Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.wohn wohn beygebrachten Giffts. An dessen Statt Stanislaus Turso zu der Tractation verordnet wurde. Darauff ward nach mahls der Frieden zwischen Kays. M. vnd dem Bethlehemb Gabor auff folgende Puncten beschlossen; 1. Daß Jhr Kayserl. Mayest. allen vnd jeden Vngarn General Perdon jres Verbrechens geben wolte. 2. Daß sich Bethlehemb deß Königlichen Tituls verzeihen / die Königliche Cron Jh. K. M. restituiren / die Grentzhäuser jnnerhalb 18. Tagen dero widerumb einraumen / sich auß dem Königreich begeben / vnd wider die Kays. May. oder das Hauß Oesterreich weiter nichts vornehmen solle. 3. Entgegen haben J. M. jhme den Titul eines Reichs Fürsten zugeben / vnd jhm 7. Spannschafften sampt der Statt Caschaw auff sein Lebenlang zulassen verwilliget. 4. Mehr haben Jh. Kay. M. jhm zwey Fürstenthumb in der Schlesien / als Oppeln vnd Ratibor / dann auch die Herrschafften vnd Schlösser / Monhaltz / Tockay / Zagmar / vnd Erschet vmb ein gewisse Summa Gelts zu vbergeben / wie auch zu bezahlung in den jetzgemelten / vnnd andern dem Bethlehemb gehörigen Festungen ligenden Soldaten / Jährlichen 50000. fl. auß den Reichs Contributionen (dock daß solche Soldaten / so wol J. K. M. als dem Bethlehemb den Eyd leysten vnd schweren sollen) entrichten zulassen versprochen. 5. Die Königliche Cron sol biß auff künfftigen Landtag im Schloß Trinchin verwahret werden: Auff selbigen Landtag sollen auch alle Gravamina deß Königreichs / wie auch Tractation der Teutschen / ob solche einzunehmen oder nicht / verschoben werden. 6. Die Religions Sach soll vff selbigen / Landtag / wie es mit derselben bey antrettung J. K. M. Regierung gehalten worden / allerdings verbleiben. Die Jesuiter sollen auch wider eingeschlossen werden / doch soll jhnen einige ligende Güter innen zuhaben / nit zugelassen seyn. 7. Die verpfändte Güter sollen biß auff künftigen Landtag bey den jetzigen Inhabern verbleiben / als dann aber außgelöset / vnd jhrem vorigen Herrn wider eingeantwortet / die verschenckte Güter aber sollen jetzo alsbald jhren vorigen Herren widerumb zugestellet werden. Jägerndorffisch Volck wird von den Rayserischen / Sächsischen vnd Schlesischen auß dem Land getrieden. Demnach nun / wie vorgemeldet / der Marggraff von Jägerndorff sein Kriegsvolck verlassen / haben vff solches die Schlesische Ständt mit demselben (Kriegsvolck) tractiret / das Land vnd die innhabende Stätt vnnd Oerter gegen Erlegung einer Summa Gelts zu quittiren: Aber sie haben ein vbermässige Forderung gethan / welche nit wol zuerschwingen gewesen. Weil sie nun darauff verharret / vnd vnderdessen die Sächische Armada an Victualien vnnd Fütterung grössen Mangel erlitten / also daß es darauff gestanden / sie entweder daß Feld raumen / oder das eusserste an die Hand nehmen müsten / als hat endtlich der Sächsische Obriste Crafft mit dem Obristen von Dona vnd andern Schlesischen Officirern sich entschlossen / lieber redtlich zu fechten / als mit Schimpff zu weichen. Darauff sie den 16. Januarii vor Troppaw jhr Volck zusammen geführet / dieselbe Nacht mit 30. Compagnien zu Roß vnd Fuß / neben 4. Stück Geschütz in Frost vnd Schnee fortgezogen / da dann der Sächsische Obriste deß Morgens frühe vmb 6. Vhren voran auff einer Höhe nahend