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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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als Jhr. Kays. vnd Kön. Mayest. Ferdinandum dem andern / erkennen / haben vnd verehren / Jhme auch hinführo vnverbrüchliche Trew vnnd Gehorsamb leysten wolten.

Wie nun Poppel seine Rede also vollendet / hat Johann Christoph Freysing Amptmann zu Landtshut / auff Befehl vnd im Nahmen deß Hertzogen also geantwortet: Die Stände thäten wohl daran / daß sie bekenneten / daß sie wider Recht vnnd Billichkeit hiebevor gehandelt hetten / vnnd daß sie hinfüro kein andern / als Kayser Ferdinandum / für jhren rechtmässigen / Erblichen / gecrönten König halten vnnd erkennen wolten / vnd jhme Gehorsamb zuleisten bereit vnd willig weren: Es were aber vor allen Dingen vonnöthen / daß sie alle Pacta vnd Bündnussen / welche sie mit andern bey diesem Vnwesen auffgerichtet / auffschüben / vnnd solcher Bündnussen Instrumenta publica, mit den Originalen vnd Sigillen J. Durchl. vberreicheten / damit endtlich der Frieden in das Königreich wider eingeführet / vnnd alles in rühigen Standt köndte gebracht werden. Vnder dessen aber solten sie J. M. das Jurament vnnd schuldigen Gehorsamb leisten / biß daß dieselbige in dem vbrigen weitere Anordnung machen würde.

Hierauff waren die Stände willig / alsobald den Eyd abzulegen / aber es fielen etliche andere Verhinderungen vor / dardurch diese Sach in den folgenden Tag auffgeschoben warde; Insonderheit weil etliche vnder den Ständen / an deren Gegenwart doch viel gelegen / nit allein nicht vorhanden waren / sondern auch die jenige / so zu gegen / daß den Abwesenden nit angezeiget worden / daß selbigen Tag das Jurament abgeleget werden solte / vorwendeten.

Mitlerweil haben die Stände von J. Durchl. Hertzog Maximilian begehret daß sie / daß jhre Gemählinnen vnd Kinder von dem Kriegsvolck nit angefochten oder geplündert werden möchten / versichert würden. Welches J. D. Jhres theils zuthun auch den Graffen von Bucquoy deßwegen zuersuchen sich erkläret / doch solten die Stände gedachten Graffen auch selbsten darumb anlangen.

Vnder dieser Handlung hat auch das Stättlein Böhmischbrod J. D. ein Schreiben vbersendet / darin sie bezeuget / daß sie sich J. Kay. M. ergeben wolten / bäten aber daß jhnen Jhre Reliligion vnd Privilegia verbleiben möchten: welchen gleich wie den andern Stätten / so sich in Gehorsamb begeben / geantwortet worden.

Die nachfolgende zween Tag / sind die Stände / wie zwischen J. D. vnd jhnen verglichen worden / in grosser Anzahl erschienen. Vnd zwar erstlichen sind die Geistliche absonderlich für Jh. D. kommen / deren wegen erhaltener Victory Glück gewünschet vnnd darbey eine Bittschrifft vbergeben / darin sie begehret / daß sie in Kayserlichen Schutz genommen würden / auch gebetten / daß die von den Ständen jhnen entwendete Gütter jhnen wider zugestellet würden. Denen hat Hertzog Maximilian geantwortet / er wolte verschaffen / daß jhre Begehren der Kayserl. Mayestät angebracht würden / wolte sie auch selber commendiren.

Nach jnen sind die Catholische Politici / Freyherrn / Ritter vnd Edle zu J. D. eingelassen worden / welche bekennet vnd gebetten / daß solche jhre Bekantnuß für Jh. Kay. May. gebracht würde / daß alles / was von jhnen wider J. M. gethan vnd gehandelt worden / wider jhren Willen vnnd gezwungener Weiß geschehen seye: Im vbrigen hetten sie niemals etwas wider Jhre Kay. Mayestät zuthun sich vnderstanden / sondern allezeit Trew vnd gehorsamb beständig verblieben. Diesen ist fast eben / wie den Geistlichen zuvor / geantwortet worden.

