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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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hat dieser den Marggraffen von Ramboulliet / jener Articul zu einem Vergleich zwischen Saphoy / Mätua / vnd dem Mayläudischen Gubernatorn / werden von den Frantzösischen vnd Päpstlichen Abgesandten zu Vercelli vnd Asti vergeblich vorgeschlagen. aber den Savelli Bäpstlichen Nuncium zu den kriegenden Partheyen abgesendet / die dann auch die Sach so weit gebracht / daß in nachgesetzte Friedens Puncten / so sie erstlich zu Vercelli den 27. Octob. 6. Novemb. vorgeschlagen / vnd hernach zu Asti den 21. Novemb. 1. Decembr. Anno 1614. völlig verfasset / der Hertzog in Saphoja eingewilliget / vnd seynd solche Puncten nachfolgenden Innhalts gewesen:

1. Erstlich solte der Hertzog in Saphoja sein Kriegsvolck abschaffen / ausser einer gewissen Anzahl / so er nach Gutdüncken der Herrn Abgesandten zu Versicherung vnd Beschützung der Plätze behalten möchte.

2. Der Marggraff von Inoyosa Gubernator zu Mayland / solte im Namen deß Königs in Hispanien dem Papst vnd König in Franckreich zusagen / den Hertzogen in Saphoja nach hinlegung der Waffen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / nicht zubeleydigen.

3. Wo dieses nicht gehalten würde / solte der Hertzog in deß Papsts vnd Königs in Franckreich Schutz genommen werden.

4. Die in diesem Krieg von beyden Partheyen eingenommene Oerter solten jhren rechtmässigen Besitzern alsbaldt nach obiger Abschaffung deß Kriegsvolcks wider eingeräumet werden.

5. Die Strittigkeiten / so sich zwischen Saphojen vnd Mantua verhielten / solten durch darzu von beyderseits verordnete Mittelspersonen in sechs Monaten geschlichtet vnnd verglichen werden.

6. Der Hertzog von Mantua solte dem Hertzogen zu Saphoya alle der Infantin Margretha Geschmeyd vnd Kleynodien vnverzüglich zustellen / zugleich auch die Ehestewer abrichten / vnd in vier Monat nach Empfahung dieses Vergleichs die schuldige Pensionen vnd Interesse bezahlen: oder so er solches nicht schuldig zu seyn fürwenden wolte / solte er der Mittels Personen Außspruch vnderwürfflich seyn.

7. Weylandt Frawen Blancae binderständige Ehestewer solte der Hertzog von Mantua / jnnerhalb zweyen Jahren / nach Empfahung dieser Vergleichungs Schrifft / oder in verbleibung dessen / der König in Franckreich von dem seinigen dem Hertzog in Saphoya abrichten / doch solten die vnliquidirte Accessorien Frawen Blancae Ehestewer / zu Erörterung der verordneten Richter gestellet seyn.

8. Die jenigen Lehenleute vnd Vnderthanen / so der Gegenpart in diesem Krieg gedient hetten / solten wider zu Gnaden angenommen / vnnd jhre Güter / selbige entweders zuverkauffen / oder zubehalten / wider gegeben werden. Hiervon solten auch nicht außgeschlossen seyn die jenigen / so vmb einer andern Vrsach willen / nach Anfang deß Montferratischen Kriegs entweder zur Leibsstraff oder zur Einziehung der Güter verurtheilet worden weren.

9. Dieses alles solte also steiff vnd fest gehalten werden: Doch wo diese Vergleichungs Puncten von einer oder der andern seyten nicht angenommen würden / solten sie als nichtig vnd vngültig gehalten werden.

Wiewol es nun auff diesen Vertrag das Ansehen gehabt / als ob die Sach verglichen / vnd der Krieg ein Loch bekommen / sonderlich weil der Hertzog zu Saphoyen allbereit etliche Ort / so er in Montferrat eingenommen / wider abgetretten / ist doch die Sach wider stecken blieben / vnd hat sich der grimmige Mars mit dem allbereit vergossenen Blut noch nicht wöllen ersättigen / sondern sein grausames Lermenblasen zum Zeichen der Fortsetzung deß Kriegs wider erthönen lassen. Auff was weise aber diese Vergleichung nicht gehalten / vnd was zum theil zuvor / zum theil von da an zwischen den kriegenden Theilen ferrner vorgeloffen ist eigentlich auß nachgesetzten Schreiben zuvernehmen.

