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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips Newer Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen zerschleiffet. Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen / ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen ligen sollen. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht / die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden bedecket vnnd außgefüllet worden.

Pfältzische Verantwortungs Schrifft wegen dieser Zerschleiffung. Dieser Zerschleiffung halber hat alsbaldt der Churfürst / auß was Vrsachen sie vor die Handt genommen worden eine Schrifft außgehen lassen / dieses Innhalts:

Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo, etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürsten zugesagt / einigen Baw so Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem & in oculos quasi incurrentem aemulationem, & continuae offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten / behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette.

Wie nun hierauff auff vnderschiedliche Erinnerungen / so Er / Pfaltzgraff / so wol an den Bischoff / als an das Capitul thun lassen / es doch bey voriger Meynung verblieben; vnd sonderlich als Er (Churfürst) auß alten Documenten erwiesen / daß der Churfürstliche Pfaltz eine ewige Oeffnung auff dem Schloß zu Vdenheim verschrieben / hette doch solches nichts verfangen wollen / vnd were der Bischoff vnder deß / auch vnerachtet deß Churfürsten von Mayntz Ersuchungen je länger je strenger in dem Werck fortgefahren. Darauff were das Werck besichtiget vnnd befunden worden / daß es ein starcke Vestung würde / zu deren völligen Besatzung mehr als tausendt Mann / viel Geschütz vnd Munition von nöthen / darauß den benachbarten grosser Schaden geschehen könte / weren auch viel Haupt Vestungen diesem Ort / so es verfertiget / bey weitem nicht zu vergleichen. Hierauff damit die Benachbarten versichert weren hette sich der Bischoff zu gewissen Conditionen vnnd Caution anerbotten / nemlich daß er nicht gesinnet / eine Haupt Festung zu bawen / viel weniger damit den Benachbarten schädlich zu seyn: So auch Chur Pfaltz der Oeffnung berechtiget / solte selbige vngehindert / vnnd den Pfältzischen Vnderthanen in Vnfriedens Zeiten dahin zu flehen vnbenommen seyn: Chur Pfaltz Feind in dieses Ort nicht eingenommen noch einige Hostilität darauß geschehen / auch kein Guarnison ohne Pfaltz Rath darinn gehalten: der Durchschnitt gegen die Statt nicht gemacht werden: bey dem Abriß es verbleiben / vnd keine newe Aussenwerck (ohne allein ein eintzig Hornwerck für der Statt) nimmer gemacht werden: die Geleits Straß Chur Pfaltz vnversperret verbleiben / vnd daß das Capitul alles ratificiren solte. Diese Handlung aber hette mit dem Capitul nicht fort gewolt / vnd hette er (Churfürst) keine solche Versicherung erlangen mögen / darbey er dieses newen Baws halben genugsam befriediget seyn können / vnnd nicht mit seinen Land vnd Leuthen in immerwehrender Vnsicherheit vnd Gefahr stecken bleiben dörffen / vnd hette man jhne gleichsam zu der vorhabenden Intention zwingen wollen.

Nun were die Gelegenheit deß Orts Vdenheim also beschaffen / daß derselbe allernechst am Rheinstrom mitten in der Chur Pfaltz Landen / vnnd im Angesicht Ihrer Residentz Statt Hey-

Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips Newer Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen zerschleiffet. Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen / ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen ligen sollẽ. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht / die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden bedecket vnnd außgefüllet worden.

Pfältzische Verantwortungs Schrifft wegen dieser Zerschleiffung. Dieser Zerschleiffung halber hat alsbaldt der Churfürst / auß was Vrsachen sie vor die Handt genommen worden eine Schrifft außgehen lassen / dieses Innhalts:

Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo, etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürstẽ zugesagt / einigen Baw so Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem & in oculos quasi incurrentem aemulationem, & continuae offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten / behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette.

Wie nun hierauff auff vnderschiedliche Erinnerungen / so Er / Pfaltzgraff / so wol an den Bischoff / als an das Capitul thun lassen / es doch bey voriger Meynung verblieben; vnd sonderlich als Er (Churfürst) auß alten Documenten erwiesen / daß der Churfürstliche Pfaltz eine ewige Oeffnung auff dem Schloß zu Vdenheim verschrieben / hette doch solches nichts verfangen wollen / vnd were der Bischoff vnder deß / auch vnerachtet deß Churfürsten von Mayntz Ersuchungen je länger je strenger in dem Werck fortgefahren. Darauff were das Werck besichtiget vnnd befunden worden / daß es ein starcke Vestung würde / zu deren völligen Besatzung mehr als tausendt Mann / viel Geschütz vnd Munition von nöthen / darauß den benachbarten grosser Schaden geschehen könte / weren auch viel Haupt Vestungen diesem Ort / so es verfertiget / bey weitem nicht zu vergleichen. Hierauff damit die Benachbarten versichert weren hette sich der Bischoff zu gewissen Conditionen vnnd Caution anerbotten / nemlich daß er nicht gesinnet / eine Haupt Festung zu bawen / viel weniger damit den Benachbarten schädlich zu seyn: So auch Chur Pfaltz der Oeffnung berechtiget / solte selbige vngehindert / vnnd den Pfältzischen Vnderthanen in Vnfriedens Zeiten dahin zu flehen vnbenommen seyn: Chur Pfaltz Feind in dieses Ort nicht eingenommen noch einige Hostilität darauß geschehen / auch kein Guarnison ohne Pfaltz Rath darinn gehalten: der Durchschnitt gegen die Statt nicht gemacht werden: bey dem Abriß es verbleiben / vnd keine newe Aussenwerck (ohne allein ein eintzig Hornwerck für der Statt) nimmer gemacht werden: die Geleits Straß Chur Pfaltz vnversperret verbleiben / vnd daß das Capitul alles ratificiren solte. Diese Handlung aber hette mit dem Capitul nicht fort gewolt / vnd hette er (Churfürst) keine solche Versicherung erlangen mögen / darbey er dieses newen Baws halben genugsam befriediget seyn können / vnnd nicht mit seinen Land vnd Leuthen in immerwehrender Vnsicherheit vnd Gefahr stecken bleiben dörffen / vnd hette man jhne gleichsam zu der vorhabenden Intention zwingen wollen.

