Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.anhalten lassen wöllen: weil aber Ertzhertzog Leopoldus durch eigenen Abgesandten ein wideriges Begehren gethan / mit vermelden / daß an deß verhafften Person / Römischer Keyserischer May. jhme / vnd dem gesampten Hauß ein merckliches gelegen / mochte dieser auch nicht zur Audientz gelangen. In wehrenden diesen dingen erhub sich vff den 27. Julij / vmb Mitternacht / zu Wallenstatt ein Tumult / da deß Teuffenbachs Göumer oder Wächter auff die Gassen geloffen / also daß er in der Herberg allein gebliben / sampt deß Würths Knecht: den hat er gebeten / jhm darvon zu helffen / vnnd zu seiner Belohnung hundert Gülden versprochen / dieselbe auch also baar erlegt. Also hat der Knecht jhne durch ein Loch in der Ringmawer hinauß gezogen / auff sich genommen / durch den Stattgraben hinauß / vnd gegen Flumbs hinüber getragen / auff ein Roß gesetzt: darnach zu den andern Helffern gangen / die jhm haben wöllen darvon helffen: Teuffenbach aber ist dem Berg zu geritten / vnnd einen Mann angetroffen / Rouwi Schiben genandt / der jhn in einem Stall verborgen / denselben zugeschlossen / das Roß auff die Weydt geschlagen / vnd ist er darvon gangen. Am Morgen kompt zu allem Vnglück deß Pfaffen zu Wallenstatt Mutter an denselben Berg / wil etwas Hanff in den gedachten Stall behalten / die fandt vnd verrieth den Verborg[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]nen. Als solches außkommen für die Göumer / vnd auch für die von Flumbß / hat denselben ein jedweder Part haben wöllen: doch dieweil er auff der Flumbser Grundt vnd Bodem war / befahl der Landvogt zu Sargans jhne mit gewehrter Handt hinauff zu führen an den Schallberg an die Landmarck: da dann ein starcke Anzahl Landsknecht mit Schiffen auff jhn gewartet / jhn empfangen / vnnd mit grossem Frolocken gen Veldkirch gebracht / von dannen er gen Inßpruck geführt worden / allda jhme nach außgestandener langwüriger Gefangenschafft etliche von dem Keyser dahin verordneten Commissarien der Proceß gemacht / wie wir hernach vermelden wöllen. Diese deß Freyherrn Teuffenbachs Gefangenschafft aber ist darumb so vmbständlichen beschrieben / damit in dieser That / darvon in vielen vnterschiedlichen Orthen gemeinen Eydgenossen zur Verkleinerung gantz spöttlich geredt worden / der nicht interessirten Vnschuldt so wol / als der andern grosse Insolentz in violirung eines privilegirten Orts / da sie doch nicht allein Herrn waren / gegen einer so namhafften Stands Person / welcher Verbrechen nicht also beschaffen gewesen / daß jhnen darüber zu judiciren gebühret hette / kundt vnd offenbahr würde / benebens der grossen Trewlosigkeit deß Landvogten Hälmlins / daß er contra datam fidem, vnd nach Empfahung der Rantzion vnd Vnkostens / jhne Teuffenbach also Verrähterischer weise hat retrahiren / in Arrest legen / vnnd nachmalen seinen Feinden vberlieffern lassen. Es ist aber die Execution hernacher auff obgedachten siebenzehenden Tag Maij / an dem Freyherrn von Teuffenbach also verrichtet worden: Erstlich ist er auff einem Sessel / dieweil er Contract war / auff die darzu gemachte Bühne getragen / da er sehr eyferig gebetet / vnd Gott angeruffen: darbey man zwar die Wort nicht verstehen mögen / weil man mit Trommeln vnter dem Theatro starck auffgeschlagen / jedoch hat man es auß den gestibus genugsamb observirt: Darauff ist er von freyen stücken für sich selbst vom Sessel auffgestanden / an ein Eck deß Theatri gangen / vnnd ein lange Rede gethan / die aber doch (wie vorgemeldet) niemandt verstehen können / biß er endlich vom Scharpffrichter widerumb in den Sessel geführet / vnd enthauptet worden / welchen Todt er gantz gedultig hat außgestanden. Proceß vnd Execution / so zu Prag mit deß Böhmischen Wesens Directorn / vnd andern Interessenten gehalten worden. Darauff ist mit denen zu Prag Gefangenen auch fortgefahren worden. Dann nachdem Jhre Majestät / Keyser Ferdinandus / dem Fürsten von Lichtenstein / neben den andern Commissarien anbefohlen / die Execution auffn Montag den II. 21. Junij ergehen zulassen / ist dieselbige folgender gestalt zu Werck gerichtet / vnd vollzogen worden. Den Donnerstag zuvor / nämlich den 7. 17. Junij / seynd 7. Cornet Reuter / vnterm Commando Jhrer F. Gn. zu Sassen / rc. nacher Prag gelangt / deren 5. Cornett in der Alten / vnd zwey in der Newen Statt einquartirt worden / die haben von selbigem Tag in der Alten Statt hin vnd wider jhre Schildwachten gehabt / auff dem Ringk bey dem Altstätter Rahthauß aber hat jede Nacht ein gantzes Cornett die Wacht gehalten. Folgenden Freytag / den 8. 18. diß / hat man die erhöchte Bühne oder Theatrum (auff welcher man hernacher die Execution mehrertheils vollnzogen) im Zimmerhoff in der Alten Statt gefertiget / vnd dieselbige folgenden Tags auff dem Altstätter Ringk / zu allernechst am Rahthauß (daß man zu einer Thür herauß drauff gehen können) vffgerichtet / dieselbige ist 4. Ellen hoch / 22. Schritt breit / vnd 22. Schritt lang / vnd solche allenthalben verschlagen / auch rings herumb ein Schrancken gemacht gewesen. Sambstags den 9. 19. Junij frühe hat man 13. Gefangene von der Newen / vnd 10. von der Alten Statt / durch dero Rahts Gutschen vnnd Pferde / mit Begleitung einer starcken Guardj von Reutern vnd etlich Rotten Mußquetirern / nach Hoff ins Schloß hinauff geführet / allda die vbrigen / so Herrn: vnd Ritterstands / auch vnter der Zahl der Directorn gewesen / im Gefängnuß gelegen. Auff solches ist man zu der Verurtheilung geschritten / welcher Proceß in der Reichs Hoffraht-Stuben / oberhalb der Cantzley / fürgenommen worden / allda hat man einen Thron von violbraunem Sammet zugerichtet / auff welchem Jhre Fürstl. Gn. von Liechtenstein / vnd die andern Herrn Commissarien neben jhm herumb gesessen. Hier auff hat man einen Gefangnen nach dem andern für das Keyserliche Gericht vnd die Herrn Commissarien gefordert vnd fürgeführt / da dann der Keyserliche Procurator auffgetretten / denselben dargestellten in Teutscher vnnd Böhmischer Spraach peinlich angeklagt / vnd die Herrn Com- anhalten lassen wöllen: weil aber Ertzhertzog Leopoldus durch eigenen Abgesandten ein wideriges Begehren gethan / mit vermelden / daß an deß verhafften Person / Römischer Keyserischer May. jhme / vnd dem gesampten Hauß ein merckliches gelegen / mochte dieser auch nicht zur Audientz gelangen. In wehrenden diesen dingen erhub sich vff den 27. Julij / vmb Mitternacht / zu Wallenstatt ein Tumult / da deß Teuffenbachs Göumer oder Wächter auff die Gassen geloffen / also daß er in der Herberg allein gebliben / sampt deß Würths Knecht: den hat er gebeten / jhm darvon zu helffen / vnnd zu seiner Belohnung hundert Gülden versprochen / dieselbe auch also baar erlegt. Also hat der Knecht jhne durch ein Loch in der Ringmawer hinauß gezogen / auff sich genommen / durch den Stattgraben hinauß / vnd gegen Flumbs hinüber getragen / auff ein Roß gesetzt: darnach zu den andern Helffern gangen / die jhm haben wöllen darvon helffen: Teuffenbach aber ist dem Berg zu geritten / vnnd einen Mann angetroffen / Rouwi Schiben genandt / der jhn in einem Stall verborgen / denselben zugeschlossen / das Roß auff die Weydt geschlagen / vnd ist er darvon gangen. Am Morgen kompt zu allem Vnglück deß Pfaffen zu Wallenstatt Mutter an denselben Berg / wil etwas Hanff in den gedachten Stall behalten / die fandt vnd verrieth den Verborg[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]nen. Als solches außkommen für die Göumer / vnd auch für die von Flumbß / hat denselben ein jedweder Part haben wöllen: doch dieweil er auff der Flumbser Grundt vnd Bodem war / befahl der Landvogt zu Sargans jhne mit gewehrter Handt hinauff zu führen an den Schallberg an die Landmarck: da dann ein starcke Anzahl Landsknecht mit Schiffen auff jhn gewartet / jhn empfangen / vnnd mit grossem Frolocken gen Veldkirch gebracht / von dannen er gen Inßpruck geführt worden / allda jhme nach außgestandener langwüriger Gefangenschafft etliche von dem Keyser dahin verordneten Commissarien der Proceß gemacht / wie wir hernach vermelden wöllen. Diese deß Freyherrn Teuffenbachs Gefangenschafft aber ist darumb so vmbständlichen beschrieben / damit in dieser That / darvon in vielen vnterschiedlichen Orthen gemeinen Eydgenossen zur Verkleinerung gantz spöttlich geredt worden / der nicht interessirten Vnschuldt so wol / als der andern grosse Insolentz in violirung eines privilegirten Orts / da sie doch nicht allein Herrn waren / gegen einer so namhafften Stands Person / welcher Verbrechen nicht also beschaffen gewesen / daß jhnen darüber zu judiciren gebühret hette / kundt vnd offenbahr würde / benebens der grossen Trewlosigkeit deß Landvogten Hälmlins / daß er contra datam fidem, vnd nach Empfahung der Rantzion vnd Vnkostens / jhne Teuffenbach also Verrähterischer weise hat retrahiren / in Arrest legen / vnnd nachmalen seinen Feinden vberlieffern lassen. Es ist aber die Execution hernacher auff obgedachten siebenzehenden Tag Maij / an dem Freyherrn von Teuffenbach also verrichtet worden: Erstlich ist er auff einem Sessel / dieweil er Contract war / auff die darzu gemachte Bühne getragen / da er sehr eyferig gebetet / vnd Gott angeruffen: darbey man zwar die Wort nicht verstehẽ mögen / weil man mit Trommeln vnter dem Theatro starck auffgeschlagen / jedoch hat man es auß den gestibus genugsamb observirt: Darauff ist er von freyen stücken für sich selbst vom Sessel auffgestanden / an ein Eck deß Theatri gangen / vnnd ein lange Rede gethan / die aber doch (wie vorgemeldet) niemandt verstehen können / biß er endlich vom Scharpffrichter widerumb in den Sessel geführet / vnd enthauptet worden / welchen Todt er gantz gedultig hat außgestanden. Proceß vnd Execution / so zu Prag mit deß Böhmischen Wesens Directorn / vnd andern Interessenten gehaltẽ worden. Darauff ist mit denen zu Prag Gefangenen auch fortgefahren worden. Dann nachdem Jhre Majestät / Keyser Ferdinandus / dem Fürsten von Lichtenstein / neben den andern Commissarien anbefohlen / die Execution auffn Montag den II. 21. Junij ergehen zulassen / ist dieselbige folgender gestalt zu Werck gerichtet / vnd vollzogen worden. Den Donnerstag zuvor / nämlich den 7. 17. Junij / seynd 7. Cornet Reuter / vnterm Commando Jhrer F. Gn. zu Sassen / rc. nacher Prag gelangt / deren 5. Cornett in der Alten / vnd zwey in der Newen Statt einquartirt worden / die haben von selbigem Tag in der Alten Statt hin vnd wider jhre Schildwachten gehabt / auff dem Ringk bey dem Altstätter Rahthauß aber hat jede Nacht ein gantzes Cornett die Wacht gehalten. Folgenden Freytag / den 8. 