Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Hinlegung der Waffen anbefohlen seyn worden / welche zu deren Gebrauch keine Vrsach gehabt hetten / wider sie solte die Acht fürgenommen worden seyn / als die so offt Trew vnd Glauben gebrochen / seine Vnderthanen von jhrer schuldigen Trew gegen jhme abzumahnen vnderstanden / seine Landschafften feindlich vberfallen vnd eingenommen. Er hette zwar die Waffen genommen / aber darzu gezwungen: were in das Meyländische Gebiet eingebrochen / aber darzu angereitzet worden. Seine löbliche Vorältern hetten lang in Italia / nämlich auff sechs hundert Jahr Krieg geführet / viel Herrschafften vnter jhren Gewalt gebracht / viel benachbarte Fürsten bezwungen / würde aber nirgendt gefunden / daß von einigem Keyser mit der Acht gegen jhnen verfahren worden. Were also gantz vnbillich / daß er allein vnter so vielen Hertzogen / von dem Fürsten von Castilion / welcher nit so wol dem Keyser / als dem König in Hispanien / von dem er das Güldene Flüß empfangen / vnd jährliche Einkommen hette / verpflichtet were / angeklagt / vnd das Vrtheil der Acht / so er von dem Meyländischen Gubernatorn empfangen / offentlich wider jhne angekündiget werden solte / dann er köndte sich dahin nicht bereden / daß er glaubte / daß ein solches Patent / darinnen kein Ort benennet / auch mit Jhrer Majest. Handen nicht vnterschrieben / von Jhr solte herkommen. Köndte derhalben nicht anders sagen / als daß es entweders gar falsch vnd erdicht / oder aber von Jhrer Majest. Dienern erpracticirt seye. Weil nun die Sachen also beschaffen / were nichts mehr vbrig / als daß auff Erkandtnuß seiner gerechten Sachen / Jhre Majest. dieses wider ihne außgefertigte Mandat / als nichtig vnd vnkräfftig / gäntzlich auff hebe / seine Vnschuldt männiglichen offenbahr machte / die jenigen so vnterschrieben / der Gebühr ansehe: Darnach dem König in Hispanien / als einem Hertzogen von Meyland / vnd deß Römischen Reichs Vasallen / gebiete / daß er sein Kriegsvolck alsbaldt abschaffe / die von jhme (Hertzogen zu Saphoyen) vnterschriebene Friedens Articul / mit seiner Hand vnterschreibung bestätige / vnd also Italien der Kriegsgefahr befreye: Endlich den Meyländischen Gubernatoren / welcher den Krieg nur darumb anstiffte vnd forttreibe / daß er Gelt vnd Gut dardurch bekommen / vnd sich bereichen möge / vnd derhalben viel vnwarhafftiges wider seine Person dem König in Hispania zu Ohren bringe / der Gebühr nach bestraffe. Also würde K. May. Jhre vnd deß H. Reichs Authorität in Italia / welche sonsten auff den Hispanier fallen würde / erhalten / etc. Weil nun / wie auß diesem Schreiben zuvernehmen / nach deß Meyländischen Gubernatorn Begehren / die Sach sich nit schicken wöllen / dann der Hertzog in Saphoya den Spaniern / welche begehrten / daß er vor allen dingen die Waffen niderlegen / vnd seine Tochter / die Mantuanische Wittib / Hertzog Ferdinanden zu Mantua vermählen solte / zuvor vnd ehe die Sach zwischen jhme vnd Mantua geschlichtet / vnd obgesetztem Astischen Vertrag ein Genügen geschehen / nicht willfahren / vnd deßwegen / weil auch sonsten die Spanische Kriegsverfassungen jhme verdächtig waren / sein Volck nicht abschaffen wolte / als kam zu Anfang deß Monats Maij / 1615. auff Befehl deß Königs in Hispanien / der Gubernator von Meyland mit einer grossen Armee (etliche schreiben daß es in dreyssig