der Wagstatt ankommen / vnd nach dem er verkundtschafftet / daß zwey Cornet Reutter vnnd zwey Fähnlein zu Fuß darinnen lägen / hat er eylends die Thor verrennet vnnd bewahret / daß niemand darauß kommen mögen. Als nun das vbrige Volck auch ankommen hat er die Statt durch einen Trompeter auffordern lassen. Aber der Wachtmeister darin gab zur Antwort / er were darumb nit eingeleget die Statt auffzugeben / sondern wie ein ehrlich Soldat sich darinn zu wehren. Hierauff haben die Sächsische die Vorstatt eingenommen / zwey Stück gepflantzet vnd auff die Brustwehren starck angefangen zu schiessen / denen die Belägerte auch tapffer geantwortet. Inmittels kan Kundschafft ein / daß ein Fähnlein Märggräffischer zwo Meilvon dar in einem Dorff sich einquartiret / derowegen fertigte der Sächsische Obriste vnder seinem Leutenant 200. Mann dahin ab / welche sie vnversehens vberfallen / das Fähnlein vnnd Oberwehr abgenommen vnd schweren lassen / wider J. Kay. M. den Churfürsten zu Sachsen / den Hertzogen in Bayern / vnd die Fürsten vnnd Stände in Schlesien in 6. Monaten nit zu dienen. Folgenden Tags haben die in der Wagstatt / vff erlangt Perdon vnd sicher Geleich sich auch ergeben / die Fähnlein abgerissen / die Oberwehren nidergeleget / vnd gleich den vorigen geschworen. Es ist diese Statt in dem Fürstenthumb Troppaw gelegen / ist ein schön Schloß darin zusehen. Von dannen ist das Kayserische / Sächsische vnd Schlesische Volck auff Oderberg / darinnen 7. Compagnien Marggraffische zu Roß vnd Fuß gelegen / gerucket / als sie aber noch ein halbe Meyl davon gewesen haben die Officirer darinn jhnen einen Trompeter entgegen geschickt / mit dem anerbieten / wann man mit jhnen / gleich wie mit denen zu Wagstatt handlen wolte / wolten sie sich auch accommodiren: welches dann jhnen bewilliget / vnd darauff der Abzug in das Werck gerichtet worden. Wie nun der Graff von Ortenburg / so in Teschen (einer Statt an der Elsa / darinn das Fürstliche Residentz Schlöß desselben Hertzogthumbs ist) sein Hauptquartier hatte / diesen Verlauff vernommen / hat er sich mit seinen 6. Fähnlein zu Fuß vnd einer Compagnia zu Roß gleich den vorigen auch entschlossen / die Fähnlein abgerissen vnd davon gezogen. Solchem Exempel haben gleichfals die Obristen Spet vnd Lohausen mit jhrem Volck nachgefolget / also daß 40. Compagnien zu Roß vnd Fuß von der Jägerndorfischen Armada jnnerhalb 5. Tagen cassirt vnd zerstrewet / vnd dz gantze Land / ausser der Vestung Glatz / so damals noch entgegen gehalten / wider in Kayserliche Devotion gebracht worden. wohn wohn beygebrachten Giffts. An dessen Statt Stanislaus Turso zu der Tractation verordnet wurde. Darauff ward nach mahls der Frieden zwischen Kays. M. vnd dem Bethlehemb Gabor auff folgende Puncten beschlossen; 1. Daß Jhr Kayserl. Mayest. allen vnd jeden Vngarn General Perdon jres Verbrechens geben wolte. 2. Daß sich Bethlehemb deß Königlichen Tituls verzeihen / die Königliche Cron Jh. K. M. restituiren / die Grentzhäuser jnnerhalb 18. Tagen dero widerumb einraumen / sich auß dem Königreich begeben / vnd wider die Kays. May. oder das Hauß Oesterreich weiter nichts vornehmen solle. 3. Entgegen haben J. M. jhme den Titul eines Reichs Fürsten zugeben / vnd jhm 7. Spannschafften sampt der Statt Caschaw auff sein Lebenlang zulassen verwilliget. 