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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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weren / behaupten wolten. Er stünde in keinem Zweifel / es würden hoch gedachte Fürsten zum hefftigsten darüber offendirt werden / vngeachtet solches vom Meyländischen nicht hoch geachtet würde. Er were auch dessen versichert / daß / so sie erfahren würden / daß der Marggraff von Sancta Croce, durch Hülff der Genueser / mit einer grossen Schiffsmacht an dem Gestalt deß Genuesischen Meers seine vnbewehrte Stättlein Vnelia, M[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ra, vnd Petra Latina, welche sein Vatter Hertzog Emanuel von freyen Leuten gekaufft / dem H. Reich zugethan / vnd in seiner Investitur vnter andern seinen Landschafften benennet haben wöllen / eingenommen / vnnd dieselbe noch in Besitzung hette / sie der Hispanier allzugrosse Regiersucht bestätigen würden.

Hierauß köndte auch J. May. leichtlich erkennen / auß was Vrsachen er etliche in seinem Gebiet gelegene Reichs Stättlein eyngenommen hette / nämlich daß er sie vor der Spanier Vberfall erhalten / vnd sein Landt dardurch desto besser beschützen möchte. Dann er were deren Meynung gewesen / daß die Eynnehmung solcher Stätte dem jenigen zustünde / der sie zu End deß Kriegs / wider zu räumen versprochen hette / der deß H. Reichs in Italien Vicarius oder Statthalter were / vnd dieser Zeit allein ein Reichs Fürst / vnd Ihrer Majest. Vasall in Italien vbrig gelassen were / von welchem Ihre Majest. so sie etwa die Cron zuempfangen / oder vmb anderer Vrsachen willen sich dahin begeben wolten / empfangen / vnd darein begleytet werden müssen. Dann Ihrer Majest. der König in Hispanien / der sich selbs für einen Keyser in Italien hielte / oder die Herrschafft Venedig / Genua / oder der Hertzog von Florentz / hierinn Ampts halben nicht würde bedienet seyn: dann diese alle / daß sie vom Reich frey seyen / sich berühmen. Der Hertzog von Mantua were dem Willen vnd Gebott deß Königs in Hispanien gäntzlich ergeben. Die vbrige Fürsten weren fast alle dem Bäpstlichen Stul vnderworffen / vnnd müßten von demselbigen die Lehen empfangen: were also ein gantz vnbillich Thun / daß der jenige Teutsche Fürst / so einzig vnd allein zur Magnificentz vnd Herrligkeit der Keyserl. Majest. noch were vbrig behalten worden / der die Besitzung seiner Landschafften der Freygebigkeit der Keyser zuschreibe / von den Hispaniern / mit Jhrer Majestät Wissen / mit Krieg angefochten vnnd beleydiget: der Titul eines Römischen Königs / so Jhre M. führte / vnd der nunmehr in die Enge seiner Herrschafften eingefangen were / in deren Vnderthanen vnd Vasallen Person verletzet: der jenige welchem Ihre Majest. so es die Noth erforderte / mit aller Macht wider seine Feinde beystehen vnd beschützen solte / mit den Hispanischen Waffen zu vndertrucken / vnd dem Meyländischen Gubernatorn / gleichsamb als mit einem Leibeygenen / nach seinem Willen mit jhme zu handeln / nicht allein vberlassen / sondern auch / weil er sich vnd die seinigen / ja vielmehr S. M. Lande beschützet hette / zu der Keyserlichen Acht verurtheilet werden solte.

Er köndte zwar jhme nicht einbiltden / was doch wol so groß vnd vbermacht seye / daß die Hispanier seine Lande feindlich anzugreiffen / vnd Ihr. Maj. das Keyserliche Edict wider jhne zu publiciren verursacht habe: wann es vielleicht dieses were / daß er nicht alsbaldt auff jhren (der Hispanier) Befelch die Waffen nidergelegt hette / so frage er nicht vnbillich / wo diese der König in Hispanien newe Authorität / gegen deß Heiligen Reichs Fürsten / herrühre? Mit was Beweiß sie diesen jhren Gewalt darthun köndten? Er / der König in Hispanien / der die jenige / nicht auß einiger Schuldigkeit / sondern auß Gutwilligkeit / vnd wegen Blutfreundschafft geleystete Observantz nicht erkennet hette / were würdig daß jhme auch dieselbige hinfort nicht mehr erzeiget würde. Jetzundt aber / nachdem er die Waffen abzulegen den hochansehenlichen Abgesandten versprochen / käme es jhme seltzam für / daß er jhn nicht / daß er von niemandt einige Gefahr zugewarten / genugsamb versichert hette? Dann so er fürwendete / er (der Hertzog) were in das Meyländische Gebiet feindlich eingefallen / köndte er doch nicht läugnen / daß er schon zuvor in seine Herrchafften eingefallen / vnd darinn feindlich gehauset hette. So er den von jhme dem Meyländischen Gebieth zugefügten Schaden erzehlen wolte / so köndte er wider von den Spanischen Kriegsleuten allerley Raub vnd Brandt darthun. So er jhme fürwerffen wolte / daß er das Güldene Flüß wider gegeben / were solches viel mehr für eine sonderliche Ehrerbietung gegen dem König zu rechnen / weil er zu seiner Defension die Waffen gegen dem König nicht gebrauchen wöllen / er hette dann die Kette deß Güldenen Flüß widergegeben / dann es gar für onbillich gehalten / daß er als deß Königs Ritter / wider desselben Waffen / ob es schon zur Defension geschehe / die seinigen gebrauchen solte. Wo er aber diese Vrsach einwenden wolte / daß mit dem Gemahl deß Hispanischen Ambassadors nach desselben Abreysen gar vbel verfahren worden / deren dann der Abzug von Turino Nicht ehe were gestattet worden / sie hette dann zuvor jhre Schulden bezahlet / so were es gar vngeräumbt / daß jenige jhme zuzuschreiben / was vnwissend seiner vorgangen / dann wann er Wissenschafft darvon gehabt / wolte er solche Schulden auß dem seinigen abgerichtet haben: köndte aber doch nicht sehen / worinn sich selbige Obrigkeit vergriffen / dann sie hette das Recht denen so das jhrige begehrt / nicht hinderhalten mögen: Vnd zwar were deß Ambassadors Haußfraw offt vnd vielfältig ermahnet worden / daß sie doch den armen Leuten jhr außständig Gelt zustellen / vnd solchen schimpff von jhr abwenden wolte / weil aber solches nicht erfolgen wöllen / hette endlich der Arrest auff etlich wenig Haußrahts gebilliget werden müssen / welcher doch kurtz hernach wider frey gemacht worden. Vnd ob schon hierinn der Sachen etwas zuviel gethan worden / hette doch nicht alsbaldt deßwegen ein Krieg angefangen / viel weniger dem Hertzogen mit der Keyserlichen Acht gedröwet werden dörffen. Viel eher solte den Spaniern die

weren / behaupten wolten. Er stünde in keinem Zweifel / es würden hoch gedachte Fürsten zum hefftigsten darüber offendirt werden / vngeachtet solches vom Meyländischen nicht hoch geachtet würde. Er were auch dessen versichert / daß / so sie erfahren würden / daß der Marggraff von Sancta Croce, durch Hülff der Genueser / mit einer grossen Schiffsmacht an dem Gestalt deß Genuesischen Meers seine vnbewehrte Stättlein Vnelia, M[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ra, vnd Petra Latina, welche sein Vatter Hertzog Emanuel von freyen Leuten gekaufft / dem H. Reich zugethan / vnd in seiner Investitur vnter andern seinen Landschafften benennet haben wöllen / eingenommen / vnnd dieselbe noch in Besitzung hette / sie der Hispanier allzugrosse Regiersucht bestätigen würden.