Tausend Mann gewesen seyen) etwa ein Meil wegs bey der Statt Asti an. Der Hertzog zoge jhm zwar entgegen / thet etliche harte Treffen mit jhme / in welchen beyderseits ein ziemliche Anzahl Volcks / vnd viel fürnehme Personen auff dem Platz todt blieben / wie er aber die Bottschafft bekommen / daß von den Hertzogen von Florentz vnd Vrbino auch ein grosses Volck im Hispanischen Läger angelangt / vnd er also einer solchen grossen Macht zu widerstehen zu schwach sich befande / begab er sich mit seinem Kriegsvolck nach Asti. Als nun die Hispanischen auch hernach rucketen / vnd sich kaum ein Büch senschuß von der Statt lägerten / wurden wider etliche harte Treffen gehalten. Zu einem Vergleich werden newe Vorschläge gethan. In dessen liessen jhnen der Papst / Känig in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig einen Vergleich zu treffen auffs hefftigste angelegen seyn / pflegten auch deßwegen mit dem König in Hispanien durch jhre Ambassadorn allerley Handlung / vnd brachtens dahin daß er in nachfolgende Puncten einwilligte / nämlich: 1. Die Vnderthanen vnd Vasallen deß Hertzogen von Mantua / welche im Montferratischen Krieg / sich wider jhn gebrauchen lassen / solten zu Gnaden auffgenommen / vnd jhre Güter / vnd was sie vor dem Krieg gehabt haben / wider gegeben werden. 2. So die Niderlegung der Waffen geschehen / solten die eingenommene Ort von beyden Partheyen / mit allem Geschütz vnd Kriegsmunition / so daselbs gefunden worden / wider abgetretten / auch die Gefangene loßgelassen werden. 3. So die Hispanier wider diesen Vertrag / wider die Person oder die Landschafften / deß Hertzogen in Sophoya etwas feindlichs vornehmen würden / vnter was Schein es jmmer seyn möchte / solte besagter Hertzog vom König in Franckreich beschützet werden. 4. Die Abführung deß Kriegsvolcks solt dieser gestalt angestellt werden / nämlich: der Hertzog solte erstlich Tausendt zu Fuß abdancken: diesem nach solte der Meyländische Gubernator das Läger vor der Statt Asti auffheben / vnd nach Crocebianca vnd Quaet sich begeben. Darauff solte der Hertzog sein Volck abdancken / vnd allein so viel behalten / so viel er zur Defension seines Landes von nöthen hette. Wann dieses geschehen / solte der Meyländische Gubernator das Saphoische Gebiet gäntzlich verlassen / vnd wider mit allem Volck in das Meyländische rücken. 5. Alsdann solte der Hertzog alles Kriegsvolck abdancken: der Meyländische Gubernator aber mit seinem Volck also sich verhalten / daß es weder dem Hertzogen noch einem andern Fürsten Hinlegung der Waffen anbefohlen seyn worden / welche zu deren Gebrauch keine Vrsach gehabt hetten / wider sie solte die Acht fürgenommen worden seyn / als die so offt Trew vnd Glauben gebrochen / seine Vnderthanen von jhrer schuldigen Trew gegen jhme abzumahnen vnderstanden / seine Landschafften feindlich vberfallen vnd eingenommen. Er hette zwar die Waffen genommen / aber darzu gezwungen: were in das Meyländische Gebiet eingebrochen / aber darzu angereitzet worden. Seine löbliche Vorältern hetten lang in Italia / nämlich auff sechs hundert Jahr Krieg geführet / viel Herrschafftẽ vnter jhren Gewalt gebracht / viel benachbarte Fürsten bezwungen / würde aber nirgendt gefunden / daß von einigem Keyser mit der Acht gegen jhnen verfahren worden. Were also gantz vnbillich / daß er allein vnter so vielen Hertzogen / von dem Fürsten