Es hat Jhre Majest. Keyser Matthias / als er vernommen / was massen Hertzog Carl Emanuel zu Saphoya den Hertzogen von Mantua mit Krieg angegriffen / jhne / Hertzogen zu Sophoya / durch ein Mandat von seinem Vorhaben abzustehen vermahnet / vnd in verbleibung dessen deß Hertzogs in Saphoy Bericht / wegen deß Kriegs zwischen jhme / Mantua / vnd dem Mayländischen Gubernatoren / an Keyser Matthiam abgangen. Reichs Acht angedröwet. Hierauff hat gedachter Hertzog den Keyser / wie es mit dem Kriegswesen in Italia beschaffen / vnd was sich für newe Spänne zwischen jhme vnnd dem Marggraffen Inoyosa / Gubernatorn in Mayland / begeben / jhne durch ein Schreiben berichtet / folgenden Inn halts:

Es würde nämlich ohne Zweiffel Jhr. M. zum theil auß seinen publicirten Schrifften / zum theil auß der gemeinen Sag genugsamen Bericht eingenommen haben / auß was Vrsachen er diesen Krieg wider Hertzog Ferdinanden zu Mantua vorzunehmen were bewogen worden / auch wie bereitwillig er Jhr: vnd deß Königs in Hispanien Majest. zu Gefallen / in widereynräumung der jenigen Oerter in Montferrat / so er doch rechtmässig / als durch Krieg erobert / jnnen gehabt / sich erzeiget hette. Zu derselbigen Zeit aber weren jhme von dem Mayländischen Gubernatorn grosse Verheissungen gethan / aber in der That wenig geleystet worden. Dann als es dar zu kommen / daß wegen gedachter Verheissungen jhm ein Genügen geschehen sollen / hette an statt solcher erwarteten Vergnügung derselbe das jenige was er zuvor in so vieler Zeugen Gegenwart versprochen / mehrertheils wider geläugnet / das ander aber / so er nicht in Abrede seyn können / durch langes auffziehen vngültig machen wöllen. Ja er hette vber das im Mamen deß Königs in Hispanien jhme aufferlegt / daß er die Schweitzer / die er doch vorlängst zu defendirung seines Lands / in Ansehung sie auch seine Bundsgenossen / vnd kaum 2000. weren / vnd derowegen den Benachbarten Fürsten / oder jhm / dem König in Hispanien / nicht verdächtig seyn köndten / gehalten hette / abschaffen: Darnach daß er seine Tochter / die Mantuanische Wittib / an Hertzog Ferdinanden zu Mantua vnverzüglich verheuraten solte. Solchem nach solte zwischen Mantua vnd Saphoyen ein Vergleich

hat dieser den Marggraffen von Ramboulliet / jener Articul zu einem Vergleich zwischen Saphoy / Mätua / vnd dem Mayläudischen Gubernatorn / werdẽ von den Frantzösischen vnd Päpstlichen Abgesandten zu Vercelli vnd Asti vergeblich vorgeschlagen. aber den Savelli Bäpstlichen Nuncium zu den kriegenden Partheyen abgesendet / die dann auch die Sach so weit gebracht / daß in nachgesetzte Friedens Puncten / so sie erstlich zu Vercelli den 27. Octob. 6. Novemb. vorgeschlagẽ / vnd hernach zu Asti den 21. Novemb. 1. Decembr. Anno 1614. völlig verfasset / der Hertzog in Saphoja eingewilliget / vnd seynd solche Puncten nachfolgenden Innhalts gewesen:

1. Erstlich solte der Hertzog in Saphoja sein Kriegsvolck abschaffen / ausser einer gewissen Anzahl / so er nach Gutdüncken der Herrn Abgesandten zu Versicherung vnd Beschützung der Plätze behalten möchte.

2. Der Marggraff von Inoyosa Gubernator zu Mayland / solte im Namen deß Königs in Hispanien dem Papst vnd König in Franckreich zusagen / den Hertzogen in Saphoja nach hinlegung der Waffen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / nicht zubeleydigen.