Hierauß köndte auch J. May. leichtlich erkennen / auß was Vrsachen er etliche in seinem Gebiet gelegene Reichs Stättlein eyngenommẽ hette / nämlich daß er sie vor der Spanier Vberfall erhalten / vnd sein Landt dardurch desto besser beschützen möchte. Dann er were deren Meynung gewesen / daß die Eynnehmung solcher Stätte dem jenigen zustünde / der sie zu End deß Kriegs / wider zu räumen versprochen hette / der deß H. Reichs in Italien Vicarius oder Statthalter were / vnd dieser Zeit allein ein Reichs Fürst / vnd Ihrer Majest. Vasall in Italien vbrig gelassen were / von welchem Ihre Majest. so sie etwa die Cron zuempfangen / oder vmb anderer Vrsachen willen sich dahin begeben wolten / empfangen / vnd darein begleytet werden müssen. Dann Ihrer Majest. der König in Hispanien / der sich selbs für einen Keyser in Italien hielte / oder die Herrschafft Venedig / Genua / oder der Hertzog von Florentz / hierinn Ampts halben nicht würde bedienet seyn: dann diese alle / daß sie vom Reich frey seyen / sich berühmen. Der Hertzog von Mantua were dem Willen vnd Gebott deß Königs in Hispanien gäntzlich ergeben. Die vbrige Fürsten weren fast alle dem Bäpstlichen Stul vnderworffen / vnnd müßten von demselbigen die Lehen empfangen: were also ein gantz vnbillich Thun / daß der jenige Teutsche Fürst / so einzig vnd allein zur Magnificentz vnd Herrligkeit der Keyserl. Majest. noch were vbrig behalten worden / der die Besitzung seiner Landschafften der Freygebigkeit der Keyser zuschreibe / von den Hispaniern / mit Jhrer Majestät Wissen / mit Krieg angefochten vnnd beleydiget: der Titul eines Römischen Königs / so Jhre M. führte / vnd der nunmehr in die Enge seiner Herrschafften eingefangen were / in deren Vnderthanen vnd Vasallen Person verletzet: der jenige welchem Ihre Majest. so es die Noth erforderte / mit aller Macht wider seine Feinde beystehen vnd beschützen solte / mit den Hispanischen Waffen zu vndertrucken / vnd dem Meyländischen Gubernatorn / gleichsamb als mit einem Leibeygenen / nach seinem Willen mit jhme zu handeln / nicht allein vberlassen / sondern auch / weil er sich vnd die seinigen / ja vielmehr S. M. Lande beschützet hette / zu der Keyserlichen Acht verurtheilet werden solte.

Er köndte zwar jhme nicht einbiltden / was doch wol so groß vnd vbermacht seye / daß die Hispanier seine Lande feindlich anzugreiffen / vnd Ihr. Maj. das Keyserliche Edict wider jhne zu publiciren verursacht habe: wann es vielleicht dieses were / daß er nicht alsbaldt auff jhren (der Hispanier) Befelch die Waffen nidergelegt hette / so frage er nicht vnbillich / wo diese der König in Hispanien newe Authorität / gegen deß Heiligen Reichs Fürsten / herrühre? Mit was Beweiß sie diesen jhren Gewalt darthun köndten? Er / der König in Hispanien / der die jenige / nicht auß einiger Schuldigkeit / sondern auß Gutwilligkeit / vnd wegen Blutfreundschafft geleystete Observantz nicht erkennet hette / were würdig daß jhme auch dieselbige hinfort nicht mehr erzeiget würde. Jetzundt aber / nachdem er die Waffen abzulegen den hochansehenlichen Abgesandten versprochen / käme es jhme seltzam für / daß er jhn nicht / daß er von niemandt einige Gefahr zugewarten / genugsamb versichert hette? Dann so er fürwendete / er (der Hertzog) were in das Meyländische Gebiet feindlich eingefallen / köndte er doch nicht läugnen / daß er schon zuvor in seine Herrchafften eingefallen / vnd darinn feindlich gehauset hette. So er den von jhme dem Meyländischen Gebieth zugefügten Schaden erzehlen wolte / so köndte er wider von den Spanischen Kriegsleuten allerley Raub vnd Brandt darthun. So er jhme fürwerffen wolte / daß er das Güldene Flüß wider gegeben / were solches viel mehr für eine sonderliche Ehrerbietung gegen dem König zu rechnen / weil er zu seiner Defension die Waffen gegen dem König nicht gebrauchen wöllen / er