von Castilion / welcher nit so wol dem Keyser / als dem König in Hispanien / von dem er das Güldene Flüß empfangen / vnd jährliche Einkommen hette / verpflichtet were / angeklagt / vnd das Vrtheil der Acht / so er von dem Meyländischen Gubernatorn empfangẽ / offentlich wider jhne angekündiget werden solte / dann er köndte sich dahin nicht bereden / daß er glaubte / daß ein solches Patent / darinnen kein Ort benennet / auch mit Jhrer Majest. Handen nicht vnterschrieben / von Jhr solte herkommen. Köndte derhalben nicht anders sagen / als daß es entweders gar falsch vnd erdicht / oder aber von Jhrer Majest. Dienern erpracticirt seye. Weil nun die Sachen also beschaffen / were nichts mehr vbrig / als daß auff Erkandtnuß seiner gerechten Sachen / Jhre Majest. dieses wider ihne außgefertigte Mandat / als nichtig vnd vnkräfftig / gäntzlich auff hebe / seine Vnschuldt männiglichen offenbahr machte / die jenigen so vnterschrieben / der Gebühr ansehe: Darnach dem König in Hispanien / als einem Hertzogen von Meyland / vnd deß Römischen Reichs Vasallen / gebiete / daß er sein Kriegsvolck alsbaldt abschaffe / die von jhme (Hertzogen zu Saphoyen) vnterschriebene Friedens Articul / mit seiner Hand vnterschreibung bestätige / vnd also Italien der Kriegsgefahr befreye: Endlich den Meyländischen Gubernatoren / welcher den Krieg nur darumb anstiffte vnd forttreibe / daß er Gelt vnd Gut dardurch bekommen / vnd sich bereichen möge / vnd derhalben viel vnwarhafftiges wider seine Person dem König in Hispania zu Ohren bringe / der Gebühr nach bestraffe. Also würde K. May. Jhre vnd deß H. Reichs Authorität in Italia / welche sonsten auff den Hispanier fallen würde / erhalten / etc. Weil nun / wie auß diesem Schreiben zuvernehmen / nach deß Meyländischen Gubernatorn Begehren / die Sach sich nit schicken wöllen / dann der Hertzog in Saphoya den Spaniern / welche begehrten / daß er vor allen dingen die Waffen niderlegen / vnd seine Tochter / die Mantuanische Wittib / Hertzog Ferdinanden zu Mantua vermählen solte / zuvor vnd ehe die Sach zwischen jhme vnd Mantua geschlichtet / vñ obgesetztem Astischen Vertrag ein Genügen geschehen / nicht willfahren / vnd deßwegen / weil auch sonsten die Spanische Kriegsverfassungen jhme verdächtig waren / sein Volck nicht abschaffen wolte / als kam zu Anfang deß Monats Maij / 1615. auff Befehl deß Königs in Hispanien / der Gubernator von Meyland mit einer grossen Armee (etliche schreiben daß es in dreyssig Tausend Mann gewesen seyen) etwa ein Meil wegs bey der Statt Asti an. Der Hertzog zoge jhm zwar entgegen / thet etliche harte Treffen mit jhme / in welchen beyderseits ein ziemliche Anzahl Volcks / vnd viel fürnehme Personen auff dem Platz todt blieben / wie er aber die Bottschafft bekommen / daß von den Hertzogen von Florentz vnd Vrbino auch ein grosses Volck im Hispanischen Läger angelangt / vnd er also einer solchen grossen Macht zu widerstehen zu schwach sich befande / begab er sich mit seinem Kriegsvolck nach Asti. Als nun die Hispanischen auch hernach rucketen / vnd sich kaum ein Büch senschuß von der Statt lägerten / wurden wider etliche harte Treffen gehalten. Zu einem Vergleich werden newe Vorschläge gethan. In dessen liessen jhnen der Papst / Känig in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig einen Vergleich zu treffen auffs hefftigste angelegen seyn / pflegten auch deßwegen mit dem König in Hispaniẽ durch jhre Ambassadorn allerley Handlung / vnd brachtens dahin daß er in nachfolgende Puncten einwilligte / nämlich: 1. Die Vnderthanen vnd Vasallen deß Hertzogen von Mantua / welche im Montferratischen Krieg / sich wider jhn gebrauchen lassen / solten zu Gnaden auffgenommen / vnd jhre Güter / vnd was sie vor dem Krieg gehabt haben / wider gegeben werden. 2. So die Niderlegung der Waffen geschehẽ / solten die eingenommene Ort von beyden Partheyen / mit allem Geschütz vnd Kriegsmunition / so daselbs gefunden worden / wider abgetretten / auch die Gefangene loßgelassen werden. 3. So die Hispanier wider diesen Vertrag / wider die Person oder die Landschafften / deß Hertzogen in Sophoya etwas feindlichs vornehmen würden / vnter was Schein es jmmer seyn möchte / solte besagter Hertzog vom König in Franckreich beschützet werden. 4. Die Abführung deß Kriegsvolcks solt dieser gestalt angestellt werden / nämlich: der Hertzog solte erstlich Tausendt zu Fuß abdancken: diesem nach solte der Meyländische Gubernator das Läger vor der Statt Asti auffheben / vnd nach Crocebianca vnd Quaet sich begeben. Darauff solte der Hertzog sein Volck abdancken / vnd allein so viel behalten / so viel er zur Defension seines Landes von nöthen hette. Wann dieses geschehen / solte der Meyländische Gubernator das Saphoische Gebiet gäntzlich verlassen / vnd wider mit allem Volck in das Meyländische rücken. 5. Alsdann solte der Hertzog alles Kriegsvolck abdancken: der Meyländische Gubernator aber mit seinem Volck also sich verhalten / daß es weder dem Hertzogen noch einem andern Fürsten <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0061" n="36"/> Hinlegung der Waffen anbefohlen seyn worden / welche zu deren Gebrauch keine Vrsach gehabt hetten / wider sie solte die Acht fürgenommen worden seyn / als die so offt Trew vnd Glauben gebrochen / seine Vnderthanen von jhrer schuldigen Trew gegen jhme abzumahnen vnderstanden / seine Landschafften feindlich vberfallen vnd eingenommen. Er hette zwar die Waffen genommen / aber darzu gezwungen: were in das Meyländische Gebiet eingebrochen / aber darzu angereitzet worden.</p> <p>Seine löbliche Vorältern hetten lang in Italia / nämlich auff sechs hundert Jahr Krieg geführet / viel Herrschafftẽ vnter jhren Gewalt gebracht / viel benachbarte Fürsten bezwungen / würde aber nirgendt gefunden / daß von einigem Keyser mit der Acht gegen jhnen verfahren worden. Were also gantz vnbillich / daß er allein vnter so vielen Hertzogen / von dem Fürsten von Castilion / welcher nit so wol dem Keyser / als dem König in Hispanien / von dem er das Güldene Flüß empfangen / vnd jährliche Einkommen hette / verpflichtet were / angeklagt / vnd das Vrtheil der Acht / so er von dem Meyländischen Gubernatorn empfangẽ / offentlich wider jhne angekündiget werden solte / dann er köndte sich dahin nicht bereden / daß er glaubte / daß ein solches Patent / darinnen kein Ort benennet / auch mit Jhrer Majest. Handen nicht vnterschrieben / von Jhr solte herkommen. Köndte derhalben nicht anders sagen / als daß es entweders gar falsch vnd erdicht / oder aber von Jhrer Majest. Dienern erpracticirt seye.