18. diß / hat man die erhöchte Bühne oder Theatrum (auff welcher man hernacher die Execution mehrertheils vollnzogen) im Zimmerhoff in der Alten Statt gefertiget / vnd dieselbige folgenden Tags auff dem Altstätter Ringk / zu allernechst am Rahthauß (daß man zu einer Thür herauß drauff gehen können) vffgerichtet / dieselbige ist 4. Ellen hoch / 22. Schritt breit / vnd 22. Schritt lang / vnd solche allenthalbẽ verschlagen / auch rings herumb ein Schrancken gemacht gewesen. Sambstags den 9. 19. Junij frühe hat man 13. Gefangene von der Newen / vnd 10. von der Alten Statt / durch dero Rahts Gutschen vnnd Pferde / mit Begleitung einer starcken Guardj von Reutern vnd etlich Rotten Mußquetirern / nach Hoff ins Schloß hinauff geführet / allda die vbrigen / so Herrn: vnd Ritterstands / auch vnter der Zahl der Directorn gewesen / im Gefängnuß gelegen. Auff solches ist man zu der Verurtheilung geschritten / welcher Proceß in der Reichs Hoffraht-Stuben / oberhalb der Cantzley / fürgenom̃en worden / allda hat man einen Thron von violbraunem Sammet zugerichtet / auff welchem Jhre Fürstl. Gn. von Liechtenstein / vñ die andern Herrn Commissarien neben jhm herumb gesessen. Hier auff hat man einen Gefangnen nach dem andern für das Keyserliche Gericht vnd die Herrn Commissarien gefordert vnd fürgeführt / da dann der Keyserliche Procurator auffgetretten / denselben dargestellten in Teutscher vnnd Böhmischer Spraach peinlich angeklagt / vnd die Herrn Com- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0606" n="537"/> anhalten lassen wöllen: weil aber Ertzhertzog Leopoldus durch eigenen Abgesandten ein wideriges Begehren gethan / mit vermelden / daß an deß verhafften Person / Römischer Keyserischer May. jhme / vnd dem gesampten Hauß ein merckliches gelegen / mochte dieser auch nicht zur Audientz gelangen.</p> <p>In wehrenden diesen dingen erhub sich vff den 27. Julij / vmb Mitternacht / zu Wallenstatt ein Tumult / da deß Teuffenbachs Göumer oder Wächter auff die Gassen geloffen / also daß er in der Herberg allein gebliben / sampt deß Würths Knecht: den hat er gebeten / jhm darvon zu helffen / vnnd zu seiner Belohnung hundert Gülden versprochen / dieselbe auch also baar erlegt. Also hat der Knecht jhne durch ein Loch in der Ringmawer hinauß gezogen / auff sich genommen / durch den Stattgraben hinauß / vnd gegen Flumbs hinüber getragen / auff ein Roß gesetzt: darnach zu den andern Helffern gangen / die jhm haben wöllen darvon helffen: Teuffenbach aber ist dem Berg zu geritten / vnnd einen Mann angetroffen / Rouwi Schiben genandt / der jhn in einem Stall verborgen / denselben zugeschlossen / das Roß auff die Weydt geschlagen / vnd ist er darvon gangen. Am Morgen kompt zu allem Vnglück deß Pfaffen zu Wallenstatt Mutter an denselben Berg / wil etwas Hanff in den gedachten Stall behalten / die fandt vnd verrieth den Verborg<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>nen. Als solches außkommen für die Göumer / vnd auch für die von Flumbß / hat denselben ein jedweder Part haben wöllen: doch dieweil er auff der Flumbser Grundt vnd Bodem war / befahl der Landvogt zu Sargans jhne mit gewehrter Handt hinauff zu führen an den Schallberg an die Landmarck: da dann ein starcke Anzahl Landsknecht mit Schiffen auff jhn gewartet / jhn empfangen / vnnd mit grossem Frolocken gen Veldkirch gebracht / von dannen er gen Inßpruck geführt worden / allda jhme nach außgestandener langwüriger Gefangenschafft etliche von dem Keyser dahin verordneten Commissarien der Proceß gemacht / wie wir hernach vermelden wöllen.