ / auffgeworffen / die Besatzungen allenthalben verstärcket / die Vnderthanen mit schweren Exactionen beleget / vielen jhre Güter mit Gewalt genommen / die Königliche Empter / vnd die jährliche Einkommen / vnd Tribut an sich gezogen: vnd zu jhrer höchsten Obrigkeit nemlichen J. Kön. Maj. Schmach vnd Verschimpffung / Famoßschrifften / welche mit falschẽ vnd erdichtetẽ Sachen angefüllet / durch das gantze Königreich vnd das Rö. Reich außgebreitet / vñ ander dergleichẽ vnzimliche Ding mehr begangẽ.</p> <p>Durch welches J. Key. M. were bewogen worden / daß er noch selbiges Jahr auff Montags nach S. Jacobi / das zweyte Mandat an die Stände geschicket / in welchem nach obbemeldter Sachen Erzehlung / er jhnen ernstlich aufferleget / daß sie von jhren Gottlosen Rathschlägen abstünden / mit Beträwung / daß / welche nicht alsobald nach Lesung solches / vnd so sie abwesend / in viertzehen Tagen / sich in Keyserliche Devotion begeben würden / für Rebellen vnd Feinde deß gemeinen Nutzen solten gehalten werden. Aber die besagte halßstarrige Leut weren hierdurch nichts beweget worden / hetten jhre consilia nit allein nicht verbessert / sondern noch je länger je mehr darinn verstärcket worden / vnnd von Tag zu Tag eyfferiger darinn fortgefahren.</p> <p>Nachdem nun hierzwischen der Keyser mit Todt abgangen / hette Ferdinandus / als Successor deß Königreichs vnd Regiments die gewisse Hoffnung geschöpffet / es würden bey Antritt eines newen Fürsten / die Vnderthanen / welche zuvor tumultuiret / auch eines andern Sinnes werden / vnd gegen Jh. M. als zuvor von jhnen angenommenen / gekrönten König vnd Erbherren / als bald zu Anfang der Regierung / sich als getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen gebührete / erzeigen / weil sie niemals in keinem Ding von jhme offendiret / auch von J. M. ein Schreiben voll Keyserlicher Gnad vnd Milte / mit sampt der Confirmation aller jhrer Privilegien vnd deß Majestätbrieffs / an den Obristen Burggraffen / cum consueta lege remitten darum geschicket / ein Anstand gemacht / vnd alle Feindthätlichkeiten eingestellet / auch dero Willfährigkeit / das Kriegsvolck abzudancken / zu wissen gemacht worden / wann sie nur ein Zeichen zum Frieden vñ gebührenden Gehorsam erweisen würden. Ja Jhre Maj. were auch willig gewesen / mit Jhro vom Frieden vñ Perdon handlen zu lassen / vnd zugeben wollen / daß sie Interponenten vnd Vnderhändler darzu verordneten / vñ hette also / als ein friedliebender Keyser / das eusserste versuchet / dardurch J. M. jnen dero Eyffer vnd Ernst zu Annemung der friedlichen Mit- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [447/0506]
nen mit vorigen Gnaden gewogen zu seyn willfährig were) solches wider zustellen / damit durch erwünschte Widerbringung deß Friedens das Königreich von Tag zu Tag vielmehr je länger je mehr florirte / als daß sie mit angefangener Halßstarrigkeit fortführen / vnd die gewisse Ruin / vnd deß Königreichs Vndergang / mit jhrer ewigen Schand / welche sie bey aller Posterität zu gewarten / durch Hindansetzung der Keyserlichen / jhnen so offt angebottenen Gnad / jhnen selbs vber den Halß brächten / auch sich selbs / jhre Weib vnnd Kinder / vnnd gantze Geschlecht / ja das herrliche Königreich selbsten dem Kriegsvolck vnnd den Außländischen Nationen zu einem Raub außsetzeten.
Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben / als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren / damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten.
Derohalben solten die Stände diese letzte Denunciation vnd Citation in allen Ständen vnd Flecken publiciren lassen / damit so etwas widriges vorgienge / jhnen dessen keine Schuld zugemessen werden solte.