3. Wo dieses nicht gehalten würde / solte der Hertzog in deß Papsts vñ Königs in Franckreich Schutz genommen werden.

4. Die in diesem Krieg von beydẽ Partheyen eingenommene Oerter solten jhren rechtmässigẽ Besitzern alsbaldt nach obiger Abschaffung deß Kriegsvolcks wider eingeräumet werden.

5. Die Strittigkeiten / so sich zwischen Saphojen vnd Mantua verhielten / solten durch darzu von beyderseits verordnete Mittelspersonen in sechs Monaten geschlichtet vnnd verglichen werden.

6. Der Hertzog von Mantua solte dem Hertzogẽ zu Saphoya alle der Infantin Margretha Geschmeyd vnd Kleynodien vnverzüglich zustellen / zugleich auch die Ehestewer abrichten / vnd in vier Monat nach Empfahung dieses Vergleichs die schuldige Pensionen vnd Interesse bezahlen: oder so er solches nicht schuldig zu seyn fürwenden wolte / solte er der Mittels Personen Außspruch vnderwürfflich seyn.

7. Weylandt Frawen Blancae binderständige Ehestewer solte der Hertzog von Mantua / jnnerhalb zweyen Jahren / nach Empfahung dieser Vergleichungs Schrifft / oder in verbleibung dessen / der König in Franckreich von dem seinigen dem Hertzog in Saphoya abrichten / doch solten die vnliquidirte Accessorien Frawen Blancae Ehestewer / zu Erörterung der verordneten Richter gestellet seyn.

8. Die jenigen Lehenleute vnd Vnderthanen / so der Gegenpart in diesem Krieg gedient hetten / solten wider zu Gnaden angenommen / vnnd jhre Güter / selbige entweders zuverkauffen / oder zubehalten / wider gegeben werden. Hiervon solten auch nicht außgeschlossen seyn die jenigen / so vmb einer andern Vrsach willen / nach Anfang deß Montferratischen Kriegs entweder zur Leibsstraff oder zur Einziehung der Güter verurtheilet worden weren.

9. Dieses alles solte also steiff vnd fest gehaltẽ werden: Doch wo diese Vergleichungs Puncten von einer oder der andern seyten nicht angenommen würden / solten sie als nichtig vnd vngültig gehalten werden.

Wiewol es nun auff diesen Vertrag das Ansehen gehabt / als ob die Sach verglichen / vnd der Krieg ein Loch bekommen / sonderlich weil der Hertzog zu Saphoyen allbereit etliche Ort / so er in Montferrat eingenommen / wider abgetretten / ist doch die Sach wider stecken blieben / vnd hat sich der grimmige Mars mit dem allbereit vergossenen Blut noch nicht wöllen ersättigen / sondern sein grausames Lermenblasen zum Zeichen der Fortsetzung deß Kriegs wider erthönen lassen. Auff was weise aber diese Vergleichung nicht gehalten / vnd was zum theil zuvor / zum theil von da an zwischen den kriegenden Theilen ferrner vorgeloffen ist eigentlich auß nachgesetztẽ Schreiben zuvernehmen.

Es hat Jhre Majest. Keyser Matthias / als er vernommen / was massen Hertzog Carl Emanuel zu Saphoya den Hertzogen von Mantua mit Krieg angegriffen / jhne / Hertzogen zu Sophoya / durch ein Mandat von seinem Vorhaben abzustehen vermahnet / vnd in verbleibung dessen deß Hertzogs in Saphoy Bericht / wegen deß Kriegs zwischẽ jhme / Mantua / vnd dem Mayländischen Gubernatoren / an Keyser Matthiam abgangen. Reichs Acht angedröwet. Hierauff hat gedachter Hertzog den Keyser / wie es mit dem Kriegswesen in Italia beschaffen / vnd was sich für newe Spänne zwischen jhme vnnd dem Marggraffen Inoyosa / Gubernatorn in Mayland / begeben / jhne durch ein Schreiben berichtet / folgenden Inn halts:

Es würde nämlich ohne Zweiffel Jhr. M. zum theil auß seinen publicirten Schrifften / zum theil auß der gemeinen Sag genugsamen Bericht eingenommen haben / auß was Vrsachen er diesen Krieg wider Hertzog Ferdinanden zu Mantua vorzunehmen were bewogen worden / auch wie bereitwillig er Jhr: vnd deß Königs in Hispanien Majest. zu Gefallen / in widereynräumung der jenigen Oerter in Montferrat / so er doch rechtmässig / als durch Krieg erobert / jnnen gehabt / sich erzeiget hette. Zu derselbigen Zeit aber weren jhme von dem Mayländischen Gubernatorn grosse Verheissungen gethan / aber in der That wenig geleystet worden. Dann als es dar zu kommen / daß wegen gedachter Verheissungen jhm ein Genügen geschehẽ sollen / hette an statt solcher erwarteten Vergnügung derselbe das jenige was er zuvor in so vieler Zeugen Gegenwart versprochen / mehrertheils wider geläugnet / das ander aber / so er nicht in Abrede seyn können / durch langes auffziehen vngültig machen wöllen. Ja er hette vber das im Mamen deß Königs in Hispanien jhme aufferlegt / daß er die Schweitzer / die er doch vorlängst zu defendirung seines Lands / in Ansehung sie auch seine Bundsgenossen / vnd kaum 2000. weren / vnd derowegen den Benachbarten Fürsten / oder jhm / dem König in Hispanien / nicht verdächtig seyn köndten / gehalten hette / abschaffen: Darnach daß er seine Tochter / die Mantuanische Wittib / an Hertzog Ferdinanden zu Mantua vnverzüglich verheuraten solte. Solchem nach solte zwischen Mantua vnd Saphoyen ein Vergleich