Hierauff hat J. Durchl. die vbrigen Stände / welche in grosser Anzahl vorhanden waren gefraget / ob sie die Instrumenta publica vnd Originalen / in welchen die Bündnussen mit dem Außländischen auffgerichtet / begriffen weren / bey sich hetten / welches sie bejahet vnd darneben vermeldet / daß vnder den Ständen viel weren / welche sich Evangelisch nenneten / vnnd nichts mit den Widertauffern / Picarden vnnd Calvinisten zuthun / oder einige Gemeinschafft hetten / denen dieser Abfall von Jhr. Mayest. dem Kayser / Tumult vnd jnnerliche Vnruhe niemahls gefallen / Were auch viel von andern gethan vnnd gehandelt worden / davon sie niemahlen einige Wissenschafft gehabt. Derowegen bäten sie / daß Jhre Durchl. sie absonderlich hören wolte: Vnd zweiffelten nicht sie wolten jhre Vnschuld gnugsamb an Tag geben vnd beweisen. Denen hat J. D. zur Antwort gegeben / er wolte mit nechster Gelegenheit solches vor die Hand nehmen.

In dessen hatte Jhre Durchl. den Graffen von Bucquoy vnd den Fürsten von Liechtenstein zu sich erfordern lassen / bey deren Gegenwart die Böhmische Stände die Instrumenta vnnd Originalen mit den vnderschriebenen Nahmen vnd daran hangenden Siegeln vbergeben. Dieser Brieff waren sechs: vnder welchen die Vrkundt deß auffgerichteten Bundts mit dem Gabriel Bethlen / mit den Oesterreichern Obder Enß / mit den Schlesiern / mit den Mährern / mit Ober vnd Nider Laußnitzern. Darauff haben die Stände / was sie zuvor durch den Poppel vorbringen lassen / widerholet: Denen ist auch gleich wie vor / durch den von Freysing geantwortet worden.

Nachgehendts ist jhnen eine Formul deß Juraments vorgelesen worden / dieses Innhalts: Alle Stände bekenneten / daß sie schwerlich pecciret vnnd sich vergriffen hetten / in dem sie von Kayser Ferdinanden dem Andern / jhrem rechtmässigen / erblichen / gecrönten / gesalbten / vnnd von dem höchsten Rath deß Reichs aprrobirten König abgefallen / vnd wider denselben sich auffgeleinet. Diese That were jhnen von Hertzen leid / vnnd wolten daß sie nie geschehen were / auch wolten sie hinführo keinen andern als Ferdinandum den Andern / vor jhren rechtmässigen / warhafften vnd rechten König in Böhmen erkennen / auffnehmen / ehren vnd verehren / wolten jhme

als Jhr. Kays. vnd Kön. Mayest. Ferdinandum dem andern / erkennen / haben vnd verehren / Jhme auch hinführo vnverbrüchliche Trew vnnd Gehorsamb leysten wolten.

Wie nun Poppel seine Rede also vollendet / hat Johann Christoph Freysing Amptmann zu Landtshut / auff Befehl vnd im Nahmen deß Hertzogen also geantwortet: Die Stände thäten wohl daran / daß sie bekenneten / daß sie wider Recht vnnd Billichkeit hiebevor gehandelt hetten / vnnd daß sie hinfüro kein andern / als Kayser Ferdinandum / für jhren rechtmässigen / Erblichen / gecrönten König halten vnnd erkennen wolten / vnd jhme Gehorsamb zuleisten bereit vnd willig weren: Es were aber vor allen Dingen vonnöthen / daß sie alle Pacta vnd Bündnussen / welche sie mit andern bey diesem Vnwesen auffgerichtet / auffschüben / vnnd solcher Bündnussen Instrumenta publica, mit den Originalen vnd Sigillen J. Durchl. vberreicheten / damit endtlich der Frieden in das Königreich wider eingeführet / vnnd alles in rühigen Standt köndte gebracht werden. Vnder dessen aber solten sie J. M. das Jurament vnnd schuldigen Gehorsamb leisten / biß daß dieselbige in dem vbrigen weitere Anordnung machen würde.