Die Keyserliche Patenten / so dem Durchleuchtigsten Fürsten Maximilian vberschickt worden / die Böhmen zum Gehorsam zu bringen / sind dieses Innhalts gewesen;
Die Stände würden sich wol zu erinnern wissen der grausamen vnd vnerhörten That / in dem etliche vnder jhnen sich vnderstehen dörffen Anno 1618. zween vorneme deß Königreichs Statthalter sampt dem Secretario / auß der Königlichen Cantzley hinab in den Schloßgraben zu stürtzen / vnnd alsobald zu Handhabung solches Bubenstücks Kriegsvolck zu mustern / vnnd andere viel Ding zum Verderben deß Königreichs anzustellen. Welches als Keyser Matthias J. M. Vetter vnnd Vatter in Erfahrung gebracht / damit solchem wachsendẽ Vnhell bey zeiten gewehret würde / hette er durch offentliche Patenten die Stände von diesem vbelangefangenen Wesen trewlich abgemahnet / vnnd sich bereitwillig anerbotten eine Legation an die Stände zu schicktn / welche jhre Sachen anhören vnd vergleichen / auch zugleich in Jhrer Key. M. Namen versprechen solte / daß deß Königreichs Praerogativ / Immuniteten vñ Privilegien / vnd insonderheit der Majestät Brieff in jhrem Valor solten erhalten / vnd alle deß Königreichs Innwohner beschützet vnd beschirmet werden. Weil aber Jh. M. mit solchen trewlichen vnd wolmeynenden Erinnerungen / Verheissungen vnd Obtestationẽ (welche schrifftlich verfasset / von den Authoren der Rebellion hinderhaltẽ worden / damit sie dem gemeinen Volck nicht vberkämen /) nichts bey den hartneckigen Rebellen außrichten mögen / vnnd dieselbe nicht allein in jhrem bösen Vorhaben verharreten / sondern auch noch die Sachen je länger je ärger macheten / in dem sie eine newe Regiments Form angerichtet / auß jhrem Mittel dreissig Verwalter deß Königreichs / welche sie Directorn nennetẽ / auffgeworffen / die Besatzungen allenthalben verstärcket / die Vnderthanen mit schweren Exactionen beleget / vielen jhre Güter mit Gewalt genommen / die Königliche Empter / vnd die jährliche Einkommen / vnd Tribut an sich gezogen: vnd zu jhrer höchsten Obrigkeit nemlichen J. Kön. Maj. Schmach vnd Verschimpffung / Famoßschrifften / welche mit falschẽ vnd erdichtetẽ Sachen angefüllet / durch das gantze Königreich vnd das Rö. Reich außgebreitet / vñ ander dergleichẽ vnzimliche Ding mehr begangẽ.
Inhalt der Keyserlichen Commission dem Hertzogen in Bayern vber das Königreich Böhmen gegeben. Durch welches J. Key. M. were bewogen worden / daß er noch selbiges Jahr auff Montags nach S. Jacobi / das zweyte Mandat an die Stände geschicket / in welchem nach obbemeldter Sachen Erzehlung / er jhnen ernstlich aufferleget / daß sie von jhren Gottlosen Rathschlägen abstünden / mit Beträwung / daß / welche nicht alsobald nach Lesung solches / vnd so sie abwesend / in viertzehen Tagen / sich in Keyserliche Devotion begeben würden / für Rebellen vnd Feinde deß gemeinen Nutzen solten gehalten werden. Aber die besagte halßstarrige Leut weren hierdurch nichts beweget worden / hetten jhre consilia nit allein nicht verbessert / sondern noch je länger je mehr darinn verstärcket worden / vnnd von Tag zu Tag eyfferiger darinn fortgefahren.
Nachdem nun hierzwischen der Keyser mit Todt abgangen / hette Ferdinandus / als Successor deß Königreichs vnd Regiments die gewisse Hoffnung geschöpffet / es würden bey Antritt eines newen Fürsten / die Vnderthanen / welche zuvor tumultuiret / auch eines andern Sinnes werden / vnd gegen Jh. M. als zuvor von jhnen angenommenen / gekrönten König vnd Erbherren / als bald zu Anfang der Regierung / sich als getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen gebührete / erzeigen / weil sie niemals in keinem Ding von jhme offendiret / auch von J. M. ein Schreiben voll Keyserlicher Gnad vnd Milte / mit sampt der Confirmation aller jhrer Privilegien vnd deß Majestätbrieffs / an den Obristen Burggraffen / cum consueta lege remitten darum geschicket / ein Anstand gemacht / vnd alle Feindthätlichkeiten eingestellet / auch dero Willfährigkeit / das Kriegsvolck abzudancken / zu wissen gemacht worden / wann sie nur ein Zeichen zum Frieden vñ gebührenden Gehorsam erweisen würden. Ja Jhre Maj. were auch willig gewesen / mit Jhro vom Frieden vñ Perdon handlen zu lassen / vnd zugeben wollen / daß sie Interponenten vnd Vnderhändler darzu verordneten / vñ hette also / als ein friedliebender Keyser / das eusserste versuchet / dardurch J. M. jnen dero Eyffer vnd Ernst zu Annemung der friedlichen Mit-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |