Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnnd durch denselbigen ein sicher Geleith begehren Gesandte in das Bayerische Läger. lassen / mit Vermelden / daß er seine Gesandte zu jhm abschicken wolte: Welches Jhre Durchl. gern zugeben / vnnd zugleich dem Graffen von Bucquoy solches auch zu wissen gethan / vnnd begehret daß selbiger auch seine Convoy dem Pfältzischen Gesandten zugebe / damit selbiger sicher hin vnd her kommen möchte. Deren Anbringen. Den 10. Octobris ist wegen deß Pfaltzgraffen in dem Bayerischen Läger einkommen Balthasar Jacob von Schlammersdorff / Gubernator zu Aurbach welcher folgende Postulata angebracht; Wiewol durch Gottes Schickung es darzu kommen / daß er Pfaltzgraff diß Jahr mit so grossem Vnglück vberfallen / in dem seine nechste Blutsverwandte / welche er zu hohen Dignitäten vnd Würden zubringen auch mit seiner eygen Gefahr vnderstanden / jetzundt als öffentliche Feinde in seinem Königreich vnnd Provintzen sehen müste / hette er doch nicht vnderlassen können / nach seiner gewöhnlichen Zuneygung vnd propinquitatis iure seine Gesandten zu Jhrer Durchl. zu schicken / vnd von jhrem Statu zu fragen auch hingegen den seinen Jhro zu wissen zu thun. Die Sach bestünde darinn. Er hette von dem gefangenen Obristen Haßlang verstanden / daß es Jhrer Durchleuchtigkeit nicht vnangenem were / wann sie selbsten mit einander zu einem mündlichen Gespräch gelangen / vnnd von Auffhebung dieses schädlichen Kriegs Rathschlagung pflegen möchten / vnd deßwegen mit rechter teutscher Auffrichtigkeit mit einander handelten: Ob doch etwan fügliche Mittel vnd Weg möchten gefunden werden / dem gemeinen Nutz eine Artzney zuschaffen. Wo es nun Jhrer Durchleuchtigkeit beliebete / were auch der Pfaltzgraff zu frieden mit Jhro Vnderredung zu pflegen / dieweil zu hoffen / es würde durch solche Fürstliche freundliche Zusammenkunfft alles in bessern Standt gebracht / vnd das gantze Wesen der Christenheit auß den gegenwärtigen Trübsalen / vnnd Gefahr deß enssersten Verderbens herauß gerissen werden. Derhalben begehrete der Pfaltzgraff zu wissen / was hier- über Sein / Hertzogs in Bayern Meynung seye / vnnd so das Colloquium beliebete welchen Tag / wo / vnd an welchem Orth / vnd mit was Conditionen es geschehen könte: Vnd ob absonderlich auff was Weiß vnd Condition der Convent anzustellen / zu tractieren seye. Vnd endlich weil in dem Keyserlichen Edict vnd der Commission so jhme Hertzogen in Bayern auffgetragen / jhm vnnd den Böhmischen vnnd der incorporirten Länder Ständen angedeutet worden / die jenige / welche sich Jhrer Keyserlichen Majestät freywillig ergeben würden / Perdon haben solten / vnnd in Keyserlichen Schutz solten auffgenommen / die andern aber für Feinde gehalten / vnnd als Rebellen mit Krieg verfolget / vnnd gestraffet werden / in den Schreiben aber diese Wort hinzu gethan weren (Mit dem Pfaltzgraffen hette es ein andere Meynung / so viel seine Person thut betreffen) möchte er wol wissen / was solche Wort für einen Verstandt hetten / vnd was damit angedeutet würde. Antwort deß Hertzogs in Bayern auff deß Pfaltzgraffen Werbung. Auff diese Werbung hat Hertzog Maximilian nach folgende Antwort dem Pfaltzgraffen vberschicket; Er würde noch wol ingedenck seyn / mit was auffrichtigem vnnd getrewen Gemüth er / Hertzog in Bayern / nicht allein es mit jhm gemeynet hette / sondern auch wie lang er jhn zuvor wegen der nahen Blutsfreundschafft trewlich zum öfftern / wegen der herzunahenden Gefahr gewarnet. Vnnd möchte auch annoch nichts liebers wünschen / als