4. Mehr haben Jh. Kay. M. jhm zwey Fürstenthumb in der Schlesien / als Oppeln vñ Ratibor / dann auch die Herrschafften vnd Schlösser / Monhaltz / Tockay / Zagmar / vnd Erschet vmb ein gewisse Summa Gelts zu vbergeben / wie auch zu bezahlung in den jetzgemelten / vnnd andern dem Bethlehemb gehörigen Festungen ligenden Soldaten / Jährlichen 50000. fl. auß den Reichs Cõtributionen (dock daß solche Soldaten / so wol J. K. M. als dem Bethlehemb den Eyd leysten vnd schweren sollen) entrichten zulassen versprochen. 5. Die Königliche Cron sol biß auff künfftigẽ Landtag im Schloß Trinchin verwahret werdẽ: Auff selbigen Landtag sollen auch alle Gravamina deß Königreichs / wie auch Tractation der Teutschen / ob solche einzunehmen oder nicht / verschoben werden. 6. Die Religions Sach soll vff selbigẽ / Landtag / wie es mit derselben bey antrettung J. K. M. Regierung gehalten worden / allerdings verbleiben. Die Jesuiter sollen auch wider eingeschlossen werden / doch soll jhnen einige ligende Güter innen zuhaben / nit zugelassen seyn. 7. Die verpfändte Güter sollẽ biß auff künftigen Landtag bey den jetzigen Inhabern verbleiben / als dann aber außgelöset / vnd jhrem vorigen Herrn wider eingeantwortet / die verschẽckte Güter aber sollen jetzo alsbald jhren vorigen Herren widerumb zugestellet werden. Jägerndorffisch Volck wird von den Rayserischẽ / Sächsischen vnd Schlesischẽ auß dem Land getrieden. Demnach nun / wie vorgemeldet / der Marggraff von Jägerndorff sein Kriegsvolck verlassen / haben vff solches die Schlesische Ständt mit demselben (Kriegsvolck) tractiret / das Land vnd die innhabende Stätt vnnd Oerter gegen Erlegung einer Summa Gelts zu quittiren: Aber sie haben ein vbermässige Forderung gethan / welche nit wol zuerschwingen gewesen. Weil sie nun darauff verharret / vñ vnderdessen die Sächische Armada an Victualien vnnd Fütterung grössen Mangel erlitten / also daß es darauff gestanden / sie entweder daß Feld raumen / oder das eusserste an die Hand nehmen müsten / als hat endtlich der Sächsische Obriste Crafft mit dem Obristen von Dona vnd andern Schlesischen Officirern sich entschlossen / lieber redtlich zu fechten / als mit Schimpff zu weichen. Darauff sie den 16. Januarii vor Troppaw jhr Volck zusammen geführet / dieselbe Nacht mit 30. Compagnien zu Roß vnd Fuß / neben 4. Stück Geschütz in Frost vñ Schnee fortgezogen / da dann der Sächsische Obriste deß Morgens frühe vmb 6. Vhren voran auff einer Höhe nahend der Wagstatt ankommen / vñ nach dem er verkundtschafftet / daß zwey Cornet Reutter vnnd zwey Fähnlein zu Fuß darinnen lägen / hat er eylends die Thor verrennet vnnd bewahret / daß niemand darauß kommen mögen. Als nun das vbrige Volck auch ankommẽ hat er die Statt durch einen Trompeter auffordern lassen. Aber der Wachtmeister darin gab zur Antwort / er were darumb nit eingeleget die Statt auffzugeben / sondern wie ein ehrlich Soldat sich darinn zu wehren. Hierauff haben die Sächsische die Vorstatt eingenommen / zwey Stück gepflantzet vnd auff die Brustwehren starck angefangen zu schiessen / denen die Belägerte auch tapffer geantwortet. Inmittels kã Kundschafft ein / daß ein Fähnlein Märggräffischer zwo Meilvon dar in einem Dorff sich einquartiret / derowegen fertigte der