</p> <p>Diese deß Freyherrn Teuffenbachs Gefangenschafft aber ist darumb so vmbständlichen beschrieben / damit in dieser That / darvon in vielen vnterschiedlichen Orthen gemeinen Eydgenossen zur Verkleinerung gantz spöttlich geredt worden / der nicht interessirten Vnschuldt so wol / als der andern grosse Insolentz in violirung eines privilegirten Orts / da sie doch nicht allein Herrn waren / gegen einer so namhafften Stands Person / welcher Verbrechen nicht also beschaffen gewesen / daß jhnen darüber zu judiciren gebühret hette / kundt vnd offenbahr würde / benebens der grossen Trewlosigkeit deß Landvogten Hälmlins / daß er contra datam fidem, vnd nach Empfahung der Rantzion vnd Vnkostens / jhne Teuffenbach also Verrähterischer weise hat retrahiren / in Arrest legen / vnnd nachmalen seinen Feinden vberlieffern lassen.</p> <p>Es ist aber die Execution hernacher auff obgedachten siebenzehenden Tag Maij / an dem Freyherrn von Teuffenbach also verrichtet worden:</p> <p>Erstlich ist er auff einem Sessel / dieweil er Contract war / auff die darzu gemachte Bühne getragen / da er sehr eyferig gebetet / vnd Gott angeruffen: darbey man zwar die Wort nicht verstehẽ mögen / weil man mit Trommeln vnter dem Theatro starck auffgeschlagen / jedoch hat man es auß den gestibus genugsamb observirt: Darauff ist er von freyen stücken für sich selbst vom Sessel auffgestanden / an ein Eck deß Theatri gangen / vnnd ein lange Rede gethan / die aber doch (wie vorgemeldet) niemandt verstehen können / biß er endlich vom Scharpffrichter widerumb in den Sessel geführet / vnd enthauptet worden / welchen Todt er gantz gedultig hat außgestanden.</p> <p><note place="right">Proceß vnd Execution / so zu Prag mit deß Böhmischen Wesens Directorn / vnd andern Interessenten gehaltẽ worden.</note> Darauff ist mit denen zu Prag Gefangenen auch fortgefahren worden. Dann nachdem Jhre Majestät / Keyser Ferdinandus / dem Fürsten von Lichtenstein / neben den andern Commissarien anbefohlen / die Execution auffn Montag den II. 21. Junij ergehen zulassen / ist dieselbige folgender gestalt zu Werck gerichtet / vnd vollzogen worden.</p> <p>Den Donnerstag zuvor / nämlich den 7. 17. Junij / seynd 7. Cornet Reuter / vnterm Commando Jhrer F. Gn. zu Sassen / rc. nacher Prag gelangt / deren 5. Cornett in der Alten / vnd zwey in der Newen Statt einquartirt worden / die haben von selbigem Tag in der Alten Statt hin vnd wider jhre Schildwachten gehabt / auff dem Ringk bey dem Altstätter Rahthauß aber hat jede Nacht ein gantzes Cornett die Wacht gehalten.</p> <p>Folgenden Freytag / den 8. 18. diß / hat man die erhöchte Bühne oder Theatrum (auff welcher man hernacher die Execution mehrertheils vollnzogen) im Zimmerhoff in der Alten Statt gefertiget / vnd dieselbige folgenden Tags auff dem Altstätter Ringk / zu allernechst am Rahthauß (daß man zu einer Thür herauß drauff gehen können) vffgerichtet / dieselbige ist 4. Ellen hoch / 22. Schritt breit / vnd 22. Schritt lang / vnd solche allenthalbẽ verschlagen / auch rings herumb ein Schrancken gemacht gewesen.</p> <p>Sambstags den 9. 19. Junij frühe hat man 13. Gefangene von der Newen / vnd 10. von der Alten Statt / durch dero Rahts Gutschen vnnd Pferde / mit Begleitung einer starcken Guardj von Reutern vnd etlich Rotten Mußquetirern / nach Hoff ins Schloß hinauff geführet / allda die vbrigen / so Herrn: vnd Ritterstands / auch vnter der Zahl der Directorn gewesen / im Gefängnuß gelegen.