hette dann die Kette deß Güldenen Flüß widergegeben / dann es gar für onbillich gehalten / daß er als deß Königs Ritter / wider desselben Waffen / ob es schon zur Defension geschehe / die seinigen gebrauchen solte. Wo er aber diese Vrsach einwenden wolte / daß mit dem Gemahl deß Hispanischen Ambassadors nach desselben Abreysen gar vbel verfahren worden / deren dann der Abzug von Turino Nicht ehe were gestattet worden / sie hette dann zuvor jhre Schulden bezahlet / so were es gar vngeräumbt / daß jenige jhme zuzuschreiben / was vnwissend seiner vorgangen / dann wann er Wissenschafft darvon gehabt / wolte er solche Schulden auß dem seinigen abgerichtet haben: köndte aber doch nicht sehen / worinn sich selbige Obrigkeit vergriffen / dann sie hette das Recht denen so das jhrige begehrt / nicht hinderhalten mögen: Vnd zwar were deß Ambassadors Haußfraw offt vnd vielfältig ermahnet worden / daß sie doch den armen Leuten jhr außständig Gelt zustellen / vnd solchen schimpff von jhr abwenden wolte / weil aber solches nicht erfolgen wöllen / hette endlich der Arrest auff etlich wenig Haußrahts gebilliget werden müssen / welcher doch kurtz hernach wider frey gemacht worden. Vnd ob schon hierinn der Sachen etwas zuviel gethan worden / hette doch nicht alsbaldt deßwegen ein Krieg angefangẽ / viel weniger dem Hertzogen mit der Keyserlichen Acht gedröwet werden dörffen. Viel eher solte den Spaniern die

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          <p>Er köndte zwar jhme nicht einbiltden / was doch wol so groß vnd vbermacht seye /                      daß die Hispanier seine Lande feindlich anzugreiffen / vnd Ihr. Maj. das                      Keyserliche Edict wider jhne zu publiciren verursacht habe: wann es vielleicht                      dieses were / daß er nicht alsbaldt auff jhren (der Hispanier) Befelch die                      Waffen nidergelegt hette / so frage er nicht vnbillich / wo diese der König in                      Hispanien newe Authorität / gegen deß Heiligen Reichs Fürsten / herrühre? Mit                      was Beweiß sie diesen jhren Gewalt darthun köndten? Er / der König in Hispanien                      / der die jenige / nicht auß einiger Schuldigkeit / sondern auß Gutwilligkeit /                      vnd wegen Blutfreundschafft geleystete Observantz nicht erkennet hette / were                      würdig daß jhme auch dieselbige hinfort nicht mehr erzeiget würde. Jetzundt aber                      / nachdem er die Waffen abzulegen den hochansehenlichen Abgesandten versprochen                      / käme es jhme seltzam für / daß er jhn nicht / daß er von niemandt einige                      Gefahr zugewarten / genugsamb versichert hette? Dann so er fürwendete / er (der                      Hertzog) were in das Meyländische Gebiet feindlich eingefallen / köndte er doch                      nicht läugnen / daß er schon zuvor in seine Herrchafften eingefallen / vnd                      darinn feindlich gehauset hette. So er den von jhme dem Meyländischen Gebieth                      zugefügten Schaden erzehlen wolte / so köndte er wider von den Spanischen                      Kriegsleuten allerley Raub vnd Brandt darthun. So er jhme fürwerffen wolte / daß                      er das Güldene Flüß wider gegeben / were solches viel mehr für eine sonderliche                      Ehrerbietung gegen dem König zu rechnen / weil er zu seiner Defension die Waffen                      gegen dem König nicht gebrauchen wöllen / er hette dann die Kette deß Güldenen                      Flüß widergegeben / dann es gar für onbillich gehalten / daß er als deß Königs                      Ritter / wider desselben Waffen / ob es schon zur Defension geschehe / die                      seinigen gebrauchen solte. Wo er aber diese Vrsach einwenden wolte / daß mit dem                      Gemahl deß Hispanischen Ambassadors nach desselben Abreysen gar vbel verfahren                      worden / deren dann der Abzug von Turino Nicht ehe were gestattet worden / sie                      hette dann zuvor jhre Schulden bezahlet / so were es gar vngeräumbt / daß jenige                      jhme zuzuschreiben / was vnwissend seiner vorgangen / dann wann er Wissenschafft                      darvon gehabt / wolte er solche Schulden auß dem seinigen abgerichtet haben:                      köndte aber doch nicht sehen / worinn sich selbige Obrigkeit vergriffen / dann                      sie hette das Recht denen so das jhrige begehrt / nicht hinderhalten mögen: Vnd                      zwar were deß Ambassadors Haußfraw offt vnd vielfältig ermahnet worden / daß sie                      doch den armen Leuten jhr außständig Gelt zustellen / vnd solchen schimpff von                      jhr abwenden wolte / weil aber solches nicht erfolgen wöllen / hette endlich der                      Arrest auff etlich wenig Haußrahts gebilliget werden müssen / welcher doch kurtz                      hernach wider frey gemacht worden. Vnd ob schon hierinn der Sachen etwas zuviel                      gethan worden / hette doch nicht alsbaldt deßwegen ein Krieg angefange&#x0303; / viel                      weniger dem Hertzogen mit der Keyserlichen Acht gedröwet werden dörffen. Viel                      eher solte den Spaniern die
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[35/0060] weren / behaupten wolten. Er stünde in keinem Zweifel / es würden hoch gedachte Fürsten zum hefftigsten darüber offendirt werden / vngeachtet solches vom Meyländischen nicht hoch geachtet würde. Er were auch dessen versichert / daß / so sie erfahren würden / daß der Marggraff von Sancta Croce, durch Hülff der Genueser / mit einer grossen Schiffsmacht an dem Gestalt deß Genuesischen Meers seine vnbewehrte Stättlein Vnelia, M_ra, vnd Petra Latina, welche sein Vatter Hertzog Emanuel von freyen Leuten gekaufft / dem H. Reich zugethan / vnd in seiner Investitur vnter andern seinen Landschafften benennet haben wöllen / eingenommen / vnnd dieselbe noch in Besitzung hette / sie der Hispanier allzugrosse Regiersucht bestätigen würden. Hierauß köndte auch J. May. leichtlich erkennen / auß was Vrsachen er etliche in seinem Gebiet gelegene Reichs Stättlein eyngenommẽ hette / nämlich daß er sie vor der Spanier Vberfall erhalten / vnd sein Landt dardurch desto besser beschützen möchte. Dann er were deren Meynung gewesen / daß die Eynnehmung solcher Stätte dem jenigen zustünde / der sie zu End deß Kriegs / wider zu räumen versprochen hette / der deß H. Reichs in Italien Vicarius oder Statthalter were / vnd dieser Zeit allein ein Reichs Fürst / vnd Ihrer Majest. Vasall in Italien vbrig gelassen were / von welchem Ihre Majest. so sie etwa die Cron zuempfangen / oder vmb anderer Vrsachen willen sich dahin begeben wolten / empfangen / vnd darein begleytet werden müssen. Dann Ihrer Majest. der König in Hispanien / der sich selbs für einen Keyser in Italien hielte / oder die Herrschafft Venedig / Genua / oder der Hertzog von Florentz / hierinn Ampts halben nicht würde bedienet seyn: dann diese alle / daß sie vom Reich frey seyen / sich berühmen. Der Hertzog von Mantua were dem Willen vnd Gebott deß Königs in Hispanien gäntzlich ergeben. Die vbrige Fürsten weren fast alle dem Bäpstlichen Stul vnderworffen / vnnd müßten von demselbigen die Lehen empfangen: were also ein gantz vnbillich Thun / daß der jenige Teutsche Fürst / so einzig vnd allein zur Magnificentz vnd Herrligkeit der Keyserl. Majest. noch were vbrig behalten worden / der die Besitzung seiner Landschafften der Freygebigkeit der Keyser zuschreibe / von den Hispaniern / mit Jhrer Majestät Wissen / mit