Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.missarien vmb ein End-Vrtheil gebeten: darauff hat D. Melander Teutsch geantwortet: Es were das Vrtheil verfasset / vnd solte anders nichts ergehen / als was zuvorderst Recht vnd Gerechtigkeit mit sich brächte / vnnd dann zu Erhaltung der Röm. Keys. Majest. Reputation vnd Authorität dienete. Nach jhme hat D. Kapper jn Böhmischer Sprach sich mit gleichmässiger Oration vernehmen lassen. Hier auff ist der Proceß vnd Verurtheilung vom Keyserlichen Richter auff der Kleinen Seiten in Teutscher / von einem andern aber so baldt in Böhmischer Sprach verlesen / vnd die hernach gemeldte 43. Personen folgender beschriebener massen condemnirt vnnd verurtheilet worden. Anfänglich hat man ins Gefängnuß / vnd zu andern Leibsstraffen condemnirt: 1. Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz / rc. Landhoffmeister / so der erste gewesen / soll auß Genaden (doch auff Ratification Jhrer Keyserlichen Majest.) gefangen bleiben. 2. Paul Rchitschan / 3. Hans Wostrowez / 4. Felix Wenzel Ptetibeßky / 5. Doctor Matthias Borbonius. Sollen gleicher gestalt auff Ratification Keyserl. Majestät im Gefängnuß enthalten werden. 6. Lucas Karabon ist zum Schwert / aber auß Gnaden gen Raab in Dienstbarkeit verurtheilt. 7. Wolffgang Haßlawer nacher Raab in die Eysen zu führen. 8. Melchior Deubrecht / deß Lands ewig verwiesen / auß Gnaden auff ein Jahr in die Eysen nacher Raab condemnirt. 9. Georg Javeta / gleicher gestalt ewig zuverweisen / jedoch ist auß Gnaden vnd Keyserl. Ratification die Execution verschoben worden. 10. Paul Prischka soll ein Jahr gefangen ligen. 11. Caspar Vßler soll auff dem Newstätter Rahthauß mit dem Strang zum Fenster hinauß gehenckt werden / aber doch auß Gnaden biß auff ferrnere Verordnung im Gefängnuß bleiben. 12. Niclas Diebis / deß Altstätter Burgermeisters Diener / soll die Zung abgeschnitten / vnd an Galgen geschlagen / hernacher aber in die Eysen nacher Raab geschickt / auß Gnaden aber soll er mit der Zungen an Galgen ein Stundt angenagelt / vnd alsdann in gemeltes Raab in ewige Gefängnuß geführet werden. 13. Wentzel Poffschetzky / 14. Joseph Kubin / 15. Hans Schwehla / Vnter diesen seynd zween Böheimische Procuratores, sollen mit Ruthen außgehawen / vnd deß Landes ewig verwiesen werden. 16. Johann Kammerit / auff ein Jahr zu bandisiren. Diese Personen seyn zum Todt verurtheilt worden. Herren Stands Personen: 1. Graff Joachim Andreas Schlick / rc. Böhmischer Obrist. Landrichter / auch geheimer Raht / Director vnnd Landvogt in Ober Laußnitz / rc. ist zwar dahin verurtheilet / daß jhm erstlich die rechte Hand abgehawen / vnd dann lebendig geviertheilt / vnd die Viertheil auff die Strassen / der Kopff vnd die Handt aber am Brückenthurn zu Prag auffgehefftet werden soll / aber auß Gnaden soll jhme das Haupt vnd die rechte Hand abgehawen / vnd beydes an gemeltem Thurn auffgesteckt werden. 2. Herr Wentzel von Budowitz der älter / rc. Appellation-Praesident vnd Director / rc. ist eben solcher gestalt wie Graff Schlick verurtheilet / jedoch jhme auß Gnaden solch sein Vrtheil gemiltert worden / daß jhm nur der Kopff soll abgeschlagen werden. 