daß solche getrewe vnd auffrichtige Vermahnungen damahls nicht weren verworffen worden. Er were nicht auß Hassz oder einem bösen Affect gegen diesem Königreich vnnd dessen incorporirten Provintzen einen Krieg anzufangen beweget worden: sondern wegen der Vrsachen / so in dem Chur- vnnd Fürstlichen Convent zu Mülhausen / welcher diß Jahr in dem Monat Martio gehalten / offentlich proponiert vnnd publicirt worden / getrieben / hette er die Sorg deß gemeinen Wesens mit aller Willen vnd Belieben / auff Befehl Jhrer Keyserlichen Majestät auff sich genommen. Was jhr beyder Vnderredung anlangete / were Jhme / Hertzogen in Bayern / nichts liebers / als daß dasselbe zu deß gemeinen Wesens Besten / vnnd zu Beschützung Jhrer Keyserlichen Majestät Gerechtigkeit vnnd Hochheit / wie auch zu sein / Pfaltzgraffen / Nutz vnd der Länder Auffnehmung / angestellet werden möchte. Weil aber Er / Hertzog in Bayern / Jhrer Keyserlichen Majestät als welcher Sach dieser Krieg fürnemblich anbetreffe / Sinn vnd Gemüth wol wüste / vnnd daß selbige kein Meldung von Frieden vnnd Vergleich zwischen den Partheyen haben wolte / es were dann daß zuvor Jhro / als einem ordentlich erwöhlten / gekrönten vnnd gesalbeten König das Königreich mit allen incorporiten Ländern zu der ruhigen Besitzung vbergeben werde: Von deroselben were auch ferrner diese Condition angefüget worden / es erforderte es auch das fürgeschriebene Gesatz / daß zuvor er / Pfaltzgraff / was er in dieser Sachen gesinnet were oder nicht / andeutete / damit sie beyde nicht vergeblich solchen Congreß vnnd Vnderredung zu der Hand nehmen. Der Verstandt der parenthesis were anders nicht / als welchen die Wort selbsten außwiesen / wie dann in dem Keyserlichen Schreiben erkläret würde / daß nemblichen die jenigen / so die Keyserliche Hochheit respectiren würden / Perdon erlangen / die andern aber mit Gewalt / vnd durch Waffen zum Gehorsam gebracht werden solten. Weil nun von sein Pfaltzgraffen Person in dem Keyserlichen Edict keine absonderliche Meldung geschehe / hette er in seinem Schreiben auch nichts darzu thun können / welches in dem vorgeschriebenen Keyserlichen Befehl nicht zu finden / vnnd durch denselbigen ein sicher Geleith begehren Gesandte in das Bayerische Läger. lassen / mit Vermelden / daß er seine Gesandte zu jhm abschicken wolte: Welches Jhre Durchl. gern zugeben / vnnd zugleich dem Graffen von Bucquoy solches auch zu wissen gethan / vnnd begehret daß selbiger auch seine Convoy dem Pfältzischen Gesandten zugebe / damit selbiger sicher hin vnd her kommen möchte. Deren Anbringen. Den 10. Octobris ist wegen deß Pfaltzgraffen in dem Bayerischen Läger einkommen Balthasar Jacob von Schlammersdorff / Gubernator zu Aurbach welcher folgende Postulata angebracht; Wiewol durch Gottes Schickung es darzu kommen / daß er Pfaltzgraff diß Jahr mit so grossem Vnglück vberfallen / in dem seine nechste Blutsverwandte / welche er zu hohen Dignitäten vnd Würden zubringen auch mit seiner eygen Gefahr vnderstanden / jetzundt als öffentliche Feinde in seinem Königreich vnnd Provintzen sehen müste / hette er doch nicht vnderlassen können / nach seiner gewöhnlichen Zuneygung vnd propinquitatis iure seine Gesandten zu Jhrer Durchl. zu schicken / vnd von jhrem Statu zu fragen auch hingegen den seinen Jhro zu wissen zu thun. Die Sach bestünde darinn. Er hette von dem gefangenen Obristen Haßlang verstanden / daß es Jhrer Durchleuchtigkeit nicht vnangenem were / wann sie selbsten mit einander zu einem mündlichen Gespräch gelangen / vnnd von Auffhebung