Nun were die Gelegenheit deß Orts Vdenheim also beschaffen / daß derselbe allernechst am Rheinstrom mitten in der Chur Pfaltz Landen / vnnd im Angesicht Ihrer Residentz Statt Hey-

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          <p>Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips <note place="left">Newer                          Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen                          zerschleiffet.</note> Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim                      / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast                      zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie                      beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem                      Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil                      Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu                      vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen /                      ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley                      Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein                      zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich                      Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach                      zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre                      Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd                      zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu                      rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh                      vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit                      Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen                      ligen solle&#x0303;. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck                      eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht /                      die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere                      Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden                      bedecket vnnd außgefüllet worden.</p>
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          <p>Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er                      gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich                      verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo,                      etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen                      gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürste&#x0303; zugesagt / einigen Baw so                      Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem                      gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette                      er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene                      Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff                      ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der                      Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser                      Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem                      &amp; in oculos quasi incurrentem aemulationem, &amp; continuae                      offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er                      (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne                      seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den                      versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar                      schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten /                      behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre                      priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er                      gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte                      Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette.</p>
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[41/0070] Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen / ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen ligen sollẽ. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht / die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden bedecket vnnd außgefüllet worden. Newer Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen zerschleiffet. Dieser Zerschleiffung halber hat alsbaldt der Churfürst / auß was Vrsachen sie vor die Handt genommen worden eine Schrifft außgehen lassen / dieses Innhalts: Pfältzische Verantwortungs Schrifft wegen dieser Zerschleiffung. Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo, etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürstẽ zugesagt / einigen Baw so Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem & in oculos quasi incurrentem aemulationem, & continuae offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten / behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette. Wie nun hierauff auff vnderschiedliche Erinnerungen / so Er / Pfaltzgraff / so wol an den Bischoff / als an das Capitul thun lassen / es doch bey voriger Meynung verblieben; vnd sonderlich als Er (Churfürst) auß alten Documenten erwiesen / daß der Churfürstliche Pfaltz eine ewige Oeffnung auff dem Schloß zu Vdenheim verschrieben / hette doch solches nichts verfangen wollen / vnd were der Bischoff vnder deß / auch vnerachtet deß Churfürsten von Mayntz Ersuchungen je länger je strenger in dem Werck fortgefahren. Darauff were das Werck besichtiget vnnd befunden worden / daß es ein starcke Vestung würde / zu deren völligen Besatzung mehr als tausendt Mann / viel Geschütz vnd Munition von nöthen / darauß den benachbarten grosser Schaden geschehen könte / weren auch viel Haupt Vestungen diesem Ort / so es verfertiget / bey weitem nicht zu vergleichen. Hierauff damit die Benachbarten versichert weren hette sich der Bischoff zu gewissen Conditionen vnnd Caution anerbotten / nemlich daß er nicht gesinnet / eine Haupt Festung zu bawen / viel weniger damit den Benachbarten schädlich zu seyn: So auch Chur Pfaltz der Oeffnung berechtiget / solte selbige vngehindert / vnnd den Pfältzischen Vnderthanen in Vnfriedens Zeiten dahin zu flehen vnbenommen seyn: Chur Pfaltz Feind in dieses Ort nicht eingenommen noch einige Hostilität darauß geschehen / auch kein Guarnison ohne Pfaltz Rath darinn gehalten: der Durchschnitt gegen die Statt nicht gemacht werden: bey dem Abriß es verbleiben / vnd keine newe Aussenwerck (ohne allein ein eintzig Hornwerck für der Statt) nimmer gemacht werden: die Geleits Straß Chur Pfaltz vnversperret verbleiben / vnd daß das Capitul alles ratificiren solte. Diese Handlung aber hette mit dem Capitul nicht fort gewolt / vnd hette er (Churfürst) keine solche Versicherung erlangen mögen / darbey er dieses newen Baws halben genugsam befriediget seyn können / vnnd nicht mit seinen Land vnd Leuthen in immerwehrender Vnsicherheit vnd Gefahr stecken bleiben dörffen / vnd hette man jhne gleichsam zu der vorhabenden Intention zwingen wollen. Nun were die Gelegenheit deß Orts Vdenheim also beschaffen / daß derselbe allernechst am Rheinstrom mitten in der Chur Pfaltz Landen / vnnd im Angesicht Ihrer Residentz Statt Hey-

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/70>, abgerufen am 21.11.2024.