Sächsische Obriste vnder seinem Leutenant 200. Mann dahin ab / welche sie vnversehens vberfallen / das Fähnlein vnnd Oberwehr abgenommen vnd schweren lassen / wider J. Kay. M. den Churfürsten zu Sachsen / den Hertzogen in Bayern / vnd die Fürsten vnnd Stände in Schlesien in 6. Monaten nit zu dienen. Folgenden Tags habẽ die in der Wagstatt / vff erlangt Perdon vnd sicher Geleich sich auch ergeben / die Fähnlein abgerissen / die Oberwehren nidergeleget / vnd gleich den vorigen geschworen. Es ist diese Statt in dem Fürstenthumb Troppaw gelegen / ist ein schön Schloß darin zusehen. Von dannen ist das Kayserische / Sächsische vnd Schlesische Volck auff Oderberg / darinnen 7. Compagnien Marggraffische zu Roß vñ Fuß gelegen / gerucket / als sie aber noch ein halbe Meyl davon gewesen haben die Officirer darinn jhnen einen Trompeter entgegen geschickt / mit dem anerbieten / wann man mit jhnen / gleich wie mit denen zu Wagstatt handlen wolte / wolten sie sich auch accommodiren: welches dann jhnen bewilliget / vnd darauff der Abzug in das Werck gerichtet worden. Wie nun der Graff von Ortenburg / so in Teschen (einer Statt an der Elsa / darinn das Fürstliche Residentz Schlöß desselben Hertzogthumbs ist) sein Hauptquartier hatte / diesen Verlauff vernommen / hat er sich mit seinen 6. Fähnlein zu Fuß vnd einer Compagnia zu Roß gleich den vorigen auch entschlossen / die Fähnlein abgerissen vñ davon gezogen. Solchem Exempel haben gleichfals die Obristen Spet vnd Lohausen mit jhrem Volck nachgefolget / also daß 40. Compagnien zu Roß vnd Fuß von der Jägerndorfischen Armada jnnerhalb 5. Tagen cassirt vnd zerstrewet / vñ dz gantze Land / ausser der Vestung Glatz / so damals noch entgegen gehalten / wider in Kayserliche Devotion gebracht worden. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0680" n="605"/> wohn wohn beygebrachten Giffts. An dessen Statt Stanislaus Turso zu der Tractation verordnet wurde. Darauff ward nach mahls der Frieden zwischen Kays. M. vnd dem Bethlehemb Gabor auff folgende Puncten beschlossen;</p> <p>1. Daß Jhr Kayserl. Mayest. allen vnd jeden Vngarn General Perdon jres Verbrechens geben wolte.</p> <p>2. Daß sich Bethlehemb deß Königlichen Tituls verzeihen / die Königliche Cron Jh. K. M. restituiren / die Grentzhäuser jnnerhalb 18. Tagen dero widerumb einraumen / sich auß dem Königreich begeben / vnd wider die Kays. May. oder das Hauß Oesterreich weiter nichts vornehmen solle.</p> <p>3. Entgegen haben J. M. jhme den Titul eines Reichs Fürsten zugeben / vnd jhm 7. Spannschafften sampt der Statt Caschaw auff sein Lebenlang zulassen verwilliget.</p> <p>4. Mehr haben Jh. Kay. M. jhm zwey Fürstenthumb in der Schlesien / als Oppeln vñ Ratibor / dann auch die Herrschafften vnd Schlösser / Monhaltz / Tockay / Zagmar / vnd Erschet vmb ein gewisse Summa Gelts zu vbergeben / wie auch zu bezahlung in den jetzgemelten / vnnd andern dem Bethlehemb gehörigen Festungen ligenden Soldaten / Jährlichen 50000. fl. auß den Reichs Cõtributionen (dock daß solche Soldaten / so wol J. K. M. als dem Bethlehemb den Eyd leysten vnd schweren sollen) entrichten zulassen versprochen.</p> <p>5. Die Königliche Cron sol biß auff künfftigẽ Landtag im Schloß Trinchin verwahret werdẽ: Auff selbigen Landtag sollen auch alle Gravamina deß Königreichs / wie auch Tractation der Teutschen / ob solche einzunehmen oder nicht / verschoben werden.