dieses schädlichen Kriegs Rathschlagung pflegen möchten / vnd deßwegen mit rechter teutscher Auffrichtigkeit mit einander handelten: Ob doch etwan fügliche Mittel vnd Weg möchten gefunden werden / dem gemeinen Nutz eine Artzney zuschaffen. Wo es nun Jhrer Durchleuchtigkeit beliebete / were auch der Pfaltzgraff zu frieden mit Jhro Vnderredung zu pflegen / dieweil zu hoffen / es würde durch solche Fürstliche freundliche Zusammenkunfft alles in bessern Standt gebracht / vnd das gantze Wesen der Christenheit auß den gegenwärtigen Trübsalen / vnnd Gefahr deß enssersten Verderbens herauß gerissen werden. Derhalben begehrete der Pfaltzgraff zu wissen / was hier- über Sein / Hertzogs in Bayern Meynung seye / vnnd so das Colloquium beliebete welchen Tag / wo / vnd an welchem Orth / vnd mit was Conditionen es geschehen könte: Vnd ob absonderlich auff was Weiß vnd Condition der Convent anzustellen / zu tractieren seye. Vnd endlich weil in dem Keyserlichen Edict vnd der Commission so jhme Hertzogen in Bayern auffgetragen / jhm vnnd den Böhmischen vnnd der incorporirten Länder Ständen angedeutet worden / die jenige / welche sich Jhrer Keyserlichen Majestät freywillig ergeben würden / Perdon haben solten / vnnd in Keyserlichen Schutz solten auffgenommen / die andern aber für Feinde gehalten / vnnd als Rebellen mit Krieg verfolget / vnnd gestraffet werden / in den Schreiben aber diese Wort hinzu gethan weren (Mit dem Pfaltzgraffen hette es ein andere Meynung / so viel seine Person thut betreffen) möchte er wol wissen / was solche Wort für einen Verstandt hetten / vnd was damit angedeutet würde. Antwort deß Hertzogs in Bayern auff deß Pfaltzgraffen Werbung. Auff diese Werbung hat Hertzog Maximilian nach folgende Antwort dem Pfaltzgraffen vberschicket; Er würde noch wol ingedenck seyn / mit was auffrichtigem vnnd getrewen Gemüth er / Hertzog in Bayern / nicht allein es mit jhm gemeynet hette / sondern auch wie lang er jhn zuvor wegen der nahen Blutsfreundschafft trewlich zum öfftern / wegen der herzunahenden Gefahr gewarnet. Vnnd möchte auch annoch nichts liebers wünschen / als daß solche getrewe vnd auffrichtige Vermahnungen damahls nicht weren verworffen worden. Er were nicht auß Hassz oder einem bösen Affect gegen diesem Königreich vnnd dessen incorporirten Provintzen einen Krieg anzufangen beweget worden: sondern wegen der Vrsachen / so in dem Chur- vnnd Fürstlichen Convent zu Mülhausen / welcher diß Jahr in dem Monat Martio gehalten / offentlich proponiert vnnd publicirt worden / getrieben / hette er die Sorg deß gemeinen Wesens mit aller Willen vnd Belieben / auff Befehl Jhrer Keyserlichen Majestät auff sich genommen. Was jhr beyder Vnderredung anlangete / were Jhme / Hertzogen in Bayern / nichts liebers / als daß dasselbe zu deß gemeinen Wesens Besten / vnnd zu Beschützung Jhrer Keyserlichen Majestät Gerechtigkeit vnnd Hochheit / wie auch zu sein / Pfaltzgraffen / Nutz vnd der Länder Auffnehmung / angestellet werden möchte. Weil aber Er / Hertzog in Bayern / Jhrer Keyserlichen Majestät als welcher Sach dieser Krieg fürnemblich anbetreffe / Sinn vnd Gemüth wol wüste / vnnd daß selbige kein Meldung von Frieden vnnd Vergleich zwischen den Partheyen haben wolte / es were dann daß zuvor Jhro / als einem ordentlich erwöhlten / gekrönten vnnd gesalbeten König das Königreich mit allen incorporiten Ländern zu der ruhigen Besitzung vbergeben werde: Von deroselben were auch ferrner diese Condition angefüget worden / es erforderte es auch das fürgeschriebene Gesatz / daß zuvor er / Pfaltzgraff / was er in dieser Sachen gesinnet were oder nicht / andeutete / damit sie beyde nicht vergeblich solchen Congreß vnnd Vnderredung zu der Hand nehmen. Der Verstandt der parenthesis were anders nicht / als welchen die Wort selbsten außwiesen / wie dann in dem Keyserlichen Schreiben erkläret würde / daß nemblichen die jenigen / so die Keyserliche Hochheit respectiren würden / Perdon erlangen / die andern aber mit Gewalt / vnd durch Waffen zum Gehorsam gebracht werden solten. 