</p> <p>Auff solches ist man zu der Verurtheilung geschritten / welcher Proceß in der Reichs Hoffraht-Stuben / oberhalb der Cantzley / fürgenom̃en worden / allda hat man einen Thron von violbraunem Sammet zugerichtet / auff welchem Jhre Fürstl. Gn. von Liechtenstein / vñ die andern Herrn Commissarien neben jhm herumb gesessen.</p> <p>Hier auff hat man einen Gefangnen nach dem andern für das Keyserliche Gericht vnd die Herrn Commissarien gefordert vnd fürgeführt / da dann der Keyserliche Procurator auffgetretten / denselben dargestellten in Teutscher vnnd Böhmischer Spraach peinlich angeklagt / vnd die Herrn Com- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [537/0606]
anhalten lassen wöllen: weil aber Ertzhertzog Leopoldus durch eigenen Abgesandten ein wideriges Begehren gethan / mit vermelden / daß an deß verhafften Person / Römischer Keyserischer May. jhme / vnd dem gesampten Hauß ein merckliches gelegen / mochte dieser auch nicht zur Audientz gelangen.
In wehrenden diesen dingen erhub sich vff den 27. Julij / vmb Mitternacht / zu Wallenstatt ein Tumult / da deß Teuffenbachs Göumer oder Wächter auff die Gassen geloffen / also daß er in der Herberg allein gebliben / sampt deß Würths Knecht: den hat er gebeten / jhm darvon zu helffen / vnnd zu seiner Belohnung hundert Gülden versprochen / dieselbe auch also baar erlegt. Also hat der Knecht jhne durch ein Loch in der Ringmawer hinauß gezogen / auff sich genommen / durch den Stattgraben hinauß / vnd gegen Flumbs hinüber getragen / auff ein Roß gesetzt: darnach zu den andern Helffern gangen / die jhm haben wöllen darvon helffen: Teuffenbach aber ist dem Berg zu geritten / vnnd einen Mann angetroffen / Rouwi Schiben genandt / der jhn in einem Stall verborgen / denselben zugeschlossen / das Roß auff die Weydt geschlagen / vnd ist er darvon gangen. Am Morgen kompt zu allem Vnglück deß Pfaffen zu Wallenstatt Mutter an denselben Berg / wil etwas Hanff in den gedachten Stall behalten / die fandt vnd verrieth den Verborg_nen. Als solches außkommen für die Göumer / vnd auch für die von Flumbß / hat denselben ein jedweder Part haben wöllen: doch dieweil er auff der Flumbser Grundt vnd Bodem war / befahl der Landvogt zu Sargans jhne mit gewehrter Handt hinauff zu führen an den Schallberg an die Landmarck: da dann ein starcke Anzahl Landsknecht mit Schiffen auff jhn gewartet / jhn empfangen / vnnd mit grossem Frolocken gen Veldkirch gebracht / von dannen er gen Inßpruck geführt worden / allda jhme nach außgestandener langwüriger Gefangenschafft etliche von dem Keyser dahin verordneten Commissarien der Proceß gemacht / wie wir hernach vermelden wöllen.
Diese deß Freyherrn Teuffenbachs Gefangenschafft aber ist darumb so vmbständlichen beschrieben / damit in dieser That / darvon in vielen vnterschiedlichen Orthen gemeinen Eydgenossen zur Verkleinerung gantz spöttlich geredt worden / der nicht interessirten Vnschuldt so wol / als der andern grosse Insolentz in violirung eines privilegirten Orts / da sie doch nicht allein Herrn waren / gegen einer so namhafften Stands Person / welcher Verbrechen nicht also beschaffen gewesen / daß jhnen darüber zu judiciren gebühret hette / kundt vnd offenbahr würde / benebens der grossen Trewlosigkeit deß Landvogten Hälmlins / daß er contra datam fidem, vnd nach Empfahung der Rantzion vnd Vnkostens / jhne Teuffenbach also Verrähterischer weise hat retrahiren / in Arrest legen / vnnd nachmalen seinen Feinden vberlieffern lassen.