</p> <p>Weil nun die Sachen also beschaffen / were nichts mehr vbrig / als daß auff Erkandtnuß seiner gerechten Sachen / Jhre Majest. dieses wider ihne außgefertigte Mandat / als nichtig vnd vnkräfftig / gäntzlich auff hebe / seine Vnschuldt männiglichen offenbahr machte / die jenigen so vnterschrieben / der Gebühr ansehe: Darnach dem König in Hispanien / als einem Hertzogen von Meyland / vnd deß Römischen Reichs Vasallen / gebiete / daß er sein Kriegsvolck alsbaldt abschaffe / die von jhme (Hertzogen zu Saphoyen) vnterschriebene Friedens Articul / mit seiner Hand vnterschreibung bestätige / vnd also Italien der Kriegsgefahr befreye: Endlich den Meyländischen Gubernatoren / welcher den Krieg nur darumb anstiffte vnd forttreibe / daß er Gelt vnd Gut dardurch bekommen / vnd sich bereichen möge / vnd derhalben viel vnwarhafftiges wider seine Person dem König in Hispania zu Ohren bringe / der Gebühr nach bestraffe.</p> <p>Also würde K. May. Jhre vnd deß H. Reichs Authorität in Italia / welche sonsten auff den Hispanier fallen würde / erhalten / etc.</p> <p>Weil nun / wie auß diesem Schreiben zuvernehmen / nach deß Meyländischen Gubernatorn Begehren / die Sach sich nit schicken wöllen / dann der Hertzog in Saphoya den Spaniern / welche begehrten / daß er vor allen dingen die Waffen niderlegen / vnd seine Tochter / die Mantuanische Wittib / Hertzog Ferdinanden zu Mantua vermählen solte / zuvor vnd ehe die Sach zwischen jhme vnd Mantua geschlichtet / vñ obgesetztem Astischen Vertrag ein Genügen geschehen / nicht willfahren / vnd deßwegen / weil auch sonsten die Spanische Kriegsverfassungen jhme verdächtig waren / sein Volck nicht abschaffen wolte / als kam zu Anfang deß Monats Maij / 1615. auff Befehl deß Königs in Hispanien / der Gubernator von Meyland mit einer grossen Armee (etliche schreiben daß es in dreyssig Tausend Mann gewesen seyen) etwa ein Meil wegs bey der Statt Asti an. Der Hertzog zoge jhm zwar entgegen / thet etliche harte Treffen mit jhme / in welchen beyderseits ein ziemliche Anzahl Volcks / vnd viel fürnehme Personen auff dem Platz todt blieben / wie er aber die Bottschafft bekommen / daß von den Hertzogen von Florentz vnd Vrbino auch ein grosses Volck im Hispanischen Läger angelangt / vnd er also einer solchen grossen Macht zu widerstehen zu schwach sich befande / begab er sich mit seinem Kriegsvolck nach Asti. Als nun die Hispanischen auch hernach rucketen / vnd sich kaum ein Büch senschuß von der Statt lägerten / wurden wider etliche harte Treffen gehalten.</p> <p><note place="right">Zu einem Vergleich werden newe Vorschläge gethan.</note> In dessen liessen jhnen der Papst / Känig in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig einen Vergleich zu treffen auffs hefftigste angelegen seyn / pflegten auch deßwegen mit dem König in Hispaniẽ durch jhre Ambassadorn allerley Handlung / vnd brachtens dahin daß er in nachfolgende Puncten einwilligte / nämlich:</p> <p>1. Die Vnderthanen vnd Vasallen deß Hertzogen von Mantua / welche im Montferratischen Krieg / sich wider jhn gebrauchen lassen / solten zu Gnaden auffgenommen / vnd jhre Güter / vnd was sie vor dem Krieg gehabt haben / wider gegeben werden.</p> <p>2. So die Niderlegung der Waffen geschehẽ / solten die eingenommene Ort von beyden Partheyen / mit allem Geschütz vnd Kriegsmunition / so daselbs gefunden worden / wider abgetretten / auch die Gefangene loßgelassen werden.