3. Christoffel von Harrant / rc. Böheimischer Cammer-Praesident vnd Director / auß Gnaden mit dem Schwert zu richten. Auß dem Ritterstandt: 4. Bohußlaw von Michalowitz / rc. der älter / Burggraff deß König Grätzer Crayses vnd Director / rc. soll mit dem Schwert gerichtet / vnd jhm die rechte Hand abgehawen / auch beydes am Brückenthurn auffgesteckt vnd angenagelt werden. 5. Caspar Kaplitz / Obrister Landschreiber vnd Director soll enthauptet / alsdann geviertheilt / vnd die 4. Stück auff die Strassen gehenckt / aber auß Gnaden in Ansehung seines Achtzigjährigen Alters / soll jhme solch Vrtheil gemiltert / er mit dem Schwert gerichtet / vnd sein Kopff zu den andern auff den Brückenthurn gesteckt werden. 6. Henrich Otto von Loß / Vnter Burggraff zu Carlstein / auch Böhmischer Vnter Cämmerer vnd Director / hat lebendig geviertheilet / vnnd die Stück obgehörter massen außgehenckt vnd auffgesteckt werden sollen: aber auß Gnaden ist es gemiltert / vnd er solcher gestalt / wie nechstgemeldter Kaplitz zum Todt verurtheilet worden. 7. Procopius Dvorsetzky Vnter Land Cämmerer / Vnd 8. Friederich von Bilaw / Teutscher Lehens-Hauptmann / beyde Directores, seynd zwar / wie obstehender Kaplitz verurtheilet / aber doch auß Gnaden jhnen jhr Vrtheil / gleich wie demselben / gemiltert / vnd zum Schwerdt / sampt auffsteckung deß Kopffs condemnirt worden. 9. Wilhelm Koneg von Klumbsky / Director: Vnd 10. Dionysius Tscherin / Schloßhauptmann zu Prag / sollen beyde auß Gnaden enthauptet werden. Auß dem Bürgerstandt: 11. Valentin Kochan / 12. Tobias Schaffgeck / 13. Christoff Cober der alter / 14. Johan Theodorus Sixt / Darunter die 3. ersten Directores, sollen mit dem Schwerdt gerichtet / vir die Köpffe auff den Brückenthurn gesteckt werden. 15. Johann Schultheiß / Primas zu Kuttenberg / Vnd 16. Maximilian Hösteligk / Primas zu Satz / sollen beyde enthauptet / vnd deß ersten Kopff nach Kuttenberg / deß andern aber gen Satz auff die Justitia gesteckt werden. 17. D. Johan. Jessenius, Medicus, vnd ein fürtrefflicher weitberühmbter Orator (welcher sich seinem dem Hauß Oesterreich gegebenen Reverß zuwider in Commission gegen dasselbige gebrauchen lassen) auch Professor deß Collegi[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] Carolini in der Alten Statt Prag gewesen / ist zwar missarien vmb ein End-Vrtheil gebeten: darauff hat D. Melander Teutsch geantwortet: Es were das Vrtheil verfasset / vnd solte anders nichts ergehen / als was zuvorderst Recht vnd Gerechtigkeit mit sich brächte / vnnd dann zu Erhaltung der Röm. Keys. Majest. Reputation vnd Authorität dienete. Nach jhme hat D. Kapper jn Böhmischer Sprach sich mit gleichmässiger Oration vernehmen lassen. Hier auff ist der Proceß vnd Verurtheilung vom Keyserlichen Richter auff der Kleinen Seiten in Teutscher / von einem andern aber so baldt in Böhmischer Sprach verlesen / vnd die hernach gemeldte 43. Personen folgender beschriebener massen condemnirt vnnd verurtheilet worden. Anfänglich hat man ins Gefängnuß / vnd zu andern Leibsstraffen condemnirt: 1. Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz / rc. Landhoffmeister / so der erste gewesen / soll auß Genaden (doch auff Ratification Jhrer Keyserlichẽ Majest.) gefangen bleiben. 2. Paul Rchitschan / 3. Hans Wostrowez / 4. Felix Wenzel Ptetibeßky / 5. Doctor Matthias Borbonius. Sollen gleicher gestalt auff Ratification Keyserl. Majestät im Gefängnuß enthalten werden. 6. Lucas Karabon ist zum Schwert / aber auß Gnaden gen Raab in Dienstbarkeit verurtheilt. 7. Wolffgang Haßlawer nacher Raab in die Eysen zu führen. 8. Melchior Deubrecht / deß Lands ewig verwiesen / auß Gnaden auff ein Jahr in die Eysen nacher Raab condemnirt. 9. Georg Javeta / gleicher gestalt ewig zuverweisen / jedoch ist auß Gnaden vnd Keyserl. Ratification die Execution verschoben worden. 10. Paul Prischka soll ein Jahr gefangẽ ligẽ. 11. Caspar Vßler soll auff dem Newstätter Rahthauß mit dem Strang zum Fenster hinauß gehenckt werden / aber doch auß Gnaden biß auff ferrnere Verordnung im Gefängnuß bleiben. 12. Niclas Diebis / deß Altstätter Burgermeisters Diener / soll die Zung abgeschnitten / vnd an Galgen geschlagen / hernacher aber in die Eysen nacher Raab geschickt / auß Gnaden aber soll er mit der Zungen an Galgen ein Stundt angenagelt / vnd alsdann in gemeltes Raab in ewige Gefängnuß geführet werden. 13. Wentzel Poffschetzky / 14. Joseph Kubin / 15. Hans Schwehla / Vnter diesen seynd zween Böheimische Procuratores, sollen mit Ruthen außgehawẽ / vnd deß Landes ewig verwiesen werden. 16. Johann Kammerit / auff ein Jahr zu bandisiren. Diese Personẽ seyn zum Todt verurtheilt wordẽ. Herren Stands Personen: 1. Graff Joachim Andreas Schlick / rc. Böhmischer Obrist. Landrichter / auch geheimer Raht / Director vnnd Landvogt in Ober Laußnitz / rc. ist zwar dahin verurtheilet / daß jhm erstlich die rechte Hand abgehawẽ / vnd dann lebendig geviertheilt / vnd die Viertheil auff die Strassen / der Kopff vnd die Handt aber am Brückenthurn zu Prag auffgehefftet werden soll / aber auß Gnaden soll jhme das Haupt vnd die rechte Hand abgehawen / vnd beydes an gemeltem Thurn auffgesteckt werden. 2. Herr Wentzel von Budowitz der älter / rc. Appellation-Praesident vnd Director / rc. ist eben solcher gestalt wie Graff Schlick verurtheilet / jedoch jhme auß Gnaden solch sein Vrtheil gemiltert worden / daß jhm nur der Kopff soll abgeschlagen werden. 3. Christoffel von Harrant / rc. Böheimischer Cammer-Praesident vnd Director / auß Gnaden mit dem Schwert zu richten. Auß dem Ritterstandt: 4. Bohußlaw von Michalowitz / rc. der älter / Burggraff deß König Grätzer Crayses vnd Director / rc. soll mit dem Schwert gerichtet / vnd jhm die rechte Hand abgehawẽ / auch beydes am Brückenthurn auffgesteckt vnd angenagelt werden. 5. Caspar Kaplitz / Obrister Landschreiber vnd Director soll enthauptet / alsdañ geviertheilt / vnd die 4. Stück auff die Strassen gehenckt / aber auß Gnaden in Ansehung seines Achtzigjährigen Alters / soll jhme solch Vrtheil gemiltert / er mit dem Schwert gerichtet / vnd sein Kopff zu den andern auff den Brückenthurn gesteckt werden. 