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Octobris ist wegen deß Pfaltzgraffen in dem Bayerischen Läger einkommen Balthasar Jacob von Schlammersdorff / Gubernator zu Aurbach welcher folgende Postulata angebracht;</p> <p>Wiewol durch Gottes Schickung es darzu kommen / daß er Pfaltzgraff diß Jahr mit so grossem Vnglück vberfallen / in dem seine nechste Blutsverwandte / welche er zu hohen Dignitäten vnd Würden zubringen auch mit seiner eygen Gefahr vnderstanden / jetzundt als öffentliche Feinde in seinem Königreich vnnd Provintzen sehen müste / hette er doch nicht vnderlassen können / nach seiner gewöhnlichen Zuneygung vnd propinquitatis iure seine Gesandten zu Jhrer Durchl. zu schicken / vnd von jhrem Statu zu fragen auch hingegen den seinen Jhro zu wissen zu thun. Die Sach bestünde darinn.</p> <p>Er hette von dem gefangenen Obristen Haßlang verstanden / daß es Jhrer Durchleuchtigkeit nicht vnangenem were / wann sie selbsten mit einander zu einem mündlichen Gespräch gelangen / vnnd von Auffhebung dieses schädlichen Kriegs Rathschlagung pflegen möchten / vnd deßwegen mit rechter teutscher Auffrichtigkeit mit einander handelten: Ob doch etwan fügliche Mittel vnd Weg möchten gefunden werden / dem gemeinen Nutz eine Artzney zuschaffen. Wo es nun Jhrer Durchleuchtigkeit beliebete / were auch der Pfaltzgraff zu frieden mit Jhro Vnderredung zu pflegen / dieweil zu hoffen / es würde durch solche Fürstliche freundliche Zusammenkunfft alles in bessern Standt gebracht / vnd das gantze Wesen der Christenheit auß den gegenwärtigen Trübsalen / vnnd Gefahr deß enssersten Verderbens herauß gerissen werden. Derhalben begehrete der Pfaltzgraff zu wissen / was hier- über Sein / Hertzogs in Bayern Meynung seye / vnnd so das Colloquium beliebete welchen Tag / wo / vnd an welchem Orth / vnd mit was Conditionen es geschehen könte: Vnd ob absonderlich auff was Weiß vnd Condition der Convent anzustellen / zu tractieren seye. Vnd endlich weil in dem Keyserlichen Edict vnd der Commission so jhme Hertzogen in Bayern auffgetragen / jhm vnnd den Böhmischen vnnd der incorporirten Länder Ständen angedeutet worden / die jenige / welche sich Jhrer Keyserlichen Majestät freywillig ergeben würden / Perdon haben solten / vnnd in Keyserlichen Schutz solten auffgenommen / die andern aber für Feinde gehalten / vnnd als Rebellen mit Krieg verfolget / vnnd gestraffet werden / in den Schreiben aber diese Wort hinzu gethan weren (Mit dem Pfaltzgraffen hette es ein andere Meynung / so viel seine Person thut betreffen) möchte er wol wissen / was solche Wort für einen Verstandt hetten / vnd was damit angedeutet würde.</p> <p><note place="right">Antwort deß Hertzogs in Bayern auff deß Pfaltzgraffen Werbung.