Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips Newer Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen zerschleiffet. Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen / ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen ligen sollen. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht / die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden bedecket vnnd außgefüllet worden. Pfältzische Verantwortungs Schrifft wegen dieser Zerschleiffung. Dieser Zerschleiffung halber hat alsbaldt der Churfürst / auß was Vrsachen sie vor die Handt genommen worden eine Schrifft außgehen lassen / dieses Innhalts: Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo, etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürsten zugesagt / einigen Baw so Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem & in oculos quasi incurrentem aemulationem, & continuae offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten / behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette. Wie nun hierauff auff vnderschiedliche Erinnerungen / so Er / Pfaltzgraff / so wol an den Bischoff / als an das Capitul thun lassen / es doch bey voriger Meynung verblieben; vnd sonderlich als Er (Churfürst) auß alten Documenten erwiesen / daß der Churfürstliche Pfaltz eine ewige Oeffnung auff dem Schloß zu Vdenheim verschrieben / hette doch solches nichts verfangen wollen / vnd were der Bischoff vnder deß / auch vnerachtet deß Churfürsten von Mayntz Ersuchungen je länger je strenger in dem Werck fortgefahren. Darauff were das Werck besichtiget vnnd befunden worden / daß es ein starcke Vestung würde / zu deren völligen Besatzung mehr als tausendt Mann / viel Geschütz vnd Munition von nöthen / darauß den benachbarten grosser Schaden geschehen könte / weren auch viel Haupt Vestungen diesem Ort / so es verfertiget / bey weitem nicht zu vergleichen. Hierauff damit die Benachbarten versichert weren hette sich der Bischoff zu gewissen Conditionen vnnd Caution anerbotten / nemlich daß er nicht gesinnet / eine Haupt Festung zu bawen / viel weniger damit den Benachbarten schädlich zu seyn: So auch Chur Pfaltz der Oeffnung berechtiget / solte selbige vngehindert / vnnd den Pfältzischen Vnderthanen in Vnfriedens Zeiten dahin zu flehen vnbenommen seyn: Chur Pfaltz Feind in dieses Ort nicht eingenommen noch einige Hostilität darauß geschehen / auch kein Guarnison ohne Pfaltz Rath darinn gehalten: der Durchschnitt gegen die Statt nicht gemacht werden: bey dem Abriß es verbleiben / vnd keine newe Aussenwerck (ohne allein ein eintzig Hornwerck für der Statt) nimmer gemacht werden: die Geleits Straß Chur Pfaltz vnversperret verbleiben / vnd daß das Capitul alles ratificiren solte. Diese Handlung aber hette mit dem Capitul nicht fort gewolt / vnd hette er (Churfürst) keine solche Versicherung erlangen mögen / darbey er dieses newen Baws halben genugsam befriediget seyn können / vnnd nicht mit seinen Land vnd Leuthen in immerwehrender Vnsicherheit vnd Gefahr stecken bleiben dörffen / vnd hette man jhne gleichsam zu der vorhabenden Intention zwingen wollen. Nun were die Gelegenheit deß Orts Vdenheim also beschaffen / daß derselbe allernechst am Rheinstrom mitten in der Chur Pfaltz Landen / vnnd im Angesicht Ihrer Residentz Statt Hey- Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips Newer Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen zerschleiffet. Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen / ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen ligen sollẽ. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht / die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden bedecket vnnd außgefüllet worden. Pfältzische Verantwortungs Schrifft wegen dieser Zerschleiffung. Dieser Zerschleiffung halber hat alsbaldt der Churfürst / auß was Vrsachen sie vor die Handt genommen worden eine Schrifft außgehen lassen / dieses Innhalts: Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo, etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürstẽ zugesagt / einigen Baw so Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem & in oculos quasi incurrentem aemulationem, & continuae offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten / behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette. Wie nun hierauff auff vnderschiedliche Erinnerungen / so Er / Pfaltzgraff / so wol an den Bischoff / als an das Capitul thun lassen / es doch bey voriger Meynung verblieben; vnd sonderlich als Er (Churfürst) auß alten Documenten erwiesen / daß der Churfürstliche Pfaltz eine ewige Oeffnung auff dem Schloß zu Vdenheim verschrieben / hette doch solches nichts verfangen wollen / vnd were der Bischoff vnder deß / auch vnerachtet deß Churfürsten von Mayntz Ersuchungen je länger je strenger in dem Werck fortgefahren. Darauff were das Werck besichtiget vnnd befunden worden / daß es ein starcke Vestung würde / zu deren völligen Besatzung mehr als tausendt Mann / viel Geschütz vnd Munition von nöthen / darauß den benachbarten grosser Schaden geschehen könte / weren auch viel Haupt Vestungen diesem Ort / so es verfertiget / bey weitem nicht zu vergleichen. Hierauff