6. Henrich Otto von Loß / Vnter Burggraff zu Carlstein / auch Böhmischer Vnter Cämmerer vnd Director / hat lebendig geviertheilet / vnnd die Stück obgehörter massen außgehenckt vnd auffgesteckt werden sollen: aber auß Gnaden ist es gemiltert / vnd er solcher gestalt / wie nechstgemeldter Kaplitz zum Todt verurtheilet worden. 7. Procopius Dvorsetzky Vnter Land Cämmerer / Vnd 8. Friederich von Bilaw / Teutscher Lehens-Hauptmann / beyde Directores, seynd zwar / wie obstehender Kaplitz verurtheilet / aber doch auß Gnaden jhnen jhr Vrtheil / gleich wie demselben / gemiltert / vnd zum Schwerdt / sampt auffsteckung deß Kopffs condemnirt worden. 9. Wilhelm Koneg von Klumbsky / Director: Vnd 10. Dionysius Tscherin / Schloßhauptmañ zu Prag / sollen beyde auß Gnadẽ enthauptet werdẽ. Auß dem Bürgerstandt: 11. Valentin Kochan / 12. Tobias Schaffgeck / 13. Christoff Cober der alter / 14. Johan Theodorus Sixt / Darunter die 3. erstẽ Directores, sollen mit dem Schwerdt gerichtet / vir die Köpffe auff den Brückenthurn gesteckt werden. 15. Johann Schultheiß / Primas zu Kuttenberg / Vnd 16. Maximilian Hösteligk / Primas zu Satz / sollen beyde enthauptet / vnd deß ersten Kopff nach Kuttenberg / deß andern aber gen Satz auff die Justitia gesteckt werden. 17. D. Johan. Jessenius, Medicus, vnd ein fürtrefflicher weitberühmbter Orator (welcher sich seinem dem Hauß Oesterreich gegebenen Reverß zuwider in Commission gegen dasselbige gebrauchen lassen) auch Professor deß Collegi[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] Carolini in der Alten Statt Prag gewesen / ist zwar <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0607" n="538"/> missarien vmb ein End-Vrtheil gebeten: darauff hat D. Melander Teutsch geantwortet: Es were das Vrtheil verfasset / vnd solte anders nichts ergehen / als was zuvorderst Recht vnd Gerechtigkeit mit sich brächte / vnnd dann zu Erhaltung der Röm. Keys. Majest. Reputation vnd Authorität dienete. Nach jhme hat D. Kapper jn Böhmischer Sprach sich mit gleichmässiger Oration vernehmen lassen. Hier auff ist der Proceß vnd Verurtheilung vom Keyserlichen Richter auff der Kleinen Seiten in Teutscher / von einem andern aber so baldt in Böhmischer Sprach verlesen / vnd die hernach gemeldte 43. Personen folgender beschriebener massen condemnirt vnnd verurtheilet worden.</p> <p>Anfänglich hat man ins Gefängnuß / vnd zu andern Leibsstraffen condemnirt:</p> <p>1. Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz / rc. Landhoffmeister / so der erste gewesen / soll auß Genaden (doch auff Ratification Jhrer Keyserlichẽ Majest.) gefangen bleiben.</p> <p>2. Paul Rchitschan /</p> <p>3. Hans Wostrowez /</p> <p>4. Felix Wenzel Ptetibeßky /</p> <p>5. Doctor Matthias Borbonius.</p> <p>Sollen gleicher gestalt auff Ratification Keyserl. Majestät im Gefängnuß enthalten werden.</p> <p>6. Lucas Karabon ist zum Schwert / aber auß Gnaden gen Raab in Dienstbarkeit verurtheilt.</p> <p>7. Wolffgang Haßlawer nacher Raab in die Eysen zu führen.</p> <p>8. Melchior Deubrecht / deß Lands ewig verwiesen / auß Gnaden auff ein Jahr in die Eysen nacher Raab condemnirt.