</p> <p>3. So die Hispanier wider diesen Vertrag / wider die Person oder die Landschafften / deß Hertzogen in Sophoya etwas feindlichs vornehmen würden / vnter was Schein es jmmer seyn möchte / solte besagter Hertzog vom König in Franckreich beschützet werden.</p> <p>4. Die Abführung deß Kriegsvolcks solt dieser gestalt angestellt werden / nämlich: der Hertzog solte erstlich Tausendt zu Fuß abdancken: diesem nach solte der Meyländische Gubernator das Läger vor der Statt Asti auffheben / vnd nach Crocebianca vnd Quaet sich begeben. Darauff solte der Hertzog sein Volck abdancken / vnd allein so viel behalten / so viel er zur Defension seines Landes von nöthen hette. Wann dieses geschehen / solte der Meyländische Gubernator das Saphoische Gebiet gäntzlich verlassen / vnd wider mit allem Volck in das Meyländische rücken.</p> <p>5. Alsdann solte der Hertzog alles Kriegsvolck abdancken: der Meyländische Gubernator aber mit seinem Volck also sich verhalten / daß es weder dem Hertzogen noch einem andern Fürsten </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [36/0061]
Hinlegung der Waffen anbefohlen seyn worden / welche zu deren Gebrauch keine Vrsach gehabt hetten / wider sie solte die Acht fürgenommen worden seyn / als die so offt Trew vnd Glauben gebrochen / seine Vnderthanen von jhrer schuldigen Trew gegen jhme abzumahnen vnderstanden / seine Landschafften feindlich vberfallen vnd eingenommen. Er hette zwar die Waffen genommen / aber darzu gezwungen: were in das Meyländische Gebiet eingebrochen / aber darzu angereitzet worden.
Seine löbliche Vorältern hetten lang in Italia / nämlich auff sechs hundert Jahr Krieg geführet / viel Herrschafftẽ vnter jhren Gewalt gebracht / viel benachbarte Fürsten bezwungen / würde aber nirgendt gefunden / daß von einigem Keyser mit der Acht gegen jhnen verfahren worden. Were also gantz vnbillich / daß er allein vnter so vielen Hertzogen / von dem Fürsten von Castilion / welcher nit so wol dem Keyser / als dem König in Hispanien / von dem er das Güldene Flüß empfangen / vnd jährliche Einkommen hette / verpflichtet were / angeklagt / vnd das Vrtheil der Acht / so er von dem Meyländischen Gubernatorn empfangẽ / offentlich wider jhne angekündiget werden solte / dann er köndte sich dahin nicht bereden / daß er glaubte / daß ein solches Patent / darinnen kein Ort benennet / auch mit Jhrer Majest. Handen nicht vnterschrieben / von Jhr solte herkommen. Köndte derhalben nicht anders sagen / als daß es entweders gar falsch vnd erdicht / oder aber von Jhrer Majest. Dienern erpracticirt seye.
Weil nun die Sachen also beschaffen / were nichts mehr vbrig / als daß auff Erkandtnuß seiner gerechten Sachen / Jhre Majest. dieses wider ihne außgefertigte Mandat / als nichtig vnd vnkräfftig / gäntzlich auff hebe / seine Vnschuldt männiglichen offenbahr machte / die jenigen so vnterschrieben / der Gebühr ansehe: Darnach dem König in Hispanien / als einem Hertzogen von Meyland / vnd deß Römischen Reichs Vasallen / gebiete / daß er sein Kriegsvolck alsbaldt abschaffe / die von jhme (Hertzogen zu Saphoyen) vnterschriebene Friedens Articul / mit seiner Hand vnterschreibung bestätige / vnd also Italien der Kriegsgefahr befreye: Endlich den Meyländischen Gubernatoren / welcher den Krieg nur darumb anstiffte vnd forttreibe / daß er Gelt vnd Gut dardurch bekommen / vnd sich bereichen möge / vnd derhalben viel vnwarhafftiges wider seine Person dem König in Hispania zu Ohren bringe / der Gebühr nach bestraffe.