Es ist aber die Execution hernacher auff obgedachten siebenzehenden Tag Maij / an dem Freyherrn von Teuffenbach also verrichtet worden:
Erstlich ist er auff einem Sessel / dieweil er Contract war / auff die darzu gemachte Bühne getragen / da er sehr eyferig gebetet / vnd Gott angeruffen: darbey man zwar die Wort nicht verstehẽ mögen / weil man mit Trommeln vnter dem Theatro starck auffgeschlagen / jedoch hat man es auß den gestibus genugsamb observirt: Darauff ist er von freyen stücken für sich selbst vom Sessel auffgestanden / an ein Eck deß Theatri gangen / vnnd ein lange Rede gethan / die aber doch (wie vorgemeldet) niemandt verstehen können / biß er endlich vom Scharpffrichter widerumb in den Sessel geführet / vnd enthauptet worden / welchen Todt er gantz gedultig hat außgestanden.
Darauff ist mit denen zu Prag Gefangenen auch fortgefahren worden. Dann nachdem Jhre Majestät / Keyser Ferdinandus / dem Fürsten von Lichtenstein / neben den andern Commissarien anbefohlen / die Execution auffn Montag den II. 21. Junij ergehen zulassen / ist dieselbige folgender gestalt zu Werck gerichtet / vnd vollzogen worden.
Proceß vnd Execution / so zu Prag mit deß Böhmischen Wesens Directorn / vnd andern Interessenten gehaltẽ worden. Den Donnerstag zuvor / nämlich den 7. 17. Junij / seynd 7. Cornet Reuter / vnterm Commando Jhrer F. Gn. zu Sassen / rc. nacher Prag gelangt / deren 5. Cornett in der Alten / vnd zwey in der Newen Statt einquartirt worden / die haben von selbigem Tag in der Alten Statt hin vnd wider jhre Schildwachten gehabt / auff dem Ringk bey dem Altstätter Rahthauß aber hat jede Nacht ein gantzes Cornett die Wacht gehalten.
Folgenden Freytag / den 8. 18. diß / hat man die erhöchte Bühne oder Theatrum (auff welcher man hernacher die Execution mehrertheils vollnzogen) im Zimmerhoff in der Alten Statt gefertiget / vnd dieselbige folgenden Tags auff dem Altstätter Ringk / zu allernechst am Rahthauß (daß man zu einer Thür herauß drauff gehen können) vffgerichtet / dieselbige ist 4. Ellen hoch / 22. Schritt breit / vnd 22. Schritt lang / vnd solche allenthalbẽ verschlagen / auch rings herumb ein Schrancken gemacht gewesen.
Sambstags den 9. 19. Junij frühe hat man 13. Gefangene von der Newen / vnd 10. von der Alten Statt / durch dero Rahts Gutschen vnnd Pferde / mit Begleitung einer starcken Guardj von Reutern vnd etlich Rotten Mußquetirern / nach Hoff ins Schloß hinauff geführet / allda die vbrigen / so Herrn: vnd Ritterstands / auch vnter der Zahl der Directorn gewesen / im Gefängnuß gelegen.
Auff solches ist man zu der Verurtheilung geschritten / welcher Proceß in der Reichs Hoffraht-Stuben / oberhalb der Cantzley / fürgenom̃en worden / allda hat man einen Thron von violbraunem Sammet zugerichtet / auff welchem Jhre Fürstl. Gn. von Liechtenstein / vñ die andern Herrn Commissarien neben jhm herumb gesessen.
Hier auff hat man einen Gefangnen nach dem andern für das Keyserliche Gericht vnd die Herrn Commissarien gefordert vnd fürgeführt / da dann der Keyserliche Procurator auffgetretten / denselben dargestellten in Teutscher vnnd Böhmischer Spraach peinlich angeklagt / vnd die Herrn Com-
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