</p> <p>9. Georg Javeta / gleicher gestalt ewig zuverweisen / jedoch ist auß Gnaden vnd Keyserl. Ratification die Execution verschoben worden.</p> <p>10. Paul Prischka soll ein Jahr gefangẽ ligẽ.</p> <p>11. Caspar Vßler soll auff dem Newstätter Rahthauß mit dem Strang zum Fenster hinauß gehenckt werden / aber doch auß Gnaden biß auff ferrnere Verordnung im Gefängnuß bleiben.</p> <p>12. Niclas Diebis / deß Altstätter Burgermeisters Diener / soll die Zung abgeschnitten / vnd an Galgen geschlagen / hernacher aber in die Eysen nacher Raab geschickt / auß Gnaden aber soll er mit der Zungen an Galgen ein Stundt angenagelt / vnd alsdann in gemeltes Raab in ewige Gefängnuß geführet werden.</p> <p>13. Wentzel Poffschetzky /</p> <p>14. Joseph Kubin /</p> <p>15. Hans Schwehla /</p> <p>Vnter diesen seynd zween Böheimische Procuratores, sollen mit Ruthen außgehawẽ / vnd deß Landes ewig verwiesen werden.</p> <p>16. Johann Kammerit / auff ein Jahr zu bandisiren.</p> <p>Diese Personẽ seyn zum Todt verurtheilt wordẽ.</p> <p>Herren Stands Personen:</p> <p>1. Graff Joachim Andreas Schlick / rc. Böhmischer Obrist. Landrichter / auch geheimer Raht / Director vnnd Landvogt in Ober Laußnitz / rc. ist zwar dahin verurtheilet / daß jhm erstlich die rechte Hand abgehawẽ / vnd dann lebendig geviertheilt / vnd die Viertheil auff die Strassen / der Kopff vnd die Handt aber am Brückenthurn zu Prag auffgehefftet werden soll / aber auß Gnaden soll jhme das Haupt vnd die rechte Hand abgehawen / vnd beydes an gemeltem Thurn auffgesteckt werden.</p> <p>2. Herr Wentzel von Budowitz der älter / rc. Appellation-Praesident vnd Director / rc. ist eben solcher gestalt wie Graff Schlick verurtheilet / jedoch jhme auß Gnaden solch sein Vrtheil gemiltert worden / daß jhm nur der Kopff soll abgeschlagen werden.</p> <p>3. Christoffel von Harrant / rc. Böheimischer Cammer-Praesident vnd Director / auß Gnaden mit dem Schwert zu richten.</p> <p>Auß dem Ritterstandt:</p> <p>4. Bohußlaw von Michalowitz / rc. der älter / Burggraff deß König Grätzer Crayses vnd Director / rc. soll mit dem Schwert gerichtet / vnd jhm die rechte Hand abgehawẽ / auch beydes am Brückenthurn auffgesteckt vnd angenagelt werden.</p> <p>5. Caspar Kaplitz / Obrister Landschreiber vnd Director soll enthauptet / alsdañ geviertheilt / vnd die 4. Stück auff die Strassen gehenckt / aber auß Gnaden in Ansehung seines Achtzigjährigen Alters / soll jhme solch Vrtheil gemiltert / er mit dem Schwert gerichtet / vnd sein Kopff zu den andern auff den Brückenthurn gesteckt werden.</p> <p>6. Henrich Otto von Loß / Vnter Burggraff zu Carlstein / auch Böhmischer Vnter Cämmerer vnd Director / hat lebendig geviertheilet / vnnd die Stück obgehörter massen außgehenckt vnd auffgesteckt werden sollen: aber auß Gnaden ist es gemiltert / vnd er solcher gestalt / wie nechstgemeldter Kaplitz zum Todt verurtheilet worden.</p> <p>7. Procopius Dvorsetzky Vnter Land Cämmerer / Vnd</p> <p>8. Friederich von Bilaw / Teutscher Lehens-Hauptmann / beyde Directores, seynd zwar / wie obstehender Kaplitz verurtheilet / aber doch auß Gnaden jhnen jhr Vrtheil / gleich wie demselben / gemiltert / vnd zum Schwerdt / sampt auffsteckung deß Kopffs condemnirt worden.