</note> Auff diese Werbung hat Hertzog Maximilian nach folgende Antwort dem Pfaltzgraffen vberschicket;</p> <p>Er würde noch wol ingedenck seyn / mit was auffrichtigem vnnd getrewen Gemüth er / Hertzog in Bayern / nicht allein es mit jhm gemeynet hette / sondern auch wie lang er jhn zuvor wegen der nahen Blutsfreundschafft trewlich zum öfftern / wegen der herzunahenden Gefahr gewarnet. Vnnd möchte auch annoch nichts liebers wünschen / als daß solche getrewe vnd auffrichtige Vermahnungen damahls nicht weren verworffen worden. Er were nicht auß Hassz oder einem bösen Affect gegen diesem Königreich vnnd dessen incorporirten Provintzen einen Krieg anzufangen beweget worden: sondern wegen der Vrsachen / so in dem Chur- vnnd Fürstlichen Convent zu Mülhausen / welcher diß Jahr in dem Monat Martio gehalten / offentlich proponiert vnnd publicirt worden / getrieben / hette er die Sorg deß gemeinen Wesens mit aller Willen vnd Belieben / auff Befehl Jhrer Keyserlichen Majestät auff sich genommen. Was jhr beyder Vnderredung anlangete / were Jhme / Hertzogen in Bayern / nichts liebers / als daß dasselbe zu deß gemeinen Wesens Besten / vnnd zu Beschützung Jhrer Keyserlichen Majestät Gerechtigkeit vnnd Hochheit / wie auch zu sein / Pfaltzgraffen / Nutz vnd der Länder Auffnehmung / angestellet werden möchte. Weil aber Er / Hertzog in Bayern / Jhrer Keyserlichen Majestät als welcher Sach dieser Krieg fürnemblich anbetreffe / Sinn vnd Gemüth wol wüste / vnnd daß selbige kein Meldung von Frieden vnnd Vergleich zwischen den Partheyen haben wolte / es were dann daß zuvor Jhro / als einem ordentlich erwöhlten / gekrönten vnnd gesalbeten König das Königreich mit allen incorporiten Ländern zu der ruhigen Besitzung vbergeben werde: Von deroselben were auch ferrner diese Condition angefüget worden / es erforderte es auch das fürgeschriebene Gesatz / daß zuvor er / Pfaltzgraff / was er in dieser Sachen gesinnet were oder nicht / andeutete / damit sie beyde nicht vergeblich solchen Congreß vnnd Vnderredung zu der Hand nehmen. Der Verstandt der parenthesis were anders nicht / als welchen die Wort selbsten außwiesen / wie dann in dem Keyserlichen Schreiben erkläret würde / daß nemblichen die jenigen / so die Keyserliche Hochheit respectiren würden / Perdon erlangen / die andern aber mit Gewalt / vnd durch Waffen zum Gehorsam gebracht werden solten.</p> <p>Weil nun von sein Pfaltzgraffen Person in dem Keyserlichen Edict keine absonderliche Meldung geschehe / hette er in seinem Schreiben auch nichts darzu thun können / welches in dem vorgeschriebenen Keyserlichen Befehl nicht zu finden / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [456/0515]
vnnd durch denselbigen ein sicher Geleith begehren lassen / mit Vermelden / daß er seine Gesandte zu jhm abschicken wolte: Welches Jhre Durchl. gern zugeben / vnnd zugleich dem Graffen von Bucquoy solches auch zu wissen gethan / vnnd begehret daß selbiger auch seine Convoy dem Pfältzischen Gesandten zugebe / damit selbiger sicher hin vnd her kommen möchte.
Gesandte in das Bayerische Läger. Den 10. Octobris ist wegen deß Pfaltzgraffen in dem Bayerischen Läger einkommen Balthasar Jacob von Schlammersdorff / Gubernator zu Aurbach welcher folgende Postulata angebracht;
Deren Anbringen. Wiewol durch Gottes Schickung es darzu kommen / daß er Pfaltzgraff diß Jahr mit so grossem Vnglück vberfallen / in dem seine nechste Blutsverwandte / welche er zu hohen Dignitäten vnd Würden zubringen auch mit seiner eygen Gefahr vnderstanden / jetzundt als öffentliche Feinde in seinem Königreich vnnd Provintzen sehen müste / hette er doch nicht vnderlassen können / nach seiner gewöhnlichen Zuneygung vnd propinquitatis iure seine Gesandten zu Jhrer Durchl. zu schicken / vnd von jhrem Statu zu fragen auch hingegen den seinen Jhro zu wissen zu thun. Die Sach bestünde darinn.