damit die Benachbarten versichert weren hette sich der Bischoff zu gewissen Conditionen vnnd Caution anerbotten / nemlich daß er nicht gesinnet / eine Haupt Festung zu bawen / viel weniger damit den Benachbarten schädlich zu seyn: So auch Chur Pfaltz der Oeffnung berechtiget / solte selbige vngehindert / vnnd den Pfältzischen Vnderthanen in Vnfriedens Zeiten dahin zu flehen vnbenommen seyn: Chur Pfaltz Feind in dieses Ort nicht eingenommen noch einige Hostilität darauß geschehen / auch kein Guarnison ohne Pfaltz Rath darinn gehalten: der Durchschnitt gegen die Statt nicht gemacht werden: bey dem Abriß es verbleiben / vnd keine newe Aussenwerck (ohne allein ein eintzig Hornwerck für der Statt) nimmer gemacht werden: die Geleits Straß Chur Pfaltz vnversperret verbleiben / vnd daß das Capitul alles ratificiren solte. Diese Handlung aber hette mit dem Capitul nicht fort gewolt / vnd hette er (Churfürst) keine solche Versicherung erlangen mögen / darbey er dieses newen Baws halben genugsam befriediget seyn können / vnnd nicht mit seinen Land vnd Leuthen in immerwehrender Vnsicherheit vnd Gefahr stecken bleiben dörffen / vnd hette man jhne gleichsam zu der vorhabenden Intention zwingen wollen. Nun were die Gelegenheit deß Orts Vdenheim also beschaffen / daß derselbe allernechst am Rheinstrom mitten in der Chur Pfaltz Landen / vnnd im Angesicht Ihrer Residentz Statt Hey- <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0070" n="41"/> <p>Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips <note place="left">Newer Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen zerschleiffet.</note> Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen / ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen ligen sollẽ. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht / die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden bedecket vnnd außgefüllet worden.</p> <p><note place="left">Pfältzische Verantwortungs Schrifft wegen dieser Zerschleiffung.</note> Dieser Zerschleiffung halber hat alsbaldt der Churfürst / auß was Vrsachen sie vor die Handt genommen worden eine Schrifft außgehen lassen / dieses Innhalts:</p> <p>Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo, etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürstẽ zugesagt / einigen Baw so Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem & in oculos quasi incurrentem aemulationem, & continuae offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten / behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette.</p> <p>Wie nun hierauff auff vnderschiedliche Erinnerungen / so Er / Pfaltzgraff / so wol an den Bischoff / als an das Capitul thun lassen / es doch bey voriger Meynung verblieben; vnd sonderlich als Er (Churfürst) auß alten Documenten erwiesen / daß der Churfürstliche Pfaltz eine ewige Oeffnung auff dem Schloß zu Vdenheim verschrieben / hette doch solches nichts verfangen wollen / vnd were der Bischoff vnder deß / auch vnerachtet deß Churfürsten von Mayntz Ersuchungen je länger je strenger in dem Werck fortgefahren. Darauff were das Werck besichtiget vnnd befunden worden / daß es ein starcke Vestung würde / zu deren völligen Besatzung mehr als tausendt Mann / viel Geschütz vnd Munition von nöthen / darauß den benachbarten grosser Schaden geschehen könte / weren auch viel Haupt Vestungen diesem Ort / so es verfertiget / bey weitem nicht zu vergleichen. Hierauff damit die Benachbarten versichert weren hette sich der Bischoff zu gewissen Conditionen vnnd Caution anerbotten / nemlich daß er nicht gesinnet / eine Haupt Festung zu bawen / viel weniger damit den Benachbarten schädlich zu seyn: So auch Chur Pfaltz der Oeffnung berechtiget / solte selbige vngehindert / vnnd den Pfältzischen Vnderthanen in Vnfriedens Zeiten dahin zu flehen vnbenommen seyn: Chur Pfaltz Feind in dieses Ort nicht eingenommen noch einige Hostilität darauß geschehen / auch kein Guarnison ohne Pfaltz Rath darinn gehalten: der Durchschnitt gegen die Statt nicht gemacht werden: bey dem Abriß es verbleiben / vnd keine newe Aussenwerck (ohne allein ein eintzig Hornwerck für der Statt) nimmer gemacht werden: die Geleits Straß Chur Pfaltz vnversperret verbleiben / vnd daß das Capitul alles ratificiren solte. Diese Handlung aber hette mit dem Capitul nicht fort gewolt / vnd hette er (Churfürst) keine solche Versicherung erlangen mögen / darbey er dieses newen Baws halben genugsam befriediget seyn können / vnnd nicht mit seinen Land vnd Leuthen in immerwehrender Vnsicherheit vnd Gefahr stecken bleiben dörffen / vnd hette man jhne gleichsam zu der vorhabenden Intention zwingen wollen.</p> <p>Nun were die Gelegenheit deß Orts Vdenheim also beschaffen / daß derselbe allernechst am Rheinstrom mitten in der Chur Pfaltz Landen / vnnd im Angesicht Ihrer Residentz Statt Hey- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [41/0070]
Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen / ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen ligen sollẽ. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht / die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden bedecket vnnd außgefüllet worden.