</p> <p>9. Wilhelm Koneg von Klumbsky / Director: Vnd</p> <p>10. Dionysius Tscherin / Schloßhauptmañ zu Prag / sollen beyde auß Gnadẽ enthauptet werdẽ.</p> <p>Auß dem Bürgerstandt:</p> <p>11. Valentin Kochan /</p> <p>12. Tobias Schaffgeck /</p> <p>13. Christoff Cober der alter /</p> <p>14. Johan Theodorus Sixt /</p> <p>Darunter die 3. erstẽ Directores, sollen mit dem Schwerdt gerichtet / vir die Köpffe auff den Brückenthurn gesteckt werden.</p> <p>15. Johann Schultheiß / Primas zu Kuttenberg / Vnd</p> <p>16. Maximilian Hösteligk / Primas zu Satz / sollen beyde enthauptet / vnd deß ersten Kopff nach Kuttenberg / deß andern aber gen Satz auff die Justitia gesteckt werden.</p> <p>17. D. Johan. 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missarien vmb ein End-Vrtheil gebeten: darauff hat D. Melander Teutsch geantwortet: Es were das Vrtheil verfasset / vnd solte anders nichts ergehen / als was zuvorderst Recht vnd Gerechtigkeit mit sich brächte / vnnd dann zu Erhaltung der Röm. Keys. Majest. Reputation vnd Authorität dienete. Nach jhme hat D. Kapper jn Böhmischer Sprach sich mit gleichmässiger Oration vernehmen lassen. Hier auff ist der Proceß vnd Verurtheilung vom Keyserlichen Richter auff der Kleinen Seiten in Teutscher / von einem andern aber so baldt in Böhmischer Sprach verlesen / vnd die hernach gemeldte 43. Personen folgender beschriebener massen condemnirt vnnd verurtheilet worden.
Anfänglich hat man ins Gefängnuß / vnd zu andern Leibsstraffen condemnirt:
1. Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz / rc. Landhoffmeister / so der erste gewesen / soll auß Genaden (doch auff Ratification Jhrer Keyserlichẽ Majest.) gefangen bleiben.
2. Paul Rchitschan /
3. Hans Wostrowez /
4. Felix Wenzel Ptetibeßky /
5. Doctor Matthias Borbonius.
Sollen gleicher gestalt auff Ratification Keyserl. Majestät im Gefängnuß enthalten werden.
6. Lucas Karabon ist zum Schwert / aber auß Gnaden gen Raab in Dienstbarkeit verurtheilt.
7. Wolffgang Haßlawer nacher Raab in die Eysen zu führen.
8. Melchior Deubrecht / deß Lands ewig verwiesen / auß Gnaden auff ein Jahr in die Eysen nacher Raab condemnirt.
9. Georg Javeta / gleicher gestalt ewig zuverweisen / jedoch ist auß Gnaden vnd Keyserl. Ratification die Execution verschoben worden.
10. Paul Prischka soll ein Jahr gefangẽ ligẽ.
11. Caspar Vßler soll auff dem Newstätter Rahthauß mit dem Strang zum Fenster hinauß gehenckt werden / aber doch auß Gnaden biß auff ferrnere Verordnung im Gefängnuß bleiben.
12. Niclas Diebis / deß Altstätter Burgermeisters Diener / soll die Zung abgeschnitten / vnd an Galgen geschlagen / hernacher aber in die Eysen nacher Raab geschickt / auß Gnaden aber soll er mit der Zungen an Galgen ein Stundt angenagelt / vnd alsdann in gemeltes Raab in ewige Gefängnuß geführet werden.
13. Wentzel Poffschetzky /
14. Joseph Kubin /
15. Hans Schwehla /
Vnter diesen seynd zween Böheimische Procuratores, sollen mit Ruthen außgehawẽ / vnd deß Landes ewig verwiesen werden.
16. Johann Kammerit / auff ein Jahr zu bandisiren.
Diese Personẽ seyn zum Todt verurtheilt wordẽ.