Er hette von dem gefangenen Obristen Haßlang verstanden / daß es Jhrer Durchleuchtigkeit nicht vnangenem were / wann sie selbsten mit einander zu einem mündlichen Gespräch gelangen / vnnd von Auffhebung dieses schädlichen Kriegs Rathschlagung pflegen möchten / vnd deßwegen mit rechter teutscher Auffrichtigkeit mit einander handelten: Ob doch etwan fügliche Mittel vnd Weg möchten gefunden werden / dem gemeinen Nutz eine Artzney zuschaffen. Wo es nun Jhrer Durchleuchtigkeit beliebete / were auch der Pfaltzgraff zu frieden mit Jhro Vnderredung zu pflegen / dieweil zu hoffen / es würde durch solche Fürstliche freundliche Zusammenkunfft alles in bessern Standt gebracht / vnd das gantze Wesen der Christenheit auß den gegenwärtigen Trübsalen / vnnd Gefahr deß enssersten Verderbens herauß gerissen werden. Derhalben begehrete der Pfaltzgraff zu wissen / was hier- über Sein / Hertzogs in Bayern Meynung seye / vnnd so das Colloquium beliebete welchen Tag / wo / vnd an welchem Orth / vnd mit was Conditionen es geschehen könte: Vnd ob absonderlich auff was Weiß vnd Condition der Convent anzustellen / zu tractieren seye. Vnd endlich weil in dem Keyserlichen Edict vnd der Commission so jhme Hertzogen in Bayern auffgetragen / jhm vnnd den Böhmischen vnnd der incorporirten Länder Ständen angedeutet worden / die jenige / welche sich Jhrer Keyserlichen Majestät freywillig ergeben würden / Perdon haben solten / vnnd in Keyserlichen Schutz solten auffgenommen / die andern aber für Feinde gehalten / vnnd als Rebellen mit Krieg verfolget / vnnd gestraffet werden / in den Schreiben aber diese Wort hinzu gethan weren (Mit dem Pfaltzgraffen hette es ein andere Meynung / so viel seine Person thut betreffen) möchte er wol wissen / was solche Wort für einen Verstandt hetten / vnd was damit angedeutet würde.
Auff diese Werbung hat Hertzog Maximilian nach folgende Antwort dem Pfaltzgraffen vberschicket;
Antwort deß Hertzogs in Bayern auff deß Pfaltzgraffen Werbung. Er würde noch wol ingedenck seyn / mit was auffrichtigem vnnd getrewen Gemüth er / Hertzog in Bayern / nicht allein es mit jhm gemeynet hette / sondern auch wie lang er jhn zuvor wegen der nahen Blutsfreundschafft trewlich zum öfftern / wegen der herzunahenden Gefahr gewarnet. Vnnd möchte auch annoch nichts liebers wünschen / als daß solche getrewe vnd auffrichtige Vermahnungen damahls nicht weren verworffen worden. Er were nicht auß Hassz oder einem bösen Affect gegen diesem Königreich vnnd dessen incorporirten Provintzen einen Krieg anzufangen beweget worden: sondern wegen der Vrsachen / so in dem Chur- vnnd Fürstlichen Convent zu Mülhausen / welcher diß Jahr in dem Monat Martio gehalten / offentlich proponiert vnnd publicirt worden / getrieben / hette er die Sorg deß gemeinen Wesens mit aller Willen vnd Belieben / auff Befehl Jhrer Keyserlichen Majestät auff sich genommen. Was jhr beyder Vnderredung anlangete / were Jhme / Hertzogen in Bayern / nichts liebers / als daß dasselbe zu deß gemeinen Wesens Besten / vnnd zu Beschützung Jhrer Keyserlichen Majestät Gerechtigkeit vnnd Hochheit / wie auch zu sein / Pfaltzgraffen / Nutz vnd der Länder Auffnehmung / angestellet werden möchte. Weil aber Er / Hertzog in Bayern / Jhrer Keyserlichen Majestät als welcher Sach dieser Krieg fürnemblich anbetreffe / Sinn vnd Gemüth wol wüste / vnnd daß selbige kein Meldung von Frieden vnnd Vergleich zwischen den Partheyen haben wolte / es were dann daß zuvor Jhro / als einem ordentlich erwöhlten / gekrönten vnnd gesalbeten König das Königreich mit allen incorporiten Ländern zu der ruhigen Besitzung vbergeben werde: Von deroselben were auch ferrner diese Condition angefüget worden / es erforderte es auch das fürgeschriebene Gesatz / daß zuvor er / Pfaltzgraff / was er in dieser Sachen gesinnet were oder nicht / andeutete / damit sie beyde nicht vergeblich solchen Congreß vnnd Vnderredung zu der Hand nehmen. Der Verstandt der parenthesis were anders nicht / als welchen die Wort selbsten außwiesen / wie dann in dem Keyserlichen Schreiben erkläret würde / daß nemblichen die jenigen / so die Keyserliche Hochheit respectiren würden / Perdon erlangen / die andern aber mit Gewalt / vnd durch Waffen zum Gehorsam gebracht werden solten.
Weil nun von sein Pfaltzgraffen Person in dem Keyserlichen Edict keine absonderliche Meldung geschehe / hette er in seinem Schreiben auch nichts darzu thun können / welches in dem vorgeschriebenen Keyserlichen Befehl nicht zu finden /
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