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          <p>1. Erstlich solte der Hertzog in Saphoja sein Kriegsvolck abschaffen / ausser                      einer gewissen Anzahl / so er nach Gutdüncken der Herrn Abgesandten zu                      Versicherung vnd Beschützung der Plätze behalten möchte.</p>
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          <p>7. Weylandt Frawen Blancae binderständige Ehestewer solte der Hertzog von Mantua                      / jnnerhalb zweyen Jahren / nach Empfahung dieser Vergleichungs Schrifft / oder                      in verbleibung dessen / der König in Franckreich von dem seinigen dem Hertzog in                      Saphoya abrichten / doch solten die vnliquidirte Accessorien Frawen Blancae                      Ehestewer / zu Erörterung der verordneten Richter gestellet seyn.</p>
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          <p>Wiewol es nun auff diesen Vertrag das Ansehen gehabt / als ob die Sach verglichen                      / vnd der Krieg ein Loch bekommen / sonderlich weil der Hertzog zu Saphoyen                      allbereit etliche Ort / so er in Montferrat eingenommen / wider abgetretten /                      ist doch die Sach wider stecken blieben / vnd hat sich der grimmige Mars mit dem                      allbereit vergossenen Blut noch nicht wöllen ersättigen / sondern sein grausames                      Lermenblasen zum Zeichen der Fortsetzung deß Kriegs wider erthönen lassen. Auff                      was weise aber diese Vergleichung nicht gehalten / vnd was zum theil zuvor / zum                      theil von da an zwischen den kriegenden Theilen ferrner vorgeloffen ist                      eigentlich auß nachgesetzte&#x0303; Schreiben zuvernehmen.</p>
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          <p>Es würde nämlich ohne Zweiffel Jhr. M. zum theil auß seinen publicirten                      Schrifften / zum theil auß der gemeinen Sag genugsamen Bericht eingenommen haben                      / auß was Vrsachen er diesen Krieg wider Hertzog Ferdinanden zu Mantua                      vorzunehmen were bewogen worden / auch wie bereitwillig er Jhr: vnd deß Königs                      in Hispanien Majest. zu Gefallen / in widereynräumung der jenigen Oerter in                      Montferrat / so er doch rechtmässig / als durch Krieg erobert / jnnen gehabt /                      sich erzeiget hette. Zu derselbigen Zeit aber weren jhme von dem Mayländischen                      Gubernatorn grosse Verheissungen gethan / aber in der That wenig geleystet                      worden. Dann als es dar zu kommen / daß wegen gedachter Verheissungen jhm ein                      Genügen geschehe&#x0303; sollen / hette an statt solcher erwarteten Vergnügung derselbe                      das jenige was er zuvor in so vieler Zeugen Gegenwart versprochen / mehrertheils                      wider geläugnet / das ander aber / so er nicht in Abrede seyn können / durch                      langes auffziehen vngültig machen wöllen. Ja er hette vber das im Mamen deß                      Königs in Hispanien jhme aufferlegt / daß er die Schweitzer / die er doch                      vorlängst zu defendirung seines Lands / in Ansehung sie auch seine Bundsgenossen                      / vnd kaum 2000. weren / vnd derowegen den Benachbarten Fürsten / oder jhm / dem                      König in Hispanien / nicht verdächtig seyn köndten / gehalten hette /                      abschaffen: Darnach daß er seine Tochter / die Mantuanische Wittib / an Hertzog                      Ferdinanden zu Mantua vnverzüglich verheuraten solte. Solchem nach solte                      zwischen Mantua vnd Saphoyen ein Vergleich
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[33/0058] hat dieser den Marggraffen von Ramboulliet / jener aber den Savelli Bäpstlichen Nuncium zu den kriegenden Partheyen abgesendet / die dann auch die Sach so weit gebracht / daß in nachgesetzte Friedens Puncten / so sie erstlich zu Vercelli den 27. Octob. 6. Novemb. vorgeschlagẽ / vnd hernach zu Asti den 21. Novemb. 1. Decembr. Anno 1614. völlig verfasset / der Hertzog in Saphoja eingewilliget / vnd seynd solche Puncten nachfolgenden Innhalts gewesen: Articul zu einem Vergleich zwischen Saphoy / Mätua / vnd dem Mayläudischen Gubernatorn / werdẽ von den Frantzösischen vnd Päpstlichen Abgesandten zu Vercelli vnd Asti vergeblich vorgeschlagen. 1. Erstlich solte der Hertzog in Saphoja sein Kriegsvolck abschaffen / ausser einer gewissen Anzahl / so er nach Gutdüncken der Herrn Abgesandten zu Versicherung vnd Beschützung der Plätze behalten möchte. 2. Der Marggraff von Inoyosa Gubernator zu Mayland / solte im Namen deß Königs in Hispanien dem Papst vnd König in Franckreich zusagen / den Hertzogen in Saphoja nach hinlegung der Waffen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / nicht zubeleydigen. 