Hierauff waren die Stände willig / alsobald dẽ Eyd abzulegen / aber es fielen etliche andere Verhinderungen vor / dardurch diese Sach in den folgenden Tag auffgeschoben warde; Insonderheit weil etliche vnder den Ständen / an deren Gegenwart doch viel gelegen / nit allein nicht vorhanden waren / sondern auch die jenige / so zu gegen / daß den Abwesenden nit angezeiget worden / daß selbigen Tag das Jurament abgeleget werden solte / vorwendeten.

Mitlerweil haben die Stände von J. Durchl. Hertzog Maximilian begehret daß sie / daß jhre Gemählinnen vnd Kinder von dem Kriegsvolck nit angefochten oder geplündert werden möchtẽ / versichert würden. Welches J. D. Jhres theils zuthun auch den Graffen von Bucquoy deßwegẽ zuersuchen sich erkläret / doch soltẽ die Stände gedachten Graffen auch selbsten darumb anlangen.

Vnder dieser Handlung hat auch das Stättlein Böhmischbrod J. D. ein Schreiben vbersendet / darin sie bezeuget / daß sie sich J. Kay. M. ergeben wolten / bäten aber daß jhnen Jhre Reliligion vnd Privilegia verbleiben möchten: welchẽ gleich wie den andern Stätten / so sich in Gehorsamb begeben / geantwortet worden.

Die nachfolgende zween Tag / sind die Stände / wie zwischen J. D. vnd jhnen verglichen worden / in grosser Anzahl erschienen. Vnd zwar erstlichen sind die Geistliche absonderlich für Jh. D. kommen / deren wegen erhaltener Victory Glück gewünschet vnnd darbey eine Bittschrifft vbergeben / darin sie begehret / daß sie in Kayserlichen Schutz genommen würden / auch gebetten / daß die von den Ständen jhnen entwendete Gütter jhnen wider zugestellet würden. Denen hat Hertzog Maximilian geantwortet / er wolte verschaffen / daß jhre Begehren der Kayserl. Mayestät angebracht würden / wolte sie auch selber commendiren.

Nach jnen sind die Catholische Politici / Freyherrn / Ritter vnd Edle zu J. D. eingelassen worden / welche bekennet vnd gebetten / daß solche jhre Bekantnuß für Jh. Kay. May. gebracht würde / daß alles / was von jhnen wider J. M. gethan vnd gehandelt worden / wider jhren Willen vnnd gezwungener Weiß geschehen seye: Im vbrigen hetten sie niemals etwas wider Jhre Kay. Mayestät zuthun sich vnderstanden / sondern allezeit Trew vnd gehorsamb beständig verblieben. Diesen ist fast eben / wie den Geistlichen zuvor / geantwortet worden.

Hierauff hat J. Durchl. die vbrigen Stände / welche in grosser Anzahl vorhanden waren gefraget / ob sie die Instrumenta publica vnd Originalen / in welchen die Bündnussen mit dem Außländischen auffgerichtet / begriffen weren / bey sich hetten / welches sie bejahet vnd darneben vermeldet / daß vnder den Ständen viel weren / welche sich Evangelisch nenneten / vnnd nichts mit den Widertauffern / Picarden vnnd Calvinisten zuthun / oder einige Gemeinschafft hetten / denen dieser Abfall von Jhr. Mayest. dem Kayser / Tumult vnd jnnerliche Vnruhe niemahls gefallen / Were auch viel von andern gethan vnnd gehandelt worden / davon sie niemahlen einige Wissenschafft gehabt. Derowegen bäten sie / daß Jhre Durchl. sie absonderlich hören wolte: Vnd zweiffelten nicht sie wolten jhre Vnschuld gnugsamb an Tag geben vnd beweisen. Denen hat J. D. zur Antwort gegeben / er wolte mit nechster Gelegenheit solches vor die Hand nehmen.