Also würde K. May. Jhre vnd deß H. Reichs Authorität in Italia / welche sonsten auff den Hispanier fallen würde / erhalten / etc.
Weil nun / wie auß diesem Schreiben zuvernehmen / nach deß Meyländischen Gubernatorn Begehren / die Sach sich nit schicken wöllen / dann der Hertzog in Saphoya den Spaniern / welche begehrten / daß er vor allen dingen die Waffen niderlegen / vnd seine Tochter / die Mantuanische Wittib / Hertzog Ferdinanden zu Mantua vermählen solte / zuvor vnd ehe die Sach zwischen jhme vnd Mantua geschlichtet / vñ obgesetztem Astischen Vertrag ein Genügen geschehen / nicht willfahren / vnd deßwegen / weil auch sonsten die Spanische Kriegsverfassungen jhme verdächtig waren / sein Volck nicht abschaffen wolte / als kam zu Anfang deß Monats Maij / 1615. auff Befehl deß Königs in Hispanien / der Gubernator von Meyland mit einer grossen Armee (etliche schreiben daß es in dreyssig Tausend Mann gewesen seyen) etwa ein Meil wegs bey der Statt Asti an. Der Hertzog zoge jhm zwar entgegen / thet etliche harte Treffen mit jhme / in welchen beyderseits ein ziemliche Anzahl Volcks / vnd viel fürnehme Personen auff dem Platz todt blieben / wie er aber die Bottschafft bekommen / daß von den Hertzogen von Florentz vnd Vrbino auch ein grosses Volck im Hispanischen Läger angelangt / vnd er also einer solchen grossen Macht zu widerstehen zu schwach sich befande / begab er sich mit seinem Kriegsvolck nach Asti. Als nun die Hispanischen auch hernach rucketen / vnd sich kaum ein Büch senschuß von der Statt lägerten / wurden wider etliche harte Treffen gehalten.
In dessen liessen jhnen der Papst / Känig in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig einen Vergleich zu treffen auffs hefftigste angelegen seyn / pflegten auch deßwegen mit dem König in Hispaniẽ durch jhre Ambassadorn allerley Handlung / vnd brachtens dahin daß er in nachfolgende Puncten einwilligte / nämlich:
Zu einem Vergleich werden newe Vorschläge gethan. 1. Die Vnderthanen vnd Vasallen deß Hertzogen von Mantua / welche im Montferratischen Krieg / sich wider jhn gebrauchen lassen / solten zu Gnaden auffgenommen / vnd jhre Güter / vnd was sie vor dem Krieg gehabt haben / wider gegeben werden.
2. So die Niderlegung der Waffen geschehẽ / solten die eingenommene Ort von beyden Partheyen / mit allem Geschütz vnd Kriegsmunition / so daselbs gefunden worden / wider abgetretten / auch die Gefangene loßgelassen werden.
3. So die Hispanier wider diesen Vertrag / wider die Person oder die Landschafften / deß Hertzogen in Sophoya etwas feindlichs vornehmen würden / vnter was Schein es jmmer seyn möchte / solte besagter Hertzog vom König in Franckreich beschützet werden.
4. Die Abführung deß Kriegsvolcks solt dieser gestalt angestellt werden / nämlich: der Hertzog solte erstlich Tausendt zu Fuß abdancken: diesem nach solte der Meyländische Gubernator das Läger vor der Statt Asti auffheben / vnd nach Crocebianca vnd Quaet sich begeben. Darauff solte der Hertzog sein Volck abdancken / vnd allein so viel behalten / so viel er zur Defension seines Landes von nöthen hette. Wann dieses geschehen / solte der Meyländische Gubernator das Saphoische Gebiet gäntzlich verlassen / vnd wider mit allem Volck in das Meyländische rücken.
5. Alsdann solte der Hertzog alles Kriegsvolck abdancken: der Meyländische Gubernator aber mit seinem Volck also sich verhalten / daß es weder dem Hertzogen noch einem andern Fürsten
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