</p> <p>6. Die Religions Sach soll vff selbigẽ / Landtag / wie es mit derselben bey antrettung J. K. M. Regierung gehalten worden / allerdings verbleiben. Die Jesuiter sollen auch wider eingeschlossen werden / doch soll jhnen einige ligende Güter innen zuhaben / nit zugelassen seyn.</p> <p>7. Die verpfändte Güter sollẽ biß auff künftigen Landtag bey den jetzigen Inhabern verbleiben / als dann aber außgelöset / vnd jhrem vorigen Herrn wider eingeantwortet / die verschẽckte Güter aber sollen jetzo alsbald jhren vorigen Herren widerumb zugestellet werden.</p> <p><note place="left">Jägerndorffisch Volck wird von den Rayserischẽ / Sächsischen vnd Schlesischẽ auß dem Land getrieden.</note> Demnach nun / wie vorgemeldet / der Marggraff von Jägerndorff sein Kriegsvolck verlassen / haben vff solches die Schlesische Ständt mit demselben (Kriegsvolck) tractiret / das Land vnd die innhabende Stätt vnnd Oerter gegen Erlegung einer Summa Gelts zu quittiren: Aber sie haben ein vbermässige Forderung gethan / welche nit wol zuerschwingen gewesen. Weil sie nun darauff verharret / vñ vnderdessen die Sächische Armada an Victualien vnnd Fütterung grössen Mangel erlitten / also daß es darauff gestanden / sie entweder daß Feld raumen / oder das eusserste an die Hand nehmen müsten / als hat endtlich der Sächsische Obriste Crafft mit dem Obristen von Dona vnd andern Schlesischen Officirern sich entschlossen / lieber redtlich zu fechten / als mit Schimpff zu weichen. Darauff sie den 16. Januarii vor Troppaw jhr Volck zusammen geführet / dieselbe Nacht mit 30. Compagnien zu Roß vnd Fuß / neben 4. Stück Geschütz in Frost vñ Schnee fortgezogen / da dann der Sächsische Obriste deß Morgens frühe vmb 6. Vhren voran auff einer Höhe nahend der Wagstatt ankommen / vñ nach dem er verkundtschafftet / daß zwey Cornet Reutter vnnd zwey Fähnlein zu Fuß darinnen lägen / hat er eylends die Thor verrennet vnnd bewahret / daß niemand darauß kommen mögen. Als nun das vbrige Volck auch ankommẽ hat er die Statt durch einen Trompeter auffordern lassen. Aber der Wachtmeister darin gab zur Antwort / er were darumb nit eingeleget die Statt auffzugeben / sondern wie ein ehrlich Soldat sich darinn zu wehren. Hierauff haben die Sächsische die Vorstatt eingenommen / zwey Stück gepflantzet vnd auff die Brustwehren starck angefangen zu schiessen / denen die Belägerte auch tapffer geantwortet.</p> <p>Inmittels kã Kundschafft ein / daß ein Fähnlein Märggräffischer zwo Meilvon dar in einem Dorff sich einquartiret / derowegen fertigte der Sächsische Obriste vnder seinem Leutenant 200. Mann dahin ab / welche sie vnversehens vberfallen / das Fähnlein vnnd Oberwehr abgenommen vnd schweren lassen / wider J. Kay. M. den Churfürsten zu Sachsen / den Hertzogen in Bayern / vnd die Fürsten vnnd Stände in Schlesien in 6. Monaten nit zu dienen.</p> <p>Folgenden Tags habẽ die in der Wagstatt / vff erlangt Perdon vnd sicher Geleich sich auch ergeben / die Fähnlein abgerissen / die Oberwehren nidergeleget / vnd gleich den vorigen geschworen. Es ist diese Statt in dem Fürstenthumb Troppaw gelegen / ist ein schön Schloß darin zusehen.