Krieg angefochten vnnd beleydiget: der Titul eines Römischen Königs / so Jhre M. führte / vnd der nunmehr in die Enge seiner Herrschafften eingefangen were / in deren Vnderthanen vnd Vasallen Person verletzet: der jenige welchem Ihre Majest. so es die Noth erforderte / mit aller Macht wider seine Feinde beystehen vnd beschützen solte / mit den Hispanischen Waffen zu vndertrucken / vnd dem Meyländischen Gubernatorn / gleichsamb als mit einem Leibeygenen / nach seinem Willen mit jhme zu handeln / nicht allein vberlassen / sondern auch / weil er sich vnd die seinigen / ja vielmehr S. M. Lande beschützet hette / zu der Keyserlichen Acht verurtheilet werden solte. Er köndte zwar jhme nicht einbiltden / was doch wol so groß vnd vbermacht seye / daß die Hispanier seine Lande feindlich anzugreiffen / vnd Ihr. Maj. das Keyserliche Edict wider jhne zu publiciren verursacht habe: wann es vielleicht dieses were / daß er nicht alsbaldt auff jhren (der Hispanier) Befelch die Waffen nidergelegt hette / so frage er nicht vnbillich / wo diese der König in Hispanien newe Authorität / gegen deß Heiligen Reichs Fürsten / herrühre? Mit was Beweiß sie diesen jhren Gewalt darthun köndten? Er / der König in Hispanien / der die jenige / nicht auß einiger Schuldigkeit / sondern auß Gutwilligkeit / vnd wegen Blutfreundschafft geleystete Observantz nicht erkennet hette / were würdig daß jhme auch dieselbige hinfort nicht mehr erzeiget würde. Jetzundt aber / nachdem er die Waffen abzulegen den hochansehenlichen Abgesandten versprochen / käme es jhme seltzam für / daß er jhn nicht / daß er von niemandt einige Gefahr zugewarten / genugsamb versichert hette? Dann so er fürwendete / er (der Hertzog) were in das Meyländische Gebiet feindlich eingefallen / köndte er doch nicht läugnen / daß er schon zuvor in seine Herrchafften eingefallen / vnd darinn feindlich gehauset hette. So er den von jhme dem Meyländischen Gebieth zugefügten Schaden erzehlen wolte / so köndte er wider von den Spanischen Kriegsleuten allerley Raub vnd Brandt darthun. So er jhme fürwerffen wolte / daß er das Güldene Flüß wider gegeben / were solches viel mehr für eine sonderliche Ehrerbietung gegen dem König zu rechnen / weil er zu seiner Defension die Waffen gegen dem König nicht gebrauchen wöllen / er hette dann die Kette deß Güldenen Flüß widergegeben / dann es gar für onbillich gehalten / daß er als deß Königs Ritter / wider desselben Waffen / ob es schon zur Defension geschehe / die seinigen gebrauchen solte. Wo er aber diese Vrsach einwenden wolte / daß mit dem Gemahl deß Hispanischen Ambassadors nach desselben Abreysen gar vbel verfahren worden / deren dann der Abzug von Turino Nicht ehe were gestattet worden / sie hette dann zuvor jhre Schulden bezahlet / so were es gar vngeräumbt / daß jenige jhme zuzuschreiben / was vnwissend seiner vorgangen / dann wann er Wissenschafft darvon gehabt / wolte er solche Schulden auß dem seinigen abgerichtet haben: köndte aber doch nicht sehen / worinn sich selbige Obrigkeit vergriffen / dann sie hette das Recht denen so das jhrige begehrt / nicht hinderhalten mögen: Vnd zwar were deß Ambassadors Haußfraw offt vnd vielfältig ermahnet worden / daß sie doch den armen Leuten jhr außständig Gelt zustellen / vnd solchen schimpff von jhr abwenden wolte / weil aber solches nicht erfolgen wöllen / hette endlich der Arrest auff etlich wenig Haußrahts gebilliget werden müssen / welcher doch kurtz hernach wider frey gemacht worden. Vnd ob schon hierinn der Sachen etwas zuviel gethan worden / hette doch nicht alsbaldt deßwegen ein Krieg angefangẽ / viel weniger dem Hertzogen mit der Keyserlichen Acht gedröwet werden dörffen. Viel eher solte den Spaniern die

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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/60>, abgerufen am 16.05.2024.