Newer Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen zerschleiffet. Dieser Zerschleiffung halber hat alsbaldt der Churfürst / auß was Vrsachen sie vor die Handt genommen worden eine Schrifft außgehen lassen / dieses Innhalts:
Pfältzische Verantwortungs Schrifft wegen dieser Zerschleiffung. Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo, etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürstẽ zugesagt / einigen Baw so Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem & in oculos quasi incurrentem aemulationem, & continuae offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten / behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette.
Wie nun hierauff auff vnderschiedliche Erinnerungen / so Er / Pfaltzgraff / so wol an den Bischoff / als an das Capitul thun lassen / es doch bey voriger Meynung verblieben; vnd sonderlich als Er (Churfürst) auß alten Documenten erwiesen / daß der Churfürstliche Pfaltz eine ewige Oeffnung auff dem Schloß zu Vdenheim verschrieben / hette doch solches nichts verfangen wollen / vnd were der Bischoff vnder deß / auch vnerachtet deß Churfürsten von Mayntz Ersuchungen je länger je strenger in dem Werck fortgefahren. Darauff were das Werck besichtiget vnnd befunden worden / daß es ein starcke Vestung würde / zu deren völligen Besatzung mehr als tausendt Mann / viel Geschütz vnd Munition von nöthen / darauß den benachbarten grosser Schaden geschehen könte / weren auch viel Haupt Vestungen diesem Ort / so es verfertiget / bey weitem nicht zu vergleichen. Hierauff damit die Benachbarten versichert weren hette sich der Bischoff zu gewissen Conditionen vnnd Caution anerbotten / nemlich daß er nicht gesinnet / eine Haupt Festung zu bawen / viel weniger damit den Benachbarten schädlich zu seyn: So auch Chur Pfaltz der Oeffnung berechtiget / solte selbige vngehindert / vnnd den Pfältzischen Vnderthanen in Vnfriedens Zeiten dahin zu flehen vnbenommen seyn: Chur Pfaltz Feind in dieses Ort nicht eingenommen noch einige Hostilität darauß geschehen / auch kein Guarnison ohne Pfaltz Rath darinn gehalten: der Durchschnitt gegen die Statt nicht gemacht werden: bey dem Abriß es verbleiben / vnd keine newe Aussenwerck (ohne allein ein eintzig Hornwerck für der Statt) nimmer gemacht werden: die Geleits Straß Chur Pfaltz vnversperret verbleiben / vnd daß das Capitul alles ratificiren solte. Diese Handlung aber hette mit dem Capitul nicht fort gewolt / vnd hette er (Churfürst) keine solche Versicherung erlangen mögen / darbey er dieses newen Baws halben genugsam befriediget seyn können / vnnd nicht mit seinen Land vnd Leuthen in immerwehrender Vnsicherheit vnd Gefahr stecken bleiben dörffen / vnd hette man jhne gleichsam zu der vorhabenden Intention zwingen wollen.
Nun were die Gelegenheit deß Orts Vdenheim also beschaffen / daß derselbe allernechst am Rheinstrom mitten in der Chur Pfaltz Landen / vnnd im Angesicht Ihrer Residentz Statt Hey-
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