3. Wo dieses nicht gehalten würde / solte der Hertzog in deß Papsts vñ Königs in Franckreich Schutz genommen werden. 4. Die in diesem Krieg von beydẽ Partheyen eingenommene Oerter solten jhren rechtmässigẽ Besitzern alsbaldt nach obiger Abschaffung deß Kriegsvolcks wider eingeräumet werden. 5. Die Strittigkeiten / so sich zwischen Saphojen vnd Mantua verhielten / solten durch darzu von beyderseits verordnete Mittelspersonen in sechs Monaten geschlichtet vnnd verglichen werden. 6. Der Hertzog von Mantua solte dem Hertzogẽ zu Saphoya alle der Infantin Margretha Geschmeyd vnd Kleynodien vnverzüglich zustellen / zugleich auch die Ehestewer abrichten / vnd in vier Monat nach Empfahung dieses Vergleichs die schuldige Pensionen vnd Interesse bezahlen: oder so er solches nicht schuldig zu seyn fürwenden wolte / solte er der Mittels Personen Außspruch vnderwürfflich seyn. 7. Weylandt Frawen Blancae binderständige Ehestewer solte der Hertzog von Mantua / jnnerhalb zweyen Jahren / nach Empfahung dieser Vergleichungs Schrifft / oder in verbleibung dessen / der König in Franckreich von dem seinigen dem Hertzog in Saphoya abrichten / doch solten die vnliquidirte Accessorien Frawen Blancae Ehestewer / zu Erörterung der verordneten Richter gestellet seyn. 8. Die jenigen Lehenleute vnd Vnderthanen / so der Gegenpart in diesem Krieg gedient hetten / solten wider zu Gnaden angenommen / vnnd jhre Güter / selbige entweders zuverkauffen / oder zubehalten / wider gegeben werden. Hiervon solten auch nicht außgeschlossen seyn die jenigen / so vmb einer andern Vrsach willen / nach Anfang deß Montferratischen Kriegs entweder zur Leibsstraff oder zur Einziehung der Güter verurtheilet worden weren. 9. Dieses alles solte also steiff vnd fest gehaltẽ werden: Doch wo diese Vergleichungs Puncten von einer oder der andern seyten nicht angenommen würden / solten sie als nichtig vnd vngültig gehalten werden. Wiewol es nun auff diesen Vertrag das Ansehen gehabt / als ob die Sach verglichen / vnd der Krieg ein Loch bekommen / sonderlich weil der Hertzog zu Saphoyen allbereit etliche Ort / so er in Montferrat eingenommen / wider abgetretten / ist doch die Sach wider stecken blieben / vnd hat sich der grimmige Mars mit dem allbereit vergossenen Blut noch nicht wöllen ersättigen / sondern sein grausames Lermenblasen zum Zeichen der Fortsetzung deß Kriegs wider erthönen lassen. Auff was weise aber diese Vergleichung nicht gehalten / vnd was zum theil zuvor / zum theil von da an zwischen den kriegenden Theilen ferrner vorgeloffen ist eigentlich auß nachgesetztẽ Schreiben zuvernehmen. Es hat Jhre Majest. Keyser Matthias / als er vernommen / was massen Hertzog Carl Emanuel zu Saphoya den Hertzogen von Mantua mit Krieg angegriffen / jhne / Hertzogen zu Sophoya / durch ein Mandat von seinem Vorhaben abzustehen vermahnet / vnd in verbleibung dessen deß Reichs Acht angedröwet. Hierauff hat gedachter Hertzog den Keyser / wie es mit dem Kriegswesen in Italia beschaffen / vnd was sich für newe Spänne zwischen jhme vnnd dem Marggraffen Inoyosa / Gubernatorn in Mayland / begeben / jhne durch ein Schreiben berichtet / folgenden Inn halts: Hertzogs in Saphoy Bericht / wegen deß Kriegs zwischẽ jhme / Mantua / vnd dem Mayländischen Gubernatoren / an Keyser Matthiam abgangen. Es würde nämlich ohne Zweiffel Jhr. M. zum theil auß seinen publicirten Schrifften / zum theil auß der gemeinen Sag genugsamen Bericht eingenommen haben / auß was Vrsachen er diesen Krieg wider Hertzog Ferdinanden zu Mantua vorzunehmen were bewogen worden / auch wie bereitwillig er Jhr: vnd deß Königs in Hispanien Majest. zu Gefallen / in widereynräumung der jenigen Oerter in Montferrat / so er doch rechtmässig / als durch Krieg erobert / jnnen gehabt / sich erzeiget hette. Zu derselbigen Zeit aber weren jhme von dem Mayländischen Gubernatorn grosse Verheissungen gethan / aber in der That wenig geleystet worden. Dann als es dar zu kommen / daß wegen gedachter Verheissungen jhm ein Genügen geschehẽ sollen / hette an statt solcher erwarteten Vergnügung derselbe das jenige was er zuvor in so vieler Zeugen Gegenwart versprochen / mehrertheils wider geläugnet / das ander aber / so er nicht in Abrede seyn können / durch langes auffziehen vngültig machen wöllen. Ja er hette vber das im Mamen deß Königs in Hispanien jhme aufferlegt / daß er die Schweitzer / die er doch vorlängst zu defendirung seines Lands / in Ansehung sie auch seine Bundsgenossen / vnd kaum 2000. weren / vnd derowegen den Benachbarten Fürsten / oder jhm / dem König in Hispanien / nicht verdächtig seyn köndten / gehalten hette / abschaffen: Darnach daß er seine Tochter / die Mantuanische Wittib / an Hertzog Ferdinanden zu Mantua vnverzüglich verheuraten solte. Solchem nach solte zwischen Mantua vnd Saphoyen ein Vergleich

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/58>, abgerufen am 21.11.2024.