</p> <p>Von dannen ist das Kayserische / Sächsische vnd Schlesische Volck auff Oderberg / darinnen 7. Compagnien Marggraffische zu Roß vñ Fuß gelegen / gerucket / als sie aber noch ein halbe Meyl davon gewesen haben die Officirer darinn jhnen einen Trompeter entgegen geschickt / mit dem anerbieten / wann man mit jhnen / gleich wie mit denen zu Wagstatt handlen wolte / wolten sie sich auch accommodiren: welches dann jhnen bewilliget / vnd darauff der Abzug in das Werck gerichtet worden.</p> <p>Wie nun der Graff von Ortenburg / so in Teschen (einer Statt an der Elsa / darinn das Fürstliche Residentz Schlöß desselben Hertzogthumbs ist) sein Hauptquartier hatte / diesen Verlauff vernommen / hat er sich mit seinen 6. Fähnlein zu Fuß vnd einer Compagnia zu Roß gleich den vorigen auch entschlossen / die Fähnlein abgerissen vñ davon gezogen. Solchem Exempel haben gleichfals die Obristen Spet vnd Lohausen mit jhrem Volck nachgefolget / also daß 40. Compagnien zu Roß vnd Fuß von der Jägerndorfischen Armada jnnerhalb 5. Tagen cassirt vnd zerstrewet / vñ dz gantze Land / ausser der Vestung Glatz / so damals noch entgegen gehalten / wider in Kayserliche Devotion gebracht worden.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [605/0680]
wohn wohn beygebrachten Giffts. An dessen Statt Stanislaus Turso zu der Tractation verordnet wurde. Darauff ward nach mahls der Frieden zwischen Kays. M. vnd dem Bethlehemb Gabor auff folgende Puncten beschlossen;
1. Daß Jhr Kayserl. Mayest. allen vnd jeden Vngarn General Perdon jres Verbrechens geben wolte.
2. Daß sich Bethlehemb deß Königlichen Tituls verzeihen / die Königliche Cron Jh. K. M. restituiren / die Grentzhäuser jnnerhalb 18. Tagen dero widerumb einraumen / sich auß dem Königreich begeben / vnd wider die Kays. May. oder das Hauß Oesterreich weiter nichts vornehmen solle.
3. Entgegen haben J. M. jhme den Titul eines Reichs Fürsten zugeben / vnd jhm 7. Spannschafften sampt der Statt Caschaw auff sein Lebenlang zulassen verwilliget.
4. Mehr haben Jh. Kay. M. jhm zwey Fürstenthumb in der Schlesien / als Oppeln vñ Ratibor / dann auch die Herrschafften vnd Schlösser / Monhaltz / Tockay / Zagmar / vnd Erschet vmb ein gewisse Summa Gelts zu vbergeben / wie auch zu bezahlung in den jetzgemelten / vnnd andern dem Bethlehemb gehörigen Festungen ligenden Soldaten / Jährlichen 50000. fl. auß den Reichs Cõtributionen (dock daß solche Soldaten / so wol J. K. M. als dem Bethlehemb den Eyd leysten vnd schweren sollen) entrichten zulassen versprochen.
5. Die Königliche Cron sol biß auff künfftigẽ Landtag im Schloß Trinchin verwahret werdẽ: Auff selbigen Landtag sollen auch alle Gravamina deß Königreichs / wie auch Tractation der Teutschen / ob solche einzunehmen oder nicht / verschoben werden.
6. Die Religions Sach soll vff selbigẽ / Landtag / wie es mit derselben bey antrettung J. K. M. Regierung gehalten worden / allerdings verbleiben. Die Jesuiter sollen auch wider eingeschlossen werden / doch soll jhnen einige ligende Güter innen zuhaben / nit zugelassen seyn.
7. Die verpfändte Güter sollẽ biß auff künftigen Landtag bey den jetzigen Inhabern verbleiben / als dann aber außgelöset / vnd jhrem vorigen Herrn wider eingeantwortet / die verschẽckte Güter aber sollen jetzo alsbald jhren vorigen Herren widerumb zugestellet werden.