Herren Stands Personen:
1. Graff Joachim Andreas Schlick / rc. Böhmischer Obrist. Landrichter / auch geheimer Raht / Director vnnd Landvogt in Ober Laußnitz / rc. ist zwar dahin verurtheilet / daß jhm erstlich die rechte Hand abgehawẽ / vnd dann lebendig geviertheilt / vnd die Viertheil auff die Strassen / der Kopff vnd die Handt aber am Brückenthurn zu Prag auffgehefftet werden soll / aber auß Gnaden soll jhme das Haupt vnd die rechte Hand abgehawen / vnd beydes an gemeltem Thurn auffgesteckt werden.
2. Herr Wentzel von Budowitz der älter / rc. Appellation-Praesident vnd Director / rc. ist eben solcher gestalt wie Graff Schlick verurtheilet / jedoch jhme auß Gnaden solch sein Vrtheil gemiltert worden / daß jhm nur der Kopff soll abgeschlagen werden.
3. Christoffel von Harrant / rc. Böheimischer Cammer-Praesident vnd Director / auß Gnaden mit dem Schwert zu richten.
Auß dem Ritterstandt:
4. Bohußlaw von Michalowitz / rc. der älter / Burggraff deß König Grätzer Crayses vnd Director / rc. soll mit dem Schwert gerichtet / vnd jhm die rechte Hand abgehawẽ / auch beydes am Brückenthurn auffgesteckt vnd angenagelt werden.
5. Caspar Kaplitz / Obrister Landschreiber vnd Director soll enthauptet / alsdañ geviertheilt / vnd die 4. Stück auff die Strassen gehenckt / aber auß Gnaden in Ansehung seines Achtzigjährigen Alters / soll jhme solch Vrtheil gemiltert / er mit dem Schwert gerichtet / vnd sein Kopff zu den andern auff den Brückenthurn gesteckt werden.
6. Henrich Otto von Loß / Vnter Burggraff zu Carlstein / auch Böhmischer Vnter Cämmerer vnd Director / hat lebendig geviertheilet / vnnd die Stück obgehörter massen außgehenckt vnd auffgesteckt werden sollen: aber auß Gnaden ist es gemiltert / vnd er solcher gestalt / wie nechstgemeldter Kaplitz zum Todt verurtheilet worden.
7. Procopius Dvorsetzky Vnter Land Cämmerer / Vnd
8. Friederich von Bilaw / Teutscher Lehens-Hauptmann / beyde Directores, seynd zwar / wie obstehender Kaplitz verurtheilet / aber doch auß Gnaden jhnen jhr Vrtheil / gleich wie demselben / gemiltert / vnd zum Schwerdt / sampt auffsteckung deß Kopffs condemnirt worden.
9. Wilhelm Koneg von Klumbsky / Director: Vnd
10. Dionysius Tscherin / Schloßhauptmañ zu Prag / sollen beyde auß Gnadẽ enthauptet werdẽ.
Auß dem Bürgerstandt:
11. Valentin Kochan /
12. Tobias Schaffgeck /
13. Christoff Cober der alter /
14. Johan Theodorus Sixt /
Darunter die 3. erstẽ Directores, sollen mit dem Schwerdt gerichtet / vir die Köpffe auff den Brückenthurn gesteckt werden.
15. Johann Schultheiß / Primas zu Kuttenberg / Vnd
16. Maximilian Hösteligk / Primas zu Satz / sollen beyde enthauptet / vnd deß ersten Kopff nach Kuttenberg / deß andern aber gen Satz auff die Justitia gesteckt werden.
17. D. Johan. Jessenius, Medicus, vnd ein fürtrefflicher weitberühmbter Orator (welcher sich seinem dem Hauß Oesterreich gegebenen Reverß zuwider in Commission gegen dasselbige gebrauchen lassen) auch Professor deß Collegi_ Carolini in der Alten Statt Prag gewesen / ist zwar
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