In dessen hatte Jhre Durchl. den Graffen von Bucquoy vnd den Fürsten von Liechtenstein zu sich erfordern lassen / bey deren Gegenwart die Böhmische Stände die Instrumenta vnnd Originalen mit den vnderschriebenen Nahmen vnd daran hangenden Siegeln vbergeben. Dieser Brieff waren sechs: vnder welchen die Vrkundt deß auffgerichteten Bundts mit dem Gabriel Bethlen / mit den Oesterreichern Obder Enß / mit den Schlesiern / mit den Mährern / mit Ober vnd Nider Laußnitzern. Darauff haben die Stände / was sie zuvor durch den Poppel vorbringen lassen / widerholet: Denen ist auch gleich wie vor / durch den von Freysing geantwortet worden.

Nachgehendts ist jhnen eine Formul deß Juraments vorgelesen worden / dieses Innhalts: Alle Stände bekenneten / daß sie schwerlich pecciret vnnd sich vergriffen hetten / in dem sie von Kayser Ferdinanden dem Andern / jhrem rechtmässigen / erblichen / gecrönten / gesalbten / vnnd von dem höchsten Rath deß Reichs aprrobirten König abgefallen / vnd wider denselben sich auffgeleinet. Diese That were jhnen von Hertzen leid / vnnd wolten daß sie nie geschehen were / auch wolten sie hinführo keinen andern als Ferdinandum den Andern / vor jhren rechtmässigen / warhafften vñ rechten König in Böhmen erkennen / auffnehmen / ehren vñ verehren / wolten jhme

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          <p>Wie nun Poppel seine Rede also vollendet / hat Johann Christoph Freysing Amptmann                      zu Landtshut / auff Befehl vnd im Nahmen deß Hertzogen also geantwortet: Die                      Stände thäten wohl daran / daß sie bekenneten / daß sie wider Recht vnnd                      Billichkeit hiebevor gehandelt hetten / vnnd daß sie hinfüro kein andern / als                      Kayser Ferdinandum / für jhren rechtmässigen / Erblichen / gecrönten König                      halten vnnd erkennen wolten / vnd jhme Gehorsamb zuleisten bereit vnd willig                      weren: Es were aber vor allen Dingen vonnöthen / daß sie alle Pacta vnd                      Bündnussen / welche sie mit andern bey diesem Vnwesen auffgerichtet /                      auffschüben / vnnd solcher Bündnussen Instrumenta publica, mit den Originalen                      vnd Sigillen J. Durchl. vberreicheten / damit endtlich der Frieden in das                      Königreich wider eingeführet / vnnd alles in rühigen Standt köndte gebracht                      werden. Vnder dessen aber solten sie J. M. das Jurament vnnd schuldigen                      Gehorsamb leisten / biß daß dieselbige in dem vbrigen weitere Anordnung machen                      würde.</p>
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          <p>Mitlerweil haben die Stände von J. Durchl. Hertzog Maximilian begehret daß sie /                      daß jhre Gemählinnen vnd Kinder von dem Kriegsvolck nit angefochten oder                      geplündert werden möchte&#x0303; / versichert würden. Welches J. D. Jhres theils zuthun                      auch den Graffen von Bucquoy deßwege&#x0303; zuersuchen sich erkläret / doch solte&#x0303; die                      Stände gedachten Graffen auch selbsten darumb anlangen.</p>
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          <p>In dessen hatte Jhre Durchl. den Graffen von Bucquoy vnd den Fürsten von                      Liechtenstein zu sich erfordern lassen / bey deren Gegenwart die Böhmische                      Stände die Instrumenta vnnd Originalen mit den vnderschriebenen Nahmen vnd daran                      hangenden Siegeln vbergeben. Dieser Brieff waren sechs: vnder welchen die                      Vrkundt deß auffgerichteten Bundts mit dem Gabriel Bethlen / mit den                      Oesterreichern Obder Enß / mit den Schlesiern / mit den Mährern / mit Ober vnd                      Nider Laußnitzern. Darauff haben die Stände / was sie zuvor durch den Poppel                      vorbringen lassen / widerholet: Denen ist auch gleich wie vor / durch den von                      Freysing geantwortet worden.</p>
          <p>Nachgehendts ist jhnen eine Formul deß Juraments vorgelesen worden / dieses                      Innhalts: Alle Stände bekenneten / daß sie schwerlich pecciret vnnd sich                      vergriffen hetten / in dem sie von Kayser Ferdinanden dem Andern / jhrem                      rechtmässigen / erblichen / gecrönten / gesalbten / vnnd von dem höchsten Rath                      deß Reichs aprrobirten König abgefallen / vnd wider denselben sich auffgeleinet.                      Diese That were jhnen von Hertzen leid / vnnd wolten daß sie nie geschehen were                      / auch wolten sie hinführo keinen andern als Ferdinandum den Andern / vor jhren                      rechtmässigen / warhafften vn&#x0303; rechten König in Böhmen erkennen /                      auffnehmen / ehren vn&#x0303; verehren / wolten jhme
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[465/0532] als Jhr. Kays. vnd Kön. Mayest. Ferdinandum dem andern / erkennen / haben vnd verehren / Jhme auch hinführo vnverbrüchliche Trew vnnd Gehorsamb leysten wolten. Wie nun Poppel seine Rede also vollendet / hat Johann Christoph Freysing Amptmann zu Landtshut / auff Befehl vnd im Nahmen deß Hertzogen also geantwortet: Die Stände thäten wohl daran / daß sie bekenneten / daß sie wider Recht vnnd Billichkeit hiebevor gehandelt hetten / vnnd daß sie hinfüro kein andern / als Kayser Ferdinandum / für jhren rechtmässigen / Erblichen / gecrönten König halten vnnd erkennen wolten / vnd jhme Gehorsamb zuleisten bereit vnd willig weren: Es were aber vor allen Dingen vonnöthen / daß sie alle Pacta vnd Bündnussen / welche sie mit andern bey diesem Vnwesen auffgerichtet / auffschüben / vnnd solcher Bündnussen Instrumenta publica, mit den Originalen vnd Sigillen J. Durchl. vberreicheten / damit endtlich der Frieden in das Königreich wider eingeführet / vnnd alles in rühigen Standt köndte gebracht werden. Vnder dessen aber solten sie J. M. das Jurament vnnd schuldigen Gehorsamb leisten / biß daß dieselbige in dem vbrigen weitere Anordnung machen würde. Hierauff waren die Stände willig / alsobald dẽ Eyd abzulegen / aber es fielen etliche andere Verhinderungen vor / dardurch diese Sach in den folgenden Tag auffgeschoben warde; Insonderheit weil etliche vnder den Ständen / an deren Gegenwart doch viel gelegen / nit allein nicht vorhanden waren / sondern auch die jenige / so zu gegen / daß den Abwesenden nit angezeiget worden / daß selbigen Tag das Jurament abgeleget werden solte / vorwendeten. Mitlerweil haben die Stände von J. Durchl. Hertzog Maximilian begehret daß sie / daß jhre Gemählinnen vnd Kinder von dem Kriegsvolck nit angefochten oder geplündert werden möchtẽ / versichert würden. Welches J. D. Jhres theils zuthun auch den Graffen von Bucquoy deßwegẽ zuersuchen sich erkläret / doch soltẽ die Stände gedachten Graffen auch selbsten darumb anlangen. Vnder dieser Handlung hat auch das Stättlein Böhmischbrod J. D. ein Schreiben vbersendet / darin sie bezeuget / daß sie sich J. Kay. M. ergeben wolten / bäten aber daß jhnen Jhre Reliligion vnd Privilegia verbleiben möchten: welchẽ gleich wie den andern Stätten / so sich in Gehorsamb begeben / geantwortet worden. Die nachfolgende zween Tag / sind die Stände / wie zwischen J. D. vnd jhnen verglichen worden / in grosser Anzahl erschienen. Vnd zwar erstlichen sind die Geistliche absonderlich für Jh. D. kommen / deren wegen erhaltener Victory Glück gewünschet vnnd darbey eine Bittschrifft vbergeben / darin sie begehret / daß sie in Kayserlichen Schutz genommen würden / auch gebetten / daß die von den Ständen jhnen entwendete Gütter jhnen wider zugestellet würden. Denen hat Hertzog Maximilian geantwortet / er wolte verschaffen / daß jhre Begehren der Kayserl. Mayestät angebracht würden / wolte sie auch selber commendiren. Nach jnen sind die Catholische Politici / Freyherrn / Ritter vnd Edle zu J. D. eingelassen worden / welche bekennet vnd gebetten / daß solche jhre Bekantnuß für Jh. Kay. May. gebracht würde / daß alles / was von jhnen wider J. M. gethan vnd gehandelt worden / wider jhren Willen vnnd gezwungener Weiß geschehen seye: Im vbrigen hetten sie niemals etwas wider Jhre Kay. Mayestät zuthun sich vnderstanden / sondern allezeit Trew vnd gehorsamb beständig verblieben. Diesen ist fast eben / wie den Geistlichen zuvor / geantwortet worden. Hierauff hat J. Durchl. die vbrigen Stände / welche in grosser Anzahl vorhanden waren gefraget / ob sie die Instrumenta publica vnd Originalen / in welchen die Bündnussen mit dem Außländischen auffgerichtet / begriffen weren / bey sich hetten / welches sie bejahet vnd darneben vermeldet / daß vnder den Ständen viel weren / welche sich Evangelisch nenneten / vnnd nichts mit den Widertauffern / Picarden vnnd Calvinisten zuthun / oder einige Gemeinschafft hetten / denen dieser Abfall von Jhr. Mayest. dem Kayser / Tumult vnd jnnerliche Vnruhe niemahls gefallen / Were auch viel von andern gethan vnnd gehandelt worden / davon sie niemahlen einige Wissenschafft gehabt. Derowegen bäten sie / daß Jhre Durchl. sie absonderlich hören wolte: Vnd zweiffelten nicht sie wolten jhre Vnschuld gnugsamb an Tag geben vnd beweisen. Denen hat J. D. zur Antwort gegeben / er wolte mit nechster Gelegenheit solches vor die Hand nehmen. In dessen hatte Jhre Durchl. den Graffen von Bucquoy vnd den Fürsten von Liechtenstein zu sich erfordern lassen / bey deren Gegenwart die Böhmische Stände die Instrumenta vnnd Originalen mit den vnderschriebenen Nahmen vnd daran hangenden Siegeln vbergeben. Dieser Brieff waren sechs: vnder welchen die Vrkundt deß auffgerichteten Bundts mit dem Gabriel Bethlen / mit den Oesterreichern Obder Enß / mit den Schlesiern / mit den Mährern / mit Ober vnd Nider Laußnitzern. Darauff haben die Stände / was sie zuvor durch den Poppel vorbringen lassen / widerholet: Denen ist auch gleich wie vor / durch den von Freysing geantwortet worden. Nachgehendts ist jhnen eine Formul deß Juraments vorgelesen worden / dieses Innhalts: Alle Stände bekenneten / daß sie schwerlich pecciret vnnd sich vergriffen hetten / in dem sie von Kayser Ferdinanden dem Andern / jhrem rechtmässigen / erblichen / gecrönten / gesalbten / vnnd von dem höchsten Rath deß Reichs aprrobirten König abgefallen / vnd wider denselben sich auffgeleinet. Diese That were jhnen von Hertzen leid / vnnd wolten daß sie nie geschehen were / auch wolten sie hinführo keinen andern als Ferdinandum den Andern / vor jhren rechtmässigen / warhafften vñ rechten König in Böhmen erkennen / auffnehmen / ehren vñ verehren / wolten jhme

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/532>, abgerufen am 27.07.2024.