Demnach nun / wie vorgemeldet / der Marggraff von Jägerndorff sein Kriegsvolck verlassen / haben vff solches die Schlesische Ständt mit demselben (Kriegsvolck) tractiret / das Land vnd die innhabende Stätt vnnd Oerter gegen Erlegung einer Summa Gelts zu quittiren: Aber sie haben ein vbermässige Forderung gethan / welche nit wol zuerschwingen gewesen. Weil sie nun darauff verharret / vñ vnderdessen die Sächische Armada an Victualien vnnd Fütterung grössen Mangel erlitten / also daß es darauff gestanden / sie entweder daß Feld raumen / oder das eusserste an die Hand nehmen müsten / als hat endtlich der Sächsische Obriste Crafft mit dem Obristen von Dona vnd andern Schlesischen Officirern sich entschlossen / lieber redtlich zu fechten / als mit Schimpff zu weichen. Darauff sie den 16. Januarii vor Troppaw jhr Volck zusammen geführet / dieselbe Nacht mit 30. Compagnien zu Roß vnd Fuß / neben 4. Stück Geschütz in Frost vñ Schnee fortgezogen / da dann der Sächsische Obriste deß Morgens frühe vmb 6. Vhren voran auff einer Höhe nahend der Wagstatt ankommen / vñ nach dem er verkundtschafftet / daß zwey Cornet Reutter vnnd zwey Fähnlein zu Fuß darinnen lägen / hat er eylends die Thor verrennet vnnd bewahret / daß niemand darauß kommen mögen. Als nun das vbrige Volck auch ankommẽ hat er die Statt durch einen Trompeter auffordern lassen. Aber der Wachtmeister darin gab zur Antwort / er were darumb nit eingeleget die Statt auffzugeben / sondern wie ein ehrlich Soldat sich darinn zu wehren. Hierauff haben die Sächsische die Vorstatt eingenommen / zwey Stück gepflantzet vnd auff die Brustwehren starck angefangen zu schiessen / denen die Belägerte auch tapffer geantwortet.
Jägerndorffisch Volck wird von den Rayserischẽ / Sächsischen vnd Schlesischẽ auß dem Land getrieden. Inmittels kã Kundschafft ein / daß ein Fähnlein Märggräffischer zwo Meilvon dar in einem Dorff sich einquartiret / derowegen fertigte der Sächsische Obriste vnder seinem Leutenant 200. Mann dahin ab / welche sie vnversehens vberfallen / das Fähnlein vnnd Oberwehr abgenommen vnd schweren lassen / wider J. Kay. M. den Churfürsten zu Sachsen / den Hertzogen in Bayern / vnd die Fürsten vnnd Stände in Schlesien in 6. Monaten nit zu dienen.
Folgenden Tags habẽ die in der Wagstatt / vff erlangt Perdon vnd sicher Geleich sich auch ergeben / die Fähnlein abgerissen / die Oberwehren nidergeleget / vnd gleich den vorigen geschworen. Es ist diese Statt in dem Fürstenthumb Troppaw gelegen / ist ein schön Schloß darin zusehen.
Von dannen ist das Kayserische / Sächsische vnd Schlesische Volck auff Oderberg / darinnen 7. Compagnien Marggraffische zu Roß vñ Fuß gelegen / gerucket / als sie aber noch ein halbe Meyl davon gewesen haben die Officirer darinn jhnen einen Trompeter entgegen geschickt / mit dem anerbieten / wann man mit jhnen / gleich wie mit denen zu Wagstatt handlen wolte / wolten sie sich auch accommodiren: welches dann jhnen bewilliget / vnd darauff der Abzug in das Werck gerichtet worden.
Wie nun der Graff von Ortenburg / so in Teschen (einer Statt an der Elsa / darinn das Fürstliche Residentz Schlöß desselben Hertzogthumbs ist) sein Hauptquartier hatte / diesen Verlauff vernommen / hat er sich mit seinen 6. Fähnlein zu Fuß vnd einer Compagnia zu Roß gleich den vorigen auch entschlossen / die Fähnlein abgerissen vñ davon gezogen. Solchem Exempel haben gleichfals die Obristen Spet vnd Lohausen mit jhrem Volck nachgefolget / also daß 40. Compagnien zu Roß vnd Fuß von der Jägerndorfischen Armada jnnerhalb 5. Tagen cassirt vnd zerstrewet / vñ dz gantze Land / ausser der Vestung Glatz / so damals noch entgegen gehalten / wider in Kayserliche Devotion gebracht worden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |